1828 / 225 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

nomen war, als es sich der groͤßte Ungluͤcks-Prophezeier nur

anschen kann. win ef zum Jahre 1800 fuͤhrten die Amerikaner jährlich

nur 2,735, 9909 Pfund Thee aus China aus. Seit dem letzten Kriege mit England und in den ersten drei Jahren der erneuerten Handelsverbindungen mit China fuͤhrten die Vereinigten Staaten jahrlich s, 807, 137 Pfund aus; in den Jahren 1824 und iss sogar bis 13,3 14,449 Pfund,.

Aus dieser kurzen Uebersicht sieht man, daß der Handel

Amerika's mit China, nur fuͤr den Thee, in 25 Jahren um 387 pCt. gestiegen ist; waͤhrend der Handel der Ostindi— schen Compagnie in demselben Feitraum nur um 23 pCt. sich vermehrt hat. Mit Ausnahme von Groß-Britanien und Canada hat die Ostindische Compagnie keinen Markt— platz fuͤr die Chinesischen Producte; die Amerikaner hinge— gen ziehen vom ganzen Continent Europas und von Suͤd— Amerika bis zu den Philippinen und Sandwich-Inseln Gewinn. In den letztgenannten drei Landern dehnt sich ihr Handel mit jedem Jahre weiter aus, so daß er im Jahre 1825 sich auf 229,505 Pfund Sterling belief.

Im Jahre 1805 betrug der Werth der Einfuhr der Vereinigten Staaten in China 740,795 Pfund Sterling; im Jahr 1825 berechnete man ihn auf 1,520,960 Pfund Sterling. Rechnet man dazu die Ausfuhr mit 1,823,442 Pfund Sterl., so betragt ihr gesammter Handel mit China die bedeutende Totalsumme von 3,443,502 Pfd. Sterl.

Der Ausfuhr-Handel der Ostindischen Compagnie von Europa nach China war lange stationair. In den sechs Jahren bis gegen 18290 betrug er jahrlich 1,491, 163 Pfd. Sterl. Die jährliche Ausfuhr von den Indischen Besitzun— gen nach China betrug in demselben Zeitraum 368,521 Pfd. Sterl. Das Ganze betraͤgt also 1,859,594 Pfd. Sterl.

Die Ausfuhr aus China kann ungefaͤhr eben so hoch berechnet werden, und wuͤrde fuͤr den Handel der Ostindischen

Compagnie mit China die Gesammt⸗-Summe von 3,719,388 Pfd. Sterl. ergeben. .

Nach Briefen aus Havana ward am 6. Juli ein Spa— nischer Schooner mit 405 Sklaven eingesandt, welcher sich einer Englischen Kriegs-Schaluppe zwischen hier und Matan— zas bemaͤchtigt hatte. Zwei andern Sklaven-Schiffen gelang es zu entkommen. Die Nord-Amerikanische Kriegs⸗Schaluppe Natchez, Capt. Budd ist in Verfolgung der Kaper begriffen, die sich eines nach Philadelphia gehorenden Schooners und einer unbekannten Brigg bemaͤchtigt hatten.

Die Times enthaͤlt folgenden Auszug aus einem Briefe von Van Diemens Land vom 28. Maͤrz: .

Ich freue mich, Ihnen sagen zu koͤnnen, daß die Land— streicher, die so vielen Schaden im Lande verbreiteten, seit einigen Monaten schon eingefangen und hingerichtet worden sind. Das von dem Gouverneur angenommene Polizei⸗Sy—

stem, und starke im Innern vertheilte Militair-Posten wer⸗

den hoffentlich diesem Unwesen den Todesstreich gegeben ha— ben. Das Schaafstehlen wird indessen noch stark getrieben,

woruͤber man sich der geringen Bevoͤlkerung wegen und be— sonders in den Bergen, eben nicht wundern darf. Mehrere

der beruͤchtigtsten Schaafdiebe haben im Laufe von 2 Jahren

ihr Leben am Galgen beschlossen Was unsern Ackerbau be— trifft, so haͤtten wir uns nicht zu beklagen, wenn wir nur bessern Absatz fuͤr unser Getreide und Fleisch haͤtten. Da unsere Colonie aber nur aus 17,900 Menschen besteht und wir 450,900 Schaafe und 40,000 Stuͤck Rindvieh besitzen,

so laͤßt sich leicht begreifen, daß es schwer seyn muß, Schaafe

und Rindvieh los zu werden. Beide Gegenstaͤnde haben in—

nerhalb 3 Jahren gegen 40 pCt. in ihrem Werth verloren. Da sich fast Alles mit Ackerbau beschaͤftigt, so sind die Maͤrkte mit Getreide und Vieh uͤberschwemmt, und werden es wohl noch Jahre lang bleiben. Die weiblichen Verbre— cher, die sich hier verheiratheten, sind nicht sehr fruchtbar ge— wesen; nach einer gemachten Berechnung kam auf 15 dieser Weiber nur 1 Kind. Die Bevoͤlkerung kann mithin nur durch die freien Ansiedler zunehmen. Da wir einen trock— nen Fruͤhling und Sommer hatten, so war unsere Erndte schlecht, und der Weizen, der voriges Jahr 33 à4 Shillinge der Bushel kostete, gilt jetzt 7 Shillinge. Viele Paͤchter koͤnnen fuͤr ihr Getreide kein baares Geld bekommen, und sind genoͤthigt, es gegen Thee, Zucker und andere in der Haushaltung noͤthige Artikel zu vertauschen und die Kaufleute moͤgen dann das Getreide ausfuͤhren, so gut sie koͤnnen. Indessen können diejenigen, die ein kleines Eapital besitzen und fleißig und mäßig sind, sehr gut leben, besonders wenn sie nahe an Wasserverbindungen wohnen. Mechaniker werden sehr theuer bezahlt. Tischler, Grobschmiede, Schuster und Schneider koͤnnen woͤchentlich 2 bis 3 Pfd. Sterling (18 bis 22 Rthlr.) verdienen; sie arbeiten nur 4 oder 5 Tage und bringen die

als 120,009 Pfd. Sterl. In Verhaͤltniß zu unserer P.

ser, welche der Koöͤnig in dem dazu bestimmten Trium

hende Stellung, welche die, in Lissabon residirenden N

dem Gluͤcke Portugals am meisten betheiligten Maͤchtz

schaͤtzen, geleistet, haben der Wuth einer Faction einen.

uͤbrigen in den Trinkhäusern zu. Kleidungsstuͤcke sind theuer, und werden unglaublich viel und schnell verbtn was der harten Arbeit zuzuschreiben seyn möchte, de

denschen in einem neuen Lande sich zu unterziehen gezwun sind. Weite Beinkleider, die in Glasgow z Shilling. steten, sah ich hier zu 25 Shillinge verkaufen, und so sin Verhältniß die Preise anderer Artikel. Nach Actenstst welche die Hobart Town Gazette bekannt machte, verhrn diese Colonie allein an Englischen Waaren jaͤhrlich fuͤrn

k.

Am 23. Juni d. J. sah man in Lissabon die sich so senden drei Staͤnde des Koͤnigreichs sich installiren, die in der That nur eine Versammlung von Gesellen jener ßlichen Factionen waren; und nachdem alles lange vor— zu dieser aͤrgerlichen Ceremonie vorbereitet gewesen, fing damit an, sogleich die Frage in Voörschlag zu bringen: die Krone Portugals beim Ableben Sr. Majestaͤt des igs Johanns VI. auf seinen aͤltesten Sohn, den Kaiser Brasilien und Kronprinzen von Portugal, oder auf sei— jängsten Sohn, den Infanten Dom Miguel, uͤberge— solle?“ “) Auf diesen Vorschlag folgte die Ablesung erbaͤrmlichen und hinterlistigen Anrede fuͤr die Nach-

kerung ist die Masse der verbrauchten Waaren sehr ben lich, und groͤßer als bei irgend einem Volke in Europa. pa n i e n.

Madrid, 7. Aug. Se. Maj. der Koͤnig treffen der Koͤnigin Maj. und der Königl. Familie den 1ten ein; den 12ten wird in allen Pfarrkirchen ein feierliche Deum gesungen werden, und ist fuͤr denselben Tag 5 kuß angesagt, so wie große Gala bei Hofe, den Iten 14ten halbe Gala und Illumination vier Naͤchte hing und ist dem, im heutigen Diario enthaltenen Befehl zu allen Bewohnern von Madrid anbefohlen, das Aeußen Haͤuser, die Balkons 2c. mit Teppichen, seidenen Stoß

r ö. isers unsers Durchlauchtigen Herrn, den man sich auszuschmuͤcken. Alle in denjenigen Straßen belegene Kais chtigen Herrn, sich

tfing, als einen auslaͤndischen Fuͤrsten vorzustellen, wel⸗ seines Erstgeburtsrechtes durch seine Gelangung auf den on 4. Brasilien vor dem Tode seines Vaters verlustig rden sey. .

In diesem Gerichte der Ungerechtigkeit und der Usur— zn erhob niemand die Stimme fuͤr die Sache der Legiti— It, die die Sache Sr. Maj. des Kaisers von Brasilien KFoͤnigs von Portugal ist. Diese ehrenvolle Vertheidi⸗ N gebuͤhrte von Rechtswegen dem Procurator der Krone; er wurde nicht eingeladen, dieses ehrenvolle Amt zu chten, was beweiset, daß er nicht unter den Schuldge— gewesen.

gen durchziehen wird, sind, obrigkeitlichem Befehl zu von den Eigenthuͤmern derselben und auf deren Kosten gemalt werden. Den Individuen aus den niedern & ist erlaubt worden, den 11ten, 12ten, 13ten und 14ten ih Straßen mit Begleitung von Tambourins und andern lichen Instrumenten zu tanzen.

Zu Anfang dieses Monats haben die Kriegh Goeletten Andaluza und Diligente den Befehl erhalt, Cadix auszulaufen und an der Spanischen Kuͤste, besu an den Vorgebirgen San Vicente und Santa Mun kreuzen. .

Morgen trifft das 1ste Regiment Garde zu Fi,

rin , die sich mit dem, ihnen nicht zustehenden Titel der Barcelona hier ein.

, Staͤnde schmuͤckten, so groß, daß sie in derselben Siz— Portugal. die Frage haͤtten entscheiden koͤnnen; allein um der Die Hamburger Boͤrsenhalle enthaͤlt nachstehen hgiesischen und allen Nationen in beiden Welten desto tenstuͤck, welches wir mit dem Bemerken mittheilen s zu imponiren, zogen sie es vor, es erst nach einer illu— den bis jetzt hier eingegangenen Londoner Blätten n hen Berathschlagung von mehreren Tagen zu thun, keine Meldung geschieht. legten wirklich am 28. Juni dem Haupte der, in Lissa— . . e e st . eingefuͤhrten illegitimen Regierung das Ergebniß ihres der Bevollmächtigten Sr. Maßjestaͤt des Kaisers vo igen Anschlages, d. h. ihre verbrecherischen und ein— silien wider die an ihm veruͤbte Usurpation der K gen Wuͤnsche fuͤr die Usurpation, die sie zu sanctio— Portugals. berufen worden waren, vor; welche auch leider! am Als wir am 24. Mai d. J. einen foͤrmlichen Pr uli d. J. in Lissabon zur Vollendung kam, einem die Portugiesische Nation richteten: J wider alle Va „, dessen Gedaͤchtniß stets beweinenswerth in den Jahr— der Erbrechte Sr. besagten Kaiserl. Maj. und Ihrer? ö ern Portugals bleiben wird, durch die unheilvollen Tochter; 2) wider die Abschaffung der, von diesem NM n, welche dieses schlimme Ereigniß unfehlbar herbeifuͤh—⸗ chen frei octroirten und gesetzlich eingefuͤhrten Instit wird. in Portugal; 3) wider die gesetzwidrige und hint! Betrogen in unsrer Erwartung, finden wir uns jetzt Einberufung der alten Stände dieses Koͤnigreiches,“ R der gebieterischen und schmerzlichen Nothwendigkeit, durch sehr lange Verjaͤhrung und in Folge oberwaͤhnn den Nationen beider Hemisphären die ganze Treulosig— stitutionen zu seyn aufgehoͤrt hatten: da naͤhrten wi der oberwähnten Handlungen, so wie die Falschheit der die schmeichelnde Hoffnung, daß der schreckliche Frer de aufzudecken, welche wider die unbestreitbaren und von jene Handlungen das Vorspiel gewesen, nicht in kannten Rechte unsres Durchl. Herrn, des Kaisers von lung gehen wuͤrde und hatten gerne geglaubt, daß ü lien und Kronprinzen von Portugal, auf die Krone s Koͤnigreiches im Augenblicke des Ablebens des Koͤnigs 6 Vaters, vorgebracht worden. Wir wissen (und alle Staatsrechtslehrer erklaͤren es so), bei Erloͤschung der directen und legitimen Linie einer renden Dynastie und wenn sich in den Collateral⸗-Linien rere Praͤtendenten auf die Nachsolge zu der erledigten ne darstellen, deren persoͤnliche Anspruͤche zweifelhaft es den hoͤhern Behoͤrden des Staats zusteht, diese wich— National-Frage zu entscheiden, und die Geschichte Por— ls selbst liefert uns davon zwei Beispiele: das eine beim e des Koͤnigs Dom Ferdinand und das andere in dem enblicke, wo die Portuglesische Nation, das unleidliche Spaniens abschuͤttelnd, das Durchl. Haus Braganga den Thron setzte. Da aber eine solche Frage nicht stattfinden kann, wo Kron-Nachfolge durch das Erstgeburtsrecht eintritt (und ist der Fall Portugals in Beziehung auf Se. Maj. den er von Brasilien, aͤltesten Sohn Sr. Maj. des Koͤnigs ann VI., der uͤberdem von seinem Vater selbst und von geisn Maͤchten Europas in der Eigenschaft als Kronprinz der sie zu dem strafbaren Ziele, das sie sich vorgeseht, Portugal vor und nach der Theilung, die durch einen ren mußte; und ihr Lauf war so rasch, daß das Wa lichen Tractat der Portugiesischen Krone zwischen Ihren Usurpatlon bald zu Stande kam, zum Aergerniß oten Majestaͤten geschehen ist, anerkannt worden), so Maͤchte Europa's, die es im Voraus mit foͤrsnlichem Mten die Erbrechte unsres Durchl. Hru. auf Anlaß des belegt hatten. bens des Königs seines Vaters nicht in Zweifel gezo⸗ BM werden und wurden es auch nicht.

) Soll wohl heißen: hatte uͤbergelen sollen.

der auswaͤrtigen Hoͤfe genommen, so wie die Bestürehf eines Theils des braven Portugiesischen Heeres, die Ant der meineidigen und rebellischen Faction hemmen un Vollendung einer Usurpation würden hindern koͤnnen, fruchtbar an Ungluͤck werden mußte und die den geh Grundsatz der Legitimitaͤt in Europa antastete. Alle Herzen, die den Verrath und Meineid verabscheuen,) dieselben Hoffnungen; allein weder die Vorstellungen du

der edle Widerstand, welchen in jenem Koͤnigreiche die der Legitimitaͤt und alle, welche die Heiligkeit der Eide

anlegen konnen, die unwiderruflich entschlossen war, Verbrechen der Usurpation, welches sie im Sinne triß vervollstaͤn digen. ; . Durch Volksgeschrei, gewaltsame Absetzungen, za Einkerkerungen, empoͤrende Proscriptionen, Verleitung! heimliche Umtriebe, so wie durch jede Art gehaͤssiget verworfener Mittel, hat sich die Faction den Weg geh

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Rechte Sr. Hoheit auf jene Krone und wider die

Die Einstimmigkeit war demnach unter den Verschwo⸗—

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. t Allgemeinen Preußischen Staats ⸗Zeitung Nr. 225.

Ehe auch nur die traurige Nachricht von der Eroͤffnun dieser kostbaren Nachfolge in Rio⸗Janeiro 4 ** waren Se. Kaiserl. Maj. schon als Konig von Portugal proclamirt und unverzuͤglich in dieser Eigenschaft von allen Souverginen und Regierungen Europas anerkannt worden. Diese Proclamirung und diese Anerkennung bilden, aus frelem Triebe und in aller Form geschehen, einen so unum— stoͤßlichen und feierlichen Beweis der Legitimität der Erb-An— spruͤche Sr. Maj. des Kaisers von Brasillen auf die Krone Portugals, daß wir uns begnuͤgen koͤnnten, nur diesen der usurpatorischen Faction entgegen zu stellen, die sich unter— fangen hat, der einhelligen Meinung der Maͤchte Enuropa' s und der Mehrheit der Portugiesischen Nation Trotz zu bie⸗ ten. Allein wir wollen uns auf diese Anfuͤhrung nicht be⸗ schrnken, wir thun mehr; wir wollen diefe beiden Gründe bestreiten, auf welche die treulose Faction sich berufen hat, um diese unbestreitbaren Rechte anzugreifen:

„I) Den, aus einem alten Gesetze der Cortes von La— mego gezogenen, das wir mit den eigenen Worten abschrei— ben wollen: „Sit ita in sempiternum, quod prima silia re- gis recipiat maritum de Portugale, ut non veniat regnum ad extraneos et si eubaverit cum principe estraneo, non ik regina, quia nunquam volumus nostrum regnum ire lore Portugasihus, qui reges fecerunt sine adjutorio alieno, per suam fortitudinem.“

Durch Sinnverdrehung dieses Gesetzes (dessen Vorhanden⸗ seyn uͤberdem sehr zweifelhaft ist, wir aber gern einräumen wollen) nimmt die usurpatorische Faction an, daß durch Ihre Gelangung zum Throne Brasiliens Se. Kais. Maj. Ihre Eigenschaft als Portugiesischer Prinz verloren haben und da— durch unfaͤhig zur Nachfolge der Krone Portugals, nach dem Ableben Ihres Vaters geworden sind. Die falsche Anwen— dung des Gesetzes ist hier offenbar. Dieses Gesetz verbietet den Koͤniginnen Portugals, einen, der Geburt nach, fremden Fuͤrsten zu heirathen, hindert aber nicht, daß Portugiesische Prinzen die Krone eines andern Staats erwerben, noch daß sie in der Krone Portugals succediren konnen, nachdem sie eine andere Souverainität an sich gebracht; und die Ge— schichte Portugals giebt selbst den Beweis. Konig Dom Alphons II, der Portugiesischer Prinz und Besitzer der Grafschaft Bologna war, folgte auf seinen Bruder Konig Sancho II., indem er die Souverainitaäͤt über Bologna beibe— hielt. König Alphons V. trug neben der Krone Portugals die von Castilien und Leon. Und Konig Emanuel vereinigte auf seinem Haupte die Kronen Portugals, Castiliens, Leons und Arragoniens. Und da dieses Gesetz fruͤher nicht den Grafen von Bologna, Dom Alphons, von der Kron⸗-Nachfolge Portu⸗ gals ausgeschlossen hat, konnte es eben so wenig jetzt Se.

saj. den Kaiser von Brasilien und Konig von Portugal von dieser selbigen Erbfolge ausschließen.

„2) Den, aus einem spaͤterhin am 12. Sept. 1542 vom Koͤnige Johann IV. auf Verlangen der drei Stande und zur Ratification des Gesetzes von Lamego erlassenen Gesetze. Es heißt in diesem zweiten Gesetze: Daß der Kron-Nach— folger ein in Portugal geborner Prinz seyn soll, und kein Prinz, der von Geburt ein Auslaͤnder ist, wie naher Ver— wandter des Königs er auch sey, ihm jemals solle succediren koͤnnen.“

Da nun diese Ausschließung einzig die, in einem frem— den Lande gebornen Prinzen trifft, so ist es klar, daß sie nicht auf Se. Kaiserliche Majestaͤt angewandt werden kann, die in Portugal geboren sind. Da uͤberdem weder in dem einen noch dem andern Gesetze der Fall der Theilung der Krone der Portugiesischen Monarchie durch feierliche Üeber— einkunft zwischen dem Könige und dessen legitimen Erben und Nachfvlger vorausgesehen worden (was zum erstenmale in Portugal zwischen Sr. Majestaͤt dem Koͤnige Johann VI. und seinem aͤltesten Sohne Dom Pedro eingetreten ist), so konnen, wir wiederholen es, diese Gesetze in dem vorltegen⸗ den Falle keine Anwendung finden. Bei der Ratification

des Tractats vom 29. August 1825, durch welchen jene Thei⸗ lung bewirkt worden, promulgirten Se. Majestaͤt der Konig Johann VI am 15. November 1825, ein Gesetz und immer⸗ waͤhrendes Edict, worin Sie ihren aͤltesten Sohn, den Kai— ser von Brasilien, in dessen Eigenschaft als Kronprinz von

Portugal anerkennen und ausdruͤcklich alle Gesetze, Herkom— men, Reglemente und Beschluͤsse der Cortes, die dieser Ge—

setz-Bestimmung entgegen seyn moͤchten, widerrufen. Fuͤr

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