1827 / 212 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 12 Sep 1827 18:00:01 GMT) scan diff

die in diesem Augenblicke zu Preise auf diesem Jahrmatlie in Si m Aug ilber iren zu voreilig sein wurde.“ Der Centner Schaswolle, feln , Das weiter folgende ist einiger Spott, den der Courier dito mittelfeine 42 54 fl.; dito zweiscuͤrige Wi ĩ auf 2 i. ergießt, und allerdings muß es au ff allen, volle, feine 40 44 fl.; dito dito mittelfeine I' un opel werden 9 . are n ,,, schienen, fl.; dito Sommerwolle mittelfeine 32 34 fl. Bae ie ffahtern aufs Strengste untersagt ist, irgend eine Vom Main, 6. Sept. Rechnung der Tuͤrken, Griechen oder Aegyp

lauf, allein von einer Art, erwähnen oder zu discutiren

1 , 26 . d. en thaͤlt 3. er , , 14 16 fl.

rin die Staatsglaͤubiger auf das Gesetz vom 11. Sept. Aus Italien, 30. . )

1825 uͤber das Staats Schulden wesen, nach dessen 13. Rom, im 2 vonꝰ 5 a n §. alle Forderungen an die. Staats-Schulden, Tilgungs. Gesandte am heiligen Stuhl, Kardinal Haeff lin ij kassen fuͤr Kapitalien, Zinsen, Lotterie Gewinnste und Aus Palermo meldet mar unterm 16 u ust

Prämien nach Ablauf von 3 Jahren von dem Tage der seit Anfangs Juni ein Kampf der Elemente . en, beson ders aufmerksam gemacht det. Gewaltige Stuͤrme haben mehrere Schiffbij

Zahlbarkeit an, erloͤschen, etzliche Bestimmung mit dem 1. verursacht und heftige Wirbelwinde viele Felder im

werden; da diese ges

in Wirkung tritt. Berordnungs Blatt vom 25. Aug. aber wurde von Erdbeben heimgesucht; das erste erses

enthält eine Uebersicht der Ergebnisse der Verwaltung am 21. Juni, da ) inzwis des Gemeinevermoͤgens in den letzten zehn Jahren. Den derholte Veo o: K großer Theil der Gemeinde Einkünfte liesect dort der In großer Bestuͤrzung eilten bei diesem alle Bemo Ertrag der Gemeindewaldungen und des ubrigen Grund, von Palermo ins F eie, indes hat dasselbe n, ,,,, ,, , . dedeutenden Schaden angerichtet. ihre teuererh: Nachrichten aus Corfu vom 10. ,, und 513 Gemeinden bedurften gar ist es dem General Church . 3h. . w teuerausschreibens fuͤr ö. mehr. gelungen, den Griva dahin zu vermögen, das Fort! 2 auptausgabe, welche durch die Einnahme der Ge, Napoli di Romania der griechischen Regierung zu il nden zu decken war, war Verzinsung und Tilgung liefern. Zonga, Isco und andere bekannte griechl k Diese betrugen im Jihre 1816, Ansuͤhrer waren dermalen in Unthätigkeit. Von R n. eitpunkte des Anfangs der neuen Verwaltang, schid Pascha hatte man in Corfu neuerdings nichtt . 9. . , die Summe von fahren. ! IJVyo]b, „und sind durch Ruͤckzahlung von 3, 885,20 ügnst. ; it fl. bis zur Summe von 3 9. den ö ,, nen 10 Jahren vermindert worden. rung schreitet fort u. s. w.

Det. I. J. Das nassauische

der Gemeindeschulden.

Es ergiebt sich s löͤs ; . . ; agt eilöͤschen drohte, nimmt mit der Nachricht 3. Landesregierung aus dieser, aus unsern Verwal-, Aufschwung, die verschiedenen, . in rl. 2 gezogenen Zusammenstellung, daß uͤberall das kreuzenden Eskadern der ersten Seemaͤchte sich vereir 8 ommen der Gemeinden seiner Bestimmung gemaß und vermehct werden sollen, um mit strengem Et ,, ö * , ö Unwesen der Freibeuterei zu steuern, und eine . ttliche allgemeine and besorder t, und rde dieser Macht eme ; 6 . daß durch die seit 10 Jahren bestehen eu gesetzlichen , 3 ,,, , . , puͤnktliche Vollziehung Das sich rklich erreicht findet, was diese Vorschriften nach der werden kann. Die englis— ; ; n n. iglischen und franzoͤsischen Esk . Sr. Herzogl. Durchl. bezwecken. Verhinderung in jenen Gewaͤssern sind fast ,. eu a fr . mehr oder weniger eingerissenen Verschleude, muß in Kurzem erscheinen. Schon sind die Assekur— 3. e. . s. unserm Herzogthum so bedeutenden, die prälnien bedeutend herab gegangen, und die fast zut ahme der Steuerkasse selost uüͤbersteigenden Gemein wißheit gewbrdene Meinung, daß die blutigen Ser n , . 4 Sicherstell ung. seiner Verwen⸗ in Griechenland bald sich ihrem Ende nahen und R 4 ahren Vortheil' der Gemeinden und ihrer und Ordnung durch die besprochene Neutralitaäͤt sich Wien, 5. Septbr. Die Stadt Erlau intun . n garn andere der keiegfüährenden Parteien Veranlassung zu ren,, . 1 den 26. August von einer schreck, ben, duͤrfte sie noch niedriger notiren ö 19 ser in ee, . n ,,,, ö Haͤu, wenn gleich bei dem ersten Anblicke wirkliche Gefaht 65 ; 6. 22616 er Cisterzi d i n . die der Minoriten, und das Stabthaus a n nn n n, n, , ,, Einer N der Preßburger Zeitung) zufolge, ist im Goͤmoͤrer Co, den Zeichen der Politik bekannt sein, um behaupten r, , ,, . 52 den Ortschasten Koͤvi und wollen, daß Lie Griechen mehr als diese Gunstbe siecken⸗ Raiko er . ! ßtentheils, und der Markt, gung zu erwarten hätten. Wenn es in den, hier ferner: „Die 89 ichn , Jene Nachricht sagt allgemein bekannten Instruktionen des Contreadmj 6 fei . ö 94 ze der Muränyer Union brennen Graf Heyden heißt:; der Kontreadmiral hat hat si . ,,,, ue und iht, das mittellaͤu dische Meer zu begeben und wird bei se * der 23 n Erde fortglimmen, mwurzeln un, Ankunft im Archipel in allen Häfen bekannt! a, wo es Niemand vermuthen moͤchte, erneuern.“ russischen Seehand euern. els und 2) Aufrechthaltung der sttt ,. dem letzten Johannes Enthauptungs- Jahr sten Neutralität in Bezug der in 3 2 96 . 2. 9 i, . des buͤrgerlichen . Handelsstandes allda der Verkehr in Landes Pro, fentlichen Verkuͤndig . . ĩ ; ; gung des russischen Kabinets die! e , . im Großen nicht un— sicht desselben erkennen, sorgsam Alles zu vermein vorzuͤglich fanden , gedruͤck⸗ 9 an eine bewaffnete Einmischung in den Kampf han g. aber war der arteien erinnern könnte. Wenn man ferner in Markt allgemein schlecht. Folgendes waren die Woll tracht zieht, daß der Kontreadmiral . Heyden

de Einkommens,

achricht aus Klenocz vom 3. August (in gerufen werden koͤnnte, so muß man doch wenig

mitat im Juli d. J

ten Preisen) starken Absatz;

n,, ,, . ö. J e , . m mar meme g, , re ede, e Fakes nn, n gn ,, mm , w. he,, . ö . 3. 6. . . * a , n. ö

Sb2

ne Schiffe als fuͤr seinen , .

mit einem gehörigen

erdinäre Winterwolle 28 238 fl; Zigara Bann ladung fuͤr

zr Gattung von Waffen und Kriegs be

igehöͤren, beladen angetroffen wird, k

apitain Se ͤ erden soll; so wie denn in Folge die

lichen Theile der Jasel verwuͤstet; der westliche gelndes Kauffahrzeug von einer der

hen Parteien visittirt werde, so muß dem Augenblicke,

nden alliirten E

lltirten Mächten unterzeichnete Trakt ern Sinne abgefaßt sein konnte, als zt durch alle erdenklichen Mittel, die

ellen.

Correspondenzmittheilungen: Konstantinopel, 11. August.

dost hat sich hinsichtlich des System s

seändert. Sie befindet sich in Folge

griechischen Insurrektton hier, wie in allen Häfen! hertrags zwischen England,

Diese Verminde mittelländischen Meeres, darnieder lag, und voͤlig o daß man sehr neugierig ist, was

iner allgemeinen Bewaffaung ist in d annt: nur weiß man, daß Lie Pfort dung von Artillerie und Munition den kampsfenden Parteien auftecht zu halten, durch wel uch allein die Ruhe des Orients schleunig herbeigeihh

icht vom Abschluß des Vertrags vo

öuss

stellen, ohne zu Feindseligkeiten gegen die eine oda bgeschlossene Konvention, an alle K

sein scheint, und die eventuell gedrohte Erklaͤrung

Alliirten zu Gunsten der Griechen dadurch ins ä teln zur Paeification Griechenlands.

Ist ubrigens von den hen, und die Pforte

Donauarmee hin, obgleich einige Arti nau abging.

und den Brand chen daß sein Erscheinen daselbst 1) Protektion Nachstehendes ist die Fortsetzung Blatte abaebrochenen) Constitution

Parteien lediglich bezwecke, so wird man bei dieser ib) Dem Gubernator ist die gesetzo Die Staats Secretaire sind verautwor Handlungen. 105) Er vollzieht die Staats- Secretaire im Bereich des

, r mim . 2 n , n m n, n,

ö

zeiche sich eu guiß der Kaiserlia ssischen Admiralität oder der Botschaft zu Konstanti— ausweisen koͤnnen; daß den russischen

Das Königl. bayerische Winterwaͤsch 29 31 fl; ungarischer Zaäckel geschwem er an Bord zu nehmen, und daß, im Fall einer Ueber⸗ hreitung die ses allerhoͤch sten Befehls, jedes tussische

Ichiff, das mit Truppen, Lebensmitteln oder irgend ei.

aner oder der andern in Streit begriffenen Parteien des Schiffes vor ein Kriegsgericht gestellt

alitaͤtsgrundsaͤtze der russische Admiral nicht zugeben arf, daß ein unter dem Schutze der russischen Flotte

wo diese Anordnungen getroffen zorden, (die von denen der andern im Archipel kreu— skadern nicht abweichen konnen, nach—

em sie gemeinschaftlich handeln sollen) der von. den

en Neutrakitaͤtssystem vereinbaren lassen, wieder herzu

Tuͤtrke i. Die Allgemeine Zeitung enthaͤlt folgen de Seit der letzten

chaftlicher Uebergabe jenes Vertrags thun wird. Von

an alle ubrigen Festungen Befehl erließ, einen Ausweis über das vorhandene Kriegsmaterial einzusen⸗ den. Briesen aus Syra zufolge, war dort die Nach⸗

hen Befehlshaber des englischen Geschwaders mitgetheilt,

nd mit großer Freude aufgenommen wor den. Kon stantinopel, 11. August. Der Kaiserlich

sche Botschafter, Marquis von Ribeaupierre hat, hernuthlich in Bezug auf die am 6b. Juli in London

chen Schiffe ein Cirkular erlassen, worin ihnen unter— agt wird, Munition oder Lebensmittel fuͤr die krieg— ührenden Parteien an Bord zu führen oder zu verla— den, widrigenfalls Alles confiseirt werden wurde. Man betrachtet diefen Befehl als eine einleitende Maaßregel u den von den drei Maͤchten beschlossenen Executivmit⸗

drei Ministern noch nicht uͤberge⸗ zeigt durchaus keine guͤnstige Stim⸗ ung zu dessen Annahme. Die Hauptstadt ist ruhig, nd nichts deutet noch auf die Zusammenziehung einer

Nachrichten aus Griechenland.

anvertraut. 103) Der Gubernator ist un verletzlich, 104)

106) Alle Verordnungen werden von dem Gubernator

gnet ansehen darf,

duͤrfuissen, welche onfiscirt und der ser strengen Neu—

in Streit begrif. man gestehen, daß

at in keinem an, die Ruhe im Ori— sich mit dem stren

der Pforte nich!s des Paei ficatious⸗

Rußland und Frankreich mit hen Gesandten dieser drei Hoͤfe in groͤßter Spannung,

sie nach gemein

noch nichts be— e seit der Adbsen⸗ nach der Donau,

m 6. Juli durch

apitains der russi

Das Ultimatum

llerie nach der Do⸗

der (im gestrigen

vonl Griechenland. Kapitel VII. Von dem Gubernator (Nie Kvgigriru)

ollziehende Gewalt

tlich fuͤr ihre Amts Gesetze durch die ganzen Staates.

dos .

unterschrieben, von dem Staats⸗Secretair, in dessen Amtszweig sie gehören, mitunterfertigt, und mit dem Siegel der naͤmlichen Seecretaͤrerie (Ministeriums) ge⸗ siegelt. 107) Er setzt die Land und Seemacht in Be⸗ wegung. 108) Er macht Gesetzanträge an den Senat, nach dem Artikel 75, iadem er einen oder mehrere der Staats Seeretaire beauftragt, bei der Verhandlung dar⸗ über im Senate zugegen zu sein. Bei dieser Diseus⸗ sion muß aber unter andern auch jener Staats / Seere⸗ tair zugegen sein, zu dessen Departement das in Antrag gebrachte Gesetz gehort. 109) Er sorgt fur die innere und äußere Sicherheit des Staates. 110) Er stellt an und wechselt die Staats- Secretaire, und alle Dienste und Aemter der Regierung, und bestimmt die Pflichten eines jeden derselben. 111) Er cortespondirt mit den fremden Mächten. 112) Er erklart Krieg, schließtzt Frieden, Verträge, nach dem Art. 95. 113) Er schickt Gesandte, Consuln, Agenten u. s. w. nach den fremden Staaten, und empfängt solche gleicherweise von ihnen. 114) Er kann den Senat außerordentlich zum Zusam— mentritt oder zur Sitzung versammeln, wenn es die Noth erfordert, und ihn, nach dem Bedarf des Staar tes, langer als vier Monate beisammen hakten. 115) Er sorgt fuͤr genaue Vollziehung der Gesetze. 116) Er ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die U theile der Gerichte vollstreckt werden. 117) Er hat die Pflicht, einen Gesetzantrag uͤber Organisttung einer National- Garde zu machen. 118) Der Gubernator hat keinen Zutritt in den Senat, außer beim Beginne und Schlusse der Ses⸗ sionen. 119) Beim Beginne einer jeden Session spricht er über die auswaͤrtigen Verhaͤltüisse, den innern Zu⸗ stand des Staates, besonders aber uber die Einnahmen und Ausgaben, über den kuͤnftigen Bedarf des kommen— den Jahres, und die moͤglichen Verbesserungen der oͤf— fentlichen Angelegenheiten, 120) Die Wahl des Guber— nators wird durch ein besongeres Gesetz regulirt wer— den, das von dem Senate dieses Jähres ergehen wird. 121) Die Dauer des Gubernators ist auf sieben Jahre. 122) Der gewaͤhlte Gubernator schwoͤrt oͤffentlich vor dem Senate, daß er die Verfassung Griechenlauds be⸗ schuͤtzen und erhalten wolle, nach dem Gubernatorseide. 123) Der Gubergator bestätigt und publicirt die Ge— setze, nach dem Artkel 73. 124. Der Gubernator kann aus Menschenliebe und aus starken Grunden die To— des strafe abändern, nach Berathung mit den Staats Seeretären, auf Empfehlung des Gerichtes. 125) Es ist dem Gubernator und dem Senate absolut verboten, sich in was immer fuͤr einen Vertrag eigzulassen, der die Aufhebung der politischen Ex stanz und Unabhangig—⸗ keit der Nation zum Zwecke hätte. Kapitel VIII. Von den Staattesecretairen. 126) Die vollziehen de Ge⸗ walt hat Staatsseeretaire: ) Für die auswärtigen An— gelegenheiten; b) für das Innere und die Polizei; c) fuͤr die Finanzen; d) fuͤr den Krieg; e) fuͤr die Ma— rine; f) fuͤr die Justiz und den Unterricht. 127) Diese publiciren und vollstrecken alle Befehle des Gubernators, und jeder unterfertigt mit, was sich auf seinen Zweig bezieht. 128) Jeder Secretair muß, auf die Aufforde— rung des Senats, diesem die noͤthigen Auftlärungen geben uͤber Gegenstände, die in seinen Zweig einschla— gen; nur der fuüͤr die auswärtigen Angelegenheiten kann bie Bekanntmachung von Dingen verschieben, die es gerade nicht raͤthlich wäre, bekannt zu machen. 129) Sie haben freien Zatritt zu allen Sitzungen des Se— nats, und werden angehoͤrt, wenn sie das Wort ver⸗ langen. 130) Keiner der Staats Seeretäre darf, weder direct noch indirect, Theil nehmen an dem Pacht der Staatseinkuͤnfte, bel Strafe des Verlustes seines Dienstes. 131) Die Staatssecretaire sind verantwort— lich, und werden vor dem Senat verklagt, wegen Ver⸗ rath, Mißbrauch der Staatsgelder, und wegen Unter

schrift einer Verordnung, die den Grundgesetzen zuwi⸗