1828 / 214 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 13 Aug 1828 18:00:01 GMT) scan diff

und Frankreich gethan, und dem Ibrahim Pascha befohlen haben Morea zu räumen. (Sicher ist, daß er mit den alli⸗

irten Admiralen unterhandelte, um abzuziehen, wenn ihm

Transportschiffe und Lebensmittel verschafft wurden.) Neuer⸗ dings haben wieder 20 Oestreichische Schiffe Fermane erhal— ten, um durch den Bosphoras nach Odessa zu gehen, so daß die Sperre desselben so zu sagen aufgehoben ist. Vom Kriegsschauplatz wird gemeldet, daß Hussein Bey die Kom— mandanten der Festangen Isaktscha und Matschin gleich nach ihrer Ankunft bei der Armee habe enthaupten lassen.

Folgendes lst ein Verzeichniß der vom 26. Jun. bis 10. Jul.

hier angekommenen Schiffe: Oestreichische: 2 von Odessa mit Getreide; 2 von Smyrna mit Salz; 1 von Modagna leer; 3 von Syra leer. Sardinische: 1 von Mariampol mit Getreide; 2 von Taganrog mit Getreide; 7 von Ge— nua leer; 1 von Foce mit Sali; 2 von Malta mit verschie— denen Waaren. 21

Ein Schreiben aus Triest vom 31. Jull (in demsel— ben Blatte) giebt, nach Handelsbriefen aus Ancona, Nach—

richt von der (wie wir letzthin bereits gemeldet) zwischen dem a von Griechenland, Grafen Capodistrias, und * Navarin statt gehabten Unterredung! zoreas von Seiten der Aegyptischen Trup⸗

Ibrahim ⸗Pascha wegen Räumung pen, mit dem Beifuͤgen, daß darauf sogleich ein Aegyptisches

Kriegsfahrzeug nach Alexandrien abgeschickt worden seyn soll,

um Mehmed-⸗Ali uͤber die Lage der Dinge aufzuklären, und

denselben um Transportschiffe zur Aufnahme der in Grie⸗ chenland befindlichen Aegyptischen Truppen zu bitten. Graf

Rigny befand sich zu Korfu; Herr Stratford⸗Canning wird daselbst erwartet. Man glaubte (wie ebenfalls bereits ge—

meldet worden) daß die Unterhandlungen uͤber die Pacltfica⸗

töion und Unabhaͤngigkeit Griechenlands, denen der Graf Tapodistrias beiwohnen wird, in Kurzem eroͤffnet werden

duͤrften. Die Blokade der von den Aegyptern in Griechen

land besetzten

e Haͤfen wird inzwischen (so meldet jenes Schrei⸗ ben weiter) auf das strengste fortgesetzt, und einige Aegyp—

tische Schiffe, welche es versuchten, dieselbe bei Modon zu

uͤberschreiten, sollen von den Kriegsschiffen der Verbuͤndeten

in Grund gebohrt worden seyn. Man spricht hier auch von

der Blokade von Alexandrien und den, Dardanellen durch die drei vereinten Geschwader, im Falle, daß die Räumung Moreas nicht statt faͤnde, und fuͤgt hinzu, daß diese Maaß— regel sogar ven einer Landung begleitet seyn dürfte, wenn Mehemed⸗Ali sich weigerte, seinen Sohn zuruͤckzurufen, oder die Pforte die zu Korfu festzusetzenden Stipulationen nicht

billigen wollte.

Nachrichten aus Korfu vom 19. Juli zufolge (in einem Römischen Blatte) war Admiral Codrington am Bord des Linienschiffs Asia nach London abgesegelt. Das Grie— chische Geschwader hat unter den Befehlen des Admirals Sachturi in den Gewaͤssern von Messenien acht Schiffe weg⸗ genommen, welche den Tuͤrken in Modon Lebensmittel brin— gen wollten.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

Es ist zwar in dieser Zeitung schon verschiedentlich von dem neuen Zoll-Tarif der Vereinigten Staaten die Rede ge wesen; bei der großen Wichtigkeit, die jedoch derselbe fuͤr die Handels-Verhaͤltnisse zwischen Europa und Nord-Amerika hat, wird es nicht uninteressant seyn, den wesentlichen In⸗ halt desselben nachstehend vollstaͤndig mitzutheilen, und daran einige, die Entstehungs-Geschichte dieses Tarifs betreffende Mittheilungen aus einem Schreiben eines sachkundigen Beob— achters in Neu⸗York zu knuͤpfen. .

Zoll-Tarif vom 18. Mai 1828.

18 Vom 1. September 1828 ab sollen anstatt der jezi⸗

gen Zoͤlle die folgenden erhoben werden, naͤmlich:

Von Eisen in Stangen und Staͤben, weder ganz noch theil— weise gewalzt, 1 Cent pro Pfund. Gußeisen' 623 Eents pro 12 Pfund. . Von Eisen in Stangen und Staͤben, ganz oder theilweise in. in Stuͤcken oder in andern weniger vollendeten ermen, als Stangen und Stabeisen, ausgenommen Guß⸗

eisen, 37 Dollars pro Ton. ö ö Von Eisen- oder Stahldraht, nicht uͤber Nr. 14., 6 Cents

pro Pfund, und uͤber Nr. 14. 10 Cents pro Pfund. Von rundem Eisen oder Kupferschmieds-Staäͤben, . bis *

Zoll im Durchmesser inelusive; ferner von gespaltenem oder

gewalztem Nageleisen, Eisenblech und Reifeifen, 3 Cents pro Pfund. 2 Von Bellen Hohleisen, Reißeisen, Schmiedeisen,

Sensen, Schaufeln von Eisen oder Stahl, Gebissen aller

Art, staͤhlernen Ellenmaaßen und Waagschaalen, Geisfuͤßen,

. . . , . . ö . . . 2 . =.

2

Von rohem Hanf 45 Dollars

Sicheln, —ᷣ*

Schraubstöͤcken und eisernen Schrauben fuͤr vom Werth, als Zuschlag zum jetzigen Zoll; Von Stahl, 14 Dollars für 112 Pfund. Von Blei in Blöcken, Staͤben oder Platten, Pfund; Bleikugeln, 4 Cents pro Pfund. Von Minum und Bleiweiß, trocken oder geölt, Pfund; Silbergläͤtte 5 Cents pro Pfund.

Von roher Wolle,

immer 5 pCt. mehr, bis der wird. Alle noch auf dem Felle

len, als alle andere Wolle. Von Fabrikaten aus Wolle, Ausnahme von Teppichen

Cents

pro ] Yard kosten Fabrikate zu

len bis Werth. Die naͤmlichen

1829: dann aber 45 pCt.

aber 59 pCt. entrichtet werden. Von wollenen Bettdecken, Strumpfwaaren,

Kleidungsstuͤcken 59 pCt. vom Werth.“

pro (] JYJard. Von allen Cents pro (] Yard.

32 Cents pro (I Yard ten Patent⸗Fuzteppich⸗Zeugen 50 Cents

Von Fußmatten 15 Cents pro (] Yard.

1829; von der Zeit an aber jährlich immer 5

mehr, bis zu 960 Dollars pro .

Sacktuch 44 Cents

und dann 5 Cents.

Von rohem Flachs 35 Dollars pr. Ton bis

1329 und dann jaͤhrlich immer

Dollars pr. Ton.

Von , 9 . mehr bis zu 127 Cents pr. Yard.

Von Zucker⸗Syrup 10 Cents .

Gallon als Zuschlag zu dem jetzigen Zoll. Von men, 360 pCt. vom Werth; mehr; alle andere zahlen 20 pCt. vom Werth.

vom 30. Juni 1629 an bis zum 30. Juni von 19 Cents jaͤhrlich bis zu 50 Cents. Vom 30. Juni 1828 an

lirter Brandtweine auf; auch Ruͤckxoll gezahlt werden, auf einmal in einem Schiffe versandt worden.

5 w 3 d 5

.

Ho,

Fabrikate, die uͤber 1 Dollar, aber ni als 27 Dollars pro (] Yard kosten, sollen als 2 kostend angenommen werden und 490 pCt. vom M zum 39. Juni ts2as zahlen; dann aber 46s pCt. Die naͤmlichen Fabrikate, die über 2 aber nicht uh

lars die Yard kosten, sollen zu 4 Dollars ange

werden und 40 pt. vom Werth zahlen bis zum .

s ! 5h pCt. auf den gesetzlich bestimmten⸗ , * . . en lin der jeder sich beeilte, feine Praͤtensionen auf s Beste geltend

Von den naͤmlichen Fabrikaten, die aber 1 Do ; . F . ollan⸗ zu machen, von den heftigsten Debatten der Repräsentanten

sellen 45 pCt. vom Werth bis zum 30. Juni 183

Von Bruͤßler, Tuͤrkischen und Wilton-Teppichen 7M Venetianischen Teppi Von allen andern Teppich Wolle, Flachs, Hanf und Baumwolle, ganz ober a

9

anderen Gattungen als die gewohnlichen, Z Ln DYard. Von Moͤbel⸗Wachstuch 15 Cents pro

pro Ton bis zum 31

Von baumm— pro ( Jard bis zum 30. Jun

allen Seidenwaaren, oder zum Theil aus Sehe ; hend, die von jenseits des Caps der guten Hoffnun ments stürzten bei dem Eintritt des sreien Verkehrs groͤß⸗ vom 30. Juni 1829 anz

Von Indigo ein vermehrter Zoll von 5 Cents pr.] 1830, und

zan hort der Ruͤckzoll auf die A aller, in den Vereinigten Staaten aus Zucker-Syrup wird auf Segeltug wenn nicht wenigstens 506

3) Nach dem 35. Jun 1828 soll Fenster glas in haͤltniß von 10 zu 15 Zoll Groͤße 5 , 100] ahlen; ungeschnittenes Fensterglas in Scheiben,

360

3 Cen

t 38 en bleierne Roͤhren und Vh

2) Vor und nach dem 30. Juni 1823 sollen ansn jetzigen Zölle, die folgenden erhoben werden, nams 4 Cents pro Pfund und dazu 40 pg Werth bis zum 30. Juni 1829; von der Zeit an

Zoll vom Werthe ird. befindliche Wolle sa Gewicht und Werth taxirt werden, und denselben z

oder mit Wolle vermisg ͤ Bettdecken, Bomng Strumpfwaaren, Muͤtzen, Handschuhen, Kappen un

den), die da, von wo sie kommen, nicht mehr als 5

die Yard kosten, sollen als 56 Cents kostend z

werden und 40 pCt. vom Werth bis zum 30. Iln zahlen; von da an aber 45 pCt. Alle Wollen / in Flanelle und Boye ausgenommen, die nicht mehr zahlen 14 Cents pro i aus Wolle oder zum Theil aus Wolle ben die obengenannten ausgenommen, die mehr als 3 pro ( Yard kosten aber nicht uͤber 1 Dollar, soll

Dollar angenommen werden und 40 pCt. vom Rn zum 30. Juni 1829; dann aber 45 y

8

3 Von allen gedruckten ode ich. pro ] Yn zahlen.

zum 3 5 Dollars mehr his

. 4 (

J Es war in der Sperre des letzten Von jeder Gattung von destillirtem Spiritus 15 Cn ö

Bei

selben Zoll, und gläserne Gefäße, als Flaschen u. s. w. jedes nicht uͤber 5 Unzen fassen, 13 Dollars pr. Groß. schiefer, nicht länger als 12 Zoll und nicht breiter als Dollars pr. Ton; uber 12, und nicht mehr als 14

16 Zoll, 5 Dollars; uͤber 15 und nicht mehr als 18 l,7 Dollars; uͤber 18 und nicht mehr als 20 Zoll, s lars; uͤber 20, und nicht mehr als 24 Zoll, 10 Dollars.

on. 96 . er an jeder Art 333 pCt. vom Werth. nwollenzeuͤge aller Art, oder theilweise aus Baumwolle ehende Zeüge, (mit Ausnahme von Nanking, der direct China gebracht wird) die mit Zuschlag von 20 pCt. in fie vom Cap der guten Hoffnung, oder von jenseits elben kommen, und mit Zuschlag von 10 pCt. wenn sie

andern Orten kommen, weniger als 35 Cents pr. Hard kosten, sollen als 35 Cents kostend angenommen den, und davon den zuschläglichen Zoll zahlen. Bn allen Faͤllen, wo der Zoll nach dem Werth bestimmt Ter noch werden sollte, ist der wahre Werth der Guͤter jen dazu bestimmten Beamten genau auszumitteln. Un⸗

llendet, und zahlen den naͤmlichen Zoll. Ist dieser Zoll Verthe nach, so werden zu letzterem alle Kosten mit [ äöme der Assuranz, zugeschlagen, und uͤberdem noch wenn die Waaren vom Cap der guten Hoffnung oder senseits desselben, und 10 pCt. wenn sie von andern herkommen. Wenn besagte Guͤter von andern Orten hrt werden, als wo sie fabrizirt und erzeugt worden so soll derjenige Preis zum Maaßstabe genommen wer den sie da kosteten, wo sie fabricirt oder erzeugt wur⸗ uUebersteigt der wahre Werth der Guͤter um 10 pCt. der Factura angegebenen Werth, so sollen selbige einen ls Strafe zahlen. , , . Fregeln erstatten.t w n 96 dem 1. Januar des naͤchsten Jahres hören Weine auf, und letztere zahlen

8961 .

) n alten Einfuhr-Zölle auf in folgende Zölle, als:

Bässern, 15 Cents pro Gallon, ausgenommen rothe Fran⸗ iche und Spanische Weine, die nur 10 Cents pro Gal⸗

Ele diefe Weine in Flaschen so wie die sieilianischen und

1 Pie Flaschen. oder Faͤssern 50 Cents G6 fuͤr die Flaschen. . 9 Alle Weine, die nach dem 1. Januar liegen, zahlen den neuen Zoll.

Faͤ z0 Cents pro Gallon mit Zuschlag des Zolles . Wr und Madeiraweine in Flaschen, pro Gallon mit Zuschlag des

n Schreiben aus Neu, York. . 86 2 Krieges mit nn, bis 1815, daß das Manufaktur-System in den Ver— ten Staalen zuerst Wurzel schlug. Die während sener

sode auf der Basis des Monopols errichteten Fabrik⸗Eta⸗

eils wieder zusammen, und diejenigen, welche mit gro— . 6 noch schwebend erhielten, bestuͤrmten Kongreß mit Petitionen, um einen beschuͤtzenden Tarif. Tarlf von 1816 erfolgte; man fand indeß bald, dies sey nicht genug, und nach wiederholten vergeblichen Ver= en, die den heftigsten Widerstand bei den suͤdlichen Staa der Union fanden, ging endlich der Tarif von 1824 mit

fel im Kongresse durch. 8

ordinaire Sorten, bis zu dem Werthe von 25 Cents pro hard und darunter, bevortheilt, welche sich denn auch so

l ag . E AlI8gem einen Preußischen Staats- 3eitung N

lang, 5 Dollars pr. Ton; uͤber 14, und nicht mehr

dete Fabrikate werden eben so hoch geschätzt, als waͤren

den Gewinn ten haͤtte.

ist beauftragt, dle zweckmäggsten zur Ausfindung des wahren Werthes der Guͤter

Mitzen Fan, und darüber dem Congreß in der nachsten Sitzung

schuhen und Binden 35 pCt. vom Werth; von

Heihchr, Dein'sche, Spanische und Mittellandische Meine, en hier nicht benannten Weine in Flaschen, Kisten

1829 noch im Zoll⸗

Faͤr auszuführende Weine wird ein Ruͤckzoll bewilligt, bestehenden Ruckzoll-⸗Gesetzen gemäß.

pr. Yard und jaͤhrlich Nachstehendes is der (Eingangs erwahnte) Auszug aus

Satzen von 25 bis 335 pCt., mit einer geringen Stim⸗

waren hierdurch insbesondere die Baumwoll -⸗Fabriken

ell verbreiteten, daß sie schon jetzt das ganze Beduͤrfniß eines

. 214.

und andern hauslichen Gebrauch jeder Art befriedigen, so daß

die Einfuhr an fremden Leinen zum eigenen Verbrauch bis zum Unbedeutenden herabgesunken ist. Die Tuch, Fabriken dage⸗ gen, unter einem Schutze von 335 pCt. und in einem un⸗ gleich schwierigeren Manufaktur-Zweige, befanden sich in einer weniger vortheilhaften Lage und blickten mit Neid auf ihre gluͤcklichern Nachbarn. Seit 3 Jahren schon wurden daher fortdauernd Versuche gemacht, ihnen ein ähnliches Mo—⸗

nopol wie den Baumwoll ⸗Fabriken zuzuwenden, jedoch ver⸗ geblich, bis man im vorigen Sommer, unterstuͤtzt von dem

General⸗Gouvernement, die Sache von Neuem, mit allen

zu Gebote stehenden Huͤlfsmitteln, wieder aufnahm, und zu

Harrisburg in Pensilvanien eine Versammlung von nahe

an 100 Manufacturisten und Agrieulturisten zu Stande brachte, deren Resolutionen dem diesjährigen so eben been⸗ digten Congresse in der Form einer Petition vorgelegt wurden. Wenn man urspruͤnglich nur ein erweitertes Monopol für die Baumwoll⸗Fabrikanten, fuͤr alle Stoffe bis zu dem Werth von 30 Cents pro ] Yard und darunter, und ein ähnliches Monopol fuͤr die Wollen-⸗Manufacturisten, im Auge gehabt hatte, und die mittelbare Bevortheilung der Schaafzüchter, als eine natuͤrliche Folge hieraus sehr beredt darstellte; so uͤberzeugte man sich doch bald, daß eine solche isolirte Maaß⸗ regel niemals durchzusetzen seyn wurde, sondern daß man sich entschließen muͤsse, andere Interessen zu Huͤlfe zu rufen und zu theilen, den man lieber fuͤr sich allein behal⸗ Dies ist die einfache Erklarung des neuen Tarifs, der

sich auf solche Weise uͤber alle Hauptzweige der Innern In⸗ dustrie verbreitet hat. Um die Hauptsache zu retten, hat

man sich entschließen muͤssen, wo möglich jeden der Unions⸗ theile, wenn auch hin und wieder nur scheinbar, zu protegi⸗

ren. Die Tarif ⸗Discussion das Ansehen elner allgemeinen

ewann hierdutch in der That ustheilung von Protectionen,

der virschiedenen Staaten an, bis zu den Petitionen der Herren Merchant⸗tailors, Master⸗tailors und Journey⸗men⸗tailors,

und Regenschirmmachern in den großen Staͤdten herab,. Das erste und schwerste Opfer, welches die Woll⸗Fabri⸗

kanten zu bringen hatten, war die hohere Besteuerung der

fremden rohen Wolle, weil ohne eine solche, die Stimmen

der Repräsentanten von den Agrikultur-Staaten, insbeson⸗ dere von New⸗York und Pensilvanien nicht zu gewinnen waren. Der gegenwaͤrtige Zoll von 4 Cts. pro Pfund, neben einer Procent-Abgabe die bis zu ö59z steigen soll, ist als ein gaäͤnz— liches Verbot aller fremden Wolle anzusehen, wovon bisher die groͤbste und feinste Sorte, erstere von Buenos -Ayres, Peru und der Levante, die letztere von England und 2 burg eingefuͤhrt wurde. Die Erfahrung kann erst lehren, in welchem Maaße hievon die Landbauer vortheilen werden. Die Manufaeturisten durften durch den neuen Tarif fuͤr diejenigen Tuchwaaren, die zwischen den fixirten Werthsaͤtzen von resp. 50 Cents, 1 Dollar, 2 Dollars 59 Cents und 4 Dollar pro JYard liegen, und hiernach mit 60 bis 150 pCt. belegt sind, ein gänzliches Monopol, und selbst fuͤr diejenigen Tuchsorten gerade zu jenen Werthsaͤtzen und uͤber 4 Dollars, die mit 45 bis 50 pCt. belegt sind, eine be⸗ traͤchtliche Verminderung der bisherigen Einfuhr zu erwar⸗ ten haben. Diejenigen fremden Tuche, die sich schon jetzt im Lande befinden, werden sich hiernach, durch die zu erwarten⸗ den hoͤhern Preise wahrscheinlich aut verkaufen lassen. Die Besteuerung der rohen Wolle war indeß noch nicht hinreichend, eine Majoritaͤt fuͤr die Wollen- Fabrikanten zu sichern, und man sahe sich genöthigt, noch andere Reitz— mittel hinzuzufuͤgen, und zwar die höhere Besteuerung des fremden Roh-Eisens, grober Eisenwagren (dies wird auf den bisherigen Abfatz der Europaͤischen Fabrtkate in diesen Sor⸗ ten nachtheilig einwirken, weniger auf den in Stahl, da bis jetzt keine einzige Stahl⸗-Fabrik in den Vereinigten Staaten existirt, und alle bisherigen Versuche vergeblich gewesen sind) Stahl, Glas und Brandwein zum Besten von New Vork, Pensilvanten, Ohio, New⸗Jersey, Maryland, und des Hanfs, Flachses, Segeltuchs, Baumwoll⸗Packtuchs zum Besten von Kentucky. So viel man schon jetzt sehen kann, werden die Landbauer hierbei die Betrogenen seyn, indem der Fabrikant, wenn eine Preis-Erhoͤhung der rohen Wolle und anderer

kes von nahe an 12 Millionen, an Bett, und Leibwaͤsche,

rohen Stoffe uberhaupt erfolgen sollte, ihnen diese im Preise

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