1827 / 223 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 25 Sep 1827 18:00:01 GMT) scan diff

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1808 und die darauf erfolgte Vereinbarung vom 21.

April 1809 die Normen darbieten.

Die Aufhebung des gemein samen Deutschen Reichs Verbandes hatte zu der Zeit zur Sicherung der politi— schen Existenz den Eintritt in den Roeinischen Bund veranlaßt, und die Stände verkannten bei soischergestalt veränderten Umstäuden keinesweges die Notywencigkeit, durch mehrfache und bleibende Huülfen die Lasten dieses neuen Verhaältnisses mit zu übernehmen.

Es ward dieserhalb nach Maasgabe der Verfassung

ipulitt:

t auc Se. K. Hoh. sich an den Aufkuͤnften aus dieser (neuen) gewohnlichen Contribution und Steuern als einem angemessenen und seststehenden Beitrage Ihrer getreuen Stände zur Vestreitung der Kosten des Mi litairs, der Fortificationen, der sonstigen Landes- Ad, ministration, und auch der Gesandtschaft, auf immer wollen genuͤgen lassen, jedoch die verfassungsmaäßigen Leistungen gesammter Landes Unterthauen in außeror⸗ dentlichen, von Sr. Herzogl. Durchlaucht nicht abhän— genden Faͤllen, welche von der Gewalt der Zeit Um stände und dem Gesetze der Nothwendigkeit herbeige— fuͤhrt werden konnten, allemal vorbehältlich.“

Wenn nun schon aus der Natur der Sache und dem

Begriffe einer jeden solchen Aversions- Behandlung her—

vorgeht, daß dabei eine gewisse Basis der übernommenen

Kosten und Lesten unterliegt, und der Bestand der po—

litischen Verhältnisse, welche dieselben veranlassen, vor—

ausgesetzt wird; so hat die gedachte Vereinbarung in der obigen Fassung auch schon ausoruͤcklich und vorher— sehend hierauf Bedacht genommen.

Wie daher durch die Gewalt der von außenher so maͤchtig einttetenden Zeit Umstande der Roeinische Bund aufhörte, und Se. K. Hoheit nur durch Ihren Beitritt zu der Gesonmmtverbinsung des deutschen Bundes Ih! ren Landern den noͤthigen gegenseitigen Schutz und eine politische Selbststandigkeit zu verschäffen und zu gewäh“ ren vermochten; so konnte solches allemein nicht anders als unter der Bedingung eines schon auf dem Friedens— fuß in Bereitschaft zu halteuden und lowohl nach der Zahl, wie nach den verschiedenen Waffengattungen be—

deutend vermehrten Militairstandes, als Contingent ge

schehen. Weshalb denn auch bei der Gründung des deut schen Bundes und durch dessen weitere Beschluͤsse es be— stimmt ausgesprochen ward, daß solche vermehrte Lasten auf den Ländern selbst ruhen und von den Uaterthanen getragen werden sollten. .

Es wurde sich auch, ohne bestimmte Verabredung

fuͤr dergleichen Fälle, nun wohl schwerlich behaupten,

noch weniger rechtlich durchführen lassen, daß die Kosten solcher vermehrten Bundesverpflichtung von dem Landes- herrn schon fiuͤher, als er sie nur gekannt, also aus dem Reiche der bloßen Moͤglichkeiten hin, und ehe selbige existent geworden, schon in einer, auf ftuͤhern anderwei— tigen Einrichtungen basirten Averstons⸗-Behandlung mit übernommen worden. 1

Allein die erwähnte Vereinbarung mit den Staͤn— den hat nicht nur zum Voraus, auf diesen Fall einer durch die Zeitumstände herbeigefuͤhrten politischen Ver— Anderung, so sichern Bedacht genommen, daß sogar die Art und Weise zur Aufbringung der solchergestalt ent, stehenden Kosten nicht durch die gewohnlichen Kon— tributionen und Steuern, wie hierbei verheißen worden sondern durch die verfassun smäßigen Leistungen ge sammter Landes Unterthanen, vorweg bestimmt worden.

Se. K. Hoh. können sich mithin schon aus jenem

Staatsverträge befugt halten, diese vermehrten Kosten

zur hinlänglichen Stellung des Deutschen Bundes Con, tingents um so mehr in Anspruch zu nehmen, und Ihre Stände zu deren Bewilligung anzuhalten, als hievon der ehrenvolle Stand, den Sie mit Iyotem Lagde im Deutschen Bunde einnehmen und die weitere Erfuͤllunz

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Ihrer eingeganzznen politischen: Verpflichtanz in de selden abhängt und dedingt wird. n

Se. K. H. koͤnnen solche Bewilligung der Staͤnn aber auch in Ansehung des Vettags der Kosten selbs ats beson dern Gegenstandes, nicht schwierig und ung wiß finden, um zu einer Differenz im Rechte geeigna zu lein. Die Verhandlung vom Jahre 1809 degtessf dekanntlich außer dem damals nur in einer geringen Zahl von bloßer Infanterie zu stellenden Militär si den Rheinbund, auch die Fortifiegtionen, alle sonstign Landes Administrationen, und die Gesandtschaften. blieb alsöo dem Ermessen des Lantesherrn uͤberlassg wenn gesammte Regierungslasten gehoͤrig bestritten wh den, wie viel von Ihm auf die einzelnen Zweigen Verwaltung, und insdesondere auf das Militär von zugewiesenen gewohnlichen Contribution und den Sta ern verwendet werden wollte. Niemals also kann, lange eine solche Aversions Behandlung besteht, won auch das Maaß des Beitrags von den Domainen dun deren bestimmten Anziehung zu den gewohnlichen Stu ern festgestellt werden, es Gegenstand und Fragen Untersuchüung oder Entscheidung werden, in wie we die dereils bewilligten Staͤndischen Beitrage nicht sch ausreichen mochten, um die neue Last mit zu berg men. Vielmehr dedarf es nur der Ausmittelung derst den, welche, sobald man sich daruber nicht vereinbam ksunte, durch einige Sachkundige, die von ein paar h nachbarten Regierungen fuͤglich zu erbitten wären, einem allgemeinen Durchschüitt den Kosten Vetrag si die in Friedenszeit zu haltende großere Zahl der Isssn terie, so wie fur die Artillerie, die Kavallerie und zh setve letztere beide nach der bundesmäßigen Bestm mung, die sie noch nicht haben zur Beseitigung alt Verschiedenheit, nur erfolzen kann.

Se. K. H. vermoͤgen solchergestalt Ihrerseits kein eigentlichen und wirklichen Gegenstand zu einer Rechi entscheidung hierbei auszufiuden. Und Allerhoͤchst sie ht gen auch im Landesvaäterlichen Vertrauen zu den so o dewayrten Gesinnungen Ihrer getreuen Ritter, um Landschaft noch die feste Zuversicht, daß dieselbe auch ser ner das vestehende gute Einverständniß in Anhaͤn glich bewahren, und nach nochmaliger ernstlichen gereift Prufung der gegenwartigen landesherrlichen Eroͤffnnn gen, die hierdurch in englichen Antrag gebrachte hi längliche Deckung und Bewilligung der vermehrten s sten des deutschen Bandes Contingents auf j tzt ahst halten dem Convocationustage in Gute vereinbaren wertg

Wenn nun, in Folge des letzten Langtags Ab schi⸗ der Löodliche Engere Ausschuß, Namens der Ritter M Landschaft, dieserhalb auf Auwendung der Comprois Justanz nach der Patent Verordnung vom 28. Non 1817 angetragen hat; so wollen Se. K. Hoh. zu r Ende auf gegenwärtig ausge riebenen Convocationstt Eezuvordetst, nach der Bestimmung im Art. 1. gedach

Patent Verordnung den Weg der Beseitigung ein unmittelbare gütliche Unterhandlungen aufrichtig, i

rechtliche Entscheidung auf compromissarischem Wege, Anleitung besagter Patent Verordnung, sofort ein, n lassen. . .

es. Fall ergehet hier zugleich die weitere sherrliche Proposition dahin: daß uber die Wahl den verschiedenen Compromiß Arten und den mo—

Verabredung zwischen den Allerhoͤchstverordneten issarien und der Staͤndischen Versammlung ge, n werden solle. . nd so versichern Se. K. H. schließlich Ihrer ge Ritter, und Landschaft, daß Sie derselben sammt onders in Gnaden gewogen verbleiben, Hegeben auf dem Convocatioustage zu Rostock, den ptember 1827. . . 5. Ad Man Jatum Serenissimi speciale. Großherzogl. Mecklendurg⸗ Schwerinsche zu ge— genwaͤrtigem Convocatienstage Allerhoͤchst⸗ verordnete Commissarien. L. H. v. Plessen. E. v. Roͤder.“ n eben dem Tage erschien hier noch von einem annten Verfasser folgende Deuckschrift: „Beiträge zeurtheilung der Frage: Ob und in wie weit Rit nd Landschaft des Mecklenburgschen und Wenden. Kreises der Herzogthuͤmer Mecklenburg die Kosten gen haben, welche in Friedenszeiten die Unterhal des Mecklenburaschen Eoutingents zum Deutschen erfordert? Rostock, gedruckt bei Adlers Eiben, 4.“ Radrid, . September. Folgendes ist der voll— ge Inhalt des (bereits erwähnten) in Beziehung e ÜUarühen in Eitalonien in der Gazette erschie— Manifests: „Offizteller Artikel. Se. Exe. 5taatssecretair im Depattement des Krieges hat Befehl des Königs unsers Herrn folgendes Schrei— n Se. Excell. dem General Capitain der Provinz dnien gerichtet: Die Berichte Eurer Excellenz vom at August 1825 bis jetzt, die Berichte der General raine von Valencia und Arragonien, die bei dem sterio der Gnaden und der Jastiz eingegangenen heilun gen, endlich die auf die Erelgnisse in Cata— bezuglichen Aktenstuͤcke, welch sammtlich Sr. stat vorgelegt worden sind, stellen eine Reihe von achen dar, worin ein Geist des Aufruhrs sich ibar er an den Ufern des Ebro geboren, den oͤstlichen von Catalonien in diesem Jahre bewegt hat. Za— urde Tortosa der Hauptgegenstand der Aufmerk— der Ruhestöcer, welche, nach den Berichten vom und September 1825, Austalt machten, sich den gust gewaltsam in den Besitz dieses Platzes zu um ihn zum Mittelpunkt des Aufruhrs zu ma— Ihr Bestreben wurde bei Zeiten unterdruͤckt, und de eine Untersuchung gegen sie eingeletten. Der desahl durch ein Dekret vom 26. Juli 18265, daß srozeß beschleunigt und baldigst beendigt werden AWAeder die seitdem vergangene Zeit, noch die da lich und erust eich versuchen und eroͤffnen lassen. Ms *griffenen Maaßregein haben einen wirksamen dem Allerhoöͤchstdieselden Ihre dazu! ck auf die Empoͤrer gemacht. Gegen Ende des gewiesen haben, so gewaärtigen Hoͤchstsie ein gleig 1826 begannen sie neuen Aufruhr, versuchten sie von Ihrer getreuen Ritter und Landoschaft und well eusm Tortosa einzunehmen und hegten sagar die dersesden aufgeben, eine Deputation aus ihrer M e Absicht, hinsichtlich von Peniscola. Die Mit, zu ernennen und in cen Stand zu setzen, zwackmäß gen Ew. Exc. die Berichte der niedern Behoͤrde,

ö Unterhandlungen dieserhald mit den Allethoͤchstvoein en er al Fisecals, und des General Capitatus von neten Commissarien einzuleiten und zur allgemein Kia destätigten mehr und mehr das Vochaudensein

Ständischen Berathung und Beschlußnahme vorzut wörung, und die Meinung, die man von ihren . c nter mn, nm arm nehm, m hegte. In diesem Jahre haben die Aufruͤhrer

Sollte dieser endliche guͤtliche Versuch jet och win gehandelt; Anfangs März erschienen sie ploͤtzlich

Erwarten und Adbsicht Sr. K. H. ein genuͤgendes R sultat nicht herbeifuͤhren: so wurden Se. K. H. zu Ihrt innigsten Bedauern Sich in die Nothwendigkeit weiten Landesherrlicher Verfügungen auf verfassungsmäͤßigt Wege gesetzt sehen, und wollen ferner zu nächst die serhal

llen Seiten eingehenden Berichte deuteten auf ei— euen Versuch, der gegen Tortosa gerichtet werden sie enthielten nähere Nachrichten uber die An— der Ruhestoͤrer, deren Hauptraͤdelsfuͤhrer Llobera

rocedendi dabei noch die nähere Bestimmung“

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Anfuͤhrung von Llobera in Lorta und Pauls. Die H

und Trilas zu sein fchienen. Von dieser Zeit an zeig⸗ ten sich neue Banden; der Anhang von Lobera und Trilas wuchs; letzterer erließ eine Proclamation, worin er alle Royalisten zu den Waffen rief, indem er sagte— der Fall des Thrones sei nahe, uad der Augenblick da, wo die geheimen Gesellschaften so einflaßreich wie fruher sein wurden. Die Meldungen, daß eine Verschwoͤrung im Gange sei, wurden häafiger; es erfolgten andere Proeclamationen, deren eine, die in Perpignan gedruckt werden sollte, die Kundmachung enthielt, es sei die Ab— sicht der Empoͤrer, den König uasern Herrn aus der Gefangenschast, in welcher er sich b finde, zu erloͤsen, es wurde am 1. April ein Aufst nd statt finden, welcher von dem kurz vorher beim 7ten J fanterie Regiment an⸗ gestellten Lieutenant Plinos auf Manresa und Vich, und von Ballestöer, Dinat, Carnicer, Caballecia, Bo fil, dem Obristlieutenant Bassons genannt Jep Dels Es⸗ tangs, und von Pauigdo. Das bald darauf erfolzte Er⸗ scheinen unserer Leute bestätigte t ie Angaben. Die zur Unterdtuͤckung des Aafruhrs ergriffenen nachdrücklichen Maaßregeln hatten die Wirkung, daß die Banden aus⸗ einanber getrieben und mehrere Aaftührer verhaftet und einige den Gesetzen gemäß erschossen wurden. Bis da⸗ hin ließ das Zusammentteffen der einzelnen Bewegun— gen allerdings auf eine wirkliche Virschwö ung schließen; allein die Verschtedenheit der Gerüchte und- der Mangel an Einheit der Proelamationen und der HagLlungen der Auftührer gaben der Mathmißung Raum, daß ihr einziger Zweck sei, Unordnung zu stiften, um hieraus Voctheil zu ziehn; dieses war auch die Meinung eines wuͤrolgen Präͤlaten, welcher den Auistand als das Werk von Leuten betrachtet hat, die wenig Mittel, noch weniger Geld, und viel Bedurfnisse haben. Nachdem die Hauptraädelsführer ihre gesetzm äßige Strafe erlitten hatten und die bewaffneten Banden zerstreut worden waren, getuhten S. M. in Ihrer Bettuͤbniß über die Strafe der Schuldigen und mehr noch uͤber die fuͤr ihre Familien hieraus folgenden Leiden, am 30. April d. J. eine Amnestie zu gewäyren, und mehrere Raäͤbelsfuͤhrer, welche die Königliche Milde erflehten, zu bdegnadigen. Die Gemuͤther fingen au, rubiger zu werden; die Königlichen Freiwilltgen hatten zur Unter druͤckung der Unruhen wesen lich beigetragen, die Linien“ truppen hitten gleichen Muth gezeigt, die Civilbehoörden ihcen Eifer an den Tag gelegt und man schmeichelte sich mit der Hoffnung, daß in den Monaten April, Mai und Junt J. J. die Unruhen zu Ende gehen wurden. Es steht aber geschrieben in der Geschichte der Revolu— tionen, daß die Menschen oft aus Geldsucht, oft aus Unstetigkeit Alles daran setzen, Unruhen zu befördern, wenn sich eine Aussicht zur Ruͤckkehr der Ordnung und des Friedens zeigt.

In Monat Juli d. J. erneuerte sich der Aufstand in Catalonien machte rasche Fortschritte und faßte end⸗ lich Fuß in der Gegend von Manteza, Vich und Ge⸗ roma. Einige der begnabigten Räͤdbelsfuͤhrer organisir⸗ ten neue Banden. Der Osristlieuten ant Bussons zeigte sich wieder, nicht mehr als ein von Bergen zu Bergen gejagter Fluͤchtling, son zern in offenem Felde mit dem Titel des Generals der koͤniglich genannten Division,

und die Erhebung von Contributionen aller Arten ver⸗

fuͤgend. Die Erfahrung hat gelehrt, daz die Sttenge des Gesetzes hinsichtlich der großen Menge gemildert

werden kann; eben so gegen die Rädelsfuͤhrer zu ver

fahren, dieses hieße aber der Sache des Königs schaͤdlich

sein; denn diese mißbrauchen die königliche Huld, um

ihre Verschwöͤrungen in ein guͤustigeres Licht zu setzen. ierdurch war es moglich, daß Menschen ohne Erfah— rung durch die Vorspiegelung verfuͤhrt werden konnten, daß jene aufruͤhrerischen Handlungen im Interesse des Königs unseres Herrn stattfaͤnden, eine Behauptung,

der die Langmuth der Regierung Glauben verschaffte.