einen energischen und schnellen Gang in den Geschaͤften die— ses Ressorts moglich machen, welche jetzt unter die saͤmmtli— chen Minister vertheilt sind. Zur Zeit der Constitution be— stand ein solches Ministerium unter dem Namen Ministerium de la Gubernacion und leistete die größten Dienste. Auch unter der legitimen Regierung wurde ein aͤhnliches geschaffen, war aber nur von kurzer Dauer, und die Geschaͤfte desselben wurden dann an die fuͤnf Ministerien und an die Ober-Po— lizei⸗Intendantur gegeben. Eben so soll die Stiftung eines Comité's fuͤr die oͤffentliche Wohlfahrt im Werke seyn.
Diese verschiedenen Geruͤchte berechtigen zu der Hoff— nung, daß eine Zeit der Wiedergeburt fuͤr Spanien nicht mehr fern sey.
It alien. . (
Neapel, 24. Aug. Gestern kam auf einer Franzoͤsi⸗ schen Kriegs-Brigantine, die in 4 Tagen die Ueberfahrt von Toulon gemacht hat, der Franzoͤsische Botschafter, Herzog von Blacas-d Aulps, Pair von Frankreich, mit seiner Fa— milie hier an, und hat heute Morgen J. J. M. M. seine Aufwartung gemacht.
72111
Aus Bucharest vom 15ten August wird (in der Allge— meinen Zeitung) gemeldet: Leider haben sich hier in den letzt verflossenen Tagen wieder einige Pestfaͤlle ergeben, die man dem Ausscharren von Kleidungsstuͤcken zuschreibt, welche als der Ansteckung verdaͤchtig, um dem Verbrennen entzogen zu werden, von ihren Besitzern vergraben worden waren. Der Praͤses unsers Divans, Graf von Pahlen, hat sich da— her genothigt gesehen, den hiesigen Archimandriten aufzufor⸗ dern, den Bannfluch uͤber diejenigen zu verhaͤngen, welche derlei vergrabene Kleidungsstuͤcke wieder hervorziehen sollten. — Die Tuͤrkische Besatzung von GiLurgewo macht fortwaͤh— rend Ausfaͤlle aufs Wallachische Gebiet, die jedoch von den Russen stets mit Erfolg zuruͤckgeschlagen werden.
— Ein Handels-Schreiben aus Alexandria vom 5. Aug. enthalt (nach dem obgenannten Blatte) Nachstehendes:
Der Pascha, welcher zu Ende v. M, hieher zuruͤck kam, soll aus Konstantinopel wichtige Mittheilungen erhalten ha— ben, die ihn zu einer Conferenz mit dem Franzoͤsischen Con— sul veranlaßten. In dieser Conferenz war, wie es heißt, die Rede von der Raͤumung Morea's; der Pascha, welcher aus Konstantinopel dringende Aufforderungen erhalten hatte, seine Truppen in Morea stehen zu lassen, und den Vorstel⸗ lungen der Maͤchte wegen deren Zuruͤckberufung kein Gehoͤr zu geben, erklaͤrte dem Franzoͤsischen Consul, daß er sich dem schuldigen Gehorsam gegen seinen Oberherrn nicht entziehen, und daher Morea, ohne dessen Einwilligung, nicht raumen koͤnne. Inwiefern diese Angabe gegruͤndet ist, wird die Er— fahrung lehren, so viel ist gewiß, daß der Pascha eine Brigg mit Befehlen fuͤr Ibrahim-Pascha nach Modon abfertigte, und daß der Franzoͤsische Consul zu derselben Zeit an den Grafen Guilleminot nach Korfu berichtete. Unser Hafen ist nun oͤde, und der Pascha, noch der einzige Handelsmann des Landes, sieht sich veranlaßt, große Baumwollen-Vor— raͤthe aufzukaufen, um den Preis in der Hoͤhe zu erhalten. Die Hitze ist außerordentlich, und wir leiden Mangel an Wasser; ein sehr bedenklicher Umstand, wenn nicht bald Re— genwetter eintritt.
Nachrichten aus Griechenland. .
Die neuesten Blaͤtter der Allgemeinen Zeitung von Grie— chenland (bis 5. Jul) enthalten (außer mehreren bekannten Nachrichten) einiges Naͤhere uͤber die innere Lage des Lan— des. Ibrahim-Pascha ertrug fortdguernd die doppelte Plage des Hungers und der Pest mit Resignation. Die Tuͤrken in den drei Festungen lebten mit den Griechen wie in einem Waffenstillstande. 570 Gefangene, meist aus Gastuni, hatte er ihrer Haft entlassen, und nach Arkadien geschickt, da ihm die Mittel fehlten sie zu ernaͤhren. Sie kamen in Gargali— mon an, zu Grunde gerichtet von dem langen Elende der furchtbarsten Sclaverei, und mit der Pest behaftet. Die Regierung des Departements von Arkadien unterbrach alle Verbindung mit ihnen, und unterwarf sie den strengsten Ge— setzen des Sanitaͤts-Cordons. Weder in Koron noch in Neo— kastron (Navarin) soll die Pest seyn, doch ist (wie auch be— reits aus der Griechischen Biene mitgetheilt worden) Modon und die Umgegend von ihr und dem Hunger heimgesucht. Uebrigens ist die Absicht deutlich, weshalb Ibrahim sich ge— gen die Griechen friedsam benimmt, keine Gewaltthaͤtigkeit gegen sie gestattet, und die Gefangenen, statt sie nach seinem fruͤhern Gebrauch zu vertilgen, ihnen zurüͤckschickt. Er hofft, sich bei etwas gesichertem Verkehr zwischen seinen Leuten und den Griechen von der Habsucht dieser gegen gute Bezahlung. den Unterhalt zu erwerben, den ihm die Blokade seiner Kuͤsten
entzieht. Schon seit einiger Zeit, heißt es in Nr.
2. Juli, wurden aus Zante Lebensmittel nach Kalakolon Pyrgion (an der Kuͤste von Elis) verfuuhrt und in N vereinigt, dem Vorgeben nach, damit sie den dorthin
teten ungluͤcklichen Griechen sollten verkauft werden,
That aber, um sie dem Ibrahim zur Verfuͤgung zu
An Versuchen der Gewinnlustigen, ihm zur See den
vorrath an seine Kuͤsten zu fuhren, hatte es zu kein gefehlt; doch war die Wachsamkeit der ihn einschl
Geschwader, besonders des Griechischen, und ihr du Aussicht auf reiche Beute geschaͤrfter Eifer so groß, lein Sachturis in kurzer Zeit nach einander sieben Fa aufgebracht hatte, die es versuchten, mit guter Ladu Blokade zu hintergehen. Unvermoͤgend also, von diesa sich Vorrathe zu verschaffen, hatte Ibrahim geheim ten mit dem Auftrage aufgestellt, an den offenen Küs Pyrgos jene Lebensmittel in Empfang zu nehmen.
Plan war, zur rechten Zeit die gehörige bewaffnete schaft dorthin abzuschicken, und die Vorraͤthe durch den Festungen bringen zu lassen. Der Contre/Admiri turis, davon unterrichtet, schickte deshalb die Goelette unter dem Capitain Adrian Joannu mit dem Befehl sich aller Lebensmittel in jenem Magazine, als fü Eigenthums, zu bemaͤchtigen. Dieser Befehl wurde vollzogen, und der ganze Vorrath auf vier Schiffe welche mit ihm nach Poros abgingen. Die N dieser Magazine, da sie gemerkt hatten, daß die
sich auch ihrer Personen bemaͤchtigen wuͤrde,
sobald dieselbe sichtbar wurde, sogleich verschwunden. aber waren zwei Stunden vergangen, nachdem die
ihren Auftrag vollzogen hatte, so eilten 200 Araber um sich der Lebensmittel zu bemaͤchtigen, fanden Magazine leer. Die folgende Nummer meldet, Aegyptische Macht bei Pyrgos stehen geblieben sey,! bemühe, Lebensmittel aufzubringen. Sie kaufe dieselb noͤthige aber die Widerstrebenden mit Gewalt, ihnen ben, was sie begehren. Waͤhrend Ibrahim mit Hun Krankheit kampft, bemuͤht sich die Griechische R Ordnung und Sicherheit zu verbreiten, und den A
Landes zu befoͤrdern. Die Pflanzung der Erdaͤpfel
gos, in einer huͤgelreichen Landschaft an der See, fruͤher von 400 Armen, Maͤnnern und Weibern,
tägliche Brod besorgt, spaͤter suchten mehr gls 200) diese Arbeit als eine Verguͤnstigung. Es giebt einen von der Fruchtbarkeit jenes Bodens, daß Stevenson, Anpflanzung leitet, versichert, der Ertrag werde zum sten ein sechszigfacher seyn. Unter den vielen Uebeln, welche der Praͤsident zu bekaͤmpfen hat, ist den keines von den geringsten. Eine Verordnung dagen 30. Juni, sucht das Verderbliche und Schaͤndliche
einzuschaͤrfen, doch sieht die Regierung sich genoͤth
ebenfalls bereits aus der Griechischen Biene gemest den) 10 pCt. jaͤhrlich als gesetzlich zu gestatten, bis! sende Sicherheit das Vertrauen in jene verwildert haͤltnisse zuruͤckfuͤhrt, und den Zinsfuß herabbringt Franzoͤsischen Gelde fingen die Golostücke zu 20 Frank Umlauf zu kommen. Ihr Cours wird durch eine V des Praͤsidenten am 24. Juni auf 57 Piaster (Gr gulirt, mit der Bemerkung, daß die Feststellung d thes der Franzoͤsischen Münze keinen Aufschub me In Erhebung der Abgaben und Zölle herrscht noch meisten Orten viel Willkuͤhr und Verwirrung, um reicht der Verwaltung von Nauplion, welche diu hochverdienten Gouverneur der Festung, den
von Heydegger eingerichtet worden ist, zur besond⸗ zeichnung, daß sie durch einen Beschluß der Reglier 18. Juni die Zoll- und Steuer-Ordnung dast allgemeinen von ganz Griechenland erheben wird. die Verbreitung der Pestseuche bestanden dermalen nog die kraͤftigsten Maaßregeln, und waͤhrend der Verkeh die Hemmungen, laͤstigen Untersuchungen und C der Individuen litt, war es doch gelungen, das mäßigen Graͤnzen zuruͤck zu halten. Ueber die bei den Truppen der Griechen und Tuͤrken in Aeto Attika enthalten die Blaͤtter durchaus nichts, und z die Waffenruhe, welche der Tractat vom 6. Jul tigte, jetzt factisch eingetreten zu seyn. Nur in Kr noch heftig gefochten. (Die desfallsigen Nachrichten genannten Blattes gehen nicht weiter als die bereits Griechischen Biene von uns gemachten Mittheilunge
9 S. Nr. 220. der Staats⸗-Zeitung. Beilage.
Das im Jahre
Bei
l a ge
Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung Nr. 243.
Vereinigte Staaten von Nordamerika.
er Londoner Courier meldet aus Amerikanischen Blaͤt— bis zum 9. Aug.) daß General Jackson's Anspruͤche Praͤsidentschaft der Vereinigten Staaten einen bedeu⸗ Stoß erlitten haben, indem ihm ein weit geringerer naͤmlich der, zum Repraͤsentanten von Louisiang ge⸗ zu werden, fehlgeschlagen ist. Man vermuthete, daß aupt-Interesse in jenem Staate liege, welcher der dlatz des Sieges ist, dem er seine Beruͤhmtheit ver—⸗ Daher ist dieses Resultat seines Versuches eine hoͤchst de Niederlage. Der Staat, als dessen Heiland er ben wurde, hat ihn verworfen und dessen Abgeordnete geaͤußert, Jackson habe durchaus keine andere, als litairische Talente und qualificire sich keinesweges zum nten. Der New⸗Hork⸗Advertiser sagt, die ganze Na— 'asse ein gleiches Urtheil uͤber den General fällen, wie nzelne Staat.
Vermischte Nachrichten.
ich der Regensburger Zeitung vom 26sten August d. die Vermaͤhlung des Fuͤrsten von Thurn und Taxis stl. Durchlaucht mit der Freiin Wilhelmine Karoline e Henriette v. Dornberg am 2asten desselben Mo—⸗ äaselbst stattgefunden. Die Fassung des gedachten s-Artikels dürfte zu dem Irrthum Veranlassung ge— s sey die Fuͤrstin Mutter, geborne Herzogin von burg-Strelitz Hoheit, bei der Vermaͤhlung zugegen „Dies ist aber ungegruͤndet, und hat die Furstin loß Taxis nicht verlassen.
äge zur Geschichte des Handels, der Manu—
en, der Fabriken, des Bergbaues und an—
National-⸗-Gewerbe im Russischen Reiche.
(Fortsetzung. )
1753 der bei St. Petersburg er— Ziz-Manufaktur auf 10 Jahre verliehene Privile— hst dem ergangenen Verbot, daß es sonst Nieman— ubt seyn solle, eine solche Fabrik anzulegen, verbleibt
Kraft bis zum Ablaufe des Termins. Alsdann es Jedermann erlaubt seyn, dergleichen anzulegen,
Nutzen davon fuͤr das Reich und die Unterthanen euchtend ist. Jedoch sollen jetzt wie kuͤnftighin von diese Anlagen erforderlichen auslaͤndischen Materia— im Tarif bestimmten sowohl Hafen- als innere Zoll— unausweichlich erhoben und ohne Entrichtung der— dllen sie nicht ausgeliefert werden. Die auf diesen angefertigten Zize und Kattune von verschiedenen sollen von jetzt an nicht anders verkauft werden, als durch fruͤher erschienene Ukasen nach den Proben en Preisen gegen die in Frankreich, Holland und land verfertigten und auf Russischer Leinwand und
Baumwolle und auf seidenen Zeugen. Allen gu— derbs-Anstalten, dergleichen in Rußland noch bisher standen haben, und vorzuͤglich der Verfertigung der
Lattune, welche zu fabriziren durch fruͤhere Ukasen worden, soll Niemandem ein Hinderniß in den Weg und es soll streng daruͤber gehalten werden, daß Nie— bei diesem Gewerbe der geringste Aufenthalt ent—
ndern daß einem Jeden, sowohl vom Bauernstande andern Standen davon zu vortheilen gestattet sey.
Das zum Besten der Compagnie von Astrachan fuͤr ndel mit Persien, Chiwa und der Bucharei erlassene daß Niemand außer dieser Compagnie den genann—
ndel treibe, ist aufgehoben, und es soll hinfüͤhro zum
inen Nutzen der Kaufmannschaft Jedermann, gleich—
Ober⸗Director und dem Sachanov u. Compagnie, seyn, nicht nur im Hafen von Astrachan, sondern ipt nach Persien, Chiwa und der Bucharei, mit allen en Russischen Producten und auslaͤndischen Waaren zu treiben und Schiffe zu besitzen. Allein damit aus schiedenheit der Meinungen der Kaufleute diesem vor⸗ ten Handel kein Nachtheil erwachse, und um die Ver—
luste und Pluͤnderungen zu verhuͤten, denen der freie Handel in Persien oft ausgesetzt war, indem die Perser und andere dortige Bewohner selbst in die Naͤhe der und die ihnen zur Versendung ins Innere Persiens erfor⸗ derlichen Waaren ankaufen koͤnnen, so sollen bis zur Her⸗ stellung der Ruhe in Persien zwei Häfen, Baku und Sin— seli, bestimmt und dort auf Kosten der Krone Consuln an⸗ gestellt werden, die das Collegium der auswaͤrtigen Angele⸗ genheiten zu ernennen und unverzuͤglich dahin abzufertigen hat, nebst der Verordnung, daß in jedem Jahre, wenn die Kaufleute dahin zu reisen beginnen und nicht weniger als sechs derselben angekommen sind, sollen sie im Beiseyn des Consuls den Preis ihrer Waare festsetzen und sich gegen einander verpflichten, daß sie unter diesem Preise nichts ver⸗ kaufen werden. Verkauft einer wohlfeiler und wird davon uͤberfuͤhrt, dessen saͤmmtliche Waaren sollen zum Besten der dahin Handel treibenden Kaufmannschaft confiscirt werden. Im Hafen von Astrachan selbst aber sollen diese Preise sol⸗ cher Waaren bestimmt werden durch die Mitglieder des ehe⸗ maligen dortigen Compagnie⸗Comptoirs, zugleich mit nicht we⸗ niger als sechs andern von den mit großen Capitallen dort Handel treibenden Kaufleuten unter Aufsicht des Gouver⸗ neurs von Astrachan. Auf gleiche Weise soll in Orenbur
im Beiseyn des Gouverneurs r . werden. Auch * len fuͤr die Umgegenden von Astrachan auf 30 Jahre Pri⸗ vilegien ertheilt werden, dergestalt, daß wenn Ausländer je⸗ der Nation sich dort anzusiedeln wuͤnschen, sie frei von allen Abgaben seyn und dort Fabriken und Anlagen jeder Art er⸗ richten duͤrfen, ohne eine neue Erlaubniß dazu einzuholen, und sie sollen ihr Gewerbe unabhängig von Jedermann be— treiben konnen.
17). Gleichfalls soll die Compagnie vom Hafen Temer⸗ nikov mit dem Privilegium zum ausschließlichen Handel nach Konstantinopel, Italien, Venedig und andern dortigen Ländern aufgehoben seyn, und dem Ober-Director Chostatov u. Comp. so wie Jedermann ist es freigestellt, diesen Handel zu be⸗ treiben. Allein damit daraus kein Nachtheil fuͤr Die ent— stehe, die fruͤher im Besitze dieses Handels gewesen sind, be⸗ sonders da Chastatov u. Comp. in diesem Hafen ein Com- toir errichtet, Wanrenlager und Packhaͤuser erbauet, in Konstantinopel ein Comtolr angelegt und uͤber Waaren Tontracte geschlossen haben; so sollen im Hafen Temerni— kor Waaren-Taxationen mit Zuziehung Chastatov's und Comp. und der bedeutendsten Kaufleute — nicht wenig er als sechs — im Beiseyn und unter Aufsicht des Comman— danten der nahe gelegenen Festung St. Demetrius, gemacht werden, so wle es uͤber den Handel mit Persien und uͤber den Orenburgischen verordnet ist. Um ahnlichen Nachtheilen in Konstantinopel vorzubeugen, soll dort vom Comtoir, un— ter Aufsicht des Nesidenten, eine gleiche Taxation gemacht werden. Die Ausfuͤhrung dieser Maaßregeln so wie der fuͤr den Persischen und Orenburgischen Handel ist dem Collegium der auswaͤrtigen Angelegenheiten gemeinschaftlich mit dem Commerz-⸗-ollegium uͤbertragen, welche die darüber zu erlas— sende Instruktion dem Senat zur Bestaͤtigung vorzulegen haben. Auch sollen gemaͤß der Vorstellung und nach dem Gutachten des Collegiums der auswaͤrtigen Angelegenheiten, sowohl fuͤr die Tuͤrkischen Unterthanen als fuͤr die Unter— thanen der Republik Venedig, deren Anverwandten und Correspondenten, zum ungestoͤrten Aufenthalt und Betreiben ihrer Geschaͤfte vom obgedachten Commandanten Plaͤtze beim Hafen von Temernikov angewiesen werden, und es soll ihnen erlaubt seyn, dort auf ihre Kosten ein Compagnie ⸗Haus und Magazine zu erbauen, zum Auflegen ihrer nach Rußland eingefuͤhrten Waaken. Sie sollen daruͤber, so wie es bei Astrachan verfuͤgt ist, ein Privilegium auf 36 Jahre erhalten. Der Commandant soll daruber wachen, daß ihnen nicht die geringste Beeintraͤchtigung widerfahre.
(Fortsetzung folgt.)
aͤfen kommen