1828 / 191 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 21 Jul 1828 18:00:01 GMT) scan diff

183 der Staats⸗-Zeitung) mit folgenden Bemerkungen: „Die Britische Regierung scheint der Meinung zu seyn, daß die Usurpation Dom Miguels noch nicht vollendet sey, und daß man sie erst dann als vollendet betrachten duͤrfe, wenn der Infant den Koͤnigstitel wirklich angenommen habe. Es läßt sich kaum glauben, daß dieser Fuͤrst eine Krane anneh— men werde, die eine Volks-Versammlung ihm anbietet, und wenn man einer Behauptung der Times Glauben beimessen darf, fo geht Dom Miguel damit um bevor er einen Ent⸗ schluß faßt, die Entscheidung der drei Stande abschriftlich al⸗ len Kabinetten mitzutheilen. In dem Interesse der Legiti⸗ mität wuͤnschen wir, daß der Infant einem Acte nicht die Haͤnde biete, welcher sein Land in eine bedauernswerthe Lage versetzen wurde; aber wir wagen es nicht in dieser Beziehung irgend etwas zu behaupten. Welchen Glauben darf man auch einer Regierung schenken, die den Rathschlaͤ⸗

Nx.

gen einiger Ehrgeizigen und den Thorheiten der Menge

reis gegeben ist. Prels geg Großbritanien und Irland.

London, 12. Jull. Einige Tage, nachdem die Wahl zu Ennis beendigt war, wollte Herr O Connell seine Reise von diesem Orte antreten. Das Volk hatte einen gruͤnen,

mit Blumen und gruͤnen Flaggen gezierten Stuhl fuͤr ihn

bereitet, welcher auf einem vierraͤdrigen Wagen ruhte. Er ermahnte die Anwesenden, ruhig zu seyn, und bestieg sodann, mit dem Orden der Befreier umhangen, das fuͤr ihn bestimmte Fuhrwerk. Eine Menge seiner Freunde umgaben ihn. Dar—

auf setzte sich die vom Volke angeordnete Procession mit

großer Ruhe und Ordnung in Bewegung. Zuerst kamen

katholische Geistliche zu Pferde, darauf gegen 2009 Freisassen,

Arm in Arm gehend, dann festlich geschmuͤckte Handwerker. Diesen folgte eine Menge von Menschen, welche als Fahnen die wahrend des Wahlstreits so sehr in die Mode gekomme— nen Schnupftuͤcher trugen, auf denen „der Mann des Volks“ redend dargestellt ist. Naͤchstdem kam wieder eine unabseh⸗ bare Masse von Freisassen, die dem Stuhle, auf dem Hr. O'Connell saß, vorangingen. Hinter diesem Zuge folgten wenigstens 5000 Menschen. So zog die Proeession in der Stadt umher; man hoͤrte keinen Laut, außer wenn das Zei— chen zu einem allgemeinen Freudengeschrei gegeben wurde. Die ganze Stadt war mit gruͤnen Zweigen und Flaggen de—

corirt. Einige kleinere Straßen sahen mehr Gebuͤschen als

Gassen ahnlich. Der Zug bewegte sich zunaͤchst nach Clare und erst zwei Meilen hinter diesem Ort gestattete das be— geisterte Volk seinem Lieblinge, den von ihm gezogenen Stuhl zu verlassen und sich auf den Bock seines Wagens zu setzen, unter der Bedingung, daß er ihm erlaube, ihn in die Stadt Limerick hineinzuziehen. Zwei Meilen von dem letzt⸗ genannten Orte warteten seiner 40, 0900 Menschen, um den ersten fuͤr das vereinigte Parlament seit der Unterzeichnung des dort geschlossenen Vertrages gewaͤhlten Katholiken bis in ihre Thore zu begleiten. verschiedenen Gewerken, deren jedem ein Musik-Ehor und Fahnentraͤger vorangingen. umwundene Staͤbe. Ueberall wo sich am Wege zwei Baͤume gegenuͤberstanden, hatte man von einem zum andern Festons von Blumen und gruͤnen Blaͤttern gewunden und wo keine Baͤume waren, hatte man eigends welche hingepflanzt, von denen mehrere uͤber 40 Fuß hoch waren. Zu Limerick ist der Triumph-Marsch des maͤchtigen Katholiken noch nicht geendet, denn auf dem ganzen Wege bis nach Dublin hatte man schon Vorbereitungen zu seinem Empfange getroffen. Wenn (sagt die Times mit Hinsicht auf die bekannten Vorgange bei der Wahl O'Connell's) die Bedrohung mit ewiger Verdammniß den armen Bauer dazu bewegen kann, seine Stimme lieber fuͤr ein Parlaments-Glied zu erheben, als fuͤr das andere, so moͤchte, wie mancher gutgesinnter Englaͤnder meint, er auch verleitet werden koͤnnen, den Arm zu erheben, wo die Stimme nicht ausreicht um den alten Glanz seiner Kirche wiederherzustellen. Das wuͤrde freilich sehr schlecht seyn, doch glauben wir noch weit davon entfernt zu seyn dergleichen fuͤrchten zu muͤssen. Die Geistlichkeit ist mit dem Aristoeratismus vermischt; auf diesen ist sie eifer— suͤchtig, waͤhrend sie von ihm in gewohnlichen Beziehungen verachtet wird. Zu voͤlliger Wiederherstellung der paͤpstlichen

Kirche in Irland, mit ihrem fruͤheren Einfluß, werden die

Aristrokraten nie ihre Einwilligung geben; ohne die Aristo— ö sind die Priester, nach unserer festen Ueberzeugung nichts. e

Lord Russell hat sehr zur rechten Zeit eine Addresse an

die Regierung uͤber den gegenwartigen Zustand von Irland

uͤbergeben; der Gegenstand muß Besorgnisse erregen, aber weit weniger wird er es, wenn man ihn offen und entschlos— sen behandelt. Die Aufregung im ganzen Lande von Nor—

Schweigen brachte, sondern auch sie zur Anerkennung sch

ad capiandum gebraucht und ohne alle Beziehung auf h

Des Herrn Fitzgerald's Reden waren in allen Faͤllen!

ten Parlaments soll in dem ersten und allen folgenden eiwas Anderes feststellt, den Eid leisten und die Erkloͤ

Unterhauses des Großbritanischen Parlaments auferlegt sit

Sie bestanden meistens aus den

Sie trugen weiße mit Lorbeern

wollen, in dem Irischen Parlamente zu

den bis Suͤden, denn in der Sympathie aller Provin mit einander, ist ganz Irrland einem Spinngewebe zu vn gleichen die Aufregung des Volkes bei Gelegenheit Wahl fuͤr Clare ist fuͤrchterlich. Was aber noch mehr Schu ken einfloͤßen muß und zugleich gehaͤssig ist, das ist die ga liche Macht, welche die Religion zu politischen Zwecken m braucht, und solchergestalt ganz dem Geiste ihrer Bestimmn entgegen handelt.

Herr Vesey Fitzgerald, den die Parthei O'Connell s Herren O Gormaͤn, Shiel u. s. w. zu Anfange in ihn Reden aͤußerst gemißhandelt hatten, benahm sich durch h ganzen Verlauf der Wahlhandlung so musterhaft und hi seiner Erklaͤrung, die gute Sache der Katholischen Emam pation fortwaͤhrend, auch wenn er hier nicht, oder auch! fuͤr einen Flecken gewählt wurde, vertheidigen zu wollen, ans Ende so treu, daß er sich allgemeine Achtung erm und seine Gegner nicht allein mit ihren Vorwürfen

Werthes nachdem sie erst durch die Masse obgesiegt ten noͤthigte. „Sie gestanden jetzt ein,“ sagen die mes, „daß alle ihr Ech ene nur eine rhetorische Fa

rechtigkeit gewesen. Wir sind schlicht und einfach genn meinen, daß Praktiken dieser Art so gemein als unh sind, wenn auch nicht ganz so scheußlich, wie die gottlaͤstm Verruchtheit der papistischen Priester, die den stimmfähh Bauern die ewige Hoͤllenqual vorhielten, wenn sie für Fitzgerald stimmend, Hrn. O Connell und den Vorthell heillgen katholischen Glaubens im Stich lassen wuͤrden!

Bewunderung werth und seine Vertheidigung seines Bu mens war vollstaͤndig.“ In einem an den Herausgeber des Courier gericht Schreiben werden die gesetzlichen Gruͤnde entwickelt, wen Hrn. O'Connell der Eintritt in das Parlament schwu gestattet werden moͤchte. Die Unfaͤhigkeit, heißt es im Parlamente zu sitzen, ohne gewisse Eide abzuleisten, steht aus Vorbehalten in der Unions-Aete, und in de Jahr nach derselben erlasseuen Acte; erstere enthaͤlt foh Stelle: „Ein jedes Mitglied des Unterhauses des ver

lamenten, bis das Parlament des vereinigten Koͤnigre abgeben, welche jetzt dem Gesetze gemaͤß den Mitgliedern

Die andere oben erwahnte Acte, welche in dem 4tsten gierungsjahre Georgs III. durchging, verordnet: „daß Personen, welche unfähig sind, in dem Unterhause in eines Parlamentes von Großbritanien erwaͤhlt zu werden sitzen und zu stimmen, eben so unfaͤhig seyn sollen, in Unterhause irgend eines Parlaments des Vereinigten Kn reiches fuͤr irgend einen Platz in Großbritanien erwaͤhh werden, zu sitzen und zu stimmen.“ Ferner gebietet diss Acte: „daß alle Personen, welche unfaͤhig sind, in dem terhaufe irgend eines Parlamentes von Irland erwaͤht werden, zu sitzen und zu stimmen, ebenso unfaͤhig seyn len, in dem Unterhause irgend eines Parlaments des

einigten Koͤnigreichs fuͤr irgend einen Platz in Il zu sitzen.“ Durch diese letzte Verordnung ist ! dem Unterhi

O'Connell die Faͤhigkeit genommen, in zu sitzen, wofern er nicht die Erklarung gegen

Transsubstantiation und den Abschwoͤrungs⸗Eid ablegt. Ka aber Jemand vor der Union der beiden Koöͤnigren unfaͤhig werden, in einem Irischen Parlamente, als

praͤsentant einer Irischen Grafschaft zu sitzen, wenn en weigerte, jene Eide zu leisten? Ist diese Frage bejahen antwortet, so ist klar, daß Herr O'Connell auch unfaͤhln in einem Parlamente des vereinigten Könsgreiche— sitzen. Um dies nun wirklich zu beweisen, beziehen wir auf das dritte Statut Wilhelm's und Maria's, welches

dem Englischen Parlamente ausging, um in Irli den Oberherrn-Eid abzuschaffen, und andere an dessen 6 zu setzen. Es werden in demselben die beiden genannten

klaͤrungen fuͤr alle Diejenigen festgesetzt, 6 fat, itzen.

diese Verordnung nun bloß dem Englischen Parlam ihren Ursprung verdankt, und zur Zelt der Union nicht fr Irland bindend angesehen seyn wuͤrde, wenn nicht gleich auch die Irische Gesetzgebung eonecurrirt haͤtte, kann doch bewiefen werden, daß sie wirklich durch ein! nes Irisches Statut sanctionirt worden ist; deshalb wi Irland zur Zelt der Union eben so dadurch gebunden,

Beil

n jenes Gesetz in einem Irischen Parlamente gegeben „Das hierauf bezugliche Statut ist die sogenannte zerton's-Acte. Es heißt darin, daß alle in England oder zbritanien gemachten Statute, welche sich auf die Re— ung verfallener Guͤter, des . des Calender⸗ z's und endlich auch alle in England oder Großbritanien achten Statute, welche sich, „auf die Ablegung von Eiden Erklarungen im Koͤnigreiche Irland, oder auf Strafen Unfaͤhigkeiten, die aus der Verweigerung derselben ent— „M beziehe, im Koͤnigreiche Irland angenommen, ange— det und zur Ausfuͤhrung gebracht werden sollten. Diese Neinung des Gesetzes wird aber von Hrn. Butler voͤl⸗ erschieden interpretirt. Er nimmt die Worte, welche sich di Eide und Erklärungen beziehen, fuͤr einen ganz eig— Catz, und meint, die Annahme der Englischen Statute gland solle sich nur auf den Kalender⸗-Styl u. s. w. be⸗ Da dies aber dem deutlichen Sinn und der Stellung Vorte des Gesetzes widerspricht, so muß jene Erklaͤrung falsch angesehen werden. Die dritte Acte Wilhelms und rias welche in England Behufs der abzulegenden Eide faßt wurde, ist, wie sich aus dem Vorgehenden klar er— t, durch die Jewerton's⸗Acte aus Irland uͤbertragen wor— Daraus folgt, daß zwischen der Zeit, wo diese Acte ging, und der Union, Niemand im Irischen Unterhause é konnte, ohne die in Rede stehenden Eide abzulegen. da nach der 41sten Acte Georgs III. jeder, der unfähig esen seyn wuͤrde, in einem Irischen Unterhause zu sitzen; nicht in dem Unterhause des vereinigten Königreiches kann, so ist bewiesen, daß Hr. O'Connell, im Fall der weigerung des Eides unfaͤhig ist, im Unterhause aufge— men zu werden. 33 *

Die Dubliner Abend⸗Post enthaͤlt unter der Ueberschrift: 12. Juli, folgenden Artikel: Die Orange⸗Maͤnner wer⸗ sich am 12. Juli versammeln, in Prozession umherzie⸗ zu Mittag essen, ja auf die Gesundheit des ruhmwuͤr— n, unsterblichen, großen und guten Koͤnigs William trin—⸗ und die Irlaͤndischen Orange⸗Maͤnner werden ganz ht daran thun. Man hat ihnen alle Treue gebrochen. e Feinde wurden geduldet, ermuthigt und geschmeichelt, end man sie beleidigte, beschraͤnkte und demuͤthigte. Es anz in der Ordnung, daß sie sich in ihrer Macht, in ih— Kraft und in ihrer Anzahl zeigen. Der 12. Juli wird Gelegenheit darbieten, um zu sehen, ob der loyale Pro— nt von Ulster seines Orange⸗Zeichens wegen verfolgt wer⸗ wird, waͤhrend die gefährlichen Demagogen von Muͤn— ihre gruͤnen Baͤnder ungestraft zur Schau stellen. Wenn frischen Protestanten gleiche Gerechtigkeit zugestan⸗ werden sollte: doch wir wollen von Hrn. Sheil sein hweig⸗Talent borgen. Wenn —.

Ein Schreiben aus Lissaban erwahnt, daß Koͤnig Fer— and allen Spanischen Fluͤchtlingen durch seinen Minister Portugiesischen Hofe Verzeihung angeboten habe, die r von ihnen nicht angenommen worden sey, obgleich sie buchstäblichen Sinne des Worts auf den Strandschiffen ungerten.

Schweden und Norwegen. Christiania, 9. Juli. Gestern wurde das außeror— tliche Storthing durch Se. Maj. den Koͤnig mit folgen— Rede geschlossen;

. „Gute Herren und Norwegische Maͤnner!

Die Absicht, in welcher Ich Sie zum außerordentlichen orthing zusammenberufen, ist erreicht worden. Es gehoͤrt Wesen der repraͤsentativen Regierung, erst stufenweise nothwendigen Verbesserungen zu gelangen. Dieses Be— sniß ist der Aufmerksamkeit der ersten Gesetzgeber fast im— entgangen; eine väterliche Regierung aber muß den rich— n Zeitpunkt zu ergreifen wissen. Die beiden organischen setze, die Ich kraft Meiner Sanction genehmigt, werden seit 6. Jahren empfundene Luͤcke ergänzen. Ich fuͤhle ch hoch erfreut, Ihnen durch die Einfuhrung dieser Ge— e einen nuͤtzlichen Dienst erwiesen zu haben. Ein laͤnge— Ausbleiben des ersteren, nämlich des Wahl⸗Gesetzes, hätte Irrungen und die Mängel in der Foͤrmlichkeit erneuern nen, die, waͤren sie im vorigen Jahre, bei der Verifica—

der Vollmachten, aufs Genaueste erwogen worden, Ihre ganisation als Storthing haͤtten verhindern koͤnnen. Die ehr festgestellten Bestimmungen werden sowohl die e che Ausuͤbung Ihrer Rechte als die Sicherheit aller

Beilage

r Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung Nr. 19.

Klassen der Gesellschaft begruͤnden. Das Verantwortlich keits-Gesetz wird hinfuͤhro die Willkuͤhrlichkeit der 3 und der darauf erfolgenden Erkenntnisse hinwegraͤumen. Die vor das Forum des Reichsgerichts gehorenden Staats-Beamten sind in jenem Gesetze bezeichnet. Mit dem festen Entschlusse, nicht zu gestatten, daß Meine Regierung sich von der Richtschnur des Grundgesetzes entferne, werde Ich zugleich mittelst des nämlichen Gesetzes verhindern, daß individuelle Leidenschaften dasselbe nach ihrem Willen auslegen. In einem constitutionnellen Staate geht die Organisation ihrem Verderben entgegen, sobald Willkuͤhrlichkeit sich eingeschlichen hat; und gerade im Interesse der Freiheit ist das Gesetz verpflichtet, ihren unge⸗ rechten und uͤberspannten Aeußerungen, von welchen Punk— ten sie auch ausgehen mogen, Einhalt zu thun. Sie ha— ben zwei Paragraphen des Verantwortlichkeits⸗Gesetzes un⸗ ter der Kategorie constitutionneller Fragen erwogen; und ob⸗ wohl diese Ansicht nicht auf dem Buchstaben des Grund⸗ gesetzes beruht, habe Ich im zweifelhaften Falle Ihrer An⸗ sichtsweise hinsichtlich des letztern beipflichten zu konnen ge— glaubt. Ich behalte Mir vor, diesen Gegenstand dem naͤch⸗ sten ordentlichen Storthing vorlegen zu lassen In Betreff des erstern beziehe Ich Mich auf den klaren Inhalt des §. 75. Litt. F. der Constitution. Das Vertrauen, mit welchem Ich Ihrer Ansicht, hinsichtlich des letzteren Para— graphen, beigetreten, muß indessen den kuͤnftigen Versamm⸗ lungen die Verpflichtung einpraͤgen, der Constitution keine andere Auslegung zu geben, als eine solche, woruͤber wir gleicher Ansicht seyn werden. Sie haben geglaubt, die Summe herabsetzen zu duͤrfen, die Ich zur Unterstuͤtzung der Grund-Eigenthuͤmer in Vorschlag gebracht hatte, deren Ausfuhr-Handel in einigen Hauptzweigen durch die gegen— waͤrtige Hemmung gedruͤckt wird. Sollte der Mir vorschwe— bende Zweck durch diese Maaßregeln erreicht werden können, so wird Meine Zufriedenheit dadurch noch erhoͤht werden; im entgegengesetzten Falle werden Sie sich jedoch zur Annahme von umfassendern Verfuͤgungen mit Mir vereinigen. Mittler⸗ weile werden Meine Bestrebungen, um den vortheilhaften Absatz unserer Produkte zu befoͤrdern, mit gleicher Be⸗ harrlichkeit und Entschiedenheit fortwähren. Die Ueber— einstimmung in Betreff Meiner Verordnung vom 17. Mai, die Ich Ihrerseits und von Seiten der Nation zu erwarten berechtigt war und mit Freuden wahrgenommen, gewaͤhrt Mir die zuverlaͤssige Gewißheit, das peinliche Gefuͤhl, welches Mich zu deren Bekanntmachung bewogen, nicht wieder empfinden zu muͤssen. Die Antwort, die ich am 19. Mai auf die am naͤmlichen Tage Mir uͤberreichte Adresse ertheilt, giebt allen treuen Unterthanen des Staates Meinen ent— schiedenen Willen kund, alle derselben zuwiderlaufenden Acten und Handlungen als eine Verletzung der Union, der Rechte des Koͤnigsthums und der Constitution vom 4. November 1814 anzusehen Bei Vorlegung des Gesetz⸗Entwurfes in Betreff der allgemeinen Bewaffnung sind die Gruͤnde fuͤr die Aussetzung der definitiven Discussion bis zum naͤchsten Storthing entwickelt worden.

Kehren Sie in den Schooß Ihrer Familien zuruͤck, als Ueberbringer Meiner beharrlichen Wuͤnsche fuͤr das Wohl und Gedeihen der Nation; geben Sie der Regierung und dem Brudervolke ein Beispiel des Zutrauens.

Kraft des §. 70 des Grundgesetzes erklaͤre Ich die Siz— zungen des außerordentlichen Storthings fuͤr geschlossen und wiederhole Ihnen die Versicherungen meines ganzen Koͤnig— lichen Wohlwollens.“

Hierauf begaben sich Se Maj. nach dem Pallaste zuruͤck und empfingen daselbst das gesammte Storthing, dessen Praͤ— sident, Graf v. Wedel⸗Jarlsberg, in einer kurzen und gehaltrei⸗ chen Rede die Gefuͤhle des Norwegischen Volkes und seiner Re⸗ praͤsentanten ausdruͤckte. Hierauf geruhten Se. Maj. zu erwi⸗ dern: „Sie kennen Meine Gefuͤhle fuͤr das Norwegische Volk. Meine Bestrebungen zur Befestigung seines Heiles und Ruhmes sollen nie ermatten. Durch ihre Vereinigung sind die beiden Nationen zum gemeinsamen Besitze der Ver⸗ theile einer gluͤcklichen Lage und von Elementen der Kraft und Selbstständigkeit gelangt. Bei unablaͤssigem Streben nach einem und demfelben Ziele, Friede nach Außen und Ruhe innerhalb unserer Graͤnzen, wird die Vorsehung all' unser Vorhaben segnen.“ Saͤmmtliche Mitglieder des Storthings hatten hierauf die Ehre, mit Sr. Maj. zu speisen.

Am 4ten d. M. ist hier der Geburtstag Sr. K. H. des