1826 / 155 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 06 Jul 1826 18:00:01 GMT) scan diff

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der Collegiatkirche von Guadalupe begreifen 185 Praͤ⸗ benden in sich, wovon 69 unbesetzt sind. Es befinden sich ab Geistliche in der Republik. Der P en sind 1194, wovon 798 durch angestellte, 396 ab durch in⸗ terimistesche Geistliche versehen werden. 152 Kloͤster enthalten 1957 Mönche, welche als Huͤlfsgeistliche A0 Pfarren und 101 Missionen bedienen. Sie besitzen 134 ländliche und 1614 stäbtische Grundstuͤcke, 559,729 Dol lars beim Staat und 2,243,354 Dollars bei Privaten belegtes Capital. Die ermittelten Einkuͤnfte sind: Von den ländlichen Grundstuͤcken 5,384, den staͤdtischen 171,195, von jährlichen Zinsen 80 881. Atmosen und Opfergaben 186,271; im Ganzen 522, 644 Dollars. Bremen, 29. Juni. Se. koͤnigl. Hoheit der Kron— prinz von Preußen haben Ihre Reise von hier nach Holland über Osnabrück heute morgen s Uhr fartgesckt. Aus ostfriesland, 23. Juni. Unsere See und Flußdeiche sind im verwichenen Jahre mit einem grey

Kostenaufwande von eirea boo, 000 Thlr. für die Amts

deiche (ohne die großen Kosten der Polder und Groden⸗ bei., Alis welche die Interessenten und Erdpächter selbst tragen muͤssen, ond z. B. vom Heiritz- Polder im Reiderland an 26,060 Thlr. betragen, hinzuzurechnen) wieder trefflich hergestellt worden; in diesem und dem egnftigen Jahre werden nun die Deich verstaͤrkungs⸗ und Heicherhöͤhungs⸗Arberten sortgesetzt und been digt wer⸗ den; die sammtlichen Kosten aller dieser Arbeiten wer, den wohl auf Eine Million Thaler kommen, in dessen das Land alsdann auch vollig gesichert sein wird. Aus der Schweiz vom 28. Juni. In Luzern ist am 26. Juni Abenes der großherzogl. Badische geheime Legationsrath von Dusch eingetroffen, um sein Kreditir

als Geschaͤftsträger bei der Eidgenossenschaft dem Pra

sidenten der Tagsatzung zu überreichen Am 28. trifft der neue oͤsterreichtschẽ Minister, Baron von Binder, zur Uebergabe seines Kreditivs daselbst ein.

Ein böchst trauriger Unfall fand, wie die neue Zuͤrcher Zeitung meldet, am 22. auf dem Rigi Kulm statt. Herr Feiedrich Wilhelm von Bornstett aus Ruttendw, ksniglich preußischer Oberfsrster, bestieg an senem Tag mit feiner Gattin, einem Töchterchen und einer Nichte von Wäggis her den Rigiderg. Vem Wirthsbaus auf der Kulm begaben sie sich ämmt lich am Abend auf einen nahen wohlgelezenen Pantt um den Niedergang der Sonne zu seben. Herr Born— stett, der ein käßnner entschlossener Mann war und als solcher sich auch im preußischen Befteiungskriesg dewährt daden soll, wollte sich nun auf einen Fels setzen, der senkrecht der einen Abdang derverragte; indem er ab gen will, entschläpfte er auf dem schen vom Adend—

deactzten Stas und stürzte binunter. Der Leich r xielfältig zerquetscht und verletzt. Die Gattin e ddrigen Seinizen waren Zeugen dieses großen

nt felt: Körzer wurde rigen irdischen Ueberreste wurden

dazernschen Kirchhofe beigesetzt. aterdrunnenthal werden zwei merkwuͤr⸗

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r Brüder auf Wengen,

dekannten Hunnenflah, um da Holz zu holen. tim wellen, demerkte eines dieser Kinder ein t aaf einer am Rande des Abgrunds stebenden anne; segleich stiegen einige der Gedößern zu demselben dinauf, forderten ein Beil, um den Ast, in welchem as Nest lag, abzudauen; obgleich dieser uber die Flud

mus ding; ein jangerer Bruder wollte ihnen die Aet mnaufreichen, verwickelte sich aber mit den Füßen in einer Wurzel und stuürzte mit dem Kopf voran in den Aogrund, wo er zerschmettert gefunden wurde. Ein 2ofihriger Jangling, Gabriel Altherr aus Wildergwyl,

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in Lauterbrunnen im Dienst, wollte juͤngst, Abends nach 7 Uhr mit einem Begleiter aus dem Bergdorfe Gimmel wald durch die gefährliche sogenannte Rufenen, den ein— zigen dortigen Kirchweg, hinabgehen. Sie sahen zwei Männer vor sich hergehen, welche nach Oberlaͤnder Ge— wohnheit sich scherzend vor ibnen verbergen wollten. Altherr eilte ihnen nach, verfehlte aber den Weg, glitschte aus und stuͤrzte 186 Schuh hoch, steil, durch niedriges Gebüsch und sogenannte Risleten herab, um von da 50 bis 60 Schuh senkrecht in den Sevinen— Wasserfalt. Das Wasser trieb ihn aus der Vertiefung, in die er stuͤrzte, sogleich wieder in die Hohe; er llam, merte sich an den Fels, schwang sich aufs Trockene, und sein Gefährte brachte eiligst 9 Männer herbei, die den Herabgestürzten mit eigener hoͤchster Lebensgefahr au dem Abgrunee an Seilen heraufzogen. Er war gan unbeschädigt, und jauchzte als er sich wieder in trocke, nen Kleidern befand.

Aus Trub, im Bernischen Amte Signau, wird be,

richtet: Am 13. Juni Abends zerplatzte ein von der

Mergenseite daherwogender Wolkenbruch uͤber den tru— bischen Alpen von Hohenstullen, Thaloͤsch und Hoon

gassen in einem Umfange von zwei Stunden mit sol—

cher Allgewalt und Schnelligkeit, daß binnen 5 Minuten durch den ganzen Huͤttengraben die Straßen verdeiht,

die Schwellen zernichtet, die Stege fortgespuͤlt uns

Bruͤcken, von denen ede mit Roß und Wagen befahrer wurde, augenblicklich aus den Fugen gerissen, und zu gleich mit ihnen ein paar hundert Klafter am Weg siegenden Floͤßholzes weggeschwemmt wurden. Die Truh würde durch die furchtbar daher rauschenden und dit Zipfel der höchsten Tannen bespritzenden Waldwasser zu einer nie gesehenen Hohe gehoben, und drang mit sol— cher zermalmenden Gewalt an, daß sie mehrere Tannen bäume ganz entwurzelt, und diese mit Stegen, Biuͤcken, Baumstämmen und Floßholz abgetrieben hat. Brasili en. Folgendes ist der Tert des im Staatth rathe, nach den von Sc. M. vorgeschlagenen Grundla— gen ausgearbeiteten Constitutions Entwurfs: Tit. J. Von dem Kaiserreich Brasilien, seinem Gebiet, seiner Regierung, seiner Dynastie und seiner Religion.

sche Verband aller brasilianischen Suͤrger. Sie bilden ein freie, unabhangige Nation, welche durchaus keine Ven bindung eder Föderation zuläßt, die mit ihrer Unab— hängigkeit im Widerspruch sein konnte.

2. Sein Gebiet ist in Provinzen getheilt, wie et gegenwärtig der Fall ist, und die, je nachdem das Wehl des Reichs es erheischen wird, weiter unterabgetheilt werden können.

3. Seine Regierung ist monarchisch, erblich stitutionel und repräsentativ.

Die regierende Dynastie ist die de

dro L, gegenwartigen Kaisers und steten von Brasilien. wird fortdauern die Religion des Reichs za sein. abrigen Religionen werden mit Privatverehrungen in dazu bestimmten, sjedech mit äußern Auszeichnungen ei nes Tempels nicht versedenen, Häusern erlaubt sein.

Tit. II. Von den brasilianischen Sürgern.

5. Brastlianische Bürger sind: 1) Ale die in Brastlien seldst von einem fremden Vater (wenn er ku

3 : . ö . lande gebornen Kinder eines Brasiltaners und die n

serreiche niederlassen; 3) die im Auslande gedorn Kinder eines, des Dienstes des Kaisers wegen sich ih

in Vrasilien nicht niedergelassen aden; *

Lsenigen, welche in Portugal und in dessen Besitzungen

Art. 1. Das Kaiserreich Brastlien ist der zoliti rer Gewalt zu bestimmen; 3) den Kronprinzen in der

nicht im Dienst seiner Nation in Brastlien residirt gebornen Freien eder Freigelassenen; 2) die im Auf

ehelichen Kinder einer Brasilianerin, welche sich im Kal ung hierauf fest zu stellen; 17) das Gewicht, den

Auslande defindenden Brastlianers, wenn sie sich au

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boren sind, die zur Zeit der Unabhaͤngigkeitserklaͤrung in Brasilien residirt haben und ausdruͤcklich oder schwei gend dieser Bestimmung beipflichten werden, indem sie sortfahren in Brasilien zu residiren; 56) die naturali— sirten Fremden, was auch ihre Religion sei; ein Gesetz wird die Bedingungen der Naturalisation festsetzen.

7J. Die Rechte brasillanischer Buͤrger gehn verlo— ren: 1) wenn man sich in einem andern Lande natu⸗ ralistren laßt: 2) wenn man ohne Erlaubniß des Kai— sers Am Pensionen oder Orden fremder Regierun—⸗ gen annimmt 3) durch ein Verbannungs. Urtheil.

3. Diese Rechte werden suspendirt: 1) durch phy⸗ ssche oder ioralische Unfaͤhigkeit sie auszuuͤben; 2) durch ääagniß oder Degradationsstrafe, fur die Zeit, wo Die refr. Urtel in Wirksamkeit bleiben.

Tit. III. Gewalt der Rational— repräsentation.

9g. Die Theilung und die Harmonie der politischen Gewalten ist das erhaltende Prinzip der Rechte der Burger, und das beste Mittel, die Gewaäͤhrleistunge der Constitution wirksam zu machen. 6

10. Die Constitution des Kaiserreichs Brasilien er kennt vier Gewalten an: die gesetzgebende, leitende (pouvoir modèérateur), ausùbende und richterliche Ge— walt. . *

11. Die Repraͤsentanten der üsilianischen Nation sind der Kaiser und die Generalversammlung.

13. Im Kaiserreich Brasilien sind alle diese Ge⸗ walten Verleihungen der Nation. ;

Tit. IV. Von der gesetzgebenden Gewalt. Cap. J. Von den Zweigen der gesetzzebenden Gewalt ugd von dem, was ihr zusteht.

13. Die gesetzgebende Gewalt ist einer General— Versammlung mit der Sanetton des Kaisers verliehn.

14. Die General Versammlung besteht aus zwei Kammern: der Kammer der Deputirten und der Kam— mer der Senatoren oder des Senats.

15. Der General Verfammlung steht zu: 1) den Kaiser, den Kronprinzen, den Regenten oder die Re— gentin den Eid leisten zu lassen; 2) die Regentschaft der den Regenten zu erwählen, und die Grenzen ih—

ersten Sitzung nach seiner Geburt als Thronerben an, jzuerkennen; 4) den Vormund des minderjährigen Kai— sers zu ernennen, wenn es dessen Vater nicht schon durch sein Testament gethan hat; 5) die Zweifel zu lzsen, welche ruͤcksichtlich der Thronfolge entstehn konn— ten; 6) zur Zeit des Todes des Kaisers oder bei einer Thronerledigung eine Untersuchung wegen der zu Ende gehenden Verwaltung anzuordnen und die Mißbraͤuche abzuschaffen, welche sich eingeschlichen haben; 7M eine nene Dynastie zu wählen, im Fall die regierende Dyna— stie ausstirbt; 8) die Gesetze zu machen, auszulegen, zu suspendiren und zu widerrufen; 9) auf dis Erhal— tung der Constitution und auf das Wohl der Nation im Allgemeinen zu wachen; 10) die oͤffentlichen Ausga— ben jahrlich zu bestimmen, und die Vertheilung der Grundsteuer zu bewerkstelligen; 11) jährlich nach Maaß gabe der Regierungsberichte die Starke der Land- und Seemacht zu bestimmen; den Eintritt fremder Truppen in das Gebiet oder in die Hafen des Reichs zu bewil— ligen oder zu versagen; 13) die Regierung zu Anlei. hen zu ermächtigen; 14) angemessene Mittel zur Be— sahlung der öffentlichen Schuld anzuordnen; 15) die erwaltung der Nationalguͤter anzuordnen und deren Häußerung zu beschließen; 16) oͤffentliche Aemter m zu schaffen oder aufzuheben und die Regeln in Be

Werth, die Inschrift, das Gepräge und den Namen E Muͤnzen, wie auch Gehalt, Maaß und Gewicht zu

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Breslau. Nach den aufgenommenen statistischen Tabellen Hro 1525 hat sich der Viehstand im hiesigen Regierungsbezirk gegen das Jahr 1822 beträchtlich ver— mehrt, und jwar: an ganz veredelten Schaafen um S0, 294 Stuͤck, an halbveredelten um A2, 858 Stuͤck; da—⸗ gegen hat sich die Zahl der gemeinen Landschaafe um 13,449 Stuͤck vermindert. Der Pferdestand belief sich auf 62,976 Stuͤck, gegen 1822 mehr 2041; die Zahl der Fohlen hatte sich aber um 1111 Stuͤck und bei dem Hornvieh die Zahl der Ochsen um 2515 Stück vermin— dert. Die Stuͤckzahl der Kuͤhe betrug 185,153, gegen 1822 mehr 6271.

Berichte üuͤber den Gesundheitszustand aus Um Innern des Reichs vom Ende Mai— I. Ostperußen. Königsberg. Der Gesund— heitszustand unter den Menschen ist, wie die Sterblich⸗ keit, im Monat Mai nicht aus dem natuͤrlichen Ver— iniß gewichen. Ungewöhnliche und bedeutende Krank⸗ 6 1 sind nicht vorgekemmen. Gumbinnen. Die t- terung begünstigte zu Anfang des Monats Mar rheumatische, katarrhalische und gestrische Krankheiten mit vorherrschender Neigung zum Entzuͤndlichen. Die Sterblichkeit war dabei nicht ungewoͤhnlich. In einem Dorfe des Gumbinner Kreises sind die Menschenpocken ausgebrochen, ohne daß bis jetzt der Ansteckungsgrund ermittelt werden konnte. Die schnell eingelegte Haus⸗ sperre und verfuͤgte Vaccination der pockenfähigen In— dividuen am Orte, so wie in den benachbarten Dörfern, lassen mit Sicherheit erwarten, daß diese Krankheit sich nicht weiter ausbreiten werde.

II. Westpreußen. Danzig. Bedenkliche Krankheiten unter Menschen und Vieh grassiren nicht. Zu bemerken ist, daß in dreien Ortschaften des Cart— hauser- und an einem Orte des Neustaäͤdter Kreises ein—⸗ zelne Menschen an den Pocken erkrankt sind, weshalb diese Ortschaften haben gesperrt werden muͤssen. Alle inpffahigen Kinder in den genannten und in den um— liegenden Dorfschaften sind vaceinirt worden. Ma— rien werder. Der Gesundheitszustand der Menschen hat im Allgemeinen keine unguͤnstige Veranderung er— litten und unter allen Uebeln sind Rheumatismen und dreitägige Wechselfieber am häͤufigsten vorgekommen. Zwar zeigten sich in einzelnen Ortschaften des Konitzer, Schlochauer und Kulmer Kreises die Pecken, jedoch nur bei Erwachsenen, auch sind solche durch Anwendung po— lizeilicher Magßregeln und durch Impfung meistens wie— der unterdruͤckt.

III. Brandenburg. Potsdam. Der Haupt— charakter der im Monat Mai geherrschten Krankheiten war der rheumatisch-katarrhalische. Außer kalten und Wechselfiebern kamen einzeln auch Nervenfieber, astheni— sche Brustentzuͤndungen vor. Fortwahrend litten am meisten bie chroͤnischen Kranken, als Asthmatische, Schwindsuͤchtige und Gichtische. Unter den Kindern hertschen noch in verschiedenen Gegenden Les hiesigen Regietungsbezirks das Scharlachfieber und die Masern, jedoch haben sich die Krankheiten schon bedeutend ver— mindert und die Sterblichkeit ist nur geringe. Die naturlichen Menschenpocken sind nunmehr auch im Ost— havellaͤndischen Kreise ganzlich unterdrückt, kemmen da— gegen im Prenzlowschen Kreise noch hin und wieder vor. Der (im vorigmonatlichen Berichte erwahnte) in Potsdam mit den Blattern befallene 24jährige Zimmer— geselle ist am zwanzigsten Tage der Krankheit daran verstorben. Ein vierzesntaͤgiges Kind des Verstorbenen befand sich waͤhrend dessen ganzer Krankheit in dem sel⸗ ben Zimmer, worin derselbe lag. Es wurde am 25. April geimpft. Die Schutzblattern hielten einen regel

estimmen. (Fortfetzung folgt.)

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