1828 / 186 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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wenn man darauf durch Thatsachen antwortet. In 1790 wurden alle Kloster⸗Gemeinden aufgeloͤs't; als inzwischen im

Budget des Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten.

Der Büschof von Beauvais bestieg vorweg, zur Verthei⸗

digung desselben, die Rednerbuhne, „Ich trete nicht,“ sagte

der Meinister unter andern, „zur Vertheidigung der Religion

uf: diese bedarf keiner Lobrede, da Sie, m. H., dieselbe . als * erste Beduͤrfniß der Gesellschaft, als die Grundlage aller Moral und als das unfehlbarste Mittel be⸗ trachten, den Frieden, die Eintracht und die gute Ordnung im Lande aufrecht zu erhalten. Ebenso werden Sie aber auch uͤberzeugt seyn, daß es unter den Staats⸗ Ausgaben keine heiligere giebt, als diejenige, welche 30 Millionen Fran⸗ zosen die Ausuͤbung ihrer theuersten Rechte sichert. Mit sol⸗ chen guͤnstigen Gesinnungen eröffnen Sie die Berathungen über kas Budget des mir untergebenen Ministeriums. Sie werden dasselbe mit derjenigen Einstimmigkeit annehmen, die man als eine der Religion gebrachte . und als einen Tribut der Erkenntlichkeit für die Dienste, welche die— felbe der Gesellschaft leistet, ansehen darf. Der Minister durchlief hierauf die verschiedenen Ausgaben seines Ministe—⸗

riums, und vertheidigte namentlich den diesjährigen Mehr—⸗

bedarf von 480,00 Fr. Am Schlusse seiner Rede stellte er noch einige Betrachtungen uͤber die geistlichen Corpora— tionen an. „Niemand,“ aͤußerte er, „laßt mehr als ich dem Eifer, womit mehrere dieser Corporationen sich dem Unterrichte der Jugend widmen, Gerechtigkeit widerfahren. Es entsteht indeffen die Frage, ob hinsichtlich ihrer die gesetz= lichen Foͤrmlichkeiten beobachtet worden sind; in dieser Be⸗ ziehung haben die gegenuͤberstehenden Partheien zuweilen die Graͤnjen der Klugheit uͤberschritten. Am Besten ist es, Im Jahre

Jahre i807 das damalige Haupt der Regierung das Beduͤrfniß er⸗

kannte, jene Institutionen aufs Neue in's Leben zu rufen,

wurden 2214 derselben wieder hergestellt, welche 7 Jahre spaͤter in den Bourbons neue Beschuͤtzer fanden; man muß indessen gestehen, daß damals die Verwaltung die Graͤnzen einer welsen Maͤßigung nicht uͤberschritt, und daß sie sich strenge in die Gesetze fuͤgte. Was die weiblichen Kloster— Gemeinden anbetrifft, so wurde im Jahre 1825, als man damals die Frage aufwarf, ob dieselben gesetzlich waren oder nicht, bestimmt, daß es zu ihrer Stiftung einer Koͤniglichen Verordnung beduͤrfen sollte. Uebrigens hat sich die Zahl der durch Kaiserliche Decrete errichteten weiblichen Corpora⸗ tionen von 1802 bis 1814 d. h. in 12 Jahren auf 1523 be— belaufen, waͤhrend sie von 1814 bis 1828, naͤmlich in 14 Jahren, nur 478 betrug. Hinsichtlich der geistlichen Bruͤder⸗ schaften, die sich der Erziehung der Jugend widmen, muͤssen

wir bemerken, daß dieselben von den Kammern gleichsam

anerkannt worden sind, da diese ihnen alljaͤhrlich eine Bei— huͤlfe zuerkannt haben. Befinden sich darunter welche, deren Existenz gesetzwidrig ist, so hat mein Vorgaͤnger sie in keiner Art anerkannt, ihnen auch nie eine Unterstuͤtzung angedeihen lassen. Ich habe bei dem Ministerium keine Spur von einer Verbindung zwischen ihm und den Chefs jener Anstalten ge— funden; die Verwaltung hat daher ihre Existenz nicht ge— kannt, und kann fuͤr ihre Handlungen nicht einstehen. Es duͤrfte hier am rechten Orte seyn, sich uͤber die verschieden— artigen Besorgnisse auszulassen, welche seit einiger Zeit uͤber die Franzoͤsische Geistlichkeit geaußert worden sind. Offenbar ist man dabei von allen Seiten zu weit gegangen. Das ein— zige Mittel dieser gefaͤhrlichen Stimmung der Gemuͤther eine andere Richtung zu geben, ist, daß man sich genau und strenge an die Gesetze halte. Niemand wird zweifeln, daß dies unser fester Wille sey, und wir hoffen, daß Sie, m. H., uns bei diesem Acte der Gerechtigkeit durch Ihre Maͤßigung in den Berathungen uͤber das Budget des geistlichen Ministeriums beistehen wer— den; denn ich bin der Meinung, daß die Religion kein Ge— genstand sey, welcher von dieser Tribune herab verhandelt werden duͤrfe, und daß es eben so unangemessen sey, die Geistlichkeit mit Bitterkeit zu tadeln, als sie mit Eifer zu vertheidigen. Falsch ausgelegte Worte koͤnnen leicht die Ge— wissen, von einem Ende Frankreichs bis zum andern, beun— ruhigen und Stoͤrungen in der Gesellschaft hervorbringen. Auch ist die Sache ja schon durch unsern Grundvertrag, den wir aufrecht zu erhalten geschworen haben, und den man nicht un⸗ gestraft uͤbertreten wuͤrde, entschieden. Ich wuͤnsche, daß die Geistlichkeit einsehen lerne, daß mir ihr wahrhaftes Interesse auf— richtig am Herzen liege. Finden sich einige Mißbraͤuche, so stoͤßt man dagegen auch wie der auf Beispiele bewundernswuͤrdiger Tu⸗ gend. Ich kann die Meinung nicht theilen, daß die Geist— ichkeit die Vortheile des Repraͤsentativ-Systems nicht zu wuͤrdigen wisse und daß sie daher Frankreichs Verfassung abhold sey. Die Geistlichkeit fuͤhlt, daß ihre Macht sich nur nber die Gewissen erstrecken muͤsse: sie weiß, daß des Prie—⸗

einigt, bald der Leitung eines ganz weltlichen Ministers

folge habe der katholische Clerus im J. 1825 1,537, 4

auch eine Art von verantwortlicher Herausgeber gem

sters Pflicht einzig und allein darin bestehe, aufzuklären, in anderer Theil des Clerus“, fuhr derselbe fort, „dessen troͤsten und zu helfen. Wie koͤnnte sie jemals verges Hz ich verbessert zu sehen wuͤnsche, sind die Huͤlfspfarrer, daß der Grund-Vertrag von dem wir regiert werden, en Gehalt zu ihren Beduͤrfnissen nicht hinreicht. Statt Schutz und Schirm aller ist? Wir glauben daher, dej L Fr. wünschte ich dasselbe auf 1000 Fr. erhoͤht zu sehen. dringendstes Interesse erheische, sich auf jenen Vertraa zieses Gehalt den Hülfspfarrern zu sichern, ist Specia— stuͤtzen. Sie wird den eiteln und ertraͤumten Besorgnsit in den Finanzen nothwendig, sonst bleiben alle der welche unvorsichtige Freunde zu verbreiten suchen, kein sstchkeit bewilligte Summen in den Kapiteln, Kathedralen hoͤr geben, und dem schuͤtzenden Scepter des allerchristlics bischöflichen Anstalten sitzen und es gelangt kein Broͤck— Koͤnlgs, so wie dem einstimmigen und aufgeklärten Vn dieses Manna's in die Pfarrhaͤuser. Ein anderer Punkt beider Kammern, welche in ihrer Liebe, zugleich die Relig] die Unabsetzbarkeit der Pfarrer; fruͤher wuͤrde man den den Koͤnig und das Vaterland vereinigen, mit Verthh rrer des kleinsten Dorfes nicht abgesetzt haben; heute entgegenkommen!“ Herr Dupin der Aeltere äujm Hränkt sich die Unabsetzbarkeit auf die Canton-Pfarrer. daß er die Berathungen uͤber das Budget des Ministenmn Hülfspfarrer sind absetzbar, aber auch sie beduͤrfen der der geistlichen Angelegenheiten nicht ungebuͤhrlich in die n bhaͤngigkeit und einer gesicherten Lage. Auch muͤssen wir ziehen, sondern nur einige ganz friedfertige Ansichten dat jungen Priestern das zu verschaffen suchen, was vielen aufstellen wolle. „Leute,“ begann derselbe, „die Alles zu vn er ihnen mangelt, Erziehung und Unterricht. Ich ver— fachen wuͤnschen, haben mit Verdruß ein eigenes Ministeriun ge diese beiden Worte, denn die Erziehung, welche den geistlichen Angelegenheiten sich bilden sehen; sie haben besnn ang mit andern Menschen betrifft, ist den Geistlichen bedauert, daß, indem dieses Ministerium aufhöͤrte, sich t so nuͤtzlich als der eigentliche Unterricht. Erziehung und Religions-Partheien zu erstrecken, es zugleich auch auff in erfahrung konnen sie sich in den großen Seminarien und einem Laien auvertraut zu seyn. Es ist eine Thatsache, n wnders während des Vicariats verschaffen. Was den Un— Herren, daß in einer, dem Concordate naheren Zeit, die iht betrifft, so sind demselben viele Quellen eroͤffnet.“ Der sicht uͤber den Cultus bald mit dem Ministerium des Inner ner berührte hierauf die neue Stiftung der Stipen— fuͤr die kleinen Seminarien, und rechtfertigte die beiden effenden Königl. Verordnungen. Nachdem er noch die das Erzbisthum Lyon bezuͤglichen Verhaͤltnisse, wie sie bbestehen, als ungesetzlich und den Freiheiten der gallica— chen Kirche zuwiderlaufend, dargestellt hatte, verlangte er Wiederherstellung der alten Lehrstuͤhle des kanonischen chts, auf welchen die Grundsaͤtze dieses Rechts, so wie der geistlichen Disciplin, ferner die Regeln, welche die nnung der weltlichen und geistlichen Macht betreffen, Freiheiten der gallicanischen Kirche und die Erklarung tös2 vorgetragen wurden, indem die Unkenntniß die— Gegenstaͤnde in der Kirche und innerhalb der Gerichts— anken sehr fuͤhlbar sey. In dem Vertrauen, daß die mmer seine Bemerkungen einer Beruͤcksichtigung wuͤr— en werde, stimmte der Redner schließlich fuͤr das Budget. ch Herrn Dupin bestieg der Großsiegelbewahrer die nerbuͤhne, um die von demselben verlangten Aufschluͤsse das Erzbisthum Lyon zu geben. Hierauf ging die mmer zu den einzelnen Artikeln des Budgets uber. Die ten der Central-Verwaltung im Betrage (nach Section J.) 400,000 Fr. wurden durch die Herabsetzung des Gehal—⸗ des Ministers (von 150 auf 120,000 Fr.) auf 370,000 reducirt. Die Gehaͤlter und bestimmten Entschaͤdigungen Geistlichkeit belaufen sich (nach Section II.) auf 25, 829, 600 und wurden, nachdem Herr Petou noch besonders dem schof v. Beauvais, unter Murren der rechten Seite, fuͤr einen starken Zuwachs.“ Der Redner gab darauf eine ll beiden Verordnungen wegen der geistlichen Semmarien sicht der Dotationen, welche seit drei Jahren den geiss en Dank abgestattet hatte, unverkuͤrzt bewilligt. Ein Anstalten in Frankreich zu Theil geworden sind. Ihn eiches geschah mit den nachstehenden Artikeln derselben en Section, als: Ausgaben fuͤr das Koͤnigl. Kapitel zu St. nys 200,000 Fr. Ausgaben fuͤr die Anstalt fuͤr hoͤhere stliche Studien 200,000 Fr. Stipendien an den Seminarien 00,900 Fr. Unterstuͤtzungen fuͤr die Geistlichkeit 2, 380,900 Auf die außerordentlichen Ausgaben fuͤr die Erhaltung Dioͤcesan⸗Gebaͤude im Betrage von 1,900,000 Fr., ver— gte Herr Gellibert eine Herabsetzung von 150,900 Fr., Antrag wurde indessen, auf die Erklaͤrung des Bischofs Beauvais, daß er bei dem Ausbau der Dioͤcesan-Gebaͤude b der groͤßten Sparsamkeit zu Werke gehen wuͤrde, verworfen. ichdem noch fuͤr die gewoͤhnlichen Ausgaben der Dioͤzesen 140,000 Fr., und fuͤr unvorhergesehene Ausgaben, 135,000 anken bewilligt worden, wurde die ganze lte Section mit 275,900 Fr. angenommen, und man ging zu dem Bud⸗ des Ministeriums des offentlichen Unterrichts uͤber. Hr. elere de Beaulieu trat vorweg mit dem Antrage her— ft, das Monopol des oͤffentlichen Unterrichts aufzuheben, erregte dadurch eine solche Bewegung im Saale, daß die bung einige Augenblicke lang ganz unterbrochen war. Dises Monopol“ fuhr der Redner nach wiederhergestell⸗ Ruhe fort, „ist das tyrannischeste, welches sich denken st; es ist nicht nur unvereinbar mit der verfassungsmaͤßi— n Regierung, sondern sogar mit einer durch Gesetze und litten gemäßigten absoluten Monarchie, so wie wir fruͤher hatten. Richelieu mit seiner ganzen Willkuͤhr und men, in welcher die Abgabe an den Staat bezahlt werden ni dwig XIV. mit all' seiner Macht haben nie daran gedacht, Der Redner sprach sodaun den Wunsch aus, daß LRFamilien-⸗Vaͤter zu zwingen, ihr Vertrauen denjenigen auf das Budget von 40 Millionen der kleinen noch übt ännern zu schenken, die das ihrige erhalten hatten.“ Der ahl armer und alter Priester und Nonnen, welche faͤmm dner unterfuchte hierauf den gegenwartigen Zustand der uͤber 70 Jahr alt seyen, die ihnen von der constituires fentlichen Unterrichts-Anstalten, und warf einen Blick auf

geben wurde. Seit der Restauration haben aber i Koͤnige es angemessen gefunden, einem Bischof die geisf Angelegenheiten zu uͤbertragen, und damit zugleich den lichen Unterricht zu verbinden. Diese Einrichtung sst sehr neu, denn sie datirt sich erst vom Jahre 1824 her. Erfahrung allein kann uns lehren, was wir von der Fesf eines Praͤlaten zu erwarten haben, der ein guter Fig und trener Unterthan ist, und der, indem er Gott giebt, Gottes ist, auch dem Kaiser zu bewahren weiß, wat Kaisers ist. Unstreitig ist die Trennung des oͤffent Unterrichts von den geistlichen Angelegenheiten eine serung; ihre Vereinigung verursachte fortwährend K und gab der Geistlichkeit Gelegenheit, ihre Intolera zeigen. Der oͤffentliche Unterricht erstreckt sich nicht nur die Individuen eines Cultus; er betrifft die Erziehung Buͤrger. Das Budget der katholischen Geistlichkeit b an 40 Millionen, naͤmlich 33,575,000 Fr., die fast gan die Besoldung des Personals bestimmt sind, und 5, 700,00 fuͤr die geistlichen Pensionen. In der That, es ist seit 180 gestiegen, denn damals betrug es nur 12 Millionen, un 1814 nur 18 Millionen. Seitdem ist es jaͤhrlich gewachse⸗ selbst in diesem Jahre, wo alle andern Verwaltunges Reductionen erleiden, die, so schwach sie auch seyn m dennoch den betreffenden Ministern Schmerzens⸗Seu fe reißen, erhaͤlt das Budget der geistlichen Angelegeng

im J. 1826 2,316,369 Fr. und im J. 1827 8, 587,68 erhalten. Und doch stelle man die Franzosen noch ak irreligioͤses Volk dar. Jener glaͤnzende Zustand der lichen Angelegenheiten muͤsse aber auch aus dem Ges punkte der Staats⸗-Auflagen betrachtet werden, deren! maͤßige Vertheilung constitutzonnelles Princip sei. allem Eigenthum, was den Buͤrgern angehoͤre, wuͤrdn jeder durch Erbschaft, Schenkung und Verkauf eintretp Aenderung starke Abgaben an den Staat bezahlt. Nl Kirchenguͤter seyen, als unveraͤußerlich, von dieser An frei. Man habe schon fruͤher diesem Uebelstande ahh wollen, und zu diesem Behufe Alle, in deren Hand Eigenthum todt sey (als Kloͤster, Koͤrperschaften, Comm Guͤter ꝛc.), verpflichtet, ein Individuum zu stellen, bei Tode die Abgabe gezahlt werden mußte, wie wenn das thum wirklich das feinige gewesen waͤre. Dies sey se

zwar nicht ein solcher, dessen Angst und Sorgen Kératry mit so großer Beredsamkeit geschildert habe, sch ein Mann, dessen friedliches und sanftes Leben Gresset trefflich beschrieben haben wuͤrde. Wenn man diese S0 vertreter todter Hand, wie man sie sonst nannt wieder herstellen wollte, so koͤnnte man wenigstens einen Zeh von etwa 15 oder 20 Jahren als die Durchschnitts⸗Zeit g

klaͤrung bezeichnen? Aber, sagt

ben, daß unsere Soͤhne nicht von Jesuiten erzogen werden; wird man uns aber deren auch geben, daß sie nicht von Frel= maurern oder Ikuminaten erzogen werden? Ich verfechte die kostbarste unserer Freiheiten, naͤmlich die persönliche Freiheit. Jene Inquisition, die sich in unser Privatleben mit einer druckenden und willkuͤhrllchen Maaßregel eindraͤngt, darf nicht geduldet werden.“ Nach einigen sehr weitlaͤuftigen De— tails uͤber die Organisation der Universitaͤt und uͤber die Grund— saͤtze der gallieanischen Kirche schloß der Redner in folgender Art: „Meine Herren, Freiheit fuͤr Jedermann und Unterdruͤckung gegen Niemand, dies ist mein politisches Glaubensbekenntniß, ind wie ich hoffe, auch das des Ministeriums. Wenn dieses letztere aber fortfaͤhrt, sich der Universitaͤt anzunehmen, so wird es bald auf unuͤbersteigliche Hindernisse stoßen. Es giebt Geistliche bei der Universitaͤt; in der nächstjährigen Sitzung wird man sie Ihnen, wenn auch nicht ihrem Ge— luͤbde, doch ihren Neigungen nach, als Ultramontanisten, Agen⸗ ten der Priesterparthei und Jesuiten bezeichnen; den Bitt— schriften, welche in dieser Beziehung bei der Kammer einge—⸗ hen werden, wird es an Vertheidigern nicht fehlen und der Verfolgung wird kein Ende seyn. Ich verlange die Abschaf— fung des Universitaͤts, Monopols.“ Nach dieser Rede, welche großen Beifall zur rechten Seite fand und eine leb— hafte Bewegung in allen Theilen des Saales veranlaßte, bestieg der Minister des öffentlichen Unterrichts die Redunerbuͤhne, worauf die Ruhe sich allmaͤhlig wie⸗ derherstellte. Derselbe nahm sich zuvoͤrderst der beiden mehrerwaͤhnten Verordnungen an, die man als einen Ein— griff in die Charte und in die Gewissens⸗-Freiheit darzustellen sich bemühe. „Wer spricht davon“ äußerte er, „sich um das zu bekuͤmmern, was zwischen Gott und dem Menschen vorgeht? Moͤgen die Geistlichen diese oder jene Regel befol— gen, sich zu diesen oder jenen Lehrsaͤtzen bekennen, dem Civil⸗-Gesetze sind sie daruͤber keine Rechenschaft schuldig. Sobald sie sich aber in den oͤffentlichen Unterricht mischen, verlassen sie die ihnen angewiesene Sphaͤre, und es beginnt fuͤr sie die Gerichtsbarkeit des Civil-Gesetzes, welches ein Recht hat, zu pruͤfen, ob die Geistlichen, die sich dem Un⸗ terrichte widmen wollen, auch die dazu erforderlichen Eigen⸗ schaften besitzen. Worin bestehen diese aber? darin, daß man dem Staate allein angehoͤre, und durch kein: sonstige Verpflichtungen gebunden sey. Erfuͤllen aber diese Bedingungen Maͤnner, welche einem unbekannten fremden Oberhaupte gehorchen, und einer Regel unker⸗ worfen sind, welche die Regierung nicht kennt, und die zwar an und fuͤr sich gut seyn, aber auch Bestimmungen enthalten kann, welche dem Grundgesetze des Staats zuwider⸗ laufen? Wie duͤrfen Maͤnner, die sich freiwillig in eine solche Lage versetzt haben, zu den Verrichtungen eines oͤffentlichen Lehrers und Erziehers zugelassen werden? Man spricht von einer Inquisition; darf man aber wohl mit diesem Namen, die von den Directoren gewisser Anstalten abzufordernde Er— man, das Universitaͤts⸗ Monopol streitet gegen die Vernunft und gegen die ver— fassungsmaäßige Ordnung.“ Der Minister setzte hier weit— laͤuftig auseinander, daß die Regierung in dem eige— nen Interesse des Landes auf die Beaufsichtigung der oͤffent⸗ lichen Unterrichts-Anstalten unter keiner Bedingung verzich— ten koͤnne. Nachdem derselbe am Schlusse seiner Rede noch den Einwand widerlegt hatte, daß das Universitaͤts-Monopol die Autoritaͤt der Familien -Vaͤter beeintraͤchtige, schloß er mit einigen allgemeinen Bemerkungen uͤber die Organisation der Koͤnigl. Collegien und uͤber die großen Vortheile, die sie dem Lande darbieten, worauf die Fortsetzung der Discussion uͤber das Budget seines Ministeriums auf den folgenden Tag ver— legt wurde.

Paris, 9. Juli. Die Herzogin v. Berry ist am 3ten d. M. in Bourbon⸗Vendée angekommen.

Dem Messager des Chambres zufolge haͤtte die Regie⸗ rung gestern noch keine amtliche Anzeige von der Ausrufung Dom Miguels zum Koͤnige von Portugal erhalten gehabt. Die Gazette de France theilt ihren Lesern diese Nachricht aus dem Journal des Dabats mit, dem sie bei dieser Gelegenheit zum erstenmale den Titel eines ministeriellen Blattes beilegt.

Großbritanien und Irland. ;

Parlaments-Verhandlungen. In der Sitzung des Oberhauses vom 7. Jul. trug der Herzog von Wel— lington auf die dritte Lesung der auf die Schottischen und Irischen Banknoten bezuͤglichen Bill an. Der Graf von Tarnarvon widersetzte sich derselben, da sie gerade Denje⸗ nigen, welche sie eigentlich beschuͤtzen sollte, den empfindlich— sten Schaden zufuͤgen wurde. Der Herzog von Welling— ton bemerkte, daß der Grundsatz der jetzt in Ausfuͤhrung zu

Versammlung feierlich zugesagte Pension bewilligen n beiden letzten Verordnungen wegen der geistlichen Schu— und las aus den Bittschriften derselben einige Stellen „Man will uns,“ sagte derselbe, „Buͤrgschaften ge—

bringenden Bill von 1826 keinesweges neu, sondern schon