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Fabrikzeichen in der ganzen Monarchie, werden Unsern getreuen Standen selbst die Schwierigkeiten nicht ent, gehen, welche damit verbunden sein würden, wenn man seden Fabeitanten im Umfange der Monarchie bei dem ausschlteßenen Besitze jedes von ihm zu Uuterscheidung seines Fabeikats willtührlich gewählten Zeichens schutzen wollMe, da, nach deu bei U serm Ministerio des Jonern eingegangenen Nächrichten, in Selingen allein bloß fuͤr Messer über tausend verschiedene Zeichen im Gange sind. Hiernach werden sie selbst beurtheilen, bis zu welcher Anzahl diese Zeichen in der ganzen Monarchie aust igen mussen, und daß es, selbst wenn die Muͤhe und Kosten der Anlegung und Fortführung von Verzeichnung nicht gescheut würden, doch mit der groͤßten Aufmerksamkeit unmoͤglich ist, bei der Bestätiqung eines neuen von ei— nem Fabrikanten gewählten Zeichens dafür zu stehen, daß nicht bereits ein gleiches oder sehr ähnliches von ei— nem andern gebraucht werde. Die sicherste Bez ichnung eines Fabrikats bleibt die mit dem Namen und Wohn orte eines Fabrikanten. Gegen das Nachmachen dieses Zeichens schutzt sowohl das franzossische Stragesetz, al das allgemeine Laudtacht Th. 2 Tit. 20, §. 1440, 1145 und 1451; daher denn ein neues Gesetz nicht ür erfor— derlich erachtet werden kann. Doch haben Wir ein nochmalige kommissarische Untersuchung des Gegenstan des angeorentt und werden hiernaͤchst ermessen, ob und welche ergänzende Bestimmungen hierunter noch erforder lich sein moͤchten.
23) Auf das Gesuch um Entrichtung eines eigenen Gerichts und einer eigenen Hypothekenkammer fuͤr die Stadt Elberfels, koͤnnen Wir zwar fur jetzt, da erst nach Einführung der preußischen Gesetze die definitive Orga nisation der Gerichte erfolgen wird, keine Entschließung fassen; werden jet och kuͤnftig, wenn jene Organisation Statt findet, auf das Beduͤrfnch der Stadt Elverfel und ihrer gewerbreichen Umgegend landesvaterlichen Be dacht nehmen.
24) Was die gewuͤnschte Aufhebung oder Fixatien ö der Transeriptionsgebühren bei Veraͤnderung des Grund eigenthums anlangt, so machen Wir Unsern getreuen ; Ständen bemerklich, daß die in Folge der noch beibehal—
tenen fruüͤhern Hypothekenverfassang auf dem linken . Rheinufer noch bestehenden franzoͤsischen Hypothekenge ö. bühren durch das Stempelgesetz vom 7. Marz 1822 kei— neswegs aufgehoben, wohl aber die desfallsigen Kosten durch Verwandlung der Enregistrirungsgebüͤhr bei Ver àaͤnderung des Grundeigenthums in eine neue, den vier ten Theil derselben betragen de Stempelabgabe, sehr er— leichtert worden sind. Jene Hyrothengebuͤhren, welche bei Eintragungen, wo nicht das Eigenthum der Grund- stuͤcke uͤbergeht, dort geringer, als die in den andern Provinzen uͤblichen Sporteln sind, wie solches die Spor teltaxorbnung ergiebt, koͤngen daher auch fur jetzt weder abgeschafft, noch auf einen festen Satz ermaͤßigt, wohl aber werden bei Einfuͤhrung einer neuen Hypotheken Ordnung solche nach der dann einzufuͤhrenden allgemei⸗ nen Sporteltaxordnung bestimmt werden.
genden Anlaßen
ben,
gung wuͤrdig.
zuwit ken.
Fonds die besondere
meinden geschehen ist,
1 —
25) Das Beduͤrfniß der Unsern getreuen Staͤnden in Antrag gebrachten allgemeinen Revision der Pfatrei Circumsceriptionen ist zur Zeit nicht dargethan, auch von den küschlichen Obern nicht einmal ausgesprochen worden. . Wir finden daher auch fuͤr jetzt noch keine Veranlassung, H dieses Beduͤrfniß als wirklich vorhanden anzunehmen. è Uebrigens ist in einzelnen Faͤllen fuͤr Befriedigung des kirchlichen Beduͤrfnisses durch Wiederherstellung suppri—
mieter Huͤlfspfarreien unter Mitwirkung der 4 meinden so viel moͤglich gesorgt worden; auch wird in
geeigneten Faͤllen feenerhin dafür gesorgt werden. 26) Auf den Antrag, wegen Verbesserung der Pfar—
—
Gedruckt bei Feister und Eisersdorff.
Abth., von Schiller. Verina. )
Abtheilungen,
nach den
(H
Kräften
Königliche Schauspiele—
Donnerstag, 22. Nov. Im Schauspielhause: , Verschwoͤrung des Fiesko zu Genua,“ Trauerspiel r. Devrient, vom Stadtt zu Leipzig: Fiesko, als letzte Gastrolle.) — (Hr.
Freitag, 23. Novbr. Im Opernhause: „Die st Muͤllerin,“ Oprr in 2 Abtheil. Hierauf: „Die beiden Tanten,“ komisches Ballet nusik von Gyrowetz.
Musik von
Redacteur M Ln haͤtten ihren Eifer fuͤr die alten Freunde der libe⸗ 4 Aegyptische Fregatten, jede
daß die &
wonach den
Pass
reigehalte, koͤnnen Wir zwar in der Allgemeinheit er gestellt worden, nicht eingehen, ar. in einzelnen Fällen bereits geschehen, dei besonders dt ) der Siaals ka Aushulfen zu bewilligen geneigt sein. Wenn aber Stande eine allgemeine Erhöhung der Plfarrgehalte m schen, so kann solche nur in derselben Art bewirkt denl, wie solches bisher theilweise durch diejenigen . die von der durch Art. 67 1 eer organischen B stimmun gen suͤr den kathelit Kultus gegebenen Ermächtigung Gebrauch gemacht welchen Falls Wir vom nächsten Landtage q mess nen Vorschiägen hieruͤber entgegensehen. 27) Was den Antrag auf Anstellung kathols Geistlichen zur Wahrnehmung der Seelsorge bei Mintair in den Haupt Garnison Orten anlangt, so kennen Wir auf das Volständigste an, fur die religtoöse Bildung der Soldaten von der git Wichtigkeit ist, und haben deshalb Anordnung get daß in dieser Hinsicht fuͤr den katholischen Theil da nee Alles geschehen solle, was nach der bestehenden! litait Küchenversassung zulälssig ist. Hiernach wird, digherigen Verfahren gemäß, auch feruerhin die otge katholischer Soldaten an den Orten, wo Ki dieser Konfession vochanden sind, ein m Geistlichen s lich übertragen, an andern Orten aber casuͤr ges werden, daß mehre Male im Jahre katholische Gess zur Ausübung der gottesdienstlichen Hanelungen s kommen. Unsere Minister der Geistlichen Angelegt teän und des Krieges haben Wir zu fernerer B tung dieses Verfahrens angewiesen, so wesentliche Abänderung der Militair-Kirchenverfasg als die Anstellung katholischer Felsprediger im Im sein würde, sich nicht als nothwendig darstellt. 28) Das von Seiten Unserer getreuen Staͤnde folgte Anerkenntniß dessen, was fuͤr die Vervollstaͤ gung und Verbesserung des oͤffentlichen Ugterrichte den Rheinprovinzen geschehen ist, gereicht Uns zum sondern Wohlgefallen. Den Antrag, die Errichtung Buͤrgerschulen betreffend, finden Wir aller Beruͤckse Auch ist von Seiten Unsers Minis des oͤff ntlichen Unterrichts schon früher, und jetzt! neue, eine diesfallsige Verfügung an saͤmmtliche R rungen der dortigen Provinz, zur balcigen moͤglich Abhuͤlfe des in Anregung gebrachten Betuͤrfnisses g sen worden, in deren Verfolg auch Unser Minister des Innern bemuͤht sein wird, in den geeigneten munen, in welchen die Mittel zu diesem Zwecke zr schaffen sind, zur Errichtung hoherer Buͤrgerschulen Wie sonach beide Ministerien nach. Ressort diesem als wichtig anerkannten Gegenstand Aufmerksamkeit widmen werden, also erwarten m Hinsicht der Beschaffenheit der Mittel aus Kemmt Mitwirkung der Stande.
(Schluß folgt.)
werden jedoch,
preußische Staats⸗Zeitung.
Allgemeine
AM 275.
Berlin, Freitag, den 23sten November 1827.
—
in Kassen-Anweisungen,
sanntmachung vom 23 August „Art außer Cours gesetzt,
„der Allerhochsten Bestimmung
ine, nach ihren Nummern, mit zu offentlichen Kenntniß.
her. von Schuͤtze. Beelitz.
.
Sum ins ki, von Leipzig.
Paris, 15. Nov. Gestern zer Ruͤckkehr von der Jagd, d riy,
den alletin enthält ebenfalls sieben gen Ernennung von eben so
mt abgelehnt haben.
'Bahlcollegien präsidiren werden. Die Gazette de france sagt,
3 ö .
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Publican du m. Nachdem auf die in Gemaͤßheit der Allerhoͤch sten sneisordre vom 22. April d. J. (Gesetz Sammlung
1060.) gegen Ausfertigung von 6 . zu deponirende gleiche
mme in verzinslichen Staatspapieren, . Staats ⸗Kasse anderweitig 500. 000 Thlr. in Staats juldscheinen eingeliefert, und diese auf die in unserer
auch in unserem
o verwahrlich niedergelegt worden sind, gleicher Betrag in Kassenanweisungen à 1 Thlr. an General ⸗ Staats ⸗ Kasse abgeliefert wird, so bringen
Verzeichniß jener jetzt deponirten Staats⸗Schuld
Berlin, den 23. November 1827. Haupt- Verwaltung der Staats-Schulden.
Angekommen. Der Königl. Polnische General⸗ kmeister und Polizei Direktor, Staatsrath Graf
Zeitungs⸗ Nachrichten.
Ausland.
welche unpäßlich ist, besucht. ⸗ Der Moniteur enthält eine ausfuͤhrliche Koͤnigl. donnanz uber den Dienst der See Offiziere und Leute, auch uͤber ihre Rechte und Pflichten und uͤber die Koͤnige, den Ministern und den Offizieren gebuͤh Honneurs. — Das gestern ausgegebene Gesetz
ahl, Collegien an die Stelle derjenigen, welche dieses Vorgestern sind der Herzog von Damas
erzog von Riviere von hier abgegangen, um sich resp. ich Dyyon und Bourges zu begeben, wo sie in den
ralen Ideen so weit getrieben, daß sie in ihre Liste der li⸗ beralen Candidaten die Namen einiger längst verstor⸗ benen Freunde des Liberalismus aufgenommen hätten.
Fuͤnforocentige Rente 101 Fr. 30 C. — Dreiproc. 70 Fr. 80 C:
London, 14. November. Die Fuüͤrsten Lieven und Esterhazy, so wie der franzoͤsische Geschäftsträger, Hr. Roth, hatten in diesen Tagen wiederholte Zusammen— kuͤnfte mit dem Grafen Dudley im auswärtigen Amt, welcher auch von den meisten Kabinetsministern Besuche erhielt und häufize Mittheilungen mit dem Groß Ad⸗— miral und mit dem Lord Goderich hatte.
Die Hofzeitung vom 10. d. enthält Mittheilungen aus den Depeschen, welche vom Vice Abmiral Codring— ton beim Admiralitäts- Amte eingegangen sind. Der Bericht des Vice Admirals ist vom Bord des K. Schif— fes Asia, im Hafen von Navarino, vom 21. Oktober datirt. (Er ist mit dem Inhalte des auszugsweise nach der Florentiner Zeitung von uns mitgetheilten Berichts großentheils gleichlautend. ) Wir entheben demselben folgende Stelle: Wenn ich, wie ich mit dem groͤßten Bedauern thue, den Umfang unsers Verlustes erwäge, so troͤste ich mich mit der Betrachtung, daß die Maß— nahme, welche eine Schlacht zur Folge hatte, durchaus nothwendig war, um das Refuttat zu erhalten, welches im Tractat bezweckt wurde, und daß uͤberdies unsre Gegner an dem Gefechte durchaus Schuld waren. Als ich fand, daß das geruͤhmte ottomannische Ehrenwort der muthwilligen und barbarischen Vernichtungslust zum Opfer gebracht wurde, und daß man unsre Zuversicht zu Ibrahims Aufrichtigkeit aufs schnsdeste mißtzbrauchte, kann ich nicht leugnen, daß ich Lust fuͤhlte, die Ueber— treter zu zuͤchtigen. Allein es war meine Pflicht, mir Einhalt zu gebieten, und ich hielt auch ein; auch darf ich Sr. K. H. versichern, daß ich, wenn wir nur irgend ein Mittel gewußt hatten, diese unheilvolle Extremitaͤt noch immer vermieden haben wurden.
Dem Bericht sind 10 Beilagen beigefuͤgt. Num. 1. ist das Protokoll der Berathungen der drei Admirate, vom 18. Oktober. Der Inhalt desselben bildet den Ein⸗ gang des von der Gazette de France letzthin mitgetheil⸗ ten Berichts. (S. Num. 270. der Staats Zeitung, Artikel: Nachrichten aus Griechenland.)
Nr. 2. ist ein Schreiben des Capitain Hamilton an Vice Admiral Codrington, worin die Graͤuel Ibra— him's in Morea geschildert werden. Es ist vom 18. October datirt.
Nr. 3. Aussage des Secretairs des Kapudana⸗Bey, im Hafen von Navarino, den 21. October.
3 Tuͤrkische Linienschiffe: 1 Tuͤrkischer Admiral; 84 Kanonen, 850 Mann, 650 Todte; eins dito von S4 K.,
die liberalen Zeitun⸗ S50 M.; eins dito von 76 K., 850. M., 400 Todte. — ; von b K., mit A bis 500
Millionen Tha
von der Ge—
d. J. bereits angege Deposi dagegen aber
gemäß, in der Anlage
Littern und Beträgen
.
Deetz. von Rochow.
hat der Konig, nach ie Frau Herzogin von
Koͤnigl. Ordonnanzen viel Präsidenten der
und der