1826 / 157 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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praäkludirt, 2 144i nnn.

halt der Prämienscheine gemäß, Gesammtbetrag derselben von

nach Abzug des Koutswerths der dem Prä— miensondg von den 4 Prämien zu 140 Rihlr. zustehen den 400 Rihlr. Staatsschuldscheine von 821 pCt. und der Zinsen von diesen Staats schuldscheinen bis 1. Juli 1826, zusammen von .....

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347 Rthlr. 1793 Riylt t worden, welches den

zu wohlthätigen Zwecken bestimm

Inhabern der betreffenden Prämienscheine hierdurch be—

kannt gemacht wird.

Berlin, den 6. Juli 1826.

Königliche Immediat Commisslon zur Vertheilung von Prämien auf Staatsschuldscheine.

Wollny.

Deputirter der Unternehmer: abwesend.

Kayser. Beelitz.

Der General-⸗Major und Kom mandenr der achten Landwehr ⸗Brigade, von Kamecke L, von Merseburg.

Angekommen.

Zeitungs-Nachrichten.

Ausland.

; ie Pairs⸗ Kammer hat mehrere unwesentliche Gesetze, Localgegenstände betreffend, die Untersuchungs Commission setzt ihre

Paris, 1.

angenommen; Arbeiten sort. Dem Koͤnigl. Maͤrtyrer auf dem Platze, errichtet werden; ist dem Bildbauer Cortot anvertraut worden. welcher Protestant ist, dem Befehl, der am 4. v. M. stattgehad ten Precessien beizuwobnen, nicht Folge geleistet hatte, ist einem 24 stuͤndigen Arrest verurtheilt w

wig XVI. soll, wie be— wo er gemordet wurde,

Standbild die Ausführung desselden

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am 29. Juni im Haag einzetrossen, wo Hoͤchstdieselben einige Zeit zu verweilen gedenken. Man hoffte binnen 2 Tagen die ganze Koͤnigl. Familie, so wie auch die Königl. Prinzen von Preußen, die sich dermalen noch zu Loo befanden, im Haag zu sehen.

Der Konig hat die Publikation der päbstlichen Bulle wegen der Jubiläumsfeier genehmigt.

Se. Majestät haben die Errichtung einer Stern— warte hieselbst anzuordnen geruht.

Stockholm, 27. Junt. Se. Maj. haben in ei,

nem, vorgestern gehaltenen Staatsrathe die vorläufigen Magßtegeln der Norw. Regierung zur Unterstuͤtzung der ungluͤcklichen Einwohner von Friedrichshall in allen Stücken gutgeheißen und ihr aufgetragen, weiter er— serderliche zu nehmen. Selbige bestanden unter anderm in der Anweisung voön 9300 Tonnen Korn, von Mili, tair-Gezelten u. s. w. und Unterstützung der Brand— Casse mit 100,000 Species als Darlehn. 3 Kopenhagen, 1. Juli. Aus Aalborg theilt di— Staatszeitung folgenden Bericht mit: „Die anhal— tende Duͤrre fuͤllt die Brust eines jeden Armen mit den baͤngsten Erwartungen, um so mehr, da schon jeht Rocken nicht einmal fuͤr Geld zu haben ist. Die ge— wohnlichen Kernhaändler, welche sonst Tonnen Korn bel Hunderten auf ihren Böden hatten, haben plotzlich ausverkauft, und das wenige, was ein armer Hausva— ter mit Muͤhe zusammenbetteln kann, muß er mit dem (fuͤr den Kaufmann) so guͤnstigen Preis von 3 Fl. den Scheffel (also 4 Roöthlr. die Tonne) bezahlen. Daß der Grund zu diesem Rockenmangel zum Theil im Auf kauf liegt, ist wohl ziemlich sicher, wobei doch nicht zu ùͤbersehen sein wird, daß die erste Ursache in der im vorigen Jahre hieseldst stattgehabten schlechten Recken Eendte zu suchen ist. Kommt nicht bald Regen, so wird die Erndte diesmal noch mäßiger ausfallen; und dies vechüte der Himmel!“

Laubenheim, 30. Juni. Seit dem Jahre 1811 hatten wir keine so anhaltende, von dem schönsen Wetter begunstigte Traubenbtathe ats die

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Oogleich dieses Jahr die Bluͤthe fast um einen d ; l

gerade wegen dieser regel ma einigermaßen guünstiger Witterung, Am 21. d. ist der Fuͤrst Camillo von Rem nach Paris reisend, zekommen. Unser Repräsentanten Rath, wel

ö Her, jur Berathung wegen Publikation der päpstlic 1 m tl J jahrs, außerorder nach angehörtem Vortrag det

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Staatsraths, anstatt die beantragte Erlaubniß zur Be, kanntmachung der Bulle zu ertdeilen, diese Angelegen heit nechmals an eine Kommissien zur Untersuchunz ge— vie Spanien. Zafelge Nachrichten aus Madrid vom 20. Jani a Pari Blättern) ist zwischen Sr. Kaths Maß. nad Sr. Allerchtristlichsten Maj. neuerdings ein Vertrag abgeschlessen worden vanach das in Spanien sin dliche fra E Armer Corps, welches ch den 23 ceended 00

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j welcher sich die Hauptstadt des Reiches befindet.

gegenwartige,

die nun in unserm Berge als geendigt anzusehen ist.

rer einaerrerem rst als id J enat später eingetreten ist als im Jahr 1822, so ver—

Dauptert der Provinz zusammen. Pelche fur die ganze Sitzungszeit gewählt werden, ferner fa Prufung und Beglaubigung der geschehenen Wahlen. latt, die,

ser Anzahl forderlich.

t Militair Commandant koͤnnen icht zu Mitgliedern nes Propinzialraths gewahlt werden.

lng des Provinzialraths, siehet, bei. her Linie mit dem des Vorsitzers im Rath. Der

enheiten in perbesserungen.

mung giebt, so druͤckt er sich folgendermaßen aus: der Kaiser genehmigt. Hierdurch ist das Dektet sanktioniet und wird ein Gesetz des Reichs und eine der Autogra— hteen wire nach erfolgter Unterschrift des Kaisers in has Aechiv der Kammern niedergelegt, welche es einge— reicht haben wird; die andere wird zur Publikation bes Gesetzes durch den competenten Minister dienen.

b9. Die Publikation wird in folgender Art statt finden: Don N. N. von Gottes Gnaden und durch den einstimmigen Ruf der Volker, constitutioneller Kaiser und allezeit Vertheidiger Brasiliens, thun Unsern Unter— thanen zu wissen: Die General- Versammlung hat de— kretirt und wir haben genehmigt, wie folgt: (Hier wird der Text des Gesetzes eingeschaltet). Wir befeh— len allen Behörden, welche gegenwartiges Gesetz zu ver— nehmen und auszuführen haben, es auszuführen und aussuͤhren zu lassen und es vollständig, wie es abgefaßt ft, ju achten. Der Staatsminister der.. chier folgt der Titel des betr. Ministeriaums) ist beauftragt, Es ßzrucken, publiciten und corrigen (corriger) zu lassen.

J0. Das vom Kaiser unterschriebene, vom compe— tenten Minister contrasignirte und mit dem Staats; siegel versehene Gesetz wird in der Urschrif: im Archiv des Reichs aufbewahrt, und Exemplare davon gedruckt, ellen Kammern det Reichs, den Gerichtshoͤfen und wo es sonst nöthig ist, ùdergeben werden.

Cap. v. Von den allgemeinen Provinzialraͤthen und deren Befugnissen.

71. Die Verfassung erkennt jedem Buͤrger das Recht ju, an den Geschaäͤften seiner Provinz, eie seine beson— deten Interessen unmittelbar angehn, Theil zu nehmen, und garantirt ihm auch dieses Recht.

72. Dieses Richt wird von der Bezirkskammer und bon Versammlüngen ausgeuot, welche unter der Beneun— nung eines allgemeinen Provinzialraths in jeser Peo pinz errichtet werden sollen, diejenige ausgenommen,

75. Jeder Provinzialrath in den stärkter bevölkerten Provinzen, als in Para, Maranhao, Ceara, Pernam— hee, Minas Gerges, San Pablo, Rio Grande del Hud besteht aus 21 Mitgliedern; in den ubrigen aus 12. 4. Die Wahl geschieht zu gleicher Zeit und auf sleselbe Weise als die der Repraͤsentanten des Volke, nd fuͤr die Dauer jeder Legislatur Jahre).

75. Um Mitglied dieser Censeils werden zu können, man mindestens 25 Jahr alt sein, einen guten uf und sein anständiges Auskommen haben.

76. Die Mitglieder des Raths kommen in dem Die erste vorberei ende Sitzung ist der Ernennung des Praͤsidenten, Vice täsldenten, der Seeretaire und Substituten gewidmet,

77. Alljaͤhrlich fin det eine zweimonatliche Sessiel nach Beschluß der Mehrheit des Conseile, ch um einen Monat verlaͤngert werden kann.

8. Zur Berathung ist die Anwesenheit der Halfte der Mitglieder und noch, eines Mitgliedes

79. Der Praͤsident der Provinz, der Sekretair und

80. Der Praͤsident der Previnz wohnt der Instal— die den 1. Dezember ge— Sein Sitz befindet sich rechts und in

Rsident der Provinz richtet das Wort an das Conseil, o berichtet uͤber den Stand der oͤffentlichen Angele⸗ der der Provinz und uͤber oie erforderlichen

SI. Der hauptsaäͤchlichste Gegenstand der Berathun— n dieser Conseils sind Lie wichtigsten Angelegenheiten

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der Provinz. die der E sen sind.

S582. Die in der Kammer begonnenen Angelegenhei— ten werdem dem Sekretair des Conseils amtlich zuge— fertigt, und daselbst bei offenen Thuüren, eben so discu— tirt, wie diejenigen Dinge, welche in deu Couseils selbst zur Sprache gekommen sind. der absoluten Mehrheit der Stimmen aller anwesenden Mitglieder gefaßt.

83. Ueber fol Conseils nicht ber Interessen der

Sie werden besondere Vorschläge vorle— okalitaͤt und den Beduͤrfnissen angemes⸗

Beschluͤsse werden nach

gende Dinge kann in den Provinzial— athen werden: 1) uͤber die all gemeinen . 2) uͤber die Angelegenheiten, ine Provinz mit einer andern auszumachen hat; ker Gegenstaͤnde, deren Initiative lediglich der De— zukommt (§. 36.);

Nation;

en kammer

. . 4) uͤber die Voll, ng der Gesetze.

Jedoch koͤnnen sie üer die sen Ge— genstand der Generalversammlung und der vollziehenden r n degruͤndete Vorstellungen einschicken.

84. Die Beschluͤsse der Provinzialversammlungen werden durch den Prasidenten der Provinz unmittelbar der vollziehenden Gewalt zugeschickt.

S5. Ist um dieselbe Zeit die Generalversammlung in Sesston, so werden sie ihr von dem betreffenden Mi— nister sofort eingeschickt, um als Gesetzentwürse berathen zu werden und die Zustimmung der Versammlung zu einer einmaligen Discussion in jeder Kammer zu er—

86. Ist aber die Generalversammlung in diesem Augenblick nicht beisammen, so läßt sie der Kaiser einst— dafern er diese schnelle Ausfuhrung dem Wohle der Provinz fuͤr noͤthig erachtet.

57. In Ermangelung dieser Umstände, erklärt Kaiser, daß er sein Urtheil uͤber diesen Punkt ausse worguf das Conseil antwortet, daß es die Antwort Kaiserl. Maj. sehr ehrfurchtsvoll empfangen habe. 85. Gleich nach erfolgter Zusammenkunft der neralversammlung werten ihr diese suspendirten, wie auch die in Vollzug gesetzten Beschluͤsse vorgelegt und von ihr hekathen, um nach den Formen des 5§. 83. decretirt zu werden.

89. Die Art, mit welcher die Provinzialversamm— lungen bei ihren Arbeiten zu Werke gehen, so wie ihre innere und äußere Ordnung, Geueralversammlung zu gebendes Reglement naͤher be iüimmt werden.

Cap. IV.

weilen vollziehen,

soll durch ein von de:

Von den Wahlen. 90. Die Ernennung der Deputirten und der Se. natoren fuͤr die Generalversammlung und der Mitglie— der der Provinzialräthe wirs durch mittelbare Wahlen uͤrger werden in Ge— meinde Versammlungen die Provinzialwähler ernennen, welche die National- und Provinzial Repraͤsentanten wahlen werden.

91. Bei den Primar 1) alle Brasilianischen Bu Fremden. 92. Von dem Stimmenrecht bei den Prima wahlen 1) alle Manner,

statt finden. Die stimmfaͤhigen

stimmenfähig: 2) die naturalisirten

sind ausgeschlossen: noch micht 25 Jahr alt sind Calle verheiratheten Officiere, ihr zuruͤckgelegt haben, die Baccalaurei und die Geistlichen werden jedoch dies Recht ten als ob sie 25 I— ihres Vaters Haus bewehn n, ie mußt n denn ein oͤf⸗ Die Dienstboten (zu die— noch die

das 21ste J

alt nären) 1e, welche

32) di Soͤh

Amt bekleisen. ser Klasse gehs en weder die Bureau Diener, Lassendiener der Handlungshäuser, noch die Bedienten welche die weißen Tressen joch endlich die Inspektoren auf 4) die Mönche und Alle, welche in kloͤsterlicher Gemeinschaft leben; 5) Alle die— welche nicht durch ihr Vermsgen, .

fen liches

Kaiserlichen Gebaute,

nicht mehr tragen, Landguͤtern und in F

fabriken);

jenigen,