nach einem zwoͤlfmonatltchen Durchschni
Namen der Stad te.
Weizen (gelber)
Schfl.
en /
288
Preise des Getreides und der Kartoffeln
in den fuͤr die Preußische Monarchie bedeutendsten Marktstaͤdten
i m Jahre . tte, in Preußischen Silbergroschen und nach Preußischem Maaß Gewicht angegeben.
Rog⸗ gen
Schfl.
eme ,
Gerste
(große und kleine)
Schfl.
Hafer
Schfl.
Kar toffeln.
Schfl.
1826
Namen der Städte.
Weizen (gelber)
Schfl.
Rog gen.
Schfl ] Schfi. Schl.
Ger ste (große und kleine.)
Hafer.
Koͤnigsberg .. Memel ..... Tilsit. ... Insterburg. Nastenburg Neidenburg Danzig .. Elbing... Konitz Graudenz ...
2 4 1 1 * 21
3313 361/12 27 1sę 30 2713 37556 3756 34 Ia g n. 4456
28 1sa 21 6 235 5/12 225/12 2613 2834 26 1sa 3212 29 112
37 712
z6 7 ss
26 2/3 1211/3
21
16 1656 18 16 19 14 2 7612 2012 21 2/3 253 L112 20 1s6
17 I 18512 e . 13 3j 15
13 ö5z 175,12 15 1 16 Vi? 17712
17112 12512 756 73396 325 7314 1513 15516 121/12 1022612
16
17 1
Durchschnitt⸗ Preise der 11 Preuß. Städte
565/12
2613
20 1si2s161si2
3.
Posen.....
Bromberg... Fraustadt ... Rawitsch ... Kempen ....
35 z ür 2 33 116 37253 3656
36 1a
26 1s2 , . . 24 13
19 153 2034 20 26 211
24 7½id
2023
156153 1537 146. 16 16
1 516
16 ssᷣ
6. 512
Durchschnitt, Preise der 5 Po⸗ senschen Staͤdte
36
less iz lꝛoꝰ sie
. 9rrs,
Berlin Brandenburg. Kottbus ....
Frankfurt a. O. Landsberg a. W.
Giettin⸗. .. Stralsund ... Kolberg .... Stolpe ....
42516 39 147112 427112 3731 3771 2 34* 2 41213
3812
34116 32 1s6 3, 33 1s 2713 33 1Lsꝗ 28 17 di ,. 2923
27263 25 3s 22 3 23 M12 20152 26
21 1s 225,6
2023
D275 19 . 19 1914 15512 1934 18 1s6 , 1656
155117 14712 14. 11 1s6 121112 1712 16 1sꝑ 13 1 75112
Durchschnitt⸗ Preise der 9 Brandenburgi—⸗ schen und PGonm⸗
mersch. Staͤdte
40
z03su
23 1si
185/12
123
Breslau.... Gruͤnberg ... Glogau .... Liegnitz... Gösntz. ... Hirschberg. ..
33 12 40712 355112 35112 187i? 51 13
Di 26 ; 26
26
27 2s
305b
d 77vᷓ 23 112 20 712 20 Ti? 211 9 2
2712
Ti n. 17)
65 si2 16
id IJ 12 35,12 11 1 13 312 14113
15 13
15 1
Königliche Schauspiele.
Freitag, 16. Maͤrz.
Im Opernhause: „Olimpia,“
Glaz ..
la 1st
Schweidnitz .. . Leobschuͤtz ...
T3 J zi 3 35 75
31161
. 2a 7si2 27 26511
19753 i5ris., 171 156.
195.6
7d 15 vi2 16 1s3
16 3siz
Durchschnitt⸗ Preise der 10 Schles. Städte
z056/12
27
*. *
Magdeburg. Stendal ... Halberstadt Nordhausen . ö
Halle .
Eörgau ...
3. I n j 31 31 29 3 31111 35 16
5G; 5p
8 i 29 512 33575 z r. 25116
36 712125
5 231 1 21 1j 201 tr 6 1st 19 3
Dv; 16 1M 16712
15 166162
20 1
16551
171112
Durchscnitt⸗ Preise der 7 Sach s. Staͤdte
33 512
27 1su
215/12
161870
NMunster .. Minden .. Paderborn. Dortmund
3 7 3756 36 17e
39
n . zg ij 28 3sa 3212
26 ö 23 112 24 5 s
77
— 19 H 1715 223
Dar Y cn mt Preise der 4 West ph. Städte
.
3056
2516
20 17
Elberfeld. ... Duͤsselborf. Krefeld .. , e. , Malmedy ... , Saarbruͤck ... Kreuznach ... Simmern ... Kohlen; Wetzlar ö
413 712 177112 i i . 6 1914 372/15 1856 3456
XII
35 1ss 3 34516 10712 37
33 34
35 116 3623
41 7127. 3523
381161 ö 10512 3
,
di
z5 3 12]
22 1½12
24 5/125 i 3/6
193/41 s 23 3 15 t 1737 1725 177712 15 i ls. 1
i926
Durchschnitt⸗/ Preise der 14 Rheinlaͤndischen Staͤdte
1M 1so
36 1st Ls ist Lꝛosin
Z Abtheilungen, nach Pieard's: le collateral,
diligence de Joigny, bearbeitet von C. Lebruͤn
Alge
renzpifhe St
meine
aats-Zeitung.
M7
65.
Berlin, Sonnabend,
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages. Benin den 17 Maͤrz. . M. die Königin von Bayern, so wie IJ. KHK. die Prinzessinnen Maria und Ludowika von Bay— nd Gestern Abend hier angekommen S. K. H. der prinz und J. K. H. die Kronprinzessin waren J. bis Potsdam entgegen gefahren und trafen mit Al— chstdenselben zugleich wieder ein. J. M. hatten sich jeden feierlichen Empfang verboten und wurden *i⸗ ur von der Königl. Familie und den versammelten Hof— en auf dem Koͤnigl. Schlosse erwartet und in die, fuͤr Al⸗
chstdieselben in bereitschaft gesetzten Zimmer gefuͤhrt.
Angekommen. Der Koͤnigl. Portugiesische Ge⸗ L Konsul Andrade, von Hamburg.
Zeitungs-Nachrichten. Ausland. Paris, 10. März. Vorgestern wurde in der De, rten⸗ Kammer die Berathschlagung uber den Artikel Preßgesetzes, betreffend die Bekanntmachungen uͤber dlungen des Privatlebens, fortgesetzt. Hr. Par— sus schlug eine Redaktion des Artikels vor, wonach
solche Bekanntmachungen straffaͤllig sein sollen, die Wege des Drucks statt finden; diese Abänderung
de genehmigt; dagegen aber ein Amendement des .Mesta dier, des Inhalts, daß das oͤffeniliche nisterium nur unter-Zustimmung der betheiligten Par— zur Verfolgung befugt sein sollte, verworfen. Hr. cot v. Romans sprach gegen den Artikel selbst, sagte, er zerstoͤre auch die Arbeit des Geschichtschrei— z man wuͤrde alsdann z. B. jetzt noch nicht einmal die Zeit Ludwigs XV. frei sprechen koͤnnen, denn ebten noch viele Personen, welche einen vertrauten gang mit diesem Monarchen gepflogen haͤtten. Hr. erier: Wiewohl ich das Gesetz nicht im minde— gut heiße, so will ich doch wenigstens keine Redak— sfehler darin dulden. So heißt es in dem vorlie— den Artikel: „Obige Bestimmung wird aufhoͤren, ksam zu sein, wenn die betheiligte Person, vor dem enntnisse, die Bekanntmachung genehmigt oder gut ißen haben wird. Nun giebt es aber viele Sachen,
den 17ten Marz 1827.
schlag von einem Mitgliede der Opposition kam, die
Verfammlung zu belestigen schien. Hr. Leclere von Beau kieu schlug ferner ein Amendement des Jnhalts vor: „Die intereffirte Person muß, bevor die Verfol— gung stattfinden kann, davon benachrichtgt werden.“ Dieses Amendement wurde gleichfalls genehmigt. — Der
Art. 20 des Gesetzes, welcher nunmehr an die Reihe
kam, lautet folgendermaßen: „„Jedes durch den Druck begangene Vergehen der Schmaͤhung gegen Privaten kann auf Anstehn oder mit Zustimmung der be— theiligten Partei von Amts wegen verfolgt werden. Jedenfalls wird die Verhandlung bei verschlossenen Thuͤ⸗ ren statt finden; das Urtheil aber oͤffentlich gesprochen werden.“ Hr. v. Mart ignac hielt in Betreff dieses Artikels und gegen die in der unterstrichenen Stelle ent haltenen Bestimmung eine eben so gtuͤndliche als ge— maäßigte Rede; worin er ausfuͤhrte, die Schmähung sei
(Lein Vergehn; die Verfolgung jedes Vergehens stehe der
offentlichen Behöoͤrde zu, weil ein Vergehen eine Beein— trächtigung nicht bloß Einzelner, sondern der gesammten Eeselschaft sei; es sei nicht consequent, daß, wenn das Gesetz irgend eine Handlung zum Vergehn stempele, es dem Einzelnen die Befugniß gebe, die Thaͤtigkeit der offentlichen Behoͤrde zu foͤrdern oder zu hemmen. Er (der Redner) kenne sehr wohl die gewichtigen Gruͤnde, die man ihm entgegen setze, namentlich, daß die sonst vielleicht verborgen gebliebene Laͤsterung recht eigentlich ans Licht gefoͤrdert, recht oͤffentlich gemacht wuͤrde; die
Gegner seiner Ansicht beachteten aber nicht, daß ein
strengeres Gesetz das Vergehen seltener machen wuͤrde; daß das Interesse Aller erheische, daß der Einzelne nicht bennruhigt werde; daß, wenn man eine Klage abwarten wolle, der Laͤsterer stets straflos bleiben wuͤcde; daß die weise Verfuͤgung, daß der Prozeß bei verschlossenen Thuͤ⸗—¶ ren verhandelt werden muͤsse, dem Uebel einer widrigen Publieitäͤt abhelfe; daß man endlich entweder aufhoöͤren muͤsse, die Schmaͤhung ein Vergehn zu nennen, oder dulden muͤsse, daß man sage; es giebt in Frankreich Ver— gehn, welche das Gesetz zwar bestraft, aber nie erreicht. — Der Redner schloß unter allgemeinen Beifallsbezei⸗ gungen. Seine Ansicht ging jedoch nicht durch; son— dern die Kammer genehmigte die obenerwaͤhnte Redak—
tion der Commission. . . Hr. Keratry, ehemaliges Mitglied der Deputirten⸗
Kammer, hat in mehreren Journalen die Erklärung ein— rücken lassen, daß er der Verfasser des im Courier fran— Lais vom 4. März enthaltenen Aufsatzes sei, wegen wel⸗ ches der verantwortliche Herausgeber dieses Journals vor Gericht geladen worden ist, und He,. Keratry ver— langt demnach, daß er selbst deshalb zur Verantwortung gezogen werde. Er bemerkt, daß er sich freue, Gelegen⸗ heit zu finden, um in seiner Vertheidigung zu zeigen, wie der unwiderrufliche Wille des verstorbenen Koͤnigs
auf: „Das Gestänbniß,“ Lustspiel in 1 Aufi Kotzebue. Und: „Das Heirathsgesuch,“ Lokal mit Gesang, in 1 Aufzug. Die Onvertuͤre ist n ponirt und die Gesangstuͤcke arangirt vom Koͤni pellmeister Herrn Schneider.
man weder genehmigen, noch gut heißen kann, und ichtlich deren man gern schweigt. Wenn z. B. Je— einen Artikel uͤber meine Frau bekannnt macht; um soll mich das Gesetz zwingen, demselben meine stimmung zu geben oder sie zu verweigern (Gelaͤchter). an setze also lieber: „Nichtsdestoweniger wird diese estimmung nicht in Wirksamkeit treten, wenn die be— eiligte Person sich vor erfolgtem Urtheile der Verfol— ng widersetzt haben wird.“ Dieses Amendement urde ein stimm ig angenommen; welches, weil der Vor—
große Oper in 3 Abtheilungen, mit Tanz. Musik von Spontini.
Sonnabend, 17. Maͤrz. Im Schauspielhause: Zum Erstenmale wiederholt: „Postwagenabentheuer, Posse in
Gedruckt bei Feister und Eisersdorff. Nedacteur It