1828 / 274 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 12 Oct 1828 18:00:01 GMT) scan diff

schen Behoͤrden Theil. Das im Oktober 1789 erlassene Ge— setz gab den Staͤdten, Flecken und Doͤrfern die allgemeine Benennung „Gemeine,“ und an die Stelle der Provinzen, Intendanturen, Wahlkreise u. s. w. trat die einfache Ein—⸗ theilung in Distriete, Arrondissements und Departements. Jede Gemeine hatte einen Maire und Munieipal-⸗Beamten, deren Anzahl von drei begann, und nach dem Verhaͤltniß der Einwohnerzahl der Commune und ihres Territorial, Umfan⸗ ges bis auf ein und zwanzig stieg. Die rein vollziehende Gewalt wurde bei den nur aus drei Mitgliedern bestehenden Municipal⸗Behoͤrden ausschließlich dem Maire, bei allen an⸗ deren aber dem dritten Theil der Mitglieder mit Einschluß des Maire uͤbergeben. Die Beamten, welche nicht an der vollziehenden Gewalt Theil nahmen, bildeten den sogenann— ten Gemeinde-Rath, und außerdem waͤhlten die Communen aus ihrer Mitte einen allgemeinen Gemeinde⸗-Rath, der sich mit den taͤglichen Angelegenheiten, als Anleihen, Ankaͤufen, Veraͤußerungen ꝛc. beschaͤftigte. Ueber die Gemeinden stellte das angefuͤhrte Gesetz die Verwaltung des Distriets oder des Arrondissements; diese bestand aus zwoͤlf Mitgliedern, von denen vier die eigentliche Verwaltung leiteten, und die ande— ren den Districts-Rath bildeten, dessen Sitzungen nicht uͤber vierzehn Tage dauern durften. Diese Behoͤrde war ein noth— wendiges Mittelglied, welches die einzelnen Gemeinen mit der Verwaltung des Departements verband. Jedes Departement wurde durch eine Central⸗Behoͤrde von 366 Mitgliedern verwaltet; acht unter ihnen bildeten ein permanentes Directorium, und die anderen den General⸗Rath, dessen Versammlungen jedes Jahr einen Monat dauerten, und welcher das Band war, das den obersten Chef der Verwaltung mit der ganzen Masse der administrativen Beamten in Verbindung brachte. Dies war das System, welches das Gesetz von 1789 einfuͤhrte; es enthielt vortreffliche Keime, die sich aber nicht entwickeln konnten, weil die Urheber desselben sich von den damals gel— tenden Ansichten ganz beherrschen ließen. Es ist heut zu Tage ein von allen einsichtigen Staatsmaͤnnern angenomme— ner Grundsatz, daß die eigentliche Verwaltung d. h. der voll— 6 Theil derselben, nur in der Hand eines einzigen be— ruhen darf. So sehr es in dem Wesen einer Koͤrperschaft liegt, zu berathen, so wenig eignet sich dieselbe ihrer Natur nach zu schnellem und energischem Handeln. Die Erfahrung bewaͤhrte auch bald diese Wahrheit; die verwaltenden Koͤrper beriethen statt zu handeln, und da sie keine Verantwortlich—⸗ keit hatten, so stellten sie der Central-Gewalt, die ihnen wehrlos gegenuͤber stand, Ruͤcksichten, Betrachtungen und Beschraͤnkungen entgegen, wenn dieselbe irgend eine Maaß— regel von oben herab vollzogen wissen wollte. Man erin— nert sich noch des Despotismus der Gemeine von Paris, welche den Convent selbst unterdruͤckte.

Die Verfasser der Constitution des Jahres III. fuͤhlten die traurigen Folgen jenes Systems, waren aber noch zu sehr in den Vorstellungen von Volks-Souverainetaͤt und Demo⸗ kratie befangen, als daß sie dem Uebel aus dem Grunde haͤt— ten abhelfen koͤnnen. Aber eben so wie man sich genoͤthigt

gesehen hatte, die hoͤchste vollziehende Gewalt einem Direc⸗

torium von fuͤnf Mitgliedern zu uͤbertragen, fuͤhlte man auch das dringende Beduͤrfniß, die Local-Verwaltung zu concen⸗ triren. Die neue Constitution theilte die Gemeinen nach ih⸗ rer Groͤße ein, alle diejenigen, welche weniger als 5000 Einwoh— ner hatten, wurden durch einen Municipal⸗Agenten und einen Beigeordneten verwaltet; die Staͤdte von mehr als 5000 Ein— wohnern behielten die alte Organisation, nur trennte man die bedeutendsten unter ihnen in mehrere Municipalitaͤten, um die Macht zu großer Gemeinen so viel als moͤglich zu zerthei— len. Jede dieser Municipalitaͤten wurde von einem Central— Buͤreau, einer Art von vollziehendem Directorium im Klei— nen, verwaltet. Die Eintheilung in Distrikte wurde als un⸗ nuͤtz aufgehoben und die Gemeinen unmittelbar unter die Lei⸗ tung und Aufsicht der Departements⸗-Behoͤrden gestellt. Die— sen großen Verwaltungs-Behoͤrden gab das Directorium einen Commissarius bei, welcher die Rechte der Central-Gewalt vertreten und jene in die Grenzen des Gesetzes zuruͤckweisen sollte, wenn sie dieselben zu uͤberschreiten versuchten. Außer— dem gab die Constitution vom Jahre III dem Directorium die Befugniß, die verwaltenden Koͤrperschaften provisorisch aufzuheben, und sie bei der gesetzgebenden Gewalt zu belan— gen, welche die gänzliche Aufloͤsung derselben aussprechen konnte. Auch dieses neue Gesetz zeigte sich bald in seiner Mangelhaftigkeit, es schuf ein feindliches Verhaͤltniß zwi— schen dem Directorium und der Verwaltung. Eine Menge von Faͤllen, die in dem Buͤlletin der Gesetze angegeben sind, beweist, daß das Directorium mit der Suspension gan— ß Departements und einzelner Municipalitaͤten nicht son—

erlich gewissenhaft verfuhr. Die willkuͤhrlichsten Handlun—

gen wurden damals im Namen und kraft der Con

veruͤbt.

Als das Consulat an die Stelle der Anarchie z rectoriums trat, beschaͤftigte sich dasselbe mit Abfassun Verwaltungs⸗Systems, welches mit der neuen Ordnn Dinge mehr in Harmonie stehen sollte. Von zuͤgellos kuͤhr ging man zum Despotismus uͤber. Das neue

war mit vieler Geschicklichkeit organisirt, es beruhte )

fachen und staatsklugen Principien, aber alle Freiheit n schwunden. Die Verwaltung jedes einzelnen Departement. in die Hand eines nach unten allmaͤchtigen Beamten gel dieser selbst wieder der Staats⸗Gewalt untergeordnet. setz vom 28. Pluviose (Februar), ein Werk des einsich Consul Cambaccrès, theilte die Verwaltung in dre abgesonderte Gewalten. Die eigentlich ausuͤbende wurde den Präfekten, Unter-Praͤfekten und Maire's ben, welche saͤmmtlich der Consul ernannte und, konnte; sie waren daher passive Werkzeuge seines Die gemischten Angelegenheiten, welche zugleich die tung und die Privat-Interessen betrafen, wurden mischten Behoͤrde uͤbertragen, welche der Praͤfektut hieß. Fuͤr die Besorgung derjenigen Geschaͤfte, wel schließlich die Buͤrger angingen, wie die Vertheil Steuern, die Beschluͤsse uͤber oͤrtliche und besonden essen wurden Versammlungen der Notabeln angeord ren Befugnisse aber sehr enge Graͤnzen erhielten, sich nur zu bestimmten Zeiten versammeln durften Praͤfektur⸗Raͤthe, die General⸗Raͤthe der Departeme Arrondissements und die Municipal-Raͤthe hatten si ihre Gewalt vom ersten Consul. Dieses System ve alle staͤdtische Freiheiten. So wesentlich es ist, daß amten bei den hoͤheren Zweigen der Verwaltung vom ernannt werden, und gaͤnzlich von ihm abhaͤngen, se gemessen ist es, den Behoͤrden, deren Wirkungskreis s uͤber die ortlichen und Privat-Interessen hinaus dieselbe Stellung zu geben. Steht dieses Mißtrauen das Land und diese Ausschließung der Buͤrger von de ihrer Communal-Beamten nicht im geraden Wide mit einem ausgedehnten Wahl⸗Systeme, das in seim kungen viel weiter reicht? Unter dem Consulate war das Waͤhlen zu einem inhaltsleeren Worte geworden,

Vor le sungen

auf der

Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Univer Bonn

im Winter⸗Halbjahre 1828 29.

Evangelische Theologie.

thodologie der theologischen Wissenschaften: Prof. ]

Einleitung in das Alte Testament: Prof. Giesel—

1

tische Uebungen und Repetitorien im A. u. N. T. Prof. Examinatorium und Disputatorien uͤber einzelne

o lz.

cke aus der christlichen Moral: Pref. Achterfeldt. titionen der in der katholisch-theologischen dg. vor⸗ genen Disciplinen im Convietorium durch besonders ellte Repetenten, unter Leitung des Prof. Ach ter—

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echtswissen schaft. Encyelopaͤdie und Methodologie Rechtswissenschaft: Prof. Puͤg ge. hichte: Prof. Walter. s: Dr. Arndts. Juristische Litteratur-Geschichte: ; Hasse. Die Pandekten inschluß des Erbrechts: Prof. Mackeldey. Roͤmisches cht: Prof. Ha sse. Dotalrecht: Ders. Erklaͤrung auser— er Titel der Pandekten: Dr. Arndts. Erklaͤrung der drei Er⸗ g der s. g. Vaticanischen Fragmente: Prof. Puͤgg é. Deutsche Rechts—⸗ Auserlesene Theile der Deut—⸗ Rechts⸗Alterthuͤmer: Der s. Deutsches Staatsrecht: Gemeines Deutsches Staatsrecht, mit ge⸗

Geschichte

Puͤgg é. Institutionen: Prof.

Buͤcher der Institutionen des Gajus: Ders. ches Privatrecht: Prof. Hasse. ichte; Prof. Walter.

Hef ter. Beruͤcksichtigung des Preußischen Staatsrechts: Pr. Lehnrecht; Prof. Heffter. Lehnrecht, gemeines hreußisches: Pr. Deiters. Franzoͤsisches Cwilrecht: Walter. Allgemeines Preußisches Landrecht: Br. Preußisches Privatrecht (Landrecht): Dr. Dei— Voͤlkerrecht: Prof. Heffter. Die Systeme des Na—⸗ ts von Spinoza, Kant, Fichte und Hegel: Prof. v. e. Naturrecht: Prof. Puͤgg 6. Naturrecht, und chte desselben: Dr. Haas. Kirchenrecht der Katholi— d Evangelischen: Prof. v. Droste. Gemeiner Civil— , mit Uebungen; Prof. Heffter. Die Lehre vom Con⸗— er Glaͤubiger nach gemeinen Rechten: Prof. Mackeldey. schen Civil- und Criminal-Prozeß: Prof. Heffter. jes und Preußisches Criminal-Recht und Criminal— : Prof. v. Droste. Examinatorium: Dr. Haas. atorien und Repetitorien: Dr. Deiters, Dr. Arndts. eilkunde. Encyelopaͤdie und Methodologie der Me— Drof. Windischmann. Dieselbe: Prof. Muͤller. ig des VII. und VIII. Buches des Corn. Celsus, in cher Sprache: Prof. Harleß. Allgemeine und spe⸗— lnatomie; Prof. Mayer. Knochenlehre des Men—⸗ nach seinen Grundlinien: Prof. Web er. Verglei—

Knochenlehre, nach s. Handbuche: Der selb e. Ueber

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lochen-⸗Bruͤche und Verrenkungen: Derselb e. Secir— gen an Leichnamen: Professor Mayer. Gerichtliche en-Oeffnungen: Prof. Weber. Seecir⸗Unterricht, nach

n Buche: Der selb e. Pathologische Anatomie, zweiter

Encyelopaͤdie un

klaͤrung der Genesis, nebst historisch-pragmatischer

des Pentateuchs: Prof. Augusti. Erklaͤrung des Pe Hosea: Prof. Sack. Erklaͤrung der katholischen Bi Lateinischer Sprache: Prof. Augusti. Erklaͤrung de Briefe an die Korinther: Prof. Gieseler. Kirch schichte, zweiter Theil: Der selbe. Politische und R Geschichte der Hebräer: Derselbe. Christliche Geschichte, nach der dritten Ausg. seines Lehrbuchs: Augu sti. System der christlichen Glaubens- und lehre: Prof. Nitzsch. Symbolik oder Darstellung d begriffs der christlichen Hauptpartheien: Prof. Sack, nisches theologisches Disputatorium: Prof. Nitz ch. gen der exegetischen und historischen Klasse des theo Seminars: die Professoren id nh und Gieseler. gen des homiletisch-katechetischen Seminars: die Prt Nitz sch und Sack.

Katholische Theologie. Einleitung in die! Schriften des alten und neuen Testaments, biblischt und Hermeneutik: Prof. Scholz. Erklaͤrung des Ders. Erklaͤrung der drei ersten Evangelien: Der Evangelium des h. Johannes: Dr. Braun. Erklaͤn kleineren Paulinischen Briefe: Prof. Ritter. Kirch schichte, erster Theil bis P. Gregor VII. Ders. C Alterthuͤmer: Der s. Patrologie, Fortsetzung: Dr. B Aus der Dogmatik die christliche Lehre uͤber Gott:! uͤber Sein Daseyn und Seine Wesenheit: Prof. Ha Ueber die aͤußere und innere Wahrheit der Buͤcher des Testaments, uͤber die Zuverlassigkeit der muͤndlichen gabe, und uͤber das Ansehen des Lehramts in der, Ehristi: Derf. Der christlichen Moral zweiter Thel die 6. uͤber die Pflichten gegen die Menschen: Pro, ter fel dt.

Aus der Pastoral-Theologie die Liturgik: Erklaͤrung des Apologeticus von Tertullian: Prof h

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rof. Mayer. Vergleichende Anatomie der Sinnes—⸗ und des Nerven-Systems, mit Ruͤcksicht auf den n: Prof. Muͤller. Ueber die Gall'sche Schaͤdel— rof. Mayer. Anthropologie: Prof. Ennemoser. dologische Propaͤdeutik zur gerichtlichen Medicin, ins—⸗ e fuͤr Juristen, durch anatomische Praͤparate er— und nach seinem Grundrisse: Professor E. Bi— Allgemeine Pathologie: Professor Harleß. Allge⸗ Dathologie mit Semiotik: Professor Ennemoser. ine Pathologie nach s. Grundrisse: Prof. Muͤller. ine Therapie: Prof. Nasse. Specielle Therapie: be. Den ersten Theil der speciellen Therapie: Prof. ann. Allgemeine und specielle Therapie der hitzigen Krankheiten: Prof. Harleß. Specielle Pathologie jerapie der acuten Krankheiten: Prof. Ennemoser. der practischen Heilkunde: Prof. Naumann. Me— e Chirurgie: Der selbe. Kinder⸗Krankheiten: Ders. eiber⸗ und Kinder⸗-Krankheiten: Prof. Kilian. Sy— che Krankheiten: Prof. Harleß. Die Lehre von den en Krankheiten: Prof. Ennemoser. Medieinisches m und Polielinicum: Prof. Nasse. Die gesammte hittellehre: Prof. Harleß. Arzneimittellehre, deren Lursus, durch eine vollstaͤndige Sammlung der Arznei— rlaͤutert, und nach seinem Handbuche: Prof. E. Bi⸗ Practische Pharmacie: Prof. Nees v. Esenbeck Chirurgische Operations- und Instrumental⸗-Lehre: d. Walther. Einen Operations⸗-Cursus an Leichen: Augen-Krankheiten: Ders. Das chirurgische und ranken⸗Clinieum und Policlinicum: Ders. Geschichte burtshuͤlfe: Prof. Kilian. Die gesammte Geburts— Der se lbe. Practischer Unterricht, fowohl in der ge— iflichclinischen Anstalt, als auch in der geburtshuͤlfli—⸗ oliclinie: Ders. Uebungen im Operiren am Phantom: Gerichtliche Arzneiwissenschaft fuͤr Mediciner wie risten; Prof. E. Bischoff. Üeber die Seuchen der piere, deren Erkennung und Behandlung: Derselbe.

Roͤmische Rechts⸗ des Roͤmischen

Lateinische Disputatorien uͤber medicini e G agg ; egenstaͤnde: Prof. Muller. Prof. Stein wird die 2 , , re, . 2 anzeigen. oJophie. Uebersicht des Philosophischen Sy— m Prof. Win dischmann. 2. er n. das Studium der Philosophie, nebst Encyelopaͤdie und Me— thodologie der Philosophie: Prof. van Calker. Geschichte der alteren Philosophie: Prof. Brandis. Aristotelische Der enn fuͤr die Geschichte der aͤlteren Griechischen Phi⸗ dsophie⸗ Der selbe. Natur ⸗Philosophie, nach Schelling: Prof. Nees v. Esenbeck. Logik: Prof. Brandis. Soö— gik, nach s. Lehrbuche: Prof. van Calker. Logik, nach Twesten: Prof. Elvenich. Psychologie: Prof. Windisch—⸗ mann. Psychologie: Prof. van Calker. Empirische Psy⸗ chologie: Prof. Elv en ich. Moral⸗Philosophie: Prof. van C alker. Moral⸗Philosophie: Prof. Elvenich. Aesthetik, d. i. Metaphysik des Schoͤnen, mit Anwendung derselben auf die darstellenden Kuͤnste, insonderheit auf die Dichtkunst, de⸗ ren verschiedene Arten und vorzuͤglichsten Werke: Prof. Bel bruck Erklaͤrung des zweiten der academischen Buͤcher Ci— cero s, oder seines fuͤnften vom hoͤchsten Gute und Uebel verbunden mit Unterredungen und Disputir⸗ Uebungen uber die darin behandelten Gegenstaͤnde, theils in Deutscher, theils in Lateinischer Sprache: Derselbe— Dialektische Uebungen in Lateinischer Sprache; Prof. Elvenich. Mathematik. Apollonius Perg. de sectione deter- minata: Prof. Diesterweg. Elementar⸗Mathematik: Der⸗ selbe. Algebra und Analysis des Endlichen: Ders. Die Lehre von den Kegelschnitten in geometrischer Weise: Ders. Trigonometrie: Prof. von Muͤnchow. Analytische Geo— metrie: Der selbe. Analytisch⸗geometrische Behandlung sol⸗ cher Aufgaben, die sich auf gerade Linie und Kreis beziehen, mit Ruͤcksicht auf seine; Analytisch⸗geometrische Entwicklun- gen: Dr. Pluͤcker. Differential und Integral⸗RNechnung Hr. von Rie se. Vgriations-Rechnung (dritter Theil der sog. hoͤhern Rechnung): Dr. Plücker. Optik: rof. von Münchow. Mathematische Entwickelungen uͤber Gegen— staͤnde der Physik FFortsetzung der Mechanik): Dr. Plucker. Ueber die vorzuͤglichsten juristisch⸗mathematischen Gegenstaͤnde: Dr. von Rie se. Einzelne Zweige der reinen Mathematik,

nach . 2 er selbe. aturwissenschaften. Experimental⸗ ik: o

v. Muͤnche w. Meteorologie: 5 G. 6 f . teorologie: Dr. v. Rie se. Populaͤre Astronomie, die mathe⸗ matischen Entwickelurgen in besondern Stunden: Derfelbe. Den zweiten Cursus der reinen und angewandten Experi⸗ mental-⸗Lhemte; Prof. G. Bi sch of. Praktische Uebungen im chemischen Laboratorium; Ders. Analytische Chemie: Pr. Bergemann. Analytische Untersuchungen: Ders. Ueber die

Fruͤchte und Samen der Pflanzen: Prof Nees v. Esenb eck.

Ueber die kryptogamischen Gewaͤchse: Prof. Nees v. Esen— beck d. J. Practische Pharmacie; s. oben Heilkunde. . gesammte Mineralogie; Prof. Gold fuß. Natur⸗Geschichte der Versteinerungen: Der s. Natur⸗Geschichte der Feuerberge und Erdbeben: Prof. Noͤggerath. Einige Abschnitte aus Schneiders Eelogae physicäe, mit besonderer Hinsicht auf den natur-histortschen Inhalt derselben: Prof. Nees von Esenbeck. Uebungen im naturwissenschaftlichen Seminar: die Professoren Nees von Esenbeck, von Muͤnchow, Goldfuß, Noͤggerath, G. Bischof.

Philelogie. Geschichte der Griechischen Literatur: Prof. Welcker. Wissenschaft und Kunst des Lateinischen Styls: Prof. Heinrich. Ausgewaͤhlte Abschnitte aus der Noͤmischen Literatur-Geschichte:; Prof. Naäke. Ueber die Perser des Aeschylus; Prof. Welcker. Aeschylus Sieben gegen Theben, in cursorischer Vorlesung, dann die Antigone des Sophokles, mit Vergleichungen zwischen Aeschylus und Sophokles: Prof. Naͤ ke. Die Satiren des Persius: Prof. Heinrich. Tacitus Dial. de Oratoribus, im philologischen Seminar: der Director Prof. Heinrich. Bion und Mo— schus, in demselben: Prof. Naͤke. Philologische Ausarbei— tungen und Disputir-Uebungen im philologischen Seminar: die Professoren Heinrich und Na ke. Erklärung Ciceroni— scher Buͤcher: s. oben Philosophie. Uebungen in Lateinischer Sprache: s. oben Philosophie.

Morgenlaändische Sprachen. Anfangsgruͤnde der hebraͤischen Sprache: Prof. Freitag. Erklaͤrung des Bu— ches Hiob: Derselbe. Erklaͤrung der Gedichte der Hamafa: Der selbe. Erklaͤrung des Hitopadesa: Prof. v. Schie— gel. Erklarung der Bhagavadgita: Dr. Lassen. Erklaͤrung des Indischen Drama: Mudra-⸗-Raxasa, nach vorausgeschick— ter Einleitung uͤber den dramatischen Dialcc- der Indier: Der selbe. Indische Alterthuͤmer: Derselbe.

Neuere Sprachen und Literatur. Literatur-Ge—