witter, 1 durch Brandstiftung (in Untersuchung), 2 durch wahrscheinliche Brandstiftung, 2 durch Unvorsich tigkeit, 14 durch nicht zu ermittelnde Zufaͤlle.
Durch diese Brände sind 41 Gevdaͤude eingeaäͤschert: namlich: 9 Wohnhaͤuser, 11 Kathen, 3 Scheunen, 2 Schaafställe, 5 Viehstaäͤlle, J klein? Ställe, 1 Kornspein cher, JL Wagen schauer, 1 Thorhaus, 1 Windmuͤhle.
— Nach der Berechnung der Direktion fuͤr die Stralsundische Feuerassecuranz-Soecietät betragen die Ausgaben fuͤr das Jahr 1826 im Ganzen 714 Thlr. 23 Sgr. 10 Pf., nämlich: An Verguͤtung fuͤr einen Brandschaden 693 Thlr. 13 Sgr. 9 Pf.; an Verguͤtung suͤr beschaͤdigte Loͤschgeraͤthe u. dgl. 10 Thlr. 23 Sgr. Pf.; außerordentliche Administrationskosten 10 Thlr. 16 Sr. 9 Pf.; laufende Aeministrationskosten fallen nicht vor, indem die Geschaäͤfte unentgeldlich betrieben und der Sekretair so wie die Diener aus einem durch die n, m nn, n,, gebildeten Fonds renumerirt werden.
Zur Deckung obiger Ausgaben ist auf das bis zum
3. Marz v. J. assecurirte Capital von 2,371,529 Rthlr.
ö 26 Sgr. 3 Pf. ein Beitrag von F per mille ausge—
34 schrieben worden. Es hat sich im gedachten Jahre nur ein Brandschaden ereignet.
Duͤsseldorf. Folgendes sind die Resultate der Bergischen Provinzial Feuerversicherungs-Anstalt aus dem Jahre 13826. Erforderlich ist gewesen 1) an Verguͤtung fuͤr . J Brandschaͤben .. 68,839 Thlr. 1 Sgr. 2 Pf. . 2) Schadenschuͤtzungsge⸗ ö ohnen, . i — 1 3) Belohnungen fuͤr Aus⸗ zeichnungen beim Loͤ— schen der Feuersbruͤnste 298 ⸗ A4) Verwaltungskosten, . einschließlich 700 Thlr. ö fuͤr die Vorjahre, Aus—⸗ faͤlle, Druckkosten re. nach Abzug der extra⸗ ordinairen Einnahme
1 von b5 Thlr. 28 Sgr. 9 Pf. * * . 1 . . 4967 * 4 ö 3 5
im Ganzen 74,5619 Tyir. 24 Sgr. 11 Pf.
Zur Deckung dieser Ausgabe ist ein Beitrag von 1 Sgr. 8 Pf. auf jede hundert Thaler der Haupt“ Ver— sicherungs, Summe von 107,616,570 Thlr. ausgeschrie— ben worden. Der Minderbetrag der Einnahme gegen die Ausgabe wird mit 13 809 Tylr. 11 Sgr. 5 Pf. aus dem Kassenbestande von 1825 gedeckt werden.
Die Zahl der Feuersbruͤnste betrug im Jahre 1826 146. Davon entstanden 10 durch Blitzschlag, 123 durch Unglücksfälle und nicht sermittelte Zufälle, 1 durch Un— vorsichtigkeit, 1 durch schlechte Bauart, 4 durch Fahr laͤssigkeit und 5 durch muthmaßliche Brandstiftung. Von diesen 114 Feuersbruͤnsten ereigneten sich im Monat Januar 11, im Februar 9, März 12, April 7, Marl, Juni 20, Juli 8, August 23, September 10, Oktober Jo, November 8, December 8. Die 144 Feuersbruͤnste haben 239 Mitglieder der Gesellschaft betroffen, deren Gebäude dadurch theils eingeäschert, theils mehr oder weniger beschädigt worden sind; die Anzahl dieser Ge— baͤude ist 339, namlich: 2 Kirchen, 186 Wohnhäuser, 7 Nebengebäude, 76 Scheunen, 45 Staͤlle und Schop—
K
Gedruckt bei Feister und Eisersdorff.
396 ; . ben, 146 Braun, Bren und Backhäuset, s Sch!
à Mehl ⸗ und Oelmuüͤhlen. Trier. Im hiesigen Regierungsbezirk starhn den natuͤtlichen Blattern, im Jahre 1826: auf dem platten Lande, männlich 67 weiblich 75
142 männlich 9
in den Städten. weiblich 6
15
z Summa 157 Individuen. Demungeachtet war die Sterblichkt! Verhältniß zu den Geburten nicht groß. Im! 1826 wurden nämlich geboren a) auf dem platten. de, maͤnnlich b322, weiblich 5979, sind 12301; den Städten, maͤnnlich 817, weiblich 736, sind! die Summe her Geburten also 13854. Gestorben a) auf dem platten Lande, männlich 2646, weibl. sind 7224; b) in den Städten, männlich 562, ma 544, sind 1106, Summa ver Sterbefälle 8330, E daher mehr geboren 5524. Bei der Niederkunst im Kindbette starben 150 Per enen, eine bedeuten ringere Summe, als die von fruͤhemn Jahren. R
aͤrztliche Huͤlfe auf dem Lande ist, um so mehr nsst
sich die Sterbefälle der Wöchnerinnen vermin duke die meisten kommen auf dem platten Lande, in den vor, wo keine Aerzte sind.
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Königliche Sch au spiele.
Freitag, 27. April. Im Schauspielhause: vigo“ ꝛe. Hierauf: „Die Enteeckung“ ꝛe.
; 3. Anfang der heutigen Vorstellung ist um hr.
Sonnabend, 28. April. Im Schauspielhause:, mann und Dorethea,“ idyllisches Familiengemaͤlde Abtheilungen, vom Dr. C. Töpfer. Vorher: „M Quadrat,“ Lustspiel in 1 Aufzug.
Zu dieser Vorstellung werden Schauspielhaus lets verkauft, welche mit Sonntag bezeichnet sind.
Wegen eingetretener Hindernisse, kann die
„Die Hochzeit des Gamacho,“ an diesem Tage nich geben werden; die dazu bereits gekauften, mit abend bezeichneten Schauspielhaus, Billets, sind mehro fuͤr Sonntag guͤltig; auch werden die zu! Oper noch zu verkaufenden Villets, ebenfalls mite abend bezeichnet sein. Sonntag, 29. April. Im Schauspielhause: Erstenmale: „Die Hochzeit des Gamacho,“ hk Oper in ? Abtheilungen, mit Ballet; dem Rom Cervantes: Don Quixote de la Mancha, nachgt In Musik gesetzt von Felix Mendelssohn⸗ Bat Fuͤr die Koͤnigliche Buͤhne umgearbeitet und in gesetzt vom Regisseur Hrn. Baron v. Lichtenstein. let von dem Koͤnigl. Balletmeister Herrn Telle. Zu dieser Oper werden Schauspielhaus Billk kauft, welche mit Sonnabend bezeichnet sind. Im Opernhauser Auf Begehren: „Kabalt Liebe“ Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Schil Montag 30, April. Im Schauspielhause: „ von Barnhelm,“ oder: „Das Soldatengluͤck,“ Ku in 5 Aotheilungen, von Lessing. (Herr Julius:! von Tellheim, als letzte Gastrolle.).
Redacteur Joh
Allge
1
meine
3
reußische Staats⸗-Zeitung.
; MX 99.
2
Berlin, Sonnabend,
—
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Seine Königliche Majestät haben dem bei der Im, at / Kommission fuͤr die abgesonderte Rest⸗Verwal⸗ angestellkren Geheimen Secretair Bergemann, Charakter als Hofrath zu ertheilen und das dies ze Patent Allerhöchst zu vollziehen geruhet.
A. Bekanntmachung,
ffend die Regulirung des Preußischen Antheils an Lentral⸗ Schuld des r, . Koͤnigreichs West⸗ phalen.
In Gemäßheit der beiden Allerhoͤchsten Kabinets— ret vom 31. Januar d. J. wegen Regulirung des Preußischen Antheils an der Central-Schuld des ehemaligen Koͤnigreichs Westphalen
und wegen des zu erlassenden präelusivischen Auf— rufs zur Liquidation der von Preußen zur Re— guülirung übernommenen Westphlischen Central— Schulden jährige Gesetzsammlung, drittes Stuͤck, Nr. 1046. 1047) ist nunmehr nicht nur der Koͤniglichen Ge— Verwaltung der Rest-Angelegenheiten im Finanz isterium unter dem Vorsitz des Directors derselben, eimen Ober- Finanzrath Wolfart, die weitere Aus— ung uͤbertragen, und die fuͤr das Franzssische, Ber, e, Westphälische, und Warschauer Liquidations— en hieselbst schon bestehende schiedsrichterliche Kom, son fuͤr die ihr durch die allegirte Allerhöochste Kabi— „Ordre beigelegte Attribution mit der erforderlichen kuktion versehen worden, sondern auch die Aller, st angeordnete Liquidations- Kommission, und zwar Stendal in der Altmark, unter dem Vorsitz des Koͤ. ichen General, Kommissarius Schulz daselbst nieder, tt, und zu dem allerhoͤchsten Orts vorgeschriebenen itlichen präelusivischen Aufruf veranlaßt worden, wel— hierdurch zur offentlichen Kenntniß gebracht wird. Da alle Anerkenntnisse oder Verwerfungen den Li— danten durch die Liquidations-Kommission zu Sten— zugehen werden und ihnen gegen die erfolgenden werfungen der Recurs an die Schiedsrichter, Kom— sion und Provokation auf deren definitive Entschei— g zusteht, so muß der Recurs binnen 10 Tagen nach
spsang der Verwerfungs Verfugung bei der gedachten
uidations Kommission angemeldet werden, und zwar er naͤherer Ausfuͤhrung behaupteter Gerechtsame, wo,
den 28sten April 1827.
6
bei jedoch auf faktische Ergänzung mangelhafter Justifi— katorien nicht weiter eingegangen werden kann. ; Berlin, den 22. Maͤrz 1827. Der Finanz ⸗Minister. . 2 von Motz.
Bekanntmachung. .
Mit Bezug auf vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz-Ministers Excellenz werden, in Gemaͤß— heit der Allerhoͤchsten Kabinets-Ordres vom 31. Januar d. J., von der unterzeichneten Liquidations Kommission, Behufs der ihr aufgetragenen Verification und Fest— setzung der bei Regulirung des Preußilchen Antheils an der Central- Schuld des ehemaligen Königreichs West— phalen zu beruͤcksichtigenden Anspruͤche, die Glaͤubiger aufgefordert, ihre diesfaälligen Forderungen, soweit sie
entweder: ;
A. auf den Grund fruͤherer Allerhoͤchsten Bestim— mungen von Preußen uͤbernommen, aber noch nicht zur Liquidation und Verification aufgerufen worden, na⸗ mentlich
1) aus Documenten uͤber die schon im Jahre 1806 und fruͤher auf Preußischen Domainen gehafteten Schulden;
2) die Anspruͤche an die in den jetzt Preußischen Pro—⸗ vinzen aufgehobenen Stifter und Kloͤster, die Auf— hebung mag vor der Errichtung des Koͤnigreichs Westphalen oder durch die Westphaͤlische Regierung verfuͤgt sein, mit alleiniger Ausnahme der Anspruͤche an die ehemaligen Besitzungen des Deutschen- und Johanniter ⸗ Ordens; .
3) die Forderungen an die Westphaͤlische Amortisa⸗ tions Kasse und an den Staatsschatz, wegen der in dieselben eingezahlten gerichtlichen und vormund— schaftlichen Depositen⸗- Gelder, wenn sie diesseitigen oder fremden Unterthanen gehoren, deren Vermoͤ— gen, von jetzt Preußischen Behörden, in die Amor⸗— tisations Kasse der westphaͤlischen Regierung einge— zablt ist; so wie, wenn der Reclamant ein persoͤn— licher Unterthan einer mitbetheiligten Regierung ist, nach erfolater Nachweisung:; daß seine Regie⸗ rung dasselbe Verfahren gegen diesseitige Untertha— nen beobachte; .
4) die von ehemals westphaͤlischen Beamten in west— phäͤlischen Reichs; Obligationen, die aus urspruͤng— lich Preußischen Landes Schulden entstanden sind, bestellten Cautionen, oder, in sofern die Caution in andern westphaälischen Reichs- Obligationen, oder baar, bestellt worden, falls der Cautionssteller ein Preußischer Unterthan ist, und seine Rendantur sich in einer jetzt Preuhßischen Provinz befunden hat, so wie, wenn der Eautionssteller kein Preußi⸗ scher Unterthan ist, die Caution aber in westphaͤli—
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