1828 / 308 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

geworden ist; daß, nachdem sie den Preß⸗Unfug als das ge— faͤhrlichste aller Uebel bezeichnet hatte, sie selbst jetzt diesen ünfug bis aufs Aeußerste treibt; allein dieses hat doch sei⸗ nen bekannten guten Grund. Die Gazette hatte sich einigen Nännern und ihrem Regierungs-System verdungen; jetzt, wo diese nicht mehr am Ruder sind, bleibt sie ihnen treu, tadelt, was nicht ihr Werk ist, und findet Alles gefaͤhrlich, was dem von ihnen befolgten Systeme zuwiderlaͤuft. Dies ist sehr natuͤrlich, und, abgesehen von den Formen, welche allerdings zuweilen die Graͤnzen der Schicklichkeit uͤberschrei⸗ ten, ist Alles in der Ordnung. Ein einziges Journal (die Quotidienne) bietet dem aufmerksamen Beobachter ein nicht zu loͤsendes Problem dar; ein einziges macht sich durch einen wun— derlichen Gang bemerklich, bei welchem sich weder der Punkt, von dem es ausgeht, erkennen, noch das Ziel, das es vor Augen hat, errathen läßt. Ein erklaͤrter Feind alles Beste— henden, und ebenso der eingestandene Gegner alles Kuͤnfti— gen, verwirft diese Zeitung in ihrem Zorne das Boͤse; ebenso tadelt sie aber auch die Abschaffung desselben; verweigert man ihr eine Buͤrgschaft, so verlangt sie selbige hartnaͤckig, bewil⸗ ligt man sie ihr dagegen, so verwirft sie diese mit Unwillen; sie verbindet sich mit dem Courrier frangais gegen das vo— rige Ministerium, und zugleich mit der Gazette gegen das jlebige; im verflossenen Jahre eine Feindin aller Willkuͤhr, ärgert sie sich in dem laufenden uͤber die gesetzliche Ord⸗ nung. So ist das Blatt beschaffen, welches wir taglich mit neuer Ueberraschung lesen, und woruͤber wir von aller Welt eine Aufklaͤrung verlangen, ohne daß irgend Jemand im Stande waͤre, sie uns zu geben. Noch gestern stellte dasselbe den seltsamen Satz auf, daß sich das Gewissen der Minister nicht uͤber die Gesetz⸗ Sammlung hinaus erstrecke; in ihren Augen sey keine Sache gut oder schlecht, sondern nur gesetz⸗ lich oder gesetzwidrig, und hiernach lasse sich ihr moralisches Gewicht abmessen. Der Schluß, den der Verfasser aus die⸗ ser Ansicht zieht, ist der, daß das Ministerium seinem Tode nahe sey. Wenn man indessen bedenkt, was der Koͤnig bei einer felerlichen Gelegenheit äußerte, daß naͤmlich die Kraft der Throne in der Handhabung der Gesetze beruhe, so moͤchte man aus jener Ansicht eher schließen, daß das Ministerium noch lange leben werde.“

Ueber den (gestern erwahnten) Beitritt von 14 Erz⸗ bischouͤsen und Bischoͤfen zu der Verordnung vom 16. Juni bemerkt der Messager des Chambres: „Wir glauben die Zahl vierzehn besonders herausheben zu muͤssen, weil sie die Berechnung eines Journals zu Schanden macht, welches kuͤrzlich mit geheimer Freude bemerkte, daß kaum erst 30 Bischoͤfe der Veroͤrdönung nachgekommen waͤren. Zugleich wird dadurch die Vermuthung widerlegt, daß es weitlaͤufti⸗ ger Unterhandlungen beduͤrfe, um unsere hohe Geistlichkeit zur Einigkeit mit der Regierung zu bewegen; vorzuͤglich aber geht daraus hervor, daß das Episcopat das Interesse der Kirche nicht so weit vergißt, um den Rathschlaͤgen einiger unruhigen Zeitungsschreiber Gehoͤr zu geben. Lauter als diese haben gluͤcklicherweise zu unseren Praͤlaten der Geist des Evangeliums, die Ueberlieferung aus fruͤhern mindestens eben so katholischen Zeiten, als die heutigen, die bekannte Ansicht des Roͤmischen Hofes und die gesunde Vernunft ge— sprochen. Ihr Betragen wird das Land lehren, den. Die— nern der Kirche nicht die Thorheiten gewisser Theologen un— serer Zeit beizumessen, die ihrer Seits in den Augen derer, die Bossuet gelesen haben, ebenfalls Neuerer sind, Was die Regierung betrifft, die bei der Ausfuͤhrung der Landes-Ge— setze nie eine andere Absicht gehabt hat, als der Religion zu dienen, so wird sie sich jetzt, wie wir glauben, beeifern, die frommen Anstalten, woraus die Diener der Kirche hervor— gehen sollen, unmittelbar in den Genuß der ihnen von dem Monarchen zugesicherten neuen Wohlthaten zu setzen.“

Der Constitutionnel enthaͤlt einen langen Artikel, worin er darzuthun sucht, daß der Staats⸗Rath, unter welchem Gesichtspunkte man ihn auch betrachten moͤge, sey es als Ge⸗ richtshof oder als gesetzgebende Behoͤrde, eine dem Geiste der Charte widersprechende Institution sey. „Die Charte,“ be— ginnt er, „erkennt als Rathgeber der Krone nur die verant— wortlichen Minister, als Richter nur unabsetzbare, vom Koͤ— nige ernannte Justiz-⸗Beamte an. Die Rathschlaͤge der Mini⸗ ster offenbaren sich durch die Verordnungen, welche sie gegen—

zeichnen, und fur welche die Deputirten-Kammer sie ankla⸗

gen, die Pairs-Kammer sie verurtheilen kann. Wofuͤr ist aber der Staats-Rath verantwortlich? Wer kann seine Raͤthe, seine Requeten-Meister anklagen? Welcher Gerichtshof hat das Recht, sie, die den Lauf der Gerechtigkeit in allen ihren Stu— fen hemmen, wegen Mißbrauchs der Gewalt zu richten? Diese Ünverletzbarkeit ist von allen angemaaßten Rechten das un— erträglichste, und die Staatsraͤthe genießen dasselbe de facto,

wie sie de facto Raͤthe und Richter sind. Die Bedim gen, welche die Gerechtigkeit eonstituiren, sind, wie in der

ten Sitzung ein Redner von der Opposition sagte, die Oef

lichkeit der Verhoͤre, die Unabsetzbarkeit der Richter un

muͤndliche oder schriftliche Abhoöͤrung saͤmmtlicher Patth—

in allen solchen Fallen, wo ein bestehendes Recht an

kennen oder ein Urtheil zu faͤllen ist. Die Staatsraͤthe

absetzbar, sie richten und rathen bei verschlossenen Thü unter den Augen und dem Einflusse der Parthei, die si zahlt, ernennt nnd absetzt; sie richten nur, wenn man e nen befiehlt. Jetzt nennen die Vertrauten der ster unter den Gesetz-Entwuͤrfen, welche die Kammer

der naͤchsten Sitzung beschaͤftigen sollen, ein Gesetz

dem Staats⸗-Rath die gesetzliche Existenz, welche die C ihm verweigert, geben solle; seine Organisation werde ih eine Koͤnigl. Verordnung geregelt werden. Unterwirst kuͤnftige Gesetz die Staatsraͤthe der ministeriellen Va wortlichkeit, so macht es dieselben zu Ministern, macht g unabsetzbar, so ernennt es sie zu Richtern: in beiden wird der jetzige Staats-Rath aufgeloͤst und eine neue! waltungs- oder richterliche Behoͤrde geschaffen. Wie fassungswidrig dergleichen Schoͤpfungen sind, darf nicht

bewiesen werden. Wenn der Staats-⸗Rath in den Cu

ten der Befugnisse der verwaltenden und richterlichen hoͤrden Urtheile fällt, so usurpirt er legislative Functin denn die Befugnisse der Richter koͤnnen nur durch eins bestimmt werden. Das Recht, die Erlaubniß zur gung der Agenten der Regierung vor den Gerichtshoͤf⸗ ertheilen oder zu verweigern, hemmt den Lauf der Gertt keit und bedeckt die Vergehen einer Verwaltung, wit Villelesche, mit dem Mantel der Unstrafbarkeit. Die len, Breve's, Decrete u. s. w. des Roͤmischen Hofes nen durch die Einregistrirung des Staats⸗-Rathes nicht setzeskraft fuͤr Frankreich erhalten, ohne die National⸗ haͤngigkeit zu verletzen. Das Erkenntniß in Streitsacht Verkäufen der National-Domainen ist auch eine der maaßten Befugnisse des Staats⸗Raths. Diese Streitig finden zwischen dem Käufer, d. h. dem Buͤrger, und Verkäufer, d. h. dem Staate, statt. Der letztere kann Raͤthe zu Schiedsrichtern waͤhlen, aber wo sind die St richter fuͤr den Käufer? Der Staat wird auf diese in seiner eigenen Sache Richter.“ Am Schlusse dez satzes heißt es ferner: „Der Staats-Nath ist, wir eifrigsten Vertheidiger zugeben, keine politische Gew ist keine richterliche Gewalt, denn er hat weder die noch die Garantieen, noch die Formen derselben; er administrativer Ueberfluß, ein ministerieller Luxus, der ( uͤber 500,000 Fr. kostet.“ Der Messager des Ch an vom 8. Rovbr. fuͤhrt in einem Aufsatze mit der Ueber „Einige Irrthuͤmer des Constitutionnel in Bezug alf Staats⸗-Rath“, die Vertheidigung dieser Behoͤrde; nicht richtig zu behaupten, die Beschluͤsse des Staats) haͤtten nicht die Garantie der Verantwortlichkeit; sie! an sich gar keine Kraft, wenn sie nicht in eine gf Verordnüng verwandelt und also von einem verantn chen Minister gegengezeichnet worden seyen, Der Ma versucht nun die Nuͤtzlichkeit und Nothwendigkeit des E Raths zu beweisen, und unter dessen Befugnissen bes diejenige zu vertheidigen, welche sich auf die Verfolgun nigl. Beamten vor den Gerichtshoͤfen bezieht. „Wir! nicht“, äußert er, „alle Details des Tonstitutionnel folgen, auch nicht alle Befugnisse des Staats⸗RNaths! fertigen, sondern nur das Beduͤrfniß eines gemischten richtshofes in administrativen Streitsachen verfechten. glauben z. B. eben so wie der Constitutionnel, daß s sey, die auf Staats-Domainen bezüglichen Streit sachen Gerichten wieder zu geben; es ist heutzutage kein 2 grund“ vorhanden, eile Ausnahme in dieser Beziehm rechtfertigen.“

Die (kürzlich erwahnte) Commission zur Pruͤfung neuen Militälr-Strafgesetzbuches besteht, nach einer

tigung des Moniteurs, aus den Pairs, Graf Molè,

von Ambrugeac und Vicomte Dode de la Brunerie; de neral-Lieutenants, Grafen Sebastiani und von Loverdo; General⸗Major Vicomte von Champagny; dem Ritter ] dem Staats-Rath Baron Zangiacomi; dem General caten beim Cassationshofe, Herrn La Plagne Barriz dem Königl. Procurator zu Argentan, Herrn Victot Fr

Die vornehmsten Bewohner der Insel Bourbon sichtigen, ihrem vormaligen Gouverneur, dem Baro Freycinet, welcher vor zwei Jahren in gleicher Eige nach dem Franzoͤsischen Guiang versetzt worden ist, nar

2.

Bei

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r Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung Nr. 308.

noch als ein Zeichen der Erinnerung an seine treffliche rwaltung, ein silbernes Service mit der Inschrift: „Herrn snrich von Freyeinet, die dankbare Insel Bourbon“ zu ver⸗ n. Der König hat vor einigen Tagen durch den See⸗ nister die Erlaubniß dazu ertheilen lassen.

Der 12te d. M. ist der Tag, an welchem der verant-,

resiche Herausgeber der Gazette de France vor dem hiesi⸗ zucht⸗ Polizei Gerichte erscheinen muß. Die Gazette nett heute, dieser Proceß werde allem Anscheine nach das ste Interesse darbieten, da die Sache der Monarchie, die ch die Zeitumstaͤnde von der Rednerbuͤhne herab nur so ach vertheidigt worden sey, jetzt vor Gericht von einem beredtesten Organe der royalistischen Meinung (dem Ad⸗ aten Hennequin) werde verfochten werden. Die kolossale Syhynx, die juͤngst aus Aegypten hier auf Seine angelangt ist, wird auf dem kleinen Hofe des vre aufgestellt werden. Großbritanien und Irland. London, 4. Novbr, Ein hiesiges Blatt (der Atlas) aus guter Quelle wissen, daß Donna Maria in einigen gen Str. Majestaͤt dem Koͤnige, als Koͤnigin von Portugal, de vorgestellt werden. Die Morning-Chroniele aͤußert sich uͤber Herrn iel und das ihm gegebene Mittagsmahl folgendermaaßen: err Shiel wird in seine Heimath mit besseren Begriffen von zlischer Artigkeit zuruͤckkehren, als sie ihm durch Herrn tchbull's poͤbelhafte Insolenz beigebracht worden sind. Anfuͤhrer der Bauern fanden Zuhsrer, die fuͤr sie paß⸗ aber die Nede Shiel's, die sie nicht hoͤren wollten, hat r im ganzen eivilisirten Europa gefunden, und dem Aus— de einen neuen Beweis von der Illiberalitaͤt und der chraͤnhktheit der Unterdrücker der Katholiken geliefert. kern hatte Herr Shiel das Gluͤck, vor einer ganz andern Ver— lung zu erscheinen vor Zuhoͤrern, die ihm fuͤr die edsamkeit dankten, mit der er die, in seinem Vaterlande ief gekraͤnkte buͤrgerliche und religioͤse Freiheit schilderte, die begierig die erste Gelegenheit ergriffen, um ihren eu gegen die gehaässige und schlechtbegriffene Politik an Tag zu legen, die einen Mann von so ausgezeichneten erten dahin brachte, ein Fremdling in seinem eigenen de zu seyn. Der Saal war voll bis zum Ersticken, über 200 Personen, die Einlaßkarten begehrten, war abzuweisen genoͤthigt. Der Himmel weiß es, daß Frage wegen der katholischen Emancipation uns nicht ist; denn so lange die Union zwischen beiden Inseln ht, ward sie vor der Englischen Nation durch die bered— n und geschicktesten Parlaments-Redner von allen Seiten uchtet. Man konnte daher voraussetzen, daß es einem hner haͤtte schwer werden muͤssen, einen Gegenstand wie en in einem gewissermaaßen neuen Lichte darzustellen, daß das Bewußtseyn, vor Zuhoͤrern zu sprechen, denen Gründe dafuͤr und dawider genau bekannt sind, der rme seines Vortrages sehr viel Eintrag wuͤrde gethan en. Und dennoch hat Herr Shiel gestern, so zu sagen, eine neue hn gebrochen; und wir halten dafur, daß er den Unterschied schen seinen Anstrengungen und denen der Parlaments⸗ dner, die sich herabließen, Theilnahme fuͤr die Leiden Katholiken zu fuͤhlen, sehr richtig charakterisirt. Im use der Gemeinen duͤrfen die Vertheidiger der katholischen che nicht Alles sagen, was sie in ihrem Innern von der holischen Association und den katholischen Aufwieglern ken. Sie muͤssen die Heftigkeit der Association tadeln, d das Hoͤchste, was sie in liberalem Sinne thun koͤnnen, daß sie diese Heftigkeit, indem sie solche tadeln, auf Rech—⸗ ig der ungerechten Gesetze schreiben, unter denen die Ka⸗ liken seufzen. Sie durfen es nicht sagen, daß die durch Einfluß der katholischen Associgtion erfolgte Aufregung Kathollken zu einem loͤblichen Zweck im wahren Inter⸗ ihrer Unterdruͤcker selbst ist. Sie duͤrfen es nicht sagen, s man es in allen Laͤndern, und zu allen Zeiten gesehen , wie die Geduld der Unterdruͤckten der Maaßstab des ohlwollens der Unterdruͤcker ist, und daß man es nie ehen hat, daß die Gewalthaber ihrer Macht entsagen, ne dazu gezwungen zu seyn, oder das Wiedervergeltungs⸗ cht zu fuͤrchten. Herr Shiel konnte in der Geschichte sei⸗ Vaterlandes blaͤtkern, die Jahre 1778, 1782 und 1793 ausheben und zeigen, daß Irland nie etwas erlangte, als nn Englands Furcht sein Vermittler war. Er konnte zur

Kräftigung seiner Sache sich auf Amerika berufen, wo Ver⸗ nunft und Politik umsonst an die Macht apellirten, die sich unuͤberwindlich wähnte. Jene Redner duͤrfen nicht sagen, daß die Mäßigung des Parlamentes eine Folge der Heftigkeit der Katholiken ist; denn wenn es moglich, und mit den Huͤlfsquel⸗ len Englands leicht vereinbar waͤre, die Irlaͤnder mit Truppen und Geld zu baͤndigen, so wuͤrde von einer hochherzigen Politik nicht die Rede seyn. Wenn die Angreifenden zugleich Richter und Advokaten sind, so ist kein Mangel an Maͤßigung gegen diese zu fuͤrchten, wohl aber ein großer Mangel an liebevoller Ge⸗ sinnung gegen die Angegriffenen. Sehr richtig bemerkt ein beruͤhmter Reisender: der Landmann genießt nur in einem sehr kleinen Theile von Europa die Fruͤchte seines Fleißes ungestoͤrt, und man ist zu dem Gestaͤndniß genoͤthigt, daß die buͤrgerliche Freiheit nicht sowohl das Resultat einer vor— geschrittenen Civilisation, als die Wirkung solcher heftigen Krisen ist, in welchen eine Klasse oder ein Staat von der Uneinigkeit einer anderen Klasse, oder eines anderen Staa— tes Vortheil zog. Die wahre Vollkommenheit gesellschaftli⸗ cher Institutionen haͤngt ohne Zweifel vom Unterricht und intellectueller Bildung ab; doch die Verbindung der Schwung⸗ federn unter einander, die einen Staat in Bewegung setzen, ist von der Art, daß diese Bildung bei einem Theil der Na— tion bedeutende Fortschritte machen kann, ohne den Zustand der niederen Klassen zu verbessern. Beinahe das ganze noͤrd⸗ liche Europa bestätigt diese traurige Erfahrung. Dort giebt es Lander, wo, trotz der geruͤhmten Civilisation der hoͤheren Klassen, der Bauer noch in eben solcher Erniedrigung sein Leben zubringt, als vor drei- oder vierhundert Jahren. Das ist die Sprache einer philosophischen Geschichte, aber keine Sprache, wie sie die Unterdruͤcker hoͤren moͤgen. Herr Shiel hat die Anzahl der Liberalen und Uneigennuͤtzi⸗ gen, die in Betreff der Behandlung Irlands richtig fuͤhlen, nicht uͤberschaͤtzi. Es giebt in England gewiß viele dunkle Flecken, und viele Personen, denen daran gelegen ist, daß sie im Dunkeln bleiben. In solchen Fallen muß Schlechtig⸗ keit immer den Sieg uͤber Rechtschaffenheit und Unabhaͤn— gigkeit davon tragen, weil die Erfahrung uns lehrt, daß Menschen, deren persoͤnliches Interesse es ist, einen be⸗ fonderen Plan zu verfolgen, immer energischer sind, als Die⸗ jenigen, die keinen Egoismus kennen. Die Anfuͤhrer der Braunschweiger z. B. strengen sich weit mehr an, als ihre Gegner, die denselben Rang im Leben bekleiden, weil sie fuͤr ihren persoͤnlichen Nutzen arbeiten, waͤhrend die Liberalen nur in sofern fuͤr den ihrigen wirken, als er dem ganzen Lande zugute kommt. Die Erfuͤllung der Hoffnungen der Liberalen haͤngt von allgemeiner Kenntniß der wahren Lage der Dinge ab; wogegen die Winchelsea's und die Knatch— bull's mit ihren Anhängern nur hoffen koͤnnen, ihre Sache zu gewinnen, wenn das Volk in dem Grade unwissend bleibt, daß es sogar eine Ehre in seiner Erniedrigung sucht. Die Hauptstadt hat das ihrige gethan, um den Flecken abzu⸗ waschen, den der National-Charakter in Penenden⸗Heath bekommen hat.“

Eben dieses Blatt sagt: Die Reden, welche bei Gelegenheit des Mahles des Braunschweig⸗-Clubs zu Maidstone am Freitag gehalten wurden, sind unter der Kri⸗ tik. Die einzige Sache, welche erwaͤhnt zu werden verdient, war die Erklaͤrung des Grafen von Winchelsea, daß die Braunschweiger sich nicht allein dem Papstthume apponir⸗ ten, sondern allen solchen in diesem Lande errichteten Ver— bindungen, deren letztes Ziel es waͤre, unter der Maske buͤr— gerlicher Und politischer Freiheit alle unsre Einrichtungen, besonders aber die protestantischen, von Grund aus zu zerstoͤren. Die Dessenter sollten immer daran denken, daß der Herzog von New-Castle, Graf Winchelsea, und die andern? Leiter der Braunschweiger in eben dem Maaße den Zugestaͤndnissen an die Katholiken entgegen sind, als sie die Aufhebung der Test, und Corporations-Akte miß— billigen. Bei diesem Mahle wurde auch eine Adresse an die Freisassen der Grafschaft Kent von jenem gro⸗ ßen Politiker und Heiligen, dem Lord Bexley, ausge— theilt, welche einen ehrgeizigeren Charakter hatte, als die uͤbrigen Reden der Braunschweiger. Wie es scheint, war Lord Bexley einer Feindlichkeit gegen die Ansichten der Braunschwelger verdaͤchtig gewesen; in dem Eingange dieser Adresse bemuͤht er sich sehr, zu zeigen, daß er in der auf die

erste Mittheilung uͤber diesen Gegenstand ertheilten Antwort

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