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welche hiedurch dem Congreß abschriftlich mitgerheilt Verbet wieder in Kraft und die Brittische werden. Dutch diese Vertrage sind die Grundsatze der weigerte sich, diesen Theil unsers Verkehrs Gleichheit und Gegenseitigkeit in der größten und libe, Besitzungen in die Verhandlungen der C ralsten Austehnung zwischen den contrahitenden Thei, Jahte 1815 aufzunehmen. len aufgestellt; jeder Theil läßt die Schiffe des andern, ausschließlich in Britti mit den Producten und Manufakturen itgend eines Congteß⸗Acte vom Jahre 1818, die Schiffahrt bert Thells der Erte befrachtet, gegen Zahlung des naämli, und die Supplementar Acte vom J. 1820, die en chen Tonnengeldes und Einfuhrzolles, wie seine einen bete mit einer entsprechenden a aßregei 2 Fahrzeuge erlegen, in seinen Häfen zu. Ferner ist stie der V. Staaten entgentrat. palirt, daß keiner von beiden Theilen in ↄnkgnft irgend nicht her Vergeltung, sondern einer nothwendi elner andern Nation eine Vergünstigung für Handel vertheidigung — folgte bald ober Schiffahrt bewilligen soll, die nicht auch unter den welche mehrere Colonialhäfen den Schiffen der? nämlichen Bebingungen beiden contrahüendeun Theilen Staaten, die directe von da kämen, und der Ei gewährt werten muß; und daß kein Theil Waaren Ar, gewisser Artikel unserer Erzeugnisse eröffnete, jede tikel, die Pfro dufte ober Manufacturen des audern sind, gen schwere Abgaben und mit Ausschluß mehrerer mit irgend einem andern oder höheren Zoll belegen darf, srer kostbarsten Ausfuhr Artkkel. . als auf dieselben Artikel, wenn sie Prosucte oder Mar neten ihre Häcen den Brittischen Schiffen aus den nufacturan Lines andern Landes sind. Eige Ausnahme lonien unter Bedingungen, welche denen in der Pan von diesen Grunbsaͤtzen andert in der Convention mit ments-Acte so genau entsprachen, als es bei der tele Dännemark, hinsichtlich der Kolonien dieses Königreichs ven Lage der Parteien niöglich war. lun den P éarmeetend statt, allein nicht in Hinsicht der derseitrzer Einwilligang eins Unterhandlung angel Westindischen Kolonteen desselben. — Im Laufe des wobei wir unsrerseits die Hoffnung hegten, letzten Sommers ist die Frist, worauf sich unser Han, genseitiger Geist der Verträglichkeit und ein gemes belsvertrag mit Schweden beschraäukte, abgelaufen. Die schastliches Gejühl der Wichtigkeit
Schwebische Neglerung beabsichtigt eine Verlangerung die Bewohner beider Länder, desselben, und diese wird auch von Seiten der V. Stwa, den sollte, die Partheien am Ende ten far wünschenswerth gehalten. Der Konig von chung beingen werde, mit der beide Schweten hat den Vorschlag gemacht, daß wehrend der ten. In dieser Absicht hatte die Dauer der Verhandlungen über die Erneuerung des ab, Staaten Einiges von jener durchgängigen Gegenselt gelaufenen Vertrages derselbe von beiden Seiten als teit aufzuopiern beschlossen, die sie bei allen Handelch noch güstlg betrachtet werden möchte; eine Maaßregel, stimmungen mit fremden Mächten zu sordern berechtig die uscht ohne Genehmigung des Congresses eintreten sind, und sich lieber einige fuͤr uns nachtheilige U fang, und die ich Ihnen deshalb zur Erwägung em, gleichheiten gesallen zu lassen, als die Wohlthaten eln psehle. — Unsre Verhältnisse mit Preußen, Spanien, endlichen und dauernden Ausgleichung dieser Angelegen Portugall, und üderhaupt allen Eutopaischen Staaten, heit, wobei Großbrittanien selber seinen Nutzen fin dt Diese Unterhandlung, zu wiederholten shastlichen Verkehrs stattgesunden, haben seit der vo. len durch zufällige Umstände unterbrochen, wurde indeh rigen Sitzung des Cengresses keine wesentliche Verande sen durch deiderseitige Uebereinstimmung und augdtsc, rung erlittten. Ich bedaure, nicht dasselbe von unserm liche Einwilligung als obschwebend und als bald wiede Hanbelsverkehr mit den Großbeittannischen Kologieen aufzunehmend, betrachtet.
zwischen denen und den V. Staaten Veryä tnisse freund, aufzugeben.
(n Amerika fagen zu können.
Elemente eines Hantelsverkehrs zwichen den B. Staa vermochten. ten, so wie den Juseln und dem Festlande des Britti
eine Parlar
schen Amerska, der für die Bewohner beider Laude wich tig war,. Derselbe wurde aber von Greßbrittaännten un— tearsggt, und zwar in Folge eines Grundssatzes, nach wel. chein die Cologtalmäachte Europas früher allgemein zu
Gedruckt bei Feister und Eisersdorff.
— — König liche Schauspie lde. Montag, 15. Jan, Im Schau spielhau se: „André, verfahren pstegsen, daß sie A mlich den, Handel mit ih Lustspeel in 1 Aufzug, nach dem Franz., von C. Blu en Cetenien ausschließlicͤh als Monopol für sich behiel Hierauf: „Herrmann und Dorothea,“ idyllisches i ten, Mach Beendigung des letzten Krieges 1rgt dieses ] milien gemälde ihn 4 Abtheilungen, vom Dr. C. Topset
Die V. Staaten ff
it dieses Handels st zwischen denen er stattsin zu einer Autg zufrieden sein din Regierung der
Mittlerweile eröffnete ein Jandre Parlaments Acee, deren Juhalt so zweifelhaft un
Unterhantlangeun von der höochsten Wichtigkeit fuͤr zweideutig ist, daß die mit ihrer Adsfühäung beauftran unser gemernschaftliches Interesse sind seit einigen Jah ten Beamten in den Colonien sie mißverstanden haben, ren zwischen den heiden Regterungen im Gange gswe wieder mehrere Cologial Häfen, unter neuen Bedingun sen, und von Seiten der V. Staaten beständig offen gungen und Beschränkungen, mit der Drohung, diät Aub in versshnlichen, Geiste gesahrt worden. Sehr be, den jeder Nation zu verschließen, die diese Bedingw deutende und dellkate Jateress u wurden durch die Con, gen, nicht, als von der brittischen Regierung vorgeschei ventinen von den Jihren 18615 und 1818 ausgeglichen, den, annehmen wurde. während ole Convention vom J. 1822, die unter Ver einigten Staaten nicht mitgetheilte, von den Zollbean miltelung des versterbenen Katsers Alexander zu Stande ten in den Celonien, wo ste in kam, eine zufrtedenstellende Abmachung der Forderangen ollee, nicht verstandene Paclaments Aete vom Juli 18 versprach, welche die Rö gierung der V. Staaten, aus ist dennoch dem Congresse in seiner vorigen Sitzung zu Achtung gegen die Rechte einer zahlreichen Classe ihrer Erwägung vorgelegt worden. daß Mitbürger, za erheben verpflichtet war. Allein hinsicht, lange eige Unterhandlung über diesen Gegenstand in lich bes Hanbeleverhaältuisses zwischen den V. Staaten Gange war, und man versprochen, dieselbe dale moͤglichs und den Brictischen Colonieen in Amerika, dat man es wieder vorzunehmen, so wurde es für dienlich erachtet bisher nicht zu einer beide Partheien zufriedenstellenden lieber das Resultat dieser Unterhandlung adzuwatten Uebereinkunft zu beingen vermeocht. Die gegenseitige als unbedingt Vestimmungen zu unterschreiben, deten geéegrgphische Loge und die relpectiven, durch menschli« Inhelt nicht deutlich war, und welche die Brittisch̃a chen Fleiß gepflegten Mature Eczeuguisse, daldeten die Behörden in unserer Erdhälfte seldst nicht zu erklöte (Schluß folgt.)
Diese, der Regierung der Vn
Kraft gesetzt werde
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Regie mit ihrn onvention nnn Damals wurde der schen Schiffen getrieben,
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Dteußen haben den Justizrath Loͤschbrand zu Hoͤchst— bro Domainen⸗Kammerrath zu ernennen geruhet.
sht zur Gesetzsammlung von 1826 wird heute das 1 ste
1043. vom 4. Dezember v. J., durch welche mit
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Amtliche Nachrichten.. Kronik des Tages. Seine Königliche Hoheit der Prinz August von
Mit dem Titelblatt und der chronologischen Ueber
Stück der diesjährigen Gesetzsammlung ausgegeben, wel—
tes enthalt: unter —
Nr. 1012. den Vertrag mit Sr. Koͤnigl. Hoheit dem
Großherzoge von Mecklenburg Schwerin wegen Beitritts zum Preußischen indirek— ten Steuersystem mit den vom Preußi, schen Staate umschlossenen Großherzogli— chen Landestheilen. Vom 2. unp ratifizirt am 11. Dezember v. J.;
und die Allerhoöchsten Kabinetsorders, unter
Aufhebung der bergschen Dekrete vom 17. Dejember 1811 und 21. Februar 1813 uͤber die Ermächtigung der Gemeinden, bei denen die franzoͤsische oder bergsche Gesetzgebung noch gilt, zur Auflage direkter oder indi— rekter Kommunal Steuern Bestimmung ge— troffen wird und unter 1014. vom 27. ejusd. m. et a., enthaltend die nähern Vorschriften zu den Art. II. und XIII. der Verordnung wegen der nach dem Edikte vom 1. Jali 1823. vorbeh il, tenen Bestimmungen vom 17. August 1825 und zu dem 5§. 6. der Kommungl, Land, tags Ordnung für die Kur' und Neumark vom nämlichen Tage und Jahre. Zugleich wird den resp. Abonnenten bekannt ge, ndächt: daß mit dem 1. d. M. ein neuer Pranu me, ration s Termin eingetreten ist.
Berlin, Dien stag, den 16ten Januar 1827.
Vorgestern wurde auch bei der Königlichen Mit— tagstafel die Bohne gezogen, und dem P nzen von Jolnville, einem der Sohne des Herzogs von Orleans, zu Theil, der die Dauphine zur Königin waͤhlte.
Es ist eine königliche Ordonnanz erschienen, wo, durch in den fünf Hauptmilitär-Häfen Brest, Toulon, sochefort, Cherbourg und L'Orient Seeptaäfekturen er, richtet werden. ; .
Im Departement Orne, in der Stadt Mortagne, hat man am 2. Januar Nachmittags um halb vier Uhr ein ziemlich heftiges Erdbeben verspärt. Der Stoß schien zweifach zu sein, ging von Norden nach Suden, und war mit einem dumpfen Geraͤusche, gleichsam als von einer entfernten Explosion begleitet; er dauerte 4 bis 5 Sekunden. Nur einige geringe Beschaͤpßigungen an Kaminen wurden bemerkt.
Von Morgen an wird die Zeitung der Aristarque nicht mehr erscheinen; als Grund giebt die letzte Num— mer dieses Blatts an, daß, da mehrere Deputirten Miteigenthuͤmer desselben sind, ihnen bei der bevorste— henden Debatte uͤber das neue Preßgesetz eingewendet werden moͤchte, sie vertheidigten nur ihre eigene Sache und nicht das allgemeine Interesse, indem sie den Ent— wurf angriffen.
Der beruͤhmte Reisende Beltrami hat in einem Kloster im Innern von Mexico ein außerordentlich sel⸗ tenes Manuseript entdeckt, namlich das Evangelium, so wie es von den ersten spanischen Mönchen diktirt wurde, welche in diesen Landern ankamen, und unter dem Na“; men der Eroberungsmonche bekannt sind, es wurde nach— her von Montezuma bei seinem Uebertritt zum katholt— schen Gottesdienste in die mexikanische Sprache üͤber— setzt. Dieses Manuseript in Großfolio ist sehr schöͤn auf ein Papier aus dem Lande das dem Pergament gleicht, aber viel breiter ist als der Papyrus, geschrieben.
Flufprocentige Rente 99 Fr. 45 C. — Dreipro— cent. 67 Fr. 90 C.
London, 6 Jan. Folgendes ist die Uebersicht der Einkünfte Großbrittaniens mit Ausschluß von Irland
Berlin, 16. Januar 1827. ᷣ Debits⸗ Kom toir.
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Zeitungs-Nachrichten.
Ausland.
Parise, 9. Januar. Vorgestern Abend hat der Unig und bie Königliche Famile einem Vall bei der
derzogin von VBerty beigewohnt.
während des Vierteljahrs bis 5. Januar, verglichen mit dem nämlichen Zeitraum des vorigen Jahrs; in
Pfund Steil. . 1826 1827
Douanen. . . 3,702. 943 — 4, 033, 578 Accisl . . . 4,644,470 — 4,469 917 Stempel... . 1,636,249 — 1,502 021 Posten . 382.000 — 379 000 Direkte Abgaben. 2,002 816 — 2 002,070 Verschiedenes,. . 112 581 — 137, 499
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