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ßen. — Entlassen wurden 171 Woͤchnerinnen, 144 mit 145 Kindern, 27 ohne Kinder. *
In dem verflossenen Jahre 1826 hat die wohlthaͤ— tige Anstalt der Elisabethinerinnen hieselbst sich als solche auf das Ruͤhmlichste bewahrt. Es wurden darin ohne Ruͤcksicht der Religion, des Standes und der Geburt mit Einschluß der ab- und zugehenden Keanken aufge— nommen, verpflegt und behandelt: 1055 Personen weib— lichen Geschlechts, wovon nur 25 gestorben ünd 924 ge— sund wieder entlassen sind. Erleichert verließen diese Anstalt 26 und von 8 Personen, die sich der fernern Pflege entzogen, blieb der Krankheitsgausgang unbekannt. Zur fernern Heilung verblieben 72 Perfonen.
Vermischte Nachrichten.
Der wuͤrtembergischen Kammer der Abgeordneten ist der Entwurf eines Gesetzes über das Gewerbwesen vorgelegt worden. Man will nach demselben das alte Zunftwesen verbessern, statt es ganz wegzuschaffen. Nach⸗ stehendes ist der wesentliche Inhalt: Die Zuͤnftigkeit wird in Zukunft bloß in das Meisterrecht gesetzt, und dieses soll dem Publikum eine amtliche Buͤrgschast fuͤr die Brauchbarkeit der Arbeit geben. Der Ertheilung eines Meisterrechts muß stets eine Probe vorhergehen, von der keine Befreiung statt finden kann. Die Dauer der Lehrjahre soll ebenfalls von einer zu machenden Probe abhängen, damit der Geschickte schnell ausgelernt hat, der Träge aber länger leruen muß. Kein despotischer Handwerksbrauch soll den Gesellen an der freien Wahl seines Meisters, an dem Uebertritt aus einer Werkstäcte zur andern hindern; das Wandern soll durch Unterstuäzæ zung und Belohnung gefdͤrdert, nicht durch gesetziiche Vorschrift erzwangen, vielweniger durch eine Geldabgabe ausgeglichen werden. Die Sitz oder Muthjahre sollen aufgehoben, Keinem, der die Meisterprode bestanden, soll die Aufnahme in das Meisterrecht verweigert, Kei nem die Ausuͤbung des erlangten Meisterrechts in der Gemeinde, der er als Buͤrger oder Beisitzer angehört, auf irgend eine Weise erichwert werden ꝛc. Zugleich will der Entwurf alle bisherigen Beschränkungen in der Zahl der Lehrlinge, der Gesellen und Werkstuͤhle, in der Wahl der Werkzeuge, Maschinen, Hulfsarbdeiter und Gesellschafter, auch die sogenannte Wartzeit für die An— nahme von Lehrjungen gesetzlich aufgehoben wissen, wo— mit auch alle bisherigen Dispensattons Einholangen in den bezeichneten Fallen abgeschafft werden. Die gleich zeitige Betreibung unzuͤnftiger neben dem zuͤnftigen Ge—
als das oͤrtliche Beduͤrfniß, d. h. der Mangel an dentlichen Kaufleuten, in einzelnen Orten die Dazwisg kunst solcher Kraͤmer fordert. Die Regierung war nahe geneigt, die Zuͤnftigkeit des Haudelsstandes auf heben, und den Handel nach dem Vorgang anderer Ci ten, frei zu geben; unterließ dieses jet och um der Nation Industrie, die durch das vorliegende Gesetz gehoben wen soll, nicht mit einem mal eine allzu starke Richtung nach zyn wenigstens scheinbar, bequemeren Handels, Gewerhe geben, und, um nicht eine eben so achtbare, als z reiche Klasss von Gewerbsmännern der Konkurrenz ler Handelslustigen in dem Augenblick blos zu stille wo dieselbe mehr als irgend ein anderes Gewerhe dut die Ungunst der Zeiten und durch so manche zufallig Ecschuͤtterungen leidet. Die eine wie die andere dies Betrachtungen konnte jedoch nur auf den Detailhanht nicht aber auf den Eroßhandel Anwendung finden, seinem Wesen nach so wenig, als der Han del mit de Urprodutten unsers Bodens, die Fesseln des Zunft wa ges duldet.
Die Fabriken sind dem Zunftzwang nicht untetwe fen. Eben so die neuen Erfinder, Einfuͤhrer oder Ve besserer eines Gewerbzweiges. Die Selb stverfertigu zum eigenen Gebrauch, ist ebenfalls erlaubt. Di le weberei kann ohne Meisterrecht als Nebenbe schistigu geuͤbt werden. Das weibliche Geschlecht kann sic ses Kleidungesstuͤcke durch Personen weiblichen Geschtzt iertigen lassen. Erfindungs, und Einfuͤhrungspatm werden ertheilt. Am Schlusse des Vortrags spricht d Minister sich folgendermaßen aus: Nicht in der 6 schlossenheit der Gewerbe liegt die Gewaͤhr fuͤr ne Nahrungsstand des Gewerb- Mannes, sondern in Moͤglichkeit, seinem Gewerbe jeden beliebigen Grad mn innerer Vollkommenheit und von äußerer Aus dehnun zu geben. Zu allen Zeiten haben die Stümper ih das Uebersetztsein der Gewerbe, die Tragen über Sh kung von Handel und Wandel geklagt; allein di⸗ s here Indn strie bricht sich selbst ihre Bahn, wenn m die Gesetzgebung ihr nicht hemmend in die Naͤder griss Diese Hemmnisse, diefe schäblichen Auswuͤchse mn kleinlichen Zunftgeistes aus dem Wege zu räumen, ha die Aufgabe der Revision unserer alternden Zuaftgisch so wie er j tz gestellt ist, wird der Zunftverband wa dem Kunstfleiße des Einzelnen, noch der National ) dustrie im Ganzen stoͤrend in den Weg treten; er nn nicht allein unschaäslich, er wird vielleicht sogar ein null liches Organ fuͤr die Gewerbe Polizei und fuͤr den Verwaltung werden.
werbe soll dem Meister unbedingt, die gleichzeitige Be⸗
trzibung mehrerer zünftigen Gewerbe nach vorgaängigem Erkenntniß des Bezirks-Beamten gestattet werden. Je— dem Handwerks Meister soll der Handel nicht bloß mit seinen eigenen sendern auch mit fremden Fabrikalen sei— nes Gewerbes erlaubt werden. Dagegen wird den Hand— werkern der Handel mit fremden Fabrikaten verboten, und der Handelsstand von den Beschränkungen zum Vortheil der Handwerker befreit, die bisher bestanden. Bisher hing es nur von dem Willen der Regierung ab, den sogenannten gelernten Kaufleuten jede beliebige Zahl koncessionirter Krämer an die Seite zu setzen; nach dem vorliegenden Gesetzeutwurf will die Regierung von diesem Rechte künftig nur so weit Gebrauch machen,
Gedruckt bei Feister und Eisersdorff.
Königliche Schauspiele—
Donnerstag, 8. Februar. Im Schau spielhause. A Begehren: „Maria Stuart,“ Trauerspiel in 5 Abthäh von Schiller.
Freitag, 9. Febr. Im Opernhause: „Iphigen in Tauris,“ große Oper in 4 Aotheilungen, Mu von Gluck. Hierauf: „Der flatterhafte Page,“ n tomimisches Ballet in 3 Adth,, von d' Auberval.
Wegen Unpäßlichkeit der Mad. Schulz kann
Oper Fernand Cortez an diesem Tage noch nicht, so dern erst Montag den 12. d. M. gegeben werden.
NRedacteur John
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sreußische St
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meine
aats-Zeitung.
M 34.
Berlin, Freitag, den gten Februar 1827. *
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben dem Proviantmeister ugerhans zu Erfurt, den Character als Kriegsrath verleihen und das Patent Allerhoͤchstseld st zu vollzie⸗ geruht.
Mgekemmen. Se. Exc. der OberBurggraf und zosnarschall Sr. K. H. des Prinzen Wilhelm von hrnßen, Graf von der Gröben, von Danzig.
Der General Major und Kommandant von Silber— kg, von Kyckpusch, von Silberberg.
Zeitungs-Nachrichten. Au s land.
haris, 2. Februar. Die Pairs⸗Kammer hat den sten Artikel des Jury Gesetzes angenommen: nicht aber ie gestern nach einem irrthuͤmlichen Geruͤchte gemeldet rde) in der Art, wie die Commission ihn gefaßt me, sondern nach dem Vorschlage des Grafen Tour. n, wonach folgende Personen Geschwornen werden nen: 1) alle Wahlberechtigte im Departement; 2) senigen Wahlberechtigten, welche in dem Departement unn wohnen, ihr Wahlrecht aber in einem andern üben; 3) die vom Koͤnige ernannten Beamten, welche mbesoldetes Amt bekleiden; 4) die See, und Land, siiere außer Diensten; 5) die Doktoren und Lizenzia, der vier Facultaͤten (des Rechts, der Medizin, der nssenschaften und belles lettres), die correspondiren Mitglieder des Justituts, die Mitglieder der von Koͤnig anerkannten gelehrten Gesellschaften; b) die natien; endlich soll, im Fall sich unter den bisher ge nten Personen nicht 600 dazu geeignete vorfinden en, die Liste durch eine Auswahl unter den am mei besteuerten Einwohnern des Departements erganzt den. — Der Antrag der Cemmisston, auch Kaufleute pFabrikanten dazu zu nehmen, ist hiernach nicht ge— snigt worden; allein man darf nicht vergessen, daß pmeisten derselben, und namentlich alle bedeutenden, uch die von ihnen bezahlte Gewerb- und Gruns streuer bahlberechtigte werden.
Vorgestern erhob sich in der Derutirten⸗ Kammer, ü Gelegenheit der Bittschrift eines Weinh nt ers, um ssaaffung der Kriegszuschlagesteuer ven einem Zehatel
EJ
bei der Accise, eine sehr lebhafte Debatte. H. C. Pe⸗ rier beschwerte sich naͤmlich uͤber die späte Vorlegung des Budjete, und uͤber jene im zwoͤlften Friedensjahre erhobene Kriegssteuer; es sei, sagte er, durchaus noth— wendig, den Finanzzustand Frankreichs gruͤndlich zu pruͤfen, denn der Unsicherheit und Verkehrtheit desselben muͤsse man es, nebst den Gesinnungen unserer Minister zuschreiben, wenn Frankreich täglich Demuͤthigungen von auswärts erleide. Darum, fuhr er fort, haben wir ru— hig zusehen muͤssen, als preußische Soldaten zwei fran— zoͤsische Dörfer mit bewaffneter Hand besetzt haben: darum auch haben wir gesehen, wie in der Mitte der Hauptstadt ein fremder Botschafter unsern Marschällen die Ehrentitel verweigert, welche sie in zwanzig Schlach— ten errungen haben * (Laͤrm und Bewegung). Der Fi— nanz⸗Minister erwiederte, es sei unmoglich, das Bud⸗ jet der Kammer fruher vorzulegen, weil es eine Unmoͤg⸗ lichkeit sei, die provisorischen Rechnungen des vergan- genen Jahres vor den ersten Tagen des Februars zu sam⸗ men zu bringen und zu schließen, und bekanntlich schreibe das Gesetz vor, daß diese vor dem Butjet eingereicht wurden. Was die Aceise (Octroi) betreffe, so wurd dieser Gegenstand bei den Debatten uͤber das Buoset wohl angemessener zur Sprache gebracht werden. H. Benj. Constant erwiederte, diese späte Vorlegung des Bucjets und die Debatten uͤber die große Anzahl der der Kammer vorgelegten Gesetze wurde die Folge haben, daß keine gruͤndliche Berathung der Finanzgesetze statt— finden wuͤrde; was aber das Zuschlagszehntel bei der Accise betreffe, so sei es ein Mangel an Freimuͤthigkeit, diese Adgabe Kriegssteuer zu nennen und sie im Frieden zu erheben; hinsichtlich der obenerwähnten Titel habe sich, so schloß der Redner, das Ministerium eines Man— gels an Wäarde und einer unverzethlichen Schwachheit schuldig gemacht. Der Finanz minister sagte hierauf, dem Angriff und nicht der Vertheidinung gehn die Frei⸗ muüͤthigkeit ab, denn es sei keine Taͤuschung, eine Abgabe Als Kriegt steuer beizubehalten, wenn sie kaum hinreiche, in Viert l der Lasten zu decken, welche der Krieg dem' Frieden vermacht habe. Es ist mir lieb, fuhr der Mi— ister fort, eine Veranlassang zu haben, mich uber den adern erwähnten Gegenstand zu erklaren. Man wirst den Ministern vor, Laß sie die Fremden nicht anhalten, einigen Franzosen die Titel zu gewähren, welche ihnen nach der Charte zukemmen. Hier muß ich bemerken, daß diese Titel zwar in Frankreich aufrecht erhalten
) Em franzosischer Marschall wurde naͤmlich vor einiger
3 it bet einem fremden Volschafter unler seinem Familen⸗ Namen und ri Weglassing feines Herzog ætitels (eines italtertichen) vom Waedtenten gemeldet. Da bekanntlich das Anmelden in Parts beim Eintritt in die Gesäclischast mit lauter Stin me geschiehl, so m.ich te eie äche Anssehn.
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