1827 / 66 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 19 Mar 1827 18:00:01 GMT) scan diff

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Gelächter und eine anh ltende Bewegung veran— laßte. Hiereuf kam ein H satz Artikel des Hrn. Leroux zur Sptache, wonach den Zeitungen unter sagt sein soll, in Schmähungs-Prozessen die Thatsachen oder Auszüge aus den Denkschriften bekannt zu machen, ehe das Urtheil ersolgt sei, und so fern dieses die Unter⸗ druͤckung diese: Schriften nicht verfuͤgt habe. Auch so ll⸗ ten altdann die Zeitungen nicht befugt sein, Anfangs buchstaben zu gebrauchen. Die erstere Bestimmung wurde genehmigt. schlags abgestimmt werden sollte, nahm der Sie gelb e⸗ wahrer das Wort, und sagte, der Vorschlag des Hrn. Leroux enthalte eine nachtheilige Maaßregel .. .. hier bemerkte der Präsident, daß uͤber den ersten Theil nicht mehr gesprochen werden konnte, da er genehmigt sei; worauf der Siegelbewahrer seine Beweisfuͤh⸗ rung an den zweiten Theil knuͤpfen wollte; welchen aber Hr. Leroux sofort zuruͤcknahm. Der Siegelbewah— rer; Erlauben Sie nur, daß ich meine Meinung aus, spreche. Oft werden die Denkschriften nicht unterbruͤckt, weil man den Parteien das Recht vorbehalten will, sie besonders zu verfolgen. Nan wurden alsdann die Zei, tungen aus Fiesen straͤflichen Schriften Auszuͤge geben konnen? Möge die Kammer urtheilen, ob sie eine so nachtheilige Verfugung will bestehn lassen. (Laͤrm, zur Abstimmung.) Der Präsideunt es kann über nich ts gestimmt werden. Die Verfuͤgung ist angenommen, und sie muß aufrecht erhalten werden. Schließlich schlug Hr. Jacqui not von Pampelune einen Zusatz vor, wodurch der erwähnte Nächtheil beseitigt wulde; dieser

Zusatz wurde angenommen. Die weitern Verhandlun—

gen am 9 und 10ten betrafen die Verantwortlichkeit der Buchdrucker; sie dauerten sehr lange und es wurde vor— laͤufig nur so viel entschieden, daß die Buchdrucker der Mitverantwortlichkeit nur dann vom Gericht enthoben werden konnten, wenn die Druckschrift mehr als 20 Bo— gen enthalte. . Das franzosische Journal, Echo, das in Buenos—

Ayres herauskommt, enthält in seiner Nummer 18 den Autzug eines Briefs von Rio“ Janeira, worin auf fol. gende Art von dem Hrn. Admiial Rosamel, der die dortige franzoͤsische Seestation kommandirt, die Rede ist. „Der franzoͤsiche Handelsstand ist mit dem Ver— luste einer maͤchtigen und eben so eifrigen Stuͤtze be, droht. Der Herr Admiral Rosamel, im gerechten Un— willen uͤber das Betragen des brasilischen Admirals Pintos gegen die Handelsschiffe, hat bei dem Kaiser Don Pedro eine Autienz verlangt und erhalten; er sprach mit dem Kaiser mit der Festigkeit und Freimuͤ thigkeit eines alten Soldaten, der mit der Hofsprache wenig bekannt ist. Der stolze Kaiser wurde dadurch be, leidigt; er unterbrach den Vertheidiger der franzoͤsischen Handelsleute, und fragte ihn, ob er es wagte, ihm das zu schreiben, was er sagte. Auf der Stelle, antwor— tete der Admiral. Er ging nach seiner Fregatte, und schrieb dem Kaiser eben so kraͤftig, als er einige Zeit vorher gesprochen hatt. Don Pedro schickte dem Herrn von Rosamel eine Depesche zu, worin er ihm meldet, er schicke seinen Brief an den Konig von Frankreich, und verlange einen andern Admiral. . Funfprocentige Rente 98 Fr. 35 C. Dreiproe.

69 Fr. 30 C.

Lendon, 9. März. Nachstehendes ist der haupt sachliche Inhalt der Rede, welche der Master of the Rolls am 6. d. im Unterhause gegen die von Sir F. Burdett in Antrag gebrachte Resolution hielt. Nach, dem er im Eingange mit großem Lobe von dem gemaͤ— ßigten Tone gesprochen, der in der Discussion des Ge— genstandes verwalte und der wohl großentheil dem hier⸗ in von dem ehrenwerthen Batonet gegebenen Beispiele zuzuschreiben sei, gedachte er zunaächst der besonderen

Als uͤber den zweiten Theil des Vor.

sich versetzt sͤhen, indem die Sachwalter der Kal ken sie des Bigottismus, der Intoleranz und der druͤckun g beschuldigt würden, dabei aber weislich schwiegen, zu welchen Zeiten die Gesetze gegeben den, uͤber wache man Klage suͤhre; dies sei in den ten der Elisabeth geschehen, wo der Protestantism sehr von dem Katholicismus bedroht worden; wo die schrecklichen Scenen der Verfolgung des Prot tismus in Frankreich und in den Riederlanden von gen oder doch in frischem Andenken gehabt habe; in den Zeiten Jacobs des Zweiten, wo die Wie) fuͤhrung der katholischen Religion so gegruͤndete Ba nisse bei anseren protestantischen Vorfahren erregte wolle zwar keinesweges den Katholiken in un seren gen solche Gesinnungen zuschreiben, wie die der da gen Katholiken gewesen, es handle sich jetzt aber keinesweges um Prosceriptions- und Con fiscations⸗ gegen die Katholiken, noch um einen Gewissen sn dergleichen nicht mehr vorhanden, sondern lediglich ume: ob man die Katholiken zu G setzgebern m und zu den hohen Staatsämtern gelangen lassen So oft diese Frage im Parlament angeregt worden haͤtten diejenigen, welche zu Gunstern“ der Katholiken sprochen, und so namentlich Pitt, Grenville und tau stets den zu machenden Bewilligungen die R gung untergestellt, daß von Seiten der Katholiken cherheit geleistet werden muͤsse, sowohl gegen Bemil gen im Innern des Landes zur Umstuͤrzung der ) stantischen Religion, als gegen irgend einen auswaͤn Einfluß. Bei verschiedenen desfallsigen Einleitz habe die katholische Geistlichkeit sich aber immer Ende zuruͤckgezogen und aus allem Vorgegangenen klar, daß die Roͤmisch-Katholischen ihrer seits an Privilegien der Constitution Theil zu nehmen ver ten, während sie nichts von Sicherheit zu gew Willens wären. Der Redner erinnerte weiterhin an, wie sehr gerade jetzt es nothwendig sei, bei eth gen weiteren Bewilligungen zu Günsten der Kathol eine Sicherheit zu verlangen, in dem das Wiederaus des Jesuitenordens und dessen Bemuͤhen, sich w uͤber Europa zu verbreiten, nur zu viele Besorgniss⸗ regen muͤsse. Er erinnerte ferner an die trotige Spi der Wortfuͤhrer der irlaͤndischen Katholiken, und ah aufgeregten Zustand in den Jrland zurch eine das⸗ waltende Corporation gesetzt worden, und schloß my Erklarung: nur dann fuͤr Bewilligungen zu Gut der Katholiken stimmen zu können, wenn von EM derselben eine angemessene Sicherheit geleistet werh— Ein Missionair, Namens Joseph Wolff, hat kathol. Titularbischof in London, Dr. Peynter, alle!

Jesuiten herausgefordert, aber nicht auf Degen Pistolen, sondern auf das Schwerdt der theologise Dialectik. Sie sollen sich am 19. d. M. in der maurerhalle st ellen.

Nachrichten uͤber die große Masse Schnee, die gefi ist, und die dadurch veranlaßten traurigen Folgen gegangen. Auch sind leider waäͤhrend der letzten Sti an der Ostkuͤste von Irland viele Schiffe beschaͤdigt! den und viele Menschen ums Leben gekommen.

greß von Mexico durch den Praͤsidenten Guadelupe toria eroͤffnet worden.

Petersburg, 6. März. Das hiesige Jou enthält heute folgende Nachrichten von der Armer Georgien vom 26. Januar (7. Februar):

der das derachirte Armee Corps jenseits des Araxes fehligte, sich der Stadt Lory bemaͤchtigt hatte, ließ

Lage in die die Protestanten jetzt bei dieser Angelegenheit

misch katholischen Priester und alle in England zerstu

Aus Schottland sind diesen Morgen sehr betnl

Am 1. Januar ist der zweite constitutionelle

Nachdem der General, Lieutenant Fuͤrst Madalt

einige Truppen darin, um die Munitton fuͤrc seine Rl an,, , kehr zu bereiten; am 6 Jan. ruͤckte er mit seiner M dann versammelte Storthing dem Koͤnig nicht mehr

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ar und schickte, bevor er diese Stadt er— chte, 1 zum Recognoseiren ab. Nachdem eine ziemlich große Zahl Nomaden“ Familien, welche t Gewalt aus Schirwan und Karabagch fortgeschleppt rden waren, befreite und auf unser biet znznackger ckt hatte, ist er am 16. Januar mit seinem Corps, kleinen Tagemärschen am Araxes angelangt und bei dibuluk ungehindert uͤber denselben zuruͤckgegangen. Christianta, 2. März. Nachstehen des sind die der (vorgestern mitgetheilten) K. Bothschaft erwaͤhn⸗ K. Vorschläͤge wegen der mit mehreren Artikeln der stitution vorzunehmen den Veränderungen: Wir Carl hann ꝛc. In Verbindung mit der gnädigsten Both ift Sr. Maj. an den Normegischen Storthing vom tigen Datum und mit Betuͤcksichtigung der Gründe, welche sich die Vorschlaͤge St. Maj. vom 28. Juli A (die gedachter Botschaft in beglaubigter Abschrift geleat sind) stuͤtzen, wollen Se. Maj in der mittellt 112ten § des Grundgesetzes vorgeschriebenen Weir durch gnädigst vorschlagen, der Storthing mog‘ be— ießen, daß der , des , ,. Neichs egen hinführg felgen dermaßen lauten . . , Kronprinz oder sein aͤltester Sohn n Vier ⸗Koͤnig werden, jedoch nicht eher, als bis sie fuͤr den Koͤnig bestimmte Alter der Muͤndigkeit er— t haben. Zum Statthalter wird entweder ein Nor— er oder ein Schwede ernannt. Wahrend sich der eKoͤnig mit Erlaubniß des Königs außerhalb des ichs aushäͤlt, und demnach der aälteste Staatsrath Vorsitz im Staatsrathe fuhrt, hoͤrt der dem Vice ig in folcher Eizenschaft, dem 75. §. litt. a. zufolge, seinem Hosstaat angewiesene Gehalt auf. i fte er Worte stehen in der von dem Storthing am 4. vember 1814 decretirten und von Sr. Maj. sanetio, en Constitution des Koͤnigreichs Norwegen folgende: her Vice Konig muß im Koͤnigreiche wohnhaft sein alljährlich nicht langer als drei Monate sich außer Landes halten.“ Wenn der Konig anwesend ist,; hoͤren die ktionen des Vice Koͤnigs auf. Ist kein Vice Konig handen, sondern ein Statthalter, so hoͤren gleichfalls en Funktionen auf, da er in letzterem Falle nur das e Mitglied im Staatsrath ist.“ Se. K. Maj. ver— ben dem Storthing mit K. Gunst und Gnade wohl—

12 gen.

ei gege

In der zweiten Proposition (deren Eingang eben

vie bei der ersten lantet) schlagen Se. Maj. ver, der orthing moͤge den Beschluß fassen, die §5. 17, 78, S0 und 81, des Reichsgrundgesetzes folgendermaßen aͤndern: 5. 17. Der Koͤnig kann den Handel, Zoll, Industrie und die Polizei betreffende Verordnungen ssen und aufheben, doch durfen sie nicht der Consti on und den (wie nachfolgende §§. 77 und 78 vestimmen) von dem Storthing erlassenen Gesetzen lder lauten. Sie gelten provisorisch bis zum näch- Storthing, „und wenn sie von diesem nicht ange, men werden, koͤnnen sie nicht wieder in Anwendung zmen; sondern die hinsichtlich des darin enthaltenen genstandes erlassenen ältern Gesetze treten dann aufs e in Kraft.“ (Letztere Worte stehn nicht in dem druͤnglichen Artikel) §. J8. Genehmigt der Konig Beschluß, so oersieht er denselben mit seiner Unter⸗ st, wodurch der Beschluß zum Gesetz wird. dem urspruͤnglichen Artikel der Constitution folgen die Worte: „Genehmigt der König den Beschluß t, so verweiset Er ihn an den Odelsthing, mit der lärung, daß Er es fuͤr den Augenblick nicht zweck— big halte, den Beschluß zu sanectioniren.“) S5. 79 sehmigt der Koͤnig den Beschluß nicht, so darf er selben von dem dann versammelten Storthing nicht 6 neue unverandert vorgelegt werden. (Dieser Arti lautet in der Constitution: „In diesem Fall legt

den Beschluß vor, der dann wieder eben so verfahren kann, . 6. ao r r ulla. Storthing Ihm den— selben Beschluß von neuen vorlegt. Aber wenn dieser, nachdem neuerdings daruͤber berathschlagt worden, aber— mals ohne Veränderungen von den beiden Kammern des dritten gewohnlichen Storthings angenommen und her⸗ nach dem Koͤnige vorgelegt wird, mit der Bitte, einem Beschlusse nicht Seine Sanction zu verweigern, den der Storthing nach den reiflichsten Ueberlegungen fuͤr nutz, lich hält, so erhält dieser Beschluß Gesetzeskraft, selb st wenn er nicht mit der Unterschrift des Königs vor dem Ende des Storthings versehen ist.) SF. 80. Der Stor— thing bleibt so lange versammelt, als er es fuͤr noth⸗ wendig hält, doch, ohne Erlaubniß des Koͤnigs, nicht uͤber drei Monate. Bevor der Storthing, nach Beent digung seiner Verhandlungen, oder nachem er die be⸗ stemmte Zeit versammelt gewesen ist, vom Koͤnige auf⸗ geloͤset wird, setzen Se. Maj. denselben in Kenntniß, welche von ihm (dem Storthing) gefaßte Beschluͤsse Sie genehmigt oder verworfen haben, und geben in letzterem Falle zu erkennen, aus welchen Gruͤnden Sie es nicht für dienlich erachtet, Ihre Sanetion zu ertheilen. (Dir letzten Worte lauten in dem Artikel der Constitution: „Nachdem der Storthing seine Geschäsfte beendigt hat, oder während der bestimmten Zeit versammelt geweslen. ist, wird derselbe von dem Koͤnige aufgeldset und Se. Maj. ertheilen Ihren Beschluß uͤber die noch nicht ent⸗ schiedenen Propositionen, indem Sie dieselben anneh⸗ men oder verwerfen. Alle diejenigen, welche Se. Maj. nicht ausdruͤcklich sanktioniren, sind als von Ihnen ver ⸗/ worsen anzusehn.“! S. 81. Alle Gesetze werten in Norwegischer Sprache und Chier fehlen die in dem Ar⸗ tikel der Constitution eingeschlossenen Worte: „ausge⸗ nommen die im 79sten §. erwahnten“) in des Koͤnigs Namen, unter dem Insiegel des Reiches Norwegen und mit folgenden Worten ausgefertigt: „Wir ze. thun kund und zu wissen, daß Uns der also lautende Beschluß des Storthings vorgelegt worden (hier folgt dann der Beschluß), deswegen haben Wir angenommen und sanc— tionirtt, und nehmen an und sanktioniren den selben als Gesetz unter , und des Reiches In⸗ iegel '.“ (Schtuß folgt. . ö . 13. . Ungeachtet der stuͤrmischen Witterung am 6. und 7. d. befinden sich, nach den im Haag eingelaufenen Nachrichten, die Fluͤsse und Deiche in einem beruhigenden Zustande; die Gewaͤsser sind im Fallen. 5 d Aus Batavia hat man Privatnachrichten bis zum 11. Nov. erhalten, denen zufolge der Stand der Dinge auf Java guͤnstig ist.

2 a. M., 6. Maͤrz. Das oͤffentliche Pro⸗ tokoll uber die fuͤnfte Sitzung der Bundesversamm—⸗ lung vom 22. Febr. berichtet nur die Vorlegung und Annahme einer Fortsetzung der Kleinschen Militaäͤr— karte von Deutschland, welche der Verfasser der Bun⸗ desversammlung uͤberreicht hat. Die uͤbrigen Verhand⸗ lungen sind in einem Separatprotokoll registtitt worden.

Madrid, 28. Februar. Seit einigen Tagen hoͤrt man hier von nichts als Diebstaählen, Selb stmor den und Mordthaten sprechen. In den vorzuͤglichsten Straßen oder auf den Hauptplaͤtzen sind mehrere Personen zwi— schen acht und neun Uhr Abends ausgezogen oder er“ mordet worden.

Hier ist es jetzt wieder still von Politik; alle unsre Truppen stehen auf der Grenze. Die Englaͤnder kaufen eine große Anzahl Maulthiere in Portugal; auch führt man ihnen deren aus Spanien zu, weil sie sie gut be—

ahlen. 9 Seit einiger Zeit sind die Colonialwaaren uͤber 16

Prozent aufgeschlagen. 66 h 26. hiesigen koͤniglichen Freiwilligen haben heute

im Parde vor dem Koͤnige mandͤbrirt, der ihnen ent—