1827 / 272 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 21 Nov 1827 18:00:01 GMT) scan diff

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6) In Betreff des Gesuchs um Aufhebung des Ge— werbesteũer verbandes, welcher zwischen den Städten Ko— blenz und Ehtendreitstein, so wie zwischen Koöͤln und Deuz besteht, eroͤffnen wir Unsern getreuen Standen, daß der unter den gedachten Städten in Hinsi ht der Gew erbe⸗

euer bestehende Verdand nicht, wie in der Petition icrthuümlich geäußert. wird, auf einer außerhald dem Ge, werbesteuergesetze liegenden Anordnung des Ministerii berubzt, vielmehr faͤr Koblenz und Eyrenbreitstein in der Beilage zu oem gedachten Gesetz unter Nr. 3. aus. druͤcklich sestgesetzt ist; fuͤr Koͤln und Deuz aber, welche auch in der Beilage B. zu dem Gesetze vom 30. Mai 1820 wegen Einrichtung des Abgabenwesens in Hin icht der Mahl und Schlachtsteuer als zusammengedhörend un⸗ ter Nr. 118. aurgesüͤhrt worden, in dem 7. S. der Bei lage B zu dem Gesetze wegen Entrichtung der Gewerbe⸗ steuer vom 30. Mai 1820 seine Begtuͤndung findet, auch nicht abzuändern ist. Sollten durch diese Verbände, wie behauptet wird, beide Theile in Nachtzeil gerathen und Anlasse zu Zwistigkeiten entstanden sein, so muß den Betheiligten uberlassen bleiben, solches zunaͤchst der den kompetenten Behseden, den Regierungen und in hoͤ herer J stanz bei dem Finanzministerto, zur Sprache zu bringen, wo dann die Beseitizung gegründeter Ve schwerden, auf anderm Wege, als durch Aufloösung der in dem Gesetze beruhenden Verbandes zu erreichen sein *in, Das Uns zur Beruͤcksichtigung empfohlene Ge⸗ such der Stadt Saarlouis, um Versetzung aus der zwei— ten in die dritte Gewerbesteuerklasse, welches das Pri vatinteresse einer einzelven Stadt betrifft, haben Wir zuvoͤrderst dem Finanzminister zur Pruͤsung und Ent scheidung im verfassungsmaͤßigen Wege zu gehen lassen; behalten Uns jedoch fuͤr den Fall, daß sich die Siabt bei letzterer nicht beruhigt, vor, Aller hoch st selbst davon Kenntuiß zu nehmen und der Stadt Unsere Enrschlie— Fung anf i9ren etwai zen Immediatrekurs zu eroͤff nen.

8) Dem Antrage, rie Weinsteuer nicht nach der Quantität des Mestes, sondern noch dessen Werth be⸗ stimmen zu lassen, ist durch das Weinsteuergesetz vom 25. September 1820 schon in 10 weit ent prochen, als die Weingaͤrtaer nach ihrer Guͤte und Lage in sechs ver, schiedene Klassen einzeschaͤtzt sind und danach der ge. wonnene Wein einer verhältnißmaßig. abgestuften, uber all mäßigen Steuer unterworfen worden ist. Auf die von dem jährlichen Wechsel der Witterung abhängigen Verschiedenheiten in der Guͤte und den Preisen der Weine einer jeden Klasse kann jedoch dabei im Interesse der Weinbauer selbst um so weniger Ruͤcksicht genommen werden, als fuͤr den Fall eines ungewöhnlich schlechten Weinjahrs der Finanzminister im 5. 9 des gedachten Gesetzes zu einer allgemeinen Ermäßigung der Wein— steuer bereits ermächtigt ist.

9) Was das Gesuch Unserer getreuen Stande um Erlaß eines Theils der Zuschlaͤge auf die Grundsteuer anlangt, so kann den selben nicht unbekannt sein, daß diejenigen Ausgaben, welcke, den franzoͤsi chen Einrich⸗ tungen nach, aus den Zuschlags-Centimen fuͤr feststehende und' veränderliche Departemental“ Ausgaben bestritten worden, ihrer Wesenheit nach, noch jetzt fortbestehen und aus den Staatskssen geleistet werden; daß also hiernach, gemäß der Bestimmung des allgemeinen Ab gabengesetzes vom 30. Mai 1820. §. 4. die Einziehung des Ertrags dieser Zuschläze, als eines zur Zeit der Pu— blikntion jenes Gesetzes bestandenen und aus der fran⸗ zoͤsischen Steuereinrichtung uͤbernommenen Theils der

Grundsteuer, zu den Staatskassen, an sich keinem derten unterliegt.

Es kommt also nur darauf an, ob die in den R provinzen aufgebrachte Grundsteuer, ein schließlich su Zuschlaͤge, gegen die ebenmaäͤßigen Leistungen ann Provinzen zu hoch stehe, oder aber fuͤr die Krafte dortigen Eingesessenen zu hoch uͤberbuͤedend sei.

Was die erste Frage anlangt, so wird Unsern treuen Standen hier die Versicherung genuͤgen, daß! der Lieferungssähigkeit und Wohlhabenheit jedes Lang theiles entsprechende Vertheilung der Staatslasten ausgesetzt in den Bestrebungen Unserer Regierung l und daß, wie wenig darum jenes Ziel schon

vollständig erreicht anzusehen gleichwohl durch neuere, seit dem Jahre 1818, ins Leben getretene Sn

ergesetzgebung bereits nach und nach und nicht ohne folg auf diesen Zweck hingewirkt ist. Irrig ist n eie in der Denkschrift geäußerte Ansicht, als ob in dern Provinzen der Monarchie dergleichen Zuschlaͤge Grundsteuer, welche urspruͤnglich zur Besteeitung gu ser, jetzt aus allg- meinen Staatsfonds geleisteten gaben bestimmt gewesen, gar nicht aufkamen, da vielmehr geschichtlich in allen P&:Awvinzen nachweisen! daß von den noch jetzt unter der allgemeinen Ben nang als Grundsteuer aufkommenden Abgaben ein dedeutender Theil fuͤr bestimmte, in den Steuern schreibungen und Verwilligungen namentlich bezeichm tzt aber ebenfalls aus den allzemeinen Staatssongt feiedigte Zwecke ausgeschrieben und verwilligt word So weit aber ferner die Uwerhaͤltnißmaͤßig kos dortigen Grundsteuer in dem der Petition zum Gun liegenden Gutachten des ständischen Ausschusses, aus den für die Landwirthschaft allerdings un günst Zeitverhältuissen der juͤngsten Vergangenheit, theils! den in einem benachbarten Staate zugestandenen Ert ßigungen der mehrgedachten Abgabe hergeleitet wer oll, so werden Uusere rheinischen Stände ermessen, eines Theils die ohnehin bereits guͤnstig wiederum! anderten Verhaͤltnisse einiger wenigen Jahre keinen

nuͤgenden Anlaß geben konnen, um darauf dauernde

gabenerlasse zu gruͤnden, und daß andern Theils, m zuf Vergleichungen mit Nachbarländern ankemmt, h sich nicht auf eine einzelne Abgabe beschränken, sonm die gesammten Abgabensysteme umfassen muͤssen, am nigsten also hiebei die wesentlichen Ecleichterungen, w den doctigen Provinzen, in Bezug auf innere Kons tions Abgaben, auf die Salzsteuer, durch Aufhebung Tabacksmonopols, durch Einfuͤhrung der weit gerinf Stempelabgabe, anstatt des dagegen aufgehobenen registrement 2c. zu Theil geworden sind, hatten uͤbet werden sollen. .

Dem Antrage Unserer getreuen rheinischen Sl auf Erlaß der mehrgedachten Zulags-Procente steht her nicht zu fuͤgen.

(Fortsetzung folgt.)

. . n.

Königliche Schau spiele.

Dienstag, 20. Nov. Im Schauspielhause: Carlos, Infant von Spanten,“ Trauerspiel in 51 von Schiller. (Hr. Devrient: Don Carlos.)

Mittwoch, 21. Nov. Im Opernhause: „Olim große Oper in 3 Abth., nach dem Franz. des Die und Brifaut, bearbeitet von E. T. W. Hoffmann. sik von Spontini. Ballets vom Koͤnigl. Balletm Telle und dem Koͤnigl. Solotaͤnzer Hoguet.

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gt: von Wilhelm J. 20;

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Freußische Staats-Zeitung.

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273.

Berlin, Mittwoch, den 21sten November 1827.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Paris, 14. November. Eine Zeitung vom Havr⸗ lt Folgendes von dem Stäats, Secretariat der mexi schen Regierung an alle Staaten des mexicanischen des gerichtetes Rundschreiben mit: Se. Maj. der von Frankreich haben Heren Alexander Vietor Mar⸗ zum Censul zu Jalapa und Veracruz zu ernennen ht. Se. Exc der Präsident haben hiernach befoh⸗ daß das deshalb von Hrn. Martin eingereichte Pa in Ausfuhrung gebracht werde, und ich benachrich. Sie davon in der Absicht, damit die Anerkennung Charakters des Hen. Martin oͤffentlich bekannt, und selde folglich in allen vorkommenden Gelegenheiten aller Auszeichnung behandelt werde, worauf er ver; ge seiner Stellung Anspruch zu machen berechtigt ist. Der Regierung von Peru hat Hr. Chaumette“ des. és, Jaspecteur des franzoͤsischen Handels, angekuͤn⸗ wiewohl er in seinem offiziellen Charakter nicht rkant werden konne, er jedoch stillschweigend zu gelas⸗ werden sollte, bis ihm das uͤbliche Beglaubigungs⸗ eiben hätte zukommen koͤnnen. Hr. Chaumette des= es ist in Folge dieser Benachrichtigung nach Lima ckge kehrt. b h arfeill⸗ wird unterm 6. Novbr. gemeldet, der Agent des Pascha von Aegypten, General von on, den l. d. M. dort angekommen war, und, daß folgenden Tage die fuͤr den Pascha dort erbaute gatte Egyptienne von 60 Kanonen gluͤcklich vom Sta⸗ gelassen worden war. Moͤge sie, ruft der Cour. aus, ein anderes Navarino fin den! 4 Die Waͤhler der hiesigen Opposition werden, wie es jt, die Herren Du pont (de l'Earez, Laffitte, Perier, stant, von Schonen, Terncaurx, Royer, Collard und Banguaier Ardoin in di: Kammer zu bringen suchen. Fuͤnfprocentige Rente 1601 Fr. 55 C. Dreiproe. Fr. 20 C.

London, 10. Nov. Unsere Blaͤtter enthalten eine ressante Uebersicht der in England seit der Eroberung ch Wilhelm oder seit dem Jahre 1066 bis auf. den tigen Tag statt gehabten Verleihungen oder Wieder ellungen der Pairswuͤrde, nicht min der auch eine ersicht der , e,, ,. in 5 din ende Verleihungen jene . K von Wilhelm II. A; von

inrich J. 5; von Stephan 18; von Heinrich II. 9;

Heinrich VI. keine;

von Heinrich VII. 20; von Heinrich VIII. 66; von Eduard VI. 22; von Maria 9; von Elisabeth 29; von Jacob J. 98; von Karl J. 130; von Karl II. 137; von Jacob II. 11; von Wilhelm und Maria 4b; von Anna IN; von Georg JL 60; Georg II. 99; Georg III. 254 und von Georg IV. 27. Irläntische Pairs Ernen— nungen geschahen: von Heintich II. I; von Richard 1. keine; von Johann 43; von Heinrich III. 1; von Eduard . keine; von Ezuard II. 4; von Eduard III. 4; von Richard IL 2; von Heinrich IV. 2; Heinrich V. und von Eduard IV. 4; von Eduard V., Richard IIIL und Heinrich VII. keine; von Heinrich VIII. 17; von Eduard VI. 2; von Maria keine; von Elisabeth 3; von Jacob J. 55; von Karl J. 57; Karl II. 41; von Jacod II. 5; von Wilhelm und Maria 14; von Anna 8; von Georg L 54; Georg II. 76; Georg III. 268 und Georg IV. 9.

Die vormaligen Minister, Lord Melville und Graf Bathurst, halten sich gegenwartig in Schottland auf, wo ihnen Graf Grey sehr viele Aufmerksamkeit erweist.

Ein hier wohnhaftes griechisches Haus sandte neu— lich ein Schiff mit Eisen nach Constantinopel, welches von den griechischen Kapern genommen und fuͤr gute Prise erklart wurde, weil das griechische Haus, dem es gehöre, dem Sultan seine Unterthaͤnigkeit nicht aufge⸗ kuͤndigt habe.

Einer der bedeutendsten Handelszweige von Liver— pool war sonst der Handel nach dem La Plata-⸗Strom, der jedoch seit nunmehr beinahe 2 Jahren durch die unglücklichen Feindseligkeiten zwischen der Republik Buenos Ayres und dem Kaiserthum Brasilien voͤllig unterbrochen ist, wodurch die Kaufmannschaft von Li— verpool sehr großen Schaden erlitten hat. Der Haupt— gegenstand der Ausfuhr aus Buenos Ayres sind Haute, in diesem Artikel waren große Bestellungen vor dem Ausbruche der Feindseligkeiten gemacht, inzwischen ist nun der größte Theil jener Vorräthe verfault, da deren Ausfuhr durch die Blokade des La Plata, Stroms ver— hindert ward. Die Kaufmannschaft von Liverpool hat nunmehr dieses und andere Verhaͤltnisse in einer durch Hrn. Huskisson in voriger Woche dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten uͤberreichten Vorstellung dargelegt und darauf von letzterem die Versicherung erhalten, daß wan die Sache unverzuͤglich in Erwägung ziehen und zusehen werde, in wie fern es der Regierung möglich sei, durch ihre Dazwischenkunft ihnen Entschaͤ⸗

digung zu verschaffen Gestern gaben Se.

Soc holkm, 9. November. K. Hoh. der Kronprinz ein glaͤnzendes Fest zur Feier

Richard J. 6; von Johann 8; ven Heinrich III. 22; n e I. 16643 * Eduard II. 53; von Eduard I. 81; von Richard II. 34; von Heinrich IV. 17; n Heinrich V. 8; von Heinrich VI. 57; von Eduard f. 57; von Eduard V. keine; von Richard III. 5 1

des Beburtstages J. M. der Königin. Vorher war Concert, in dem sich Madame Catalani hoͤren ließ, und darauf Ball. JJ. MM. der Konig und die Koͤnigin beehrten dies Fest mit Ihrer Gegenwart, wozu die ober—

Gedruckt bei Feister und Eisersdorff. Redacteur I