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nicht abgeneigt, und haben daher befohlen, dieselbe bei der Rrvinon der Bergbaugesetze zu deruͤcksichtigen. 21) Der Anttag auf Erlaß und respettive Wieder— erstattung der den dortigen Steuerpflichtigen bei Fest setzung der fruher nach Franken destimmt gewesenen Steuer Contingente auf Preußisches Geld nach dem Da fur halten Unserer getreuen Stände zu hoch an gesetzten Steuern kann als degruündet nicht anerkannt werden da die fragliche Rezuktion dereits seit dem Jahre 1815 nach dem wirklichen reinen Werthsverhaͤltniss⸗ der Munz fuße bewirkt, und danach ein Preußischer Thaler gleich 3 Franes 70 Centimen — dem hierunter damals allge mein fur richtig gehaltenen Setze gemäß — angenom men ist, wonachst ferner noch, da sich bei einer aberma ligen ganz genauen Vergleichung des fran zo sischen gegen den Preußtschen Munzfuß eine Adoweichung von etwa 14 Centimen fuͤr den Thaler ermittelt hat, der hiernach sich ergeben de Differenzbetrag den Steuerpflichtigen be reits seit dem 1. Januar 1823 durch U⸗berweisung zum Provinzial Catasterson ds zu gut gerechnet wird.
Eden Jo unbesruͤn det ist ferner das Verlangen, daß bei dieser Retuction der erst später erschienene und aus druͤcklich nur zur Feststelung des Courswerihs, in wel chem fremde Muͤnzsorten bei den Koͤnigl. Kassen anzu nehmen, bestimmte Tarif vom 28. Febr. 1816 zur An wendung gebracht werden solle, und kann auc der Um— stand, daß in der Rheinprovinz, wo die Berech ung der Steuer nach Franken noch bis ins Jahr 1816 hinein bestand, dei der späͤter ersolgten Umrechnung jener eben gedachte Tarif vom 28. Febr. 1816 zum Grunde gelegt . ist, dessen nachträaliche Aunwen dung auf die bereits fruͤ her regulirten Steuerverhaältnisse Westphalens um so weniger aotiviren, als hinwiederum die hiterdei nur be theiligten ehemals franzoͤsischen und bergischen Landes theile sener letztein Provinz auf den Grund der eben falls von Seiten des previsorisch'n Cioil Gouvernements während der Jahre 1814 und 1815 getroff nen Anord nungen ein Ansehnliches an Steuerzuschlägen weniger entrichtet haben, als die rheinischen Distriete, und sich hierdurch die behauptete Ungleichheit (deren gänzliche Beseitigung von den Foreschritten des Catasters zu er, warten, reichlich ausgleichet.
22) Dem Antrage auf Erlaß der, nach der bestehen— den Verfassung von einem Theile der Provinz Westoha— len aufzubringenden, zu den Staatskassen fließenden Zu lags -Procente zur Gruntsteuer kann nicht nachgegeben werden. Denn das Gesetz vom 30. Mai 1820 uͤber die Einrichtung des Abgaben Wesens bestimmt im §. 3, daß die Geundsteuer in jeder Provinz nach den Grund saͤtzen und Vorscheiften ferner erhoben werden solle, welche darin zur Zeit des Erlasses desselben zur Anwendung ge kommen, woraus folgt, daß alles dasjenige, was den Staatskassen verfassungsmäßig gus den Grundsteuer⸗Er hebungen zufließt, auch ferner fuͤr dieselben in Anspruch genommen werden kann, ohne Beruͤcksichtigung, ob die Summe unter dem Namen eines Principal Contingents oder von Zulags Centimen in den Rollen vorkommt.
Demnaächst kann es Unsern getreuen Ständen nicht unbekannt sein, daß nicht allein die Ausgaben fuͤr alle diejenigen Zwecke, welche nach den franzoͤsischen Einrich— tungen aus dem Betrage der zu feststehenden und ver anderlichen Departemental Ausgaben bestimmten Zulags Centimen bestritten worden, jetzt ganz aus den Staats, kassen geleistet werden, sondern daß auch in den Landes theilen am linken Rheinufer, bei gleicher Grundsteuer⸗ Verfassung nach den fruheren Gesetzen und neben den erwähnten Zulags Procenten, noch besondere Beitraͤge zut Unterhaltung der Landarmenhäuser von den Regie ˖ run gsbezirken aufgebracht werden-.
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113 Allgemeine Ferner ist die Meinung irrig, ;
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daß in anderen z Zusschläge zur G st eitung gew isset
zu leistenden Au gewesen, gar nicht vorkämen, da sich j mebr fuͤr alle Previnzen ge chichtlich nach weisen daß ein großer Theil der jeßt unter dem Namen Grundsteuer aufkommenden Abgaben fuͤr be son dere mentlich bezeichnete Zwecke verwilligt und aus geschi gen ist durch die neuen Ges der Leistungs fähigkeit jedes Lan g der Staats lasten
erreicht, uͤn den, um
worden ist. Im Ucbri eine gleichmäßige, theiles entsprechende Vertheilun den größten Theil der Abgabei feblt es durchaus an uͤberzeugenden Gi Behauptung, daß die Provinz Westphalen in der Gi steuer gegen die oͤstlichen Theile der Monarchie besonn üoerbuͤrdet sei, fuͤr gerechtfertigt zu halten. Auch in di Hinsicht wirs durch die fortschretten de Catasteiruna zun eine Ausaleichung fuͤr die westlichen Provinzen. st itt den, und dieser, sobald sie sich uber L deren Grun dsteuer Verfassung verschie? stellung der Zulags Prozente vorausgehen; demnh ob sich fuͤr die westüchen Prof eine all gemeine Umberbürdung in dem Sinne des des G esetzes vom 30. Mai 1820 herausstelle, auf 5a Bestemmungen jede Beschwerde über steuer fuͤr jetzt verwiesen werden muß. (ESchiuß folgt)
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M 282.
Berlin, Sonnabend, den 1 sten December 1827.
1 bereits
in des the ile erstn Abgereist.
Der Oberst und Flügel Adjutant en ist, eine Go
Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, Fuͤrst Lab a⸗ now Rostowꝗ oki, als Kourier nach St. Petersburg.
Durchgerei st. Der Kaiserl. Guntasch will, als Kourier von den Haag nach London.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Bekanntmachung.
Im Fortgaug der wegen staatswidriger Umtriebe den Koͤnigl. Preuß. Staaten und mehreren andern schen Landern stattgefun denen Untersuchungen wur“ einige außerhalb Deutschlaͤnd im Jihre 1820 in Be⸗ hung auf dte damals in mehreren Theilen Europas tstandenen revolutionairen Auebruͤche von Feinden der fentlichen Ruhe gestiftete und nach Deutschland uber., tragene geheime Verhindungen entdeckt. Zu den selben hörte auch der sogenannte Bund der Jun gen, wel— r in seinen Maaßregeln zwar minder gewaltsam, als dere Verbindungen, aber dennech nicht weniger ge⸗ hrlich war, weil er, von jenen ausgegangen, die Rich— üg erhalten sollte, die deutsche Jugend nach ihrem ntritt in das bürgerliche Leben, durch den unbekann Oberen geleisteten Eidschwur des Gehorsams zu de— blinden Werkzeugen zu machen und zu Mitgliedern iterer Verbindungen vorzubereiten. Aus der Unter— chung ergab sich, daß in mehreren Staaten Deutsch— ds eine uicht unbedeutende Anzahl junger, theils noch Universitaͤten, theils schon in oͤffentlichen Verhaͤlt— en defigdlicher Manner Theilnehmer jener staatsver— herischen Verbindung geworden waren; in den ver— edenen deutschen Staaten ward deshalb eine gericht he Untersuchung angeordnet und wider die Schuldi— auf Festungsstrafe erkannt. Auch in verschiedenen Provinzen onarchie waren junge Männer von der angebornen uen Anhaänglichkeit an König und Staat abgewichen d Mitglieder dieses Bundes geworden.
Se. Majestàt der Koͤnig geruhete, da die Schuldi— einem gemeinschaftlichen Gerichtsstande nicht unter zur Uatersuchung eine besondere Com— ssn zu Copnick niederzusetzen und zur Aofassung des hterlichen Urtels das Plenum des Ober Landesgerichts Breslau zum Gerichtshofe erster, und das des Ober— ndesgerichts zu Naumburg zum Gerichtshofe zweiter stanz zu bestellen. Durch gleichlauten des Erkenntniß ser heiden Gerichtshoöͤfe sind von der zur Untersuchung zogenen 26 Mitgliedern des Bundes der Jungen nach aaßgabe ihrer Schuld: 11 zu 15j4ahriger, 2 zu 14jäh. her, 3 zu 13jähriger, 2 zu 12jähriger, 1 zu 11jähriger, ju 10jähriger, 2 zu gjäbriger, 3 zu Sjaͤhriger und 1 bjähriger Festungsstrafe verurtheilt. Berlin, den 28. November 1827. Die Min ister
sich aber ergeben, Rassische Fele jäͤger
St. Petersburg uber
zu hohe Gun
Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland.
St. Petersburg, 21. November. von der Armee in Georgien vom 28. Okto sind unsre Truppen in Tauris, der Resi maßlichen Thron Erben Persiens,
Alaiar Khan, Schwiegersohn und des Schah, war beauftragt gewesen, Als indeß unsre Trupp anruͤckten, sah er sich von den Sarb— dadurch genoͤthigt, vie Flucht zu ergreifen. von allen Seiten erfolgten schnellen Vorgehen un serer jedoch nicht mehr entkommen; er ver⸗ m Hause in der Vorstadt, entdeckt und mußte sich den ihm nachfetzen ergeben. Unter den Gefangenen befint Khan von Talyche. Man fand in Tauris 31 Kanonen, Falconets, 1016 Flinten; 10250 Kugeln, Gegenstäaͤnden der Artillerie, etwa b000 Tschetwerts Wai⸗ zen und Gerste, Kriegs Munition und Vorraͤthe aller Art.
Kaum hatte der General Paskewitsch die Nachricht der Einnahme von Tauris erhalten, als auch ein Bote mit einem Schreiben des Abbas Mir worin letzterer erklaͤrte,
Vermischte Nachrichten. gierung des Königreichs Polen ist, ein der dortigen Regierungs- Commisst
der Einkuͤnfte und des Schatzes vom 17. October d. zufolge, bestimmt worden: .
daß nicht nur die von dieser Behoͤrde uber anerkant Forderungen der Domainen, Pächter aus geferti⸗ Schatz Assecuranzen, sondern auch die von jetzigen Central Liquidattons⸗-Commission zu Warsch uͤber andere von ihr festgestellte Privat, For derun an das ehemalige Herzogthum Warschau bereite theilten oder noch zu ertheilenden Certificate den Inhabern solcher Scheine bei Eatrichtung is staͤndiger oͤffentlicher Abgaben, Pächte, Dom alnen fälle, Strafgelder und Defecte, in so weit diese R stände aus der Zeit vor und während der Existenz Herzogthums Wanschau, reichs Polen bis zum letzten December 1821 hafh ren, in Zahlung gegeben werden konnen; eine Ma regel, die den Inhabern solcher Scheine ein bestim tes Feld ihnen Anwendung zu verschaffen offnet.
Nachrichten ber zufolge, denz des muth⸗ ein geruͤckt.
Von der Re Bekanntmachung
erster Minister diesen Platz zu ver⸗ en gegen denselben sen verlassen, und Bei dem
theidigen.
Reiterei konnte er steckte sich in eine
ward daselbst den Cosacken
et sich auch Kelb-Has⸗
9 Möͤrser, 2 eine Menge von
so wie des jetzigen KSih der Preußischen
za bei ihm eintraf, er sei mit Vollmachten des Schah versehen und wolle selbst den Frieden unter— handeln.
Der Ort der Verhandlungen sollte sofort bestimmt werden. r
Am 28. befand sich General Paskewitsch in Er beabsichtigte, den Tag darauf mit seiner Avantgarde nach Tauris zu marschieren und alle seine Truppen échelon-⸗weise nachfolgen zu lassen.
Se. Maj. der Kaiser haben dem Englischen Vice⸗ Admiral Codrington den St. Georgs⸗Orden 2ter Klasse und dem Franzsssischen Contre- Admiral von Rigny den St. Alexander⸗Newsky- Orden verliehen. Graf Hayden ist zum Viee Aemiral und Ritter des St. Geor dens dritter Klasse ernangt worden.
ssen waren,
Königliche Schau spiele. Freitag, 30. November. „Klein Rothkaͤppchen,“ Feen Oper in 3 Abtheilung mit Tauz; nach dem Franz des Théazulon, von vet nigl. Schauspielerin F. Krickeberg. Mustk von Boelht
Sonnabend, 1. Dezember. Im Schau spielhih „Die falsche Prima Donna,“ Posse mit Gefang Abtheilungen, nach Adolph Bäuerle, bearbeitet von! Musik von Ignatz Schuster. feld, vom K. K. privilegirten Theater den Schauspieler Fröhlich, als Gastrolle.
Im Schau spielhan
v. Voß. (Hr. Vlumn an der W
en / Or zes Innern und der .
Polizei.
(gez.) Graf v. Danckelman. ez.) v. Schuckmann. ö 44
Paris, 23. Novbr. Gestern Abend sind in der
Gedruckt bei Feister und Eisersdorff.
Redacteur Je Hauptstadt dieselben Maaßregeln von Seiten der Behoͤr⸗