1826 / 205 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 02 Sep 1826 18:00:01 GMT) scan diff

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das Aeußerste zu vertheidigen,

e. e, 6 Napoli di Rema nia, wohin 26 die Sulioten aus Missolunghi geworfen, 2 , 8 ĩ

soll rem inen der alten Spartaner) , die ihnen gemachten Vorschläge der 1, fung mit Stolz verworfen. . 6. . kraͤf te Griechenlands vereinigt sind, . 6 1 ,,, . welche . „(lh oho Piaster, den die Insel schon n hatte, und noch uͤberdies 20,000 2 . . Obtisten 3 ,,, 23

verursacht, elch zr fl län die Orönung wieder ee, ö. Die zweite See -Division, unter dem Befehl des 6 dan Pascha, hat die Dardanellen verlassen, 8 bis 63 Mann befanden sich zu Sighigik, um dort 4 3a werden. Die Expedition schien nach n, ; wird aber wahrscheinlich sich nach Hydtg wen e 5 Trie st, 19. wa n. fehlen hier noch ir ö i aus M . .

eur , , (Fortsetzung des Vertrags mit Frank reich) Art. 6. Die Unterthanen jedes der e, . contrahirenden Theile, in dem sie den an dess fee, ö terworfen bleiben, sollen fuͤr ihre Personen . 3, pes andern Theils alle Rechte, Privilegien, ö . gungen und Exemtionen genießen, welche den 1. ö nen der am meisten beguͤnstig ten Nation ,, . den moͤchten. Sie werden, hne daß ihnen Hin ö. . in den Weg gelegt werden dürfen, uͤber ihr ö ban durch Verkauf, Tausch, Schenkung, Testam at oder ö. jede andere Weise verfugen koͤnnen. Ihre , ö. sitzungen und Effekten duͤrfen von keiner Behoͤrde⸗ 34 e sis auch sei, wis er den Willen der Besitzer in Veschlas

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zerei oder der Fabrikatien von falschem Papiergelde an

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ten des einen der hohen contrahirenden Theile der Ver brechen des Hochverratihs, der Felonie, der Falschmuͤn (klagten Personen sellen in den Staaten des Andern . ,,. werden, noch dort Schutz finden und damit diese Clausel vollstaͤndis ausgefuͤhrt werde. verbindet sich jeder der beiden Souveraine, besagte An geklagte, sobald er von andern darum angegangen wer den wird, sogleich aus seinen Staaten zu verweisen

preußische Staats-

Zeitung.

Art. 9. Ein jeder der hohen contrahirenden Theil verpflichtet sich, wissentlich und willentlich in seine Staaten keine Unterthanen des andern, die etwa a dessen Land- oder Seedien st entweichen möchten, aufzu ; nehmen und anzustellen; die entwichenen Soldaten un

W 265.

Matresen, sowohl von den Kriegs als von den Han . sollen verhaftet und auf des fallsige Reel mation der Consuln oder Viceconsuln, unverzuͤglich au geliefert werden. Art. 10. Zwischen den Unterthan⸗ der hohen Kontrahirenden sol wechselseitig freier Ha del und Schifffahrt bestehen, sowohl in franzoͤsischen 1 in brasilischen Fahrzeugen, und in allen, den hoh contrahirenden Theilen gehorenden Haͤfen, Staͤdten un Besitzungen, mit Ausnahme derjenigen, Lie previsori den fremden Nationen untersagt sind; wobei sich vn steht, daß sobald selbige dem Verkehr der anderen Ne tionen frei gegeben werden, dieselben augenblicklich a fuͤr die Unterthanen der beiden Kronen in der selb⸗ zHeise, als ob solches in gegenwärtigem Vertrag a druͤcklich n, . 6 Bekanntmachung. Folge dieser wechselseitigen Handels- un hifffahr G . . . ö ö der hohen Contrah;— 3. ö n , Lebrgang des Koͤniglichen ten mit ihren Fahrzeugen in allen Häfen, Bay , 8 9j . Nro. 36.) nimmt mit Buchten und Ankerplaͤtzen der einem jeden derselben . . ge, den fernen nfang. In der oberen Klasse hörenden Besitzungen einlaufen, dort ganz oder th rd . ,. Trigonometrie, Koͤrperlehre, weise ausladen, Ladung einnehmen und wieder ausst . . . . Hydrostatik, , . und ren. Sie können dafelbst ihren Auffenthalt nehm ydraulik, in der Maschinenlehre, in der Physik und

Amtliche Nachrichten.

Kren il de g Tag eg.

Seine Königliche Majestaͤt haben den Stadtrichter Soldin, Johann Gottlieb Schulz, zum Justiz— athe zu ernennen geruhet. . ;

werden. Sie werden von allem und e dem . von gezwungenen Anleihen, ö . Kriegsrequisitionen srei sein. Sie sollen , . . sein, irgend staͤrkere gewoͤhnliche Steuern und Lasten n tragen, als die Unterthanen des Souvergins zu . haben, in dessen Lande sie residiren. Eben so we 1 sollen sie willkührlichen Haus suchungen und Untersuchu . gen oder der Pruͤfung und Durchsicht ihrer Vücher un Papiere, unter irgend Aim orwarnde un tei orfen sein. Es wird ubrigens festgesetzt, daß im 33 von Hochverrath, Schleich handel oder andern Verbrechen, deren die Gesetze des resp. Landes Erwähnung thun, die Untersuchungen, Haussuchungen, Nach orschun gen und Durchsicht nur unter dem Veistan de der n,. ten richterlichen Person und in Gegenwart des Consuls ber Nation, welcher die angeklagte Person angehört, des Vice Consuls oder seines Stellvertreters stattfinden sollen. Att. 7. Im Fall von Mißhellig keiten oder eines Bruchs zwischen beiden Kronen (moge Gott es nie mals zulassen), welcher Fall erst nach der Zurüͤckberu fung der Abreise der resp. diplomatischen Agenten als vor— handen erachtet werden darf sollen die Unterthanen sedes der beiden hohen contrahirenden Theile, welche in ben Laͤndern des andern resitiren, da selbst verbleiben duͤrfen, um ihre Angelegenheiten oder ihren Handel im Innern zu betreiben, ohne in irgend einer Art deshalb gehindert zu werden, so lange sie sich friedlich betragen und den Gesetzen nicht zuwider handeln. Im Fall sie sich durch ihre Handlungsweise verdaͤchtig machen, sollen sie angewiesen werden, das Land zu verlassen, und ihnen frei gestellt werden, sich mit ihrem Eigenthum innerhalb eines Zeitraumes, der 6 Mongt nicht uͤbersteigen darf, aus dem Lande zu entfernen. Art. 8. Die in den Staa⸗

Hauser und Magazine miethen, reisen, Handel treit amn. . . dem freien Hansdzeichnen, Laden eröffnen, Producte, Metalle und Muͤnzen i . . . ar 1 . . schaffen und ihre Geschaͤfte in Person, durch A gen . i. n, n, Schuͤler, die das Zeugniß der „der! Cemmis fuͤhren, wie es ihnen gutduͤnkt und ol 6 a ,. Klasse ö und sich Jsonst aus, Einmischung von Makler. n Doch sind jedenfalls n , n, in dem Entwerfen von Bauwerken ausgenommen die Artikel der Kriegs-Contrebande, And Maschinen, und in dem Berechnen der damit ver— wie diejenigen, welche die Krone Brasilien sich vol

ndenen Kosten unterrichtet, und finden demnaͤchst in halten, nicht minder auch der Kuͤstenhandel von H n Werkstaͤtten Gelegenheit, sich in praktischen Arbei— zu Hafen mit einheimischen

vder schon zur Con sunthsn zu vervollkommnen. . .

, , J Liefer Han In der unteren Klosse wird in der Arithmetik, den kann kur in einheimischen Fahrzeugen erfolgen; im rn, . der e , den Elem zntar len fithis⸗ es jedoch den Unterthanen der hohen Contrahenten f . ö. , n, , der Physik und Chemie, im Zꝛich. steyt, ihre Waaren und Esfecten auf genannte d ieh n ? . , . .Der Unterricht in zeuge zu verladen, wobei die einen wie die ams, . von 8 bis 12, und von 2 gleiche Abgabe entrichten. Anmeldungen zu den noch offenen Stellen konnen, Sonntags ausgenommen, bis zum 11. Sept., taͤglich wischen 5 und 6 Uhr, bei dem Hrn. Fabriken Kom— missions Rath Severin, in dem oben bezeichneten Ge— säude, geschehen. An Vorkenntnissen fuͤr die untere Elasse wird eine gute Handschrift, die Fahigkeit, dem Muͤndlichen Vortrage zu folgen, und das Vorgetragene PFrachrichtig auszuarbeiten, so wie Uebung im gewoͤhn— hen Rechnen erfordert; fuͤr die obere Klasse aber wer—

n die Kenntnisse vorausgesetzt, welche in der unteren lasse erlangt werden.

Königliche Schau spiele.

Freitag, 1. Sept. Im Opernhause: „Don Jun Oper in? Abtheil. Musik von Mozart.

Im Schauspielhause: Von der Gesellschaft franzoͤstschen Theaters zu Warschau, Stuͤcke dargestelt: „Les deux menag es, en 3 actes et en prose, du premier thäütre fran Hierauf: „Le colonel,“ Vaudeville en r acte Scribe, Und: „Ee tailleur de Jean Jacques R

Berlin, Sonnabend, den 2ten September 1826.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Paris, 265. August. Der Graf Montalembert, Pair von Frankreich, ist zum Gesandten in Stockholm ernannt worden.

Die franzoͤsische Brigg Cantabre ist von der Koͤ— niglichen Fregatte Flora wegen Sklavenhandels nach Gorea aufgebracht und dort confiscirt, gegenwartig aber nach Brest gesuͤhrt worden, wo der Patron und die Mannschaft, welche außerdem eines Todtschlages und mehrerer Seeraäͤubereien beschuldigt sind, vor das See— gericht dieses Hafens gestellt werden sollen.

Der Verfasser der Biographie der Damen vom Hofe ist schuldig befunden worden, die oͤffentliche Mo— ral durch eine Reihe von skandaloͤsen Anekdoten und groben Zweideutigkeiten beleidigt, und gleichzeitig beab— sichtigt zu haben, eine große Anzahl von Personen ver, aͤchtlich zu machen und Zwietracht und Unruhe in Fa— milien zu bringen, welche er sich nicht entbloͤdet hat zu nennen. Er ist demnach zu zwei Monat Gefaͤngniß und zu einer Geldbuße von 50 Fr. verurtheilt worden.

Aus Annecy meldet man, daß sehr viele hohe Per— sonen und namentlich eine betraͤchtliche Anzahl Bischoͤfe und Erzbischoͤfe, wie auch die großen Hof-Chargen des Koͤnigs von Sardinien sich zur verstehenden großen kirchlichen Feier bereits dort eingefunden haben.

Fuͤnfprocentige Nente 100 Fr. 70 C. Dreiprocent. bb Fr. 20 C. 0 .

London, 25. Aug. Vorgestern erfolgte die foͤrm— liche Prorogation des Parlaments bis zum 2. Nov. Der Graf Liverpool, Hr. Canning und die meisten dermalen von hier abwesenden Kabinets-Minister wer— den uͤbermorgen hier erwartet. Dem neueren Verneh— men zufolge wird der auf den 5. Sept. angesetzt gewe— sene Kabinets⸗Rath vereits am 29. d. M. gehalten werden. Die Nachrichten aus Manchester und den Manu— factur Distrikten lauten beruhigend, in Manchester selbst hebt sich der Verkehr wieder, in einigen benachbarten Manufactur-Staͤdten ist dies ebenmaßig der Fall, in

Berlin, den 1. September 1826.

seau,“ ou: „Le financier et le philosophe,“ fa comé die en 1 acte, par Merle. .

Beuth.

Im gestttaen Bletz. er t, ,, 9 Xugetommen. Der Keiserl. NKus. dez ations, Sp. 1. JZ. II. v. u. hinter dem Worte Pfund, Becretair Struwe, als Kourier von Paris. einzuschalten: Waizen und Mais. .

Gedruckt bei Feister und Eisersdorff.

Nedacteur Joh

anderen Orten haben sich die Verhaͤltnisse wenigstens nicht verschlimmert.

Die Einleitungen zur Errichtung einer Zweigbank in Manchester sind so weit gediehen, daß dem Verneh— men nach bereits ein Haus daselbst fuͤr diesen Zweck eingerichtet wird..

In Dublin greifen die Krankheiten leider noch in sehr deunruhigender Weise um sich, und es steht zu be— sorgen, daß die dermalige feuchte Witterung, so er— wuͤnscht sie auch in anderer Hinsicht ist, das Uebel noch