1826 / 180 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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den Fällen und in der Art und Weise, wie die Gesetz⸗ buͤcher solches bestemmen werden, Recht sprechen. Art. 119. Die Geschwornen erkennen uͤger die Thatsache, die Richter bringen das Gesetz in Au—

dun * ö K - 6 3 120. Die Richter sind unabsetzbar. Sie konnen jedoch nach der gesetzlich bestimmten Weise, bin nen gewisser Fristen von einem Orte nach dem andern se werden. . 6366 121. Der Konig kann sie— Klagen halber, die gegen sie erhoben werden, von ihrem Amte su s pen diren, nachdem er die Richter selbst vernommen und den Staats rath angehört hat. Die auf dergleichen Angelegenhei⸗ ten bezuͤglichen Aktenstuͤcke werden nach ihren respekti⸗ ven Bezirken bingesandt, damit dort nach den vom Ge— setz vorgeschriebenen Formen verfahren werde.

Art. 122. Die gedachten Rich ter koͤnnen nur durch ein richterliches Erkenntniß ihre Stellen verlieren.

Art. 123. Die Richter und die Justizbeamten sin d sür die Mißbraͤuche der Gewalt und fuͤr die Unter— schleife, die sie in ihrem Amt begehen, verautwor (lich. Eine Verordnung soll die se Verantwortlichkeit wirksam

nech gen. 123. Wegen Verfuͤhrung, versuchter Beste chun g/ Kassen diebstahl und Erpressung kann gegen fi ein gewöhnlicher Prozeß erhoben werden, den der Kla— ger selbst, oder jemand auders, gemaß der Prozeßord⸗ sun g, binnen Jahr und Tag erheben tann. . art. 125. In den Provinzen des Reichs sollen Tribunale zweiter und letzter Justanz sein, so vier als far die Beg mmlichkeit der Buͤrger noͤthig sind. r Art. L26. Ja peinlichen Prozegen werden die Zeu⸗ genverhore und . andern Attenstuͤcke des Prozesses fofort bekannt gemacht. 1 1. * wil sachen und bei dem Civilgericht anhängig gemachten Sraf⸗Sachen, können die Par- tien Schiedsrichter ernennen, deren Urtheil, wenn die Part: ien dahin uͤbereingekommen sind, oyne Appella— oll to ge nr wird.. G 29 . e em Prozeß kann erhoben werden, wenn man nicht beweist, daß man zuvor den Weg der Suͤhne

4 . e zabe. ; x eingeschlag 2. 9 diesem Behufe soll es Friedensrichter

Art. 129 . geben, tie auf gleiche Art und fuͤr den selben Zeitraum

ie Mitglieder der MunicipalFtäͤten erwählt werden. , , g und Bezirke wird ein Gesek reguliren. Art. 130. In der Hauptstadt des Reichs wird au— ßer dem Gerichtshof, welcher daselbst, wie in jeder an dern Provinz, vorhanden“ sein wird, noch ein ouderer Gerichtshof unter dem Namen „Oberster Gerichtshof

errichtet werden; 6 Anciennetät aus den uͤbrigen Gerichtshoͤfen ge—

nommen werde

gut befunden wer kes neuen Tribungls gebrauct werden.

Art. 131. Die ses Tribunal hat folgende Befugnisse z 1) Es bewill igt oder verweigert den Kassation⸗Recurs

in den Fallen und in der Weise, die das Gesetz bestim men wird.

zwischen den Provinzialgerichten entstehen mochten.

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und sollen aus der von dem Gesetz zu bestimmende

die mehrsten Stimmen fur sich hat, soll den Vorsitz

rigen Jahres, ingleichen auch das allgemeine Bun

er wird aus Literaten bestehen, die

n und den Titel von Naͤthen erhalten.

Die Beamten der Gerichtshofe, deren Aufhebung fur den wird, können bei der Einrichtung

2) Es spricht Recht uͤber die Verbrechen und Fehler einer Beamten, lo wie der Beamten der andern Gerichtshoͤfe, und der beim diplomatischen Corps Angestellten. 3) Es enischeidet uͤber die Streitigkeit, elch. wegen der Gerichtsbarkert und der Competen

Tit. VIII. Von der Verwaltung und den Provinzen. ; Cap. 1. Von der Verwaltung. Art. 132. Die Provinzial-Verwaltung wird in de

bisherizen Weise fortdestehen, bis daß sie durch ein G.

setz verandert wird. ö Art. re, nn,, n,. den den ö . k U ß ) sch l S t 40 90 t 8 3 l ! t U n 9.

malen vorhandenen sowoßl als den kuͤnstig etwa entst henden, sollen Municipalitäten errichtet werden, dene die Leitung der Sdeonomischen und Munieipal-Angelegen heiten jener Städte und Flecken zusteht.

Art. 134. Die Munieipalitaͤten werden gewihl Anzahl Mitglieder bestehen; dasjenige Mitglied, welche

der Municipalität fuhren. Att. 165. Die Ausäͤbung ihrer Munieipal-

tichtungen, oie Bildung von Polizei Vorschriften, Verwendung der Einkünfte, genug, alle Befugn sse, sole

burch ein regtementarisches Gesetz bestimmt werden. Cap. 3. Von den offentlichen Linkuͤnften.

Art. 136. Die oͤffentliche Einnahme und Ausgeh

ist einer Behörde anvertraut, die den Titel: oͤffentlich Schatz, führt; und deren verschiedene, go setz maͤßig er richtete Astheilungen die Verwaltung und Rechaungt fuͤhrung zu besorgen haben. Art. 137. Alle direkten Steuern, mit Ausnahm derer, welche zur Zinszahlung und zum Tilgungsfont der oͤffenilichen Schuld uͤberwiesen werden, werden jahr lich von den allgemeinen Kortes festgestellt, bestehen ab. so lange, bis deren Aufhedung bekannt gemacht ist, obe andere an deren Stelle gesetzt worden.

Art. 138. Der Finanzminister wird, nachdem von den anderen Ministern, die auf die Ausgaben ihte Ministerien bezuͤglichen Budgets erhalten hat, der De putirtenkammer alljährlich und sobald, als sich die Ko

tes versammelt haben werden, eine allgemeine ver gli

desde Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des n

aller offentlichen Ausgaben suͤr das kuͤnstige Jahr, wie den Betrag aller Steuern und offentlichen Einküͤst vorlegen. (Schluß folgt.)

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 3. August. Im Opernhause⸗ 3u Feier des Allerhöͤchsten Geburtsfestes Sr. Maje tut de Koͤnigs, Friedrich Wilhelm des Dritten: „Fest marsch⸗ Sr. Majestst dem Koͤnige zugeeignet von Spontini Hierauf: „Rede,“ gedichtet vom Kriegsrath May g sprochen von Madame Schröck. Dann: „Volks gesang,; den Preußen gewidmet, von Spontini, Und: „Di Vestalin,“ lyrisches Drama in 3 Ab theilungen. Muß von Spontint. (Mar. Seiler: Julia.)

In Charlottenburg: Zur Feier des Allerhoͤchse Gebärtsfestes Sr. Masestaͤt des Koͤnigs, Friedrich Wi

Uhelm des Dritten: „Rede,“ gedichtet vom Kriegsrat

May, gesp ochen von Mlle. Carol. Bauer. Hieran zum Erstenmale: „Das Nachtlager in Granada, Schauspiel in 2 Abtheil., von Fr. Kind. Hierauf „Der Jurist und der Bauer,“ Lustspiel in? Abthei lungen, von Rautenstrauch.

Gedruckt bei Feister

und Eisersdorff, Nedacteur John.

Allgemeine

WM 180.

Amtliche Nachrichten.

, e,

Dem Bau-Inspector Althaus zu Sayner Huͤtte Bendorf a. R., im Regterungs Bezirk Coblenz, ist Acht nach einander folgende sihte und fuͤr die ganze Monarchie guͤltiges Patent: auf die alleinige Erbauung und Benutzung der in seiner zu den Acten des Ministeriums des Innern niedergelegten Beschreidung und Zeich— nung angegebenen eigenthümlichen Einrichtung zur Dampferzeugung fuͤr Damofmajschinen im Allgemeinen, so weit sie nach tem abqegzedenen GSütachten der technischen Deputation fur Ge— werbe für neu erklärt worden ist, besondere auf die Art der Benutzung des Wär— des Dampferzeugers der Zuführung der in Dampj zu ver

wandelnden Flaässigkeit und der Explosions Vor— richtung sheilt worden.

term 14. Juni,

so wie ins

mesteffs, der Feuerung,

Heute wird das 10e Stuͤck der Gesetzsammlung

welches enthält:

Kabinetsorders unter

hr. 1014. vom 111en Juni d. J., betreffend die naͤ— hern Bestimmungen in Beziehung auf die

und 5. des Gewerbsteuer-Gesetzes

1320. wegen der Gewerbe, steuer vom Handel, imgleichen wegen Modi— fikation der §§5. 21 bis 24, des Regulativs vom 25sten Kpril 1824. uber den Gewerbe, betrieb im Umherziehen;

1HHoi9. vom 23sten Juni d. J. wegen der Kriegs— lasten in Neuvorpommern und unter

1Holi5, vom 20sten v. M., betr ffend die Verlaͤnge— rung der in dem Pubhkations Patente vom 21sten Juni 1825 festgesetzten Frist zur Anmel— dung der Realansprüche der altern Hypothek en— Gläubiger im Herjsgthum Westphalen, Für, stentbum Siegen ꝛc. bis zum 1sten Septem, ber 1827.

Berlin, den Aten August 1826. Debits⸗Komtoir.

negegeben, die Allerhoög sten

vom 30sten Mai

Se. Exc. der wirkliche Geheime

Angekomme: Freiherr von Schuckmann, von

Btaats-Minister, Larlsbad.

Der Legations Secretair bei sandtschaft am Kai

der diesseitigen J. Ruslsischen Hofe, Hofrath Ber; tolotti, als Kourier von St. Petersburg.

Berlin, Freitag, den 4ten August 1826.

Durchgereist. Der Koͤnigl. Franzoͤsische Kabi—

nets,Koucter Gazor, von St. Petersburg nach Paris.

Zeitungs-Nachrichten.

Ausland. Paris, 258. Juli. Der Moniteur theilt einen

Bericht des Centre -Acmirol Rigny, Befehlshaber der fran ösischen Station in der Levante, aus Milo vom 19. Juni 1826, mic. Er meldet darin, daß es ihm eiun zen ist, auf der Insel Aegyna 14 griechische See— räuderschiffe zu zerstören. „Durch einen gluͤcklichen Zu— fall, heißt es in gedachtem Berichte, erschienen wir an der Spitze der Insel, wo die Stadt liegt, im Augen— dlick, wo der drave Canaris mit einer großen Anzahl dieser Räuber handgemein geworden war, weil er, em— pört, daß seine Landsleute solches Handwerk treiben, gedreht hatte, ihre Fahrzeuge zu verbrennen. Beim Anblick unserer Fregatten ergriffen die Seeräuber die Fluckt, und Canaris kam sogleich am Bord meines Schiffs, um uns fuͤr den ihm ohne unser Vorwissen geleisteten Dienst zu danken, denn er war in der größ— ten Gefahr.“ Hr. v. Rigny hat ferner die auf den Werften liegenden für die Seeräuber im Bau begriffe— nen Piramen verbrennen lassen und ist dabei von den angesehnsten Einwohnern der Insel unterstuͤtzt worden, welche ihm fur den ihnen geleisteten Dienst den lebhaf— testen Dank atstatteten. Am Schluß des Berichts heißt es: „Ich hade die bestimmte Heffnung, daß die von unsern Schiffen und von ver englischen Station statuirten Exempel die Folge haben werden, daß die Secräuberei abnehmen wird; ganz aufhören wird sie schwerlich, so lange der gegenwärtige Kamof fortdauert, denn es ist äußerst schwierig, die fur die allgemeine Sache ausgeruͤsteten Schiffe von den Seeräubern zu anterscheiden, und um die Vertheidigungsmittel der Griechen nicht zu schmälern, nehmen wir oft Anstand,

sehr verdächtige Fahrzeuge zu zerstoͤren.“

Der Bericht des Grafen Portalis und das Requi— sitoir? des Generalprokurators, in der Angelegenheit der soantschen Verpflegungsverträge, sind georuckt und gen Mitgliedern des Pairsgericht mitgetheilt worden. Die Coramission hat geprüft, ob die Verträge von Ba— yvonne, Vittoria und Madrid an sich selbst ein Ver— zehen und ein Verbrechen ausmachten und durch ein st'äfliches Einverständniß des Lirferanten, des Armee, Intendanten und der Generale Grafen Vordesoulle und Zuilleminot entstanden, oder durch Bestechung erlangt

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