1828 / 184 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Vortheile fuͤr ihren Handel zu ziehen, sich in Englischen Haͤ⸗ fen gleiche Rechte mit Britischen Unterthanen zu sichern, da— gegen aber in den ihrigen von Britischen Schiffen großere Abgaben zu nehmen, als von ihren eigenen. In Folge des⸗ sen erschien von Seiten der Amerikanischen Regierung, die von ihr mit dem anspruchslosen Titel: „Unterscheidungs— Zölle! Cdiscriminating - Duties) belegte Taxe auf Britische

Schiffe, die in ihre Haͤfen einliefen. Ja sie versagte sogar eine partielle Erleichterung in den Abgaben fuͤr Kauffahrthei— Schiffe, die direkt von England nach Amerika handelten, außer wenn sich diese verbindlich machen wollten, von Ame⸗ rika aus, nicht nach Britisch⸗Westindischen Kolonien zu segeln. Das hieß mit duͤrren Worten unseren Kaufleuten sagen⸗ ihr sollt mit unserer Republik nicht auf euren eigenen Schiffen handeln, wenn ihr euch nicht anheischig macht, mit Bal— last abzusegeln, euren Handel mit euren eigenen Eolonien aufzugeben und ihn uns zu uͤberlassen. Wir führen das nicht an, um Amerika einen Vorwurf zu machen, oder ihm auf irgend eine Weise etwas unangenehmes zu sa⸗ gen; es hat ein vollkommenes Recht, zu seinem Vortheil zu versuchen, in wie weit es die Britische Regierung und Na— tion zum Besten halten darf. Nicht von den vereinigten Staaten, wohl aber von Großbritanien, fordern der gesunde Menschenverstand und die Ehre der Nation eine hinreichende Garantie gegen den Erfolg einer Spekulation, die schlau an— gelegt, wie sie es ist, ganz fuͤr Amerika paßt. Unter diesen Verhaͤltnissen diktirten die Klugheit und das Bewußtsein ei— gener Wuͤrde dem Britischen Parlament das Gesetz vom Juli Monat 1825, welches die Bedingungen enthält, unter denen alle, nicht Colonien habende seefahrende Nationen, nach Britischen Colonien handeln duͤrfen; der vollziehenden Gewalt ward es uͤberlassen die Periode, die Art und Weise und den Maaßstab zu bestimmen, nach welchen sie es fuͤr gut finden mochte, dieses Gesetz strenger oder nachsichtiger, gegen oder fuͤr einen Staat zu handhaben, der dessen Be— dingungen nicht erfuͤllen moͤchte. Die Britische Regierung ließ den vereinigten Staaten lange Zeit um ihre nachtheili— gen Verordnungen gegen Englands Handel nach seinen Co— lonien zuruͤckzunehmen, und erließ erst im Juli 1826, also 12 Monate nach Erscheinung obenerwaͤhnter Parlamentsakte, nachdem sie gesehen hatte, daß Amerika hartnaͤckig auf seinen Maaßregeln bestand, einen Geheimenraths⸗Befehl, welcher die Rordamerikanischen Schiffe von den Britisch-West-Indischen Colonieen ausschloß. Hr. Gallatin kam nach Europa, um mit Hr Canning zu unterhandeln und Amerika die Privilegien wie— der zu verschaffen, um die es sich selbst gebracht hatte. Die Art und Weise, wie Hr. Canning unser Interesse gegen einen scharfsinnigen Gegner wie Hr. Gallatin, zu vertheidigen wußte, giebt uns neuen Grund seinen unersetzlichen Verlust zu betrauren. Spaͤter setzte Hr. Gallgtin seine Unterhand— lung mit dem edlen und geistreichen Nachfolger Hrn. Can— ning's fort, die sich indessen fast nur auf Angelegenheiten bezog, welche unferem Gegenstande fremd sind. In dem Briefwechsel wahrend dieser Unterhandlung leuchtet ganz be— sonders Amerika's Mißvergnuͤgen uͤber seine Ausschließung von unsern Colonieen hervor; es hatte nicht geglaubt, daß England Ernst machen wuͤrde, und sich geschmeichelt von ihm fortwährend beguͤnstigt zu bleiben, wahrend es Englands Flagge am wenigsten beguͤnstigte. Das konnte aber nicht angehen. Nachdem Hr. Gallatin auf ein, so zu sagen, den Puls befuͤhlendes Schreiben vom 4. Juli 1827 an Lord Dudley keine Antwort erhalten hatte, sandte er letzterem am 17ten August ein zweites zu, mit der officiellen Anfrage: ob England, wenn Amerika seine Unterscheidungs-/Zoͤlle zu— ruͤckzoͤge, letzterem seine Colonieen wieder eroͤffnen wolle, wor⸗ auf indessen eine kraͤftig motivirte abschlaͤgige Antwort er— folgte. Hr. Gallatin bedauerte den schlechten Erfolg seines Anerbietens und somit hatte ein Briefwechsel ein Ende, der sich durch den gegenseitig beobachteten Ton von Maͤßigung und Urbanität bei so sehr widerstreitenden Interissen ganz besonders auszeichnete. Schweden und Norwegen.

Christiania, 2. Jul. Gestern wurde im Odelsthinge das Ausschuß-Bedenken uͤber die, vom Lagthinge empfohlne Einruͤckung des Wortes: deutlich, im Verantwortlichkeits-Ge— setze erwogen, welches dahin ging, eine Stelle beizufuͤgen, worin dieses Wort so umschrieben wuͤrde, daß es nicht An— laß gaäͤbe, es fuͤr gleichbedeutend mit: buchstaͤblich, zu nehmen. Die Herren Schultz und Ridder vold fanden diese Um— schreibung nicht genuͤgend. Die Herren Hornemann, Foß, der Präsident und Budtz vertheidigten sie als ge— eignete Uebereinstimmung zwischen beiden Thingen zu bewir— ken. Sie ward mit 29 gegen 23 Stimmen verworfen, und

der Gesetz-Vorschlag ging an das Lagthing zuruͤck. Alle

Strafbestimmung wegen Beiseitsetzung der, dem Koͤnige K. Hause schuldigen Ehrfurcht und den befreundeten ten gebuͤhrenden Achtung waren mit uͤberwiegender Mäh angenommen worden.

Dem Storthinge ward die K. Sanction des Wa setzes angezeigt.

Das Koͤnigl. Schwedisch-Norweg. Geschwader Admiral Nordenskiold ist am 27. Mai in Gibraltar

kommen. Deutschland.

Dresden, 9. Jul. Se. Koͤnigliche Hoheit der! Wilhelm von Preußen, Sohn Sr. Majestaͤt des Kn trafen gestern fruͤh hier ein, stiegen im Hotel zum ga Engel ab, speiseten zu Mittag bei den Allerhoͤchsten schaften im Sommer-Hoflager zu Pillnitz, und setzten aufgehobener Tafel Höchst Ihre Reise von da nach Teplth

Bremen, 10. Jul. Die Ratificationen des zu den drei freien Hanseestaͤdten Bremen, Hamburg und und den Verein. Staaten von Nordamerika am 20. N ber 1827 abgeschlossenen Handelstraktates sind am 2 d. J. zu Washington ausgewechselt worden. Die wo chen Punkte dieses Traktates sind:

Freie Ein- und Ausfuhr von Waaren, aus und allen fremden Laͤndern, und unter gleichen Abgaben, j aus den beiderseitigen Hafen, nach den bei einem odz andern Theile bestehenden Gesetzen. Gleiche gegen Zoͤlle, und gleiche gegenseitige Verbote mit andern st Laͤndern bei Einfuhr gegenseitiger Landesprodukte und; kate. Die Nationalitaͤt der gegenseitigen Schiffe keinen Unterschied in den Abgaben. Jedes Schiff einer der drei Hansestaͤdte von dem der Capitain ein ate, und z der Besatzung Hanseaten oder Unterthanen der Deutschen Bundesstaaten sind, soll als ein Brem becker und Hamburger Schiff betrachtet werden. einem der beiden contrahirenden Theile zugehoͤrige Sch seine Ladung, sollen, sie moͤgen herkommen, von wos len, als directe kommend, betrachtet werden. Die! seitigen Kaufleute, Buͤrger und Schiffs-Capitaine duͤß beiden Staaten ihre Geschaͤfte persoͤnlich und frei beth in sofern sie sich nach den Landesgesetzen richten, genießen, wenn nicht immer die Vorrechte der Einyehg so doch wenigstens der am meisten beguͤnstigten Nation

Bei Erbschaften, Schenkungen u. s. w. gemäß Fremden gleiche Rechte mit den Eingebornen. Wenn

wegliches Vermoͤgen hinterlassen wird, das Fremde m A D. Juni beschaͤftigte sich der große Rath des Kantons

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sitzen durfen, so werden 3 Jahre zugestanden, um es lisiren und abzugsfrei auszufuͤhren.

Bei Streitfaͤllen sind die gegenseitigen Unterthan eigene Buͤrger zu schuͤtzen. Beide Theile verbinde wechselseitig, anderen Nationen keine besonderen Bit gungen zuzugestehen, an denen nicht ein Jeder gleich. theil hat; etwanige Compensationen werden gemeinsh getragen. Der Vertrag ist fuͤr 12 Jahre und ih noch 12 Monate zur etwanigen Aufkuͤndlgung. Welt den Hansestaͤdten nicht aufkuͤndigt, fuͤr die bleibt der? in Kraft, wenn auch die anderen zuruͤcktreten sollten.

Oe sterreich.

Wien, 6. Jul. Am 29. Jun. um 11 Uhr! trafen Ihro Masestaͤt die Frau Erzherzogin Maric Herzogin von Parma, in Satzburg ein, nachdem! Dieselben den Tag in Berchtesgaden zugebracht hatt z0sten Mittags setzten Ihro Majestaͤt die Reise fort, nachteten in Wels und trafen am 2. Jul. im erwuůnst Wohlseyn in Baden ein, wohin sich Ihre Majestaͤn Kaifer Und die Kaiserin bereits am 28. Jun. von Lam begeben hatten.

t al ie n. .

Florenz, 1. Juli. Die Lustbarkeiten des St.) nis-Festes sind so eben beendigt. In acht Tagen drei Pferde- und ein Wagenrennen gehalten, denen Kaiserl. und Königl. Hohelten in Gesellschaft des h Friedrich von Sachsen beiwohnten. Die Prinzessin Bo hat einen glaͤnzenden Ball gegeben und der Marqu reggiani den Hof zu einem hoͤchst geschmackvollen 5. seinem von buͤnten Lampen reichbeleuchteten Garten laden. Die Stadt feierte diesen Tag durch einen B Feuerwerk und ein Gondelfest. Mehrere hundert, leuchtete Barken, in denen auf dem Arno getanzt, ge und gegessen wurde, die Ufer und Bruͤcken des Fluss Feuermassen erhellt, welche deren Formen kenntlich m gewährten einen magischen Anblick. Der Hof wi

N

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10. Juli abreisen. Der Prinz Friedrich von Sachsen sich über Genua und Turin nach Mailand zu begeben, Großherzog und die Großherzogin mit ihm zusam—

n werden. Nach einem gemeinschaftlichen Aufent— on einigen Tagen wird der Prin uͤber den Simplon «Schweiz nach Dresden zuruͤckkehren; der Großher, ird hlerher zurückkommen und die Großherzogin ist en, dem Hofe von Sardinien einen Besuch zu machen. om, 28. Juni. In dem am 23sten d. M. statt ge— (letzthin bereits erwähnten) Consisterium ist zwar die rwartete Cardinals Promotion nicht erfolgt; unter in geschehenen Präconisatienen von Bischsfen sind einige von besonderem Interesse. Nachdem der erz⸗ ch Stuhl von Freyburg und der Bischofs⸗Sitz von burg besetzt waren, blieb zur Erledigung der uͤber die nnisation der suͤddeutschen katholischen Laͤnder nur die ng uͤber die Besetzung des Bisthums von Fulda und

Mainz uͤbrig. Fuͤr das erstere war der ehemalige h Pfarrer in Cassel, geistlicher Rath von Mainz hlagen. Seiner kanonischen Einsetzung schien aber der im Wege zu stehen, daß dieser Geistliche fruher die szmischen Hofe verworfenen Pragmatien unterschrieben

Vertrauliche Erklaͤrungen daruͤber haben aber diese rigkeit aus dem Wege geraͤumt, und in Folge deren Riegger als Bischof von Fulda praͤconisirt worden. hemalige Prince de Lion, Abbé de Rohan Chabot, ‚lVicar von Paris, ist als Erzbischof von Auch pu—

merkwuͤrdiger ist die Ernennung des ersten Niederlaͤn⸗

Bischofs, in Folge des vorjährigen Concordats, durch hebung des Hrn. Dudernard zum Bischof von Namur. hat hiermit die beste Garantie, daß auch die uͤbrigen s⸗Sitze der Niederlande bald werden besetzt seyn, und

zfuͤhruͤng des Concordats nichts im Wege stehen werde.

er fo achtungswerthe Abbé Gradwell, bisheriger Rek— Englischen Collegiums in Rom, geht mit der Wuͤrde

Bischofs in partibims, als Coadjutor und designirter

ziger des in London residirenden apostolischen General⸗

ö, Stelle des Dr. Poynter in diesen Tagen nach

d ab.

ie Hitze in der letzten Halfte dieses Monats ist äͤu—

roß und druͤckend gewesen.

Schweiz. 6 Eus der Schweiz 5. Juli. In der dritten Sitzung

mit der Bisthums-Angelegenheit. Er ertheilte der seriptions-Bulle vom 9. Mai 1828, die mit den Wor⸗ er praecipua Nostri Apostolatus munia, beginnt, acetum regium; sprach auch zum voraus dasselbe fuͤr heißenen Exhortations-Breven aus und ermaͤchtigte den taglichen Rath, dem Exekutions-Breve der Bulle, in demselben einige Berichtigungen der letztern ent— sein werden, das Placet zu ertheilen. Anbei wur— mit Beziehung auf den Grundvertrag zwischen den anstaͤnden, die Uebungen, Rechte, Freiheiten und mmen des Staats bewahrt und zugleich ausgesprochen, em Concilium tridentinum, dessen in der Bulle Er— ng geschieht, keine weitere Anerkennung verliehen als dasselbe von jeher in der Eidgenossenschaft besaß, ch, quoad dogmaia et sacramentalia. Hierauf wur— inige Zuͤchtlinge begnadigt und dann zur Instruktion tandesgesandtschaft auf die bevorstehende Tagsatzung litten. Der Artikel 3, betreffend den Mißbrauch der e hinsichtlich der ausländischen Angelegenheiten und remdenpolizei, vereinigt mit dem ihm nahe verwandten el 42, welcher den bekannten Antrag des voroͤrtlichen tsraths hunsichtlich der Publizitaͤt der innern Angele— iten enthält, und welchen beiden Artikeln der tägliche eine unbedingte Zustimmung ertheilt hatte, ward, in Folge desfallsigen Debatte, an eine zu dem Ende ernannte ission verwiesen. In der fuͤnften Sitzung, am 28. erstattete diefe Kommission ihren Bericht. Die Ma— it trug auf unbedingte Verwerfung der beiden Artikel und eine Minorität auf unbedingte Annahme; eine e Minoritaͤt schlug einen Mittelweg vor. Ueber diese drei aͤge waltete im großen Rath selbst eine sechsstuͤndige leb⸗ Debatte und endlich ward durch Stimmehrheit der Antrag zweiten Minoritaͤt angenommen und demnach beschlos—

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andern Verbesserungen des Lagthinges, insonderhet All l gemeinen Preußis chen Staat 8 Zeitung Nr. 184.

kerpresse und der Fremdenpolizei noch auf ein Jahr die Zu⸗ stimmung zu ertheilen, jedoch mit der bestimmten Erklarung. daß dieses das letzte Mal sei und daß Luzern durch ein auf—

zustellendes Gesetz hinsichtlich der Presse die noͤthig en Vor⸗

sorgen treffen; hinsichtlich der Fremdenpolizei aber dae beste⸗ henden Staats-Vertraͤge und die Staaten- und Voͤlkerrecht⸗ lichen Grundsaͤtze beobachten werde. Belangend dem An⸗ trag des Vororts wegen unzeitiger Publizitaͤt, so huldigt Luzern dem Grundsatz, daß bei den Unterhandlungen mit dem Auslande, bis dieselben zur Ratifikationsvorlegung herangereift seien, Geheimhaltung erfordert werde; die Standesgesandtschaft soll an der Berathung der Mittel, um diese Geheimhaltung zu bewirken, Antheil nehmen, uͤber das Resultat aber das Referendum walten lassen.

Spanien.

Madrid, 26. Juni. Der Graf von Figueira, welcher Seitens des Prinzen Regenten von Portugal mit einer außer⸗ ordentlichen Sendung an den hiesigen Hof beauftragt wor⸗ den, ist heute Morgen hieselbst eingetroffen.

Man versichert aus guter Quelle, daß an die Stelle

des bisherigen Gouverneurs von Cadix, Generals Aymerich,

welcher zum General-Capitain der Balearischen Inseln er⸗ nannt worden ist, der Maréchal de eamp D. Salvador Me⸗ lendez, zuletzt Gouverneur in Tolosa, kommen werde. Der⸗ selbe wird als ein Mann geruͤhmt, welcher diesem wichtigen Posten in jeder Beziehung gewachsen sey. .

Der Graf Espanna ist von Barcelona abgegangen, um die Rebellen haufen, welche sich in Catalonien aufs Neue ge⸗ zeigt haben sollen, zu verfolgen und zu vernichten.

Portugal.

Ein Schreiben aus Lissabon, vom 21. Juni (im Consti⸗ tutionel) enthalt naͤchst der (bereits bekannten) Nachricht von der durch ein Deeret des Infanten auf den 23. Juni festgesetzten Eroͤffnung der Cortes, folgende Mittheilungen: Man versichert, daß die Zahl der Deputirten, deren Voll⸗ machten verworfen wurden, weil ihre Ansichten dem bestehen⸗ den System nicht guͤnstig waren, sich auf 21 belaufe, und daß der Minister des Innern, indem er neue Ernennungen anordnete, die Candidaten selbst bezeichnet hat. Ein anderes Dekret gewahrt Amnestie fuͤr die konstitutionellen Unteroffi⸗ ziere und Soldaten, die unter die Fahnen Dom Miguels zuruͤckkehren werden; die Offiziere sind davon ausgeschlossen. Ein drittes Dekret befiehlt die Sequestration der Besitzt huͤ⸗ mer der Constitutionellen, welche in diesem Augenblick die Waffen in der Hand haben. Die von Dom Miguel nach den Inseln gesendeten Befehle haben die Wirkung hervor⸗ gebracht, die man davon erwarten konnte; er ist in Angra, der Hauptstadt der Azoren, zum Koͤnig proclamirt worden. Der Brasilianische Consul in dieser Stadt hat dieselbe au⸗

so eben angekommen ist. Madera ist, wie man sagt, der Ort, wohin sich Dom Miguel zurückziehen wird, wenn er nicht nach Spanien gehen kann. Zwei Schiffe, die dahin abzugehn im Begriff sind, sind mit seinen und der Koͤnigin Schaͤtzen beladen; zugleich schickt er ein ihm sehr ergebenes Bataillon fort, von dem er sich ohne dringende Beweggruͤnde nicht trennen wuͤrde. Die Stadt Estremoz ist in einer schrecklichen Anarchie. Mehr als 50 Damen hohen Ranges sind verhaftet und durch Frauen aus dem niedrigen Volke in das Gefaͤngniß gefuͤhrt worden. Ueberhaupt nimmt die Verfolgung gegen die Frauen in allen Städten uͤberhand, wo die Absolutlsten die Oberhand haben. Die Graͤfin von Rebierra, Ehrendame der Prinzessin von Brasilien, ist ver⸗ bannt worden, weil sie nicht fuͤr ihren unmuͤndigen Sohn die Aete unterzeichnen wollte, welche der Portugiesische Adel an den Infanten richtete, um ihn zur Entthronung seiner Nichte zu veranlassen.

Turkei und Griechenland.

Der Hamburgische Correspondent enthaͤlt im neuesten Blatte Folgendes:

„Scheiben aus Konstantinopel 16. Juni. (Durch außerordentliche Gelegenheit.)

Die Pforte hat die Nachricht von dem Uebergang: der Russen uͤber die Donau erhalten und scheint daruͤber nicht befonders betroffen. Indessen ist der Großvezir jetz nach

dem Conciusum vom Jahr 1823 hinsichtlich der Druk—

Adrianopel aufgebrochen. Der Sultan, voll Zuversicht auf

genblicklich verlassen um nach Lissabon zuruͤckzukehren, wo er

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