—
Die Commission hat keine bestimmten Anträge gebildet. Der Generalprokarator hat darauf angetragen, der Pairshof moge erklären, daß kein Grund sei, wegen jener Vertrage gegen gedachte beide Pairs, so wie gegen den Armee Jatendanten und Hrn. Ouvrard zu verfahren, was aber die Anschuldigung wegen erfolglichen Versuchs der Bestechung betreffe, daß diese Sache an die ordentlichen Gerichte zu verwei— sen sei.
Fuͤnfproreentige Rente 6b Fr. 10 C. London, 28. Juli. Am 24. war Cabinetsrath von 3 bis 55 Uhr im auswärtigen Amt.
Vorgestern kam Hr. Canning von des Grafen von Liverpool Landsitze zur Stadt. 3
Am 25. kam das Linienschiff Glocester von Kron stadt mit Lord Strangford am Bord in Sheerneß an.
Gestern kam Graf Liewen hier an.
Am 2östen war das Ooerhaus um der Foͤrmlichkeit der Prorogation des Parlaments bis zum 24. August willen eroͤffnet. Zum Unterhause hatte sich niemand eingefunden.
Am 25. wie auch gestern, hatte Lord Ch. Somerset Geschäfte im Colonial-Amte.
Auf Lleyd's sind sehr lang: Berichte aus Smyrna bis zum 20. Juni, wegen Seeraͤubereien, die an Eucli— schen, wie an andern Schiffen in den Griechischen Ge— wässern veruͤbt werden und von den kräftigen Maaß nahmen unseres Cemmodores dagegen, angeschlagen.
Aus Maltha wird unterm 26. Jani gemeldet, daß die dort angekommene K. Fregatte Sybil in einem Ge fecht mit zwei Piratenschiffen dei Canxzien, die sie ver— nichtete, 12 Officiere und Mannschaft an Todten und
worden seien.
99 Fr. 80 C. — Dreiprocent.
29 schwer Verwundete gehabt, wovon noch mehrere seit
dem starben. '. Von Caleutta sind Depeschen vom 8. Maͤrz schon
vorgestern uber Land angekommen; sie sollen bleß Han, dels-Nachrichten betreffen, was Einigen nicht glaublich
eint. . 9 Nach den neuesten Nachrichten aus Veracruz starben gegen Ende Mai daselbst taglich an hundert Menschen. — Commodore Porter, der Mexico seine Dienste an— bieten wollen, war sehr unzufri-den mit seiner Aufnahme und stand im Begriff, nebst Officieren und Maunschaft wieder abzugehen.
Am 29. April wurde in Mexico der Franz. Com, missair Hr. Martin der Regierung vorgestellt. Einig— Tage zuvor war ein Franzose St. Clatr als Spanischer Spion verhaftet und verurtheilt worden. Vom 5. Mar wird aus Veracruz gemeldet, daß die Frayz. Fregatte, welche Hrn. Martin uͤberbracht, die Weisung erhalten, aus dem dortigen Hafen nach Sacrificios auszulegen.
Der Congreß zu Bogota hat im Maͤrz beschlossen, Straßen von Quito nach Esmeraldas und der Bai von Caracas (am Großen Ocean) ziehen zu lassen, allen sich
an diesen Straßen und in jenen Orten Anbauenden
15jährige Steuer- und Zebntenfreitzett bewilligt, so wie Erlassung des halben Zolls fuͤr alle Waaren Einfuhren daselbst, mit Ausnahme von Branntewein.
Die Hofzeitung vom 14. d. norirt den niedrigsten, vielleicht je bekannten Preis von Zucker in England, nämlich 28 s 95 d, was mehrere Shillings unter dem größten Falle ist, den die Berliner, und Mailaͤnder De crete vetursachten. ö ö
Hr. Allen, ein junger Nord-Amerikaner, der unter dem Navarchen Miaulis dient, ist mit Depeschen fuͤr die Griechischen Agenten hieselbst, wie es heißt, die Ab— berufung derselben enthaltend, bier angekommen. ;
Am Wechselmarkt ist so wenig Verkehr, daß am Dienstage, was fast unerhoͤrt ist, nicht uͤber 50,000 Pf. in ausländischen Wechseln gekauft worden.
— Vom 29. Juli. Hr. Peel hat in dieser Woche
18
mehrere Zusammenkuͤnfte mit dem Herzoge von Hor gehabt.
Gestern von 2 bis nach 5 Uhr war Kabinetsran im auswärtigen Amte, wo die Aawesenheit des Lord Kanzlers als wesentlich angesehen wurde, der sich er um 25 Uhr einstellen konnte.
Gestern empfing der Graf v. Liverpool, bei welche sich die HH. Robinson und Peel eingefunden hatten eine Deputation von Manufakturisten aus Birmingham
In Dudlin hat die Regierung eine Angabe yo dem Eff ectivstande der Miliz Regimenter in Irland ein geslordert.
Die Minister sollen nun beschlossen haben, eine he deutende Summe zur Unterstuͤtzung der Nothleidende in Manchester (jetzt an 300.000) aus der Treasury A Ausnahme von der Regel zuzugestehen.
Der Columb. Gen. Miller ist in seinem Geburtz dorf Wineham dei Canterbury angekemmen und mi Glockengeläute u. s. w. empfangen worden.
Zwischen Haiti und England uͤber Jamaika wit eine regelmäßige Briefbesoͤcederung, einmal im Monat zu Stande kommen.
Die Abneigung zum Verkausen von Colonial⸗Waa ren zeigt sich deutlicher, da dir Inhaber zu glaube scheinen, daß sie auf den niedrigsten Punkt gesunker seien; allein die Frage ist sehr gering.
Cons. auf Abrechnung schlossen gestern zu 772 Gelb
Bruͤssel, 29. Jult. In der Gemeine Mehaä Provinz Luͤttich, haben rohe Unwissenheit und Aver glaube einen Muͤller und seine drei Soͤhne zu einen schauderhisften Verbrechen gefuͤhtt. Diese vier Menscher haben nämlich in ihrer Wohnung eine zittwe aus dem Dorfe, welche sie im Verdacht hatten, eine Hexe zu seyn und ihnen allerhand Unden zugesuͤgt zu haben durch Martern zum Geständniß und zur Angabe ihre Mitschuldigen (indem noch mehrere Hexen im Deist seyn sollten) zu bringen gesucht. Das arme Weib st an den Folgen der schrecklichen Mishandlungen gestgh ben, da jedoch der Tod nicht in der vom Gesetze h̃ st mmten Frist erfolgt ist, so haben die Verbrecher mi wegen schwerer Verletzung angeklagt werden koͤnnnn. Der Proceß ist bereits instruirt, das Urtheil war jetoch beim Abgang der letzten Nachrichten, die wir erhalten haben, noch nicht gesorochen.
St. Petersburg, 25. Juli. Se. Maj. der Kai⸗ ser haben Ihrem Leibarzte, wirklichen Staats-Nath Stofregen, den Rang eines Geheimen Raths zu ver leihen geruht. —
Der Kriegsrath Borowkoff beim Kriegs-Ministerio ist, zur Belohnung des in seinen Functtonen als Kam lei, Director der Untersuchun gs-Commission bethaͤtigten Eifers, zum Rang eines Staats Raths besoͤrdert worden.
Turkei. Ein Schreiben aus Corfu vom 17. Juni (in ital. Blättern) giebt die Zahl der zu Argos versam— melten bewaffneten Griechen auf 20,000 Mann an, wor von 5000 der englische Oberst Gorson, 3000 regulirte der Overst Fabvier und 12 000 Mann Kolokotroni kom / mandirt, welcher letztere auch Oberbefehlshaber der gau— zen griechischen Armee ist. — Am 29. Mai kamen zu Napoli di Romania drei Regimenter regulirter Truppen unter dem Oberst Fabvier an, welche am 31. Mai in Gegenwart mehterer Regierungs Mitglieder und des Praͤsiden ten selbst gemustert wurden. Am 1 Juni brach Fabvier, nachdem er zu Napoli zwei Bataillone hinter— ließ, nach Metona mit den uͤbrigen Truppen auf.
Rom, 15. Juli. Am verflossenen Sonntag wur“ den die Bischöfe von S. Severo im Königreich beider Sizilien und von Lero vom Kardinal Pacca in der Kirche S. Maria in Campitelli, und der Erzbischof von Lucca vom Kardinal Zutla in der Kirche von S. Ro—
triarchen konsekrirt. — Die goldenen und silbernen
irchenoberhauptes in heil. Geistipital vorgestellt; Fandschtist lautet: „Infirmus eram, et visitastis me.“
mualdo, nnter Assistenz mehrerer Erzbischöfe und Pa—
Ranzen, welche nach einem unter Martin V. eingefuͤbr—
n Gebrauche am St. Petersfeste dem heil. Kollegiam nd mehreren Personen von Rang ausgetheilt werden, shren auß einer Seite das Bildniß Leo XII., auf der hehrseite ist der nächtliche Besuch dieses ehrwürdigen die
Ich war krank, uns ihr habt mich besucht). Die giößte Höhe des Thermometers von Reaumur der Sternwarte des röͤmischen Kollegiums war um
Rittagsz it am 13. Jul 24 Grade. —
Turin, 8. Jult. Gestern wuͤthete hier bald nach hittag ein jürchterlicher Sturm mit einem 17 Minuten lauernden Hagel.
Madrid, 17. Juli. Vorgestern hat bei Hofe, gen des Namenstages des Infanten, Sohnes des In— ssien Don Francisco, halbe Galla stattgefunden.
In Gibraltar ist für alle aus dem mittellaͤudischen sere kommenden Schiffe eine langere Quarantaine 1Isgt worden. Diese Maaßregel ist durch die Besorg— ß veraulaßt, welche der Gesundheitszustand in Genua legt; es sind nämlich am Bord eines von dort kom— unden Schiffes 5 Menschen waͤhrend der U berfahrt ssorden. .
An den Kuͤsten von Gallizien kreuzt ein Insurgen— n Corsar, der dem dortigen Handel viel Schaden zu— lt; man besorgt in jener Provinz eine Landung und üortébehörden haben den Befehl erhalten, ihre Wach— keit zu verdoppeln, und auf die von Gibraltar kom— unden Fahrzeuge ganz besonders zu wachen.
Portugall. (Schluß der constituttonellen Charte). ji. VIII. Von den allgemeinen Bestimmungen und n Garantien der bürgerlichen und pelitischen Rechte
der portugiesischen Burger.
Art. 139. Die allgemeinen Cortes haben beim Be— n ihrer Sitzungen zu untersuchen, ob die politische nstitution des Königreichs genau beobachtet worden ist.
Art. 140. Wenn 4 Jahre nach Beschwoͤrung der ats Verfassung man safüc erkennt, daß ein oder der ere Artikel derselben einer Abänderung beduͤrfe, so hz der Vorschlag dazu schristlich in der Deputirten— ner gemacht, und von dem dritten Theil der Mit— der unterstuͤtzt werden.
Art. 141. Der Vorschlag wird in Fristen von je dagen dreimal gelesen, und nach der dritten Lesung legt die Deputirtenkammer, ob der Vorschlag zuge— sn werden konne. Demnaͤchst wird man denselben ug nehmen, wie zur Bildung eines neuen Gesetzes stderlich ist.
Art. 142. Wird diese Erörterung und also die Ab tung eines constitutionellen Artikels gebilligt, so hein Gesetz abgefaßt, welches der Koͤnig in der uͤb—
Form sanctienirt und bekannt macht, und durch shes den Wählern der nächstfolgenden Deputirtenkam—
befohlen wird, den Abgeordneten die bejondere Voll—
ö der fraglichen Abaͤnderung oder Umgestaltung ztben.
Art. 143. In der näckstfolgenden Legislatur wird Bache gleich in der ersten Sesston vorgelegt und bera— J. Das Resultat entscheidet uͤber die Abaͤnderung oder nusugung zum Grundgesetz. Der neue zur Versas— hinzugetretene Artikel wird alsdann feierlich pro— zirt.
Art. 144. Nur das ist constitutionel, was die Verfas— sUrkunde in Hinsicht der Schranken und Befug— Eder pelitischen Sewalten und der persoͤnlichen und sischen Rechte der Buͤrger festsetzt. Was nicht in m Sinne constitutionel ist, kann nach der oben er, snten Form von den gewohnlichen Legislaturen abge— ert werden.
Art. 145. Die Unverletzlichkeit der buͤrgerlichen und tischen Rechte der portugiesischen Buͤrger, auf Frei—
719
heit, Sicherheit der Person und des Eigenthums ge— geundet, wird durch die Reichsverfassang folgen der— maßen sicher gestelle: 1) Kein Burger kann anders, als Kraft des Gezetzes, genothigt werden, irgend etwas zu thun oder zu unterlassen. 2) Die Gesetzes - Bestim⸗ mung hat keine rückwirkende Kraft. 3) Jedermann kann seine Gedanken münelich und schriftlich mittheilen, und durch den Druck dekannt machen; jedoch ist ein je— der fuͤr den Mißbrauch çieses Rechts in den gesetzlich bestimmten Fallen und Formen verantwortlich. 4) Glau— ben s sachen halder darf Neemand verfolgt werden, wenn er die Staats, Religion rejpektirt und nicht gegen die oͤffentliche Sittlichkeit anstößt. 5) Ein jeder kann nach Belieben entweder im Reiche bleiben oder es verlassen, und tin letzteren Fall seine Habe mit fortnehmen, je— doch hat er sich nach den polizeilichen Vorschristen zu tichten und darf Niemanden dacurch beeinträchtigen. 6) Ein j⸗der Burger besitzt in seinem Hause eine un— verletzliche Freistätte. Ohne seine Bewilligung darf Nie⸗ mand des Nachts in dasselbe eindringen, es sei denn auf einen Huͤlseruf von innen, oder um es gegen Feuers, oder Wassersgefahr zu schützen; des Tages ist der Eintritt nur in den vom Gesetz bestimmten Fallen in der ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Weise erlaubt. 7) Niemand kann festgenommen werden, außer wenn er in Anklagestand versetzt worden, die vom Gesetze be— stimmten Falle ausgenommen, und in diesen Fällen muß 24 Stunden nach seinem Eintritt ins Gefaͤngniß, (wenn es in einer Stadt oder einem Dorfe geschiehet, die nahe bei dem Wohnsitz eines Richters liegen, und bei entfernten Orten binnen einer vom Gesetz zu be stimmenden verhaͤltnißmäßigen Zeit) der Richter in ei— ner eigenhändig unterschriebenen Note den Angeklagten von dem Geund seiner Verhaftnehmung, den Namen der Autläger und der Zeugen, wenn er sie kennt, in Kenntuiß setzen. 8) Selbst im Fall einer Versetzung unter Auklage darf keiner arretirt oder in Arrest gehal— ten werden, wenn er in den Fallen, wo das Gescetz sol— ches zuläßt, Cautjon leistet, uͤberhaupt bleibt der Ange— schuldigte frei bei allen Vergehungen, die hoͤchstens mit
lechs monatlicher Haft oder Verweisung aus dem Bezirk
bestraft werden. 9) Mit Ausnahme der Ertappung auf frischer That, kann eine Verhaftung nur kraft eines schriftlichen Befehls der befuzten Behoͤrde geschehen. Ist ein solcher Verhaftsbefehl willkuͤhrlich, so wird der Richter, der ihn ausgefertigt und derjenige, der ihn nachgesucht hat, mit der vom Gesetz zu bestimmenden Strafe belegt. Unter dieser Bestimmung uͤber die Ar— retirungen sind jedoch die militairischen Befehle, die zur Mannszucht und dem Werbedienst fuͤr die Armee usthig sind, nicht miteinbegriffen, desgleichen diejenigen Faͤlle nicht, welche durchaus nicht peinlicher Art sind, und in denen das Gesetz die Einsperrung einer Person vorschreibt, etwa weil er den Befehlen der Justiz nicht gehorcht, oder weil er binnen bestimm ter Frist ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. 10) Keiner kann anders verurtheilt werden, als durch die bejugte Behörde Aà kraft eines fruͤtzer er— lassenen Gesetzes und nach der vorgeschriebenen Weise. 11) Die richterliche Gewalt soll in ihrer Unabhängigkeit aufrecht gehalten werden; keine Behoͤrde darf eine an haäͤngige Rechtssache dem Gerichte entziehen, sie nieder— schlagen und beendigte Prozesse noch einmal von vorne anfangen. 12) Das Gesttz ist greich fuͤr alle, es mag nun bestrafen oder zuͤchtigen: auch wird es nach Maaß— gabe der Verdienste eines jeden, belohnen. 13) Je— der Burger ist zu den bürgerlichen, politischen oder militairischen Aemtern zulässig, ohne andere Unter— scheidung und Erwägung als die seiner Talente und seiner Tugend. 14) Keiner kann von der Verpflich— tung, im Verhältniß seines Vermoͤgens zu den Staats— lasten beizutragen, enthoben werden. 15) Privilegien,