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etwanigen Forderungen, welche die beiderseitigen Unter- fahrt und Handel in allen Staaten der erhaben
thanen gegen einander, so wie an den Fiskus haben, mit aller Gerechtigkeit gepruͤft und geordnet, und rasch und vollstaͤndig liquidirt werden sollen, so ist inan dahin uͤbereingekommen, daß alle Angelegenheiten und Rekla— mationen der russischen Unterthanen in Ansehung der Verluste, die sie durch die Pluͤnderungen der Barbares— ken-Corsaren erlitten, ferner die Confiscationen, welche zur Zeit des Bruchs zwischen den beiden Hoͤfen im Jahre 1806 erfolgt sind und andere Aete derselben Art, auch die seit dem Jahre 1821 erfolgten, einbegriffen, zu bil— liger Liquidation und Entschädigung Anlaß geben sollen. Zu dem Ende sollen unverzuͤglich von beiden Seiten Tommissarien ernannt werden, um die Verlust Angaben zu bewähren und den Entschaͤdigungsbetrag festzustellen. Binnen 18 Monaten, von Ratification der gegenwaͤrti— gen Conventien gerechnet, sollen alle Arbeiten dieser Commissarien beendigt und die Summe, auf die sich die obgedachte Entschaͤdigung k läufe? Bird, T.. lich russischen Gesandtschaft zu Constantinopel im Gan zen zugestellt werden. Ein gleiches Verfahren soll auch gegen die Unterthanen der erhabenen Pforte beobachtet werden. Art, 7. Da der Ersatz des Schadens, der den Un— terthanen und Kaufleuten des Kaiserlich russischen Ho— fes von den Corsaren der Regierungen von Algier, Tu— nis und Tripolis verursacht worden, und die voͤllige, gaͤnzliche Ausfuͤhrung der Festsetzungen des Handelsver— trags und des Ften Artikels des Vertrags von Jassy, in Folge der ausdruͤcklichen Bestimmungen des 12ten Artikels des Vertrages von Bukarest, welcher in Ver— bindung mit dem 8ten Artikel, alle fruheren Ueberein— kommen erneuert und bestaͤtigt, fuͤr die Ottemanische Pforte eine strenge Verbindlichkeit ist, so wiederholt dieselbe feierlich das Versprechen, hinfuͤro mit der ge— wissenhaftesten Treue alle ihre Verpflichtungen in dieser Hinsicht zu erfuͤllen. Demnach wird die erhabene Pforte 1) alle ihre Sorgfalt darauf richte u verhindern, daß die Cor— saren der e , , unter keinerlei Vorwand den russischen Handel oder die Schiffahrt beun— ruhigen koͤnnen, und im „Fall von deren Seite eine Be— raubung erfolgt, verpflichtet sie sich, sobald sie davon Nachricht erhalten, wiederholentlich alle von den ge— nannten Corsaren gemachten Prisen herausgeben, die russischen Unterthanen fuͤr den erlittenen Verlust entschaͤdi— gen, zu dem Ende einen strengen Firman an die Bar— baresken Regierungen ergehen zu lassen, so daß es ei
ner Wiederholung desselben nicht bedürfe und im Falle dieser Firman nicht befolgt würde, den Entschädigungs⸗ Artikel, des Vertrags von stadt am 1 Nov. 1825 ergab 108,600 Seelen.
betrag binnen der im FTten Jassy festgesetzten zweimonatlichen Frist vom Tage der, Seiten des russischen Gesandten
chen Inhalte seiner Bestimmungen zuwiderlaufenden Verbote aufzuheben, der freien Schiffahrt der Handels— fahrzeuge unter russischer Flagge in allen Meeren und Gewaͤssern des Ottomanischen Reichs, ohne irgend eine Ausnahme, kein Hemmniß entgegenzustellen, mit einem Worte, die Kaufleute, die Capitaine und alle russischen Unterthanen uberhaupt die Vortheile und Vorrechte, so wie die voöͤlltge Handelsfreiheit genießen zu lassen, wel— che durch die zwischen beiden Reichen bestehenden Ver— traͤge foͤrmlich festgesetzt sind; 3) In Gemaͤßheit des Usten Artikels des Handelsvertrags, durch den zu Gun, sten aller russischen Unterthanen uͤberhaupt, freie Schiff.
erfolgten Uebergabe der von ihm bewahrten Reeclamation an gerechnet, aus ihrem kaiserlichen Schatze zu zahlen; 2) verspricht die erhabene Pforte, alle Bedindungen des besagten Han⸗
delsvertrags streng zu beobachten, alle dem ausdruͤckli, tat derselben dem K. Staatsministerium der Finatza
Pforte, sowohl zu Lande als zur See, und uͤberall,
die Schiffahrt und der Handel den russischen uiutain
nen anstehen moͤge; und Kraft der Bestimmungen i Artikel 31 und 35 des besagten Vertrags, welche i freie Durchfuhr durch den Kanal von Constantinay fur die russischen Kauffahrer, welche mit Lebensmitta oder anderen Waaren und Erzeugnissen Rußlands o anderer dem Ottomanischen Reich« nicht unterworfen Staaten beladen sind, sichern, verspeicht die Ottoman sche Pforte kein Hemmniß oder Hinderniß dem ent genzustellen, daß die mit Getreide und andern Lehen mitteln beladenen russischen Fahrzeuge, bei ihrer kunft im Kanal von Constantinopel, erforderlichen Fil ihre Ladung auf andere, es sei russische oder sonsi Fahrzeuge einer fremden Nation, schaffen koͤnnen, n selbige außerhalb den Staaten der erhabenen Pforte bringen; 4) die erhabene Pforte wird die guten Dien der Kaiserlich russischen Hofes annehmen, um, nach da vorgang zen Beispielen, den Eingang ins schwah Meer Len Schiffen der, mit der Ottomanischen Nez
rung befreundeten Mache, welche dieses Vorrecht m
nicht erlangt haben, zu bewilligen, dergestalt, daß de Einfuhrhandel nach Rußland mittels jener Schiffe un die Ausfuhr der russischen Produkte an Bord derselhn keiner Hemmniß unterliegen.
Art. 8. Vorstehende Convention, welche dem Tn tat von Bukarest als Erläuterung und Erganzung dien wird von Sr. Maj. dem Kaiser und Padischah al Reußen und von Sr. Maj. dem Kaiser und Padischu der Ottomanen, mittels feierlicher, mit ihrer eigene Unterschrift in gebraͤuchlicher Weise versehenen Ratüß cationen, welche von den beiserseitigen Bevollmaͤchtigt ausgetauscht werden sollen, binnen 4 Wochen vom Tag des Abschlusses dieser Convention ab, oder wo moͤglch noch fruͤher, genehmigt werden. Geschehen zu Ack mann den 25. September 1826.
Gegenwärtige Convention ist am 14. Oktober 18 von Sr. Kaiserlichen Majestaͤt ratificirt worden.
(Die beiden, im 3Zten und 5ten Artikel der Conpt tion erwähnten, dazu gehoͤrigen Acte werden wir morg mittheilen).
Kopenhagen, 2. Dec. Die Polizei in Vihn hat das Kaufen des Roggens am Markte gewissen schraͤnkungen unterworfen, damit es den Armen nic am benoͤthigten Brodkorn fehlen moͤge.
In Kopenhagen werden im Laufe des Jahres zwi schen 300,000 bis 350,000 Tonnen Getreide, Erhsel mitgerechnet, und zwischen 60 bis 70,000 Tonnen Kaß toffeln consumirt.
Die neueste Zahlung der Einwohner der Haut
Vom Mayn, 3. Dechr. Am 24. Nov. schloss die aus dem Staatsdiener- und Handelsstande zur O rathung des neuen Mauthtarifes nach Muͤnchen bern nen Mitglieder ihre Sitzungen, und legten das Noll
vor; am darauf folgenden Tage genossen dieselben ö
Ehre, bei Sr. Majestät dem Koͤnige zur Audienz vor
gelassen zu werden, bei welcher sich Allerhoͤchstdieselbt mit mehreren dieser Herren uͤber den Zustand und d Verbesserung des Handels unterhielten.
König li a Freitag, 8. Dee. Im Schauspielhause: „D Dame auf Schloß Avenel,“ Oper in 3 Abtheil., m Tanz, nach dem Franz. des Scribe bearbeitet vom Kr Baron v. Lichtenstein. Musik von Boyeldieu.
Gedruckt bei Feister und Eisersdorff.
Nedacteur John. Ultmes fehlt, schreiben kann.
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reußische
St
min z
a ats ⸗Zeitung.
W 289.
Berlin, Sonnabend, den 9ten December 1826.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben den Kreis-Se— ntair und Premier Lieutenant a. D., v. Rohr, zum sndrath des Kreises Ottweiler, im Regierungs-Bezirk üer, zu ernennen geruhet.
Im Bezirk der Koͤnigl. Regierung 1Bromberg ist der bisherige Commendarius, Muͤl— rin Lobsens, zum Pfarrer der katholischen Kirche in hchnilowo, der bisherige Vikarius, Andreas Golez, n Pfarrer der katholischen Kirche zu Podlesie Kos— slhe und der bisherige Vikarius, Anton Kieramus— soski, zum Pfarrer der katholischen Kirche in Pa— grodz; .
zu Danzig der bisherige Commendarius Ko— balsk ü! zu Groß-Lichtenau, zum Pfarrrer daselbst er— unt worden.
Angekommen. Se. Exc. der Koͤnigl. Großbritt. hineral-Lieutenant Swayno, von Warschau.
Zeitungs-Rachrichten.
A n s land.
Paris, 2. Dezbr. Im Louvre werden bereits An— slten fuͤr die Koͤnigliche Sitzung zur Eroͤffnung der sanmern gemacht. Die Deputirten-Kammer wird uͤbri— fs fortfahren, ihre Sitzungen im bisher gebrauchten hal zu halten, und man hatte irriqgerweise das Ge— lt verbreitet, als sei der Saal der Deputirtenkammer ufaͤllig. /
ö hiesiges Blatt versichert, die letzten aus Ma— gekommenen Depeschen, welche die Versicherung ei— n vollstaͤndigen Neutralität enthalten, seien von des sinigs eigener Hand geschrieben; Hr. v. Calomarde, nt einzige Minister, der mit Sr. M. arbeite, sei nicht häufen worden, um sie zu contrasigniren, und S. M. zitten sie eigenhaͤndig dem Generalpostdirektor zur Wei— kerbefoͤrderung uͤbergeben.
Hr. Hutz, der Erfinder einer neuen Methode fuͤr
den Untericht im Schreiben, hat vorigen Montag im Invalidenhause einen Versuch mit der von ihm erdach-
en mechanischen Vorrichtung gemacht, vermittelst wel— her man ohne Hande, und selbst wenn ein Theil des Ein seit 1813 amputirter jnvalide schrieb in Gegenwart der dazu eingeladenen
.
Behoͤrden, und bewies, das wenige Stunden hinreichen, um die Anwendung dieses Mittels moglich zu machen.
Fuͤnsprocentige Rente 99 Fr. 80 C. — Dreiprocent. 71 Fr. 40 C.
London, 29. Nov. Der hier zur Schau ausgestellte, bei Tavoy eroberte und auf 10,000 Pf. St. geschaͤtzte, 133 Fuß lange und 67 Fuß breite, ganz vergoldete Wagen des Kaisers der Birmanen wird von Jedermann bewundert. Der Kasten bildet ein von Drachen in erhabener Bild— hauerarbeit getragenes Oblong; er ruht auf leichten
sädern, ist mit kleinen Quadraten von durchsichtigem Rhinozeroshorn und an den Ecken mit confexen Spie— geln, der Sitz aber sehr reich mit Edelsteinen eingelegt und besetzt. Die Thuͤren sind wie bei uns mit Glas— scheiben, fast der europaͤischen an Guͤte gleich, versehen. Das Ganze ist von ausgezeichneter Pracht, und, in sei⸗ ner Art, einzigem Geschmack.
Die Seebaͤder sind jetzt zu London sehr im Ge— brauch. Ungeachtet der Kosten von 500,000 Pf. Sterl., um das Wasser durch Roͤhren nach 5 Stadttheilen zu leiten, und fuͤr die Errichtung der Bader, soll dennoch durch dieses Unternehmen ein jaͤhrlicher Ertrag von 50,000 Pf. St. erzielt werden.
Port Elizabeth, in der Algoa Bai, Cap der guten
Hoffnung, soll zu einem Freihafen erklaͤrt werden. Der Hafen ist sehr bequem. Alle Lebensmittel sind wohlfeil und man glaubt, daß auch die Residenz des Untergou— verneurs der Colonie dorthin verlegt werden duͤrfte. Port Elizabeth ist auch zu Schiffsbanten vortrefflich gelegen. g Nach der Zeitung von Halifax beschaͤftigt der Han— del nach den Brittisch, Westindischen Colonien die Nord— Amerikanische Schiffahrt mit mehr ais 20000 Tonnen. Am St. Lawrence-Flusse wird die Brittische Regierung Leuchtthuͤrme anlegen lassen. Der Winter hat sich in Amerika fruͤh eingestellt.
Die Staats-Einnahmen der Republik Chili vom 1. April bis zum 30. Juni 1826 betrugen, mit Ein— schluß einer Anleihe von 165,602 Piastern, 657, 234 Pi— aster, die Ausgaben 657,899.
St. Petersburg, 28. Nobr. Nachstehendes sind die beiden, zu der C(gestern mitgetheilten) Convention von Ackermann gehoͤrigen Akte:
Besondere Acte in Bezug auf die Fuͤrstenthuͤmer
Moldau und Wallachei.
Im Namen des allmaͤchtigen Gottes. Da die Hos— podare der Moldau und Wallachei unter den einheimi— schen Bojaren gewählt worden, so soll deren Wahl zu⸗ kuͤnftig in einer jeden dieser Provinzen nach der Zustim⸗ mung und dem Willen der erhabenen Pforte durch die allgemeine Versammlung des Divan, nach dem alten Landesgebrauche ersolgen. . . .
Die Boyaren des Divans einer jeden Provinz sol⸗
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