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um Gehaltzulagen und Pensionen, um Aenderungen, im Lootsen und Handwerkswesen, und Vorschlaͤge vom
Gesetz Ausschusse über das Bergwerks- und Handwerks
im letzteren gehalten.
freiwillige Cinschüsse bis zur Summe von 500, 000 Spe—
cies gegen Aetien auf nicht weniger als 100 Species,
und mithin der Zettelmasse um eine Million, so wie daß die Zinsen von den, nach dem Gesetze vom 13. Au— gust 1818 5 13. bewilligten Saber, Deposito- Anleihen, welche bis jetzt 3 pCt. gewesen, auf 2 pt. herabgesetzt wurden; und daß, der Bankeours, bisher nach Gesetz vom , 16. 135 45 herabgesetzt, bis wei— ter von der Bankoerwaltung, bis 125 he 2 . m. a. ' 29 en nnn
openhagen, 27. Febr. Unterm 31. v. M. ha—⸗ ben Se. Maj. zu resolviren geruht, daß ,, daten, welche, nachdem sie zwei Jahre oder laͤnger bei dem stehenden Heere gedient, einen Bauerhof in Pacht ( Faͤste) oder auch eigenthuͤmlich erhalten, gegen eine, im Verhältniß zur annoch uͤbrigen Dienstzeit stehende großere oder kleinere Rekognition von höchsten s 50 Rbihrn. an den Landmiliz, Fonds, vom Dienste bei den Linien- e, r . m, durfen.
nter Protektion des Prinzen Christian Fr ist hieselbst ein Conservatorium 2. Musik n,, den, in welchem zwoͤlf fuͤr die Buͤhne bestimmte Zoͤg⸗ . sollen.
m Getreidehandel herrscht völlige Stille, do al⸗ ten die Preise sich. Vom 12. bis 17, d. . warts 6284 Tonnen Korn eingefuͤhrt.
Im vorigen Jahre sind von der Zollstäͤtte Band holm bei Mariebo 56,9756 Tonnen, von Oureby bei Saxkiöbing 22,3696, von Nykisbing auf Falster 45,702, und von Stubbekisbing auf derselben Infel 43,330 Ton— nen Korn ausgefuͤhrt worden. p
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Einer in den Amtsblättern der Königlichen rungen enthaltenen Bekanntmachung des Ehefs des Mi nisterit der auswärtigen Angelegenheiten zufolge, ist Allerhöoͤchsten Orts bestimmt worden: daß, obwohl die Wahl unter den fuͤr die diplomatische Laufbahn sich meldenden jungen Leuten nach wie vor dem jedesmaligen Chef des gedachten Ministerii lediglich anheim gestellt bleibt, diese in Zukunft doch ausschließlich nur auf solche Individuen fallen solle, die nach zuruͤckgelegten dreijährigen akademischen Studien und bestandener ver— fassungsmaͤßiger Pruͤfung Ein Jahr bei einer Provin, zial Justiz⸗ und ein Zweites bei einer Landes, Admini— strations, Behoͤrde gearbeitet, und Hinsichts ihrer er— langten Geschaͤfts-Kengtniß hinreichende Amts Zeugnisse aufzuweisen haben. Der etatsmaͤßigen Anstellung sol, cher, zum Dienste im Ministerio der auswärtigen An— gelegenheiten unter obigen Bedingungen zu gela ssenen Personen soll außerdem noch in Zukunft jedesmal eine im Ministerio selbst zu bewirkende schriftliche und mund— liche Pruͤfung der vesp. Bewerber vorangehen, und bei dieser auch inebeson dere mit darauf gesehen werden: daß dieselben die gehörige Kenntniß der innern Ver—
Regie
Stettin, 27. Febr. wesen, theils an die betreffenden Ausschuͤsse, theils an das Odelsthing verwiesen. — Hiernaͤchst wurde Sitzung Staatsrath Krogh legte 13 K. Vorschlaͤge vor, betreffend Aufhebung der Verbrauchsab— gaben, ausgenommen vom Branntwein; Erlaubniß fuͤr, nach Norwegen kommende Schiffer, die Clarirungen ih— rer Schiffe und Waaren, nebst Fracht, Eincaffirung, selbst; ohne Huͤlfe von Maklern, betreiben zu duͤrfen; die Vermehrung der Scheidemünze mit 100, 000 Spe⸗ eies; die Vermehrung des Silberfonds der Bank durch
besitzen. Am 24. d. M. wurde der 2te Previnzial-Landtag fuͤr das Herzogthum Po mern und Fuͤrstenthum Ruͤgen geschlossen, der mit 14. v. M. seinen Anfang genommen und mit Alletht ster Genehmigung auf 6 Wochen verlängert war. feierliche Schließung desselden geschah vorschriftsma durch den Koöuigl. Landtags, Commissarius, den win chen Geheimen Rath und Oder-Prasidenten Dr. S Excellenz, in einer kurzen Rede, welche Se. Duichl.“ Hr. Fuͤrst zu Putbus, als Landtags-Marschall, ern derten und worauf dessen Stellvertreter, der Hr. La rath vo Schoͤning, die Handlung mit einer passen Dankrer beschloß. Se. Durchlaucht hatten dann n am folgenden Abend saͤmmtliche Adgeordneten und ersten Civil⸗ und Militair-Personen bei sich versamn und da derselbe mit den gesammten Staͤuden Neu⸗V Pommerns unsern Ort fuͤr jetzt verlassen, dagegen Abgeordneten Alt⸗Pommerns zu dem mit dem 1. k.
anfangenden Communal-Landtage fuͤr diese Landesth noch hier verbleiben; so hatte der Hr. Landtags-Er missatius noch am gestrigen Tage sowohl die abgel den Neu-⸗Vor, Pommerschen Abgeordneten, als von
hier bleibenden Alt- Pommerschen zum Abschiede z Mittagsmahle bei sich vereinigt.
Gumbinnen. Nach der von dem Landstallmei von Burgsdorff mitgeiheilten Abfohlungs- und Bese lungstabelle sind im Jahre 1825 in dem hiesigen gierungs-Departement 6743, ugd im Koͤnigsbergise 1670, zusammen 8413 Stu Burch Landgestuͤtsbest ler, und außerdem im Erstern 219, in Letzterm 3, sammen 222, durch Hauptgestuütsbeschaͤler und Prob hengste, uberhaupt 8635 Stuten tragend gewor Von diesen sind noch 7105 Füllen am Leben und h von treffen 5734 auf den Hiesigen und 1371 auf Koͤnigsberger Verwaltungsbezirk. Im Jahre 1826 im hiesigen Regierungebezirt durch 187 Landgestuͤn
schaͤler auf 82 Stationen, 9782 Stuten und im Ba der Koͤnigsbergschen Regterung durch 68 Landgestutt schaler auf 51 Stationen 3206, uberhaupt 12,582 S ten gedeckt worden. Außerdem aber sind noch 285 S ten durch Hauptgestuͤtsbeschäler und Ptobierhengste gede
Minden. Die Strenge der Witterung hat mehreren Kommunen außerordentliche Huͤlfsmittel heischt, um die Armen mit Feuerung uns waärmerer kleidung zu versehen, und fast uberall ist ein schi Wohlihatigkeitssinn diesem Beduͤrfniß bereitwillig em gen gekommen. — Der im Kreise Wiedenbruͤck seit ? ren bestandene Kommunal Verein zur Verbesserung Pferdezucht, erweitert und organisirt sich immer m und besser durch Thätigkeit des dortigen Kreislandral Er ist im Besitz von funf eigenen Beschälern edler kunft, wovon zwei jedoch erst im kuͤnftigen und naͤ folgenden Jahre das zur Bedeckung erforderliche A erreichen. Die drei andern haben bereits Fuͤllen vorzuͤglicher Guͤte geliefert, auf deren Konservation! gute Pflege der Verein durch Präaͤmien hinzuwirken absichtigt und, bei bereits gewonnenem Interesse meisten Pferdebesitzer für das nuͤtzliche Unterneh überhaupt, gewiß nach 8 bis 10 Jahren bedeutend . seiner Wirksamteit sich zu erfreuen hi wird.
Königliche Schauspiele. Mittwoch, 7. Marz. Im Schauspielhause: „ Schule der Alten,“ Lustspiel in 5 Abtheilungen, n dem Franz., von J. F Mosel. Hierauf zum Erst
waltung, des Cultur, und gewerblichen Zustandes und
male: „Das Heirathsgesuch,“ Lokal⸗Posse mit Gesa in 2 Abtheilungen. .
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Gedruckt bei Feister und Eisersdorff.
Redacteur Joh .
der vorzuͤglichsten Handels-Interessen des Vaterlan
Allge
reußische St
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1
aats⸗ Zeitung.
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57.
Berlin, Donn stag,
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Berlin, den 8. Maͤrz. Der vorgestern Mittag um 2 Uhr hier angekommene ßherzoglich Mecklenburg Schwerinsche Kammerherr Ober Forstmeister von Bülow hat Sr. Majestaͤt Koͤnige die höchsterfreuliche Nachricht uͤberbracht, J. K. H. die Frau Erb Großherzogin von Mecklen, g- Schwerin am 5. digses Abends um 6 Uhr, ven em Prinzen gluͤckligz wntbunden worden sind; J. H. und der neugeborne Prinz befinden sich in dem duͤnschtesten Wohlsein.
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Seine Königliche Majestaͤt haben die erledigte Land, hestelle des Kreises Schwetz, im Regierungs- Bezirk arienwerder, dem Lande und Stadtgerichts-Direector n Schwanenfelr, zu Culm allergnaͤdigst zu verlei geruhet.
1
Im Bezirk der Königl. Regierung Minden ist dem bisherigen Pfarrer zu Schnat— tst, Volkening, die erste evangelische Pfarrstelle zu tersloh verliehen; 3 . zu Muͤnster ist der bisherige Vicar Franz Joseph iton Weßendorf als Pfarrer zu Duͤlmen angestellt orden.
Bei dem Koͤnigl. Oder Landesgericht zu Naumburg der Kammergerichts-Referendarius Christian August tto Schmidt zum Ober, Landesgerichts-Assessor er— unt und der Auscultator Ernst Johann Otto Bauer n Bauern zum Referendarius befoͤrdert worden,.
Angekommen. Der Großherzogl. Mecklenburg— 5chwerinsche Ober Forstmeister von Bülow, als Kou, er von Ludwigslust.
Abgereist. Se. Exe. der General- Lieutenant, hef der Gendarmerie und Kommandant von Berlin, on Tippelskirch, nach Magdeburg.
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Zeitungs-Nachrichten.
Ausland.
Paris, 14. Februar. Vorgestern wurde in der eputirten⸗ Kammer die Berathung uͤber die Bestim—
den Sten Marz 1827.
Zuerst wurde uͤber ein Amendement é debattirt, wodurch die se Be⸗ stimmung auf die Schriften, welche von politischen und religiösen Dingen handeln, beschraͤnkt werden sollte. Hr. v. St. Ch amans unterstuͤtzte es. Dieses Amendement hat, sagte er, keine fiskalische Tendenz, es zielt dahin, zu verhindern, daß die Luͤge und Verderbtheit zu den niedrigsten Preisen verkauft werde. Man bedenke, auf welchem Wege das sansteste Volk zum rohesten geworden ist (Gemurre: Sie insultiren die Nation). Es versteht sich, daß ich von 1793 spreche. (Das Gemutre dauert sort). Es genuͤgt daran, zu erinnern, was Marats Fluablaͤtter hervorgebracht haben. Es wurde darin dem Volke zugerufen, man verschwoͤre sich gegen dasselbe, und es muͤsse, um sich zu retten, seine Feinde toͤdten. Jetzt sagen die Zeitungen dem Volke nicht mehr; man will Euch vernichten; wohl aber: man will Euch in Ketten schlagen. Es ist gut, daß man das Volk lesen lehre; alsdann aber muß man die verderblichen Buͤcher von ihm entfernen. Man muß zu den niedern Classen nichts gelangen lassen, was ihnen schaͤdlich sein koͤnnte. Man wendet ein, die Bestimmungen des Amendements wuͤr— den die guten, wie die boͤsen Lehren törten; desto bes— ser, meine Herren (Gelaͤchter), desto besser (allgemeines Gelächter. Man muß vermeiden, die Discussion in die niedern Classen uͤberzutragen: die guten politischen Lehren, wie die guten religissen Contraversen schaden den niedern Classen (erneuertes Gelächter). In Bezug auf Politik wie auf Religion, muß man die gesetzmaͤßi⸗ gen Behörden aufs Wort glauben. Hr. Bacot v. Ro— mans und Hr. Des cordes sprachen ferner uͤber das Amendement, wonach der Berichterstatter der Commission, Hr. Bonnet, das Wort nahm, und bemerkte, es habe elne große Unordnung in der Berathung geherrscht, man habe uͤber die Amendements, uͤber den Stempel e. kurz, uber Alles gesprochen, anstatt sich auf das Vorlie⸗ gende zu beschraͤnken. Das Amendement der Commission ist, bemerkte er, zwar nicht sehr wirksam. Der Artikel der Regierung ist aber, nach Ansicht der Commission, ungerecht, weil er die guten Schriften eben so hart wie die schlechten trifft. Die Commission ist ubrigens ge⸗ neigt, auf das Amendement des Hrn. v. Roncherol⸗ les einzugehn. Hierauf wurde uber die andern Amen⸗ dements und uͤber den Artikel des Entwurfs abgestimmt, und dieselben verworfen. Hiernaͤchst sollte das Amen de⸗ ment des Hrn. v. R. zur Sprache kommen; es lautet, wie folgt: Die Geldbußen und andere korrektionellen Stra⸗ fen, welche eine Schrift nach sich gezogen haben wird, duͤr⸗ fen, wenn die Schrift in einem kleinern Format als Okiodez gedruckt ist, nicht geringer als das Doppelte des Minimums sein. Der Sie gelbewahrer bemerkte in— dessen, daß dieses
abgabe, fortgesetzt. des Hrn. v. Maqu ill
ung des neuen Preßgesetzes, hinsichtlich der a ,
Amendement hier gar nicht an seiner Sielle sei, da es in das Capitel der Strafbestimmun⸗