1827 / 90 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 18 Apr 1827 18:00:01 GMT) scan diff

Bruͤssel, 12. April. In der vorgesttigen Si— zung der zweiten Kammer der Generalstaaten wurden

Gerichts Organtfation geschlossen und derselbe mit einer Majoritaͤt von 17 Stimmen (59 gegen 42) angenommen. Copenhagen, 9. April. Bereits durch die Ver, ordnung vom 24. Sept. 1824 wurde die Strafe des Verlustes von Habe und Gat, nebst mehreren anderen Vermögens Strafen, als zweckwidrig, gehoben. Unter den ubrigen Strafarten unserer Gesetzgebung, welche ei ner Abänderung beduͤrftig war, befand sich bisher auch die Strafe der Landes Verweisung, welche den gegen waͤrtigen Verhaͤltnissen keinesweges mehr entsprach. Denn auf der einen Seite muß sie fuͤr die verschiedenen Ver- brecher immer hoͤchst ungleichartig bleiden, weil es fuͤr einen, nur durch schwache Bande mit dem Staate ver— bundenen Verbrecher ungleich weniger Last sein muß, selbigen zu verlassen, als es dem Eingebornen, dem Fa‚ milienvater oder einen andern, mit dem Staate in ge— nauerer Verbindung stehenden Individuum sein wird, welchem es außerdem noch an den nothwendigsten Mit. teln zur Subsistenz in Der Fremde fehlen dürfte. Und auf der andern Seite scheint diese Strafe sich keines weges fuͤr die innige Verbindung zu eignen, welche ge— genwartig unter den Staaten stattfindet; und die stren— gere Maaßregel, abserten der Polizei in den mehrsten Staaten, micht es uͤberdem schwieriger fuͤr den landes“ verwiesenen Verbrecher, irgendwo unterzukommen, serdaß es sich leicht ereignen konnte, daß ein solcher wieder zu— ruͤckgebracht wird, wodurch alsdann allerlei Verwickelun, gen entstehen koͤnnten. Auch ist diese Strafe bereits in den nächsten fremden Staaten abgeschafft, selbst in den Herzogthuͤmern Schleswig und Holstein schon um die Mitte des vorigen Jahrhunderts; in Daͤnnemark aber wohl aus dem Grunde nicht fruher, weil das Ge— setz nur selten diese Strafe vorschreibt. Obigem zufolge J hatte die Kanzlei demnächst Sr. Maj. die Vorschlaͤge . zur Abschaffung der gedachten Strafe vorgelegt, worauf am 30. v. Mts. eine allerhoͤchste Verordnung erlassen wurde, wodurch selbiges nicht bloß geschah, sondern wo— durch auch zugleich andere groͤßtentheils temporaire Zucht—⸗ haus und Festungs-Strafen stubstituirt wurden. In den Fallen, wo jemand nach der Preßverordnung vom 27. Septbr. 1799 verurtheilt werden solle, ist es dem Richter frei gestellt worden, den Schuldigen in das Staatsgefängniß auf Christiansde zu verurtheilen, in welchem Falle doch, eben wie in allen uͤbrigen dieser Art, der Verlust des Amts, Ranges und aller sonstigen Auszeichnung von selbst mit folgt. Dagegen bleiben aber alle Vorschriften in Betreff der Landesverweisung, als polizeiliche Maaßregel betrachtet, unverändert in Kraft, so wie auch die gesetzlichen Bestimmungen, denen zufolge ein katholischer Priester, welcher Proselyten macht, und derjenige, welcher der evangelischächristlichen Religion abtruͤnnig wird, sich nicht ferner im Reiche aufhalten durfen, es sei denn, daß der Letztgenanate sich dazu die besondere Königl. Genehmigung erworben.

Auf die Anfrage des Predigers Roͤnne in Lyagbye, ob nicht jemand die Erziehung eines oder mehrerer Grie— chischen, aus der Selaverei losgekauften Kinder uͤber— nehmen wolle, hat sich ein achtbarer Buͤrger der Resi, denz und ein wuͤrdiger Prediger in Juͤtland gemeldet, deren jeder fuͤr ein Kind sorgen will. Vom Main, 13. April. Die diesjährigen ordent lichen Sitzungen der Stände des Horzogthums Nassau, deren Eröffnung am 12. v. M. statt fand, wurden am 9. d. M. geschlossen. Festsetzung der Einahmen und Ausgaben der Landessteuer-Kasse fuͤr das Jahr 1827, so wie Pruͤfung der bereits abgeschlossenen Rechnungen

war auch diesmal, wie fruͤher, der Hauptgegenstand

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die Verhandlungen uber den Gesetzentwurf wegen der aus vorigen Jahren und erhoͤhter Ertrag der inn

noch empfindlicher, besonders in den Wohnungen, !

uber deren Verwendung in den vorhergehenden Jahren, erftoren.

uͤhlten wir hier inen zwar nicht heftigen, 1 ö.. bemerkbaren Erdstoß. Seine Richtung n von Suͤdost gegen Nordost zu gehen; er dauerte m zwei Sekunden, wins Vogel in den Kasigen zu siattern an. Es ist die ses höchst seltene Erscheinung in dieser Gegend, und Leute wußten sich dieselbe nicht zu erklären. Dem nehmen nach ist dieser Erdstoß zu derselben Zeit in berg und Sillian gespuͤrt worden. 2 Preßdurg, 6. April. Am 1. d. M. hielten die nde eine Circularsitzung uͤber Beschwerde⸗Gegenstaͤnde, am folgenden Tage in der 206ten Reichstagssitzung then wurden, wahrend die Magnatentasel das stän Nuncium vom 31. v. M. uͤber die Corelationen Die 207te am 3. stattgehabte Sitzung war gs eine gemischte, in welcher die unterthaäͤnigste caͤsentation uͤber die bis jetzt erledigten Veschwer⸗ vorgelesen und sodann Seiner geheiligten Maje⸗ auf die foͤrmliche Weise unterbreitet wurde.! Dann ten sich beide Tafeln; die Staͤnde setzten die atten uͤber die Beschwerden fort, die Magnaten, aber beendigte ihre Bemerkungen uͤber das obige isce Nuncium, und sandte dieselben ebenfalls in eigenen Nuncium an die Stände, wo sie verlesen ur Dictatur gegeben, am folgenden Tage aber in Circularsitzung berathen wurden. srkei. Aus Triest wird unterm 5. April folgen gemeldet: Da alle aus der Levante kommenden ffe unter Bedeckung segeln muͤssen, so langen sie und mit einander an; daher bleiben wir hier oͤfters ere Zeit ohne Nachrichten. Die heute angekom n Briefe aus Konstantinopel vom 10. und aus grna vom 2. Maͤrz, bringen nichts Erhebliches, als sortwahrend mit größter Thätigkeit an der Au sruͤ⸗ g der türkischen Flotte gearbeitet werde, damit solche igst auslaufen koͤnne. In Smyrna sprach man der Aukunft des Lords Cochrane im Archipel, hatte keine bestimmten Berichte. Einer franzoͤsischen gg, die ohne Escorte von Marseille abgegangen war, de durch die Piraten eine große Summe geraubt. Madrid, 35. Marz. Es scheint, die Auswan de— aus Portugal nach Spanien sei beträchtlich. Man tte am 25. Marz in Zamora auf 8000 Gefluͤchtete, nter 1200 Militärpersonen, und unter diesen 300 dferd. Diese klagten sehr uͤber die Spanier, und besorgte, es moͤgte zu Streitigkeiten kommen.! Vorgestern hat man auf einem unserer offentlichen ze einen Königl. Freiwilligen gefunden, der mehrere etstiche im Leibe hatte; man vermuthet, dieses sei Rache der Gensdarmen, die bekanntlich Todfeinde Freiwilligen sind. Die HH. Albrecht Debbruch aus Bordeaux und aus Madrid, hatten von der Regierung den Tabacks⸗ gegen eine Summe von S0 Mill. Realen uͤberneh⸗ wollen; die Regierung verlangt eine Caution von Mill, in Vales; allein sie haben die Summe nicht eiben koͤnnen. Der Finanzminister selber hatte im— daran gezweifelt,

te uͤberstiege. Vereinigte Staaten von Nordamexika.

chen der Bundesregierung der Vereinigten Staa— von Nordamerika und der Regierung des Staates kgien hat sich aus den Anspruͤchen der letztern seit ang dieses Jahres ein Streit entsponnen, der schon zeit gediehen ist, daß der Praͤsident der Vereinigten aten in einer am 5. Febr. dem Congresse uͤberreich Botschaft die Erklärung machte, daß er sich zu Auf— haltung der Verfassung und der Heiligkeit der Ver— e genöthigt sehen wurde, die Militairmacht des Bun⸗ gegen die des Staates Georgien ins Feld ruͤcken zu n, falls letzterer in der Verletzung der Bundespflich, fortfahren und Verträge unbeachtet lassen wurde,

Landes teuer Kasse berechnete sich au die nicht gar anderthalb Millionen e. *

Steuern machten es möglich, die direkten Ste

4 auf 37 Steuersaͤtze, mithin um J der vorsĩhcin willigung, mit der Aussicht zu vermindern, daß au kuͤn ftigen Jahre eine gleiche Verminderung forth konne. Da indessen auch dei einer Vermin derum ein ganzes Viertheil die Beduͤrfnisse des laufenden tes gedeckt erschienen, so wurde von den Staͤnden großere Verminderung beschlossen, welche jedoch, vorauszusehen ist, nicht als fortdauernd betracht ben kann.

Die Muͤnchener dramatische Gesellschaft gab d. M. ihre zweite Vorstellung zum Besten der dieser Stadt. Ihre Königl. Maj. geruhten dies stellung, fuͤr welche Se. Maj. der König 30 Bill ten nehmen lassen, mit Allerhoͤchstihrer Gegenwn beehren. Die Zahl der genommenen Billets bell auf 66, Jedes zu 2 fl. A2 kr., was im ganzen die on 983 sl. 30 kr. ausmacht, welche sogleich n Commission der Gesellschaft den Herren des Mag von Munchen uͤbergeben worden ist, um dem voa ten Zwecke gemäß vertheilt zu werden.

Den 8. d. ist der Hr. J. N. Graf v. Trip 5 Artillerie und vormaliger K. Staat tn er Armee, in einem Alter n sersucht gestorben. . Der Hofrath Oken ist an die Muͤnchner Un taͤt berufen, und wird im bevorstehenden Somma e e. üder philosophische Natugeschichte und bn Entwickelungsgeschichte der Natur, Vorlesungen ) Ju dem Lektions, Katalog fuͤr gedachtes Semester sich auch Votlesungen uͤber die Geschichte der baier Landstände und ihrer Verhandlungen, welche der sterialrath Frht. v. Freyberg, so wie uͤber die Gest des Kampfes der Griechen gegen die Tuͤrken, welch Gymnasialprofessor Soͤltl halten wird. Insbruck, 9. April. Die Roveredaner Zeit enthält folgende Bemerkungen uͤber den verflossenen ter: Aus mehreren Anzeigen hatten wir einen Winter erwartet; die Schnecken fand man mit shlossenen Haͤusern auf der Oberfläche der Erde; Streichen der Zugvögel war noch unvollendet, und schon im Hekbste gefallene Schnee schien die Atmos gereinigt zu haben; allein wir wurden getaͤuscht, man zählt in den neuesten Zeiten nur zwei einzige? ter, welche mit dem dierjährigen einigermaßen die! gleichung aushalten, namlich den von 1813, der kalter als der vergangene, aber kurzer war, und der 1609, wo von Martini an eine großere Menge Se fiel, der aber Anfangs Februar schon wieder verscht den war. Der diesjaͤhrige Winter zeichnete sich auch durch folgende besondere, der Aufmerksamkeit Naturforscher, würdige Umstaäͤnde aus: die Kaͤlte stieg in unsern gemäßigten Gegenden nie acht G Reaumuͤr unter der Null, aber die Winde von Na und Osten herrschten sehr in dieser Jahreszeit, w aber statt, wie gewoͤhnlich, die Nebel zu zerstreuen, kalte und heitere Tage, von kurzen Sonnenblicken i was erwärmt, herbeizuführen, vielmehr von schreckli und kaltem Schneegestoͤber begleitet. Als nun die g rasch wuchs, und oft auf sieben Grade stand, gla man, sie wuͤrde sich beim häufigen Schneien, wie zu geschehen pflegt, vermindern, allein sie wu durch die vom Wind an jeden zuganglichen Ort hin wehten Schneemassen, und durch den Wind selbst!

Mundvorraͤthe, Kuͤchengewaͤchse und manche edlere Pfla

Aus Lorenzen wird unterm 3. April gemeld

der staͤndischen Thaͤtigkeit.

Der Gesammtbedarf der In der Nacht vom 1. auf den 2. dieses 17 Minu

Die Hunde fingen zu win seln,

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die fuͤr alle Glieder der Union gleich bindend seien. Das amerikanische Staatsrecht erkennt namlich eine qua— lifizirte Souverainitaͤt der indianischen Stamme uͤber alles von ihnen nicht vertragsmaͤßig abgetretene Land an. Jede Jurisdietlon der Vereinigten Staaten, Die buͤrgerliche sowohl als die peinliche, hoͤrt in die sen Ge⸗ bieten auf; und nach der Grundverfassung der Nepu⸗ blik tragen die Handels, und Territorialverträge mit den eingebornen Stämmen denselden Charakter wie Ver⸗ träge mit fremten Staaten. Daher kann nur die VBun— destegierung allein Laͤndereien von ihnen mittelst Ver⸗ träge erwerben. Kein einzelner Staat darf mit ihnen Vertrage abschließen oder Vermessungen auf ihren Ge⸗ bieten vornehmen; es ist dies ein Vorrecht der Gesammt⸗ union, und ihre einzige Waffe, die Naturkinder Ameri, ka's gegen die Habsucht und den Ehrgeiz einzelner Staaten zu schuͤtzen. Spezielle Gesetze, welche betraͤcht⸗ liche Geldstrafen und Vertreibung der Uebertreter durch Militairmacht aussprechen, sichern die Indianer gegen tie Eingriffe einzelner amerikanischen Burger, aber noch hat sich kein Fall ereignet, wo ein ganzer Staat sich is Uebertreter zeigte. Georgien hat den ersten Versuch zemacht. Dieser Staat verlangt einen großen Theil des Gebiets der Creck, Indianer, das denselben Lurch einen am 22. April v. J. zu Washington ab geschlossenen Gränzvertrag zugesichert worden ist; er will sich an die Sanction der gefetzgebenden Gewalt nicht kehren und sendete schon seine Ingenieure ab, die nach ollen Gegen⸗ den din Vermeffungen aufnahmen. Die Häupter der Indianer wendeten sich, auf ihre Verträge sich stuͤtzend, an die Agenten der Bundesregierung, und der Prasitdent ergriff sogleich Maßregeln, um dem Verfahren Georgiens Einhalt zu thun. Vaͤterlich ermahnte er die Haͤupter der Creeks, keine Gewaltthaͤtigkeiter auszuuͤben, damit sie nichts ven ihrem Rechte vergaben, nud der Fiscal der Republik beim Staate Georgien erhielt Befehl, ge⸗

Diese Angelegenheit ist nun vor den Congreß gebracht, und obgleich an einer Ausgleichung wenig zu zweifeln sein mochte, so zeigt sich doch wie zart das Ver haͤltniß zwischen den Bundesstaaten und der Bundesregierung ist, und wie der Eigensinn eines Gliedes der Staaten—

kann.

JInlan d. Ueber Bevölkerung und Erwerbsmitte! im Kreise Solingen. (Aus dem Solinger Wochenblatte; vom Landrath v. Hauer Am Schlusse des Jahres 1826 lebten in den zwoͤl Buͤrgermeistereien des Solinger Kreises auf einem Raume von etwa 5 Quadratmeilen 4834565 Menschen, und zwar 4956 mehr als zu Ende 1816, wo die Bevoͤlkerung an saͤmmtlichen Ortschaften des jetzigen Kreisverbandes 43389

ob die Unternehmung nicht ihre Seelen betrug.

So weit fruͤhere Ermittelungen moͤglich waren, stieg die Seelenzahl der Zeit nach in folgen ver Progres⸗

lon: . ; Im Jahre 1770 betrug die gesammte Einwohner⸗

schaft der jetzt zu dem genannten Kreise vereinigten Aemter und Gemeinden uberhaupt. ö . n Je 3300

Folglich gaben zwanzig damalige Friedensjahre, n Vermehrung von A678 Seelen. ). 11804 war die Po pulation nach 14 Jahren, unter denen zehn mehr eder weniger stuͤrmische Kriegsjahre waren, auf 32276 gesun—⸗ ken „), stieg jedoch in 12 Jahren wieder auf A3389, welche die Zählung im Jahr 1816 vor fand. .

Fuͤnf und dreißig unter verschiedenen Verhaͤltnissen

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gen die Landesvermesser das Rechtsverfahren einzuleiten.

familie die Ruhe des ganzen Bundes aufs Spiel setzen

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