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lagen in den Häfen beider Staaten gebrungen. Da man indeß „ie unmittelbare Anerkennung dieses Grund- satzes in Tinem ganzen Umfange nicht durch setzen konnte, so wurde, nach Herabsetzung der unterscheiden den Zölle, so wet dies möglich befunden wurde, ausgemacht, daß, nach Ablauf zweier Jahre, vom 1. October 1322 ange— rechnet, an welchem die Convention in Kraft treten sollte, diese Zoͤlle um ein Viertheil herabgesetzt werden sollten, falls nicht gegenseitig eine sechsmenatliche Kuͤn— digung ergangen wäre, daß die Convention selber auf— zuhören häcte; und daß diese Herabsetzung, so lange die Convention in Kraft bliebe, alljährlich wiederhelt werden sollte, bis aller Unterschies aufhörte. Dieser Stipulation zufolge, sind bereits drei Viertheile der un— terscheidenden Zölle, welche von der einen Parthei in ihren Häfen auf die Schiffe der andern gelegt waren, bufgehoben werden; und am 1. Oktbr n. J. wird, falls die Convention in Kraft bleibt, das noch übrige Vier theil aufhören. Französische Fahrzeuge, mit Franzoͤsischen Erzeugnissen beladen, werden auf gleichem Fuß, wie die unsrigen, in unsere Häfen einlaufen; und hinwteder die unsrigen gleicher Vortheile in den frenzoͤsischen Häfen theilhaftig sein. Vermöge dieser Annäherung zur Gleich heit der Zölle und Abgaben, hat nicht allein der Handel zwischen beiden Ländern zugenommen, sondern ist auch die freundschaftliche Stimmung beider Voller gegen ein— ander befördert und erweitert worden und die V. Staaten werden dieselbe auch in der Folge hegen und pflegen. Gern hätte ich gewünscht hinzufügen, zu kön nen, daß die Anspruͤche an die Gerechtigkeit der Fran zösischen Regierung, die das Eigenthum und den Wohl stand vieler unter unsern Mitbürgern so wesentlich in Anspruch nehmen, und die so lange und so erastlich er— oͤrtert worden sind, eine guͤnstigere Aussicht zur Aus gleichung darbsten, als zur Zeit Ihrer vorigen Sitzung; aber der Stand Lerselben ist unverändert derselbe. — Mit der Regierung der Niederlande war die gegensei tige Aufhebung unterscheidender Zoͤlle durch Gesetze von beiden Seiten angeordnet worden. Die Congreßaete vom 20. April 1815 schaffte alle unterscheidenden Auf lagen auf die Einfuhren und Tonnengehalt der inläudi schen Schiffe und Erzeugnisse in den Häfen der Ver einigten Staaten ab, in Gemäßheit der von der Nie— derlandischen Regierung ertheilten Versicherung, daß alle ähnlich‘ Auflagen zum Nachtheil der Schiffahrt und des Handels der Vereinigten Staaten in jenem Königreiche abgeschafft wären. Diese gegenseitigen Ver fügungen hatten mehrere Jahre bestanden, als die Nie derlande das Prinzio der Unterscheidung, auf eine neue und inbirekte Weise wieder aufnahmen, durch Einfuͤh rung eines Raͤcksolls von 10 Prozent zu Gunsten ih— rer Nationalschiff, woran die Schiffe der Vereinigten Staaten keinen Theil hatten. Durch die Congreß— Acte vom 7. Jinuar 1824 wurden in den V. Staaten saͤmmtliche Unterscheidungezölle, in so fern sie Nieder laͤndische Fahrzeuge und Erzeugnisse betrafen, auf so lange, als die gegenseitige Befreiung der Schiffe und Erzeugnisse der Vereinigten Staaten in den Nieder, landen dauern würde, wiederum suspendirt. Doch ist in derselben Akte bestimmt, daß im Fall einer Wiederherstellung der Unterscheibungeszslle zum Nach, theil der Schiffahrt und des Handels der Vereinigten Staaten, in irgend einem der fremden Staaten, die zu Gunsten der Schiffahrt dieses fremden Staates geschehene Aufhebung der Unterschei— dungezolle aufhsren, und alle Bestimmungen der Akten, worin unterscheidende Abgaben von dem Tonnengehalt fremder Schiffe und Einfuhren in den V. St. aufer— legt sind, hinsichtlich dieser Nation von neuem gelten und in Kraft treten sollten.
darin angefuhrten?
habten Korrespondenz mit der Niederländischen Re cung, hat diese behauptet, diese Beguͤnstigung hr genen Schiffahrt durch die Vergütung auf deren 2 nenzahl könne nicht als eine unterscheidende Auflage an, geseben werden. Allein es läßt sich nicht in Abreh stellön, daß sie ganz die nämlichen Wirkungen herpern bringt. Ware die gegenseitige Asschaffung durch einn Vertrag stipulirt worden, so wurde eine solche Hern setzung far die Nationoelschiffe sich kaum mit Treu un Redlichkeit vertragen haben. Da indessen die Congreß Akte vom 7. Januar 1824 die vollziehende Gewalt nich ausdrücklich ermächtigt hat, zu bestimmen, was eigenz lich als Wiedereinfuͤhrung unterscheiden der Auflagen zun Nachtheil der V. St. von Seiten einer fremden Regi
⸗ rung, angesehen werden soll, und da die Vergeltung
maaßcegeln von unster Seite, wenn auch noch so g recht und nothwendig, vielleicht eher zu widersteeitenden Gesetzen, die wir zu vermeiden wünschen, als zu lber einstimmenden fuhren durften, wozu wir alle handelnde Nationen einladen möchten, da dies fuͤr ihr, wie fir unser Interesse das förderlichste ist, so habe ich es din Geiste unsrer Verfassung entsprechender erachtet, diesen Gegenstand von neuem der hoͤhern Gewalt des gescge benden Körpers vorzulegen, damit sie entscheide, welg Maaßregel der Fall erheische, als die angedrohte stimmung der Akte von 1824 durch eine Proklamatin
plötzlich in Anwendung zu bringen. (Fortsetzung folzt)
nm Berlin. In der Jahresversammlnug des Verein fuͤr Gewerbsleiß, vom 8. Januar d. J. wurden solgend
Preise vertheist:
1) Den Fabrikunternehmern Herren Joh. Cath Post und Sohne zu Eilpe bei Hagen, in Folge n Preisbzwerbung um die erste Preisaufg: be des Verem vom Jahre 1823 wegen Darstellung des Eisendraths sl die Fabrikation von Wellkratzen und Streichen, ven gleicher Guͤte und zu gleichen Preisen, als der Draß von l'Aigle in Frankreich.
Die goldene Denkmunze 30 Dukaten schwer.
Der ausgesetzte Pteis von 1000 Rehlr. neben feng Denkmuͤnze ist zuruck genommen worden, weil jene F brik, die obige Verpflichtung, den Drath kuͤnftig jeden zeit zu den Preisen des Draths von l' Aigle zu verfan, fen, nicht ubernehmen wollte.
2) Dem hiestgen Kaufmann Herrn Bolzani, a 2. Anerkinn ini seiues Vestrebens, den Seideubau n beleben.
Die goldene Denkmuͤnze 30 Dukaten schwer.
3) Dem Schullehrer Herr Goelze zu Stuͤkken hi Potsdam, als ein Anerkenntniß feines vieljährigen ehn so ausgebreiteten als ausgezeichneten Seidenbaues.
Die goldene Denkmünze 30 Dukaten schwer.
Könteg liche Schaufpiele Sonnabend, 13. Januar. Im Schau spielhaust Auf Begehren: „Jnzor und Olga,“ Trauerspiel in Abiheilungen, von E. Raupach. Sonntag, 14. Januar. Im Opernhause: „N Räuber,“ Trauersptel in 5 Abtheilungen, von Schile
(Hr. Bechtold, vom Köatglich Staͤndischen Theater
Prag: Kar! Moor. Herr Walcker, vom Stadt⸗Theat zu Bremen: Kesinsky)
Im Schau spielhause: „Der Calif von Bagdah⸗ Singspiel in 1 Aufzug. Musik von Beyeldieu. Hle auf: „Die beiden Tanten,“ komisches Vallet in? M theilungen. Mustk von Gyrowetz. (Herr Briol, erstg tomtscher Tanzer am K. K. Theater an der Win
In der hierüber statt ge Tanzmeister Contrepied).
Gedruckt bei Feister und Eiseredorff.
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Redacteur John
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sreußische St
meine
aats- Zeitung.
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42.
Berlin, Montag, den 15ten
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Zwei und zwanzigster Bericht. Die Besserung des Krankheits-Zustandes Seiner dasestaͤt ist fortdauernd im Zunehmen. Berlin, den 14. Januar 1827.
Hufelan d. Wiebel. Büttner. v Graefe.
Der Königliche Hof legt heute die Trauer fuͤr Se. Fiöigl. Hoheit den Herzog von York auf 14 Tage an. Lern, den 14. Januar 1827.
. v. Buch, Ober ⸗Ceremonien,Meister.
ö
Bekanntmachung.
Die nachstehende Uebersetzung einer in dem 3ten Etlcke der Warschauer Zeitungen vom 3. d. M. enthal—
lhnen Bekangtmachung der Koͤniglich Polnischen Gene—
Direktion für das landschaftliche Crebitwesen vom 31. M. u. J. wird hjerdurch zur Kenntniß der etwa im Destze von Pfandbriefen des Königreichs Polen sich be— sadenden Preußischen Institut und Unterthanen ge—
stacht. Berlin 12. Januar 1627. Ministerium der aus wärtigen Angelegenheiten. v. Schoͤnberg.
llebersetzung aus Nr. 3. der Warschauer Zeitungen
vom 3. Januar (.
Die General⸗Direction für das landwirthschaftliche Creeditwesen.
Da sich bissetzt nur eine geringe Anzahl von Per— knen zur Empfangnahme der Zigsen von dem lausenden halbenjahre, so wie der Beträge von den verlooseten Pfandbriefen, gemeldet hat, so sieht sich die General Diteetion mit Bezugnahme auf die durch die War— schuuer Zeitungen zur offentlichen Keuntlichen Kenntniß kebrachte Bekanntmachung vom 30. November d. J. beranlaßt, die Interessenten zu erinnern, daß die Kasse liglich mit Ausnahme der Feiertage, von 9 Uhr des Nergens bis 3 Uhr des Nachmittags im Gebäude Ger Heneral-Direktion in der Georgenstraße geoͤffnet ist.
Die Interessenten werden zugleich aufgefordert, sich bald wegen Empfangnahme der ihnen zustehenden Detrage zu melden, indem in Gemaͤßheit der gesetzlichen
stimmungen am 19. Januar k. J. die Zahlungen ge— schossen und die Gelder ad depositum genommen wer—
2
Januar 1827.
ben sollen, von woher sie nur vermittelst besonderer Ein gaben gehoben werden können. — Warschau, 31. December 1826. Der Staatsrath Praͤsident. (gez.) v. Kalinowski. Der Secretair der General Direction (gez. Drewnowski. Berlin, 12. Januar 1827. Fuͤr die Uedersetzung. Gronau, Geheimer expedirender Secretair und Transleteur.
Der bisherige Oberlehrer am Gym nasio zu Wetzlar Professor Herbst, ist zum Direktor der gedachten An⸗— stalt ernannt worden.
Angekommen. Der Koͤnigl. Großbritt. Kabi⸗ nets⸗Kourier Littlewood, von London.
Der General Major und Kommandeur der 5ten Kavallerie Brigade, von der Marwitz, von Frank— furt a. O.
Abgereist. Se. Exe. der wirkl. Geheime Rath, diesseitige außerordentliche Gesandte und bevollmaͤch— tigte Minister am Koͤniglichen Niederlaͤndischen Hofe, Graf v. Schladen, nach Bruͤssel. .
neee.
Zeitungs⸗Nachrichten. Aug lg nd.
London, 6. Januar. S. K. H. der Herzog von York sind gestern Abend zwischen 9 und 10 Uhr zu ei— nem bessern Leben hinuͤbetgegangen. So lebhaft sich die Theilnahme an den langen Leiden des Verewigten gezeigt hat, so allgemein spricht sich auch die Trauer uber dessen Hinscheiden aus.
Am 3. d. hat sich das 10. Husaren Regiment und der Rest des 12. Laneier Regiments in Portsmouth eingeschifft unb ist mit guͤnstigem Winde nach Portugal abgesegelt. —
Einem Privatschreiben aus Lissabon zufolge, ist es nur der schnellen Huͤlssleistung Englands zu verdanken, daß keine RBerswoͤrung von Seiten mehrerer Anhänger des absoluten Systems in der Hauptstadt ausgebrochen ist. Die Prinzessin-⸗ Regentin soll, auf Anrathen Sir Wm. A(Court's, eingewilligt haben, den Spanischen