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schon des Festes wegen, welches gefeiert wurde, anderer seits
ihrer mitgebrachten Waaren und Handels-A Artikel veraͤußern
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kauften sie sich hier fuͤr den uͤbrigen Theil der Reise Vor räthe aller Art ein, zu welchem Endzweck sie den einen Theil
mußten. Eben dasselbe fand nun auf der Ruͤckreise att.
Nachdem ein Theil von Nubien und ganz Sennaar durch Mehemet Ali's Kriege der Aegyptischen Herrschaft unterworfen ist, seitdem ist auch der Handel mit die⸗ sen Provinzen fast ganz dem Aegyptischen einverleibt, und kann als ein Theil des einheimischen Verkehrs, der zwischen den Provinzen, einzelnen Landschaften, Staͤdten und Doͤrfern so lebhaft und häufig ist, angesehen werden. Die⸗ ser Zwischenhandel erstreckt sich auch bis zu den naͤchsten Nach⸗ barü in Osten und Westen, und ist weniger abhaͤngig von den Launen der Regierung, als von den physischen Beduͤrf⸗ nissen des Volks, der Verschiedenheit des Bodens und der Lokalitaͤt, und von den gegenseitigen Verhaͤltnissen der Ein— wohner, welche nicht abgebrochen werden konnen, so lange diefe Voͤlkerschaften die naͤmliche Religion, gleiche Sitten und gleiche Gebraͤuche haben. Dies ist der wesentliche Unterschied dieser Handels-Verhaͤltnisse von jenem groͤßern Handelsbetrie— be der Regierung. Im Jahr 1823 wurden fuͤr 6,6, 409 Piaster Aegyptische Waaren ausgefuͤhrt. Dagegen ist es bei— nahe unmoͤglich den reinen Betrag der Einfuhr anzugeben, weil der größte Theil der eingefuͤhrten Waaren als Eigen— thum der Regierung passirt, und keinen Zoll giebt, und da— her von den Zoll-⸗Beamten nicht verzeichnet wird. Die Re⸗ gierung giebt sich Muͤhe die Ansicht zu verbreiten, daß die Einfuhr um die Haͤlfte geringer an Werth sey als die Aus⸗ fuhr, und daß der uͤbrige Belauf der verkauften Waaren in bagrem Gelde, in Spanischen Piastern, Zechinen und Un— garischen Ducaten eingehe; dies sind naͤmlich die einzigen Muͤnzsorten, welche man bis jetzt im Umlauf sieht. Doch moͤchte dies wohl in keinem Fall das wahre Verhaͤltniß seyn; denn wenn auch nicht zu leugnen ist, daß die Mittel gestie⸗ gen sind, so muß man doch auf der andern Seite anerken—
nen, daß die Beduͤrfnisse der Regierung wenigstens in eben dem Maaße, wenn nicht noch mehr gestiegen sind. Die seit
mehreren Jahren in Frankreich, England, Holland, Deutschland
und Italien von Ali gemachten Bestellungen von Kanonen, Kugeln, Gewehren, ganzen Artillerie- Parken und, der— gleichen mehr, von Tuch zur Bekleidung der neu organisirten Armee, der Ankauf oder Bau von Kriegsschiffen, das An⸗ schaffen von Tauwerk, Segeltuch und anderen zur Anlegung und Erhaltung einer großeren Flotte nothwendigen Dingen, von sehr kostspieligen mechanischen Werkzeugen und Maschi— nerien zum Behuf der neu zu errichtenden Fabriken, vor al⸗ len aber das Verschreiben einer Menge von auslaͤndischen Arbeitern und Vorstehern in denselben, die alle nebst einem sehr hohen Lohn freie Ueberfahrt nach Aegypten bekommen; — dies alles bringt nothwendigerweise wenn nicht ein Ueber— gewicht der Einfuhr, doch ganz gewiß ein vollkommenes Gleichgewicht mit der Ausfuhr hervor. Der zunehmende Mangel an guten Geldsorten, vorzuͤglich daß die Spanischen Piaster seit einigen Jahren fast ganz aus dem Verkehr ver— schwunden sind, sprechen doch dafür, daß die Ausgaben ge— gen die Einkuͤufte sich mindestens die Waage halten, wenn man nicht die allgemein verbreitete Vermuthung anzunehmen geneigt ist, daß das gute Geld in der Schatzkammer aufbe— wahrt und dadurch dem Cirkuliren entzogen werde. Zu alle dem kommt noch hinzu, daß die Regierung ihre Einkaufe im Auslande sehr theuer machen muß, daß der Austausch von Aegyptischem Indigo, Baumwolle und Getreide zu sehr ge— ringen Preisen geschieht, daß die meisten Uebereinkuͤnfte und Handels-Verbindungen, die der Pascha mit dem Auslande geschlossen hat, nichts weniger als vortheilhaft auf die Dauer fuͤr ihn sind; nimmt man dies alles zusammen so wird das . Verhaͤltniß zwischen Ausfuhr und Einfuhr leicht klar werden.
Der Pascha ist dem Großherrn zu einem jährlichen, theils in Waaren, theils in baarem Gelde zu entrichtenden Tribute verpflichtet, wodurch ihm ein bedeutender Theil der Waaren entgeht, mit denen er außerdem Handel treiben konnte. Die desfallsigen Verpflichtungen sind schon sehr alt. Nach einem Friedens-Vertrage, der 1507 zwischen Selim llI. und den 24 Bey's, welche damals Aegypten beherrschten, ge— schlossen wurde, hat Aegypten jährlich an die hohe Pforte einen Tribut zu bezahlen, der sich in Waaren und Geid un— gefaͤhr auf 4 Millionen Fr. beläuft, wovon die Halfte nach Mekka geht. Nach dem 2ten Artikel jenes Vertöags ist die hohe Pforte auch berechtigt, bei einfallendem Kriege 12,000 Mann von Aegypten zu fordern, welches Recht denn jetzt auch gegen die Griechen in Anspruch genommen ist.
Fahrt von Rosette nach Alexandrien gehen, denn obgleich
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tage-Geschaͤfte zwischen Aegypten und Konstantinopel sta gefunden, wozu die schlechten Muͤnzsorten dieser Laͤnder
BVerhaͤltniß zu den Spanischen Piastern Anlaß gegeben hurr Allgemeinen Preu ß i sch en Staats
ben. Bei alle dem wuͤrde der Handel mit Europa imm noch der vortheilhafteste seyn, wenn nicht die in letztere Zeit von da ausgegangenen neuen Handels⸗Systeme eine Ve anderung in dieser Hinsicht bewirkt haͤtten. Von 819 Schi fen, die im Jahre 823 beladen von Alexandrien ausginger waren 444 nach Europaäͤischen Hafen bestimmt.
Zur Beförderung des innern Verkehrs hat Mehemed-A sehr viel gethan, er hat den Canal Machmudie, der den Nil m dem alten Hafen von Alexandrien verbindet, graben lassen, d Canal nimmt der Stadt Fua gegenuͤber seinen Anfang, geht vo da durch ein oͤdes und unfruchtbares Land, Seit seiner E offhnung im Jahre 1820 war er fuͤr Nil-Schiffe fahrba Er hat eine Lange von ohmjefähr 8 bis 10 Meilen, sei Tiefe richtet sich nach der Hoͤhe des Nils und wechselt zw schen 6 bis 20 Fuß. In den Monaten Mai und In wo der Nil die geringste Tiefe hat, ist auch der Canal sel flach, und dies hat seit langerer Zeit schon dem Waare⸗ Transport nach Alexandrien Schwierigkeiten in den Weg g legt. Auf gleiche Weise haͤngt auch die Breite dieses Candh von dem Wasserstande des Nils ab; wenn das Wasser n drig steht, so uͤbersteigt sie nicht 30 Fuß, doch im Allgemeim kann man 60 bis 80 Fuß annehmen. Waͤre dieser Can auf die gehörige Weise angelegt, haͤtte er durch andere Vr kehrungen die hinreichende Tiefe erhalten, so wuͤrden auf de selben Wege alle Waaren-Transporte von Cairo, langs d Landungs-⸗Plaͤtzen am Nil, nach Alexandrien geschehen ki nen, die sonst auf der langeren und oft schwierigen Küͤste
ese auffallend und oft phantastische Mischung so vieler Na— onen und Sprachen, so vieler Religionen 8 er n, 23 rtwaͤhrend beschaͤftigten halbnackten und von der Sonne schwaͤrzten Menschen, dabei das verworrene Getoͤse und jeschrei, die Menge von Kameelen und Last-Eseln, diese mer mit rauchenden Tuͤrken angefuͤllten Kaffeehäuser, die intgestreiften im Winde flatternden Segel einer unendlichen tenge Barken und andrer Fahrzeuge, die an der einen Seite st unter den Fuͤßen der Zuschauer pfeilschnell herfliegen, auf r andern Seite die Hunderte großer Schiffe mit den wehen— n Flaggen aller Nationen, dazu die Moscheen mit ihren ppeln und glaͤnzenden Halbmonden, das weite unendliche eer, das diese sonst so oͤden nackten Kuͤsten bespuͤlt, und die hohe äͤule des Pompejus, die sich allein als Bild fruͤherer Herr⸗ keit und alten Glanzes uͤber die Stadt erhebt, das ist exandrien, der Mittelpunkt eines Handels der halben Welt. ei dem Regierungs⸗-Antritt des Paschas wurden kaum 80 8 19h kleinere Schiffe beladen, wahrend jetzt 1000 große ht hinreichen, die uͤberfluͤssigen Produkte des Handels auf— ehmen. Aegypten hatte so gut wie keine Armee, und jetzt t es 30,900 Mann disciplinirter Soldaten, und seine htte hatte 50 Segel. Der Waaren-Zoll macht einen sehr bedeutenden Theil Staats ⸗Einkuͤnfte aus, aber die Entrichtung desselben hier von den vielen Plackereien und uͤbertriebenen Kon— llen befreit, welche sie sonst so unangenehm gemacht haben. r Zoll, welcher in den Vorstaͤdten von Cairo (Bulah und Kairo) und zu Alexandrien fuͤr Waaren, welche zu Lande aus hrien, der Tuͤrkei und Barbarei, aus Ober⸗Aegypten und dem nern Afrikas kommen, erlegt wird, ist von der Regierung an Meistbietenden verpachtet, und zwar jahrlich. Die Zoͤlle bei rsejr und Suez laͤßt die Regierung selbst verwalten fuͤr ropäͤische Artikel werden uͤberhaupt 3 pCt. als Zoll-Abgabe ahlt, und die Waare selbst wird nur einmal verzollt. Da— en wird fuͤr einen Theil der Waaren die aus Syrien und alle, die aus dem Innern Afrikas, der Barbarei, Yemen ö Sigjor kommen, bis auf 10 pCt. bezahlt, je nachdem Paͤchter mit der Regierung eins geworden, oder diese es Ehlen hat. Alle ausgehende Aegyptische Waaren bezahlen Ct. vom Werthe, und so entstehen oft durch die prekai— Schaͤtzungen des Waaren-Werthes, bei den entfernteren en ungesetzmaͤßige oder fuͤr die Gelegenheit bestimmte Zoll— haben. Dagegen kann man sich keine schnellere Zoll⸗Expedition ischen als zu Alexandrien und Cairo; sie ist ohne alle unnoͤthi— Umstaͤn de, und ohne jede andere Vermehrung der gesetzlichen haben, außer dem freiwilligen Geschenk, welches die Kauf— fe bei dem Abschluß ihrer Rechnungen den hoͤheren Zoll— mten machen. Das Schmuggeln ist in Aegypten sehr en, der davon zu hoffende Gewinn ist zu klein, und Ver— und Strafe im Verhaͤltniß dagegen zu groß. Die Ord— g und vor allen die unbedeutende Zahl von Zollbeamten, man auf den Zoͤllen von Alexandria trifft, ist bei der un— kuren Waaren⸗Menge, welche die Zoll⸗Kammer passirt, zu sundern. Die Gewalt der Zoll-Beamten ist auf die Kuͤste hraͤnkt, ein noch im Hafen liegendes Schiff kann alle zliche Arten von Waaren am Bord haben, erst wenn sie Land gebracht werden, sind sie der Visitation der Zoll⸗ iner unterworfen. Nach dem Urtheil eines Englaͤnders ist der Pascha, wie Sohn, mehr Kaufmann als Regent“), wenigstens ist jegen Europaͤische Kaufleute, die sich dort niederlassen, liberal und zuvorkommend; er unterstuͤtzt sie vorschuß— e mit großen Waaren-Lagern, welche vor dem Bezahlungs— min mehreremal umgesetzt wurden und sich somtt mehr— verzinsten; so sammelten in wenigen Jahren Haͤuser, ohne alle eigne Habe anfingen, ein bedeutendes Vermoͤ— Man findet jetzt 5 Assecuranz-Comtoirs zu Alexan—⸗ Actien von 500 — 1000 Piaster gestellt; das
Weg nicht weit ist, so sind es doch die heftigen Kuͤstenwin und der niedrige Stand des Meeres im Sommer, wel die Schiffe mehrere Wochen, ja Monate lang hindern, v Rosette auszulaufen. Dies wird noch vermehrt durch Ungeschicklichkeit der Araber im Seewesen, und durch unzweckmäßigen Bau der Kuͤsten⸗Fahrzeuge, die nur dazu die ten, den Verkehr und die Verbindung mit Alexandrien diesem Wege zu erschweren. .
So lange nun der neu angelegte Canal in schiffbar Zustande blieb, so lange hatte die Zwischen-Schifffahrt ihr regelmäßigen und sichein Gang. Da aber die Arbeit nh fuͤr den Augenblick berechnet war, und durchaus ohne gel rige Ueberlsgung, so waren schon im 3ten Jahre nach ? Vollendung des Canals Ausbesserungen aller Art noͤth Die Regierung ließ nun mit großen Kosten eine dazu ger nete Reinigungs-Maschine kommen, die in England angef tigt, in Aegypten zusammengesetzt und durch Dampf get ben werden sollte, große Prahme wurden dazu in Alen drien und an den Ufern des Rils gebaut, auch Kohlen m ten aus England verschrieben werden, was alles doch eige lich unnoͤthig war, da Aegypten in den Armen seiner & wohner und in seinen Ochsen die einfachste und dabei wenigsten kostspielige Triebkraft solcher Unternehmungen) Endlich nach allen Vorbereitungen wurde die Sache ins W gesetzt, und — ging nicht, die Maschine war theils fehl haft, theils war die Kraft zu schwach, und es sollte da eine andre Maschine angeschafft werden. Nun erst sah n ein, daß man von Anfang an den unrichtigen Weg ein schlagen hatte, und die 2 Millionen Piaster und viele M schenleben, die der Canal bisher schon gekostet, waren nahe vergebens geopfert. Als die Franzosen Aegypten be hielten, wollten sie den alten Canal, der sonst von manich (am Nil, suͤdlich von Fua) nach Alexandrien gi wieder ausgraben und fahrbar machen, doch sollte die 1 fuͤhrung nach dem dazu entworfenen Plane eine Mil Franken und 5 Jahre Arbeit kosten. Weit entfernt, diesen zu befolgen, haben Ali's Ingenieure die Canallinie wahrsch lich aufs Gerathewohl bestimmt; mehrere Kruͤmmungen hinreichende lokale Ursachen, geben zu dieser Vermuth Anlaß. An dem Ausg nge des Canals von Machemdie den Hafen von Alexandrien, hat der Pascha ein großes gazin bauen lassen, um darin Getreide und andre Waal die entweder auf Schiffen von Außen, oder auf dem Cs von Innen ankommen, aufzubewahren, In dieses Vorra Haus tragen das ganze Jahr hindurch Tausende von Ar schen Lasttraͤgern die verschiedenartigsten Waaren von? unten im Canal liegenden Booten, waͤhrend andere Tause andre Waaren in die . von denen
u den im Hafen liegenden Schiffen gebracht werden. 2 ) N ; . z ö . lestæ adi; l und Fluth von Handelswaaren, diese un K. 98 , . the Oasis, Mount Si- wohnliche Thätigkeit, die sich auf einen Ort zusammen draͤß . mr n r.
n, alle auf e ist die Compasnia d' Assicurazione Alessandrina mit 00 Piastern Capital, wovon immer 25,000 in der Kasse muͤssen. Die Staats-Einkuͤnfte Aegyptens beliefen sich einiger Zeit auf jährlich beinahe 25 Millionen Piaster.
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Inland.
Berlin, 31. Oct. Nach Inhalt einer a⸗ chung des Koͤnigl. Ger Pri ren! 2 1 ,, burg, Hr. v. Bassewitz, vom 23sten d. M. (im heutigen Amtsblatte) haben des Koͤnigs Masestaͤt mittelst Allerhoöch⸗ ster Cabinets-Ordre vom 2. August d. J. anzubefehlen ge⸗
welche seit dem Jahre 1822 unter unmittelbarer Aufsi
velch dem Js 2 elbarer Aufsicht des
. , des Innern stand, der 3 Re⸗ erung zu Potsdam untergeordnet werden st ꝛ— 1
ee, 9 soll. Hiernach
1) wegen der Communal⸗A1Angelegenheiten, i i
. g nmunal⸗Angelegenheiten, in Beziehun auf die Ressort⸗Verhaͤltnisse der Regierung die 2 ö. setzliche Einrichtung ein, und die Königl. Regierung zu Pots⸗ dam bildet in diesen Angelegenheiten die dem hiesigen Ma⸗ gistrat ,, Instanz.
In allen Angelegenheiten der Finanz-Verwaltung der Stadt Berlin, bei welchen der Staatsbehoͤrde eine ö kung zusteht, so wie uberhaupt in allen denjenigen Geschaͤf⸗ ten, welche die Handhabung der Staͤdteordnung herbeiführt, mithin z. B. bei weiterer Regulirung des Stadtschulden⸗ wesens, bei Beschwerden der Stadtverordneten uͤber den Magistrat, und des Magistrats uͤber die Stadtverordneten,
In der neuesten Zeit haben auch viel Wechsel- und Agio—
Beil
bei Beschwerden Einzelner uͤber Verletzung der 1 der Staͤdteordnung oder nach sonstigen Wu sch decken 1 nen in Beziehung auf das Gemeinwesen zustehenden Rechte, uͤber versagtes oder entzogenes Buͤrgerrecht, uͤber die versagte freie Ertheilung desselben, uͤber zweifelhafte Wah⸗ len, uͤber Steuer⸗Praͤgravationen, ferner bei Bestäͤtigung der Magistrats⸗Personen und in allen andern Angelegenheiten dieser Art wird die Koͤnigl. Regierung zu Potsdam die dem hiesigen Magistrate zunächst vorgesetzte Behoͤrde seyn. Die gedachte Koͤnigliche Regierung hat daher auch die Aufsicht uͤber die mit der hiesigen staͤdtischen Verwaltung unmittelbar zusammenhaͤngenden, von dem Magistrate administrirten An— stalten zu fuͤhren, z. B. uͤber die Feuer-Versicherungs-Anstalt, die Sparkasse u. s. w. Nach besonderer Bestimmung Sr. Königl. Maj. ist aber in derselben Art auch in Beziehung auf andere von dem Magistrate verwaltete Institute, welche den eigentlichen Stadthaushalt nicht betreffen, z. B. den Gesinde⸗Praͤmien⸗Fonds ꝛc. zu verfahren.
2) Die der Koͤnigl. Regierung zu Potsdam zunaͤchst vorgesetzte Instanz in Angelegenheiten der erwahnten Art wuͤrde nach der Instruetion vom 31. Deeember 1825 das Ober-Praͤsidium der Provinz Brandenburg seyn; da jedoch den Ober-Praͤsidenten nur als Stellvertretern der Ministerien die Entscheidung in Communal- Angelegenheiten beigelegt ist, und eine Stellvertretung des Königl. Ministerii bei einem, am Sitze des Letztern selbst vorkommenden Geschäft dem Zwecke der Instruetion nicht entsprechen wurde, so haben des Koͤnigs Majestaͤt das Ober⸗-Praͤsidium von dieser Stellvertre— tung zu dispensiren, und die Entscheidung in Fallen dieser Art dem Koͤnigl. Ministerium des Innern zu uͤbertragen geruhet. Die gedachte Königliche Regierung bleibt daher Letzterm in diesen Angelegenheiten unmittelbar untergeben.
3) Der Militair⸗Commissarius von Berlin, welcher in den zu seinem Ressort gehoͤrigen Angelegenheiten die Stelle der Regierung vertritt, bleibt in Hinstcht dieser Geschaͤfte die dem Magistrate vorgesetzte Behoͤrde, und dem Koͤnigl. Ministerium des Innern unmittelbar untergeordnet, daher er mit der Koͤnigl. Regierung zu Potsdam deshalb nicht in 2 tritt.
) Was die Gewerbesteuer-Angelegenheiten anbelangt so bleibt dem Herrn Finanz-Minister die iris. 33 derselben ohne Einwirkung einer Zwischen⸗-Behörde. ; 5) Die Koͤnigl Ministerial⸗Bau⸗Commission, welche in
Hinsicht der Geschaͤfte ihres Ressorts, namentlich des hiesi—
gen Straßen⸗Pflasters und der deshalb zwischen dem Fiscus und dem Magistrat obschwebenden Streitigkeiten, die Rechte und Verbindlichkeiten des Fiseus lediglich zu vertreten hat, bleibt ferner dem Koͤnigl. Ministerium des Innern unmittel⸗ bar untergeordnet; eben so
6) Das hiesige Königl. Polizei⸗Praͤsidium, welchem die Vertretung des Fisci in Hinsicht der Rechte desselben auf die Leistungen der Stadt zu der Wacht- Erleuchtungs- und Reinigungs-Kasse und die andern Verpflichtungen der Stadt
3 eitung Nr. 294. 2 . —
ruhet, daß die Comm mal, Verwaltung der Stabt Berlin,