1828 / 310 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 17 Nov 1828 18:00:01 GMT) scan diff

mehr erheiterte. Vielleicht verdanken wir ihm einen hellen trockenen Yeonat. Dieser ist ein sehr großes Bet uͤrfaiß fuͤr den Landmann, da nicht nur so viel Vorarbeit fur das kuͤnf— tige Jahr, sondern auch die Vollendung vieler Arbeiten des laufenden Jahres noch zuruͤck sind.

Tiflis, 12. Oct. Gestern erhielt der Kriegs⸗Gouver⸗ neur von Tiflis die Nachricht von dem Siege des General— Majors Fuͤrsten Tschewtschewadse, meldet worden) am 9ten (21sten) d. M. mit dem ihm an⸗ vertrauten Detaschement aus der Festung Bajazed ausgeruͤckt war, und nach Zuruͤcklegung von etwa 1590 Werst, am 12ten (24sten) um 8 Uhr Morgens unter den Mauern der Tuͤrki⸗ schen Festung Toprak-⸗-Kale erschien. Der Feind, der eine so rasche Bewegung unserer Truppen nicht erwartete, hatte sich einer volligen Sicherheit uͤberlassen, als er zu seiner Bestuͤr⸗ zung die aufgehende Sonne in unseren Waffen sich spiegeln sah, die etwa zwei Werst von der Festung entfernt waren. Die in Schrecken gesetzte Garnison, bestehend aus 500 Mann Eavallerie und Infanterie, uns Abdul Risach-Beg selbst, der Bruder des Beljul-Pascha, eilten, den Platz zu raͤumen und ergriffen die Flucht. Die Kosaken und Kurden, nebst unserer Armenischen Reiterei, hatten den Feind acht Werst weit verfolgt, der auf seiner unordentlichen Flucht sich theils schwach vertheidigte theils allen Widerstand auf— gab. Bei dieser Gelegenheit wurden 2 unserer Kosaken blessirt. Den Feinden nahmen wir 123 Gefangene ab, und in der Festung fand man genugsame Proviant⸗-Vorraͤthe.

Der Donner der Russischen Kanonen hat so kraͤftig ge— wirkt, daß in den Wäldern und Schluchten von Bordshom, die von Alters her durch Pluͤnderung und Raͤubereien beruͤch— tigt waren, gegenwaͤrtig vollkommene Sicherheit herrscht. Der einzelne Neisende mit seinem Fuͤhrer passirt, selbst zur Nachtzeit, diese Walder, ohne etwas zu fuͤrchten zu haben. In dem Hohlwege von Bordshom, wo bisher nur ein Raͤu— berpfad uͤber jaͤhe Felsenwaͤnde fuͤhrte, auf dem hoͤchstens ein Reiter mit Gefahr sich forthelfen konnte, ist jetzt, durch die Anstrengung des von dem Hrn. Corps-Commandeur dazu beorderten Oberst LZieutenants e. , in weniger als drei Wochen, eine sehr bequeme ebene Straße angelegt, auf der, mit Ausnahme einiger schroffen und kluͤftigen Stellen, alle * und schweren Troßfuhren ungehindert fortkommen.

m 25. Oct. kamen hier die Offiziere, und am 26sten die Soldaten an, welche bei dem Sturme Achalziks verwundet worden waren. Zum Ruhme des Corps-Stabs⸗Doetors, Etats⸗ Rath Subow, ist der Geschicklichkeit und menschen—⸗ freundlichen Sorgfalt zu erwaͤhnen, mit der er 259 Gemeine und 10 Offiziere wohlbehalten nach ihrem Bestimmungs⸗Hrte k und nur drei Gemeine auf dem Transport eingebuͤßt . er 361 auf dem sie 14 Tage zubringen mußten, war höͤchst beschwerlich, die Witterung feucht und der Wind scharf in den Hohlwegen von Bordshom. Dennoch fuͤhlen saͤmmtliche Offiziere eine bedeutende Erleichterung ihres Zustandes und 91 Soldaten sind auf dem Wege genesen. Viel hat zur Erhal⸗ tung der Kranken ihre ruhige Einquartierung beigetragen, fuͤr die, auf Veranstalung der Obrigkeit, in Grusien gesorgt war. Die huͤlfreichen Buͤrger von Tiflis beeiferten sich, die Ankoͤmmlinge in den ersten Tagen unentgeldlich mit allen noͤthigen Lebensbeduͤrfnissen zu versehen.

Ode ssa, 29. October. Am 26. d. , Jussuf⸗ Pascha, mit einem Theile seines Gefolges, das Schauspiel, i. , . großes 3 zu nehmen.

; , ihn zu sehen, hatte eine Menge in se. ö. . ö ,,,

Tobols k,. 4. Oct. In der Nacht zum 7. Septemb fiel in den Doͤrfern Lebiajia und . im Vin e. von Ischim, starker Hagel, den ein Sturm begleitete; einige Hagelkoͤrner waren eine Viertel-Arschine lang und maßen einen Werschock an Umfang; sie glichen geschnittenen Kri⸗ stallen. Bei einigen liefen die Spitzen gabelfoͤrmig aus, bei anderen in Form von Thierklauen. An mehreren Stellen ist von dem Getreide nur das Stroh uͤbrig geblieben. Auf den Feldern und Seen wurden eine Menge 3 getoͤdtet.

Rom, 1. Nov * 10 kr 1. Nov. e. nigl. Hoheit der Kronprin von Preußen hat am vergangenen , dem drr dienste in der Preußischen Gesandtschafts⸗-Capelle beigewohnt, . rg Tag darauf die Villa Pamfili und Villa Borghese Auch geruhten Hoͤchstdieselben ein gen dem Nied . erlaͤ dischen Botschafter, Grafen v. Cells gegebenes Here. mahl mit Ihrer Gegenwart zu beehren. Der Besuch, den der Prinz in Tivoli machte, ist we⸗ gen eingetretenen Regenwetters nicht lohnend gewesen. 4

der (wie vorgestern ge—

oͤchstdieselben haben ferner die vorzuͤgli und Si n n in Augenschein 6 1 2 einer Musik in der Sixtinischen Capelle vohnt. Das Wohlbefinden Sr. Koͤnigl. Hoheit läßt ni waͤnschen uͤbrig. Am 5ten d. M. gedenken ih e Ihre Reise nach Neapel anzutreten, ; Venedig, 27. Oct. Gestern sind Ihre Kaiserl. die Großfuͤrstin Helena von Rußland hier eingetroffen.

3 14 ö , Paris, 10. Nov. Hestern praͤsidirte der ; Minister⸗Rathe; der Dauphin war 1 zugegen. Ein Mit Bezug auf den (in Nr. 308 unserer Zeitung genommenen) Aufsatz des Constitutionnel uͤber den St Rath und auf die Antwort des Messager des Cham theilen wir nachträglich noch aus diesem letztern Blatte ausfuͤhrlichere Widerlegung mehrerer in jenem Aufsae haltenen Angaben mit: „Wir hatten geglaubt“, hei darin, „daß die Frage wegen des Nutzens des Sy Raths keiner weitern Eroͤrterung mehr beduͤrfe; aller ist eine großere Beschraͤnkung der Competenz desselben, innigere Verschmelzung mit unserer Verfassung, eine innere Organisation und eine Aenderung in dem Persp wuͤnschenswerth; wie man aber uͤberhaupt die MNothwe keit eines Staats-Raths in Abrede stellen koͤnne, wil nicht recht einleuchten; doch ist ein Morgenblatt, zu un aufrichtigen Bedauern, dieser Meinung. Der Constitutip versucht in einem ausfuͤhrlichen Artikel zu beweisen, da Staats-Rath, wie man ihn auch betrachten moͤge, sey n Rathgeber des Koͤnigs oder als administratives Gericht lig uͤberfluͤssig sey. Es giebt, meint er, gesetzlich keine an Rathgeber der Krone als die verantwortlichen Min diese Verantwortlichkeit besteht aber fuͤr den Staats“ nicht; es giebt keine anderen Richter, als die unabhaͤng unabsetzbaren bei den Gerichtshoͤfen. Dies bedarf naͤhern Untersuchung. Nach unserer Verfassung muͤssen dings alle Beschluͤsse der Regierung der Verantworth eines Ministers unterworfen seyn, und die der richter Behörde machen allein davon eine Ausnahme. Aber nicht richtig, wenn man behauptet, daß die Beschluͤss Staats⸗Raths eine solche Buͤrgschaft nicht darboͤten; Beschluͤsse an sich selbst haben gar keinen Werth, so sie nicht in eine Königl. Verordnung verwandelt sind; aber haben sie die Contrasignatur eines verantwortlichen nisters. Die Buͤrgschaft der Verantwortlichkeit ist dieselbe fuͤr die Beschluͤsse des Staats⸗Raths, die sie der Regierung ist. Ja, sagt man, in diesem Falle der Staats⸗Rath als Rathgeber der Krone mindestens n denn es giebt einen Minister⸗Rath. Hier berufen wi auf die Erfahrung aller Staatsmaͤnner, welche uns einn werden, daß der Staats⸗Rath von jeher, unter der Repulls unter der Consular⸗Regierung, unter der Kaiserlichen Reghh wie sfeit der Wiederher stellung der Monarchie, dem Landen sprießlichsten Dienste geleistet hat. Der Minister⸗Rath be tigt sich mehr mit dem Geiste eines Gesetzes oder einer Vu nung, als mit der Ausarbeitung derselben; zu diesem lt Geschaͤfte gehoͤren Maͤnner, die gewohnt sind, in die kl Details einzugehen, und alle moglichen Faͤlle vorherzus Daß der Staats-Rath sich aber dieser Arbeit vortrefflich terzogen hat, leidet keinen Zweifel. Man behaupte ner, daß, als Tribunal betrachtet, die Befugnisse des St Rathes den unabsetzbaren Richtern gebuͤhrten. Allerdi wenn es nicht im Staats⸗Rathe eine Abtheilung fuͤr i nistrative Streitsachen gaͤbe, was ein besonderes Tri voraussetzt. Es handelt sich nicht immer um Privat⸗Ri sondern oftmals um Gegenstaͤnde von allgemeinem Inteß die durch die gewoͤhnlichen Gerichte nicht entschieden wo koͤnnen. Schreitet die Regierung als Privat⸗-Person ein darf sie sich der gewohnlichen Gerichtsbarkeit nicht entzi vertritt sie aber einen Gegenstand von allgemeinem Nif so bedarf es, um ein Urtheil zu faͤllen, nothwendig h gemischten Tribunals. Von diesen allgemeinen Anst geht der Constitutionnel zu den Details uber. Die flikte zwischen den Befugnissen der administrativen, und nen der richterlichen Behoͤrde, meint er, gehörten vol gesetzgebenden Körper, und nicht vor den Staats⸗3 Man muß durchaus keine Geschaͤfts⸗Kenntniß haben, un etwas zu verlangen. Welche unzählige Hindernisse Schwierigkeiten wuͤrde nicht ein solcher steter Recurs al Kammern haben? Fruͤher, zu Zeiten der constituirenden sammlung, hatte man es einmal versucht; aber Geseblos war die Folge davon, und man sah sich sonach gendthih

einem gemischten Tribunale unter der Verantwortlit

Ministers, zurückzukehren. s Axiom,

worunter er so wenig als

sagt man, zur geri

u verweigern, ist nichts als ein Straflosigkeits⸗Patent, und

Villelesche hrauch gewesen,

allein nichts Hierarchie Versammlung, za a zer Gehorsam gegen seine Vorgesetzten die vornehmste ht des Beamten sey und daß, wenn man Verwaltungs te anbefohlen worden, vor die eits eine Ungerechtigkeit hierin gewisses Hin- und . RNMaschine die Folge davon seyn wuͤrde.

tive

eine

das Gese

e, der gekraͤnkte rrselbe aus eigenem

elt habe. ngung, so

Beamten billigt,

Cheile der /

ch, der S hefugnisse

ochwichtige Frage,

ent, als e

s vor die

eniger koͤnnen triftige Gruͤnde auch hier die Competenz Staats-Raths rechtfertigen; tscheidung Befugnisse n nterhandlungen knuͤpfen, oder kitzelige, ja selbst aͤrger⸗

Fragen h

chenswerth in seinen uͤbrigen un sere Absicht, sisse des

n nur d

sministrativen Streit⸗Sachen darthun. mit jenem Blatte, daß es an der welche die Staats⸗Domainen betreffen, wieder den ge⸗

lichen Gerichten

anden ist,

rechtfertigen koͤnnte. ? . icht der Eonstitutionnel sich daruͤber betruͤben kann, daß die ierung sich mit einem Gesetz⸗Entwurfe

ung der C

ordnung zu einer neuen Thut die Regierung dadurch nicht,

tigt.

was das Land und die en? Liegt darin nicht eine besserungen? liche Discussion einer loyalen Regierung nur angenehm und man muͤßte dem Lande

emik, fern

zu oft an sich tragt, sich hinf

n Fragen heute ant eroͤrtert.“

Um zu beweisen, z = die Stimme des Volkes zu ihrer Richtschnur nehme, giebt

Gazette e Vicomt

rke: „Ueber die verschiedenen n, und die möglichen Buͤndnisse uͤber die oͤffentliche Meinung me, die sich in dem Style der ahlen kund giebt,

m Jahre

24

1797 dieselbe Tendenz, aber

damit getrieben worden ist. Wenn Letzteres der so wird derselbe

die durch jene Weigerung selbst Bewilligt die Regierung dagegen ing, so erhellt ebt und sein

Heutiges Tages gilt es als daß man bei der Entscheidung besonderer namentlich die Conflicte gehöoͤren, den Ge⸗ moͤglich einschreiten lassen muͤsse. Staats ⸗Rathe zustehende Recht, die Er⸗

das dem Beamten zu ertheilen

chtlichen Belangung eines Verwaltung beweist zur Genüge, welcher hoffentlich nicht wieder ein⸗ scheint uns wesentlicher fuͤr die admi⸗ als eben jenes Recht. Die constitui⸗ die dasselbe einfuͤhrte, sah wohl ein,

diesen daher die ihm vielleicht vom Gerichte laden koͤnne, liegen, andererseits aber und Herschwanken der ganzen Verwal⸗ Was will bevor man einen Beamten gerichtlich Theil erst bei der Regierung anfrage, Antriebe oder auf höhern Befehl ge— Verweigert die Regierung die Erlaubniß zur geht daraus hervor, daß sie das Betragen und in diesem Falle bleibt dem gekrank— Recurs an die Kammern gegen die Minister verantwortlich wer—⸗ die gerichtliche Be—⸗ daraus, daß sie den betreffenden Beamten Ver fahren tadelt. Was hat, fragt man taats-Rath mit Appellationen bei Uebertretung der Geistlichkeit zu schaffen? Dies ist allerdings die um so mehr eine naͤhere Erörterung in Decret vom Jahre 1813 jene Appellationen Koͤnigl. Gerichtshoͤfe gewiesen hatte; nichts

Maaßregel,

tz? daß,

die Eintragung einer Bulle, eines solchen Falles, wo die Geistlichkeit uͤberschritten hat, koͤnnen sich an diplomati⸗

erbeifuͤhren, die einen besondern Gerichtshof machen. Wir wollen den Constitutionnel Behauptungen folgen; auch ist es ohne Ausnahme alle die Be⸗ Stagats-Raths zu vertheidigenz wir Nothwendigkeit eines gemischten Tribunals So glauben wir Zeit sey, die Fra—

ie

zu unterwerfen, da kein Grund mehr welcher eine Ausnahme in dieser Beziehung Wir verstehen uͤbrigens nicht,

zur naͤhern Fest— des Staats-Raths, und mit einer snnern Organifation desselben be⸗ was sie muß Kammer von ihr zu verlangen

der von ihr versprochenen so kann jede ernste und aus⸗

ompetenz

Im Uebrigen,

Gluͤck wuͤnschen, wenn die allen Declamationen, deren Gepraͤge sie

fuͤhro nur mit solchen posi— beschaͤftigen wollte, wie sie das Journal, dem worten, mit ebenso viel Talent als Schicklich⸗

von

wie unrecht die Regierung thue, wenn

de France aus einem so eben von dem Staats⸗ E von Saint Chamans im Druck erschienenen Partheiungen in den Kam⸗ unter ihnen“ einen Aus—⸗ in Frankreich. —Oie Volks⸗ Zeitungsschreiber durch die war danach:

f739 eine gemäßigte Monarchie;

1791 eine Democratie mit dem Koͤnigs⸗-Titel; 1792 eine demagogische Republik;

1795 Haß gegen alle Revolutionen;

noch staͤrker; 1798 Liebe zur Revolution und zum

gesehen, so wie einen juͤngern Bruder,

Jacobi

83060 is 814 nech tische Seh dr fo 4 2 ö gierung und Opposition gegen die libera⸗ len Ideen;

Im Mai 1315 Liberalismus und Jacobinismus; Im ÄAugust 1815 der entschiedenste Royalismus; Seite;

1816 rechtes Centrum;

1817 rechtes und linkes Centrum; 1818 linkes Centrum und linke Seite;

1819 linke Seite;

Von 1820 bis 1823 rechtes Centrum und rechte Seite; Im Jahre 1824 rechte Seite;

Im Nov. 1827 linkes Centrum und rechte Seite;

Im April 1828 linke Seite;

„Hieraus sieht man“, meint die Gazette, „daß der Wunsch der Nation bestandig gewechselt, und daß das Volk nie 4 Jahre hintereinander zugebracht hat, ohne nicht geradezu das Gegentheil von dem zu verlangen, was es vorher be⸗ gehrt hatte; daß dieser Wankelmuth sich aber oftmals schon

von

die rechte

Im Jahre

nach einem oder zwei Jahren, ja schon nach einigen Mona—

ten, geäußert hat, und daß selten ein Jahr verflossen ist, daß sich nicht irgend eine Aenderuug in der offentlichen Meinung, wie diese sich wenigstens durch die Wahlen ausspricht, zu— getragen hatte.“ .

Auch der Moniteur erwaͤhnt jetzt der Schlaͤgerei, die am Iten d. M. bei Versailles zwischen Milisairs vom 2ten Schweizer- und vom 2ten Garde⸗Grenadier⸗Regimente zu Pferde statt gefunden hat. Todt auf dem Platze ist Niemand geblieben, aber 19 Soldaten sind verwundet worden, und darunter zwei so bedeutend, daß man an ihrem Aufkommen zweifelt. Das gute Vernehmen zwischen beiden Regimentern ist uͤbrigens durch diesen Vorfall, dem die geringfuͤgigste Ver⸗ anlassung zum Grunde lag, keinen Augenblick gestoͤrt worden.

Herr Laisné de Villeveque, Mitglied der Deputirten⸗ Kammer, hat das Kreuz der Ehren⸗-Legion erhalten.

Herr Tronchon, einer der fuͤnf Deputirten des Oise⸗ Departements, ist kuͤrzlich auf seinem Landgute Saint⸗Sou⸗ plet mit Tode abgegangen,

Auch Herr Mazure, General⸗Inspector der Universitaͤt, Verfasser der Geschichte der Revolution von 1668 und einer der Mitarbeiter des Messager des Chambres, ist vorgestern hieselbst verstorben.

Der Oberst Fabvier

ist auf einige Tage nach Nancy ab— gereist, um daselbst seine bejahrte Mutter,

die er lange nicht der an jenem Orte eine ausgezeichnete Advokaten⸗Stelle bekleidet, zu besuchen.

n und Irland. Courier sagt heute: „Der, Bildung verschiedener

Großbritanie London, 8. Nov. Der gestern von uns gegebene Bericht von Guerillas-Haufen im noͤrdlichen Portugal“) bestaͤtigt sich. Sie sind in Villa⸗Real, Braga, Guimargens und Penafiel eingeruͤckt, welcher letztere Srt nur wenige Meilen von Porto entfernt ist. Einige Briefe sagen sogar, daß sie in Porto eingeruͤckt seyen, und daß das 4àte und 19te Jnfan— terie⸗Regiment sich ihnen angeschlossen haben. Diese Nach⸗ richt mochte aber wohl zu voreilig feyn. Auch Beira und Alentejo haben ihre constitutionellen Guerillas, deren anfangs geringe Zahl sich rasch vergroͤßert. Wie es heißt, sind die hiesigen Portugiesen von Portugal aus eingeladen worden, sich noch einmal zu erheben, und sich unverzuͤglich mit den Guerillas zu vereinen, die sich im Norden von Portugal befinden; dieser Einladung wird gewiß rasche Folge geleistet werden. Man wird es sowohl in Bezug auf Portugal, als auf jedes andere Reich, bald sehen, daß die Politik unserer Regierung sehr richtig war, und daß, wahrend sie das Voͤl⸗ kerrecht schuldigermaaßen beruͤcksichtigte, sie auf der andern Seite nichts verabsaͤumte, was dazu beitragen konnte, das wahre Interesse und die Wohlfahrt der Nation zu befoͤrdern. Gestern sind Depeschen aus Lissabon bis zum 25. Oct. von dem Britischen Consul daselbst eingelaufen. Hr. Ros⸗ piglio, der Kaufmann aus Gibraltar, welchen man arretirt hatte, war auf die Vorstellungen der Britischen Regierung frei gelassen worden. Zu Falmouth ist das Packet ⸗Boot „Sandwich“ mit mehreren Portugiesischen Offizieren aus Lissabon angekom— men. Am 21. Set. ist das Franzdoͤsische Linien⸗ Schiff Du Quesne,“ von 74 Kanonen, in Lissabon angelangt. (Siehe

Artikel Portugal.) Am Dienstag ging der Marquis von Rezende nach Fal⸗ mouth ab, um, wie man vermuthet, sich zur Ruͤckkehr nach

Brasilien einzuschiffen.

nismus;

4) S. das gestrige Blatt der Staatz zeit., Art. Portugal.