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storben. Unter den im Jahre 1826 Gebornen befinden sich dreimal Drillinge und g5mal Zwillinge; der unehe⸗ lich Gebornen waren 1195, (588 Knaben und 610 Maͤd— chen) mithin ist im Durchschnitte das 7te Kind ein un—⸗ eheliches gewesen; unter den Gestorbenen befinden sich 661 uneheliche Kinder (338 Knaben und 323 Maͤdchen) mithin sind 537 uneheliche Kinder mehr geboren als ge— orben. ö Mit Inbegriff von 356 Unzeitig- oder Todgebornen waren von den Gestorbenen 2215 (1207 Knaben und 1006 Mädchen) — mithin mehr als 1 Viertheil der Summe der in diesem Jahre Gebornen — noch im 1 sten Altersjahre; es befanden sich darunter 535 uneheliche Kinder, mithin fast die Halfte der unehelich Gebornen. Ein Alter von 80 Jahren und daruͤber erreichten 207 Personen, und zwar von 80 bis g0 Jahren 182, von 90 bis 99 Jahren 24 Personen und nur 1 wurde 100 Jahr alt. Durch verschiedene Ungluͤcksfaͤlle kamen ums Leben 95 Personen, b0 aber durch Selbstmord. Im Jahr 1826 wurten getraut 2078 Paar. Liegnitz. Die im hiesigen Regierungts-Bezirk im Jahre 1826 gemachten und bestätigten Stiftungen zu religiͤsen und Schulzwecken betragen die bedeutende Summe von 10,901 Thlr. 25 Sgr. Auch die Legale und Schenkungen, welche im Jahre 1826 im hiestgen Regierungs⸗-Bezitk fuͤr Zwecke der Privat“ Wohlthaͤtig. keit gestiftet worden, sind bedeutend, sie erreichen die Summe von 11,985 Thlr. 15 Sgr.
wee,
Uebersicht der Verwaltung der Straf⸗ und
Besserungs-Anstalt zu Naugardt im
. Jahre 1826.
Am 1. Januar 1826 war die Zahl der in der An stalt befindlichen Gefangenen: 314 (245 Manner und 69 Frauen), der Zuwachs im Laufe des Jahres betrug 173 (125 männliche und A8 weibliche) und der Abgang 186 (127 maͤnnliche und 69 weibliche) Individuen, von denen 3 als Auslaͤnder uber die Grenze gebracht, 155 nach ihrer Heimat entlassen, 21 in andere Anstalten abgeliefert und 7 auf Verwendung der Vorgesetzten ver— miethet wurden. Am letzten December 1526 dlieb so— nach ein Bestand von 301 (243 männliche und 58 weib liche) Gefangenen; die tagliche Durchschnittssumme der Gefangenen war also 310. Von dieser Summe sind jedoch bei der Verdienstberechnung in Abzug zu bringen 32 Individuen, naͤmlich 14, welche als Kranke, Greise, Kruͤppel und Schwache zur Arbeit unfaͤhig waren, und 18, welche als Schreiber, Kalefactoren, Krankenwaͤrter ze. zum Dienste des Hauses verwendet worden. Es blieben sonach zur Verdienst- Arbeit 278, von denen jedoch öb, namlich 18 Schwache und Anfänger und 38 einsam be schaͤftigte Gefangene nur zum halben Pensum und mit hin nur 222 zum ganzen Pensum beschaͤftigt gewesen.
Diese 278 Arbeiter haben verdient: durch Arbeit für Fremde 4472 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf. durch bezahlte Arbeit fuͤr
di nnnntetete, 4 14 durch das in vorraͤthigen Artefacten steckende Ar— ,,,, durch Bau- und Neben, arbeiten, fuͤr welche, we— gen mangelnden Fonds keine baareVerguͤtigung hat statt finden koͤnnen 531 ⸗—. ,
in Summa S202 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf.
Jedes einzelne volle Arbeits Pensum hat sonach
im Durchschnitt einen Verdienst von 33 Thlr. 5 Sgr. 135 Pf, erwirkt.
109868, 34
Die Kosten der Anstalt haben fuͤr Speisung der Gefan— . wobei die tägliche Por⸗ tion der Kranken auf 2 Sgr. 117 Pf. und die der Gesunden auf 1 Sgr. 77 Pf. zu stehen kommt. fuͤr Bekleidung.... wobei die Bekteidung ei⸗ nes einzelnen Mannes aufõ Thlr. S Sgr. 2Ppf. und die einer Frau auf 3 Thlr. 25 Sgr. 10 Pf. berechnet ist. fuͤr Besoldung der Be— amten 9 2 1 1 80 fuͤr Medizin,... fuͤr Feuerungs⸗, Erleuch—⸗ tungs⸗ und Reinigungs⸗ Material ⸗·-. . fuͤr Unterhaltung der La— gerstellen, Arbeitsgeraͤ⸗ the und Wirthschafts— Utensilien, auch Feuer⸗ loͤsch Geräthe ... fuͤr Bauten und Repara⸗ 6, An Insgemein und zufaͤl, ligen Ausgaben, ein— schließlich der Remune⸗ ratien von Beamten, die sich verdient gemacht fuͤr extraordinaire Verpfle⸗ gung als Belohnung des Fleißes der Gefangenen ö. =
. Lin Summa 15 340 Thlr. T. Sgr. J P . Dies beträgt auf jeden Kopf der Gesammtzahl h Gefangenen uͤberhaupt 49 Thlr. 14 Sgr. 7653 Pf un nach Abzug des oben angegebenen Verdienstes 16 TJ 9 Sar. 53 Pf. 3. ;
Königliche Sch auspiele.
Sonnabend 17. Febr. Im Schau spielhause: A Begehren: Zum Erstenmale wiederholt: „Die Ehrente tung,“ Schauspiel in 2 Abtheilungen, nach dem Fran srei bearbeitet von der Konigl. Schauspielerin F. Krick berg. Hierauf: „Die Drillinge,“ Lustspiel in 4 Abthe lungen, von Bonin.
Im Saale ves Schauspielhauses: Ball.“
Sonntag, 18. Febr. Im Opernhause: „Mas fuͤr Maske,“ Lustspiel in 3 Abtheilungen, von Jung Hierauf: „Die Benefiz Vorstellung,“ Posse in eine Akt und mit 5 Abtheil., nach dem Franzoͤsischen bea beitet von Theodor Hell.
Im Schauspielhause:
betragen:
1649
„Subfkription
lh „Don Carlos, Infant vo Spanten,“ Trau erspiel in 5 Abtheilungen, in Jambe von Schiller. (Hr. Lenz, vom Stadtiheater zu Hat burg; Koͤnig Philipp, als Gastrolle.)
Montag, 19. Febr. Im Opernhause: „Aleidor, Zauber Oper in 3 Abtheilungen, von G. Spontin nach dem Franzoͤsischen des Théaulon, von C. Herklot
Ballets vom Koͤnigl. Balletmeister Herrn Titus; di
Tanz in der dritten Abtheilung ist von Herrn Hogu Der Billets-Verkauf zu dieser Oper wird Son abend fruͤh anfangen. Ein Platz in einer Loge des Koͤnigl.
Ranges 179 10 Sgr. ?
Ein Platz in einer Parquet Loge 1 Thl. ꝛe,
— m
Gedruckt bei Feister und Eisersdorff.
Nen Nachrichten zufolge,
Redacteur John.
, . . da, , n, 8 23 . 266 5 ö k 2 ?
1
was aun. 2 Car. an hreußische Staats . Zeitung.
* 42.
—
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Drei und dreißigster Bericht.
Seine Majestaͤt der König haben Sich im allge— snen wahrend der letztverflossenen Woche wohl be— nden. —
Uebungen im Gehen sind mit gutem Erfolge begonnen. Berlin, den 18. Februar 1827. ö
Hifeland. Wiebel. J. Büttner. v. Graefe.
Des Koͤnigs Majestät haben den bisherigen Regie—
ugs -Assessor Kalisky zu Marienwerder, zum Regie⸗
ings⸗Rath bei der dortigen Koͤniglichen Regierung zu ennen und das Patent fuͤr ihn in dieser Eigenschaft serhoͤchst selbst zu vollziehen geruhet.
r —
Des Koͤnigs Majestaͤt haben die Ober, Zoll-Inspecto— Zum Busch zu Koesfeld, Weber zu Wilnsdorf, Daybert zu Halberstadt, Nau zu Mittelwalde, Mu, r zu Kaldenkirchen, Kirchner zu Danzig, Wind— heid zu Emmerich, und den Ober-Steuer-In speetor Beyer zu Allenstein, zu Steuer⸗Raͤthen, den Gehei— n Secretair und Buͤreau Vorsteher bei der Provin— äl-Steuer Verwaltung zu Koln, Philippt, aber zum sofrathe ernannt.
Bekanntmachung.
In Ausfuͤhrung des Artikels 123. des Gesetzes uͤber im Koöͤnigreiche Polen errichteten landschaftlichen ditVerein, sind von der General-Direktion dieses reines an Stelle der beschaͤdigten Pfandbriefe bereits ne mit der Ueberschrift „Duplicat“ ausgegeben worden. Mehrere Preußische Interessenten haben, eingegan— aus Mangel an Kenntniß s Inhaltes des gedachten Artikels die Annahme der
bezeichneten Pfandbriefe verweigert, und dadurch sitverlust und Kostenaufwand erlitten.
Das unterzeichnete Ministerium sieht sich daher ver— laßt, den in Rede stehenden Artikel in der hierunter zedruckten deutschen Uebersetzung zur Kenntniß der sreußischen Institute und Unterthanen zu bringen, da— lit selbige fuͤr vorkommende Faͤlle von der Bewandniß, e es mit den erwahnten Duplicat-Pfandbriefen hat, snterrichtet sein mogen.
Berlin, den 14. Febr. 1827. .
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
; v. Schoͤnberg.
13
Berlin, Montag, den 19ten Februar 1827.
Uebersetzung des Artikels 123. des Gesetzes uber den im Polen errichteten landschaftlichen Credit⸗ 1113. Juli 1825.
Wuͤnscht ein Inhaber beschaͤdigte Pfandbriefe gegen neue umzutauschen, so richtet er das Gesuch an die General Direktion und legt die beschaäͤdigten Pfandbriefe und die Ausfertigungskosten nach Maaßgabe des Arti— kels 29. bei. Die Direktion behaͤlt, die sthadhaften Pfandbriefe, durchstreicht dieselben, ertheilt dem Inha⸗ ber hieruͤber einen Schein, und stellt nach Vorschrift des Art. 10. neue Pfandbriefe mit der Ueberschrift Duplieat aus, worauf sie solche mit den schadhaften Pfandbriefen derjenigen Special⸗Direktion zusendet, welche die ersten Pfandbriefe in Umlauf gesetzt hat, und beauftragt sie, die fruͤhern Unterschriften ihrer Mitglieder zu durch⸗ streichen, und selbige durch ein delegirtes Mitglied der ypotheken⸗ Abtheilung vorlegen zu lassen, damit die se die bei der Verausgabung der ersten Pfandbriefe vorge⸗ schriebenen Foͤrmlichkeiten beobachte. Ist dieses gesche⸗ hen, so werden die neuen Pfandbriefe dem Eigenthuͤmer behaͤndigt, die alten aber laͤßt die Direktion, Behufs deren vollstaͤndigen Vernichtung, sich zuruͤckgeben. In Stelle beschaͤdigter Duplicate, wird die General, Direction neue, mit der Ueberschrift „Triplicate“ u. s. w. aus⸗
fertigen. Fuͤr die Uebersetzung Berlin, den 14. Februar 1827. Der Geheime exped. Se— kretair und Translateur Gronau.
Königreiche Verein 34
Zeitungs-Nachrichten. Ausland.
Paris, 12. Februar. Vorgestern legte der F i⸗ nanzminister der Deputirten⸗Kammet dͤrei Finanz⸗ Gesetzentwuͤrfe vor. Sie betreffen 1) die Schließung der Rechnungen des Jahres 1825; 2 die Supplemen tarbewilligungen fuͤr 1826, und 3) das Budjet fuͤr 1623. In letzterem betraͤgt die Summe der Ausgaben 20 366 336 Franes mehr als im J. 1827, davon sind 25 Million zur Zahlung der Zinsen eines halben Fuͤnftels der Ent schaͤdigung der Emigrirten bestimmt, welches zwar 3 Millionen betragt, aber dadurch ermaͤßigt wird, daß die Tilgungs-Casse, vermoͤge des niedrigen Curses der Ren⸗ ten, deren mehr aufkaufen konnte, als man berechnet hatte. Das Justizministerium erhaͤlt 150,000 Fr. mehr fuͤr Penstonen von Justizbedienten. Das Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenheiten, in Ruͤcksicht auf die