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bastian gesendet, um dort zu predigen.
militairische Laufbahn des jungen Prinzen bereits in diesem Jahre, und es heißt, daß er bei dem bevorstehenden Uebungs⸗ Tager Sr. Kaiserl. Hoheit dem Erzherzog Carl zugetheilt werden solle.
Spanien.
Madrid, 18. August. Der Zustand Cataloniens nimmt nach den Briefen der in Barcellong stehenden Garde⸗Officiere eine ernste Gestalt an. Die Zahl der Insurgenten waͤchst mit jedem Tage und ihre Verzweigungen dehnen sich bis in die benachbarten Provinzen Valencia und Arragonien aus. Die Reglerung ergreift in Gemeinschsft mit den General⸗ Capitains dieser Provinzen energische Maaßregeln, um die se neuen Unruhen im Keim zu unterdruͤcken. Die Polizei, welche in andern Laͤndern in solchen Faͤllen wichtige Dienste leistet, ist jedoch hier ohne Nutzen, wo eine uͤbelgesinnte Par⸗ thei auch die trefflichsten Maaßregeln der Behoͤrden zu hin— tertreiben weiß. Beim Ausbruch des ersten Aufstandes war in Barcellona ein Polizei-Agent, dessen Talent und Thaͤtig— keit bekannt waren; er unterrichtete die Regierung von den Schritten der Aufruͤhrer und allen Einzelnheiten, und kam haufig nach Madrid, wo er geheime Unterredungen mit dem Koͤnige hatte, dessen ganzes Vertrauen er besaß. Dieser Beamte erhielt auch in Bezug auf den neuen Aufstand gleiche Auftraͤge, und stattete von Barcellona aus die ge— nausten Berichte ab, als er plotzlich benachrichtigt ward, daß man ihn verhaften und ermorden wolle. Er hat sich nach der Franzoͤsischen Grenze gerettet und von da aus in einem Schreiben an den Koͤnig den Grund seiner Flucht und die Absicht angezeigt, sich beim Spanischen Botschafter in Paris zu melden. Dieser junge Mann genoß das Vertrauen des fruuͤheren so verdienstvollen Polizei⸗-Chefs Recacho, den die apostolischen Terroristen vertrieben haben, weil sie ihm nicht vergeben konnten, daß er von ihren Plaͤnen und Intriguen genau unterrichtet war und dem Könige daruͤber berichtete. Ein neuliches fonderbares Ereigniß in San Sebastian hat beim Publikum und selbst bei der Regierung viel Aufsehen gemacht. Der Bischof von Pampeluna hatte, wie es scheint, mit Erlaubniß des Koͤnigs, einige Missionaire nach San Se— Dieselben unterrich— teten bel ihrer Ankunft in der Stadt den Alecalden von ih⸗ rem Auftrage, und dieser hatte keine Einwendungen dagegen zu machen. Sobald aber die Municipalitaͤt davon Kunde erhielt, verweigerte sie den Missionairen die Erlaubniß zum Predigen, und ließ dieselben, da sie sich wider setzten, mit be⸗ waffneter Macht aus der Stadt bringen. Dieser Schritt machte bei dem Volke großes Aufsehen und hatte Beschwer— den der Moͤnche bei ihrem Bischofe zur Folge; dieser hat die Sache dem Koͤnige gemeldet, der daruͤber hoͤchst entruͤstet ge— wesen ist, und die Mitglieder der Munieipalitaͤt streng be— strafen lassen wird. — Briefe aus Gallicien bestaͤtigen, daß die Zahl der aus Portugal ausgewanderten Anhaͤnger Dom Pedro's 1600 beträgt, worunter sich 6009 Offiziere, mehrere hohe Beamte, Privatleute und eine große Anzahl von Zoͤg⸗ lingen des Collegiums von Coimbra befinden, die bei dem 4. und 2. Regimente standen. Von letztern bleiben eine Menge in den Depots im Innern des Landes. Die Fluͤchtlinge nehmen die Brod-Rationen, welche die Spanische Regierung ihnen darreichen laßt, nicht an, sie sind jetzt im Begriff, ein Schiff nach England zu miethen. Sie haben Ursach, sich uͤber die Habsucht der Einwohner, welche ihnen die Beduͤrfnisse zu den theuersten Preisen verkaufen und uͤber den schlechten Empfang, den sie an der Gränze bei dem Militair-Chef Pe— reyra fanden, zu beklagen. Man versichert, daß Graf Ofa— lia zum Betschafter in Paris ernannt sey. Er wird von den Verstaͤndigen allgemein geachtet, und nur den exaltirten Apostolischen koͤnnte seine Wahl mißfallen.
6 r Rei.
Der Standard enthaͤlt Folgendes: „Laut Briefen aus Konstantinopel sind von dort aus fremde Ingenieurs — einige sagen, es seyen Nordamerikaner — nach dem Bal— kan gesendet worden, um die Paͤsse zu befestigen, so wie auch die auf dem Wege nach Konstantinopel liegenden Städte: Adrianopel, Philippopel, Sophia u. s. w., in Vertheidigungs-Zustand zu setzen; die christlichen Bauern müssen an den Werken arbeiten. Konstantinopel selbst wird zur Vertheidigung geruͤstet; die Küsten des Bosphorus be— decken sich mit Batterien; die Schiffe werden bemannt, die alten Fahrzeuge zu Kanenier-Pontons gemacht; um die sie— ben Thuͤrme soll ein verschanztes Lager gebildet werden, um als Zufluchts-Ort zu dienen, wenn die Stadt in Brand ge— steckt werden sollte; die Hoͤhen von Pera und Galata wer— den durch Waͤlle verstaͤrkt; und der Sultan will eher dem
Beispiele des Konstantin Palaͤologus nachahmen, als sich ergeben. Alles dieses klingt sehr kriegerisch; allein er wird
Das erste enthalt in 9 Paragraphen Gesundheits-M
finden, daß die wahre Befestigung seiner Hauptstad Balkan ist. In den Händen tuͤchtiger Ingenieurs k die ser so unnehmbar gemacht werden, wie Torres Ven
Nachrichten aus Griechenland.
Die Griechische Biene enthält im neuesten Blatte gendes aus Aegina, vom 19. Juli. Durch eine glaut dige vor wenig Tagen von Milos abgereiste Person e man hier, daß die Franzoͤsische Brigg Marssnne mit neuen Geld-Unterstuͤtzung Frankreichs und mehreren Fi sischen Philhellenen dort eingelaufen ist. — Der Pra Griechenlands befand sich den Berichten zufolge am 1. noch in Malvasia. Diese Festung soll dem tapfern Capitain stantin Canaris uͤbergeben werden. Der Deutsche Philh— Oberst Baron von Reyneck ist in vergangener Woch Befehl der Regierung nach Aegina gegangen, um sich da nach Creta zu begeben. Er hat den Auftrag, dort den Instructionen, die er in Poros erhalten wuͤrde, ; fahren. — Vor einigen Tagen ist der Philhellene P aus Ancona in Poros angekommen. Er hat in den Jahren des Freiheits-Kampfes besonders im westlichen chenland viel Eifer fuͤr die Griechische Sache gezeigt, erwartet jetzt in Poros die Befehle des Praͤsidenten. man behauptet, ist Herr Passano bereits dazu auser die gegen Missolunghl operirende Flottille zu befehligen wartet nur auf die Instruktionen der Regierung, ur dahin zu begeben.
Die Schiffs-Abtheilung, welche fuͤr die Blokad— Attika, Euböa und den Golf von Volo bestimmt ist, unter den Befehlen des Capitains Georg Sahini, d auf der Corvette Hydra befindet. Das Geschwader aus fuͤnf Schiffen, und hat kuͤrzlich mehrere die B nicht achtende Schiffe genommen.
— Der außerordentliche Commissair des Depart Aegina hat am 5. Juli drei Reglements bekannt ge
geln, welche in Zukunft sowohl von den Einwohner von den ankommenden Schiffen zu beobachten sind. ders bemerkenswerth sind darin die Bestimmungen, d jeder Taufe, Hochzeit und Begraͤbniß, der Sanitaͤts-B
Bei
Inland.
Köln, 28. August. Auf dem Rheine herrschte im Mo— Juli eine große Lebendigkeit im Verkehr, die jedoch im gust wieder merklich abgenommen hat. Die Dampfschiff— rt hingegen, sowohl zwischen Antwerpen und Koͤn, als sschen Köͤln und Mainz, erfreut sich eines guten Fortgan— . Die Waaren-Ladungen wie auch die Personen-Trans— te, geben zu den erfreulichsten Resultaten Veranlassung, ö der aus nehmend hohe Wasserstand beguͤnstigt diese Schiff— rt in einem hohen Grade. Das Dampfschiff Agrippina wt indessen noch immer im hiesigen Hafen, weil die Preu— ch⸗Rheinische Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft durch das nicht riedigende Ergebniß der zweimaligen Versuche abgeschreckt rden ist, dasselbe in den Dienst zwischen Mainz und Koͤln treten zu lassen. In einigen Tagen wird fuͤr Rechnung Niederlaͤndischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft hier ein ampfschiff, fruͤher „James Wett“ genannt, erwartet, wel— s unter den Namen „die Stadt Koͤln“ woͤchentlich ein— l von Antwerpen nach Koͤln und zuruͤckfahren soll, das— de hat 2500 Centner Waaren geladen und ist bloß fuͤr aaren⸗Transporte bestimmt.
Das, waͤhrend des groͤßten Theils der Monate Juli , August anhaltende Regenwetter hat die Aussichten zu em reichen und guten Herbste sehr getruͤbt, in Hinsicht Qualitaͤt des Weins wuͤrde man schon zufrieden seyn, nn man einen guten und trinkbaren Wein erhielte. Seit gen Tagen ist das Wetter zwar bestaͤndiger, doch duͤrfte urch dem Mißwachse nicht ganz vorgebeugt werden koöͤn⸗ da bereits in der ersten Haͤlfte des August uͤber die ein⸗ retene Rohfaͤulniß der Trauben geklagt ward.
Die Kirche zu St. Cunibert, ein durch edle und groß— ige Formen ausgezeichnetes Gebaͤude, wird jetzt ihren urm, eine ihrer vorzuͤglichsten Zierden, muthmaaßlich ein—
Anzeige gemacht werden soll, und daß die Pfarrer diess mu
in einem dazu bestimmten Buche genau eintragen sollen zweite Reglement betrifft das Paßwesen fuͤr die Eingeh und Fremden. Das dritte ist gegen den Wucher gei nach Vorschrift desselben durfen die Zinsen nicht 106 uͤbersteigen. — Ein darauf folgender Aufsatz in der E
schen Biene stellt diese drei Verordnungen als konstit. maͤßig und hoͤchst wichtig fur die innere Verwaltung 8 Herr Constantin Dimides, ein Schuͤler Firmin D
hat eine Schriftgießerei angelegt, deren Matrizen ers verfertigt hat. Merle g.
Das Joural du Commerce giebt folgende Privat. richten aus Mexico, 12. Juli: Alle hiesigen Verht beginnen sich wieder ins Gleichgewicht zu stellen. Die vor einer Blokade des Hafens von Vera-Cruz dur Admiral Laborde, hat eine große Anzahl Spanier, d einschiffen wollten, bewogen, in ihre Wohnorte zuruͤch ren. Die Regierung bemuͤht sich, das Geld fuͤr die lenen Dividenden der Londoner Anleihe zusammenzub und der Finanz-Minister Esteva hat sich anheischig g; dasselbe fuͤr Ende September bereit zu halten. E persoͤnlich ein großes Interesse an der Erfuͤllung diese— sprechens; der Ruf eines guten Financiers, den er s durch erwerben wuͤrde, konnte viele Stimmen zur Pr ten-Wahl fuͤr ihn gewinnen. Demungeachtet glaubt nicht, daß er diese Absicht erreichen wird. Die po Nullitaͤt des General Guerrero schließt ihn von der currenz bei der Praͤsidenten⸗Wahl fast ganz aus, ur eben so wenigem Erfolge werden die Bemuͤhungen de nisters der Justiz und der Gnaden, Arispe und des & Gouverneurs Zabala seyn. Man glaubt allgemein, Wahl entweder wieder auf Dominguez oder auf Gom drera fallen wird; der Erstere ist Praͤsident des Just bunals, und hat die allgemeine Stimme der Einwoh sich, Letzterer ist Kriegs-Minister und hat die Majorit Armee auf seiner Seite. Beide sind der Praͤsiden wuͤrdig; doch wird die Wahl des Herrn Domingu Allen gewuͤnscht, welche Zeugen der Befestigung des chen jetzigen Zustandes gewesen sind, und sich besonder einer guten inneren Organisation und nach gesetzliche heit sehnen.
nd uͤbermaͤßig reiche Kleider nicht verschreiben.“
so eben folgendes interessante Werk erschienen: Koln und Bonn mit ihren Umgebungen. Fuͤr Fremde und Einheimische. Aus den besten und vorzuͤglich aus noch unbenutzten Quellen bear— beitet. Mit einem Grundrisse von Koͤln. vu. und 330 Seiten 12. (Preis 1 Rthlr. 15 Sgr.)
Der Bau des neuen Theaters schreitet vorwärts. Die
here Buͤrgerschule soll nun mit dem October, wenigstens
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ö. ihren unteren Klassen eroͤffnet werden.
Vermischte Nachrichten.
eitraͤge zur Geschichte des Handels, der Manu⸗—
cturen, der Fabriken, des Bergbaues und an— erer National-Gewerbe im Russischen Reiche. us den handschriftlichen Original⸗Urkunden im Archiv des Departements des auswaͤrtigen Handels.) Wir haben fruͤher (zuletzt in Nr. 130 der Staats⸗Zeit.)
s einem unter obiger Rubrik von der St. Petersburger andels-Zeitung gegebenen fortlaufenden Artikel Mittheilun—⸗
gemacht, die bis zum Regierungs-Ende der Kaiserin na gingen. Nachstehend theilen wir in Verfolg derselben, s der genannten Quelle weitere Auszuͤge mit:
Die Kaiserin Elisabeth fand beim Antritt ihrer Regie— ng, daß verschiedene von ihrem großen Vater getroffene eranstaltungen in der Administration verandert waren, und schloß, dieselben wiederherzustellen, wie sie fruͤher gewesen aren. Die Kleiderpracht hatte unter der letzten Regierung sehr im ganzen Reiche uͤberhand genommen, daß Gold
1d Silberstoffe nicht selten von Leuten aus den niederen
taͤnden getragen wurden. Aus dem Senat erging daher, dieser Verschwendung ein Ende zu machen, ein Ukas vom Dec. 1742 an das Commerz-⸗Collegium, folgenden we—
ntlichen Inhalts: „Niemand soll Gold und Silber an sich agen, und sich nicht unterfangen, weder auf der eigenen
ekleidung noch auf den Livréen der Bedienten dergleichen
liubringen, indem dadurch viel Geld aus dem Lande geht. uch soll man die auslaäͤndischen Kaufleute zeitig von diesem
efehle in Kenntniß setzen, damit sie dergleichen Waaren
ben , 9 derselbe sehr schadhaft ist und abgetragen wer⸗ In der J. P. Bachem'schen Buchhandlung hieselbst
nat unterm 19. September 1751 der abermalige Befehl,
l age r Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung Nr. 235. ——— — —
Am 10ten Februar 1743 ward der zwischen Rußla und England auf funfzehn Jahre n, 3 i e, , . vom 4 Dezember des Jahres 1734 ra—⸗
eirt.
Der Handel Rußlands mit China hatte seit eini ĩ die Vortheile nicht gewahrt, die man . . . war, waͤre er nicht durch die Einfuhr Chinesischer Waaren aus andern Laͤndern gedruͤckt worden. Der Senat ertheilte daher dem Commerz-Collegium unterm 4. November 1743 den Befehl, daruͤber zu wachen, daß aus Europa keine Chi— nesischen Waaren, wie man schon angefangen hatte, derglei⸗ chen nach St. Petersburg zu bringen — namentlich seidene und baumwollene Zeuge, Rhabarber, Kupfer, Lack und a. Waaren, weder seewärts noch landwaͤrts nach Rußland ein— gefuͤhrt wuͤrden, weil dies dem directen Handel des Reichs mit China, nachtheilig werden duͤrfte.
Wegen der bisherigen unordentlichen und spaͤten Ver— sammlung der Kaufleute an der Petersburger Boͤrse, die nir⸗ gends so spaͤt kamen — wie das Collegium sich ausdruͤckt — und nirgends so lange daselbst verweilten, erfolgte auf Vorstellung des Collegiums am 22. October 17465 ein Befehl aus dem Senat, des wesentlichen Inhalts: man solle zwar nicht, wie das Collegium vorgeschlagen, einen Zaun vorschieben, noch eine Strafe von den Kaufleuten einfordern, wenn Je—⸗ mand laͤnger als bis 2 Uhr an der Boͤrse bliebe; allein man soll eine Glocke kaufen, und um 2 Uhr mit derselben laͤuten, um den Schluß der Boͤrse anzuzeigen, auch sollen die Zoll— Beamten das Zollhaus und die Maͤkler die Boͤrse verlassen. Die ersteren sollen sich aber Nachmittags in der vorgeschrie⸗ benen Zeit zur Abwartung ihres Dienstes im Zollhause einfinden.
Die Zollfreiheit, welche die fremden Gesandten bisher genossen hatten, wurde nunmehr durch einen Befehl der Kaiserin aufgehoben. Die Verordnung sollte mit dem Jahre 1748 in Kraft treten, und fuͤr alle Provisionen und Waaren der fremden Minister gelten. Jedoch waren der Roͤmisch⸗ Kaiserliche und der Großbritanisch? Botschafter davon aus—⸗ genommen, so lange sie in diesem Charakter stehen wuͤrden.
In Bezug auf die Schaͤfereien erschien unterm 29. Aug. 1749 folgender Ukas des Senats an das Commerz⸗Collegium: Kraft des Befehls des hochseeligen Kaisers Peter des Gro⸗ ßen, vom 17. Febr. 1720 ist's verboten, sowohl Laͤmmer und Schaafswolle, als Schaafe durch Kiew und die uͤbrigen Grenzplaͤtze auszufuͤhren. (Diese Verfuͤgung mag unter den damaligen Umstaͤnden fuͤr die momentane Versorgung der Fabriken fuͤr Soldatentuch noͤthig gehalten worden seyn. Allein im Allgemeinen ist der Grundsatz der Staatswirth—⸗ schaft: „je freier der Absatz eines Produktes, wonach Nachfrage zur Consumtion statt findet, ist, desto mehr nimmt die Erzeugung des Produktes zu, und mit demselben der Gewinn fuͤr die Nation“ durchaus unstreitrbar, und sowohl theoretisch als practisch durchgaͤngig erwiesen, wie sich auch aus den neuesten Verfuͤgungen der Regierung uͤber den freien Umsatz dieses Artikels, so wie uͤber die Erleichterung der Pferde- und Vieh⸗Ausfuhr so uͤberzeugend ergiebt.)
Der Graf Schuwalov hatte uͤber die Bauern Beschwerde gefuͤhrt, welche bei Archangel auf den Robbenschlag ausgin⸗ gen, naͤmlich, daß sie ihren gewonnenen Thran und andere Produkte des Fischfangs nicht immer seinem Comptoir und seinen Commis, wie doch sein Privilegium es ihnen zur Pflicht machte, sondern auch andern Leuten verkauften. Es erging daher ein Ukas des Senats an das Commerz-Colle⸗ gzium vom 6. Februar 1750, worin befohlen wird, daß die gedachten Fischer das Produkt ihres Fanges an Niemand als an das Comptoir und die Commis des Grafen Schu⸗ walov — bei Strafe der Confiscation — verkaufen sollten.
Damit die Thran-Gewinnung nicht von verschiedenen Personen betrieben wuͤrde, sondern in den Haͤnden eines Einzigen waͤre, erbat sich der Graf Schuwalov vom Senat auch die Fischerei fuͤr Thran auf dem Kaspischen Meere, welche ihm auch ohne die mindeste Bedenklichkeit durch einen . an's Commerz⸗Collegium vom 12. Maͤrz 1751 ertheilt wurde.
Weil der Rhabarber-Handel fuͤr die Krone einträͤglich und mit aller nur ersinnlichen Puͤnktlichkeit und in geheimer Art durch das Commerz-Collegium mit dem Commissionair Baron Wulff gefuͤhrt worden war, so erging aus dem Se—