1828 / 242 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Senor Castillo aufgesetzt, welcher dabei, wie er sich äußerte,

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die Hoffnung hegte: „daß Patriotismus und Vernunst über einzelne Le enschaftlichkeit triumphiren würden.“ Er sah sich aber getäuscht, und die Sache siel, dem Vernehmen nach, ganz anders aus; es blieb daher den Andersgesinnten nichts übrig, als sich zurückzuziehen, was sie, 18 oder 29 an der Zahl, thaten, wodurch die Verhandlungen der Versammlung null und nichtig wurden, weil 55 Maglieder erforderlich sind, um die Beschluͤsse legal zu machen. .

„Unter so verjweiselten Umstaͤnden, sagt die Cartha—⸗ gena⸗Zeitung, kann nur der Mann, welcher Columbia, Peru und Bolivia den Klauen der Tirannei entriß, uns vor dem Ungewitter schuͤtzen, das uns bedroht. Bolivar, bekleidet mit der obersten Staatsgewalt, und mit der Macht, die in sol—

chen Faͤllen die Constitution ihm verleiht, ist die einzige Per⸗

son, die den Frieden bei uns erhalten kann. Moͤge er lange auf dem Praͤsidentenstuhl sitzen, den er jetzt zur Zufrieden heit von 3 Millionen Bewohnern einnimmt; und moͤge er seinen elenden Feinden zum Trotz, neue Beweise seines Eifers und seiner Großmuth geben! Das Land bedarf seiner Dienste; und da Bolivar sein Befreier, sein Vater und Wiederhersteller ist, so kann er sie nicht verwei— gern.“ Bolivar, dieselbe Meinung hegend, hat auch seine Dienste nicht verweigert. Nicht weit von Bogota entfernt, und wahrscheinlich mit den zu seinen Gunsten beabsichtigten Maaßregeln bekannt, zog er in die Hauptstadt ein, und ward

mit einem Enthusiasmus empfangen, der den hoͤchsten Ehr geiz befriedigen mußte. Auf dem großen Platz war fuͤr die⸗

sen Tag ein Thron errichtet worden, zu dem er im Triumph hingeleitet wurde. Als er ihn eingenommen hatte, empfing er die Gluͤckwuͤnsche der offentlichen Beamten und der ange— sehensten Einwohner. Seine Antwort enthielt die bestimmte Versicherung, daß er im Lande bleiben, und seinen Entschluß, daß er die ihm anvertraute Macht benutzen wolle, um es zu retten und Aufruhr und Anarchie zu unterdruͤcken. ; Es ist aber gleichwohl durchaus nicht gewiß, ob seine Autoritaͤt als Dietator ohne Widerspruch wird anerkannt werden, und besonders von Seiten derer, die in Ocana so veraͤchtlich behandelt wurden. Die Sprache, welche alle Staatsmänner und Zeitungen sich gegen diese erlauben, kann nur dazu dienen, die Flamme immer mehr anzufachen, und ihn, anstatt zum Erhalter des Friedens, zur Ursache allge—⸗ meinerer Unruhen oder gar einer ferneren Theilung des Lan— des zu machen, von dem der eine Theil sich zu monarchischen Formen bekennen und ihm eine Krone anbieten, und der an— dere sich eine republikanische Verfassung und Regierung er— len wird. J * In einem Schreiben aus Rio Janeiro vom 22. Juni (im Hamburger Correspondenten) heißt es: . in Deutscher Augenzeuge entwirft eine graͤßliche Schil⸗ derung der kuͤrzlich hier vorgefallenen Unruhen. Der Oberst des ersten Deutschen Bataillons, del Hoste, mußte unange— kleidet fluͤchten, um der Wuth der Soldaten zu entgehen; dagegen wurde der Major Tioli aufs Grausamste ermordet. Der Oberst des Irlaͤndischen Bataillons soll den ungeheu— ren Fehler begangen haben, demselben, um es zu beschwich— tigen, seine ganze Gage auszuzahlen, etwa S000 Reis an Jeden. Die Irlaͤnder eilten sogleich nach den Schenken, betranken sich und begingen die groͤblichsten Excesse. Die Neger, gleich reißenden Thieren, wenn sie einmal aufgebracht sind, stuͤrzten nun uͤber Alles her, was nur weiß war, und selbst die kleinen Neger⸗Kinder riefen: matalos, ma- talos! (Schlagt sie todt!) Acht Deutsche Soldaten, die, um an dem Aufstande nicht Theil zu nehmen, sich in eine abgelegene Straße zuruͤckgezogen hatten, wurden von 40 Ne— gern uͤberfallen und grausam gemißhandelt; man schnitt ih— nen Nasen und Ohren ab uud steckte sie ihnen in den Mund; die Polizei war nichts weniger als auf ihrem Posten, und hatté sich sogar versteckt! Wie ein Segen des Himmels traf es sich, daß das Englische Kriegsschiff Ganges grade am 12ten Nachmittags um 5 Uhr zuruͤckgekehrt war, und die Franzoͤsische Fregatte la Surveillante ihre Abfahrt auf den folgenden Tag verschoben hatte. Den Deutschen soll Alles bewilligt seyn, was sie verlangten; dagegen ist ein großer Theil der Irlaͤnder verschwunden: man weiß nicht, ob sie todt sind oder sich in die Walder gefluͤchtet haben. Es giebt Leute, die da behaupten, das Arsenal habe selbst den Schwarzen 2 austheilen lassen; doch berechtigt nichts zu einer solchen Vermuthung. Einige wollen den Ürsprung dieser Schreckensseenen in der geheimen Aufwiegelung einer revolutionairen Parthei finden, die sich auch in der Depu— tirten⸗ Kammer ziemlich laut geaͤußert hat: es scheint indessen, als habe eine Zusammenwirkung mehrerer zufaͤlligen Ursa—

chen jene Ereignisse herbeigefuͤhrt.

Nach Briefen aus Lima herrschte in Peru großer mangel; das Volk war arm und mithin der H gedruͤcktem Zust ande. Heftige Regenschauer hatten ihre lange Dauer einige Districte fast gänzlich ruinirt, den Erndten in Truxillo und Puira großen Schaden ga

Die buͤrgerlichen Zwistigkeiten in Mittel-Amerika durch einen, unterm 4. Juni zwischen San Salvado Guatemala plotzlich geschlossenen Friedens⸗Traktat b worden seyn. Ueber die näheren Bedingungen v noch nichts. Die Amerikaner versprechen sich große

dels⸗Vortheile von diesem Frieden.

Vereinigte Staaten von Nordamerika.

Der Philadelphia Advertiser enthaͤlt folgende B kungen uͤber Joseph Bonaparte und seinen Aufenthalt zu Bordentown: „Sein Gut erstreckt sich uber ein Gebiet. Sein Haus ist in Franzoͤsischem Styl, aber glaͤnzend. Sein Land ist wohl bebaut. Er tragt fre zu allen offentlichen Verbesserungen bei und ist bei den? bewohnern sehr beliebt. Er beschaͤftigt auf seinem Gy viel Leute, daß sich kaum eine arme Familie an jenem befindet. In der Jahreszeit, wo die Felder bebaut we geht er mit seinen Arbeitern hinaus, und haͤlt immer eine zierliche Hacke in der Hand. Fremde nimmt er

gastfreundlich auf.“

In New⸗Hark haben in Folge der fruͤheren Banqu von Neuem mehrere Haͤuser fallirt. In den suͤdlichen ten ist die Erndte gut, in den noͤrdlichen mittelmäßig! sen. Auch in Canada ist die Erndte nur mittelmaͤßig gefallen. Der General-Aufseher ist mit Herrn Goldte Herrn Davies von Quebek in einem Dampfboote abg gen, um eine Entdeckungs-Reise zwischen St. Maurich

dem Saguenay⸗Flusse zu machen.

a i t y.

Nach der letzten . des Almanachs von beschaͤftigt die Regierung 4 Druckerpressen. Prines steht eine National-Bibliothek 3 Tage woͤcha dem Publicum offen; von einer großen in H ̃ chen Freimaurerloge ist der Praͤsident Boyer Groß-⸗P tor. In diesem Almanach sind, so wie in den fruͤheren jedem Beamten zukommende Amtstrachten, nach Maaß ihres Ranges und der Behörden, in welchen sie dienen, schrieben. Die National⸗Nepräsentanten tragen blaue R weiße Pantalons, bunte Schaͤrpen, Straußfedern, go

dedaillen, und vergoldete Schwerdter. Auch die Tr zeiten sind bestimmt fuͤr einen Ehemann 1 Jahr Wochen; fuͤr eine Ehefrau 5 Monate; fuͤr Onkel und eine Tante 3 Wochen und fuͤr einen

14 Tage.

Inland.

Kapsdorf, 65. Sept. Vorgestern Nachmittag n Uhr langten Se. Majestät der Koͤnig hier an, na Allerhoͤchst Dieselben auf Ihrem Wege von Liegnitz durch das Infanterie-Lager des Hten Armee-Corps bel Vorwerke Beilau gefahren waren. In Kapsdorf wi Se. Majestaͤt von den bereits versammelten Prinzen Fuͤrstlichen Herrschaften, so wie von der ganzen Generq und den saͤmmtlichen zur Tafel befohlenen Stabs-Offisn des Corps, empfangen, wobei das schoͤne Wetter eine Menge der Einwohner dieser Gegend herbeigezogen h Gestern Morgen um 9 Uhr besichtigten Se. Majestaͤt en Parade aufgestellte ste Armee⸗-Corps, ließen dasselbe bei defiliren und hiernaͤchst ein Corps⸗Manoeuvre ausftͤh Der heiterste Sonnenschein erhoͤhte den Glanz und die des Tages, an welchem Zuschauer in unuͤbersehbarer M zu Wagen, zu Pferde und zu Fuß sich verfammelt ha um ihren allverehrten Landesherrn zu sehen. geruhten sowohl gestern, als auch bei dem heutigen noeuvre, den Truppen Allerhoͤchst Ihre Zufriedenheit mit ih guten Zustande und der Ausfuhrung der Manoeuvres, erkennen zu geben, und verließen den Manoeuvre⸗Platz, gleitet von den Segens-Wuͤnschen vieler Tausend getnt Unterthanen, die Ihre Huld erfreut hatte.

In Por

Vermischte Nachrichten.

e zur Geschichte des Handels, der Manu— , der Fabriken, des Bergbaues und an— atio nal⸗Gewerbe im Russischen Reiche. (Fortsetzung. ) g des Zustandes und der Beschaffenhelt des Rus⸗— Handels in den ersten Regierungsjahren der 34. Kaiserin Katharina Il. Handel war bisher (wie die fruheren Mittheilun— en) durch eine Menge Monopolten, die aus einer ssicht des National⸗Erwerbs und mancherlei andern herruͤhrten, in dem Gange aufgehalten worden, ner Natur nach mit raschern Schritten haͤtte neh— en. Eine der merkwuͤrdigsten Verfügungen, welche in bald nach ihrem Regierungsantritt zur allgemei— rderung des Handels traf, war, daß sie alle an rsonen ertheilte Mongpolien, auch mehrere Rega⸗ b, und den Handel vollig allen ihren Unterthanen Das daruͤber erschienene Manifest ist von der hei ihrer Anwesenheit im dirigirenden Senat am 1762 eigenhaͤndig unterzeichnet und der dasselbe be— Senats-Ukas vom 19. August desselben Jahres wesentlichen Inhalts: er Getreide⸗Handel aus Rußland, sowohl aus al— „die Haͤfen des Schwarzen und Kaspischen Mee— usgenommen, als uͤber die Land-Graͤnzen, ist er— die Haͤlfte der Ausfuhr-Abgaben, die gegenwaͤrtig fen von Riga, Reval, Pernau und auf der Insel

e und besonders die Versorgung der Armee nicht verde, so soll dabei der Ukas des Kaisers Peters n vom Jahre 1713 genau befolgt werden und zwar

Die Ausfuhr aus der Stadt Archangel soll nur

r im Moskowischen Gouvernement und den um— BStaͤdten angekauften Getreides unter einem Rubel Rubel das Tschetwert beträgt; aus St. Peters— soll die Ausfuhr aufhoͤren, sobald hier nach dem n Durchschnitte der Lieferungs-Preise das Kul zl von neun Pud uͤber 1 Rubel 553 Kop., Gruͤtze dud zehn Pfund uͤber 1 Rubel 96 Kop., Erbsen ber 26 Kop., Weizenmehl das Tschetwert uͤber K. im Preise stehet. Nach gleicher Regel soll auch bstsee⸗ Gouvernements und Provinzen verfahren d die Ausfuhr soll nur alsdann daselbst gestattet

n die obigen Preise sich aus einem zehnjährigen te der Ankaufs-Preise ergeben, mit Ausnahme When Getreides, mit dessen Ausfuhr, um den Han—

beschraͤnken, es beim fruheren freien Verkehr

D Damit aber' nicht bei! einem etwa erfolgen— mhchs was Gott verhuͤte auch in andern

thin Mangel entstehe, soll der Senat gehoͤrig R Pruͤfung Maaßregeln uͤber das Quantum der nden Ausfuhr treffen. Das Gouvernement von dieser Erlaubniß ausgenommen, weil da— besonders bei den Nertschinskischen Bergwerken h Bedarf großer Mangel an Getreide ist. Wenn sst der Ackerbau und die Getreide-Production in Im Verhaͤltniß zugenommen hat, so soll auch dort se⸗Ausfuhr gestattet werben. Von dem gemeldeten andel ist Leinsaat ausgenommen. Allein da dieser den fruͤheren Ukasen ein Gegenstand des freien iwesen und unter gehoͤrigen gesetzlichen Vorsichts—⸗ nausgefuͤhrt worden ist, so soll der Handel mit ch kuͤnftig frei seyn und die Ausfuhr gestattet hörigen gesetzlichen Vorsichts-Maaßregeln und fuͤr if bestimmte Ausfuhr-Abgabe, und das durch den 2. April dieses Jahres einzelnen Privat-Perso—⸗ sfuhr ausschließlich ertheilte Recht wird hiermit

Ausfuhr des gesalzenen Fleisches nicht nur ist aus burg und allen Haͤfen erlaubt, sondern auch die Vieh⸗ r die Haͤlfte der in den Ukrainischen Zoll-Aemtern Uusfuhr⸗Abgabe. Damit indessen in St. Peters— Theuerung entstehe, soll die Ausfuhr des Viehes eisches nur dann gestattet seyn, wenn der Preis s hier nicht uͤber 2 Kop. das Pfund ist, und im Gouvernement, damit die dortigen Einwohner ngel von der haufigen Ausfuhr leiden, soll die hr nur erlaubt seyn, wenn das Fleisch nicht uͤber das Pfund kostet.

e Zoll-Abgaben von der Aus, und Einfuhr in en sollen ohne Ausnahme dieselben seyn, als uͤber⸗

ben werden. Damit jedoch im Reiche kein Man-

bt seyn, wenn der Preis des fuͤr diesen Hafen

all im Reiche erhoben werden. Daher sollen ole jetzt am

Dnieper zwischen Klein⸗Rußland und Neu⸗Servlen bestehen— den Zoll-⸗Aemter nach den Zoll⸗Aemtern an den Poinischen, Tuͤrkischen und Krimmischen Graͤnzen verlegt werden u. s w. c Der Talg⸗Umsatz soll auf dem Fuße verbleiben, wie er unter den fruheren Unternehmern gewesen ist und dem General⸗Feldmarschall, Grafen Schuwalow, durch einen Ukas von 1748 abgegeben worden, bis zum Ablauf der bestimmten

zwanzig Jahre. Aber alle übrigen Verbote, welche im Ar,

changelischen Gouvernement auf Veranlassung dieses Talg⸗ Umsatzes fuͤr irgend eine andere Waare erlassen worden, sollen ohne Ausnahme aufgehoben seyn.

3) Der Hafen von Archangel soll alle Vorzuͤge und Vortheile des St. Petersburgischen genießen, und die Ein“ und Ausfuhr aller Waaren soll fo frei seyn, und die Zoll⸗ Abgaben sollen gemäß dem Zoll-Reglement von 1755 so er— hoben werden, wie in St. Petersburg und in den andern Häfen. Die in dem gedachten Reglement in Archangel zu erheben verordneten zwei pCt. gegen St. Petersburg sind aufgehoben. Das dortige Commerz-Comtoir soll nicht statt finden, und die kaufmaͤnnischen Rechtssachen follen vor der

Gouvernementzs-Kanzlei verhandelt werden. Im Allgemeinen

sollen durch alle Hafen- und Graͤnz⸗Zollaͤmter alle zur Ein⸗

und Ausfuhr erlaubten Waaren gefuhrt werden durfen. Bis

zur fernern Prufung uͤber das Beste des Handeis sollen nach Riga und Narva nur aus den Orten Waaren ange— bracht werden, von denen im Ukas von 1721 und dem Zoll⸗ Reglement von 1755 erwaͤhnt ist.

6) Durch den, fruͤhern Ukasen gemäß, betriebenen Han

del der Krone mit Rhabarber ist ein großes Quantum guter

Qualität dieser Waare angehaͤuft worden. Dieses Quantum

soll zu dem vom Commerp⸗Collegium bestimmten Preise, naͤm⸗ lich zu 69 R. das Pud verkauft werden, und es soll Jeder mann erlaubt seyn, sowohl den Einheimischen als Auslan—

dern, denselben anzukaufen, nicht allein zum eigenen Ge⸗ brauch, sondern auch zur Ausfuhr fuͤr die Halfte der im Tarif bezeichneten Ausfuhr-Abgabe, und so lange der ganze der Krone gehörige Vorrath nicht verkauft ist, soll es Pri⸗

vat-⸗Personen nicht gestattet seyn, dergleichen direct von der

Quelle anzukaufen, damit ein so beträchtliches Kron-Kapi⸗ .

tal nicht verloren gehe. Ist aber das ganze der Krone ge— hörige Quantum verkauft, so soll der Handel mit diesem Är— tikel fuͤr die Halfte der im Tarif angegebenen Abgabe frei— gegeben werden. . ö .

7) Die Pott und Weed⸗Asche ist durch einen Ukas Pe⸗ ters des Großen vom 8. April 2 Handels ⸗Artikel fuͤr die Krone, zur Schonung der Waͤ

ben. Dabei soll es bis zur kuͤnftigen Pruͤfung des Handels e, ,. und daruͤber erscheinende Verfuͤgung sein Verblei— ben haben.

s) Der Theerhandel, welcher nach fruͤheren Ukasen der Krone angehoͤrte, aber vom Jahre 1726 bis 1740 freigege⸗

ben war, vom Jahre 1740 an wieder zum Kron, Handel

gemacht, und als solcher durch einen Ukas der Kaiserin Eli⸗

sabeth vom Jahre 1743 bestaͤtigt, allein vom Jahre 1760 an auf 20 Jahre dem General en Chef Naryschkin verliehen ward, unter der Bedingung, außer der Zoll-A Abgabe noch einen jaͤhrlichen Zuschuß von 8, gs Rubeln der Krone jaͤhr— lich zu entrichten, soll fuͤr Jedermann freigegeben werden, so wie die Ausfuhr dieses Artikels fuͤr die fruͤhere Zoll⸗Abgabe mit dem Zuschlag der 8,396 R. zu den gedachten Zoll-Ab⸗ gaben fuͤr die Krone. ;

9) Die schmale Leinwand und die grobe Sackleinwand,

deren Ausfuhr wegen des Bedarfs fuͤr die Armeen und Garnisonen bereits im Jahre 1746 und bei den diesjährigen Contracten fuͤr die Armeen, Garnisonen und Landmilizen abermals auf 4 Jahre verboten worden, soll zur Ausfuhr fuͤr Jedermann zu der tarifmaͤßigen Zoll-⸗Abgabe erlaubt seyn. 10) Das Flachsgarn, das nicht nur fuͤr den Bedarf

der hiesigen Fabriken nothwendig ist, sondern auch haupt⸗

saͤchlich um die Fabrication der Leinwand im Russischen Reiche zu vermehren, sowohl zur Ausfuhr, als zur einhei— mischen Consumtion, soll nirgends hin noch fuͤr irgend eine Ausfuhr-Abgabe bis zu fernerer Verfuͤgung daruͤber ausge— fuͤhrt werden. 11) Die im Jahre 1759 dem Ober⸗Inspector Schemaͤ⸗ chin ertheilte Erlaubniß zur ausschließlichen Einfuhr und zum ausschließlichen Verkauf der fuͤr unsere Fabriken erforderlichen Seide aller Sorten, und der zollfreien Einfuhr roher und gefaͤrbter Seide, so wie zum Ankauf der Chinesischen und der Italienischen durch die Turkei und durch Polen, und in Ruͤcksicht dessen, daß dahin keine Zahlungen durch Wechsel bestehen, nach der Chinesischen Granze Kaintschatkische Bi—

der gemacht, und der Handel damit ist, außer aus Klein-Rußland, nicht freigege—⸗

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