1827 / 272 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 21 Nov 1827 18:00:01 GMT) scan diff

sten Staatsbeamten, das diplomatische Corps und eine große Anzahl Standespertonen eingeladen waren.

Der Kronpeinz, welcher in einem Pallaste zu Bo logna eine dedeutende Gemaäldesammlung desitzt, hat mehrere der trefflichsten hieher kommen und von unserm ruͤhmlichst bekannten Professor Westin auffeischen lassen.

Vom Main, 16. Novdr. Den Nachrichten aus Muͤnchen zusolge hat am 12. d. in der Kammer der Abgeordneten die Wahl der Kandidaten fuͤr die Praͤsi⸗ dentur dieser Kammer begonnen und ist am 13. fortge setzt und beendigt worden. Diese Wahl geschieht de— kanntlich mittelst schriftlicher Wahlzettel aus der Ge— sammtzahl der Abgeordneten, ohne Uaterschied der Re— gierungsdezirke, Klassen und Stände; dabei ist festge— fetzt, daß die Gewählten absolute Stimmenmehrheit ha— ben muͤssen. Diese erhielten successiv in den verschiede. nen Skrutinien: die Freiherrn von Schrenk und v. Leo nard, die Hen. He ffuer, v. Reiudl, Dr. Geyer und Häcker. Von Se. Maj. dem Könige sind darauf aus jenen 6 Candidaten die Freiherrn von Schrenk und von Leonard, jener zum ersten und dieser zum zweiten Praͤ— sidenten der Kammer der Abgeordneten ernannt worden. Diese Kammer zählt 120 Mitglieder, naͤmlich 15 Grundbesitzer mit gutsherrlicher Gerichtsbarkeit, 3 Ab geordnete der Universitäten, 15 Geistliche der kathol schen und der protestantischen Kieche, 29 Abgeordnete der Staͤdte und Markte uns 58 Landeigenthuͤmer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.

Se. M. der Konig ven Baiern haben dem Stadt. Commandanten von Augsburg, Generalmajor von Epp— len, in Ruͤcksicht auf die von ihm ruͤhmlichst zuruͤckgeleg⸗ ten 50 Dienstjahre, das Ehrenkreuz des Königl. baieri— schen Luswigs Ordens verliehen. . J

Das neueste großherzogl. Hessische Regierungsblatt enthält eine Verordnung, nach welcher, bis auf weitere Verfugung, die Zihl der Advokaten und Prokuratoren in Darmstadt auf 59, in Gießen auf 30 und in Mainz auf 20 beschraͤnkt sein und so lange dis die dermalen angestellten Asvokcten und Pxokuratoren sich unter diese Zahl vermindert haben werden, eine neue Anstellung eines solchen nicht statt finden soll.

Aus dem Rheingau wird unterm 6. d. gemeldet: Wiesbaden erhalt bekanntlich eine katholische Kirche. Der Plan derselben ist genehmigt und es läßt sich ein schoͤner Bau erwarten. Die Kosten werden fast einztg durch freiwillige Beiträge destritten. Die Protestanten steuerten mit christlicher Milde, und gaben einen Be weis von wahrer Naͤchstenliebe und ächtem Buͤrgersinn. In diesem Jahre wurde beschlossen, eine evangelische Kirche in unserem Rheingaue aufzufüͤhren. Man fing an Beitraͤge zu diesem Zvecke unter den Protestanten zu sam— meln, die allein die Kosten ubernehmen zu wollen schienen. Das verdroß die Katholiken, denen reiche Gaben, zum Baue ihrer Kirche in Wiesbaden, von den Protestanten zugekommen waren, und welche diesen in keiner Art gu— ter Gesinnung und lobenswerther Handlung nachstehen wollten. Die Subseriptions Liste wurde demnach, einer hoͤhern Verfugung zufolge, auch den katholischen Ein« wohnern vorgelegt, und sie blieben hinter ihren prote, stantischen Mitbuͤrgern nicht zurüuͤck. Die Gemeinden der beiden Aemter des Rheingaues, Eltville und Ruͤdes— heim, in deren Mitte die protestantische Kirche erbaut wird, haben dazu einen Beitrag von mehr als 3000 Gulden unterzeichnet. Was Einzelne in diesen Aemtern steuern, ist in der angefuͤhrten Summe nicht begriffen.

Aus der Schweiz, 10. November. Seit dem 4. November sind in Bern die eidgensssischen Kom missarieu für die Unterhandlung mit den ö Oesterreichischen Minister fuͤr eine Uebereinkunft wegen Auslieferung der Verbrecher versammelt. Zu Ende die ses, oder Anfang des kommenden Monats wird gleich

falls in Bern die Unterhandlung mit dem Koͤnigl. fran.

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Embargo auf alle fränkischen Schiffe legen,

Acmiral Codrington,

6 e, . einer Uebereinkunft uͤber M ltere Berichte Über den Zustand von Kon stantinopel schiegene Justiz, Poltzei, und andere nachbarli arten. ** ; haltuisse, ourch die dasuͤr ernannten , ,, re. Ein anderes Schreiben aus Triest vom 6. Nov. missarten vor sich gehen. enfalls in der Allga meinen Zeitung) meldet: „Ein Ju Zen Verhandlungen des großen Rathe a Hisf, Cas ant. an 26. Ort, verre, r e, e, Kanten Luzern am 19. Oktober betraf der achte Ann M'noch ahr der Veltarigunz beduürsende Getucht mit, der Kommission aber dis Staats oerwaltung die min zu Patcas alle Srauttu er img det woran löten.. eines Beschlusses des täglichen Raths vom 17. Otml io war noch immer oon den Geichen blecktrn * 986 1826 eingesuͤhrte Zensur gegen alle Schriften politisg (cha hatte den Dijschef und die Primaten Ger Jusel und religioͤsen Juhalts. Die Commission spricht? Geißeln aufheben und ein parceun lassen · dahin aus: „daß, so wie Preßgesetze nur von dem Gꝛis Aas deim, in der Florentiner Zeitung enthalte geber ausgehen koͤunen, auch Zenjurgesetze als Gegen satz Bericht des Admirals Codrington uber die Schlact r. ee, ee. ö. , e, fallen. Der Gag Navarin theilen wir nachträglich noch Folgendes mit: . wichtig und zu tief etngreifend, als daß er lih ; ö F lich der n, mr der e ., Die allutten Schiffs batten Delehl, i. , 6 den darste. Wir stehen daher in der Uederzeugn eden, dis es , ,,, . . daß nes Zensuredikt nie von dem täglichen Rthe ! dieler Veleyl warde auch eng, desde cher, de erlassen werden sollena, und finden uns in Folge de erlien englischen Schisse rückten, ahn , n g bewogen, anzutragen: daß der tägliche Rath aufg und legten sich vor Anter, ohne eine . 19 9 dert werde, die Verorbonung vom 17. October 1823, ezeigen; coch dem erkte man seindliche Austalten voir Zen sar erufuhrend, zuruck. niche.“ é Cer Turten, und vorzüglich in den von inrn⸗ nder gemachten Mandveen.

Spanten. (Barcelona, 5. Novbt.) Den zl6 Parlamentair - Boot unter dem rteutensnt Git Roy

M. ist der König in Valencia angekommen, und nen Braader ab; wahrend teieser Ossihier unter sogleich Ihrer M. der Koͤnigin bis San Felipe de Ute, wurde plotzlich vom Brander ein Mugteten— tiva entgegengereist. Ihre Majestäͤten sind den 31. gemacht, welches mehrere Judividuen und arun— sammen in Valencia an gekommen. sen Psarlameatar selost toͤotete. Dies war Cas 3e Der Graf von Espagne ist bei seiner Ruͤckkehr j zum Gefecht, welches in einem Augendlick allgemein Vich deinahe vor den Thoren dieser Stadt von ch d'. Die Ai hatte auf einer Seite das Schiff des Bande Empoͤrer, die sich dort in einem Hinterhasse bädan Bei, auß der andern jenes des M eh nrt ein legt hatten, angegriffen worden. Seine Escorte (i des Befehlshabers aller egyptischen Schiffe. Nach sich tapfer, jagte die Emposrer in die Flucht, und min das letztere Schiff nicht auf die Ang leuerte, lo sechszehn Gefangene. . auch, ungeachtet das Gesecht schon degonnen hatte, Der General Carratala, Chef des Generalstä Asia nicht auf diefes Schiff. Mohartem Dei lieh des Grafen Espagne, hat in Vich neuerdings zahlreil : dem Aomiral Cobciugton wissen, daß er am Se Verhaftungen vorgenommen. täinen Autheil nehme. Inzwischen 4lug ich ver Hr. von Laamano, Gouverneur von Figuer⸗ sche Admiral auf der andern Seite mit dem Kapu

hat folgende Bekanntmachung erlassen: In Folge L Bei. Hierauf degab lich der Pilote der Asta zu von S. E. dem General Capitain der Provinz erh harcem Bei, am Auftlaͤrunven zu erhalten, und zu nen Justruetionen, wetse ich alle Personen jeden Re hren, ob es noch moglich sei, das Dlatvergießen aus⸗ ges und Beruss an, binnen einer Frist ven vier i leben, auein, kaum hatte er sich genahert, ols er zwanzig Stunden lämmtliche in ihrem Besitz befin der Mannjchaft des feinelöchen Schiffes getdotet chen Schieß- und andere Gewehre jeder Act, bei Str e, das nun ebenfalls auf die Asia zu 1auern degann. von hundert Dakaten und zweijähriger Galeerenhs r neue Beweis ber Treulosigkeit erditterte nur noch ihren Ortsobrigktiten zu übergeben. Ausgenommen den englischen Oberbesehlshader, welcher auf der jedoch alle aseligen Personen, eder solche, die sich an re diese wiederholten Beleioigungen auf eine aus rer Vortheile erfreun, vorausgesetzt, daß sie weder nete Art raͤchte. Die Asia deschoß zur gleichen Zeit revolutionairen Miliz zur Zit der abgeschafften Ces hin zur Seite defindlichen Ascsmitale, und in Blißz— tution gehort, noch an dem verabscheuunge wuͤrdigen J nelle waren die zwei geoͤßten osmannischen Schiffe stande in dem Fuͤrstenthum, wahrend der letztverflos Nufe auf den Fluthen hin und her treiben der Trüm— Zeit, Theil genommen haben. Nach Zerstoͤcung dieser deiden Schiffe fand sich

Turkey. Ein Schreiben aus Triest vom 6. N sia dem Feuer der zweiten und driiten feindlichen (in der Allgemeinen Zeitung) meldet, daß Nachricht aus Zante und Corfu vom 27. Octob. zufolge, nach! Schlacht bei Navarin ein Theil der vereinigten Flott nach den Dardanellen abgesegelt sein soll. Man g muthet, daß dieses detaschirte Geschwader dort eintref und zum Schutze der Christen in Konstantinopel drohende Stellung einnehmen werde, ehe Ibradims taren die Nachricht vom Ugtergange seiner Flotte! Pforte uͤberbracht haben. Uebrigen scheinen (saat js Schreibin weiter) ungeachtet des am 20. Oct erlitte Schlages die Ditpositionen Ibrahim Pascha's noch k Aussicht zu einer neuen Konvention zu gestatten, dea seitdem in allen von ihm besetzten Hafen Moreag's“ und sot die Mannschaft von jonischen Schiffen in Ketten sch gen ließ. Er scheint sich sonach auf das Aeußerste bt zubereiten, allein es durften unmächtige Versuche sch der seine beschädigten Schiffe Zante und Malta ausbessert, halt alle nach den Darde

kenheit aushielt. Die Tapferkeit, mit welcher die a und der Albion sich auf ihren Posten behaupteten, hewundernswurdig. Das Benehmen der Abmiraͤle b. Heyden und Ritter de Rigny wahrend des gan— hefechtes kann allen Befehlshabern der Marine zum Beispiele dienen. Der Kapitain Fellowes rettete iner geringen aber unerschrockenen Mannschaft die Si dem Augenblicke, als feindliche Brander im Begriff n, sie anzuzünden. Der Cauibrian, der Glasgow er Talbot, welche dem schoͤnen Beispiele des Kapi— ugen, Befehlshabers der Armide, folgten, zer“ gaͤnzlich die ihnen entgegen stehen den feindlichen euge, und brachten mehrere Batterien zum Schwei auf diese Art war der Sieg vollstaͤndig. Das Ge dauerte vier Stunden ununterbrochen mit einer chreiblichen Heftigkeit und Erbitterung fort. Bei— ds ist die Scene der Zerstoͤrung, welche sich am des Kampfes darbot. Jene feindlichen Schiffe,

Der Dar mouth schickt⸗

ausgeetzt, welches sie jedoch mit gleicher Uner,

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fechte geleitet werden konnten, wurden von ihrer eigenen Maunschaft in Brand gesteckt.

n lt a n nd.

Landtags- Abschied für die Rheinischen Pro— vinzia list an de. (Fortietzung.)

10) Desgleichen koͤnnen Wir auch dem Antrage nicht Statt geben, durch eine Deklaration des Stem— pelgzesetzes den unter der Herrschaft der alten Statu⸗ ten eingetretenen Ehemäunern cieselbe Befreiung ven dem Erbschaftsstempel zu bewilligen, welche im Gesetze vom 7. Marz 1822 den überlebenden Ehefrauen dewil— ligt worden ist. Denn die letztere Befreiung ist im Sesetze nur um deshald angeordnet worden, weil die Frauen nach dem Tode des Mannes sowohl wegen ihrer eigenen Subsistenz, als zu E ziehung ihrer Kinder, der Regel nach, groͤßerer Erleichtetung bedürfen; daher denn auch die Befreiung nur dann eintritt, wenn sie zugleich mit Kindern den Mann uͤderleben. Dieser Grund tritt aber, der Regel nach, bei dem uͤberlebenden Ehemanne nicht ein. Uebrigens ist durch Entscheidungen des Re⸗ vistons und Kaͤssationshofes die Richtigkeit der statt ge— jundenen Anwendung des Gesetzes bereits anerkannt, daher auch das für eine Abänderung desselpen angefuͤhrte Motiv, daß dadurch zweifelhaften Prozessen werde vor— gebeugt werden, nicht statt findet.

11) Wir haben bereits unterm 16. Januar d. J. Unsern Finanzminister wegen Befreiung der Kirchen nicht nur, son dern auch der Armenanstalten, Waisenhaͤu⸗ ser, milden Stiftungen, Schulen und Universitäten von allen Stempelabgaben mit vorläufiger J struktion ver— sehen und durch solche mehr gewahrt, als Unsere ge⸗ treuen Stände in ihrem Gesuche, um Befreiung der Kirchen vom Ecbschaftsstempel gebeten haben.

Diese umsassendere Bewilligung in Beziehung auf die Kirchen noch rückwärts fuͤr gültig zu erklären, und daher die seither erhobenen Abgaben dieser Art erstatten zu lassen, koͤnen Wir Uas aber nicht bewogen finden. Dean es ist nicht gegründet, daß bei Erlassung des Ge— setzes vom 7. Marz 1822 den Kirchen gesetzlich eine Be⸗ freiung zugestanden sei, indem die im vormaligen Groß— hetzogtyum Berg unterem 258. Februar 1814 erlassene Verordnung keineswegs von einer zur Gesetzgebung be—

sjugt gewesenen Beyorse ausgegangen ist, und daher als

Gesetz nicht anerkannt werden kann. Das von den Ständen angefuͤhrte Dekret vom 30. December 1809 bezieht dagegen sich lediglich auf die von der Stempel— abgabe verschiedenen Enregistrementsgebubhren.

12) Wenn nun auch in der vorst-hend bemerkten

Bewilligung Unsere getreuen Stande Unsere lan des va

terliche Bereitwilligkeit, die frommen Stiftungen moͤg⸗

lichst zu deguͤnstigen, erkennen werten, so können Wir

doch auf das Gesuch um Befreiung der Armenanstalten

von der Mabl und Schlachtsteuer nicht eingehen. Denn da alle Exemtionen von indirekten Steuern dieser Art,

wie die Erfahrung zeigt, zu mancherlei Mißbräuchen. und zu Nachtheilen fuhren, welche die Vorcheile des

Eximicten bei weitem udersteigen, so haben Wir selbst

da, wo diese Befreiung fruͤher bestanden hat, solche moͤg—

lichst beschtänkt, und koͤnnen Uns zu Bewilligung neuer

Exemtionen um so weniger entschließen, als in den der

Mahl und Schlachtsteuer unterworfenen Stätten die

Kommunen durch die ihnen dewilligten Zuschlage in den

Stand gefetzt werden, die den Armenanstelten durch die

Steuer etwachsende, jedenfalls nicht sehr erhebliche Aus—

gade aus Kommunalmitteln zu decken.

13) Dem Antrage Unserer getreuen Stände, daß

nicht gaͤnzlich zerstoͤrt, doch nicht mehr im Ge—

nellen destimmten Schiffe an, und rathet ihnen, vorch

der in den vormals Nassauischen Landestheilen noch be⸗