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iesem Mißbrauche ein Ende zu machen, und zwar um so mehr, als nn, Kasse in diesem Jahre eine sehr beträchtliche Ein— nahme gehabt habe, denn unter den 75 neuen Pairs befinde sich, wenn anders die Verordnungen in Ausfuhrung kamen, kein einziger, welcher nicht fuͤr sein Patent 1009 bis 1200 Fr. zu encrichten habe. (Beifall zur Linken.) Hr. v. Berbis bestand auf den Antrag der Commission. Man musse, meinte er, von dem Gesichtspunkte ausgehen, daß der Ertrag der Pa— tent-Stempelung bisher zur Verfuͤgung des Koͤnigs gestan⸗ den habe; die Commission habe einem solchen Mißbrauche abhelfen wollen, sie glaube aber nicht, daß man dieser Ab⸗ huͤlfe eine ruͤckwirkende Kraft geben duͤrfe. Der See⸗Mi— nister äußerte sich uͤber den Gegenstand in folgender Art: „Wenn wir hier, wie bei allen Gelegenheiten, die Bahn der gesetzlichen Ordnung betreten wollen, so ist es uns vielleicht erlaubt, die Vergangenheit zu vertheidigen, wenn gleich die— selbe einige Mißbrauche darbietet. Es ist nicht unsere Absicht das Verdienst der Pensionairs zu untersuchen; mir scheint aber, daß
man Unrecht hat, wenn man die auf die Patent⸗Gebuͤhrenkasse
ngewiesenen Pensionen mit den uͤbrigen auf gleiche Linie stest Es ist allerdings eine unlaäͤugbare Thatsache, daß der König auf diese Kasse Pensionen bewilligt hat, die auf dem
gewoͤhnlichen Wege nicht zu erwerben gewesen seyn wuͤrden;
so haben z. B. Gerichts-Personen, welche noch nicht das erforderliche Dienst⸗Alter hatten, ein Jahrgeld erhalten. (Laͤrm. Herr Bavoux, Dupont und Andere: Dargn hat man Unrecht gehabt.) Sie haben ganz recht, daß Sie fuͤr die Folge eine Regel daruͤber feststellen wollen, aber seit dem
ahre 1814 genießt einmal der Koͤnig in dieser Beziehung eines unbeschraͤnkten Rechts. Wollen Sie nun den Monar— chen wortbruͤchig machen? Man behauptet, daß ein Minister elnem seiner Verwandten eine Pension gegeben habe. Die Minister haben aber keine Pensionen zu vergeben; der Koͤnig be⸗ willigt sie. Wir mogen daher dafuͤr Sorge tragen, daß aͤhnliche Mißbraͤuche kuͤnftig wegfallen; aber wir koͤnnen nicht auf die Folgen einer Besugniß zuruͤckkommen, die der Monarch seit der Wiederherstellung der Monarchie unbedingt ausgeuͤbt hat.“ Der Graf Alexander von Laborde erklaͤrte, daß er der Kammer bloß bemerklich machen wolle, wie unschicklich es sey, stets den Namen Sr. Majestaͤt von der Rednerbuͤhne herab, auszusprechen. Der Konig kann nicht fehlen! dieses sey der Ursatz der constitutionnellen Regierung. Hr. Hyde de Neuville sah sich hierdurch veranlaßt zum zwei⸗ tenmale die Tribune zu besteigen; der gedachte Satz, aͤußerte er, sey ihm sehr wohl bekannt; Niemand wisse besser wie er, daß man sich hinter den Namen des Koͤnigs nicht ver— bergen duͤrfe, und daß, wenn ein Uebel existire, die. Mi—
nister allein dafuͤr verantwortlich seyen; nichts desto weniger
muͤsse er aber, ohne daß er befuͤrchte dadurch dem Monar⸗ chen zu mißfallen, dessen Namen wiederholen, um bei seiner ersten Behauptung zu bleiben, daß nicht die Minister, son— dern der Koͤnig die Pensionen bewillige. Nach dieser Erklaͤ— rung wurde das obige Amendement des Hrn. Pelet: „daß von der Einnahme und den Ausgaben der Patent-Gebuͤh— ren⸗Kasse der Kammer kuͤnftig Rechnung abgelegt werde,“
angenommen. Ein Gleiches geschah demnͤaͤchst mit dem gan⸗
zen Artikel. Die Berathungen uͤber die folgenden Artikel und uͤber die Ausgaben der verschiedenen Ministerien wur— den auf den folgenden Tag verlegt. , . Paris, 3. Juli. Seit dem 4. Juli sind wieder 266 Emigranten⸗-Entschadigungs-Anspruͤche fuͤr guͤltig befunden und in das große Buch der oͤffentlichen Schuld eingetragen worden. Der Gesammt⸗Betrag der eingeschriebenen Liquida— tionen belief sich am Ende d. M. in Capital auf 695,825,767 Fr., in Renten auf 20,874,986 Fr. Derselbe hat sich sonach
im Laufe des Monats Juni um mehr als 10 Millionen
gehoben. 3. . Herr Dupont von der Eure ist zum Praͤsidenten der zur Pruͤfung des Gesetz-Entwurfes wegen der Dotation der Pairs-Kammer beauftragten Commission ernannt worden.
Man glaubt, daß der General Andreossi uͤbermorgen in der Pairs-Kammer uͤber vier oder fuͤnf Bittschriften, welche sich auf die Aufloͤsung der Pariser National-Garde beziehen, Bericht abstatten werde.
Mehrere Pariser Blaͤtter berichten, daß die mit der
Pruͤfung des Vorschlages des Herrn Labbey de Pompieres beauftragte Commission den Marschall Herzog von Reggio und die alten Chefs der zwoͤlf Legionen der Pariser Ra—
tionalgarde vorgeladen habe. Diese Herren sollen als
Zeugen uber die Verabschiedung dieser Garde, die wahr⸗—
scheinlich einen der Anklagepunkte bilden wird, vernommen
werden. „Man weiß noch nicht,“ fuͤgt die Gazette de
France hinzu, „ob der Herzog von Reggio dieser Ladung Folge leisten werde. Die Commission hat außerdem von
zuwiderlaufendes vorschreibt. Sie greifen die Rechte
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mehreren Behoͤrden die Mittheilung von Dokumenten van erungen muͤßten eintreten, ohne daß man dabei bloß die langt, die sich auf den Vorschlag des Herrn Labbey ] Parthei, — Banquiers, Geldverleiher und andere Spe⸗ Pompäeres beftehen,, d , WHüten — anhoͤre. Die auf diesen Gegenstand bezügsiche Da die Quotidienne bisher den, von dem Erzbischè von 1826 truͤge den Keim des Verderbens fur das von Paris unterm 28. Mai an den Koͤnig erstatteten Fin sich, und wenn die politischen Oeconomisten mit richt uͤber die geistlichen Secundair-Schulen ihren Les R Maaßregeln in Betreff des freien Handels fortführen, nicht mitgetheilt hatte, so ist dieselbe jet. von dem Pol irden sie bald den ganzen Stagt desor ganssiren. Der Herʒog Praͤfekten angewiesen worden, solches, unter Berechnung KFellingt on bemerkte, die Bill, auf welche die Bittschtlft ich gewohnlichen Insertions-Gebühren, zu thun, zu weichem ) e, würde uͤhermorgen dem Hause vorgetragen werden, und hufe sie nunmehr zu ihrer Nummer vom isten d. M.] eine Ver vollständlgung der Aete von sos sein; ihre besondere Beilage lie ert. . ( MBhme wurde auf keine Weise den Geldumlauf verrin— Das Zucht-Polizei⸗-Gericht von Fougeres im Den — Lord Goderich meinte, die Aete von 1825 sei tement der Ille und Bilaine hat uͤber eine wichtige Sa Resultat einer abstraeten Theorie, sondern ein Hell entschieden. Man bezeichnet in dem Departement der ] [für wirklich vorhandene Uebel. — Der Graf Von und Vilaine und in andern Gegenden der Bretagne mit! ͤnarven dagegen behauptete, die Unterdruͤckung der Namen der Louisets, eine Sekte, deren Mitglieder a n Noten, wuͤrde die Landbebauer an den Bettelstab 1801 zwischen Napoleon und dem Roͤmischen Hofe schlossene Concordat verwerfen und behaupten, daß die nhope reichte eine Petition von den Schiffseignern gierung nicht das Recht habe, die äußeren Einrichtun Hull ein, welche sich uber den Zustand der Schiffarth des Cultus zu ordnen oder von einem Geistlichen einen ten und äußerten, wenn derselbe so fortfahre, so wuͤr⸗ zu verlangen. Sie behaupten ferner, daß der Staat offentlichen Gebete anordnen könne, daß das Gesetz, n ches die freie Religionsuͤbung heilige, zugleich den Ath mus heilige, daß in Sachen des religibsen Glaubens leranz und Mangel an aller Religion ein und dasselbe se daß die Intoleranz den Ruhm der Kirche begründet h und deren Kraft und unterscheidendes Attribut sey. erheben sich mit Heftigkeit gegen alle Freiheiten der 90 kanischen Kirche, gegen alle Principien des Concon von 1801, und alle daraus erfolgten Acte: sie feiern aufgehobenen Kirchen- Feste, erkennen die Autoritaͤt Papstes nicht an, und beleidigen die Diener der Roͤmist Kirche. Sie stuͤtzen sich auf einen Canon des Tn ter Conciliums, um zu beweisen, daß das Gesetz, weh weltlichen Beamten die Feststellung des Civilstandes Burger uͤbergiebt, eine schreckliche Anmaßung sey, ge welche die Kirche den Bann ausspreche. Sie verstuchen den, der etwas dem Gesetze Gottes, wie sie dasselbe verste
hig machen.
mn unterhause wurde auf den Antrag des Herrn
higkeit gewisser Personen in jenem Flecken bis Freitag l. July verschoben. — Hr. Harvey reichte eine Pe— von 5090 Webern von Lancashire ein, welche um be— te Maaßregeln wegen des freien Handels baten. Er meinte Hr. Harvey, prophezeihen, daß der sehr ehren—
ng entweder zu einem ganzlich verbietenden System beim
mehmen werde; denn bei dem jetzigen System — wel— en freien Handel als den Grundsatz, das Verbot aber e Praxis anerkenne — sei es unmoͤglich zu verhar— Alle Zoll-Abgaben muͤßten abgeschafft, und eine
eis vom Armen bis zum Reichen steigende Eigen— Taxe auferlegt werden. Der ehrenwerthe Baronet Francis Burdett) habe wohl die jetzt herrschenden spien des freien Handels loben koͤnnen, da die Kornbill ßen Landeigenthuͤmer, also auch ihn, beguͤnstigte. Diese n jetzt in Pariser Genuͤssen und im Rausche Franzoͤ⸗
welche der Rte Artikel der Charte garantirt. — Eine s von dieser Sekte hat neulich sich lieber ihre Habe abn den lassen, statt ihre Abgaben zu bezahlen; sie beh auptg ihre Religion erlaube ihr nicht, eine Regterung, welche Ketzerei geheiligt habe, durch Beiträge zu unterstuͤtzen A Weine schwelgen, denn das jetzige System biete ihnen scheint, daß die Louisets seit einer Aufforderung der Wortheile dar, einmal erhielten sie fuͤr ihr Korn hohe hoͤrde nicht mehr so zahlreiche Versammlungen hielten; , und dann konnten sie fremde Luxus- Waaren um sie behaupteten, daß man kein Recht habe, Versammlun in der Zahl von 15 bis 29 Personen zu hindern. Abbé Joseph de Juvigny, Haupt der Anti-Toncordats und die Wittwe Turin, Hauptmietherin des Hauses, diese Versammlungen Statt finden, sind wegen Ueben tung des 294. Artikels des peinlichen Gesetzbuches uͤber ein Minimum des Arbeitslohns festzustellen. — Hr. religidse Polizei, vor das Zuchtposizeigericht gefordert n tenay äußerte, viele von dem ehrenwerthen Herrn den. Das Tribunal hat den Abbé fuͤr schuldlg erkannt! te Punkte betrafen das Finanz-Departement. Ba er zu 200 Franken Strafe und den Kosten verurtheilt. nselben in keiner weiteren Verbindung stehe, so koͤnne Nachrichten aus Perpignan zufolge, haben sich in keine Veranderungen darin vornehmen, obgleich der Gebirgen um Berga in Catalonlen neue Banden gez Ferthe Herr ihm die Ehre erzeigt habe, seiner beson— von denen einige gut bewaffnet und gekleidet sind, auch gut bes rwaͤhnung zu thun. — Hr. F. Lewis meinte, welche det seyn sollen, andere aber sich als Rauber zeigen. M chungen auch der . ehrenwerthe Herr nebst seinen bald diese Nachricht nach Barcellona gelangte, setzte nossen bis zur nächsten Sitzung anstellen mochte, General Monet sich mit 3900 Mann gegen Berga in den doch nur die weitere Befolgüng des gegenwaͤrti— wegung. Diese Colonne wird, wie man vermuthet, di ystems zum Resultate haben. — Hr. Hobhoufe er— Truppenabtheilungen, die auf dem Marsche zu dem Gi b in Lobeserhebungen uͤber Hrn. Huskisfons und Hrn. ral stoßen werden, Verstaͤrkung erhalten. s- System, und bemerkte, er sehe noch nicht, welche Großbritanien und Irland. ile das Land von ihren Nachfolgern mit dem Ver— Parlament s-Verhandlungen. In der SitzÓ von leerem Papier (Gelaͤchter) zu erwarten haͤtte. des Qberhauses vom 1. Juli überreichte Graf Gi ie Bemerkung, es heiße weißes und nicht leeres
lag zur Niedersetzung eines Ausschuffes thun, welcher üstand der arbeitenden Klassen und die Mittel, ihnen Handels-Regulationen zu Huͤlfe zu kommen, unter—
Magßregel wegen der Abschaffung der kleinen Noten rei st kein großer Unterschieb. Der Ausdruck bedeutet in Erwägung zu ziehen, bevor es dieselbe annaͤhme, da m ben Fall, daß der sehr ehrenwerthe Herr (Hr. Courte— befürchten müßte, daß sie von sehr traurigen Folgen fuͤr g ie Verwaltung seines wichtigen Departements ohne Glück des Landes sein wuͤrde. Der Bittsteller, bemerkte fahrung, Kenntniß und Belehrung uͤber dasselbe an— edle Graf, habe besonders einen Punkt hervorgehoben, u h.habe. (Hoͤrt, hort! Der Berschterstatter uͤber die seine Behauptungen in Bezug auf denselben mit hinreich Kist hat zufaͤllig auch ganz beilaͤufig des Minimums den Gruͤnden unterstuͤtzt, nämlich den, daß bel ben bishö Arbeitslohne Erwaͤhnung gethan. Wenn er diesen
bei weitem nicht hoch genug angeschlagen worden sei. O Rede gehalten? „CHoͤrt und Gelächter). Nach eini— Betrag sei um mehr als die Hälfte größer, wie der an ein emerkungen des Hun. Hume wurde die Bittschrift andern Orte (im Unterhause) berechnete. Bei der Untq Druck beordert. — Hierauf trat Hr. Stanley auf, druͤckung der kleinen Noten wuͤrden daher die Banquiet f einen wegen der Vittschrift des Barons von Bode ihre Zahlungen bedeutend verringern muͤssen. Die Circulgtis hsetzenden besonderen Ausschuß anzutragen. Dieser betrage mehr als 5, 900, 000 Pfd. Demnaͤchst trug der No iichtige Rechtsfall, welcher das Verfahren der mit der ner die Petition ihrer ganzen Lange nach vor, worauf Gröshtion der Forderungen Britischer Unterthanen an
Sianh'pe äußerte, die im Geldumlaufe gemachten B eich beauftragten Coömmisstion in ein sehr übles Licht
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en. Die Bittschrift ward sodann niedergelegt. — Graf
hald fremde Fahrzeuge den Gebrauch der einheimischen
ert der Bericht des Ausschusses uͤber die East-Ret⸗ Bill und die zweite Lesung der Bill wegen der Wahl
e Herr (Hr. Courteney) in der naͤchsten Parlaments-
Tel zuruͤckkehren oder alle Grundsaͤtze des freien Han⸗
les kaufen. Er werde in der naͤchsten Sitzung den
sollre. Die Bittsteller ersuchten das Haus unter an-
eine Bittschrift, in welcher das Haus ersucht wurde, „fuhr der Redner fort: „Nun gut! weiß oder leer;
gen Angaben der Betrag der Circulation der kleinen Not] nicht weiter eroͤrtern wollte, wofuͤr hat er denn seine
stellt, ist, den Angaben des Hrn. Stanley, nach, fol : Un⸗ ter der in . an , 3 1. Maͤrz 1814 geschlossenen Convention vom 20. November 1313 wurde die Summe von 7 Millionen Franken zur Dispost⸗ tion einer aus Engländern und Franzosen gemischten Commission gestellt, welche sich damit beschaͤftigen sollte, die Entschaͤdi⸗ gungs⸗Ansprüche derjenigen Britischen Unterthanen zu unter⸗ suchen, die ihr Eigenthnm in den Stürmen der Revolution verloren hatten. Alle die von ihnen, welche in Europa an⸗ saͤssig waren, sollten sich mit ihren Forderungen bis zum 29. Februar 1818 melden. Am 3. Februar schon wendete sich der Baron von Bode an den Herzog von Richelien, um durch diesen die Befriedigung seiner Anspruͤche von Seiten der Commission zu bewirken. Durch einen Mißgriff des Herzogs gelangte dessen Schreiben, worin er sich weigerte, die Bitte des Barons zu erfuͤllen, da er kein Britischer Un— terthan sey, erst am 15. an den Letzteren. Weil jedoch der Britische Gesandte, Sir Ch. Stuart, ihm erlaubt hatte, sich auf ihn beim Ober- Comm sssär zu berufen, um durch die ver⸗ lorne Zeit keinen Schaden zu erleiden —so ward ihm noch am 2usten, wo die Liste schon geschlossen war, gestattet, nach⸗ traͤglich seinen Namen eintragen zu lassen, wenn er ein Zeug⸗ niß vom Herzoge beibringen wurde, daß er sich zur rechten Zeit gemeldet habe. Dies geschah am 28. Marz. Aber nun schrieben die Commissäre, der Bittsteller habe sich erstens zur Zeit der Revolution in keinem zu Frankreich gehorenden Gebiet befunden, und man hege zweitens Zweifel uber seine Eigenschast als Britischer Unterthan. Belde Fragen wurden jedoch zu Gunsten des Barons beantwortet und sein Rame eingetragen. Da die fuͤr den erwahnten Zweck bestimmte Summe nicht zur Befriedigung aller Forderungen hinreichte, so wurden am 25. April 1815 von Neuem 560 Millionen Fr. und zwar diesmal einer bloß aus Englaͤndern bestehenden TCommission uͤbergeben. Nun fingen die Commissaͤre an, neue Einwendungen gegen den Bittsteller zu machen; man muͤsse stark bezweifeln, ob er auch wirklich Eigenthümer der von ihm in Anspruch genommenen Güter sey. Am 23. August 18g verlangte man von ihm Bewesse, die er in der kurzen Zeit bis zum 1. Januar einliefern solite., Er bat natuͤrlich darum, ihm diese Frist zu verlängern; die Commissaire wei⸗ gerten sich jedoch, feinem Verlangen Genüge zu leisten, wenn er nicht von seinen Anspruͤchen bedeutend herabließe. Dies ist offenbar der Punkt, welcher am meisten gegen die Com⸗ missaire spricht, denn haͤtte der Baron ihnen nachgegeben, so wuͤrde dies offenbar eine Bestechung derselben gewesen sein. Indessen brachte der Agent des Bittstellers noch vor der festgesetzten Zeit die verlangten Documente und Zeug⸗ nisse bei. Was hatten die Commissaire zu thun? * Sie schickten ihm alle gelieferten, sehr voluminösen Beweise noch au demselben Tage, also ohne sie durchgelesen zu haben, zu⸗ rück, mit dem Bemerken, sie seyen nicht hinreichend, um die Anspruͤche des Barons darzuthun. Da sie jedoch vernahmen, er werde an den geheimen Nath appelliren, fo lleßen sie ihm ein Schreiben zukommen, worin sie ihn benachrichtigten, seine Appellation werde fruchtlos seyn. Zu diefer Bekanntmachung hatten sie nach dem Gange der Englischen Justiz gar kein Recht. Der geheime Rath entschied, daß das Parla⸗ ment die gange Sache an die Commisston verwiesen habe, weshalb es bei den Bestimmungen der letz ⸗ teren bleiben mußte. Darauf ging der Redner in das Detail des vorliegenden Falles ein, und deckte eine Menge von Mißgriffen, Irrthuͤmern, ja sogar geschicht⸗ lichen und juristlschen Versehen der Commissalre auß. Er schloß mit dem Antrage, daß die Bittschrift des Barons einem besondern Aus schusse uͤberwiesen werde. — Hr. Ho⸗ race Twiss widersetzte fich dem Antrage. Ware? mesnte er, die Frage so geblieben, wie sie Anfangs war, eine Frage zwischen Nation und Nation, so haͤtte das Parlament daruͤ⸗ ber entscheiden koͤnnen; jetzt aber habe man sie an eine be- stimmte Jurisdiction von Tommissairen verwiesen, und es hieße alle Schranken der Judicatur durchbrechen, Gefuͤhle der Politik und Partheiungen an die Stelle einer ruhigen, gesetzlichen Entscheidung stellen, wenn man in diesem Falle das Parlament zum Mittel fuͤr die Veraͤnderung fruͤherer Urtheile gebrauchen wollte. Hr. Lockhart dagegen meinte, die Neuigkeit einer solchen Art von Tribunal, wie diefe Li—⸗ quidations⸗Commission, berechtige das Haus, die Entscheidun⸗ gen desselben, in sofern daruͤber geklagt wuͤrde, zu revidiren. Hr. Robert Grant sagte, er sey uͤberzeugt, die Commis⸗ saͤre hätten als redliche und gewissenhafte Maͤnner gehan⸗ delt, und er wuͤnsche, daß Alles vermieden werde, was einen Flecken auf ihren Ruf werfen konnte. — Dr. Phillimore unterstuͤtzte den Anspruch des Bittstellers und bemerkte, das Haus sei durch jeden Grundsatz der Gerechtigkeit und Red—