—
3 w
ö Q / 618
ĩ 4 ! jan zum allgemein Niemand des Nachts in dasselbe eindringen als nur mit z sich 63 * 1 n , n. nn tiem ae. 6 der nen Besten sich des Eigenth dür ger deten, er wi g, oder um es gegen Feuers oder 2 dessen Ben ligung, r 0 . 2 1 5 itt muůͤsse so soil derselbe vorlaufig füuͤr den Werth schadlez m fasr zu sschuͤtzen; des Tages ist der Eintri nu sse, . ie Falle dieser eir — 6 * . 6. bestimmten Fällen in der eben⸗ gehalten werden. Das Gesek , ein ur. 2 Elich vorgeschriebenen Weise erlaubt. 8) Nie, zigen Ausnahme und der. . . e, e,. ang gn ele! !!““) — 4 = . ü n.. 4) Ke . 2 sestgenommen werden, außer wenn er in geben. 25 Die Staa toschu . Gewerbe le. el g stand versetzt werden soll. 24 Stunden nach her Art von . m,. Weg gelegt werde nklagestan . m , dt Handel kann ein Hinderni r 1 (em Eintritt ins Gefaͤngniß, wenn es in einer Sta Da . . be . 2 , , nahe bei dem Wohnsitz dafern sie weder der D n, rn, , , ,,, 6 liegen, und bei entfernten Orten binnen Gesundheit der Buͤrger , sasd * 8 ver haltu iz mäßigen Zeit, wird der Richter in einer mer ihren Meister⸗ und Vorf 2 . ., 3 . . unterschtgzbenen Note en . 21 24 1 ,, Das Geset giebt ihn . . 227 . e Crsit H 6 ‚ dem Grund seiner Verhaftnehmung, den Namen 3 an mte Zeit ein ausschließen des Privilegiun, Ankläger und der Zeugen, wenn deren n, , nn,, . Bekanntmachung ihrer Entteckun 26. 66. 9) Selb st im Fall einer Versetzung unter eder belt s. n te , 16 niß ist unverletzlich; ö 6 keiner arretirt oder in Arrest gehalten wer, schadloz. 27) Das re n,. ,, 2 ö. err wn, re e . nen e. , ,. verliehenen Bi — — ‚ ö ö . z 21 4 ö. 1 * 1 h. 2 9 * ö ; 2 * : ?. ei dei allen Vergehungen, ö 8 de) we nr, ,. ,, Haft oder Vr loKtz nungen (beim Militgir und beim , 2. n, . . werden. 10 Mit Am 6 den damit gesetzlich verknuͤpften Rech garantitt. aus dem Dezirt Le 4
** 4 0 ; 76 die Mißbraͤu
Ertappung auf frischer That, kann eine Verhaäftang Di , . , fer rer. . nn. nn, e. schriftlichen Befehls der befugten Be, und Nachlassigkeiten, 8 9j so wie fuͤr den Mangel ie e schchen. Ist ein solcher Verde ite e hr , . n J n , ,. ö J , * ; 3. ⸗ H 2 Bestimmung über die Arretitun „gen und Bitten vorlegen, alle Verletzungen der Verfn tairischen Befehle, die ir n nn, a. darstellen und von der befugten Vehdr de 3 nnn ze dienst fuͤr die Armee 6 3 * welche nicht bloß pein‘ liche Verantwortung der Schuldigen in . tod des gleichen diejenigen 8 . Gesetz die Einsper— Verfassung garantirt die offentlichen 9. e,, licher Art sind 6. f aut etwa weil er den Be stalten. 32) Fuͤr jeden Burger ist . d , n,, , n,. ach rc oder' weil er binnen unterricht frei., 35) Es sollen für die Unt. nin ö , n . 1 r nn, nicht nachgekom, den Wissenschaften und 4 , ,. . in , ,, 3 gar. verurtheilt werden, versitaͤten angelegt werden. 34) Die kon stitutionelle men ist. Rel
s durch die befugte Beborde, kraft . 6 r . ,,. and nach der vorgeschriebenen Weise. lichen Rechte nur in den . 7 Die richterliche Gewalt soll in 96 1 , im Fall einer Rebellton oder eines fun . r aufrecht gel e erden; keine Behörde da x ; . * n stimmte 3 * w, , ,, Gerichte entziehen, sie nie lichen Ein falls, das Staatswohl . 5 Ei . 2 beendigte Prozesse noch einmal von die einstweilige Enthebung einiger P derschlagen un gte , ,
2 — Das Gesckz ist gleich suͤr alle, es h . Ten bern vorne w, ,. . auch . es nach so soll diese Suspendirung durch 23 a m, 1 pf ma 111 en 0 ; ? ö 6. J . 3. h nnen. . .
* , 66 jeden belohnen. 14) Je— der gesetzzeben den Srw gt . das Were . ,, auf gleiche Art zu Len bärgerlichen che w K [i Regierung diese Mel an der DYurt 3 m s. 666 hne e drohender Gefahr, so . . siris⸗ milit— emtern fähig, ohne andere drohe Gel 2 r 1. ; litischen oder militairischen A. ,, regel als ein einstweiliges unausweichliches Mittel Na
i , ,. Erwägun als die seiner Talente n ö ü i ⸗ mstaͤnde al ae, r,, . g 15) . kann von der Ver- nehmen, muß aber, wenn die dringlichen Umst Un eine gend ⸗ ö ;
2 2 [ n * nd hi ß sei V ; e e wieder in den vorigen Zusta
ᷣ a? Verhältuiß seines Vermoͤzens zu den hoͤren, die Ding . e, er,, 16) Privi-ꝗ stelle In beiden Fällen ist sie jedoch verbunden, Staatslasten beizutragen, enthoben werden. 16) . stellen. Ir F
legien, die nicht wesentlich und durchaus mit den An— stellungen verbunken und von allg-meinem Nutzen sind,
Fallen des folgenden Artikeß
ö ; 2 d, . n in begruͤndeten Bericht uͤber die wꝛrza fta ge, gn! * ,,dab sfft. 17) Mit Ausnahme der Dinge, zen Vorsichtsn aßkeßelt , haze eben ir, e . r. Natur nach besondern gesetzlich bestimmten die diese Maaßregeln in ä delete wen Har welch Fes fär die bürgerliche ober pein find fuͤr die etwanigen Mi— ü , Richtern zugehoren, darf es für gerli, 1 ö ie, ge! ger elan d Mäaclei da Eoste, Luiz J lich: Rechtöfache keine bevortechtete ugö keine beson dere seß) Joss Sr Clemente Ferreira Fran ga, Marin 4 Cem nisstonen geben 15) Es wird sobeld als moglich Carvalho e Mello, k Lommissio en. h ö ceaer-⸗ L Gasè rei ) sonsec ee, d de hee he . ß 9 ö Barbeza, Baron de! unnd , mn efaß den. 19) Vom heutigen Mendonga, Transe ö lich es Gesetzbuch ab gefaßt werden. ö ĩ Lui Pereira ich ö . Brandmark und! Amaro, Antonio Luiz . im ⸗ Carnet Laae an sind Peitschen iebe, Tortur, Bra ! 6 3. ʒ Josè oaquim⸗ Cath 4 . K abgeschafft. 207 Die into Nogueitg da. Sama — 1 2 * 1826 2 . nur den Schuldigen, daher kann keine Be, de Campos. Rio⸗ Janeiro, 36
s ker ; oster schlaanahme von Guͤtern stattfinden / und nie soll die
. 1 6. i aphorie Querfurth, und der bisherige Archidiaconus zu är n n * og Me breche rs auf seine Verwandten, vo *. z Ke or = 29 n ö 3. I z Ehrlosigkeit des Ver * ö ie Ge— ; ; ⸗ le. Kemberg, August Ferdinond k P
welchem Grade sie auch seien, uͤbergehrn. 21) Die Ge—⸗ Koöͤnigli che Sichauspie Rah 4 gust Ferdine Winkler, als Pfarrer zu
fängnisse sollen reinlich, sicher Und in 1 i . . Operuhause: Ran sen; es so erschiedene Gefängnisse geben, um die 1 2 ** dem Franzön 1e 23 soll n , m. a Ait threr Verge n] Crequi,“ Siggspiel in 3 6 1 . mn Schuldigen, nage rer Lage und de . 0 r . ,, Al hi e,, 22) Das Eigenthums ) des Monvel, mit beibehaltener Mul
ung / * 6. I 1 8
. . ire L. Herklots. 2 * . a , ,,, tindet bearbeitet von C. He recht ist in seiner ganzen Ausdehnung garantirt. Finde ? ö
Pad
K stian
Gedruckt bei Feister und Eisersdorff. ö
. 5 14 g e 85 z 58 gen Kad sedoch die mil denden und vollziehenden Gewalt seine Gesuche, Ka kandesgerichts⸗ Rath von Groddeck in M g lum Direktor des Landgerichts zu Halle zu ernennen
; „„, B mersdorf im Kreise Montjoie zum farrer ernann t eines früher er, Gewalten koͤnnen die Verfassung hinsichtlich der ver, word pf —
Candidat Peter Lange aus Sonnborn,
Tzrmiicfeiten erheisch zum zweiten Prediger erwählt und in dieser Ei— heit der Einzelnen sicherstellenden Foͤrmlichkeiten erhellg sensch Prediger . ar (
arters Süß zum Pfarrer in Barmen erledigte ka—
worden;
, Zusammen kunft, eing Dicarie zu Macienlinden zum Vicar ernannten bisheri⸗
e n ,. Silpis Liegn K lccen Erseisse 9. *.
Joao Gomez da S liegnitzschen Kreises, und der bisherige Huͤlfeprediger 2 . 3 9h ( ö. 1 . .
da Cunha, Manoel (übbenschen Kreises, bestätigt worden;
Brehna, Catl Friedrich Große, als Pfarrer zu Groß—
Fonds und geistliche Rath, Franz Schumacher, zu
nannt; und
. Gohl Redacteur Jö! Conr
m i n e
preußische Staats-Zeitung.
MWM 163.
—— —
— e , n, nee mm,,
*.
Amtliche Nachrichten.
. Tages. Des Königs Majestäat hab den bisherigen Ober—
agdeburg uhet.
Im Bezirk der Koͤnigl. Regierung Aachen ist der bisherige Vicar M. H. H. Evertz Zuͤlpich fuͤr die katholische Pfarrstelle zu Lam—
en; zu Duͤsseldorf ist der evangelische Predigtamts,
fo Drediger zu Langenberg, an die Stelle des nach nenberg abgegangenen zweiten Predigers Esch, zu ld ᷣ
aft bestätigt, ferner ist die durch Beförderung des fsche Pfarrstel zu Wiesdorf dem bisherigen Kapel— zu Lennep, Wilhelm Christo i , ern. 31 N35 sr * 2 . ö 9 2. hel / an dessen Stelle der bieherige Kapellan zu Essen, 5 2 2 s 9 8 * ⸗
chias Bellmann, zum Kapellan in Lennep ernannt
zu Köln ist dem von den Collatoren der erledigten
Vicar zu Duͤrscheid, W. Hembach, das landes liche Plaꝛcitum ertheilt und der bisherige Vicar zu sweiler, Jehann Hages, zum Kaplan der Huͤlfs re St. Ursula in Koln ernannt worden;
zu Liegnitz ist der Candidat der Theologie, Möge, Pastor bei der evangelischen Kirche zu Neudorf,
89 M 16 . ö j 2 Rector Richter zu Neumarkt als Pastor in Ossig, zu Merseburg ist der bisherige Diaconus zu
hausen mit Kleinosterhausen und Sittichenbhach,
nisdorf mit Werkzahne angestellt;
*
zu Minden ist der bisherige Rendant des Studien- erborn zum Pfarrer an der dortigen Gokirche er—
zu Stralsund ist dem Diaconus Johann Chri Piper zu Tribsees die, durch den Tod des Pastors Adi erledigte Pfarrstelle zu Velgast verliehen; und Candidat des Predigt Amts Vietor Wilhelm Diet—
bisheriger
Berlin, Sonnabend, den 15ten Juli 1826.
.
2 SBHarrke an die Stelle des verstorbenen Pastors Schliemann zu Pinnow als Pastor der Kirchen daselbst und in Murchin von dem Patronate derselben berufen und die daruͤber ausgefertigte Vocation von der Koͤnigl.
Regierung bestaͤtigt worden.
Bei dem Königl. Ober⸗Lan des ⸗ Gerichte
befördert;
2
Auscultator Adolph Friedrich Ebmeyer zum darius befördert worden.
von Dresden.
Koöurier Gomerra, nach Wien.
Zeitungs-Nachrichten.
. Aus lande.
Paris, 8. Juli. Der Furst Besßhese, welcher in Begleitung mehrerer roͤmischen Edelleute vom Pabste hieher gesandt worden ist, hat den Auftrag, dem Kö— nige eine Mosaikarbeit und ein Service von Vermeille als Beweis der Dankbarkeit St. H. fuͤr den Schutz zu uͤberreichen, welchen der Koͤnig den Schiffen der paͤbst, lichen Staaten gegen die Barbaresken angedeihn läßt Die Wahl eines Schwagers des Ex-Kaisers Napoleon zu einer solchen Sendung hat Aufsehn erregt; man muß aber nich vergessen, daß der Fuͤrst aus einer der aͤltesten und ahgesehensten Familien Italiens stammt, welche den Paͤbsten und selbst den Königen von Frank— reich häͤufige Beweise von Anhaͤnglichkeit gegeben hat. Die erwahnte Mosaiktafel ist eine der ee n. die es giebt, und unter den Namen des Schildes des Achilles Illgemein gekannt.
Der Fuͤrst von Polignac, unser Botschafter am großbritannischen Hofe, ist hier angekommen,
Der Fuͤrst Salm-Salm, welcher sich bisher in Straßburg aufhielt, und vor Kurzem von der katheli— schen zur evangelischen Confession uͤbergetreten ist, hat
zu Königsberg sind die Ober Landes gerichts⸗ Auscultatoren Karl Joachim Orto von der Gröben
. * = ! [ *. . und Eduard Julius Wilhelm Anders zu Neferendarien
zu Paderborn ist der Ober-Laudes-Gerichte—
Referen⸗
Angekommen. Der Kaiserl. Oesterreichische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am K Saͤchsischen Hofe, Graf Palfy von Erdody,
Abgereist. Der Kaiserl. Oesterreichische Kabinets—