1826 / 133 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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besteht eine solche Fabrik, worin 300 bis E00 Arbeiter beichäftigt sind, und wo Huͤthe angefertigt werden, welche den Florenzer und Livorner nicht nachstehen; sie gelten bis 600 Fr. das Stuͤck. r Mlle. Sonntag vom Berliner Theater wird hier erwartet, und soll, wie man sagt, den 6. auf dem Thea— ter Favart (Italtenische Oper) auftreten. Fuͤnfprocentige Rente 97 Fr. 25 C. Dreiprocent. 66 Fr. 25 C. London, 2. Junt. Se. Majestaͤt der Koͤnig haben gestern in Pallmall Cour und so dann Geheimeraths— Sitzung gehalten, worin die Proclamatien wegen Auf— loösung des Parlaments von Sr. Majestaͤt genehmigt ward. Marquis von Salisbury wurde als Mitglied des Geheimenraths eingeführt und vereidet. Vorgestern Morgens ist Prinz Leopold, begleitet von Baron Stockmar und Sir Heinr. Seton, von hier nach Dever abgereist. Se. Königl. Hoheit wird von da nach

Calats uͤberfahren und sich zuvöorderst nach Paris, von da aber, nach kurzem Aufenthalt, nach Toburg begeben, um seiner Durchlauchtigen Mutter einen Besuch abzu⸗

statten. . .

Am Dienstag wurde ein Courier aus dem Colonial— Amte nach den sonischen Inseln abgefertigt und vor— gestern Abend sind von daher Depeschen an den Grafen Bathurst ein gere ffen. .

Der Courier meldet, nach einem Morgenblatt: „Wir vernehmen aus zuverlässiger Quelle, daß felgende ausgezeichnete Personen zur brittischen Pairswuͤrde er— hoben werden sollen: Lord Balearras, Hr. James Stuart Wortley (dessen bereits gern erwähnt wurde) Herr Charles Rose Ellis, Hr. combe, Sir John Leicester, Sir Charles Stuart, Sir Charles Long, Lord North— land und die Gemahlin Sir H. Halfords. Wir ver— nehmen auch, daß die Mutter des sehr ehrenwerthen

Vesey Fitzgerald zur irlaͤndischen Pairin ernannt werden,

er selbst aber dem Sir Charles Long in der Stelle eines Kriegs - Zahlmeisters folgen soll. Da es ohne fruͤheres Beispiel ist, daß ein Arzt zur brittischen Pairswuͤrde erhoben worden und Se. Majestaͤt die gnaͤdige Absicht hegen, die Familie Sir Heinr. Halferds in dem Adel— stand zu erheben, so ist zu diesem Ende fuͤr nöͤthig be— funden worden, den Titel auf Lady Halford zu uͤber— tragen.“ ;

Mit dem am 29. April von St. Thomas abgegan— genen Paquetboot sind von da und von allen benach,— barten Inseln Zeitungen eingelaufen, von Barbadoes bis zum 23. und von Antijua und St. Vincent bis zum 22. April. Man hatte zu der Zeit dort bereits die aus— führlichen Nachrichten uͤber die (letzte) Parlaments, Er, offnung und die Schritte desselben in Bezug auf Neger. Sklaverei. Diese hatten in Verbindung mit dem com— merciellen Nothstande in England und dem Banquerout des Hauses B. A. Goldschmidt et Comp. und dem gleichzeitigen Falle mehrerer anderee Bankiers unter den Pslanzern und Kanfleuten die größte Unruhe verbreitet. Aller Handel stockte und alle im Einschiffen begriffenen Erzeugnisse wurden für Ordre des Exportanten consig— nirt, indem die Kaufleute nur noch wenig Vertrauen in die englischen Handelshäuser getzten. Zeitungen gelesen, die so sehr das Gepräge des Truͤb— sinns und der Niedergeschlagenheit trugen. Die Be— wohner von Barbadoes scheinen wegen Aufruhrs sehr in Sorge zu sein. Zwei Neger hatten sich bei nächtlicher Weile einer Schildwache genähert, und suͤr deren Schieß— pulver Geld geboten; die Schildwache hatte solches ver— weigert und war darauf verwundet worden; dadurch ist denn das ganze Land in Allarm gerathen und man hat eine Belohnung von 100 Pfd. fuͤr die Entdeckung des Thäters ausgeseßzt.

Die Gesellschaft zur Verbreitung christlicher Kennt. nisse in den Hochlanden und Inseln von Schottland

Wir haben nie

.

feierte vorgestern durch ein Festmahl in der Freimautn

Halle ihren Stiftungstag; der Präsident der Gesellschisf Herzog von Su ssex, wurde durch Unwohlsein verhin n zugegen zu sein.

Nachstehendes ist der Schluß der (gestern abgehn chenen) Handels-Convention zwischen Großbrittannin und Schweden:

6. Von und nach dem Tage gegenwaͤrtiger Con vention an sollen Brittische Schiffe directe von jeden

Hafen des Gebiets Sr. Brittischen Maj, nach alln

nicht zu Europa gehoͤrigen Colonien Sr. Maj. des Ki nigs von Schweden und Norwegen segeln und in diese Colonien alle Guͤter einfuͤhren konnen, welche Gewäͤch Erzeugniß oder Fabrikat des vereinigten Königreich oder irgend einer der Brittischen Besitzungen sind, dh durfen es nicht Guͤter sein, deren Einfuhr in diese Cy lonien verboten ist, oder die bloß aus dem Gebiete Er,

Maj. des Königs von Schweden und Norwegen zugz.

la ssen werden; und dergleichen Brittische Schiffe und die am Bord derselben eingefuͤhrten Guter sollen in den Colonien Sr. Maj. des Koͤnigs von Schweden und

Norwegen keinen höheren und anderen Auflagen unten,

worfen sein, als die Schwedischen und Norwegischen Schiffe wurden zahlen muͤssen, wenn sie dergl. Gute etrufuͤhren, die das Gewächs, Erzeugniß oder Fabrikat irgend eines fremden Landes sind und in besagten Cole nien auf Schwedischen und Norwegischen Schiffen ein gefuͤhrt werden duͤrfen. (Dieselbe Bedingung gilt um

gekehrt auch von Schwedischen und Norwegischen Schi

sen hinsichtlich der außereuropäischen Colonien und Vu

sitzungen Sr. Brittischen Maj, mit alleiniger Ausnahme der Besitzungen der Ostineischen Compagnie.) .

7. Von und nach dem Datum gegenwärtiger Con

vention sollen Brittische Schiffe von allen außerhalb Eurepa befindlichen Colonien Sr. Maj. des Königs von

Schweden und Norwegen alle Guter ausführen duͤrfen, deren Ausfuhr nicht verboten ist, und dergleichen Biib tische Schiffe und die mit denselben ausgefuͤhrten Gl ter sollen in diesen Colonien keinen andern oder hoͤhern Abgaben unterworfen sein, als Schwedische und Not wegische Guter bei der Ausfuhr zu bezahlen haben, so wie sie auch zu den naͤmlichen Ruͤckzoͤllen berechtigt sein sollen, welche diese erhalten. und Ausfuhr-Privilegien sollen gegensestig auch in den Brittischen Colonien (mit Ausnahme der Besitzungen der Ostindischen Compagnie) den Schwedischen und Norwegischen Schiffen und den am Bord derselben aut—¶ gefuͤhrten Guͤtern zu Theil werden.

8. Hinsichtlich des Handels der Schwedischen und Norwegischen Schiffe mit dem Gebiete in Ostindien, das gegenwärtig, laut ihres Freibriefes, in den Händen der Ostindischen Compagnie ist, gewähren Se. Vrittischt Maj. den Unterthanen Sr. Schwedischen Maj. in allmn Hinsichten dieselben Verguͤnstigungen und Privilegien, als die Unterthanen oder Buͤrger der beguͤnstigtsten Nu tion, irgend einem Tractat oder einer Parlamentsackt zufolge, genießen, und nach denselben Gesetzen, Vol schriften, Reglements und Beschraäͤnkungen, die auf die Schiffe oder Unterthanen irgend eines fremden TLandet, das die nämlichen Verguͤnstigungen und Handelsorini legien genießt, anwendbar sind oder anwendbar sein durften. .

9. Die hohen kontrahirenden Partheien verfichten sich, daß alle Artikel, die Gewaͤchs, Erzeugniß ober Fa brikat ihrer respectiven Gebiete sind, bei ihrer Zulassung aus einem Lande in das andere, keinen hoheren Abgaben unterworfen sein sollen, als denen, welche die namli chen Artikel, die Gewächs, Erzeugniß oder Fabrikat in. gend eines audern fremden Landes sind, dejablen, und daß kein Verdot, keine Beschränkung hinsichtlich der Ein fuhr in das eine Land aus dem andern oder bei der Auefuhr von dem einen Lande ins andere, von solcheh

irgend einem

aller Art, die, wie fruͤher,

Die naͤmliche Freiheit

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Artikeln statt fin den soll, die Gewächs, Erzeugniß oder

abrikate eines von beiden der besagten Staaten sind,

bie sich nicht gleicherweise auf alle andere Nationen er— strecken sollen; und daß überhaupt in allen Handels— und Schifffahrts Angelegenheiten und Reglements eine sede der hohen contrahirenden Partheten die andre auf dem Fuß der beguͤnstigsten Nation behandeln soll.

10. In Betracht der Vortheile und Erleichterungen, welche Schifffahrt und H reiche von Schweden und Norwegen, gegenwärtiger Convention und der Parlaments -Acte vom 5. Juli 1825

zufolge, genießen werden, willigen Se. Maj. der Konig

von Schweden und Norwegen ein, daß von diesem Tage an, Fahrzeuge des vereinigten Koͤnigreichs Großbrittan— nien und Irland alle Waaren und Guͤter Europaͤischen Ursprungs sollen einfuͤhren duͤrfen, die gleicherweise von Hafen einzuführen gestattet sind, mit Aus— nahme folgender Artikel: Salz, Hanf, Flachs, aller Ar—

ten von Oel, aller Arten von Getreide, Wein, Taback,

gesaljene oder getrocknete Fische, Wollen und Stoffe nur in Schwedischen oder Norwegischen Schiffen oder in Schiffen der Lander, welche die genannten Artikel erzeugen, sollen eingefuͤhrt werden durfen. Die als Ausnahmen angefuͤhrten Arti— kel sollen jedoch in Schweden auf Brittischen Schiffen eingeführt werden dürfen, wenn sie directe von irgend einem Hafen des vereinigten Königreichs kommen, vor⸗ ausgesetzt, daß sie vorher in einem Hafen des vereinig« ten Koönigsreichs gelandet und aufgespeichert gewesen sind, nachdem man sie aus dem Lande, wo sie zu Hause 1 dort eingefuͤhrt hat. Diese Bedingungen, zu unsten des Brittischen Handels, sollen wahrend der Dauer gegenwärtiger Convention in Kraft bleiben und so lange als die Parlamentsacte vom 5. Juli 1825 der Schifffahrt und dem Handel Schwedens gleichgeltende Verguͤnstigungen derselben Art gewaͤhrt.

11. Beide Partheien machen aus, daß ihre resp. Unterthanen bei Erbfällen u. s. w. keine hohere Abzugs— steuer bezahlen sollen, als die eignen Unterihanen zu entrichten haben.

J12. Die Convention soll, vom Datum ihres Ab— schlusses, 10 Jahre dauern, und noch 12 Monate, nach— dem eine der beiden hohen contrahirenden Partheien der andern angezeigt hat, daß sie dieselbe aufgeben will, in— dem sich's jede der beiden hohen Partheien vorbehaͤlt, nach Verlauf besagter 10 Jahre eine Anzeige der Art ju machen, und es wird hiermit zwischen ihnen ausge— macht, daß ein Jahr nach der desfallsigen Anzeige die Convention nebst allen darin enthaltenen Verfuͤgungen aufhören soll.

13. Gegenwärtige Convention soll innerhalb 6 Wo— chen, von dem Tage, an welchem sie datirt ist, oder wo möglich fruͤher, ratifieirt, und die Ratificationen in Lon— don ausgewechselt werden. Zur Urkunde dessen haben die respeetiven Bevollmaͤchtigten dieselbe unterzeichnet und untersiegelt. London, den 18. Mai, im J. d. H. 1826.

Georg Canning. William Huskisson. G. A. Freiherr v. Stjerneld.

Zusatz-Artikel. Da es sich zuweilen treffen buͤͤrfte, daß ein Schwedisches oder Norwegisches, dem ten Artikel der am heutigen Tage geschlossenen Con— bentien gemäß, nach den Besitzungen der Brittisch Ost—

indischen Compagnie in Ostindien handelndes Fahrzeug,

es zweckdienlich fande, auf der Heimreise seine Ladung

Lanz ober theilweise in andern als Schwedischen und

Norwegischen Hafen zu verkaufen, so wird hiermit zu— hestanden, daß alle Fahrzeuge der Art mit ihrer Ladung nach allen fremden Plätzen oder Häfen segeln duͤrfen, bie nicht innerhalb des Bereichs des Freibriefs der Ost— indischen Compagnie liegen und mit Ausnahme des ver änigten Königreichs Großbrittannien und Irland und deren ependenzien. Besagter Artikel soll gleiche Kraft

andel der vereinigten König“

und Guͤltigkeit haben, als ob er Wort fuͤr ort in der Convention stuͤnde ꝛc. (Schluß, Datum, Unterschrift, wie oben.)

Baden, 1. Juni. In diesen Tagen haben wir erhabene und hochwillkommene Gaäͤste in unsern Mauern zu verehren das Gluͤck gehabt. Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Karl sind mit der Frau Gemahlin und aͤlte—⸗ sten Prinzessin Tochter Kaiserl. HH., und Sr. D. dem Herzog von Nassau, von Karlsruhe kommend, vorge— stern dahier eingetroffen, und im Gasthaus zum Sal— men abgestiegen. Bald darauf kamen auch der Prinz Gustav von Schweden, der Sich nach Karlsruhe

begeben hatte, der Markgraf und die Frau Markgräfin

Leopold HH., sodann der von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog abgesandté Kabinetsainister, Freihr. v. Berstett, und der K. K. Gesandte, Freihr. v. Hruby, und der K. Preussische, zugleich am Herzogl. Nassau'schen Hofe akkreditirte Gesandte, Freihr. v. Otterstedt, hier an. Die hoͤchsten Reisenden statteten J M. der Koͤni⸗ gin Friderite, und J. K. H. der verwittweten Frau Großherzogin, die schon laͤngere Zeit hier verweilen, je— nen Abend noch Besuche ab. Der gesteige Morgen ver— sammelte alle hier anwesenden Fuͤrstiichen. Herrichaften und hohe Fremben auf dem alten Schlosse wb Se. H. der Markgraf Leopold ein Dejeuner hatte bkreiten lassen. Die Aussicht in die blühende vom Rhein durchsttomte Landschaft, der Anblick der nahen und entfernten Ge⸗ birge mußte bedeutungsvolle Erinnerungen, und in der heitern Gegenwart den ganzun Zauber ihres Reizes ber— vorrufen. Mittags . bei Sr. H. dem Herrn Markgrafen Leopold, und nach mannigfaltigen Excur⸗ sionen in unserer lieblichen Umgegend, vereinigte der Prinz Gustav die höchsten und hohen Anwe⸗ senden Abends unter der Vorhalle des neuen Kon versa⸗ tionsgebäudes. Diesen Morgen haben IJ. Kaiserl. H. und Se. D. der Herzog von Nassau die Reise nach der Schweiz fortgesetzt. Frankfurt a. M., 4. Juni. Der großherzoglich sach⸗ sen⸗weimarsche Staatsminister und wirkliche Geheimerath, Graf von Edling, desgleichen oer kaiserl. russische Staats⸗ rath von Sturdza, sind gestern hier angekommen. Gottingen, 5. Juni. Unsere Hochschule hat im laufenden Halb jahre wieder einigen Zuwachs erhalten. Von 1441 Studirenden haben uns zwar 391 am Schlusse des letzten Semesters verlassen, doch wurden dieselben durch 402 bis zum 24. d. Neuangekommene ersetzt, mit— hin hat sich die Zahl unserer gelehrten Mitbürger um 11 vermehrt und bildet in diesem Augenblicke eine To⸗ telsumme von 1452. Gerade die Halfte dieser letztern (726) besteht aus Landeskindern, während die andere Haͤlfte eine gleiche Anzahl von Ausländern umfaßt, un⸗ ter denen sich Studirende vom höchsten Adel befinden. Von dieser Gesammtzahl widmen sich der Theologie 309, der Jurisprudenz 700, der Medizin 25385 und den philosophischen Wissenschaften 158. Heffentliche Vorle⸗ sungen werden immer haufiger und haben seit einiger Zeit auch in der Juristen Fakultät, wa sie sonst zu den Seltenheiten gehörten, sich Bahn gebrochen. Spanien. Seit dem 15. d. M. hat man in Granada mehrere Erderschuͤtterungen empfunden; die Luft ist von schweren Duͤnsten angefuͤllt; und die mei sten Einwohner haben ihre Haͤuser verlassen und halten sich in den Gärten und auf den Spatziergängen auf, wo förmliche Lager aufgeschlagen worden sind. Die Thea⸗ ter sind geschlossen und oͤffentliche Gebete an geor duet worden. In der ganzen Stadt herrscht die größt? Be— tüͤrzung. 1 16. letzten Nachrichten aus Cuba sind sehr berubi⸗ Man hat durch Briefe, welche auf diesem Wege ind, erfahren, daß die eolum— im Hafen

gend. vom Festlande gekommen ten, do bische Seemacht in einem elenden Zustande

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