1826 / 205 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 02 Sep 1826 18:00:01 GMT) scan diff

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verschlimmern werde. Das dasige Hospital ist bereits mit Kranken uͤberfuͤllt; ein Dubliner Blatt macht da—; her den Vorschlag, daß man eine Anzahl Zelte zur Aufnahme der im Hospital keinen Platz findenden Fie— berkranken aufschlagen solle. J

Der in Dublin erscheinende Warder will wissen, Hr. O'Connell und Genossen wuͤrden wegen ihres sre— chen Eingriffs in die Rechte der Krone durch Stiftung eines Ordens (des „Befreier-Ordens“) vor Gericht ge— zogen werden, die Klage wuͤrde auf eine Art Höch verrath, misprision ok treason, gehen.

Die heutigen Times enthalten das sehr lange Be— schwerdeschreiben des Hrn. Bishop Burnett vom Maͤrz 1825 an den Unter-Staatsseeretair Hru. Wilmot Horton uͤber die ihm, von Seite des Lords Ch. Somer— set wiederfahrne Behandlung.

Die Times sind sehr unzufrieden daruͤber, daß unser Ministerium sich im definitiven Abschluß eines Handels“ Tractats mit Brasilien von dem Franzoͤsischen habe zu— vorkommen lassen und zugegeben, daß letzteres seinem Lande jeden Handels-Vortheil sichern duͤrfen, den Bra— silien nur immer der beguͤnstigtsten Nation gewaͤhren koͤnne. „Das Datum des Tractats ist noch aus einem andern Gesichtspunkt wichtig, indem es naͤmlich zeigt, wie fruͤhe Frankreich schon angefangen, im Sinn eines Nachlassens von seinen Schifffahrts-Gesetzen zu handeln, indem es auslaͤndische Schiffe unter gleichen Abgaben mit seinen eignen in seinen Haͤfen zulaͤßt. Der Ste Art. scheint eine Abschrift desjenigen, den Sir Ch. Stuart in seiner ersten, verworfenen Uebereinkunft zu— gelassen und es treffen denselben alle die Einwuͤrfe, welche Hrn. Canning veranlaßten, ihn aus dem Werke seines geschickten Unterhändlers auszumärzen.“

Ein Mitglied des Ausschusses fuͤr die Spanischen Fluͤchtlinge bestaͤtigt es, daß mit einer oder zwei Aus— nahmen keines der reichen Spanischen Haͤuser hieselbst . zur Unterstuͤtzung seiner Laudsleute beigetragen abe. In Quebec ist am 21. Juli ein Amerikanisches Schiff mit einer Ladung Amerikanischer Baumwollen, waaren eingelaufen.

Die Insel St. Thomas ist am 3. Juli abermals von einem großen Brande heimgesucht worden; ein Theil des Zollbauses nebst einem andern Regierungsge— baͤude, die Daͤnische Kirche und 10 große Haͤuser wur— den ein Raub der Flammen.

Aschaffenburg, 25. Aug. Heute früͤh um 5 Uhr verkuͤndigte der Denner der Kanonen den nahen und fernen Bewohnern unserer Maingegenden, so wie das klingende Spiel der Musiken der Koͤn. Besatzung und der Landwehr, und das Gelaͤute aller Glocken den hie— sigen Einwohnern den Anbruch von Baierns allgemei— nem Festtage, an welchem vor vierzig Jahren unser all— geliebtester Landesvater von der Vorsehung dem Leben und dem Reiche, das er einstens durch seine weise Re— gierung begluͤcken sollte, geschenkt, und mit dem Na— men des heil. Ludwigs durch die Taufe geweiht wurde. Das Volk durchzog in frohen Gruppen die Straßen der Stadt mit dem begeisterten Ausrufe: Hoch und lange lebe unser König Ludwig! Um 160 Uhr brachten die hiesigen Einwehner in der Stiftskirche dem Him— mel ein Lob, und Dankopfer dar, welchem der gesammte Adel, alle Kön. Civil- und Militairbeboͤrden, der Ma— gistrat und die Bevollmächtigten der Stadt ꝛc. beiwohnten, und die inbruͤnstigsten Gebete fuͤr die lange Erhaltung des geliebtesten Königs zum Heil seines Volks stiegen aus der Brust der Andaͤchtigen zum Allmaͤchtigen empor. Die hiesige Casinogesellschaft hatte zur Feier des Fest⸗ tages einen großen Ball veranstaltet und Se. Maj. durch einen Ausschuß dazu eingeladen. Es war um hals neun Uhr, als der allgeliebte Landesvater im Ca—

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schusse allerunterthänigst empfangen und in den Sas goͤnig zu hindern, vorigen Sonnabend seinen Einzug in geleitet, von dem herzlichsten Freudenrufe der frohe Madrid zu halten, nnd dagegen den Infanten Don Harrenden, unter dem Tusche von Trompeten und Pan arlos als Konig einzlehn zu lassen, und ihn unter ken, begruͤßt wurde. Der Tanzsaal stellte mit seine m Namen Carls V. zu proclamiren. Saͤmmtliche hohen grunen Säulengewinden aus Epheuranken um Fer anwesenden Franzoͤsischen und Schweitzer Offiziere Eichenblaͤttern dem Blicke das Bild eines hehren Tem sten nieder gemacht werden. Die Raͤdelsfuͤhrer sind pels dar, an dessen innerer Fronte der erhabene i reits verhaftet; es gehoren dazu mehrere Militaitper— Brillantfeuer glanzende Namenszug Sr. Koöͤn. Mas ssnen, und beinahe jedes Regiment der hiesigen Garni— mit der strahlenden Königskrone, auf blauem Schatten son zählte einige Mitverschworne. (Die Etoile bezwei⸗ grunde und mit Guirlanden gruͤn umschlungen, einen falt jedoch die Wahrheit dieser Nachrichten.)

Festaltar schmuͤckte. Die in den Fenstern⸗ Vertiefungen Die Geistlichkeit Spaniens, sowohl die Ordens— aufgestellten vielfarbigen und Wohlgeruch verbreitende gzistlichen als die weltlichen, soll dem Könige durch den

ardinal Bischof von Toledo, dem Bischof von Leon

Blumen verschoͤnerten und vervollkommneten das wohl g . gefaͤllige Ganze. Die Buͤste des geliebten Monarche und dem Franciskaner-General, P. Cyrillus v. Alameda

zierte, don bunten Blumenkränzen umwunden, den grgeschlagen haben, ein Armeekorps von 10,900 Mann Vorsaal herrlich aus. Des Koͤnigs Majestaͤt eroͤffnet! Ef seine Kosten auf dem Kriegsfuß so lange Zeit persoͤnlich mit einer Polonaise den Tanz, welcher bi erhalten, als die Erhaltung der innern Ruhe es er— gegen Mitternacht fortgesetzt wurde, worauf Allerhoͤchst ischen moͤchte.

derselbe an dem in dem oberen Saale, dessen Fenste Brasilien. (Fortsetzung des Vertrags mit Frank⸗ in das Tanzlokale herausgehen, bereiteten Souper Thesrzich) Art. 12. Die Schiffe und Fahrzeuge der Un— zu nehmen geruhten. arthanen eines jeden der hohen contrahirenden Theile

Hier wurden Sr. Maj. von den glaͤnzenden Versammlung die passenden Toaste ausge ben in den Hafen und Ankerplaͤtzen der anderen, un— bracht, welche vom Tanzsaale aus ein aus der Gesellͤr dem Titel von Leuchtthurm-, Tonnengeldern, oder schaft gebildeter Chor von Sängern und Saͤngerinnen ijgend einer andern Benennung, nichts weiter zu ent— mit der harmonischen Absingung eines Liedes begleitete richten, als was die Schiffe und Fahrzeuge der beguͤn⸗ Der geliebteste Landesvater erwiederte Lie Toaste, in stigtsten Nation entrichten oder zu entrichten haben wer— dem Allerhöͤchstderselbe auf das Wohlsein der Gesellschas den. Art. 13. Die hohen contrahirenden Theile kom, trank. Dieser beseligende Ausdruck ausgezeichneter Köͤn men dahin uͤberein, daß als brasilianische Schiffe dieje— Gnade versetzte die ganze Versammlung in unbeschreib nigen zu betrachten sind, welche von brasilischen Unter, lichen Enthustasmus, und der Ausruf von vielen hunsthanen gebaut oder in deren Besitz sind, und deren dert Stimmen: Heil und Segen unserem Koͤnig! er Capitaine nebst drei Viertheilen der Mannschaft Bra— fuͤllte erschuͤtternd das Gebäude. Nach geschlossenem sllier sind, jedoch soll der letztere Punkt so lange außer Souper verfuͤgte sich Se. Koͤn. Majestaͤt wieder in den Rraft sein, als der Mangel an Matrosen solches er— Tanzsaal und verweilte noch bis gegen zwei Uhr. Hischt; jedenfalls aber muͤssen der Eigenthuͤmer und Karlsruhe, 25. August. eine Königl. Hoheil vir Eapitain Brasilier sein, und die saͤmmtlichen Schiffs—

der Großherzog haben gnaͤdigst geruht, unterm heutigen papiere sich in den gesetzlichen Formen befinden. In Tage, (Hoͤchst Ihrem Namensfeste) allen denjenigen Jasgleicher Weise sind als franzoͤsische Schiffe diejenigen zu dividuen, welche vor dem heutigen Datum als Refrakbetrachten, welche den in Frankreich bestehenden Vor— tairs oder Deserteurs entwichen sind, und denen außerschriften gemäß fahren und besessen werden. Art. 14. Alle Produkte, Waaren und Artikel jeder Art, welche Er—

dem kein weiteres Verbrechen zur Last fallt, einen aufg . ugnisse oder Manufacte und Industrie⸗Ergebnisse der

3 Monate vom heutigen an giltigen General-Pardon nis dahin zu bewilligen, daß diese Individuen, wenn sie sich nterthanen und des Gebiets Sr. Allerchristlichsten Majestät sind, aus den Hafen Frankreichs nach den bra—

im Laufe dieser drei Monate bei der ihnen vorgesetzten . ischen gebracht, es sei in franzoͤsischen oder brasilischen Ehrzeugen, und zum Verbrauch zugelassen werden, ha—

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Zivilbehörde oder irgend einem Militar⸗Kommando stel⸗st

len, von aller koͤrperlicher oder Vermoͤgens Strafe frei . bleiben sollen. Wer sich binnen dieser Zeit nicht sistirt, en üßerhaupt und lediglich dieselben Abgaben zu ent— bleibt der gesetzlichen Strafe unterworfen. richten, welche die Unterthanen der beguͤnstigtsten Na—

Gestern, Morgens, sind Se. Hoheit der Erbgroß Lon entrichten oder zu entrichten haben werden, in emaͤßheit des General, Zoll-Tarifs, der zu dem Ende

herzog von Sachsen-Weimar von hier nach Stuttgart abgereist. Nachmittags begaben Sich J. K. Heheitin allen brasilischen Haͤfen, wo Zollaͤmter bestehen oder die Frau Markgräfin Amalie mit Hoͤchstihrem Hofe nachkünftig etwa errichtet werden, bekannt gemacht werden dem gewohnlichen Sommer -Aufenthalte Bruchsal. oll. Man ist dahin uͤbereingekommen, daß beim Ge— Nieder- Elbe, 29. August. Die K. Danischebkauch des Ausdrucks: die beguͤnstigtste Nation, die ortugiesische Nation nicht zum Vergleich dienen soll,

Staatszeitung vom 25. August enthaͤlt die, in Wasp ; hington am 26. April d. J. in zwölf Artikeln zwischen auch wenn dieselbe in Handelsangelegenheiten in Bra— Art. 15. Man hat sich

dem K. Minister Residenten Hrn. P. Pedersen und demsllien privilegirt werden sollte. Staatssecretair Hrn. H. Clay aöbgeschlossene allgemeine bähin verständigt, daß, wenn franzoͤsische Natur / oder Freundschafts-, Handels- und Schifffabrts Convention Mdustrie⸗Erzeugnisse in dem brasilischen Tarif keinen zwischen Sr. Dan. Maj. und den V. St., worin der estimmttn Werth haben, sie bei dem Zollamte nach ei— letzte Artikel besagt, daß die Ratificationen innerhalb her von dem selbige einfuͤhrenden Theile unterzeichne— acht Monaten oder fruͤher ausgewechselt werden sollen. Ah Werthsangabe abgefertigt werden sollen; in Faͤllen Madrid, 14. August. Ihre Majestaͤten der Koͤ⸗aber, wo die mit der Zollerhebung beauftragten Beam— nig und die Koͤnigin sind vorgestern hier angekommen. ken Grund haben sollten, diese Angabe fuͤr falsch zu er Heute hat der Koöͤnig im Staatsrathe praͤsidirt, und achten, se steht ihnen frei, die angegebenen Gegenstaͤnde es soll darin hauptsaͤchlich von den portugiesischen An gen Bezahlung von 10 Procent uͤber den Betrag der gelegenheiten die Rede gewesen sein. Gestern hielten Berthsangabe an sich zu nehmen, und zwar binnen 16 S. M. Heerschau uͤber die Truppen der hiesigen Gar- Tagen vom Tage der Detention und gegen Ruͤckgabe nisen, worauf große Cour bei Hofe war, welcher die Kr entrichteten Abgaben. Art. 16. Alle Produkte und fremden Gesandten beiwohnten. Ranufakte von Unterthanen Sr. Kais. Maj., die, in Hr. Recachs hat sich (heißt es im Drapeau bl.) Fasilischen oder franzoͤsischen Fahrzeugen, aus den Haͤ— abermals um sein Vaterland durch Entdeckung einer n von Brasilien in die von Frankreich eingebracht hd zum Verbrauch gelassen werden, haben uͤberhaupt

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und einzig an Abgaben nicht mehr zu entrichten, als sie dermalen, nach dem franzoͤsischen Tarif, bei der Ein— bringung in franzoͤsischen Fahrzeugen zu entrichten ha— ben. Se. Allerchristlichste Majestät hebt demnach zu Gunsten der brasilischen Schifffahrt die in Frankreich in Bezug auf die in fremden Fahrzeugen eingebrachten Waagren bestehende Mehrbesteuerung im Betrag von 10 Procent auf, desgleichen auch, zu Gunsten der Brasilischen Baumwolle, den im franzoͤsischen Tarif be— stehenden Unterschied zwischen kurzer und langer Wolle. Art. 17. Es ist gleichmäßig einverstanden, daß den resp. Consuln gestattet sein soll, Vorstellungen zu ma— chen, wenn ihnen bewiesen werden sollte, daß irgend ein Artikel des Tarifs zu hoch abgeschaͤtzt ist; damit diese Vorstellungen in der kuͤrzesten Frist in Erwäzung gezogen werden, ohne deshalb die Expedition der Waa— ren aufzuhalten. Art. 18. S. Kais. Maj. bewilligen den Unterthanen Sr. Allerchr. M. das Vorrecht, Signa— tarien fuͤr die brasilischen Douanen zu den naͤmlichen Bedingungen zu sein, als es die brafilischen Untertha— nen sind: wie auch hiermit bestimmt wird, daß die bra— silischen Unterthanen das nämliche Vorrecht bei den franzoͤsischen Douanen, so weit es die Gesetze zulassen, genießen sollen. Art. 19. Alle aus dem Gebiet des ei— nen der hehen contrahirenden Theile nach den Laͤn— dern des andern direkt gefuͤhrte Erzeugnisse und Waaren sollen von einem von den Douanenbeamten des Hafens, wo sie eingeschifft werden, unterschriebenen Ur— sprungszeugniß begleitet sein. Diese Zeugnisse sollen mit fortlaufenden Nummern versehn und unter dem Siegel der Douane dem Manifest beigefuͤgt werden, welcher von den resp. Consuls visirt sein muß. Das Ganze wird demnächst der Douane des Hafens, wohin die Waare geht, vorgelegt. In den Haͤfen, wo weder Douanen noch Consuls vorhanden sind, werden die Ur— sprungszeugnisse und die Legalisationen von den Ortes— obrigkeiten ausgefertigt. Art. 20. Alle Erzeugnisse des Bodens und des Gewerbfleißes vom Gebiete eines jeden der hohen contrahirenden Theile, welche aus den resp. Haͤfen zur Wiederausfuhr oder zur Umladung expedirt werden, sollen beiderseitig in besagten Häfen die näm— lichen Zoͤlle tragen, welche der am meisten beguͤnstigten Nation gegenwaͤrtig oder in der Zukunft auferlegt wer— den moͤchten.

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Koͤnigsberg in Pr., den 28. August. Seine Ma— jestaͤt der König sind heute im erwuͤnschtesten Wohlsein um 10 Uhr Morgens hier angekommen und wurden von den hoͤheren Militair- und Civil⸗Behsrden auf dem Koͤ— nigl. Schlosse empfangen.

Allerhoͤchstdieselben waren den 24sten d. fruͤh Mor— gens um Rauf 7 Uhr von Berlin abgereist, und hat— ten das erste Nachtquartier in Woldenberg, das zweite in Nackel, das dritte in Marienwerder und das vierte in Heiligenbeil genommen. Se. Majestäͤt haben die neue, hieher fuͤhrende Chaussee, soweit dieselbe schon practikabel ist, befahren.

Landwirthschaftliche Berichte aus dem Ju— nern des Reichs vom Ende Iuli. (Fortsetzung. ) IV. Pommern. Stettin. Die fruher geaͤu⸗ ßerte Besorgniß, daß die diesjährige Erndte des Win— tergetreides sehr schlecht ausfallen werde, hat sich leider bestätigt. Die ungewohnliche Hitze und der Mangel

sinogebaͤude anlangte, wo Se. K. Maj, von dem Aus—

Verschwoͤrung verdient gemacht, deren Zweck war, den E

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