,,, * ,, J n 1 . 1
S8
Gegend leider mit erneuerter Wuth zuruͤckgekehrten eli— matischen Fieber seit etwa 3 Wochen besonders jener Ort, der vergangenes Iihr von“ der Epidemie weit weniger gelitten hatte, als andere benachbarte Oerter, auf eine schreckliche Weise heimgesucht. Diejenigen Hauser, worin keine Kranke darniederliegen, gehören zu den Ausnah—⸗ men, und mit unglaublicher Schnelligkeit ist die Anzahl der Kranken, von denen der Tod bereits manches Opfer hinweggerafft hat, bis beinahe auf 200 gestiegen. Die verderblichen Epidemieen, die in der dasigen Gegend seit der ungluͤcklichen Ueberschwemmung der Bremischen Marschgegenden im Anfange des vorigen Jahres eine beispiellose Ericheinung darbieten, greifen fortwährend um sich, und es steht dahin, inwiefern die kuͤhlere Jah⸗ reszeit dem Uebel Schranken setzen wird.
Vom Main, 14. Septbr. Aus Bruͤckenau wird gemeldet, daß am 17. 8. JJ. KK. HH. die Prinzen und Peinzessinnen, dann der K. Kabiönetsseeretär, Hr. Hoftath v. Martin, uͤber Rothenburg, M M. der Konig und die Koöͤnigin uͤber Wuͤrzburg und Nurnberg nach Munchen abreisen werden..
Dem Vernehmen nach hat der Konig von Baiern an seinem veiflossenen Geburts und Namensseste einen besonderen Orden, den baierischen Ladwigs, Orden, für Staatsdiener gestiftet, welche 50 Jahre lang in Hof, Staats, Kriegs, oder Kirchlichen Diensten gestanden haben. Bei den Militairpersonen wird jedes Jahr eines mitgemachten Felozuges doppelt gerechnet. Das Ordens zeichen besteht aus einem goldenen, mit der Koͤnigskrone bedeckten Kreuze, mit dem Brustbilde des Koͤnigs anf weißem Emnil und dem Namen Sr. Maj. Auf der
Ruͤckseite befindet sich ein gruͤn emaillirter Eichen kranz.
Die Mitglieder des Ordens von einem niederen Nange erhalten eine goldene Ehreumuͤnze. Sowohl das Kreuz als die Muͤnze werden an einem carmoisinrothen und himmelblau eingefaßten Bande im Kuopfloch getragen.
Am 10. d. Nachmittags zwischen 4 und 5 Uhr fiel auf dem Mainflusse bei Randersacker (1 Stunde von Wuͤrzburg) ein Seetreffen zwischen tinigen Fischern von Wuͤrzburg und Schiffleuten von Bamberg vor, welche letztere mit ihren schwer beladenen, von Pferden gezoge— nen Fahrzeugen aufwärts fuhren. Wegen geforderten, aber verweigerten Ausweichens der Fischer mit ihren Kaͤhnen entwickelte sich heftiger Wortwechsel, der sich bald dermaßen erhitzte, daß daraus ein sehr ruͤhriges Handgemenge entstand, und die Fahrbaͤume zur wechfsel— seitigen Vertheidigung dienten. Ein Wuͤrzburger Fi scher ward durchbohrt und blieb; zwei Andere sind ge⸗ fährlich verwundet. Die Theilhaber sind arretirt, und dem Koͤnigl. Landgerichte Wuͤrzburg r. d. M., als der zustaͤndigen Unter suchsbehoörde, überliefert.
Aus Stuttgart meldet die dasige Zeitung: Einge⸗
gangenen Nachrichten zufolge, haben Se. Koͤnigl. Maj.
nach Beendigung der Badekur am 30. Aug. Livorno verlassen, und sind, nach Höͤchstihrer Zusammenkunft mit Ihrer Maj. der Königin am Comersee, mit Hoͤchst den selben am 7. d. Mis. in erwuüͤnschtem Wohlsein in Mailand angelangt, von wo aus Ihre Koͤnigl. Maje⸗
staͤten, nach einem kurzen Aufenthalte daselbst, uͤber Ti
Munchen nach Stuttgart zuruͤckzu,
rol, Salzburg und wieder hier ein,
kehren, und gegen Ende dieses Mongis zutreffen gedenken.
Der gegenwartige niedrige Wasserstand des Rheins, verbunden mit einer starken Ladung au Reisenden und Waaren, auf dem Dampfschiffe „die Concordia,“ haben diesem Fahrzeuge am 11. d., auf seiner Tourfahrt von Mainz nach Coͤlln, eine nicht unbedeutende Beschaͤdi⸗ gung verursacht, wodurch die Reisenden nicht allein in Verlegenheit, sondern auch in Dieses Schiff fuhr naͤmlich unterhalb Bingen auf einen unsichtbaren Felsen im Rhein, und erhielt einen sehr be— deuten den Leck; gluͤcklicherweise befand sich eine Sandbank
,
und am 18. JJ.́ w freiung; a) Den Thed logen,
Schrecken gesetzt wurden.
in der Naͤhe, auf welche der Steuermann dieses Fahrzeug tete und von wo aus die Rerfenden ausgeschifft wurden? man alsbald zu Lande weiter zu befördern trachtete. In weit der Steuermann an diesem Unfall Schuld tra und wie groß sich der Schaben durch die Ve schaͤrign der Waaren belaufe, wird aus der Unter suchung h. vorgehen, die sogleich veranstaltet wurde. Menschen sol
gluͤcklicherweise bei diesem Unfalle nicht umg ekomm
lein, wie man anfänglich hier gesagt hatte; indes sind dergleichen Vorfaͤlle doch sehr unangenehm, un wäre im Interesse des Jastituts dringend zu wuͤnsch daß sie fuͤr die Zukunft defseitigt werden könnten. Wien, 11. Sepibr. (Schluß des gestern abgh, chenen Artikels). Zehntens. Die unter der Ruls Häusler, Gärtler und vermischter Beschaͤftigung hen fenen Individuen haben kuͤnftig keine Milttair 1Bes ung mehr zu genießen. Eilftens. Studirende; n dieser Rubrik bewilligen Se. Majestaät die Militairg so lange sie Sittlich und guten Fortgang zeigen. Wenn jedoch ein Theo wegen schlechten Fortgange, die theologischen Stun verlassen muß, oder wegen geänderter Standeswahl s willig verläßt, unterliegt derselbe der Reerutirung in ner Alters Klasse, in welcher er ware beigezogen word wenn er das theologische Studium nicht angettg haͤtte. b) Die 3oͤglinge der Jagenieur“ und der N sta dter / Akademie, auch wenn sie nicht adlig sind, blh kuͤnftig von de: Militatr. Widmung befreit, in dem o beiden Justitute die Bildung der Zö3tinze fuͤr dat litair zum Zwecke haben. c Alle uͤbrige Studieren auch Stipendisten und Convictocen genießen die zeillij Militär Befreiung nur in so fern, als sie in Sitting in der Religion, und in den anderen Lehrg egen staͤnn die Vorzugs-Klasse erhalten. Zwoͤlftens. Sch ullehn zu deren Unterhalt die Dotation vollstandig au sgem telt ist, bleiben kuͤnftig von der Militairstellung ga befreit. Schulgehülfen, welche durch Decrete hoͤhe Behoͤrden angestellt sind, haben die zeitliche Milit⸗ Befreiung zu genießen, nicht aber auch diejenigen Sch
gehuͤlfen, welche von den Lehrern selbst, ohne hohere
crete, aufgenommen werden. Dreizehntens. Se. Me haben aus lan desvaäterlicher Milde eine fuͤr das lomhe disch venetianische Königreich erlassene Ver fuͤgung an auf die uͤbrigen conseribirten Provinzen au szu dehn geruhet. In Gemaͤßheit derselben ist von der Milttn widmung ganz befreiet: A. Der einzige Sohn eines ters oder einer Mutter, im Falle der er te ge stord enn sollte, welche das siebzigste Jahr zuruͤckgelegt hab en lll der Mittel zur Unterhaltung ihres Lebens beraubtsh so wie auch derjenige, welcher nach dem Ableben sehn Vaters einen Großvater oder eine Großmutter, im Fi der Großvater gestorben sein sollte, von gleichem Al und von gleichen Umstäͤnden zu ernaͤhren hat. (Ui B werden dem naͤchst diejenigen aufgefuͤhrt, welche ze liche Befreiung zu genießen haben.
theils gaͤnzlichen, theils zeitlichen Befreiungen wird doch erfortert, daß derjenige, dem sie zu Theil wen soll, auch im Staude sei, im buͤrgerlichen Leben die wähnten, Großeltern oder Verwandten ernaͤhren / können. Vierzehntens. Alle bisher nicht erwähnte, 16. Paragraphe des Conseriptionssystems vom Jahre s aufgefuͤhrte zeitliche Befreiungen haben von nun an o zuhören; nur ruͤcksichtlich der Berg‘, Pulver / und S beterarbeiter hat es bis zur Erlassung einer neuen dil faͤlligen Vorschrift bei der bisherigen Uebung zu v dleiben. VII. In dem Anbetrachte, daß manche bitht rige Exemtionen wegfallen, daß kuͤnftig auch Leute vt besseren Vermögens Ümstaäͤnden die Witzmung zum M litair erhalten werden, haben Se. Majestät den Recth
K . . 56 k , w ö ö . ö 1 . 3
Bei den unter Nr. 13. angefuͤhrten, zugestanden .
ten, ohne Ausnahme, kuͤnftig die Stellvertretung i Friedenszeiten zu gestatten, und diesfalls folgende
837
mmungen zu erlassen geruhet: (Von diesen Bestim⸗ ungen fuhren wir nur an, daß danach nicht nur aus—⸗ diente Capitulanten, — die jedoch nicht uͤber 36 Jahr t, auch zum Militair noch vollkemmen tauglich n und noch eine 14jährige Dienstleistung hoffen lassen üissen, — sondern auch diejenigen als Stell vertreter genommen werden können, welche noch nicht im Min air gedient haben, wenn sie auch reerutirungspflichtig d. Fuͤr jeden Stellvertreter muß der Recrut ein De situm von 120 Fl. Metall muͤnze entrichten, welches ch gehörig ausgedienter Copitulation dem Siellver— ter oder dessen Erben, bei Entweichung des Stellver ters aber, oder Falls derselbe durch absichtliche Selb st stuͤnmlung oder sonstiges Verschulden, den Dien st lassen muß, dem Militair⸗-Aerar anheim saällt.) Türkei. Nach zuverlaässigen Privatbriefen aus nstantinopel vom 22. August (meldet der Oesterreich. bachter) ist die tuͤrkischaͤgyptische Flotte, 89 Segel xk, am 31. Juli aus dem Hafen von Alexandria aus— aufen. Mit den bereits in Navarin liegenden Schif. wird diese Flotte bis äuf 120 Segel anwachsen. Sie te 5 bis 60090 Mann Truppen an Bord. — Zufolte Nachrichten aus Corfu vom 10. August einem roͤmischen Blatte) ist die tuͤtkische Flotte zum itenmale wieder in den Hafen von Novarino einge— fen und hat somit dem Lord Cochrane freies Feld 'ssen, mit seinen E Briggs den corynthischen Meer— en zu schließen. — Reoschid Pascha hat sich nach innern Griechenland in Marsch gesetzt, um dasselbe seinen beiden Heeren zu unterwerfen. Amerika. Neuyorker Zeitungen vom 8. August halten Nachrichten aus Cartagena vom 12. Juli, nach Bolivar am 16. mit einer starken Ttuppen. heilung von dort nach Bogota abgehen wollte. — 12. Juli kam Commodore Porter in Pensacola aus h West an, vor welcher Insel er den Admiral La— da mit 2 Fregatten und einer Brigg kreuzend ver, en hatte. 34 ᷣ Ueber Neuyork sind Briefe aus Mexico bis zum und Veraeruz bis zum 11. Juli in Lon ton eingegan, . In drei Wochen sollte eine Conducta mit cirea „000 Dollar von der Hauptstadt nach der Kuͤste zur rschiffung abgehen. In Veracruz war eine Schrift Seite der ortlichen Regierung zur Rechtfertigung
Nicht Annahme und Vertreibung des, dieser Pro“
von der allgemeinen Regierung zum Statthalter zi gewesenen vormaligen Finanzministers, Hrn. Esteva, hienen, an dessen Stelle D. Fausto Acedo nun er— nt war. Es schien, daß der Zwist hierüber bald bei— gt werden wurde; übrigens wurden die politischen erkaͤmpfe in der ganzen Union mit der größten Hef⸗ eit fortgefuͤhtt, obgleich der That nach alles ruhig war.
a2
8 Breslau, 14. Sept. Nach Inhalt einer im 37.
ck des Amtsblatts der Koͤnigl. Regierung hieselbst, 12. Sept., enthaltenen Bekanntmachung haben des
igs Majestät mittelst Allerhoͤchster Kabinetsordre 30. Juni d. J. in der Provinz Schlesien die Ab— erung der Verwaltung der indirecten Steuern von Regierungen, und die Uebertragung derselben an Provinzial Steuer Direktor, welcher seinen Sitz Breslau nehmen wird, zu bestimmen, auch dazu den eimen Ober, Finanzrath von Bigeleben zu ernennen ht. Derselde wird fuͤr den Regierungsbezirk von lau mit dem 1. Octbr. d. J. und fuͤr die Regie g6sbezirke von Liegnitz und Oppeln, mit einem, von selbst noch naͤher bekannt zu machenden Termine, Wirksamkeit treten.
Mer seburg. In Wittenberg hat der Magistrat das akte Stadt- Krankenhaus zu einem Gemein dehause eingerichtet, in welchem alte, arbeitsunfähige Per sonen aufgenommen werden sollen. Es sind 9 heitzbare Stu⸗ ben zu diesem Zwecke moöglichst gut hergestellt. . Der Magistrat in Naumburg hat eine Rundcharte von den Umgebungen der Stadt, 4 Stunden im Um⸗— kreise, anfertigen lassen, welche in Theile zerfällt und fut den Hauptthurm der Stadt destimmt ist, um bei aufgehenden Feuersbruͤnsten, nach dieser Charte, vermit⸗ telst eines Diopter, Lineals, den vom Feuer betroffenen Ort sogleich mit einiger Bestimmtheit ausmitteln und ihn durch das Sprachrohr ansagen zu koͤnnen. Die nä here Berichtigung dieser Charte wird dadurch bewirkt
werden, daß man in den Ortschasten, die, der Berge wegen, vom gedachten Thurme aus nicht gesehen werden können, Raketen aufsteigen und diese vom Thurme aus
beobachten lassen wird.
Summarisfche Haupt- uebersicht des Liqui— dations Gesfchäftes der Forderungen an Frankreich aus den Königl. Rheinprovin—
1. inn . k eklamirt und angemeldet s sind gegen Frankreich reklamir worden, e. ; 6 643,7 . Hierauf sind: 1) verguͤtigt laut der hier unten folgen ⸗ . den Nachweisung 34,543, 875 Fre.
2) ausgefallen und J 22 931 107
verworfen.. . Zusammen Ff, Ta, 987 Frs. 57,474 982
Diese ab gezogen blieben demnach noch . a 5 384 woruͤber die Verhandlungen bei der hoͤhern Behörde be,
ruhen. , ; Nachweisunge der vergüͤtigten Forderungen,
den chiedenen Cathegorien. i. en verschie 3
der festgestellten Li⸗ quidationen.
1) Zinsen der . . seit 1793 und 1794 bis zum Tage der Inseription. ... 3,520,595 Frs. 2) Zinsen von nicht gerichtlichen De, positen, welche zu den Landes An! leihen der Herzsgthuͤmer Juͤlich und Berg beigenommen worden, seit 1793 und 1794 bis Ende 1313 3) Desgleichen von Grundrenten .. 4) Zinsen der nicht inseribirten Lan⸗ desschulden des Churfuͤrstenthums K 5) Desgleichen des Herzogthums Kleve b) Desgleichen des Herzogthums Juͤlich 7) Desgleichen des Churfärstenthums Fele 8) Desgleichen der freien Reichsstaädte Aachen und Koͤln und der Lauder Meurs, Geldern und Krefeld. . 9) Zinsen der nicht inseribirten Do— mainenschulden des Churfuͤrsten⸗
55 385 8, 012
2, 052 952 230, 640 171,183
811, 8285
bõ,. 188
thum g öl n 10) Desgleichen des Churfuͤtstenthums K 11) Desgleichen des Herzogth. Juͤlich 12) Verguͤtung der auf das linke Rhein⸗ ufer fallen den Kapitalbetraͤge von den Domainenschulden des ehe⸗ maligen Churfuͤrstenthums Trier,
386 106
512, 962 206, 335