1827 / 51 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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. reußische Staats-Zeitung.

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. J Berlin, Donnerstag, den 1sten März 1827.

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j h begruͤndet, so wuͤrden doch die durch dasselbe erzielten A mt l 1 ch e N a ch r ich te n. . Uebel , das daraus 61 j . kann. Nach ihm sprach der Justizminister. Ich be— Kr o nik des Ta ges. Aabsichtige weniger, sagte er, das Amendement zu bestrei⸗ Im Bezirk der Königl. Regierung ten, als die daruͤber Statt gefundenen Debatten zu Erfurt ist die erledigte evangelische Pfarrstelle zu resumir en. Es erlaubt, den Verfasser und das Werk ettenberg und Branderode dem bisherigen Pfarrer vor die Gerichte zu ziehen, und zwar vor dessen Er— iedrich Große in Rehungen con irt; scheinung. In welchen Faͤllen und aus welchen Gruͤn— zu Köln ist der bisherige Hüifspfarrer Joh. Ja; den, muß man nothwendig fragen. Soll es blos wegen b Lentzen zu Binsfeld, Regierungsbezirk Aachen, eines Verbrechen, oder auch wegen eines unpassenden s Huͤlfspfarrer nach Esch-Griesberg im Kanton Dor. Ausdrucks, oder wegen einer Beleidigung geschehen? agen, Landkreis Koln, versetzt, worden. Und wenn die Staatsbehoͤrde nicht vor der Erscheinung eine Verfolgung erhebt, ist dann die Klage nachher ver— saͤhrt? Man sieht hieraus, daß das Amendement un— vollständig ist. Es ist . sehr bedeutend, indem ö an* 54 es die Gerichtsbarkeit des Zuchtpolizeigerichts merklich 3 eit u ng §8⸗ N ach richten. ausdehnt. Seine Annahme scheint nur ein Eingriff in 2A das Vorrecht S. M. zu sein, die sich noch nicht dar— u s land. uͤber erklärt hat. Der Virfasser des Amendements ge⸗ ö. . Paris, 22. Febr. Gestern Mittags 1 Uhr wurda steht selbst, daß es praͤpentiv ist: es gehoͤrt daher in . r neuernannte paͤbstliche Nuntius am Köoͤnigl. Hofe, ein System, welches nur verworfen werden kann. Man r. Lambruchini, von Sr. Maj. mit dem uͤblichen Ee. hat als Argumente gegen den Vorwurf der Praͤvention moniel empfangen. Der Koͤnig hat im Minister, angefuͤhrt, daß das jetzige Gesetz schon die Niederlegung th praͤsidirt, der Dauphin wohnte der Sitzung bei; eines Wer kes als Verbrechen betrachte, indem es von ächstdem hat der Herzog von Doudeauville mit Sr. diesem Tage an die Verjährung dieses Verbrechens lau— Raj. gearbeitet. fen lasse. Allein, das sagt das Gesetz nicht. Die all— Lord Granville wird morgen nach London abgehen. gemeine Regel ist, daß die Erscheinung des Werks das pie man versichert, hat derselbe bei dieser Reise zum Verbrechen bildet; nur ausnahmsweise oder als Vorzug sueck, in dem neuen Parlament den uͤblichen Eid zu ist eine kuͤrzere Verjaͤhrungsfrist von 6 Monaten fir isten, was noch nicht geschehen war, und weshalb er denjenigen aufgestellt, der sich der Niederlegung unter—

6 jetzt noch nicht durch Prokuration seine Stimme im wirft. Diese ist keineswegs als das Verbrechen betrach⸗ zarlament abgeben konnte. Auch Lord Seaforth (Hr. tet. Ich stimme daher gegen das Amendement, welche Be— ö llis) begiebt sich in derselben Absicht nach London. trachtungen auch ju Gunsten desselben sprechen mogen. . ö. ö ö dem Verlauten nach, will ihr beiderseitiger Freund, Hr, Dudon, der nach dem Justizminister (zum zweiten— Dr. Canning, eine große Anstrengung zu Gunsten der male in dieser Discussion) auftrat, bestritt haupt aͤchlich atholiken machen. . den Einwand der Unvollstaͤndigkeit des Amendements In der Deputirten-Kammer wurden vorgestern die und suchte aus den Verfuͤgungen des Gesetzes von 1619 'erhandlungen uͤber das Preßgesetz und zwar zunaͤchst die Argumente des Hrn. Justizministers zu widerlegen. . . ber das Amendement des H. v. St. Chamans“) fortgesetzt. Hr. Perier. „Der Verfasser des Amendements, hat ö ö tachdem zuerst Hr. Sebastiani gegen dasselbe gespro, gestern eine ganz inkonstitutionnelle Sprache gefuͤhrt. . en hatte, trat Hr. v. St. Chamans selbst zu dessen Man spricht vom Koͤnige und will sich auf dessen Mei— krtheidigung auf. Der Hr. Finanzminister, sagte er nugg berufen. Der König spricht nie, nur die Mi— . 9 nter Anderm, macht dem Amendement den Vorwurf, nister sprechen in seinem Namen. (Gemurre). Wir . ö . es präventiv sei, das ist allerdings wahr und ich duͤrfen in dem Gesetz nur die Minister sehen. (Neues ; . . bbbe es auch als eine präventive Maßregel, und eben Gemurre). Das Amendement hat uns einen wahren . . . ö eshalb vorgeschlagen; der Hr. Minister sagt ferner, Dienst geleistet, indem es uns die drei Meinungen ken— ö s sei eine Cenfur; dies ist nicht der Fall; die Censur nen iehrte, in die unsere Versammlung getheilt ist. ö. ö willkuͤhrlich, waͤhrend es sich mit dem begruͤndeten Das Ministerium will praͤventive Maasregeln in das ö . kkheile eines Gerichts ganz anders verhaͤlt. Waren Gesetz hineinbringen, ohne diese Absicht zu gestehen. Ei⸗ ; . . ber auch die Einwendungen gegen das Amendement nige unserer Collegen wollen noch mehr: naͤmlich sie ; wollen die Buchdruckerei ganzlich d n,. Sie . Nicht v. St. Gamong, wie es im gestrigen Blatte dieser ren öffentlich dasjenige, was das Ministerium verheim—

; . . Zeitung, durch einen Druckfehler a m 9 . lichen will. Eine dritte Meinung stoͤßt alles von sich,

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