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Copenhagen, 18. Novbr. und 1816 hier gestiftete Wohlthaͤtigkeits-Gesellschaft, de⸗ ren Beschuͤtzerin J. M. die Koͤnigin ist, besitzt einen Capitalfonds von 45,000 Röothlrn. Dieselbe theilt jaͤhr— lich Praͤmien an Dienstboten aus, welche in einer lan— gen Reihe vou Jahren treu und fleißig gedient haben, und hat im Ganzen schon 142 Personen belohnt. Auch unterstuͤtzt diese Gesellschaft arme und taugliche Hand— werker durch Anleihen, sin zur Fortsetzung ihres Gewerbes in Stand zu se
Die hier herrschende men Cholera giebt, hat nn
Hamburg, 23. No Koͤnigl. daͤnischen Con einen Kreuzzug wider tigen.
Gotha. 21. Novb Pantent erschienen.
Wir Friedrich, Wir Ernst, Wir Bernhard Erich Freund, von Gottes Gnaden Herzoge zu Sach— sen, Juͤlich, Cleve und Berg, auch Engern und West— phalen, Landgrafen in Thüringen, Markgrafen zu Mei— ßen, gefuͤrstete Grafen zu Henneberg, Grafen zu der Mark und Ravensberg, Herren zu Ravenstein ꝛc. zc.
Fugen hiermit zu wissen: Bekanntlich haben Wir, nachdem durch das am 11. Febr. v. J. erfolgte Ableben
kheit, der man den Na— nmer nicht aufgehoͤet.
dach einem Schreiben des Tripolis schien der Dey rger Schiffe zu beabsich—
Am 18. d. ist hier folgendes
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des weiland Durchlauchtigsten Herzogs und Herrn,
Friedrich IV., Herzogs zu S. Gotha und Altenburg, dieses Herzogliche Häus in seinem Mannsstamm erlo, schen ist, die dadurch an Uns angefallenen Gotha und Altenburgischen Lande, bis zu einer endlichen Vereini⸗ gung daruber, in gemeinschaftlichen Besitz nehmen und bisher gemeinschaftlich verwalten lassen.
Auf Unser gemeinschaftliches Ersuchen haben Se. Königl. Majestät von Sachsen die Leitung und Ver— mittelang bei den Unterhandlungen uͤber die beabsichtigte Auseinandersetzung uͤbernommen. Sehr bald hat sich Uns dabei die Ueberzeugung aufgedräugt, daß eine dem Wohl Unserer gesammten Lande entsprechende Theilung nur in sofern moglich sein wurde, als zu gleicher Zeit einige gegenseitige Abtretungen Uns angestammter Laͤn— der und Landestheile Statt fanden. So schmerzlich der— gleichen Opfer Unsern landesvaͤterlichen Herzen auch im— mer fallen mochten, so haben Wir doch den sie heischen— den hoͤhern Ruͤcksichten nachgegeben, woburch endlich zu Hildburghausen am 12. Novhr. d. J. unter Koͤniglich Saͤchsischer Vermittelung, ein von Uns nachmals unterm heutigen Tage ratificirter Vertrag uͤber die ganze Sue— cessionsangelegenheit zu Stande gekommen ist, nach welchem
A. Wir, Herzog Friedrich zu S. Hildburghausen, Unsere gesammten bisherigen Lande,
Wir, Herzog Ernst zu S. Coburg Saalfeld, das Füuͤr— stenthum Saalfeld, das Amt Themar, und die auf dem linken Ufer der Steinach gelegenen Coburgischen Ort— schaften,
Wir, Herzog Bernhard Erich Freund zu S. Mei— ningen, die Kammerguͤter Kahlenberg und Gauerstadt, abtreten, und diese gegenseitig abzutretenden und die Uns neuerlich angefallenen Gotha⸗Altenburgischen Lande von nun an, folgendermaaßen vertheilt, besitzen werden: Es gelangr namlich
B. an Uns, Herzog Friedrich, das Fuͤrstenthum Al— tenburg mit Ausschluß der nach den weiter unten (un— ter D.) vorkommenden Bestimmungen, an Sach sen⸗Mei— ningen fallenden Landestheile, aber mit der bisher von S. Hildburghausen ausgeuͤbten Lehnsherrlichkeit an dem Rittergute Schwanditz im Altenburgischen, insbesondere aber auch mit den eilf Dorfschaften: Ammelstädt, Bu— cha, Dienstäaͤdt, Etzelbach, Graͤfendorf, Oberhasel, Kolk, witz, Langenorla, Moͤtzelbach, Saalthal und Schweinitz;
Die im Jahre 1815
C. an Uns, Herzog Ernst, das Herzogthum Gau ohne das Amt Krannichfeld und 22 *. in e n thaischen Antheil an Römhild, die bisher Hildturghen senschen Aemter Königsberg und Sonnenfeld, leg ran, sedoch ohne die dazu gehoͤrig gewesenen Lehnschaften j Meininger Oderland, und die in dem Fuͤrstenthum 6 burg gelegenen, bisher Meiningischen Kammergite Kahlenberg und Gauerstadt, mit welchen neu erworben Landern und Landestheilen Wir von nun an noch a das Fuͤrstenthum Coburg ohne die auf dem linken ue der Steinach gelegenen Ortschaften, jedoch mit den Flu⸗ ren und Zubehoͤrungen solcher Ortschaften besitzen wer, den, welche auf dem rechten Ufer der Steinach liegen dargestalt, daß Uns namentlich auch die Orischaften Fürth am Berg und Horb mit ihren ganzen Fluren verbleiben;
D. an Uns, Herzog Bernhard Erich Freund, daz Herzogthum Hildbur ausen, mit alleiniger Ausnahme der Aemter Koͤnigsberg und Sonnenfeld, und der Lehnt herrlichkeit an dem Altenburgischen Rittergute Schwan ditz, das Fuͤrstenthum Saalfeld, die bisher zum Fuͤrsten thum Coburg gehoͤrig gewesenen, auf dem linken üser der Steinach gelegenen Ortschaften: Mupperg, Mog ger, Liebau, Oerlsdorf, Rotheul, Lindenberg, Lan gehn muß und die saͤmmtlichen sogenannten Wustungen, und zwar diese Ortschaften mit allen ihren, auch mit den auf dem rechten Steinach Ufer gelegenen Zubehoͤrungen, das Amt Themar, das bisher zu Gotha gehoͤrig gewe— sene Drittheil des Amtes Roͤmhild, das bisher Alten burgische Amt Camburg mit der Saline Neu sulza und mit der von Weimarischem Gebiet umgebenen Patzell— Vierzehnheiligen, der an das Amt Camburg gränzende Theil des Amtes Eisenberg, namentlich die Ortschaften: Thierschneck. Molau, Kasekirchen, Kauerwitz, Uttenbach, Senselitz, Seidewitz, Neioschuͤtz, Priesnitz, Janisrodz, Aue, Boblas, Heiligenkreuz, Kockenitsch und Groitzschen, die von Weimarischem Gebiet umgebenen Altendurgl— schen Parzellen Lichtenhayn und Mosen, das Amt Küa— nichfeld, die bisher von S. Hildburghausen wegen Son nenfeld besessenen Lehnschaften in verschiedenen Ortschaß ten des Meininger Oberlandes, mit welchen neuerwor— benen Landern und Landestheilen Wir kuͤnftig alle Un— sere bisherige Lande, jedoch mit Wegfall der Kammer guͤter Kahlenberg und Gauerstadt, besitzen werden.
Daher entbieten Wir, insgesammt, allen Behörden, Dienern, Vasallen und Unterthanen in nutgenannten, von der Theilung und gegenseitigen Abtretung betroffe— nen Landen und Landestheilen Unsere Gnade, und en oͤffnen ihnen hiermit, daß Wir andurch nicht nur den bisher gemeinschaftlichen Besitz der Gotha-Altenburgt— schen Lande, sondern auch, an eines Jeden Theile, den bisherigen ausschließenden Besitz der zur gegenseitigen Abtretung bestimmten, oben (unter A) genannten Laͤn der und Landestheile, zu Gunsten der neuen Erwerber, auf— geben, und dagegen von diesen Ländern und Landestheilen, so wie oben (unter B. C. und D.) deren nene Landesher— ren bestimmt sind, hiermit Besitz uehmen. Zugleich ent lassen Wir diejenigen Unserer Vasallen und Untertha—
nen, welche vermoͤge dieser Veränderung ein Wechsel des
Landes- und Lehnsherren betrifft, der gegen dieselben und die betreffenden Herzoglichen Hauser bisher auf— gehabten Pflichten, und verweisen sie damit an ihte neuen Landes, und Lehnsherren, als an ihre von Gott eingesetzte Obrigkeit. Wir scheiden von diesen Unsern geliebten Unterthanen, die Uns, zum Theil unter schwit— rigen Zeitverhaͤltnissen, unvergeßliche Beweise treuer Anhaͤnglichkeit gegeben haben, unter Anwuͤnschung des goͤttlichen Seegens und mit der troͤstenden Beruhigung, daß Wir hauptsaͤchlich nur ihrer eigenen Wohlfahrt das schmerzliche Opfer der Trennung bringen, und daß sie in ihren Landesherrn nur sich nahbefreundete Mitglie / der einer und derselben, ihre unter sich stammverwand—
Unterthanen mit gleicher Liebe umfassenden Regen—
aläcke U. 5
n erwarten Wir, daß sie in Uns
7 j
n bedrucken lassen.
ng zur Ehrenburg und Meiningen zur Elisabethen⸗
15. November 1826.
(L. S.)
siedr ich, H. 3. Sachsen. (L
hach der wirklichen Vereidigung durch
erweisungs- und Besitznahme⸗Patent
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amilie wechseln, welche in diesem Wechsel ein noth
„oiaes Mittel erblickt, ihre Lande desto sicherer zu f Von Unsern sonach heut an Uns uͤberwiese— von Uns uͤbernommenen neuen Unterthanen ind Unsern Fuͤrst— m Erben und Nachfolgern ihre Landesherren erken, und Uns die schuldige Unterthaänigkeit. und Treue heisen werden, wogegen Wir ihnen Unsern lan des nlichen Schatz und Unsere landes väterliche Sorge hr Wohl hiermit zusagen. K .
zu dessen Beurkundung haben Wir dieses gemein fich Ueberweisungs- und Besihnahme, Patent ei⸗ shändig vollzogen und mit Unsern Fuͤrstlichen Sie— Gegeben Hildburghausen, Esn
Unt
n den 69 85
Ernst, H. z. Sachsen. 85 . Bernhard Erich Freund, H. 3. Sach sen.˖ ; Am 17. Abends war die zur Besitznahme des Her⸗ schums Getha von unserem gegenwartig , . sgenten Und Beschuͤtzer, dem Durchlauchtigsten Her— E von Sachsen⸗-Coburg, abgeordunet⸗ Commissien, be⸗ end aus dem Herrn wirklichen Geheimenrathe und mmer -Präsidenten von Carlowitz, dem Herrn Gehei— nrathe und Regierungs⸗-Praͤsidenten von Coburg und 7 Herrn Geheimen⸗-Assistenz Rath Lotz hier angelangt. süch ein von den Durchlauchtigsten drei Gesammt, genten erla ssenes hoͤchstes Reseript war bereits das miogl. Gesammt« Ministerium von seinen Functionen bunden worden, und am Morgen nach ihrer Ankunft siefen die Herren Commissarien die Mitglieder der Hch Civil⸗ und Militair⸗ Behörden z., um sie dem hen Landesherrn angeleben zu lassen, Hoͤchstwelcher Seine Gegen— Feierlichkeit geben wird, wie man im Pu— Das vorangehende gemein schaftliche wurde sodann Gothas
zt größere eo vernimm t.
htheilt uad durch Anschlag den Bewohnern
lannt gemacht. . . 8. November. Die aus den noͤrdlichen z südlichen Provinzen eingehenden Berichte der Gou sneurs melden, die Ruhe sei dergestalt hergestellt, daß n kaum noch Spuren der Storung wahrnehme. Die Depesche unsers Botschafters in Wien, worin die Eidesleistung des Infanten Miguel anzeigt, ist sch einen Tagsbefehl der Armee bekannt gemacht prden. Der Minister des Innern hat der Pairs Ka m— in der Sitzung vom 4, ein provisorisches Reglement stgelegt, und dabei bemerkt, es stehe zwar der Kam— n das Recht zu, sich selbst ein Reglement zu geben, bein es sei, da doch die Gesetze in beiden Kammern athen werden, sehr wuüunscheuswerth, daß die Form Debatten nicht zu wesentlich von einander abweiche, chalb es angemessen ware, sich mit der Deputirten mmer daruͤber zu berathen. Der Graf Ta ipa wi—⸗ psetzte sich der provisorischen Annahme des Entwurfs, üer das Bestreben ahnet, ihn als definitives Regle⸗ Unt einfuͤhren zu wollen, was gegen die Unabhaͤngig⸗ st der Kammern streite. Der Graf von La pa au— fte dieselbe Meinung und sagte, daß es eine Beleidi⸗ ag gegen die erhabene Prinzessin wäre, welche dem ntwurf ihre Unterschrift beigefügt hat, wenn man es üiter einer Pruͤfung unterwerfen wollte, Der Graf snhares trat dieser Ansicht bei, und sagte, die Ab⸗ sung des Reglements sei ein ausschließliches Vorrecht E Kammer, und man konnte nichts besseres thun, als englische Verfassung zum Vorbilde zu nehmen. Der
Vorschlaͤge zu machen; endlich, die K
liche Sache mit ihnen zu machen, und vermuthlich den
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de Akte der Regierung anzugreifen, wenn sie mit der Unterschrift einer unverketzlichen Person versehen sei, weil die Minister diese sonst als ein Schild fuͤr ihre eigenen Handlungen benützen koͤnnten. Nach— dem die Minister sich entfernt hatten, wurde uͤber den Antrag votirt, und er wurde mit 27 Stimmen gegen 12 angenommen. — In der Sitzung vom 6. wurden durch Stimmenmehrheit zwei Secretaire gewählt. Die beiden Pairs, welche der Pr vent bei der Eroͤffnungs⸗ sitzung zu provisorischen „ren bestimmt hatte, er— hielten die meisten Stimmen. Hierauf wurde die Adressse an die Regentin in einer geheimen Sitzung berathen. In der Sitzung der Deputirten-Kammer vom 56, fand die Eidesleistung saͤmmtlicher Mitglieder statt. Der Minister des Innern legte ebenfalls einen Entwurf zum Reglement vor, hinsichtlich dessen nach einigem Hin und Herreden beinahe einstimmig beschlos⸗ sen wurde: die Kammern nehr 1 den Ent vurf nicht ohne Modification an; ferner, sol. eine Commissisn von 7 Mitgliedern ernannt werden, um die noöͤthigen Kammer nehme die Artikel, welche bloß auf Form und Ceremoniel Bezug haben, einstweilen an. Die Regentin hat den Bischef von Coimbra zum Praͤsidenten der Kammer ernannt, und D. Antonio Guerreiro zum Vice⸗Praͤsidenten. Turkei. Ueber die neuesten unruhigen Ereigniss in Constantinopel enthaͤlt ein Schreiben von daher, 26. Oct. (in der Allgemeinen Zeitung) Folgendes: Seit einigen Tagen war die Hauptstadt aufs Neue mit einer Revolution, deren Verzweigungen sich bis in die Provinzen erstreckten, bedröht; sie wurde aber durch die Strenge des Sultans und die Thaͤtigkeit des Aga Pascha's im Keime erstickt. Das Komplott bezweckte nichts Geringeres, als daß sich die nach Asien verdann— ten Janitscharen, von denen sich sogar schon einige hun⸗ dert hier eingeschlichen hatten, von Scutari aus in Masse der Hauptstadt nähern, und bei Nachtzeit in die⸗ selbe eindringen sollten. Eine große Anzahl Ulems s und Softa's erwarteten ihre Ankunft, um gemeinschaft—
Sultan mit allen seinen Rathzebern zu ermorden. Ei— ner der Verschwornen wurde ergriffen, als er eben Waffen vertheilen wollte; sogleich ließ der Sultan (eine neu organisirten Truppen, mit Ausnahme eines Regi⸗ ments, in welchem sich besonders viele Janit scharen be⸗ finden, und welches zur Besatzung in die Schloͤsser am Bosphorus abgehn mußte, ausrücken, und eine große Anzahl Verschworne verhaften. Die Zabl der Gefange⸗ uen betrug uͤber 3000, von denen gegen 500 im ersten Augenblick enthauptet, die meisten Andern aber depor— tir wurden. In die Kerker des Bostandschi Baschi wurden einige hundert abgefuͤhrt, um von ihnen auf der Folterbank weitere Gestandnisse zu erpressen. Die Hauptstadt ist in Folge dieser Maaßregeln zwar ruhig allein die Besorgniß nimmt immer mehe uͤberhand, daß am Ende doch eine Katastrophe eintreten könnte. Uebrigens herrschte während dieser Auftritte in den entfernteren tuͤrkischen Quartieren Ruhe, und auch die Sicherheit der Rayas wurde nicht verletzt. .
— Ein Schreiben aus Constantinopel vom 2* Ok⸗ tober (im Spectateur Oriental) meldet: Am 21. haben sich alle Artillerie⸗Korps zu dem suͤßen See aathana) begeben, um sich in den Waffen zu uͤben. Das Kand⸗ nier⸗Corps ist, 1500 Mann stark, mit mehreren Geschuͤtzes⸗ stuͤcken von der Kaserne am großen Todbtenfelde ausmar, schirt; die Bombardiere sind in fast gleich starker Zahl aufgezogen. Das Marinekorps war ungefahr 600 Mann stark. Die Uebungen begannen durch die Kanoniere, die einige Manoͤver ausfuͤhrten. Hierauf fing man an, Bomben zu wersen; fest aufgepflanzte Moͤrser worfen eine ziemlich große Menge, von denen mehrere das Ziel erreichten. Das Bombardierkorps fuͤhrte sodann mit
hinister des Junern erwiederte, die Kammer habe das