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den getreffen worden, wodurch vorgestern neuen Unruhen Regierungsgewalt in Griechenland beauftragten P und Auftritten von der Art, wie am 19. und 20. statt, jonen gehören oder unter deren Befehlen stehen: x. gefunden haben, vorgebeugt wurde. Die Straßen, in hat es St. Maj. gefallen, nach der Meinung r, welchen der Aurstand ausgebrochen war, wurden gan heimen Raths zu befehlen und zu erklären, wie sol von Truppen besetzt. durch Gegenwärtiges geschteht, daß der Seemacht 8. Die von mehreren Zeitungen gestern gemachte An Maj. im Mittellandischen Meere unverzuͤglich Instn zeige, daß der Königl. Gerichtshof die Untersuchung der tionen zugesertigt werden sollen, wodurch dieselbe an unglücklichen Begebenheiten des 19. und. 20. d. M. vor risirt und befehligt wird, ein jedes ihnen auf dem Ma sein Forum gezogen habe, ist, nach der Gazette de Fr., degegnende beweffnete Fahrzeug unter griechischer Flag voreilig, da die Anklage / Kammer, welcher allein das oder welches in einem griechischen Hafen ausgeris Recht zustehet, das Forum ex officio zu bestimmen, erst und bewaffnet ist, mit Alleiniger Ausnahme der n
heute ihre Sitzung halt. mit der Regierungsgewalt in Geiechenland beauftragn Ein Schreiden des Polizei⸗Prefecten an die Reda. Personen gehörenden, oder unter deren Befehlen stch— toren des Constitutionel, Courier und Journal du Com den Fahrzeuge aufzubringen und nach einem Sr. M meree enthaͤlt eine Widerlegung mehrerer von diesen Zei gehörigen oder unter der Macht und dem Schutze e tungen uͤder die Begebenheiten des 19. und 20. 8. M. Maj. stehenden Hafen zu bringen, auch dienliche M angefuͤhtten Thatsachen, wodurch versucht worden, der regeln zu nehmen, damit alle Fahrzeuge nebst ih Behoͤrde die Schuld des Vorgefallenen zur Last zu legen. Mannschaften in den Haͤfen, wohin sie selbige gesch Namentlich wird der Behauptung, als seien jene Auf. vaben, in Gewahrsam gebracht und festgehalten werng tritte durch das Benehmen eines Polizei⸗Agenten veran⸗ bis Sr. Maj. Wille in ihrem Betracht bekannt gem
Leute, die sich mit Vorbedeutungen abgeben, haben erkt, daß zuerst der Himmel bei London und Paris feurig erschienen ist ; daß demnächst der Mond, Sinndild der Tuͤrken, eine Verfinsterung erlitten und am selbtgen Tage eie Fluth in der Themse nal gestiegen ist. Das beuntuhigendste aber ist ihnen, beim Eingang der Nichricht von der Schlacht von zarin, dei dein Lord Mayors F-st Krone und Auker Groß, Admiral Herzog von Elarence auf den Kopf dann zur Erde gefallen sind. Consols begannen zu 853, , sielen aber bald auf 85, dann auf 81, P und ichlossen zu 8a.
Lissabon, 9. Novbr. Das Decret der Prinzessin entia, wodurch die außerordentlichen Cortes zu sam, zerufen worden, kautet also:
Da mein erhabener und sehr geliebter Bruder, der ant Don Miguel durch das Dekret vom 3. Juli d. beauftragt worden ist, das Koͤnigreich nach Maas⸗
; laßt worden, widersprochen und dieselbe als falsch dar worden. Und in der Assicht, allen Unannehmlichkes tte im Titel 5. Cap. 5. Art. 97. verordnet, daß der gelegt. moöglichst vorzubeugen, die aus der Ausfuͤhrung dil Vent in den Handen des Praäͤsidenten der Pairskam⸗ „in Gegenwart beider Kammern den Eid, so wie
Die Gazette de France giebt das Verzeichniß der Befehls hinsichtlich derjenigen Kreuzer, welche zu in den Departements - Bezirken ferner gewählten Depu Zeit, wo dieser Befehl im Mittellaͤndischen Meere is tirten, mit dem Bemerken, daß das Resultat sämmtli Werk gesetzt werden wird, auf der See sind, und n cher bis jetzt geschehenen Wahlen sei: 112 royalistische leicht davon nicht sogleich Kenntniß haben mochten, Deputirte und 125 Liderale. stehen koͤunten, ist noch angeordnet worden, daß die G Alle Augen sind nun auf die Wahlen der großen fehlshaber der Königl. Schiffe, denen die Ausfuͤhrun Collegien gerichtet. Die Candidaten von Seiten der dieses Befehls obliegt, wenn sie auf der See bewiffne Reyalisten bei dem großen Collegio zu Paris sind noch ten Fahrzeugen unter griechijcher Flagge begegnen, welche nicht bekannt, dagegen haben bereits die liberalen Blaͤt, unter die Kathegorie dieses Befehls gehören wochen, ö ter die Personen namhaft gemacht, welche sie zur Be, von dem Tage an, wo derselbe den Personen, wel n setzung der Buͤréeaux in jenem Collegio empfehlen zu Autorität in Griechenland ausüben, bekannt gemac koͤnnen glauben. . worden, und 14 Tage nachher, jenen Fahrzeugen beglan
Die Gazette de France enthält ein Schteiben des digte Abschriften jenes Befehls überantworten und ihn
Präͤssgenten Les Wahl Collegium für das Sine Depar— aufgeben sollen, sich unverweilt nach ihren resp. Hf tement, Grafen de Seze, an die Wähler, worin er ihre zu begeden; daß auch, dergleichen Fahrzeuge nicht n
, , Ablauf der gedachten 14 Tage angehalten werden sol Huͤlf spruch niẽmmt, en ihm 1am Köntge er. z, wäre denn, daß erhellete, daß dieselzen nach der
theiltozn Auftra ö 16 A fir. g den Ecwartungen gemäß erfuͤllen 1. i e, , 1 und der obgedachten . Fuͤnfpro Fr. . r richtigung sich nicht danach geachtet, oder sich der 86 . . 3 . 5 ee, derung oder Durch suchung von Kauffahrern unter br
tischer Flagge schuldia gemacht hätten. Der sehr ehr London, 20. Nov. (uͤber Bruͤssel.) Nachstehendes werthe Lord, Commissair des Schatzes Sr. Maj. ist der (gestern erwahnte) Geheimeraths, Besehl vom ersten Staats Secretaire Sr. Maj. und der Lord Gn 16 , . 65 . . . Aobmiral werden die noͤthigen Anordnungen treffen, In Betracht, daß die seit einiger Zeit in den Ge, so weit es sie angeht. a, e' L. G wii. waͤssern des Mittellaͤndischen Meeres von bewaffneten London, 21. November (uber Paris). Vocgtshh Fahrzeugen, die unter griechischer Flagge als Piraten Nachmittag wurde abermals Kabineisrath im a u p kreuzen, gegen den Handel der Unterthanen St. Maj. tigen Amt gehalten und auf heute Nachmittag ist n begangenen Räubereien neuerdings sich bedeutend ver, derum eine Sitzung angesagt. mehrt haben und von Gewaltthaäͤtigkeiten und barbari— Gestern fruͤh traf ein“ Kznigsbote mit Deyesu schen Handlungen begleitet gewesen sind, durch die die von Lord Granville aus Paris hier ein. Schiffahrt in jenen Gewaäͤssern aͤußerst gefahrvoll gewor— Hach gestern eingelaufenen Briefen aus Lissabon den; in Betracht auch, daß Se. Maj, jener Widertecht, am 2. eine von Portsmouth abgeschickte Goclette lichkeit Einhalt zu thun, von den die Obergewalt in Tajo angelangt, worauf dann, den von ihr uͤ·berbrach Griechenland aus uben den Personen vergedlich verlangt] Befehlen zufolge, das Linienschiff Warspite a, hat, ia dem sie, dei aller Geneigthelt ehen Exce ssen zu nach dem Mititüäntischen Meere aögesegeit ist. Un wehren, doch, dei dem aufgeregten Zustande des Landes den Offizieren des Geschwaders im Tajo verlautete,; und bei den auf verschiedenen Inselü des Archipels herr. auch die beiden Linsenschiffe, the Sparciate und Wil schenden Unordnungen, dazu außer Stande sind, und ley, von 7ü Kanonen dieselbe Destimmung erhih daß folglich Se. Maj. sich in die Nothwendigkeit gesetzt wärden. h ä, dm, ,n, ,, , , , . Man sagt (meldet der Globe und Traveller) hat, daß das wirksamste Mittel zur Beschuͤthung der Lord Bexley von seinem Posten als Kanzler des 9 Personen und des gesetzlichen Verkehrs Ihrer Untertha. zogthums Lancaster abttitt und Sir William Knight nen in den Gewaͤssern des Mittellaͤndischan Meeres, bis an dessen Stelle treten wird. Ein anderes Blatt (i dahin, daß in Griechenland eine competente Regierung Age) will bestimmt wissen, daß Sir Wm. Knizh, ü— errichtet worden, welche den gedachten Unregelmäßi,kei den Posten als Geh. Seeretair des Königs verless lichen Fundament, da seitens der Preußischen Ber— ten, uͤber die man sich beklagt, ein Ende mache, darin be und Sir Herbert Taylor an dessen Stelle treten werd ung im Laufe des gedachten Zeitraums ein Mehre— stehe, soviel moglich alle bewaffneten Fahrzeuge untei und das Blatt John Bull will wissen, der bisherige Loth an Grundsteuer, als durch die Anordnungen der griechischer Flagge zu verhindern in See zu stechen, mie Lieutenant von Irland, Marq. v. Wellesley, werde Pil au⸗Oranischen Regierung nach eingetretener Wieder, J alleiniger Ausnahme der Kriegsschiffe, welche den mit der sident des geheimen Raths. , ö nahme jenes Landestheils festgesetzt worden, nicht
aselbst angegeben ist, leisten solle, so habe ich, in tacht, daß beide Kammern geschlossen sind, nach er lr Erörterung im Staatsrath, fuͤr gut gefunden, der Befugniß, welch er, nach Tit. 5. Cap. 1. 9. 2. agter Charte, mir zustehet, Gebrauch zu machen und Namen des Königs zu befehlen, daß zur Abnahme es Eides allein die außerordentlichen Cortes zusam, berufen werden sollen. ; ; Carlos Honorio de Gonrea Dura, interimistischer hister des Junern und der Marine hat hiernach zu fahren und meinen Willen zu vollziehen. Im Pallast von Ajuda den 4. Novbr. 1827. Unterschrieben von der Hand der Infantin Regentin.
Bareelona, 14. November. G stern fruͤh em g der hier ecommandirende franzoͤsische General Lieu, nt, Vicomte de Reiset, vom Ministerio die Anwei— g, sich bereit zu halten, innerhalb drei Tagen nach pfang des Befehls von Seiten des Grafen St. est, Barcelona zu verlassen. Bald nachher brachte Courier von Valencia diesen Befehl, und sofort d der Abmarsch der franzoͤsischen Truppen eingeleitet.
FJIn land. dtags-Abschied fuͤr die zum ersten Provin— ßial- Landtage zu Westphalen versammelt gewesenen Stände. ((Fortsetzung.)
B) Wegen Ermäßigung der in einem Theile der nin durch besondere Steuer ⸗-Beischlaͤge aufgebrachten h jur Deckung der Ausfälle und zu Steüer,Erla ssen den fuͤr diesen Zweck erfahrungsmaͤßig noͤthigen uf werden die Wuͤnsche der Stande beruͤcksichtigt den, wie denn auch bisher schon die in jenem Fonds iebenen Ueberschuͤsse fuͤr die Staatskassen nicht in ptuch genommen, sondern zu provinziellen Zwecken zendet worden sind. ;
2) Dem Antrage auf Erstattung der vom Fuͤrsten⸗ n Siegen fur die Zeit vom Jahre 1815 bis 1825 hlten Tabacks Ersatzsteuer ermangelt es an einem
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der constitutionellen Charte zu verwalten, und die.
so hat doch der Antrag Unserer getreuen Sande *g,
des Augemeinen Landrechts in der Provinz Westphaten
erboben worden ist. Wenn hiernächst im Jahre 1826 auf gewonnene Ueberzeugung von der hohen Steuerde⸗ lastung der Siegenschen Gemeinen denen selden und mit⸗ teldar dem gesammten Lat ster⸗ Verdande der beiden westlichen Proviuzen ein solcher Tyeil des damaligen Steuer, Contingents erlassen ist, als auf die unter der Verwaltung des Großherzogthums Berg einmal einge— fuͤhrte Tabacks Ersatzsteuer zu rechnen gewesen, so kaun dieser Steuer- Erlaß keinesweges aus den Vorsch iften des allgemeinen Abgaben Gesetzes vom 30 Mai 1820 abgeleitet werden, sondern deruhet legiglich auf Ruͤck⸗ sichten der Bikigkeit, und es ist daher unzulaässia, dieser⸗ hald auf E stattung desselben bereits erhobenen Steuer⸗ betrags fuͤr mehrere Jahre ruͤckwärts einen Auspruch gruͤnden zu wollen. Dagegen werden Wir näher pruͤfen lassen, ob die Erbauung einer Kunststraße von der Lutzel nach Ferndorff, juͤr welche, nach der dieserhalb von Sei⸗ ten des Landtags Commissarius gegebenen nähern Er— läuterung, der reelamirte Betrag, den Wunsichen Unse⸗ rer getreuen Ständen zusolge, verwendet werden wurde, als ein solches Beruͤrfniß anzusehen ist, daß der Ko sten⸗ betrag ganz oder theilweise aus all gemeinen Staats fonds übernommen werden kann, und diesen Falls auf die . Ausfuͤhrung jenes Bau's Bedacht uehmen la ssen. 25) Der Antrag: die iin Herzogthume Westphalen und den Witte enstein⸗ schen Grafschaften noch destehen en Bann Gerechtig⸗ keiten nach den Grundsaͤtzen des Ediets vom 28. Oc⸗ tober 1810 aufzuheben, J erfordert mit Räͤcksicht auf das Jateresse, welches dabei in einer oder der audern Beziehung in Betrachtung kommen konnte, eine nähere Prüfung. Diese ist von Uns angeordnet worden, und Wir behalten Uns vor, demnaͤchst weitere Bestimmung daruͤber zu treffen.
Was aber den zweiten Antrag Unserer getreuen Staͤnde betrifft: 11. die Anwendbarkeit der anderweiten Dis positionen des Ediets vom 28. Oetober 1810 wegen der Muͤhlen An⸗ lagen auf die ganze Provinz Westphalen auszusprechen, insbesondere aber die Bestimmungen der Cabinets— Ordre vom 23. October v. J. auch fuͤt die dortige Provinz eintteten zu lassen, dieselbe jedoch bloß auf die Anlage neuer Muͤhlen zu beschränken, so hat das gedachte Ebiet vom 28. Oetober 1810 nur fur ? die Landestheile, füͤr welche es damals ergangen ist, 6 aber in den wiedervereinigten Provinzen gesetzliche Kraft. ; —
Dies war schon durch den §. 12. der Verordnung vom 15. September 1818 ausgesorochen, und ist durch die Schlußbestimmung der Cabinets Ordre vom 25. Oe— tober v. J. näher festgesetzt worden.
Obgleich es nun dabei sein Bewenden behalten muß,
—— 2 n. 1 K .
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durch, daß wegen der Muͤhlen-Anlagen Lie Vorschriften
zur Anwendung kommen, der Sache nach in so weit fchon seine Erlebiqung erhalten, als das A. L. R. Zh. II. Tit. 15. S§. 239. seq. wesentlich die nämlichen Be stemmungen euthaͤlt, wie das Ediet vom 28 Oct. 1810 in . mit der Cabigets- Ordre vom 23. Octo— ber v. J.
Uebrigens ist dem Wunsche Unserer getreuen Stäu⸗ de, die Beschraͤnkung der Muͤhlen Anlagen nur fuͤr neue Muͤhten eintreten zu lassen, bereits durch die Verfugung, welche Unser Minister des Innern wegen Ausfuhrung der vorhin allegitten Vor christen des A. L. R. und na— mentlich auch des §. 242, an die Regierungen erlassen hat, genügt worden.
26) Auf die Eingabe wegen kuͤnftiger Verwaltung des Landarmenhauses zu Benninghausen geben Wir Un⸗