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Gewalt zu verlieren und bald stieß es an einen Gossen— stein, wodurch ein Rad brach und die Maschine ins Stocken gerieth. Im Allgemeinen kann der Versuch ge lungen genannt werden; die gemachte Erfahrung wird auf die Mittel hinleiten, den Unvollkommenheiten abzu— helfen, welche den ersten Versuch nicht zur vollen Be,
friedigung ausfallen ließen.
Hannover, 21. Sept. Die in dem Köoͤnizreiche hinsichtlich des Buͤcher⸗Nachdrucks bestehenden Vorschrif. ten, nach welchen der Nachdruck, so wie der Verkauf der Nachdruͤcke bei Strafe der Confiscation saͤmmtlicher Exemplare der nachgedruckteag Schriften und einer Geld, buße von 10 Rthlr. in Ansehung aller derjenigen Schrif, ten untersagt ist, welche entweder von inlaͤndischen Buch, handlungen oder Buchdruckereien verlegt oder von ein—
heimischen Verfassern im In- oder Auslande herausge
geben worden, sind zufolge des Ausschreibens des Koönig— lichen Cabinets Ministerit vom 17. dv. M. bis auf Wei teres erneuert. Selbige sollen in Gemäßheit einer, mit der K. Preuß. Regierung getroffenen Uebereinkanft, vom
1. Nov. d. J. an, in gleicher Maaße und zum Schutze al
ler derjenigen Schriften in Anwendung gebracht wer— den, welche von Buchhaͤndlern oder Buchdruckern in den oder von Koͤnigl. Preuß. Unterthanen verfaßt, in- oder außerhalb der Koͤnigl. Preuß. Monarchie herausgegeben sind, oder
gesammten Koͤnigl. Preuß. Staaten verlegt,
ferner verlegt oder herausgegeben werden sollten, wohin,
gegen die hiesigen Koͤnigl, Unterthanen fuͤr die von ihnen
verfaßten oder bei ihnen verlegten Schriften in den
Koͤnigl. Preuß. Staaten einen gleichen Schutz wie die Koͤnigl. Preuß. Unterthanen zu gewaͤrtigen haben. Die
Obrigkeiten sind auf die Befolgung obiger Vorschriften attendiren zu lassen, mit dem Hinzufuͤzen angewiesen, daß eine gleiche Verabredung wider den Buͤcher-Nach— druck mit der Herzogl. Braunschweigschen Regierung bereits im Jihre 1778 getroffen, deren Dispositionen auch gegenwartig noch in Kraft seien
Der Kaiserl. Oesterreichische, bisher bei dem hiesigen Koͤnigl. Hofe accredttirte, gegenwärtig aber zum Ge— sandten an dem Koͤnigl. Daierschen Hofe zu Munchen ernannte Gesandte, Graf v. Spiegel zum Diesenberge— Hanxleben Execellenz, ist am 18. hieselbst eingetroffen, um das Abberufungsschreiben seines hoöchsten Hofes zu uͤberreichen. Se. Exxcell. haben von hier sich nach Braun schweig begeben.
Vom Main, 20. Septbr. Auf der Ruͤckreise aus dem Bade Bruͤckenau sind Ihre Maj stäten der Koͤnig und die Koͤnigin von Baiern gestern um 10 Uhr Vormittags im besten Wohlsein in Nuͤrnberg eingetroffen und im Gasthof zum rothen Roß abgestiegen. Im Gefolge be— fanden sich die Oberhofmeisterin Freifrau von Redwiz und die Schluͤsseloame Gräfin von Gravenreuth, dann der Oberststallmeister Fehr. von Keßling und der Oberst und Fluͤgel⸗Adjutant Farst von Thurn und Taxis. Kaum angelangt, begaben Sich Se. Maj. der Koͤnig, beglei tet von dem General- Commissar und Regierungspraͤsi, denten von Mieg, auf den Platz bei der St. Aeuydien⸗ kirche, um das vor dem Gymnastum-Gebaͤude au fge stellte Standbild Melanchton's zu besichtigen, und von da in die Werkstaͤtte des braven Kuͤastlers Burgschmid, der eben beschaͤftigt ist, das kunstreich gegossene lebensgroße Standbild des Freiherrn v. Fechendach, vormaligen Bi— schofs von Bamberg, zu ziseliren. Ihre Majestaͤt die Königin hatten Sich inzwischen, in Begleitung Ihrer durchlauchtigsten. Herren Bruder, der Prinzen Eduard und Friedrich von Sachsen Altenburg, in die Maga zine des Kaufmanns Bestelmeyer begeben, woselbst kurz darauf auch Se. Maj. der Konig eintraf. Um 1 Uhr waren die Allerhoͤchsten Herrschaften in den G ast hof zurückgekehrt, und nach dem Mittagsmahle wurde die Reise bereits um 3 Uhr, unter den Segenswuͤnschen und dem Lebehoch von Nuͤrnbergs Bewohnern, nach
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Weissenburg fortgesetzt. Ihre Masestaͤten w Abends in der J 2 ren hn
Zu der am 18. Sept. in Munchen eroͤffneten V
sammlung der deutschen Naturforscher und Aerzte, n zu der K. Obersthofmeisterstab den vom Sta dtmagist aufs Bereitwilligste uͤb er lassenen Rathhaussaal sehr schmackooll hat dekoriren lassen, ist eine bedeutende . zahl runmlichst bekannter Gelehrten aus dem In“ 1 Auslande eingetroffen. Auf den fraäͤnkischen Marktplaͤtzen steigen gegenm tig die Fruchtpreise, und man demerkt, daß wich Schiffsladungen mit Getreide Main abwärts nach) Rheine gehen. Dort ist insbesondere der Reps sehr sucht, und steigt im Preise. In den Niederlanden m rieth er, und deswegen sind die Preise des Ruͤboͤl stiegen. Rom, 13. Sept. Der Fuͤtst Gagarin hatte 7. d. die Ehre, Sr. paͤbstlichen Heiligkeit, als auße dentlicher Gesandter und bevollmaächtigter Minister Maj. des Kaisers von Rußland und Koͤnigs von Pl das Beglaubigungs-Schreiben seines Souverainz uüͤberreichen.
Zu Ancona brach am 1. d. in dem mit dem ner Theater verbundenen Kaffeehause eine furchtbare Feug brunst aus, indem ein Auswaͤrter die große Unvorss tigkeit beging, mit brennendem Lichte in der Hand n ohne irgend eine Vorkehrung, sich in das unter) Kaffeehause befindliche Magazin zu begeben, um Flasche mit Spiritus aus einem Fasse zu fällen. N die kraäͤftigsten Anstrengungen der schnell zum ÜUshä herbeieilenden Einwohner gelang es, nach 2 Stmh das Feuer zu bewältigen. Der Schade an verbrannt Waaren, welche in dem gedachten und 2 daran stoßend̃ schnell vom Feuer ergriffenen Magazinen lagen, ist träachtlich.
Bei Zagarolo war am 4. d. ein heftiges Hagelw ter, welches dreiviertel Stun en lang anhielt und gef Verwuͤstungen in dasiger Gegend anrichtete. in
chenen Manifests.) „Es siad seit der Restauraticu h wohl die Royalisten, welche mit den Waffen gekaͤmps als diejenigen, welche durch ihre Leiden widerstanda ihre Treue oͤffentlich an den Tag gelegt haben of Opfer der revolutionairen Absetzungen geworden war— nach Maaßgabe ihrer Fähigkeiten zu Staatsaäͤmtern) rufen worden. S. M. haben wiederholte Verfuͤgun erlassen, daß vorzugsweise die Offiziere angestellt wer sollten, welche aus den Reihen der Reyalisten trog ganz vorzuͤglich sind aber diejenigen bedacht worn welche bis dahin zu den catalonischen Divisionen göh ten. Nichts desto weniger legen die Aufruͤhrer den gesetzten Behoͤrden die naͤmliche Schald als den gh men Gesellschaften bei; sie verläunmden die an gesehnst Diener des Koͤnigs, dessen Regierung sie schlecht mt
den Weg zu legen suchen; sie gehn in ihrer Bethoͤmn so weit, daß sie der Meinung Glauben zu verschif suchen, als wuͤrden Se. Maj staͤt von Ihren Ungehh gen unterdruͤckt, und bestreben sich durch diese ( Gaukelei die Unabhaängizkeit und Wurde des Koͤnigt untergraben und Unordnung zu erzeugen, um den Ess der Freunde des Throns zu schwächen. Wie aber kin man wagen, zu behaupten, unser König were u nter ort da er sich des Vollgenusses seiner Souverainitaäͤt erften da die alten Gesetze und Herkommen beobachtet werd die alten Corporationen in ihre Rechte wieder eingesth die Eigenthüämer aus der Revolutionezeit ihres Bestht verlustig geworden, S. M. mit der ans stlichsten Soth falt fuͤr die Erhaltung der Grundgesetze Sorge trage die nachdruͤcklichsten Maaßregeln ergriffen worden sin
um jede Neuerung zu verhuͤten, und ein auf den din
nen, und der sie im Augenblick, wo sie ihrer Un stuͤtzung am meisten bedurften, Hemmnisse aller Amt solgt:
leunigst herbeigeeiltes Heer die Grenzen ,. 3 der Krone, wie Spaniens Eon ert. Mit Eifer fuͤllt die Königliche Garde die Luͤt— aus, welche die Entfernung der franzoͤsischen Trup in der Umgebung des Koͤnigs gelassen hatte; die anisation des Heeres befe stigt sich von Tag zu Tage; s Heer zeigt sich getreu; die letzte Aushebung geschah jeller und leichter als jemals. Die dem Mutterlaude reuen uͤderseeischen Besitzungen befinden sich in einem s wachsenden Wehistande. Die Koͤniglichen Freiwil⸗ n empfangen ihre Organisation unmittelbar aus den nden des Koͤnigs, und werden von allen Ministerien uͤtzt. Die Ordens und Welt Geist iche it, welche Revolution von dem offentlichen Unterricht entfernt te, uͤbt diesen Beruf nach zeitgemäßen Regeln wieder Die wiederum gestaltete Polizei ist den Beydeden ertraut worden, welche in alter Zeit damit beauftragt en. Durch weislich erwogene Verfügungen ist Ord. ig in die Verwaltung der Staatseinkuͤufte gedracht den, und der Augenblick ist nicht fern, wo kluge Re⸗ en eine Gleichstellung der Einkuͤnfte mit den Aus, en bewirken werden; der Credit hat sich bis jetzt, un⸗ chtet der großen Handelscrisis, worunter Europa ge⸗ en hat, erhalten. Und gerade einen solchen Augen, k wählt man, um eine ihrem Ursprunge nach so un⸗ dige, ihrem Wesen nach so thoͤrigte Revolution an— ttelin. Man veruft sich auf das Interesse der Reli, und des Koͤnigs und ist ungehorsam gegen die von Maj. eingesetzten Behörden; es wird Unordnung fftet, der Raͤchegeist aufgeregt, das Volk aufszewie— und mit dem Rufe der Religion und des ab— luten Königs die Grundlage der Religion und Monarchie untergraben. Unruhige Gemuͤther, wie der Neuerer von allen Zeiten, sehen uberall Unheil nirgends Gutes. Und doch kann der Religton und s Koͤnige nur durch bestäͤndigen Gehorsam, durch de— ädige Treue, durch Dankbarkeit, Gehorsam und Frie⸗ gefrommt werden. Se. Maj'staͤt sind betrübt, daß
Madrid, 4. Sept. (Schluß des gestern ab geht e genoͤthigt sind, die Aufruͤhrer zu strafen, aber auch
er betruͤbt, daß, geschäͤhe es nicht, die Unordnung ehmen wurde, und ihr vielleicht nicht mehr gesteuert den koͤnnte. Dies ist eine getreue Darstell ung de was in Catalonien geschieht, und der Folgen, die sich bieten. S. M. haben befohlen, daß sie bekannt ge— cht werden sollte, damit alle die Wahrheit erfahren, die Uebelgesianten nicht auf die Unwissenheit der tigen neue Verderbenspläne stuͤtzen. Se. Maj, sind chlossen, nicht laͤnger zu dulden, daß die Gewalt sich Rechte der gesetzmäßigen Macht anmaße und daß erhabener Name zu einem so traurigen Zwecke ge— braucht werde; Sie haben daher, um die Reinheit monarchischen Ge sinnungen und die Wohlthaten der sauration zu erhalten und den aufruͤhrerischen Auf— ten, welche einige Manufacturdistriete beunruhigen, Ende zu machen, fuͤr gut befunden, zu befehlen, wie zr: 1) Die Besatzung von Eatalonien wird eine be— ende Verstaͤrkung von Linientruppen erhalten, ohne die auf andern wichtigen Punkten gebrauchte Macht m eine Verminderung erleide. 2) Um dem Gene. Capitàͤn (Campo Sagrado) bei seinen vielen Geschaͤf— feine Erleichterung zu gewaͤhren, wird ein General onnet) ernannt werden, der unter des ersteren Be, e, mit den Militär Operationen speziell beauftragt und die zur Vernichtung der Aufruͤhrer bestimmten bppen befehligen wird. 3) Dieser General wird den uͤhrern seinen Auftrag und die ihm von Sr. Maj. heilte Vollmacht bekannt machen; er wird, mit Aus— hme der Raͤdelsfuͤhrer, alle diejenigen begnadigen koͤn—
, welche innerhalb einer gegebenen Frist die Waffen
derlegen werden; alle diejenigen, welche die ihnen an— tene Amnestie nicht innerhalb der vorgeschriebenen st annehmen werden, sollen ohne Gnabe erschossen
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werden. 4) Er wird die Rebellen unablaͤssig vꝛrfolgen, dis daß er sie zum Gehorsam gebracht hat. 5) Er wird defugt sein, uͤber die Königl. Freiwilligen, die er brau— chen möchte, zu verfugen. 6) Diejenigen Freiwilligen, welche den Befehlen des Generals nicht gehorchen, oder aus Furcht, Mitschuld, oder aus andern Geünden an den Kampf gegen die Aufruͤhrer Theil zu nehmen sich weigern mochten, sollen entwaffnet und für immer der Ehre verlustig sein, bei den Koͤnigl. Truppen zu dienen. 7) Sie werden folglich aufgesordert werden, ihre Pflich⸗ ten zu erfüllen, die Aufrechthaltung des Friedens und der Oronung im Janern zu beschuͤtzen, und es wird ih— nen die Aussicht gegeben werden, daß sie Sc. Majestät, was demnaͤchst auch geschehen wird, zur Verleihung von Belohnungen vorgeschlagen werden sollen. 8) Entlich ermächtigen Se. Maj. den gene inten General, wenn er es fuͤr gut defindet, die getreuen und zuverlässigen Unterthanen, die sich freiwillig anbieten mochten, zu be— waff nen, um den Sr. M. schuldigen Gehorsam zu er— halten, die Aufruͤhrer zu verfolgen und den Frieden wie— der herzustellen. — Gegenwärtige Mittheilung richte ich auf Besehl Sr. Maj. an Ew. Exer, damit Sie die er— forderlichen Anstalten zu deren Ausfuhrung treffen, und Sie dieselbe an alle Gouverneurs und an alle Behsrden von Catalonien zufertigen. S. M. vertrauen auf die Umsichtigkeit Ew. Excell. und sind uͤberzeugt, daß Sie durch eine nachdruͤckliche Ausfuhrung dieser Maaßregeln und unter Mitwirkung aller Civil, und Militarbehör⸗ den, das Ansehen der Krone in den empörten Gegenden wieder aufrichten und den Frieden, dessen der Staat so sehr bedarf, und welcher das Ziel der heißen Wunsche Sr. Maj. ist, wie der herstellen werden. Gott habe Ew. Exc. unter feinem heiligen Schutz. (Unterz) Der Mar— quis v. San Brano. Madrid, 31. August 1527.
mere
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Berlin. Das gestern erschienene Stuck der Gesetz⸗ sammlung fuͤr die Königl. Staaten enthalt die beisen Verordnungen in Betteff der, nach den Gesrtzen vom 27. März 1824, wegen Anordnung der Provinzalstaäͤnde in den Rheinprovinzen, desgleichen in Westphalen, vor behaltenen Bestimmungen, nicht minder auch die Kreis— ordnung für die genannten Provinzen, welche Se. Maj nachdem Sie die gutachilichen Vorschläge der, auf dem Landtage versammelt gewesenen Stande dieser Provin— zen vernommen, unterm 13. Juli d. J. zu erlassen ge— ruht haben. Nach Inhalt der erstgedachten von jenen Verordnungen, besteht der Stand der Fuüͤrsten in den üheinprovinzen, nachdem die Grafschaft Wied Run kel dem Fuͤrsten von Neuwied ayheim gefallen ist, Se. Maj. auch dem Fuͤrsten von Hatzfeld fuͤr seine Herrschaft Wil⸗ denburg Schönstein, nicht minder dem Fuͤrsten von Salm— Reifferscheidt Dyck fuͤr sein, groͤßtentheils aus ehemali⸗ gen reichsunmittelbaren Besitzungen gestiftetes Majorat Virilstimmen in genanntem Stande verliehen haben, aus dem Fuͤrsten von Solms-Braunsfels, dem Fuͤrsten von Solms, Hohen solms ⸗Lich, dem Fuͤrsten von Wied, dem Fuͤrsten von Hatzfeld, dem Fuͤrsten von Salm R eiffer⸗ sckeidt Dyck. Zum Stande der Ritterschaft qu alificitt nach dem Gesetze (die noͤthige persoͤnliche Qualificatien vorausgesetzt) der Besitz eines ehemaligen reichsritter— schaftlichen oder landtagsfaäͤhigen Guts in der Provinz, von welchem wenigstens eine Grundsteuer von 75 Thlr. als Hauptsteuer entrichtet wird. Das Normaljahr, in welchem diese Steuer entrichtet worden sein muß, ist das Jahr 1824. Beim gemeinschuftlichen Besitze eines Ritterguts, welcher Bruͤdern oder mehreren Mitgliedern ei nes Geschlechts zusteht, ist einer der Mitbesitzer in der Ritterschaft stimmfaͤhig und waͤhlbar. Dagegen befaͤhigt der Besitz mehrerer nicht conselidirten kleinen adlichen