1828 / 238 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

zur Vervollkemmnung fuͤr ihr Amt, welche auch bisher schon von mehreren jungen Candidaten des Schul⸗Amts benutzt worden ist, die theils auf eigene Kosten, theils mit Frei⸗Karten, die der Vortragende ertheilte, diesen Vor⸗

lesungen beigewohnt haben. 9.

mit jedoch dieser Zweck noch vollstaͤndiger erreicht werde, und die Aussuͤhrung desselben nicht an der anerkann⸗ ten Unbemitteltheit der Mehrzahl dieser jungen Schulmaͤn— ner scheitere, wird es nothwendig, fuͤr die Beschaffung der dazu erforderlichen Geldmittel die Wohlthaͤtigkeit derer in

Anspruch zu nehmen, welche ein reges Interesse an dem Ge—

meinwohl hegen und zur Befoͤrderung desselben die Opfer

nicht scheuen.

Zu dem Ende fassen wir das, was durch diese Vortraͤge bezweckt werden soll, und wie ein jeder zur Forderung dieses Zweckes beitragen koͤnne, uͤbersichtlich zusammen.

Es ist die Absicht, den Kreis dieser Vorlesungen, welche bekanntlich in einer allgemeinen faßlichen Form, der Gruͤnd⸗ lichkelt unbeschadet, gehalten werden, folgende Gegenstaͤnde aufzunehmen: 1) Erdbeschreibung (physikalische sowohl als Laͤnderkunde), 2) Geometrie, 3) Physik, 4) Chemie, 5) Mi— neralogie, 6) Botanik, 7) Zoologie, 8) Technologie, 9) Po⸗ pulaire Astronomie.

Die Bedingungen, unter denen die jetzigen Mitglieder des Curatorii der Gewerb-Schule sich der Verwendung der Geldbeitraͤge unterziehen wollen, welche Gemeinsinn und Milde zu gewaͤhren geneigt seyn werden, sind folgende:

1) Nur diejenigen jungen Leute, welche Zeugnisse uͤber die vorschriftmaͤßig und gut bestandene Pruͤfung bei—⸗ bringen und das Lehramt mit obrigkeitlicher Bewilli⸗ gung schon ausuͤben, koͤnnen, nach Maaßgabe ihrer Vorkenntnisse und ihrer Beduͤrftigkeit, an der einen oder anderen, zu gleicher Zeit aber hoͤchstens nur an zweien, dieser Vorlesungen Theil nehmen.

2) Sollen . werden, um den regel⸗ maͤßigen Besuch der Vorlesungen zu controlliren, und

3) um von ihrer erfolgreichen Benutzung die noͤthige Ueber⸗ zeugung zu erlangen. 9 .

Dies letztere soll dadurch geschehen, daß, nach Been⸗ digung des betreffenden Collegii, die hier gedachten k sich einer muͤndlichen oder schriftlichen Pruͤ⸗

ung unterziehen muͤssen.

H Diese Pruͤfungen, denen beizuwohnen, die Mitglieder des Gewerb⸗Schul⸗Curatorli berechtigt sind, werden in der Regel durch den Vortragenden, gegen eine ange— messene Entschaͤdigung desselben, bewirkt und Zeugnisse daruͤber ausstellt.

5) Vorlaͤufig soll diese Einrichtung, als auf 3 Jahre ge—⸗ troffen, betrachtet, und nach Ablauf dieser Zeit die Fort— dauer derselben, nach Beschaffenheit des Beduͤfnisses und Lage der Umstaͤnde in Erwaͤgung gezogen werden.

Daß die Communal⸗Verwaltung bei den von ihr zu besetzenden Lehrstellen auf ein ruͤhmliches Zeugniß der Art, woraus eine besondere Befaͤhigung fuͤr den Unterricht in diesen wichtigen Faͤchern her⸗ vorgeht, vorzuͤgliche Ruͤcksicht nehmen werde,

glauben wir versichern zu konnen.

Auf diese Weise gedenken wir unsern Zweck zu erreichen, und erwarten davon fuͤr die Jugendbildung den heilsamsten Erfolg, indem es nicht ausbleiben kann, daß die immer wei— tere Verbreitung einer richtigen Erkennntniß der Natur, so— wohl in ihrer aͤußeren Erscheinung, als in dem innigen Zu— sammenhange ihrer Kräfte und in den uns bekannten ewigen Gesetzen, wesentlich dazu beitragen wird, Geist und Herz der Menschen immer mehr zu veredeln und fuͤr die unermeßliche Guͤte und Weisheit des Schoͤpfers um so empfaͤnglicher und dankbarer zu machen.

Wir wuͤnschen daher unserer Aufforderung und Bitte eine freundliche Staͤtte und moͤglichst ausgedehnte Theil— nahme, und empfehlen sie insbefondere den Herren Schul— Vorstehern zur gefälligen Beachtung, da niemand mehr als sie von dem dringenden Beduͤrfnisse uͤberzeugt seyn kann, auch fuͤr diese Fächer tuͤchtige und zweckmaͤßig gebildete Hülfs— lehrer zu erhalten.

Kurm. Ob. m. 1. C.

Wir erwarten durchaus keine hohen Beiträgen überzeugt, wenn die Zahl der Theilnehmer nicht bleibt, und jeder nur ein en oder wenige Thaler gu sern Zweck vollkommen zu erreichen. Uebrigens wer um die Beitragenden der Muͤhe des Einsendens fuͤr die jährliche Abforderung des Geldes sorgen, der Verwendung desselben Rechenschaft abzulegen mangeln.

Berlin, den 4. August 1828.

Das Curatorsum der Gewerb⸗-Schul

Königliche Schauspiele. Freitag, 5. September. Im Opernhause: St

zu

chen, Lustspiel in i Aufzug, nach Etienne, von A

(Mad: Fiedler: Bertha, als Gastrolle. ) Hieran Dorfsaͤngerinnen, komisches Singspiel in 2 Abthe aus dem Italienischen. Musik von Fioravanti. (Hr.

Mannheim: Bucephalo, als Gastrolle.)

Koͤnigsstädtsch es Theater.

Freitag, 35. September. Zum Erstenmale: Die schau, oder: Der Schmetterling, Original⸗Posse in z gen von W. Marsano.

Vegisseur der Oper des Großherzoglichen Hofthen

Berliner Börse. Den 4. Sept. 1828.

Amtl. Fonds und Geld Gours Zettel. ( Preress. . Briæs /f] Gela. Is Bri

St. Schuld- Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Bo. Ob. incl. Litt. H

83 Pomm. Pfandbr. 1023 Kur- u. Neum. do. 1024 Schlesische do. 99 Pomm. Dom. do. gl Märk. do. do. 9II Ostpr. do. do. Rüũückst. C. d. Kmk do. do. d. Nmk. Zins - Sch. d. Km.

dito d. Nm.

Holl. vollv. Duc. g5 RFriedrichsdior. Grosehz. Pos. do. 99 Disconto. ... Ostpr. Pfandbrs. 9631

AI ecSel- und Geld- Cours. (Berlin, den 4. Sept.)

Neum.lInt.Sch.do. Berlin. Stadt- Ob. dito dito

Kõönigsbg. do. Elbinger do. Danæz. do. in Ih. Z. Westpr. Pfdb. A. dit' dito B.

2 101 313

1118 , n .

111

w n 2 O = = O = m , a o .

Amsterdam dito Hamburg dito London Paris

Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt.

2 Mt. Uso. 2 Mt.

3 VWch.

3 Woch.

Augsburg

Breslau

Leipzig

Frankfurt 2. M. W. . . ....

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 30 August.

Qesterr. 5p Ct. Metalliq. 92. Russ. Engl. Anl. 872. Anl. Hamb. Certif. S5. ö ; 3 ö ;

St. Peters burg, 26. August. Hamburg, 3 Mon. 93. 13 Sisper - Rubel 3714. Kop.

procentige Inscript. S8].

VWuien, 30. August.

5pCt. Metalli q. 947. Bank- Actien 1077.

Neueste Böͤrsen

Frankfurt a. M., 1. Sept. Obligationen 1243. Alles Geld.

Oesterr. 53 Metallig. 94.

Nachrichten. Bank⸗Aetien 1298. Loose zu 100 Fl. 1533. P

Paris, 29. August. 3procentige Rente 72 Fr. 95 Cent. 5procentige 107 Fr. 80 Cent. ——

Gedruckt bei Hayn.

Redacteut

Allgemeine

t ußische Staats⸗Zeitung.

e ᷣ—ᷣ

238.

mtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

e Königliche, ehemals Giustinianische, Gal— leibt wegen der Kunst-Ausstellung von jetzt an bis Schluß derselben geschlossen. ; Koͤnigliche Akademie der Kun sste. gez. G. Schadow, Director.

Bekanntmachung. wird die Bekanntmachung erneuert, daß von der inen Gesetz⸗ Sammlung noch fortwaͤhrend complette are vorhanden und nach dem bei jeder Post-Vehoͤrde enden Preis-Courant die Preise dafur so bedeutend t worden sind, daß ein Exemplar der nachträglich abge⸗ organischen Verordnungen aus den Jahren 1806 Deinschließlich nicht hoͤher als auf 1 Rthlr. und ein ar der Gesetz Sammlung von 1806 ab bis 18295

8 Rthlr. 15. Sgr. zu stehen kommt und fuͤr diese

gw nach allen Orten der Monarchie transportfrei ge—

*

erden 6 ö rlin, im August 1828. ( Königl. Zeitungs-Comtoir.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Frankreich. ; is, 30. August. Da der Vicomte von Martignae

ig gnig auf Seiner bevorstehenden Reise begleitet, so ist é dessen Abwesenheit der Großsiegelbewahrer mit der des Ministeriums des Innern beauftragt worden.

rgestern ertheilten Se. Majestaͤt dem Kaiserlich⸗Rus⸗ Botschafter, Grafen Pozzo di Borgo, eine Privat—

tttelst Verordnung vom 13ten d. M. haben Selne

7 t die Statuten der Akademie der Kuͤnste und Wis⸗—

ten zu Bordeaux bestaͤtigt, und zugleich genehmigt, s In utũĩ den Namen einer „Koͤniglichen Akademie“ e. 7 3. hre Durchlaucht die Herzogin von Sachsen-Meiningen . ö ßsten d. M. auf der Ad⸗ ats Yacht in Calais angelangt und hat sofort ihre ach den Niederlanden fortgeseßt. le Schule des wechselseitigen Unterrichts in Angers, unter dem vorigen Ministerium vor 4 Jahren ge— n wurde, ist kuͤrzlich wieder eroͤffnet worden, und zaͤhlt 400 Kinder. ; . le Gazette de France enthaͤlt in ihrem gestrigen Blatte Uufsatz voller Wortprunk und Schmeicheleien uͤber die ehende Reise des Königs. „Nichts ist seltsamer“ sagt ug auf diesen Artikel der Messager des Chambres, ie Sprache der sogenannten Royalisten der Quoti— und der Gazette de France im Veygleich zu ihren ngen. Nach ihren Worten zu urtheilen, sollte man i, daß sie jeden Augenblick bereit seyen, ihr Blut fuͤr Fuͤrsten herzugeben und wenn es sich um etwas weit 'res als ein Leben handelt, verstecken jene moderne Li, sich hinter ein non possumus. Wir glauben nicht iser fromme Carl X. des Beifalls der Gazette be— m uͤberall gesegnet zu werden; aber wir sagen allen die so viel von ihrer Liebe zum Koͤnige schwatzen, r Staat weit besser daran seyn wuͤrde, wenn sie den—

weniger liebten, ihm dafuͤr abe besser dienten.“

.

3.

Berlin, Sonnabend den 6ten September.

1828.

Der Advokat Herr Berryer, Sohn, ist jetzt ebenfalls in einer Denkschrift gegen die beiden Verordnungen vom 16ten Juni aufgetreten. Während die Gazette de France und die Quotidienne seiner Brochure lobend erwähnen und das letz⸗ tere Blatt Auszuͤge daraus liefert, äußert der Messager des Chambres daruͤber: „Die Maͤnner, welche dem Koͤnige ihre Klagen dadurch anvertrauen, daß sie dieselben in Schrif— ten niederlegen, die sie zu 100,00 Exemplaren ins Publikum bringen, haben einen neuen Vertheidiger gefunden. Das Mémorial⸗eatholique hatte wohl Recht, als es sagte: „„In den Zeiten, wo wir leben, wendet man sich nicht mehr an den Koͤnig, sondern an das Volk.““ Als wir die Brochuͤre des Herrn Berryer in die Hand nahmen, glaubten wir, daß ein so ausgezeichnetes Mitglied des Pariser Adpocaten⸗Stan⸗ des die Frage bloß in ihrem Zusammenhange mit den Ge— setzen beleuchten, übrigens aber sich des Stoͤhnens und Weh⸗ klagens enthalten wuͤrde. Aber keineswegs. Abgesehen von diesen letzteren greift Herr Berryer das ganze Universitaͤts— System an, und behauptet, daß, da dasselbe auf keinem Ge⸗ setze beruhe, es auch nur als provisorisch zu betrachten sey, wogegen die Organisation der geistlichen Schulen, wenn gleich ebenfalls nicht durch ein Gesetz eingefuͤhrt, doch von dem Könige definitiv regulirt worden sey. Wir wollen hier nicht weiter untersuchen, ob gewisse Kaiserliche Decrete heutiges Tages nicht Gesetzes- Kraft haben; wir fragen Herrn Berryer bloß, welchen Schluß er aus seiner Be⸗ hauptung ziehen will; etwa den, daß der König nicht das Recht habe, den oͤffentlichen Unterricht unter seine Aufsicht zu nßhmen? Herr Berryer behauptet ferner, daß nach der Charte keine Corporation von dem Unterricht aus— geschlossen werden koͤnne. Die Antwort hierauf ist einfach. Der Staat hat doch wohl das unbezweifelte Recht, sich über die Existenz einer Corporation und ihre Grundsaͤtze Licht zu verschaffen, vorzuͤglich wenn davon die Rede ist, ihr die Er— ziehung der Jugend anzuvertrauen; findet er nun, daß jene Grundsaͤtze den Rechten der Krone und den Landes-⸗Gesetzen zuwider laufen, wer will es ihm wehren, eine solche Corpo⸗ ration fuͤr unfaͤhig zu dem oͤffentlichen Unterrichte zu erklaren? Dies ist der Fall mit den Jesuiten. Die Regierung glaubt, daß nach den Grund-Gesetzen des Reiches die Theilnahme der Gesellschaft Jesu an dem oͤffentlichen Unterricht dem all— gemeinen Systeme des Erziehungswesens schadlich sey; und sie erklaͤrt daher, daß diese Gesellschaft zu dem Unterrichte nicht zugelassen werden solle.“ 9 .

Es ließ sich erwarten, daß der Aufsatz im Englischen Courier, in Betreff der Art und Weise, wie sich in neuerer Zeit die hiesigen Blaͤtter uͤber Englands Politik ausge— sprochen haben (S. das 235ste Stuͤck d. St. Z. unter Lon—⸗ don), von diesen nicht unerwiedert bleiben wuͤrde. Schon der vorgestrige Courrier frangais hatte denselben auf eine hoͤchst bittere Weise eommentirt. Das Journal des Debats bietet jetzt die Haͤnde zur Versoͤhnung, indem es sich be— muͤht, den Gegenstand des Streites auf seinen wahren Ge— sichtspunkt zuruͤckzufuͤhren. „Es ist schon traurig,“ sagt das⸗ selbe, „wenn man durch Raisonnements den Beweis fuͤh⸗ ren will, daß die politische Wichtigkeit einer Nation nicht abgenommen habe. In der Regel läßt man zu diesem Be⸗ hufe bloß die Thatsachen sprechen, da ihre Beredsamkeit die eindringlichste von allen ist. Gleichwohl wollen wir uns gegen die Vertheidiger des Gleichguͤltigkeits- Systems der Englaͤnder nicht mit dem Vortheile waffnen, den uns uͤber sie schon die bloße Nothwendigkeit giebt, in welcher sie sich befunden haben, das pomphafte Gemälde von Englands Hülfsmitteln vor unseren Augen zu entfalten. Wir wollen dieses Gemaͤlde vielmehr als aufrichtig annehmen; wir wol⸗ len glauben, daß Britanien noch anf dem festen Grunde stehe, worauf es seine Groͤße gebaut hat; wir wollen in ihm noch die Elemente ves Uebergewichts erkennen, das es in