1827 / 91 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 19 Apr 1827 18:00:01 GMT) scan diff

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voruͤbergegangene Jahre, hatten also einen Zuwachs von 10384 Seelen gebracht.

Im Jahr 1826, nach wiederhergestellter allgemeiner Ruhe und fester Regierung, beträgt nun die weitere Vermehrung 4956; selbe ist also in dieser letzten zehnjäͤh= rigen Periode und dem durch sie begräandeten Zustand der Diage, um mehr als ein Drittel stärker als in al— ler vorhergehenden Zeit!

Unter den jetzt Lebenden befinden sich 1955 Neuge— borne aus dem vorigen Jahre, namlich 1028 Knaben und 927 Maͤdchen. Von diesen Geburten waren 67 un eheliche. Zwillingsgeburten 21. Todgeboren wurden 108 eheliche und uneheliche Kinder; immer noch ein unguͤnstiges Verhältniß, das die Mutter zu sorgsamern Ruͤcksichten auffordern sollte. In der Ehe lebten 7925 Paare und neugetraut wurden deren 474, worunter 398 erste Ehen, durch welche junge Burger zunächst ihre Selbststandigkeit und eigenes Hauswesen gewannen. Es bewährt sich hiernach die erfreuliche Wahrnehmung wie— derholt, daß eine geordnete Verbindung und die Begruͤn— dung eines buͤrgerlichen Nahrungsstandes unter uns fort— während leicht und ohne Schwierigkeit erreichbar sei.

Im Jahr 1826 starben 1286 Menschen, nämlich 696 männlichen und 590 weiblichen Geschlechts. Darunter waren 237 Kinder vor vollendetem ersten Jahre und 213 altersschwache Leute, unter welchen 1 Greis und 4 Frauen uber 90 Jahr alt wurden.

Nur 9 Frauen starben bei der Niederkunft.“ Die Pockenkrankheit zeigte sich nicht, und zur Sicherung ge— gen selbe wurden 1741 Kinder geimpft. Durch Un— gluͤcksfälle und gewaltsamen Tod kamen 12 Personen um, und zwei griffen auch in diesem Jahre wieder durch Selbstmord, kleinmüthig und trostlos ihrem Schicksal vor.

Etwas uͤber der Gesammtheit aller Einwohner, nemlich 27130, stehen im thätigen Lebensalter von 15 bis 60 Jahren. Diese naͤhren sich mit ihren Angehoͤri— gen zerstreut wohnend, in der Kreisstadt, 23 Pfarror— ten oder sonstigen Doͤrfern, und 689 einzelnen Nieder, lassungen. Alle diese Ansiedelungen enthalten zusammen 77563 Wohnhaͤuser, die zu solchen eingerichteten Neben, gebaͤude mitgerechnet. Davon sind seit dem Jahre 1816 neuerbaut 371, und durch Abtheilung, oder aus sonsti— gen Gebäuden zu Wohnungen eingerichtet worden 345. Saͤmmtliche Wohnungen enthalten gö80 Haushaltungen oder selbststandige einzelne Bewohner. Es ist also un— gefahr der vierte Theil derselben doppelt bewohnt, und kommen auf jedes Haus etwa 6, und auf jede Feuer stelle oder Haushaltung nicht ganz 5 Menschen, was ungeachtet des großen Mißverhaͤltnisses der Flaͤche zur Menschenzahl noch immer ein nur maͤßiges Zusammen— drangen zeigt, dem durch die vielfachen zerstreuten An— siedelungen und baulichen Anlagen begegnet wird, mit denen die Gegend uͤbersaͤet erscheint. Diese sporadische Ansiedelungen, wie solche nach Verhältniß der Personen, des Ortes und der gewerblichen Beduͤrfnisse sich am beßten wahlen ließen, sind uͤberhaupt fuͤr das Leben in unserer Provinz ein wichtiges Datum, erschwert sich dadurch in vielfacher Beziehung das Verwaltungsge—

einer großen Zahl unserer Mitbuͤrger sich fast autst

A. ausschließlich von der Landwirthschaft:

auf eigenen Besitzungen. 1758 Fan auf Pachtgruͤnden. .. 545 B. als Beamte, geistlichen und welt⸗ lichen Standes und von Anstellun, gen aller Grad 14174 C. von Handel, Kraͤmerei, Wirthschaft, Fabrik, oder Handwerksbetrieb im einzelnen u. s. cc. . 2226 D. von Verbindung mehrerer der in vorigem Artikel bezeichneten Ge— . . E. von solcher Verbindung der Ge— werbe zugleich mit einigem Land— ban e nn,, FH. von Tg len,, 1962 G. von Unterstuͤtzungen, oder mit Daänl,,, 723 H. als Rentner ohne Gewerbe . 9680 Fan

Diese mannigfache Verbindung der Gewen eines der Hauptmittel, wodurch die oͤkonomische G

lich bedingt; indem wo der Ertrag eines einzigt schaͤftes wegen, zu starker Concurrenz oder mann Betriebskraft nicht zureichen wurde, deren mehrw bei geringerm Vortheile des einzelnen aushelfen lich darf indessen eine solche Verbindung ruͤckhs ihres Nutzens nicht nach demselben Maaßstabe ben werden, wie das einzelne Gewerbe vielleicht glauben machen, und keine beschraͤnkende Gesetzz darf ihr entgegentreten. Ein System, das von se unserer Steuerverfassung wohlwollend vorherrscht den Flor des Landes gruͤnden half. Eben das gilt zuͤglich von der Vereinigung des Grundbesitzes mit Gewerbe zweiter Hand. Diesem Umstande verdankt Land seine Erhaltung in mancher schwierigen Zelt, den Fabrikarbeiter wurde vertrieben haben, wenn Grundbesitz ihn nicht gefesselt und genährt hätte,

in welcher der Landeigenthuͤmer hätte hungern wo wäre ihm das Verdienst seiner Werkstaͤtte nicht m? gekommen. Es darf daher nicht wundern, noch w schrecken, wenn im Kreise der nutzbare Grundbesth nach den Steuerrollen 87227 Morgen coͤlnisch b in mehr als 9000 Artikel zerfällt, und die eingemn Landwirthschaften sich der Ausdehnung nach in f der Stufenreihe darstellen:

Guͤter uͤber 300 Morgen 13 Von 200 bis 300 . 17

K . ' 33

50 100 1 73

. 25 590 241

. . J 427

10 15 574

1 1211 unter 5 Morgen 1454

(Fortsetzung folgt.)

schaͤft, so erleichtern sie auf der andern Seite den Ver— kehr, sie mehren die Moͤglichkeit jeglichen Gewinnes und verbinden die wechselseitigen Betriebskraͤfte zur naͤhern gemeinsamen Hülfe, um der zahlreichen und dichten Be— voͤlkerung ihre Subsistenz-Mittel zu verschaffen. Untea solchen Umstaͤnden leben nun in saͤmmtlichen Gemeinden des Kreises: *) , Beitraͤgen zur Churpfaͤlzischen Staaten⸗ geschichte. . *) Nach Lenzens Beitragen zur Statistik des Herzogthums Berg.

Königliche Sch auspiele, Mittwoch, 18. April. Im Schauspielhause: Diana,“ Lustspiel in 3 Abtheilungen, nach dem ? schen des Moreto, von West. (Hr. Julius: D sar.) Vorher: „Die Großmama,“ Lustsptel in zug, von Kotzebue. In Potsdam: „Postwagenabentheuer,“ Pf 3 Abtheilungen. Hierauf: „Das Carnaval von dig,“ pantomimisches Ballet in 3 Abtheil., von Mit Musik von Persuis und Kreuzer. (Mlle. Far Graͤsin Vittoria; Hr. Briol: Polichinelle.)

nner,

Gedruckt bei Feister und Eisersdorff.

Redacteur Jo

mund Robert Alberti zum zweiten Prediger an der

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X

meine

sreußische Staats -Zeitung

M*

91.

Berlin, Donnerstag,

PM

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Bekanntmachung.

Zur Befoͤrderung des Absatzes der inlaͤndischen wird die Seehandlungs Societät, auf vieles An— „ihr Woll Beleihungs, und Sortirungs Geschaͤft in diesem Jahre in Breslau und Berlin fortsetzen Die Bedingungen, unter welchen dies geschieht, en von den Woll Eomptoiren in Breslau und Ber— 16gegeben.

Diejenigen, welche sich die Theilnahme sichern wol koͤnnen sich vom 20. April d. J. an, unter unge— Angabe der zu deponirenden Quantitäten, bei hnten Komptoiren schriftlich melden, und wird, bei un erfolgender Einlieferung der Wolle, sowohl was die ihung als die Sortirung und Versendung nach dem lande betrifft, die Reihefolge der geschehenen Anmel— zen genau beobachtet werden.

Zur Erhaltung der noͤthigen Ordnung sollen die gaäazine der Seehandlung in den Markttagen ge⸗ ssen bleiben; dagegen aber kann die Ablieferung der

ie vorher, und zwar vom 20. Mai d. J. an, und her in den naͤchsten 3 Tagen nach den Maͤrkten, er—

n. Außer der in Berlin schon bestehenden Sortirungs⸗ alt wird, zur Erleichterung des Geschafts, fuͤr die Jahr, noch eine zweite Sortirungs Anstalt in Bres— eingerichtet. Bei diesen Anstalten muͤssen ausge te Vorbereitungen gemacht werden, und es ist da— noͤthig, daß bei den zur Sortirung anzumeldenden mntitaten wozu indeß die geringere Wolle unter ungefähren Werth von 60 Rthlr. pro Centner nicht net ist eine baare Einzahlung von 10 Sgr. fur Centner, von den Woll Eigenthuͤmern, zur Siche— g der Ablieferung, geleistet werde. Dieser Betrag d den Eigenthuͤmern bei der wirklichen Ablieferung geschrieben; dagegen faͤllt derselbe den gedachten An⸗ ken zur Deckung der vergeblich gemachten Auslagen eim, wenn die zur Sortirung angemeldete Wolle nicht estens bis zum 30. Juni 1827 eingeliefert werden

e. Berlin, am 5. April 1827. . Der Chef des Seehandlungs Institus.

(gez) Rother.

Im Bezirk der Koͤnigl. Regierung Danzig ist der Candidat des Predigtamtes Carl

den 19ten April 1827.

mendarius Weichert zu Tansee zum Pfarrer daselbst ernannt;

zu Duͤsseldorf ist der bisherige zweite Pfarrer Friedrich Vunge, zu Luͤttringhausen, von der dasigen evangelischen Gemeine, an die Stelle des ver storbenen Predigers Elbers, zum ersten Pfarrer erwählt und als solcher von der Königl. Regierung bestaätiget worden;

zu Erfurt ist die erledigte Pfarrstelle bei der al— tendar fer Kirchengemeinde zu Nordhausen dem Candi⸗ daten des Predigtamts, August Daniel Silkrodt, con— ferirt worden.

Ab gereist: Der wirkliche Geheime Ober Finanz— Rath, Praͤsident der ee ,. der Staatsschul⸗ den und Lhef des Seehandlungs; Instituts, Rother,

nach Wittenberg.

rare ee.

Zeitungs-Nachrichten.

Ausland.

Paris, 12. April. Vorgestern hat die Pairskam⸗ mer bei der fortgesetzten Berathung uͤber das Militair— strafgesetzbuch den Vorschlag der Koammission angenem— men, wonach gewisse Vergehn von Militairpersonen der Competenz der Kriegsgerichte entzogen werden sollen. Gestern ist die Frage zur Sprache gekommen, ob die Pairs, welche Militairäͤmter bekleiden, vor den Kriegs— gerichten Recht zu nehmen verpflichtet sein sollen, oder ob sie ihr Vorrecht, nur von Pairs gerichtet zu werden, auch dann beibehalten, wenn sie in die Armee treten.

In der vorgestrigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde ein Bericht der Commissien der Bittschriften ge⸗ hoͤrt. Hr. Martin Oderbaul in Lorgues (Var⸗Departe⸗ ment) beklagt sich uͤber eine Verweigerung des Maire in Lorgües und des Praͤfekten des Vardepartements, die ihm ein Attest des Royalismus verweigern, dessen er beduͤrfe, um die Schreibstube eines Notairs zu kaufen. Die Commission schlug die Tagesordnung vor, indem dieses keine Verweigerung der Justiz bilde. Hr. Mechin: Ich hatte von Certifikaten des Royalismus sprechen hoͤren, und glaubte es nicht; indessen beweist die vorliegende Vittfchrift die Wahrheit des Geruͤchtes. In der That, wie konnte man glauben, daß im 13ten Jahre der Re⸗ stauration man eine Maaßregel wieder erneuerte, die in den stuͤrmischen Zeiten unserer Revolution, im Jahre 1792 erfunden, und schon 1795 wieder abgeschafft wurde. Die Gesetze schreiben vor, daß solche Beamte ein Zeug niß der Fähigkeit und der guten Sitten beibringen: al— les dieses kann leicht attestirt werden, in dem es außer, liche Beweispunkte dazu giebt. Allein welches Mittel

t. TrinitatisKirche in Danzig und der bisherige Com—

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