1827 / 78 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 02 Apr 1827 18:00:01 GMT) scan diff

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schen Obligationen aus Landesschulden preußischen

Ursprungs geleistet hat, nach geführtem Nachweis,

daß die betreffende Regierung die in solchen Obli—

gationen bestellten Cautionen, welche dem Ursprunge

nach ihr angehdren, den Preußischen Unterthanen

berichtige;

o der:

B. so weit die Forderungen nach der Eingangs er—

wähnten Allerhoͤchsten Kabinets, Ordre vom 31. Januar

d. J. erst jetzt preußischer Seits übernommen sind, na— mentlich:

1) Pensions⸗Ruͤckstaͤnde, sie moͤgen sich auf fruͤhere Preußische Bewilligungen, oder auf den Reichs, Deputattons, Schluß vom Jahre 1863, oder auf Bewilligungen der ehemaligen westphaͤlischen Regie rung gründen, und an Civil oder Militair, Per- sonen verliehen worden sein;

2) ruͤckstaͤndige unverzinsliche Forderungen aus der Central, Verwaltung der westphaͤlischen Regierung, sie mögen die Eivil, oder Milttair Verwaltung be— treffen, und es mögen daruͤber von derselben bereits Bons ertheilt sein, oder nicht, ruͤcksichtlich der letz, tern insonderheit die Gehalts, Ruͤckstände der Cen, tral Civil Beamten, des Militairs, und der Gens, d'armerie, so wie Gesandtschaftskosten, und An, spruͤche aus Lieferungs, und MilitairVerpflegungs.

Geschäften;

3) Depositen Kapitalien, insofern sie unter den oben zu A. 3. bemerkten fruͤhern Allerhoͤchsten Bestim, mungen nicht schon begriffen sind, und

* ruͤckstaͤndige Zinsen von verzinslichen bereits berich⸗ tigten Kapitalten, namentlich überhaupt von ur, spruͤnglich Preußischen, schon vor dem Kriege von

1806 vorhandenen Landesschulden aus Documenten,

die nicht in westphaͤlische Reichs Obligationen um—

geschrieben worden, insbesondere von verzinglichen

SchulLen aufgehobener Kloͤster und Stifter, und

von den auf diesseitigen Domainen gehafteten Dar—

lehnen, so wie von den in die Amottisations ⸗Kasse oder den Staats Schatz erhobenen gerichtlichen De⸗

positen und von den Cautions⸗ Summen; .

bei ihr, der unterzeichneten LiquidationsCommission, mit

Beifügung der erforderlichen Jastificatorien anzumelden,

und zwar ohne Unterschied, ob die Anmeldung schon fruͤher bei irgend einer Behoͤrde erfolgt ist, oder nicht.

Zu dieser Anmeldung wird, der Allerhoͤchsten Be‚ stimmung gemaͤß, eine Frist bis spaätestens den Ersten des Monats November des laufenden Jahres 1827, festgesetzt, mit der Verwarnung, daß diejenigen Interessenten, die sich innerhalb dieser Frist nicht mel. den, mit allen ihren diesfälligen Anspruͤchen an die Preußische Regierung fuͤr immer und ohne weiteres als praͤcludirt werden abgewiesen werden.

Zur Vorbeugung etwaniger Zweifel wird hierbei noch aus druͤcklich bemerkt, daß nicht nach dem Tage, un, ter welchem die Liquidation ausgestellt oder abgesandt werden, sondern nach dem Tage des Eingangs der selben bei der Liquidations Commission entschieden werden kann, ob waͤhrend der Praͤelu siv Frist liquidirt worden, und daß daher jeder Liquidant sorgfaͤltig zu beachten hat, ob nach dem gewohnlichen Postenlauf die Liquidation auch wirklich vor Ablauf jener Frist zu Stendal in der Alt . bei der Liquidations / Commission eingegangen sein Da nach der Allerhoͤchsten Bestimmun von der Liquid ation und Festsetzung ,, a , sollen,

a. fuͤr jetzt und vor endlicher Auseinan'

dersetzung mit den übrigen, hierbeibe⸗

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Franks, mithin namentlich aus den hierzu

hoͤrenden Obligationen Litt. A.;

2) die Forderungen aus allen von' der Westphil Regierung uber ruͤckstäͤndige Zinsen ausgefen Bons, so wie Zin sen/ Raͤckstande aus West phil

und diesen gleichgel

Reichs⸗-Obligationen, Westphaͤlischen Verbriefungen uͤberhaupt; 3) Anspruͤche an die ehemaligen Besitzungen de

schen und Johanniter / Ordens; b gänzüich und fur immer; 1) alle Anspruͤche an die Civil Liste und an d son des ehemaligen Koͤnigs von Westphalen

Westphaͤlischen Orden; alle Anspruͤche aus Lieferungen zur Milita

4) alle Entschäͤdigun 48 Anspruͤche wegen des V von Rechten, die durch allgemeine Maaßreg

hoben worden;

bleiben.

Was dagegen die in Vorstehendem unter B. speciel aufgefuͤhrten

betrifft, so wird den Liquidanten, in Gemaͤßhe

Koͤnigl. Allerhoͤchsten Bestimmungen, Folgendes zu Beachtung bemerklich gemacht: . ,

1) In Uebereinstimmung mit den fuͤr Privat⸗An

che an Frankreich durch den Pariser Frieden

gelassen werden, welche auf einem in verbind

sind;

Unterthanen sein,

welchz nicht bei Regulirung der westphaͤlischen tral Verhaͤltnisse betheiligt sind; auch muͤssen

Nachsolger damaliger Inhaber thans Eigenschaft geworden sein.

welche durch die von dem franzoͤsischen Milit

Koͤnigreich Westphalen und dem damaligen fran

sischen Gouvernement geschlossenen Convention den westphaͤlischen

waren, und außerdem fuͤr den einzelnen Fall“ ausdruůckliches Zahlungs Versprechen, oder ein

sen werden kann.

) Die Verification der Gehalts, Ruͤckstaͤnde westph sischer Militair- Personen und der Gensd'armel

kann nur durch Vorlegung des Sold? livret gesch

theiligten Regierungen,; die Forderungen aus den drei Westphaͤlischen Zwangs⸗ anleihen von respective 20., 10., und 5 Millionen

Militaits und Gensd'arme

eben bemerkter Bedingung, fuͤr liquidationsfaͤhi erklart worden sind.

5) Verwaltungs Ruͤckstaͤnde, uͤber welche die westphi

2) die Ruͤckstande aus den Einkuͤnften von ehem pflegung, die sich nicht auf Contracte gruͤn den

Westphaͤlischen Regierung ohne Entschaͤdiung

so sind Liquidationen uber dergleichen An sptuͤche laͤssig, und werden daher, wenn sie wider Erwarten eingereicht werden sollten, ohne alle Beruͤcksicht

liquidationsfaäͤhigen An

30. Mat 1814 und durch die Separat Con ven vom 20. November 1815 festgestellten Grundl koͤnnen nur solche Forderungen zur Liquidatio!

Form erfolgten Versprechen beruhen, und he vor Aufloͤsung des Koͤnigreichs Westphalen, nam lich vor dem 31. October 1813, zu erfuͤllen gay

2) die Liquidanten muͤssen entweder jetzt Preuß ober solchen Staaten angehhn

einen, wie die andern, schon am 31. Oct. 18133 haber der Forderungen gewesen, oder durch Erbg

mit jener Un

3), Die Forderungen für Lieferungen zur Milit Verpflegung müssen sich auf deshalb gesch loss Kontrakte gründen, diejenigen Forderungen a

Gouvernement in Magdeburg gelchehenen Req̃ tionen, Behufs der Bekleidung, Verpflegung Kasernirung der dortigen Garnifon, desgleichen Errichtung und Erhaltung der Militair Hospitt veranlaßt worden, sind nur in so weit zu bert sichtigen, als sie nach den zwischen dem ehemali⸗

Staats Kassen zur Last gefalñ

trakts Vechaͤltniß competenter Behoͤrden nachgen

hen, indem nur diese Ruͤckstaͤnde der westphaͤlische rie, und zwar nur unt

fuͤgung der westphaͤlischen Behörde, womit ihn dieselben zugefertigt worden, in Ermangelung d letztern aber durch Atteste auf den Grund der B cher derjenigen Einnehmer, ben erhalten haben, verificirt werden.

6 ].

festgesetzten Forderungen wird in Staats-Schul le niß der Umstände und naͤherer Bestimmung, dur Uebernahme auf den Provinzial-Staats,Schulder

Etat in der Art erfolgen, daß

ir schon geschehen, den vollen Betrag, en

dem westphaͤlischen Schuldenwesen betheiligte

derungen rhalten.

am gemacht,

ufe zu A und B zu allegiren ist;

ondere daß, außer den die Forderungen selbst begruͤnden— en Velaͤgen, in allen Faͤllen, wo es auf den Nach— beis der Berechtigung zum Anspruch, namentlich uch nach dem Unterthanen Verhältniß, ankommt, ie erforderlichen Legitimationen in gehöriger Form eigebracht werden müssen. endal, den 29. Marz 1827. . liche Liquidations - Commission fuͤr den Preußischen il an der Central - Schuld ö. ehemaligen Konig reichs Westphalen.

z 4. Schulz.

(

ngekom men: Se. Excell. der Staats, Minister, von Keller, von Steden bei Erfurt. . baereist: Se. Excell. der Staatsminister, Graf Ulvensleben, nach Erxleben. er Graf zu Stolberg-Wernigerode, nach en.

der General Major und Kommandeur der 5. Land— Brigade, von Ru dolphi, nach Frankfurt a. O. der Geheime Legations-Rath, diesseitige außeror— he Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königl.

rittanischen Hofe, Kammerherr von Buͤlow, london.

Zeitungs-Nachrichten.

Ausland.

aris, 26. Marz. Seine Majestaͤt haben, wegen leichten Anfalls von Podagra, gestern keine Cour en

orgestern hat die Pairskammer ihre Tommission ruͤfnng des Preßgesetzes ernannt. Sie hesteht

!

lische Regierung Bons ohne Bezeichnung des Ur— sprungs ausgegeben hat, koͤnnen von den Berechtig— ten uur durch Produktion der Bons und der Ver,

von welchen sie diesel Die Berichtigung der als richtig anerkannten und

Scheinen nach dem Nennwerth, oder nach Bewand. a) die Preußischen Unterthanen, wie bisher auch

Staaten angehoren, zwei Fun teile ihrer For⸗

Schließlich werden die Liquidanten noch darauf auf—

daß in ihren Liquidationen bei jeder Forderung ie Kategorie derselben nach gegenwaäaͤrtigem Auf—

daß die Betraͤge des Liquidats, insofern dasselbe ehrere Forderungen umfaßt, zunaächst nach den ein elnen Forserungen, dann nach den verschiedenen Tathegerien, wozu die Forderungen gehören, und uletzt im Ganzen auszuwerfen sind, und insbe—

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Grafen v. Bastard, dem Herzoge von Brissae, dem Ab⸗ be Herzog von Montesquibu, dem Herzoge von Levis uud dem Herzoge von Broglie. Ber Vicomte von en Chategubriaud und der Graf Mols hatten, zwar erste⸗ er rer 67, und letzterer 66 Stimmen erhalten, da aber 3. 86 Stimmen zur Majoritaͤt erforderlich waren, wurden sie nicht gewählt. Die Kammer nahm an demselben Tage das Lon der Deputirten Kammer abgeänderte Gesetz,

er Otladanhan del betreffend, mit 1564 Stimmen gegen d, 4 an.

ch kel des Forstgesetzes angenommen worden. 1 Fuͤnfprocentige Rente 99 Fr. 35. C. Dreiproc. 70 Fr. 20 C. .

London, 24. März. Vorgestern sprach der Graf v. Malmesbury im Oberhause von der Noth der Woll“

d) diejenigen Fremden aber, welche keinem der bei händler; der Preis der Wolle sei neuerdings von 16 auf

n 8. Pence gefallen; 1824 habe die fremde Einfuhr 18 Mill. Pfo. Sterl.; 1825: 22 Mill.; 1826: 43 Mill. betragen: in Deutschland gebe man sich alle mogliche Muͤhe zur Befoͤrderung der Wolle; und die Ausfuhr aus England habe abgenommen. Er forderte daher ei⸗ nen Bericht uͤber die Woll-Einfuhr von 1800 bis 1822, mit Nennung der verschiedenen Lander, uͤber den Werth der von 1810 bis 1826 eingefuͤhrten Wolle und uͤber die Menge der von 1821 dis 1826 ausgefuͤhrten Brittischen langen Wolle.

Die Verhandlungen des Oberhauses am 20., so wie die beider Haäͤuser des Parlaments am 21., waren von keinem fuͤr das Ausland erheblichen Interesse. Im Un— terhause hatte sich am 20. keine hinlaͤngliche Zahl von Mitgliedern eingefunden und fand daher keine Verhand— lung statt.

Hier und in der Umgegend sollen uͤber 50,000 Kin⸗ der Unterricht in den Sonntagsschulen erhalten, der groͤßtentheils von Privatleuten freiwillig ertheilt wird. Unter letztern befindet sich auch einer der Bankdirectoren. Die Manufacturisten in Bradford haben sich gend⸗ thigt gesehen, den Arbeitslohn der Weber um 6 Pence taglich zu vermindern. Brussel, 27. Maͤrz. In der Nacht vom 20. auf den 21. d. M. ist zu Obicht durch die Gewalt der Ge— waͤsser der sehr angeschwollenen Maas ein Deichbruch von 70 bis 80 Ellen Breite entstanden; ein großer Theil der Ländereien zwischen dieser Gemeine und der Gemeine von Grevenbricht wurde alsbald unter Wasser gesetzt. Nach den schleunigst von den Wasserbau⸗Beam— ten angestellten Untersuchungen steht indes zu verhoffen, daß man die Luͤcke des Damms schnell wieder werde ausfuͤllen koͤnnen. Auch in verschiedenen anderen Ge— genden hat die Maas durch Ueberschwemmungen dem Landbau bedeutenden Schaden zugefuͤgt.

Aus Gent lauten die neuesten Nachrichten uͤber den Stand der Gewaͤsser fortdauernd beruhigend; letztere sind uͤberall im Sinken. Mehrere Stadtoiertel von Gent, welche mehr oder minder unter Wasser gestan den hatten, sind bereits davon befreit, und mehrere Fabri— ken, welche ihre Arbeiten hatten einstellen muͤssen, haben olche wiederum begonnen. . k

J Vorgestern 357 ging ein Oesterreichischer Kabi⸗ nets, Courier mit Depeschen von Wien hier durch nach London. . St. Petersburg, 24. März. Aus Konstanti⸗ nopel erfahren wir, daß der Geheime Rath v. 2 pierre am 11. Februar in Bujukdere eingetroffen ist un am 20. desselben Monats seine erste Zusammenkunst mit dem Reis Effendi gehabt hat. .

Der vom Genie / Corps, Carbo nier, ist zum Direktor des Departements e , , bauten und der Collegienrath Lazareff, beim Collegium der auswaͤrtigen Angelegenheiten, zum Staatsrath er— nannt worden.

em Grafen Portalis, dem Baron Portal, dem

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In der Deputirten⸗Kammer sind bereits 76 Arti⸗

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