1826 / 183 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 08 Aug 1826 18:00:01 GMT) scan diff

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ordnete. Derjenige Beschuldigte, der aller drei Arhirch die Thatsachen uͤberwiesen iwaren, in tie gehoͤri— ven Verbrechen überführt und überdem in einer jthlln Kathegorten brachte. Die Beschlüsse und Entschei—

ihrer Unterschrift. Mit Benutzung des ihnen dabei er⸗ oͤffneten Weges, ihre fruͤheren Aussagen durch Darstellung der Thaisachen, welche sie etwa zu ihrer Rechtfertigung dienlich halten mochten, zu vervollständigen, gaben 5 der An⸗ geschuldigten in der That einige weitere Aufklaͤrungen, die jedoch nichts Wesentliches enthielten. Nach Beendigung des Rexisionegeschäfts schritt der Gerichtshof zur Zusammen— stellung der gegen die Verbrechen der vorliegenden Art beste— henden Gesetze und deren Anwendung auf letztere. Ein— stimmig erkannte er, daß diese Verbrechen saämmtlich zur Klasse der Staatsverbrechen und zwar der beiden Hauptarten gehörten, und ohne Ausnahme den Tod nach sich zoͤken. Hierbei hätte man, nach der Strenge der Gesetze stehen dleiben koͤnnen, wenn nicht Se. Ma— jestät im vorliegenden Falle anzuordnen geruht hätten: „daß der Ober Gerichtshof bestimmen solle, in wie weit die besonderen Umstaͤnde bei einem jeden der Angeschul— digten von der Art seien, ihre Thennahme an dem al— len gemeinsamen Verbrechen zu erschweren oder zu mil. dern, so daß derselbe es sich angelegen sein lassen solle, den verschiedenen Graden der Strafbarkeit entsprechende

Kathegorien zu bilden, ferner, daß er die einem j-den

dieser Grabe angemessenen Strafen erkenne und endlich, die Angeschuldigten, nach dem Grad ihrer verschiedenen Strafbarkeit, in die verschiedenen Kathegorien vertheile.“ Diesem zufolge wählte der Gerichtehof aus seiner Mitte eine Special Commission, welche die Principien fuͤr jene Klassifieation aufstellen solle. Diese Commission ging nicht nur den Bericht der Untersuchungs- Commission, sondern auch die sammtlichen Untersuchungs Acten ein— zeln durch, wodurch sie von allen Einzelheiten genaue

Kenntniß, und dabei auch sowohl von der genauen

Uebereinstimmung des Berichts mit den dazu gehoͤrigen Actenstüͤcken, als auch von der Genauigkeit des Unter— suchungsverfahrens Ueberzeugung erlangte.

Masse von 121 Anklage-Aeten fanden sich nur 6 Inci⸗

denzpunkte und zwar nur von geringerer Wichtigkeit, welche einige Aufklärung von Seiten der Unter suchungs⸗ Commission nothig machten. Das Verfahren wurde im Wesentlichen dadurch gar nicht betheiltgt und die erhaltene Auskunft diente lediglich zu mehrerer Aufklaͤ rung einiger Einzelheiten. Nach Beendigung jener Pruͤ— fung der Sache schritt die Commissien zur Aufstell ung der Kathegorien. Die saͤmmtlichen Theile des Processes zeigten ein Haupt- Complott, dessen Zweck war: das Reich zu erschuͤttern, die Grundgesetze des Staats um— zustuͤrzen und die bestehende Ordnung umzuwaͤlzen. Zur Erlauzung des Zwecks wollten die Urheber des Com— plotts drei Mittet anwenden, welche eben so viel Arten von Verbrechen bilden, namlich 1) den Kaisermord, 2) die allgem ine Empoͤrung und 3) die Militair«Insur rtection. Die hier beseichneten Arten von Verbrechen sind jede von einer langen besonderen Reihe verbrecheri, scher Thatsachen begleitet, welche jedoch faͤmmtlich auf drei Hauptpunkte zuruͤckgefuͤhrt werden koͤnnen, näm— lich: 1) Kenntniß des Kemplotts, 27) Beitritt zu dessen Zwecken und 3) freiwillige Erklarung der Bereitwill ig⸗ keit zur Ausführung. Hierbei zeigen sich jedoch im Einzelnen wieder verschiedene Grabe der Strafflaͤlligkeit und demnach hat die Commission bei jeder der drei ob— genannten Arten von Verhrechen Unterabtheilungen ge— macht, Gawentlich bei der ersten Art 10, bei der zwei⸗ ten 7 und Fei der dritten wiederum 10 Unterabtheilun⸗ gen, welche der mehreren oder minderen Theilnahme der Einzelnen an dem ganzen Umfange der zu einer jeden der 3 Arten gehörigen verbeecherischen Haudlungen ent, sprechen. Nachdem die Commiss;ion solchergestalt die verschiedenen Grade von Soraffätzigkeit anerkannt, stellte sie die Prineipien der zu bildenden Kathegozieen auf, indem sie die Karaeter der Straffaͤlligkeit in einer je den der drei obgedachten Arten von Verbrechen zusam, menstellte und sie nach ihrer verschiedenen Schwere

Bei einer

sind,

Art die schwerste Straffälligkeit häufte, mußte nothw—

jenigen, welche zweier Arten von Verbrechen schultz

erkannt, die hoͤchsten Karacter der Straffälligkeit in ba

den verbanden, die jedoch in Hinsicht auf die drin

Art von Verbtechen minder oder gar nicht straffill

waren. Hiernach bestimmte die Commisston die va

schiedenen Kathegorieen, wobei inde ssen auch Ausnahmn

sich als noͤthig zeigten, indem ein Individuum in Hin

sicht auf die eine Art Verbrechen sehr gravirt, in Hün

sicht auf eine andere nur wentg gravirt erscheinn

konnte. Um sich nun von der Genauigkeit der a ushe

stellten Unterschiede zu überzeugen, machte die Comnss

sion den Versuch, die Angeschuldigten in die en twoist

nen Kathegorien zu vertheilen, indem sie die definitt

Vertheilung der Entscheidung des Gerichtshofs uͤba

lassen mußte. Sie ging zu dem Ende nochmals h

ganze Geschichte eines jesen der Angeklagten durch un

notirte nach sorgfältiger Pruͤfung die einzelnen Verhr

chen bei einem jeden Namen, wodurch eine allgemein Liste der Angeklagten mit einer genauen Zusammensas sung ihrer Straͤflichkeit entstand. Die Commission er hielt dadurch die Ueberzeugung, daß die meisten Ang

schuldigten mit völliger Genauigkeit in die entworfent

Kathegorien vertheilt werden könnten, wobei sich nur die aus Nachstehendem ersichtlichen Beschraͤnkungen ergaben Aus der sorgfaäͤltigen Prufung der Thatsachen ging her vor, daß aus rein indivituellen Umstaͤnden die Straf lälligkeit Einiger erschwert, Andere aber gemindert wur de; erschwert naͤmlich durch die traurigen Folgen einer verderblichen Beispiels, durch Vernichtung der Mili tair-Disciplin, durch blutdürstige Handlungen, die Wirkungen einer abscheulichen Wildheit; gemildent ward sie dagegen bei Anderen theils durch Zeichen de Reue, als z. B. das Austreten aus den geheim Gesellschaften, der Wunsch, ihre Absichten zu veränden und die Eeklaͤrung gegen ihre gräßlichen Plane; the auch durch die zur Verminderung der Schuld dienen, den persoͤnlichen Handlungen mehrerer Angeklagten; ferner durch das schnelle und aufrichrige Bekenntnj im Laufe der Untersuchung, endlich auch durch grißh Jugend, vermöͤge deren man sich durch aufruͤhrer— sche Verbindungen hatte hinreißen lassen. Hiernach stellte die Commission neben der obgedachten noch eine besendere Liste auf, welche sie ebenmaͤßig der Prüfung des Gerichtshofs unterwarf. 2) Die Straffaͤlligkeit der Augeschuldigten geht aus deren eigenen Gestaͤndnissen hervor. Unter der großen Masse derselben sind nut l, deren Verbrechen durch das Zeugniß der Thatsachen und nicht durch ihr eigenes Gestaͤudniß festgestellt ist. Die Commission brachte sie daher in eine Auhangs Notiz 3) So schwer auch die Verbrechen der ersten Kathegorn⸗ so sind doch unter den Angeschuldigten Indipi— duen, die vermoͤge der Beschaffenheit ihrer Attentate selbst mit den in diese erste Kathegorie gehörigen nicht verglichen werden koͤnnen; die anderen in den graͤßlich sten Entwuͤrfen uͤbertreffend, durch den Einfluß ihres Beispiels, durch eine grenzenlose Verderbtheit, durch einen wuüͤthenden Eifer, durch kalten Entschluß zum Blutvergießen stehen sie außer allem Vergleich; die Commission hielt deshalb dafuͤr, sie besonders verzeichnen zu muͤssen. Nach reiflicher Erwägung erkannte der Ge— richtsyof mit Stimmenmehrheit, daß, die Attentate ausgenommen, deren Ungeheueres sie gar in keiner Klasse bringen ließ, die Anzahl der von der Cemmissien vorgeschlagenen 11 Kathegorieen mit den verschiedenen Graden der Strafbarkeit der Angeschuldigten in ge— nauem Verhaͤltnisse stehe und fällte danach den (aestern gemeldeten) Ausspruch, wobei der selbe auch die vier Indivi⸗

duen, welche obgedachter maßen, ohne ihr eigenes Geständ ni Kammer gesracht. Dirrse Regalien sint: Die Or,

6 heiligen Syneds, welche beim Schlusse der Verhand— sugen zum Sitz im Gerichtshof berufen worden,

hielen gemaͤß,

ort,

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ö

ungen des Gerichtshofs sind theils mit abso!uter Sim. dig den ersten Rang einnehmen. Nach ihm folgten benmehrheit, theils mit relativer Mehrheit der Mei,

ngen für dieselbe Abstimmung gefaßt, die Mitzlieder

ha⸗ n, dem Geiste ihres geistlichen Amts und alten Bei— ihre Stimme in folgender Weise abge— ben: Nachdem wir im Ober-Gerichtshof die Ver sung der Proceß-Aeten in Betreff der Staats-Ver— cher Pestel, Ryleieff und ihrer Mitschuldigen,

iche Kaisermord und Einfuͤhrung der republikani—

in Regierung in Rußland angesponnen haben, an— nachdem wir gesehen, wie ihre Greueltha, mit höchster Evtdenz dargethan und durch ihre eige— n Gestaändnisse bestätigt sind; so erkennen wir, daß se Staats Verbrecher die Todesstrafe versienen; dem h widersetzen wie uns dem gegen sie zu fallenden Ur— hl nicht, jedoch koͤnnen wir, in Betracht unseres siesterstandes, das besfagte Urtheil nicht mit unserer mnerschrift versehen.

Die von dem Ober-Getichtshofe (wie gestern ge det) zur Enthauptung verurtheilten, von Sr. Maj. r mit dem Leben begnadigten Staatsverbrecher der sen Categorie sind namentlich solgende: der Oberst üst Troudetzkoi; der Lieutenant Fuͤrst Obolensky; der herstlieur. Matthäus Moutawieff⸗Apostel; der Unter— t. Borisseff 2.; der Unterlieut. Borissoff 1.; der jterlteut. Gorbatcheffsty; der Major Spiridoff; der sconde⸗- Hauptmann Fuͤrst Bariatinsky; der Collegten— sssor Kuchelbecker; der Hauptmann Yakonbowitch; Oberstlieut. Poggto; der Oberst Artamon Moura— f; der Faͤhnrih Badkowsky; der Fähnrich Berchas— s; der Ooerst Davydoff; der Beamte det Aten (Classe aschneffsky; der Secouse-Hauptmann Alexander Be— snjeff; der Unterlieut. Andreepitch 2.; der Hauptmann skita Mourawieff; der Collegienassessor Poustchine; der eneral Major Sergius Wolkonsky; der Heupimann fouschkine; der Unterlteut. Pestoff; der Lieut. Ar— zjoff; der Lieut. Zavalichine; der Oberst Povalo— hweikowsky; der Lieut. Panoff 2.; der Lieut. Sout« f; der Seconde Hauptmann Fuͤrst Stchepine⸗Ro— pöky; der Schiffsfahnrich Diwoff, und ver wirkliche saatsrath Nicolas Tourgueneff.

St. Maj. der Kaiser haͤden unterm 26. 8d. an den neral‚Acjutanten und Chef des General-Staabs Sr. f., Baron v. Dieditsch, ein höchst huldvolles eigen diges Schreiben ertess-n, worin Höchstoieselben ihm die unermüdliche Sorgfalt danken, mit der er den plotten der Verschworenen, als sie die Fahne des sruhrs unter der zweiten Acmee zu erheben trachte— zuvorge kommen.

(Fortsetzung des in Nummer 1581. der Staats ung abgedrechenen Leremenialt.) Beschreibung hechfetserlichen Krönuns Sr. Kaiserl. Maj. Vorabende, des feierlichen Krönungstages wird in Kirchen um 4 Uhr Nachmittags ein Dankgeber

Deum) mit Geckengelaute, und gegen Abend die per und die Metten gehalten. Ihre Kaisett. Maje— n nebst Familie werden dem selben in der Heilands iche hinter dem goldenen Gitter beiwehnen, woselbst zugleich tie gehörigen Regeln vor dem Krönungs—

verlesen werden. Am Krönungstage stellt sich nach

n Signale ven 21 Kanonenjchüssen von dem Platz den Bastionen, das Militair auf, und die zu ver—

tenen Dien stverrichtungen beorderten Personen und amten versammeln sich auf den ihnen bestimmten ken. A Morgen werden die Kaiserl. Regalien

h die Assstenten derjenigen Daamten, welche die sel—

dei dem Krönung zuge tragen müssen, nach der Au—

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denskette des heiligen Andreas. Das Reichs -Banner. Das Reichs. Siegel. Das Reichs Schwerdt. Der Pur— pur Ihrer Kaiserl. Majestaͤt auf zwei Kissen. Der Purpur Sr. Kaiserl. Majestaͤt auf zwei Kissen. Der Reichs apfel. Das Seepter. Die kleine Kaätserl. Krone. Die große Kaiserl. Krone. Die Regalien werden bis zur Audienz⸗-Kammer von 2 Oder Officteren und 26 Ge— meinen der Chevaliergarde, mit Karabinern bewaffnet, begleitet, den Baldachin halten auf der Rothen Treppe 32 Staabs Ossieiere. In der Kathedrale wird fuͤr das Wohlsein Sr. Kaiserl. Majestät ein Dankgebet gehalten, und nach Ablesung der gewöhnlichen Hora erwartet die Geistlichkeit im Fest-Ornate die Ankunft Sr. Kaiserl. Majestät. Zu der nämlichen Zeit, wo der Kaiser nebst der Kaiserin aus den innern Gemaäͤchern Sich nach der Audienz' Kammer zu verfugen geruhen, belieben die Kai— serin Maria Feolorowna mit den übrigen Mitgliedern der Kaiserlichen Familie gerade nach der Himmelfahrts— Kathedrale Sich hinzubegeben und den fuͤr Sie bestimm— ten Platz einzunehmen, so wie Ihre Kaiserl. Hoheiten gleichfalls die eigends für Sie eingerichteten Platze. Ihre Kaiserl. Majestäten werden mit der Krone und mit dem Kaiserl. Purpur bekleidet sein: die Schleppe wird von sechs Kammerherren, und der Zipfel derselben von einem Ober Hof,Beamten getragen. Vei der Per— son Ihrer Majestat befinden sich ein Allerhöͤchst dazu bestimmter hoher Beamter, während des Kroͤnungszuges werden Hochbieselben von den Hof Chargen beiderlei Geschlechts begleitet. Der Baldachin uͤber Ihrer Mase⸗ staͤt wird von Beamten der 3ten und Aten Klasse getra⸗ gen. Vor dem Anfange des Zuges Sr. Kalseri. Maße⸗ lit wird der Erzpriester der Himmelfahrts Kathedrale mit dem heiligen Kreuze, vor welchem zwei Diakone in einer goldenen Schussel das Weihwasser tragen, den Weg St. Majestat besprengen. Nach Ankunft in der Audienz, Kammer, geruhen Ihre Kaiserl. Majestäten Sich auf die Sessel unter dem Baldachine niederzu— lassen. Das Signal zum Anfange des Zuges nach der Dom Kirche zur Himmelfahrt der hochheiligen Mutter Gottes wird eurch Trompeten und Pauken angekündigt. Sobald die Ptozession ihren Anfang nimmt, wird mit auen Glocken gelautet, und während des Zuges Sr. Kaiset!. Majestat geben die in Parade stehenden Trup⸗ pen die Honneurs ab. Sobald sich die Kaiserl. Rega lien den Kircheuthuüren nähern, tritt die Geistlichkeit im Ornate unter das Portal, und der Metropolit begrüßt dieselden mit dem Weihrauch und Besprengung des Weihwassers. Dei dem Etatritt in die Kirche werden Se. Kaiserl. Majestät von dem Metrepoltten von Now“ gotod und St. Petersburg mit dem heiligen Kreuze, don dem Metropollten von Kiew mit dem Weihwasser bewillkommnet, und der Erzbischof von Moskwa hält eine Aurete. Beim Eintritt in die Kirche geruhen Ihre Kaiserl. Majsestäten vor der heiligen Altarpforte dreimal dem Allergöchsten eine Knieverbeugung zu machen, und Sich zu den Heilgen Bildern zu neigen; woraus Sie Sich nach Ihrem, in der Mitte der Kirche unter einem Baldachta errichteten Kaiserl. Thron, hinbegeben, und auf Gemselben Ihren Platz einnehmen. Die Erz

priester, die Archiwanttiten und die übrige Geistlech— keit, welche den Gettesdeenst volztehen, werden sich von ben Stujsen des Throneg an bis zu der , .. zu beiden Seiten reihen, und bie Sänger in den Khorgit— tern, den Psalm des Königs: „Deine Gnate und deine Gerichte locpreisen wit O Hert“ anstimmen. A6ährend der Zeit, daß Ihre Katserl. Masestäten sich zu den Hel— ligen, Bildern neigen, bleiben die Beamten mit den Kaiserl. Regalten am Fuße des Throne, dem Altar zugewendet, stehen, so wie Se. Kaiserl. Masestat aber auf Lenselben zuzugehen getuhen, wenden Sie Sich gleichfalls gegen den Thron, und indem Sie die Rega, lien auf den Gaz bereiteten Tisch stellen, nehmen sie