nes Separat? Voti Wahrnehmung seines
nicht ankommen kann.
anlangt, so haben Se. Ordnungen fuͤr die
und es daher fur das Interesse
sonen zu entnehmen, bei welchen die Verwaltungsgeschaͤften Abschieds den Staͤnden zugefertigten Ne. 10. der Gesetz Sammlung) habe sammlungen den Zweck, die raths in Communal Angelegenheiten zu unterstuͤtzen. henden Gesetzgebung macht den
abzugeben, haben Staats Praͤstation, aufzubringen sind bei allen Abgaben nissen sollen sie
dische Versammlung besteht 1)
Praͤlaten, Grafen und Herren oder d denen die weiter unten aufgefuͤhrten B à und C. nicht entgegenstehen, . lifieirten Besitzern eines immatrikuli . oder senstigen zur Kreisstandschaft altb ] persoͤnlich, und aus den nicht quali . solcher Guͤter, durch Vertretung; aus . ten von jeder im Kreise belegenen . aus drei Deputirten des baͤuerlichen tretungen sind gestattet: unmuͤnd igen sitzern durch ihren Vater
erforderlich ist, ihre Repraͤsentanten aus den
Die se Verwaltung inner
. und deren Aufbringung n das Gesetz bestimmt vorgeschrieben ist, zu v
welche
Die Kreisstaäͤn,
aus den zum persoͤnlichen Erscheinen auf dem Provinzial Landtage berechtigten
eren Bevollmäͤch—
tigten; 2) aus allen Ritterguts⸗Besitzern des Kreifes,
estimmungen sub
und zwar aus allen qua—
rten Ritterguts, erechtigten Guts, fieirten Besitzern einem Deputir— Stadt und 4) Standes. Ver⸗ Ritterguts/Be‚
oder Vormund, und Eh
frauen durch ihren Ehegatten, in sofern Vater, Vormund und Ehegatte selbst zur Nitterschaft des Preuß. Staa⸗
; tes gehoren; ist dies nicht 1 Recht zu, zur Abgabe der Stimmen zu ferner: unverheiratheteten Besitzerinnen, allen qualifieirten Besitzern, in sofern si persoͤnlich zu erscheinen.
Stimmenrechts auf den Kreistagen ist
Vollendung des 24. Lebensjahres, C un Rittergutsbesitzer, geistliche oder milde
besitzen, sind jederzeit nur zur Fuͤhrung berechtigt.
Zur per soͤnlichen
wie Städte, welche mehr als Ein Rittergut im Kreise
Saͤꝛte, welche als solche die haben, auf dem Kreistage durch einen Abgeordneten zu
der Fall, so steht ihnen das
bevollmaͤchtigen; desgleichen auch e behindert sind, Ausuͤbung des be: allen Staͤn—⸗
den und gestatteten Vertretern erforderlich; a) die Ge— meinschaft mit einer der christlichen Kirchen, h
) die bescholtener Ruf. Stiftungen, so
Einer Stimme Berechtigung
696 ten, als es bei der jebem Stande gestatteten Abgabe ei⸗
und der ihm hierdurch gesicherten
beson deren In teresses auf das Zah⸗ lenverhaͤltniß der Deputirten der verschtedenen Staͤn de Was die Qualification und Wahl der Abgeordneten der Städte und Landgemeinden Maj. es bei den in den Kreis, Marken und Pomme Vorschriften bewenden lassen, da die Kr nur uͤber Verwaltungsangelegenheiten zu
rn ertheilten eisstaͤnde sich erklaren haben der betheiligten Stande jenigen Per, beste Ken ntniß von vorausgesetzt werden muß.
Zu, felge der danach abzefaßten und mittels des L
andtags Kreisordnung (S. n die Kreis⸗ Ver Kreisverwaltung des Land. zu begleiten und halb der beste Gegenstand ihrer B rathungen und Beschluͤsse aus, und die bestehen den land— raͤthlichen Kreise bilden die Bezirke der Kreisst ande. Letztere vertreten die Kreis Corporationen in allen den Kreis betreffenden Kommunal, Angelegenheiten ohne Ruͤck⸗ sprache mit den einzelnen Communen oder Individuen.
Sie haben Namens derselben verbindende Erklaͤrungen
kreis weise icht durch ertheilen; und Leistungen, zu den Kreisbeduͤrf zuvor mit ihrem Gutachten gehört, auch . sollen ihnen von allen dazu verwendeten Geldern die . Rechnung jährlich vorgelegt werden ꝛc.
ter schaftlichen einem andern tigen Kreisstaͤ Abgeordneten lich fungirend
seiner Mitte. unter Aufsicht
standschaft auf liche V oder geistlichen
Der Landrath i Kreistag anzus
Kreise zu dieser nur eine Klasse sondern Conve
der Zusammenb sitzende in der
die
waͤhlten Beamte
erscheinen, und sich den, sind ebenfalls dem Kreistage berechtigt.
erwählt der Mag
Ob servanz begruͤn den, ist verpflichtet, die
fruͤherer Kreis“,
staͤnde anzugeben. einen Beschluß zu fassen, benden, wie die Abwesen den, zu rath fuͤhrt die Beschluͤsse der Kre Regierung nich fuͤhrung aus druͤcklich beauftragt, staͤndische Communal, Angelegenheit,
nur zu
ndischen zu den
des Landraths.
oder moralischen Qualification h
Der Landrath, oder wenn ders⸗ hindert ist, der älteste Kreis,
ertreter des Landraths Kreistage, fuͤhrt da selbst,
Stiftungen den Vorsitz
etzen. So lange
Z vecken gestatte der Staͤnde bet It
Der Landrath
erufung der Kre Currende die zu
n uͤbertragen ist.
(Fortsetzung folgt.)
Ordnung in den B st verpflichtet, al ja
ᷓ en dieser Staͤnde Die Staͤnde verhandeln au
lich. Die Beschlüsse werden na Mehrheit gefaßt. Stimme. Bei gleichen Stimmen des Vorsitzenden, und wenn de ist, die Stimme des aͤltesten K
im Besitze eines Rittergut
Führung Einer Stim Sie beschicken aber Versammlungen und, wenn ste Kreise Ritterguͤter besitzen, Versammlungen. Kreistagen muͤssen e Magistratsperfonen sein. gemeinen können
auch
Die
beruft die Stan wenn Rechte von Fa nicht eine
entgegen
t. Gegenstaͤnde,
reffen, konnen verhandelt n f den Kreistagen gemein
ch einfacher Sti hat, als selcher,
ie Sti j. s Versailles begeben, bei welcher entscheidet d Se. Maj. sich nach Bersai ab ĩ . nicht . egenheit die dortigen Gewässer springen werden.
reis Depu titten. is staͤnde hat der
verhandeln den C Die Erscheinen den sind dann h
und durch solchen die An
verbinden. is staͤnde aus, in
t eine andere Behoͤrde mit der
oder die Sache
König
Mittwoch, 25. Juli. Begehren: „Istdor ünd Ol
theil., von E. R als Gastrolle.)
Donnerstag, Hund des Aub— Schauspieler H. ist die Braut,“ Weißenthurn.
Gedruckt bei Feister und Eisersdorff
lich e
i,“
n. P. A. Wolff.
Lustspiel in 5 Abth. von der 5
Schauspiel« Im Schauspielhause
ga,“ Trauerspiel in aupach. (Mlle. Muller: Graͤfin
26. Juli. Im Schau spielhause: Posse in 1 Aufzug, vom z
Hierauf: „J
Redaeteur In
Die sta jederzei 1
leitet die Geschi erathungen zu en hrlich wen igstem Communal⸗Gege
ru Verbaͤn de abzuwickeln sind, ist d einigung mehrerer Kreise oder der Theile versch
Der
nicht besendy
Allgsge
meine
reußische Staats-Zei tun g.
7 12.
Berlin, Donnerstag,
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
ngekemmen. d on Köniatberg in Preußen. 3 r , Franz. Kabinetts Kourier Munier,
atis.
.
—
Zeitungs-Rachrichten. Ausland.
ĩ i ̃ i den heutigen daris, 19. Juli. Der Konig wird den ; ee. gem Dauphin und der Dauphine in Ram⸗ let zubringen, jedoch bereits den Adend wieder in Cloud zuruck erwartet. Am naächsten Sonntag wer,
J
VDirchef von Montautzan, Hr. Dubourg, wel— , von Neu Orleans gewesen, hat . zoge von Bordeaux zu sceinem Namens feste die ö dige Kleidung eines indischen Fuͤrsten, mit Pfeilen, jer und anderen Waffen, verehrt. Der junge Prinz das Geschenk gütig aufgenommen und sich damit
eit bekleidet. . hiestgen Kaufleute baben sich w Stadthause versammelt um den Pran denten, 3. ter und stellvertretende Nichter des Handelsgerichts nennen. Die Wahl des Praͤsidenten ist auf Herrn ar Got gefallen.
hat die Damofschiffahrt . Chalons und Lyon ᷣ ĩ lt werden muͤssen. .
, sind 3 Gemeinden des De ments des Var vor kurzem ganzlich verwuͤstet wor Die Baumstämme sind wie abgeschaͤlt, die Wein e vernichtet und das Getreide dergestalt zerschlagen,
In Folge des gegenwärtigen niedrigen Wosserstan⸗
den 26 sten Juli 1827.
Lenden, 17. Juli. Hen. Huctisson⸗ Ve fin den ist leider nob immer sehr beunrudbiaend. e, . zeistigen Anstren gungen waͤh: end der letzten dee, e. 1 stzun haben seine Gäunttheit so geichwacht, daß
Der Remietunas, Chef, Prasident j t böchst chm uten ist, und die spe Sorafjent Bei
ischt. demein spricht sich ntererochener Ruhe erheischt. Alllemein spii 14 or, . Theilnahme an dem Zustande dieses hoch geachteten Staatsmannes aus.
D m Parlament ist unter andern Dokumenten fol—
gende Ubersicht Les Werths der ver schier enen . neu, die man aus England ausaefüuhrt, vor geleg werden:
aß an keine Erndte zu denken ist. Die Erscheinung x von einem heftigen Hagelweiter begleitet; es fielen hlossen, die uͤber 2 Psund wogen, und die kleinsten
en Faustdick. Man hat bereits 28 Todte
, di . sehr vieles Vieh auf den Feldern er agen worden. Ueber 2000 Familien sind durch dieses zluͤckliche Ereigniß an den Beitelstab gerathen. Briefe aus Cadix sprechen von 2 sehr glaͤnzenden iergefechten, die am 23. und 246. v. M. in Puerto nta Maria statt gefunden haben; es ist blos ein ensch dabei verwundet und 24 Pferde sind getoͤdtet rden. . Fuͤnfproeentige Rente 10 Fr. 90 C. — Dreiproc. Fr. 50 C.
— is25. J. 1826. J isz7. , 5. Sterl. Pf. Ste l. Pr Sterl.
Rußland.. 5 1580. 2103. 9 S vweden P . . 0 * 173. * 233 Norwegen b2. ö 3. Denn em art. 117. 192. 3 Preußen. 142. 67. 16 ö w , ö. . 453575. 2782. 6965. . * ĩ 18 ö —
3 9 ; 1477. 1034. bi7. anien und die Cana⸗ 83 Inseln .. 2846. S764. 3 Gibraltar... 593. 341. 1 . z 929. 2918. 5704. , . ö 223. 70. 32 Jenische Inseln. .. 42. 35. 4 Tuärkei und die Levante 498. 5677. .
Die Inseln r nn K J6. n: 86, 1875. 96. 563 Neun ⸗ Holland.. 1197. 2210. 3 K —
6 z r i lichen Kolonieen
2 . 2976. 1165. ; ö. Englische Antillen 17127. 236 6 Fremde Antillen.. oss. . Vereinigte Staaten. 2872. ö 236 Vraßhle b986. 33 6 Mexico und Guatemala 127. 29176. 3 Columbien .. 105. 627. ö 6 7iß. 13. 6309. ern d * ,, a . 346. 4129. 3095.
am Q QQ . . e ·ᷣ0, d . Total 129652. 212416. 235955.
Hannover, 20, Juli. Laut Detanntmachung des