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ministers bestimmt haben, daß bei Veranlagung der un— tersten Steuerstafe uicht aur wie disher die Steuer fur einen und denselben Haushalt auf hoöͤchstens 3 Personen beschränkt bleibe, londern außerdem noch uͤberall oiejmni— gen Personen dieser Stufe, welche am 1. Januar bes Jahres, fuͤr welches die Veranlagung geschieyht, ihr 60. Lebensjahr zurückgelegt haben, nicht mitgezählt werden sollen. Auf die deantragte allgemeine Ermäßigung der Klassensteuer hat aber nicht eingegangen werden konnen, da das jetzige Aufkommen von dieser Abgabe zur Dek kung der Beduͤrsaisse des Staatshaushalts einer Ver. minterung nicht unterliegen kann. Der weitere Antrag aber, bei den Familten der Tagelöhner und ganz gerin gen Grunddesitzer eine Eihshung der gesetzlichen Steuer in dem Falle eintreten zu lassen, wenn sie mehr als ein erwachsen's Kind im Hause behalten, wuͤn de gerade fue diese geortuzste und beeüecstigste Klasse eine Erschwerung der visherizen Last herbeiführen. Ferner sind die bei der Kassensteuer stattfindenden Befreiungen einzelner
im Gesetze bezeichneten Personen schon vor Emanation
des Gesetzes auf das sorgfaälcigste erwogen und auf eine moͤglichst geringe Zehl von Fallen beschränkt worden; und läßt sich darnach der Antrag, die bisher bestandene Exemtion der Prediger und Schullehrer ganz aufzuhe ben, um so weniger erfüllen, als gerade in dortiger Pro vinz besonders das Einkommen des Lehrstandes größten theils nut sehr sparsam abgemessen ist. 16) Das Ge, such um Uaterstuͤtzung der Os erschlesischen Gutsbesitzer, Behufs der in Kultur zu setzenden Landereien, welch ihnen als Aequivalent fuͤr abgelosete Rustikal, Praͤsta tionen zu Theil werden, koͤnnen Se. Maj. nicht gewaäh ten, und muß es den Oberschlesischen Gätsbesitzern da her uͤberlassen bleiben, wie in den uͤbrigen Provinzen auch ihrer Seits sich dee in Edikte vom 14. Septem ber 1811 5 29, 55 und 5b bezeichneten Mittel zu be— dienen, um die erforderlichen Kapitalien Behufs der durch die bäuerlichen Regulirungen, bedingten neuen Wirthschafts Einrichtungen zu beschaffen.
Gemeinheitstheilungs Orcnung vom 7. Juni 1821, ge ben Se. Maj. den Ständen zuvscdetst zu erwägen, daß was den ersten Punkt ihrer Verstellung betrifft, dem Jateresse der Schäferei Besitzer durch eine richtige An wendung der Bestimmung des §. 61 jenes Gesetzes, als wofuͤr der Minister des Innern ernstlich Sorge tragen wird, wirksam vorgesehen werden kann. Was den 2ten Punkt der Vorstellung betrifft, so soll bei der jätzt be, vorstehenden Revision der Abloͤsungs- Ordnung auf Ab— huͤlfe des daselbst dargestellten Uebelstandes Bedacht ge— nommen werden. 18) Auf den Antrag, daß dem naͤch sten Provinzial Landtage Vorschläͤge zu den in dem Schlesischen Wegebau-Reglement erforderlichen Abände rungen vorgelegt werden mochten, wird den Ständen eroͤffnet, daß bereits ein Entwurf einer neuen allgemei—
nen Wegeordnung, die ihrem Zwecke nach, unter Vor—
behalt der besonderen lokalen Bestimmungen fuͤr die Provinzial⸗ oder Local Reglements, nur die allgemeinen Regeln und Vorschriften sfuͤr diese Materie enthalten
und also das Allgemeine Landrecht Theil 11. Titel 15.
Abschnitt 1. emendiren, ergänzen und theilweise abaͤn,
dern wird, zur Pruͤfung vorliegt, und der selbe, je nach⸗
dem eins oder das andere zweckmaͤßiger und schneller zum Ziele führen wird, entweder bei Revisien des All— gemeinen Landrechts oder schon vorher besonders, zur Sanktion befördert werden soll. Sobald dieses voran⸗ gegangen, sollen die vorhandenen Provinzial und Lokal- wegeordnungen in jeder Provinz besonders einer Revi— sien und Prüfung unterworfen und zu dem Ende die Angelegenheiten mitttelst eines besondern Proponendi auch an den schlesischen Provinzial Landtag gebracht werden. 19) Die von den Staͤnden eingereichte Peti—
Gedruckt bei Feister und Eisersdorff.
17) Auf die Anträge wegen Abänderung einiger Bestimmungen der
Allge
tion, um Abstellung mehrerer in den bergamtlichen haͤltnissen e n Uebelstaͤnde , , pruͤfen und uͤder die Resultate der desfa ll sigen En tun gen von dem Staatsministerio Bericht er statten las Hiernach werden die Stände in Beziehung auf den sten Gegeustand der Beschwerde, wegen des den G. ken angeblich durch die bergamtlichen Behöͤrden 4 nen Rechts zur Anstellung der Schichtmeister, .
meine
pbreußische Staats- Zeitung
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daruber im Allgem. Landrecht enthaltenen Vorschtj uruͤck verwiesen; in Ansehung des zweiten Gegens des, das Rechnungswesen anlangend, wird den 61 den eroͤffnet, daß derselbe nicht zur Ent scheidun Landtags-Abschiede geeignet ist, sondern die Genz desbalb ihre Anträge bei dem Ober- Bergamte und!
8.
231.
Minister des JInnern zu machen haben werden. den Jten Punkt der Beschwerde betrifft: „daß nich volle Theil der Einnahme von den zur Erhaltung Kirchen und Schalen da, wo der Bergbau betth wird, gesetzlich bestimmten Frei Kuxen zu diesem z verwenget wird“ so behalten Se. Maj. Sich du nitive Bescheidung auf diesen Theil der Beschn noch vor, weil uͤber diesen Gegenstand Verhan dlu zwischen den Ministern der Geistlichen, und Un richts Angelegenheiten, des Innern und der Justi schweben, deren Resultat Seiner Majestaät zu hoch stiheer weiteren Entschließung entgegen sehen. Vezug auf den Sten Antrag der Siände: „daj Lollisionsfaͤllen des Grundbesitzers mit einem gn den, er jei Muther oder Schurfer, mehr zum Von
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Seine Königliche Maojestäͤt haben den bisherigen betlandesgerichts Rath Spons zum Geheimen Ober⸗— idunals. Rath zu ernennen geruhet.
Am 22. September endigten die diesjährigen großen
es Eesteren als des Letzteren entschieden werden ni Pertshdungen der in der Gegend von Berlin versam,
wird denlelben eröffnet, daß selbiger in seiner alldzmn Nelten Truppen. Es waren zu diesem Endzweck schon nen Fassung zu unbestimmt ist und deshalb keine m den letzten Tagen des vorigen Monats die saͤmmt— ruͤcksichtigung sinden kaun. Die Landes gesetze bestimsichen Linien Truppen und Landwehren des 3ten Armee— far Len Grundbesitzer die Entschadigung für die Oberflorps, unter den Befehlen Sr. K. H. des Prinzen ferner die Freikuxe und das Recht des Mitbaucs au bäheim von Preußen, in einem Lager auf beiden Sei
Halfte. Hierdurch ist derselbe in Schlesien bereits In des Teltower See's zu sammengezogen und in groͤße als in allen andern Provinzen beguͤnstiget. Der gte Ann Avtheilungen in den vorgeschriebenen taktischen Evo, die Belehnungen zu suspendiren, im Fall eines dag tionen und Bewegungen geübt worden. Am 7. Sept. zthobenen Widerspruchs, ist als üͤberflüͤssig erschi tte sich das Garde Korps in Berlin vereinigt Was endlich fernerweit die Beschwerden ünd Antsnud der Herzog Carl von Mecklenburg übernahm, 2 der Staͤnde zu 3, 4, 5, 6 und 16 betrifft: so hier aͤlteste General, das Kommando uber saͤmmtliche Se. Maj. nach daruͤber vernommenem Vortrage, den Tersammelte Truppen. .
aifter des Innern beauftragt, die darin zur Spill Am 9. September begannen die Uebungen mit einer gebrachten Gegenstände in einer von der Oberberg th eaßen Parade auf den Feldern von Tem pelhoff, nach maunschaft verfaßten desondern Schrift zusammenss eicher sich die Truppen zu einem feierlichen Gottes, und mit den Sr. Maj. vorgetragenen Einwendu lnste in drei große Vierecke formirten. Vom schöoͤnsten und Ersrterungen dieser Behörde anf jene Anträg Mter degünstigt, in Gegenwart einer unuͤbersehbaren Desch werden versehen zu lassen. Auf diefe (oem j Mnge von Zaschauern aus allen Standen, gewaͤhrte tags Abschied beigefügten) Schrift werden die Cl sser Akt einen uͤberaus imposanten Anblick. ; ; perwiesen und denselben Äberlassen, Falls Sie zur Die ganze vereinigte Truppen masfe bestand aus 5 fertigung Ihrer Augaben auf die den selben darin n Bataillonen Infanterie, 56 Schwadbronen Kavallerie gengestellten Einwendungen etwas anzuführen M nd 60 Geschätzen.
solches auf dem naäͤchsten Provinzial Landtage naͤhgn An den folgenden Tagen, den 10. und 11, traten rundet vorzutragen. 20) Auf die Auträge wegen as erste und zweite Armeen Mandver nach den dazu difieation der Gesinde Ordnung vom 8. November egebenen Dispositionen ein.
wollen Se. Maj. genehmigen, daß, da man in Nach einem Ruhetage begann am 13 das erste sien auch nach Publication dieses Gesetzes der W mer Manzver im ausgedehnten Sinne, wobei der mung 5. 43. desselben ungeachtet allgemein dei den eind durch einige Bataillone, Es kadronen und Geschüͤtze hetl üblichen Abzugstetmin fuͤr das ländliche G nter dem Generalmajor von Thile IJ. markirt wurde. namlich den 2. Januar, verblieben ist, es daselbst Der Disposition gemäß, war dies Mandver in 5 Z. ferner, sobald ein Andres in Mieths Contract nicht abredet worden, sein Bewenden häben soll. 21) 6 eröffnen Se. Maj. den Staͤnden, daß die erbeten ordnung wegen Benutzung der Gewässer zur B! rung vorbereitet ist und binnen kurzem erfolgen n
Königliche Schauspiele. Dien stag, 2. October. Im Opernhause: Freischütz⸗“ Oper in 3 Adbtheil,, von F. Kind. von C. M. v. Weber. (Mile. Henriette Sontag, nigliche Kammersangerin: Agathe, als Ga t rolle)
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ten Fluͤgel auf das Dorf Steglitz, dem ein concen— i. . folgte, und endigte auf den Anhoͤhen n litz.
. änorduuns des zweiten Armee Mandͤvers n ausgedehnten Sinne, den 14. Sepibr., hatte die schlacht von Belle Alliance die Grundidee geliefert. Dazu war ein passendes Terrain zwischen Steglitz und Behlendorf ausgesucht worden. Die combinirten Ar— een standen unter dem Kommando Sr. K. H. des hrinzen Wilhelm von Preußen und der General Lieu, lenant Krauseneck stellte mit 32 kleinen Bataillonen, 20
Redacteur J
bschnitte abgetheilt. Es begann mit einem Angriff vom
Berlin, Mittwoch, den 3ten October 1827.
Schwadronen und 26 Geschuͤtzen den Feind dar. — An demselden Tage wurde das Lager bei Teltow abgebrochen und saͤmmtliche Truppen marschirten in Cantonnirungs⸗ quaetiere. Am 17. Sept. begann das erste Feldmandver, wozu drei Tage bestimmt waren, und welchem folgen de Idee zum Grunde lag: „Ein Spreekorps kantonnirt zwischen Soandau, Pots „dam und Nauen. Die Städte Berlin und Bran „denburg enthalten bedeutende Kriegsdepots und Ma— „gazine, sind aber nur schwach besetzt, und wenn gleich „gegen Kavallerie Angriffe gesichert, doch gegen einen „ernsten Infanterie ⸗ Angriff nur auf 6 Stunden ver⸗ „theidigungsfaͤhig. In Walle zu Spandau ist eine „Bresche vorhanden, die nur eine 12st an dize Verthei⸗ „digung zuläßt. Die Havel wird von Spandau bis „Orantenburg beobachtet, alle Uebergaänge sind zerstoͤrt, „Kähne und Schiffe in Sicherheit gebracht. In die⸗
„ser Lage erhalt das Spreekorps die Nachricht, daß „sein Gegner ein Norbkorps von ungefaͤhr gleicher „Starke, welches am 15. in zwei Kolonnen bei Fehr, „bellin und Kremmen angekommen ist, sich den 16. „in Marsch gesetzt und Abends mit der Avantgarde „Nauen besetzt hat. Der Lagerplatz des Nordkorps „ist nicht zu ermitteln gewesen.“ —
In Folge dieser Idee debouchirte der Herzog Carl v. Mecklenburg, welcher das Nordkorps befehligte, über Nauen und Berge und griff das Spreekorps, welches unter dem Befehle des Prinzen Wilhelm K. H. hinter Markau stand, am 17. an, worauf sich dasselbe mit der Hauptmasse hinter das Desilee von Dyrotz zurückzog. Am 18. fanden Morgens dios Rekognoscirungen Statt; gegen Abend besetzte das Nordkorps, nach einem kurjen Gefecht, die Dorfer Ceestow und Wernitz. Am 19. in indeß griff das Nordkorps die Stellung hintet dem obenerwähnten Defilee an und das Manöver endet. nach mehreren nicht gelungenen Versuchen, diese starke Stellung zu uͤberwaäͤltigen. Hierauf ruͤckten die Trup⸗ pen in Kantonirungen und hatten den 20. Ruhetag.
Am 21. begann das zweite Feldmandöver nach der Generalidee:
„daß ein schwaches Ostkorps, von einem aus Westen „kommenden stärkeren Feinde gedraͤngt, sich auf der „Straße von Magdeburg gegen Berlin zuruͤckzieht „und diese Hauptstadt sowohl als Potsdam zu decken „bemuͤht ist.“ —
Das Kemmando des ersteren fuͤhrte der General— Lieutenant Krauseneck und das des letzteren der Gene, ral Lieutenant von Brause.
Das Ostkorps hatte sich auf den vor Buchow Karp. zow gelegenen vortheilhaften Anhoͤhen des Stellberges aufgestellt, gegen welche das Westkorps seine Krafte di⸗ rigirte.