1826 / 250 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 25 Oct 1826 18:00:01 GMT) scan diff

unter dem Namen Elisabethpol in Eine Provinz ver— wandelt sind, so wie die Chanate von Scheki, Schir— van, Derbend, Kuba, Baku und Talyschin, nebst ven dazu gehoͤrigen Ländern, die sich gegenwärtig in Ruß— lands Händen befinden; ferner ganz Daghestan, Geor— gien mit der Provinz Schurageli, Imirete, Guriel, Mingrelien, Abkhasien, so wie ale Gebiete und Laͤnde— reien, die zwischen der oben festgesetzten Grenze und der kaukasischen Linie liegen, nebst den Landern und Voͤlker schaften, die ans letztere und ans caspische Meer stoßen. §. 4. Zum Z ichen ihrer Wohlgesinntheit gegen

e. Maj. den Schah von Persien und zum Beweise ihres aufrichtigen Wunsches, die Alleinherrschast und soverainꝛ Gewalt in dem an Rußland grenzenden per— sischen Reiche dauerhaft gegruͤndet zu sehen, machen sich Se. Maj. der Käiser von Rußland fuͤr sich und ihre Nachfolger feierlich anheischig, im Nothfall demje— nige Sohne des Schah's von PRrsien Beistand zu lei— sten, en er zum Erben des persischen Reichs ernennen wird, damit kein auswärtiger Feind sich in die Angele— genheiten Persiens mischen koͤnne, und der persische

Hof durch Unterstuͤtzung des russischen Hofes befestigt werde. Sollten übrigens Zwistigkeiten unter den Soͤh—

nen des Schah's uͤber die Angelegenheiten des persischen Reichs entstehen, so wird Rußland eher keinen Theil daran nehmen, bis der regierende Schah seine Dazwi— schenkunft verlangt.

8 * fruͤher, berechtigt sein, langs den Kuͤsten des ecaspischen Meeres zu segeln und dort anzulegen. Im Fall fie Schiffbruch leiden, sollen di- Perser ihnen freund schaft ich Huͤlfe leisten. Auch sollen die persischen Kauffahr—

J

e es caspischen Meeres Schifffahrt zu treiben, und auf em russischen Ufeer anzulegen, und die Russen sollen ihneg bei Schiffsruͤchen allen nöoͤthigen Beistand leisten. Was die Kriegsschiffe anlangt, so soll die russische Flagge, welche, wie vor dem Kriege, so auch wahrend

des Friebens und zu allen Zeiten allein auf dem caspi,

schen Meere geweht hat, auch jetzt, wie fruͤher, aus schließlich dazu berechtigt sein, und keine Macht, außer der russischen, eine Militairflagge auf dem caspischen Meere aufpflanzen duͤrfen. S. 6. Alle in den Haͤnden beider Parteien befindliche Gefangene, es mogen Kriegsgefangene oder aus ihren Wohnsitzen weggefüͤhrte Einwohner sein, sie moͤgen sich zum Christenthum oder zu irgend einer vndern Relizion dekennen, sollen drei Monate uach Abschluß und Unter— zeichnung des gegenwärtigen Tractats zuruͤckgegeben und fuͤr ihren Unterhalt, so wie fuͤr ihre Reifekosten bis Karaklisse gesorgt werden. . S5. 7. Außer vorstehenden Artikeln sind JJ. MM. der Kaiser von Rußland und der Schah von Persien übereingekommen, daß die respectiven Minister, die sie, wenn es erforderlich ist, nach den Residentien JJ. MM. senden, ihrem Nange und der Wichtigkeit der Missio— nen, mit denen sie beauftragt sind, gemäß, empfangen werden sollen. Die nach altem Brauch von JJ. MM. in den Staͤdten, wo sie es zum Schutz des Handels fur noͤthig achten, aeeredirten Consuln und Agenten, die nicht mehr als zehn Personen in ihrem Gefolge haben durfen, sollen auf eine ihrem Range entsprechende Weise, als beglaubigte Beamte angesehen und geehrt werden; es sollen Befehle ergehen, daß man sie nicht allein nicht beleidige, sondern im Fall, daß die respectiven Unter—

Die russifchen Kauffarteischiffe soller , wie

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fahre, damit der Beleidigte volltommen Ersatz ethalt—

thanen beider Mächte sich uͤber etwas zu beklagen haben auf ihre Vorstellungen in unpartheiischer Weise

. der.

§. 8. Was die Handelsoerbindungen zwischen on Unterthanen JJ. M M. anlangt, die mit Certifieatn ihrer Regierung oder der Srenz-Desehlshaber versehn sind, in denen bescheinigt wird, daß sie wirklich tusisch oder persische Kaufleute und Unterthanen sind, so sol

letzteren gestattet sein, sich frei zu Wasser und zu Lande

in die Staaten der beiden contrahirenden Machte ju begeben, sich dort des Handels wegen so lange auszuhas—

ten, als sie es fuͤr noͤthig erachten, und ohne anfgehͤl,

ten zu werden, zuruͤckzureisen. Sie konnen die anz Rußland in Persien eingfuͤhtten Waaren verkaufen und vertauschen, uns umgekehrt. Im Fall ein nach Perssen gekommener oder in diesem Staate ansaͤssiger rusischer Unterthan oder ein persischer nach Rußland gekommenen oder dort ansäßiger Unterthan mit Tode abgehet, sollen seine hinterlassenen Gelder und Guͤter, Mebilien sowohl als Immobilten, als Guͤꝛer, die Unterthanen einer be, freundeten Macht gehoren, angesehen werden, und er— stere ohne Verzug und Hehl gegen Quittung den Ge setzen gemaͤß, an ihre Associé's oder Verwandte ausge liefert werden. Auch soll diesen gestattet seyn, die Im, mobilien, an wen sie wollen, nach Belieben, und so hoch als sie koͤnnen, zu verkaufen, wie dies in allen ei viliürten Stagren der Fall ist, die Macht, von welcher eie Interessenten abhängen. sei welche sie wolle.

5. 9. Bon den in persische Staͤdte und Haͤfen durch russische Kaufleute eingeführten Waaren wird nicht mehr als 5 pCt. Abgabe bezahlt, und zwar nur einmal. Dassselbe lfindet hinsichtlich der persischen Waaren in Rußland Statt.

§. 16. Wenn die Waaren an den Kuͤsten, in din Häfen oder in den Grenz -Staͤdten der beiden contrahi— renden Parteien anlangen, so sollen die respectiven Kauf leute alle mögliche Freiheit haben, ihre Waaren zu ver kaufen oder zu vertauschen oder andere einzukaufen, ohne daß sie noͤthig haben, dießfalls bei den Zollditee— toren oder autorisirten Aufkäufern um Erlaubniß nach( zusuchen, deren Pflicht es ist, darauf zu sehen, daß da Handel freien Lauf habe.

§. 11. Nach Unterzeichnung dieses Tractats werden die Bevollmächtigten beider Machte unverzuͤglich uͤber. all, wo es sich gehort, Anzeige davon machen, uns ei nen Befehl erlassen, daß sogleich die Feindseligkeiten überall aufhören. ;

Gegenwärtiger, auf ewige denstractat, soll in zwei gleichlautenden Exemplaren, mit einer Uebersetzung in petsischer Sprache begleiten und von obgenannten Bevollmächtigten beider Mächte

unterzeichnet, besiegelt und gegenseitig ausge wechselt, von dem Kaiser von Rußland und dem Schah. ron Persien durch Hoͤchstihre Unterschrift feierlich bestätigt

und ratisicirt, und die ratifieirten Exemplare so llen bim nen drei Monaten von beiden Höͤsen an ihre Bevoll mächzigten uͤbersandt werden. ö

Königliche Schau spiel s. Dienstag, den 24. Oct. Im Opernhause: Its

sonda,“ Oper in 3 Abtheilungen, von Gehe; mit Tan

Musik von L. Spohr. (Hr. Hauser: den General)

Gedruckt bei Feister und Eisersdorff.

Redacteur John.

Zeiten geschlossene Ftle⸗

„petteifert, ihre Opfer zu Gunsten so vieler Ungluͤcklichen Natzubringen. Unterschrieben haben: Die Stadt Busch—

preußische Staats⸗-Zeitung.

——

Berlin, Mittwoch, den 25 sten October

Amtliche Nachrichten.

K reoni e des Tages. ;

Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Karl von Preu— ßen sind von Moskau hier eingettoffen.

Der bisherige Oberlandesgerichts-Assessor Zimmer, mann ist zum Justiz CTommissarius bei dem Oberlan— desgerichte zu Halberstadt bestellt worden.

nm em ,,. Sr, me,, .

Angekommen. Der Königl. Großbrittannische außerordentliche Gelandte am Kaiserl. Russischen Hofe, Herzog von Devonshire, und ö

der General Major ünd Kommandenr der 2. Garde— Kapallerie⸗ Brigade, Graf v. Nostitz, von Moskau.

Zeitungs⸗Nachrichten. Au sl an d.

Paris, 18. Octbr. Gestern hat der Koͤnig die Mitglieder des diplomatischen Corps empfangen; um U Uhr wohnten S. M. dem Trauergottesdienste bei, welcher in der Schloßkapelle zum Andenken der verewig ken Königin Marie Antoinette gefeiert wurde.

Bei Gelegenheit des bevorstehenden Namenstages des Königs sollen; wie man sagt, bedeutende Befoͤrde— tungen in der Marine statt finden. Es sollen naͤmlich zwei Vice⸗Admirale, zwei Contte⸗ Admirale, zwei Capi, tains von Linienschiffen und Fregatten Capitains er— nannt werden.

Die Einwohner verschledener protestantischer Ge⸗ möslnden des Departements des Niederrheins, gerührt dutch Tie Reden ihrer Prediger, haben Theil an den

Leiden ihrer orientalischen Bruder genommen und ge—

weiler 134 Fr. Das Dorf Nieder sulzbach 40 Fr. Das

Dorf Uttweiler 20 Fr. ö f 10 Eent. Die Dorfer Obermothern und Schaltendorf 5 Fr. Der Hr. Brunner in Straßburg 20 Fr. Zusam—

Das Dorf Zutzendorf 68 Fr.

1826.

Ein großes Geschwuͤr bildete sich dort, das alle Ausleerung zuruͤckhaͤlt. Herr Depuyhtren sorach von ei— ner Operation, die der außerordentlichen Schwäne des Kranken wegen, nicht anders als sehr gefährlich werden muͤßte.

Fuͤnfprocentige Rente 98 Fr. 70 C. Dreipr ocent. 657 Fr. 10 C. Bruͤssel, 19. Oer

gesen?et.

31890 —212n1n

Die zweite Kammer der Ge— neral-Staaten hielt voldestern, unter dem Vorsitze de Hr. Sandberg, als Pes sdenten wahrend der letzten Versammlung, Sitzung, worin sich dieselbe mit der Eandidaten-Wahl fur die Praͤsidentschaft während der sctzig. Session besc. Aigte. Die Wahl fiel auf die Herren Reyph!.é vai Crombrugghe und Sanderg, worauf der Prans. „z Commission ernannte, welche Sr. Maj. dem Kon ge dies Verzeichniß der drey Can— didaten uͤberreichen wird. . Nach officiellen Angaben über den Gesundheitszu— stand in Groningen hat sich in der letztverwichenen Woche die Sterblichkeit daselbst bedeutend vermindert, und die Anzahl der Todten, obschon leider nom immer nur zu beträchtlich, ist doch um 26 geringer als in der vorhergegangenen Woche; auch sind die daselbst noch fortdauernden Krankheiten nicht meht von so boöͤsarti— gem Charakter, nur wenige Personen sind vom Typhus befallen. In ärztlicher Hinsicht geschieht fortwährend alles Mögliche, um dem Uevel Einhalt zu thuen und man hat allen Grund zu hoffen, daß dieses allmaͤhlig gelingen werde. Auf dem platten Lande wird der Krankheits- Charakter bereits von Tag zu Tage c, . gefährlich . die . . . so wie der To— desfo ist in merklichen Aonehmen— ,, . 13. Oet. Se. Maj. der Konig ha— hen den Rittmeister Silfverstolpe zu ihrem Hosmar— sch unt. 8 7 m, egi Staateminister, Hr. v. Sommer, hjelm, und der w, , n, sind dieser Tage aus Ehristiania hier angekommen. ; U K des Commerz ⸗Collegiums zufolge, müssen alle aus der Stadt Mobile im Staate Alaba. ma, aus Alexandria, Havanngh, der Levante, n,, n. Barbarischen Küsten und den Westindischen Inseln kom, Quarantaine auf Kanss halten, weil

menden Schiff« en, ern ich in genannten Oertern Spuren des gelben Fiebers

923 ei ö haben sollen. 66 ö l 8 ; * gereng,; vormalige Kabinets- Secretair, Kammerherr

Der

men 347 Fr. A0 Cent. Diese, den HH. Treuttel und

Wuͤrtz zugesandte Summe wurde dem griechischen Aus,

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schaß eingehaͤndigt. ; K Talma's Zustand ist beinahe unverändert derselbe—

Hr. Dupuytren sondirte ihn heute zweimal. Nur erst

seit gestern soll er den wahren Sitz seiner Krankheit

entdeckt haben. Eines der Haupt -Eingeweide hat sich,

wie er sagt, verschlungen, und in den Abdomal-Darm

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.

der zum General Consul in Algier ernannt

* 4 Höre? Taae mit seiner Familie nach Frank— (on, ft... ,,, 5 1 den Ort

ich ahgegangen, um sich von dort aus an den

rei eh bgegahget

; 1 (i send. dieser -der Anfangs naͤchster Woche wird die nde dieser voer * e , , , . große Committee zur Reviston der Erziehungs⸗Anstalten

auseinander gehen.

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