1828 / 328 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Blicke auf den Archipel und die Inseln des Weißen Meeres.

Zu Europa rechnen die Tuͤrken, wie wir aus Herrn von Hammer's Staats-Verfassung des Osmanischen Reichs wissen, auch alle zwischen diesem Erdtheile und Asien gelege— nen Inseln: sie schließen daher in der Eintheilung des Reichs die Statthalterschaft des Archipel's unmittelbar an die Europaäͤischen Landschaften Rumili und Bosna an; Kan— dien zahlen sie zu Afrika und Cypern zu Asien.

Dieser Eintheilung zufolge bildeten die Inseln des Archipels die dritte, Cypern die vierte und Kandien die letzte der 25 Statthalterschaften oder Provinzen (Ejalet) des Tuͤrkischen Reichs. 2 ö .

Der Besitz der Statthalterschaft der Inseln (Ejaleti Dschesair) oder auch der Provinz des Meeres (Ejaleti Déria) ist bisher stets mit der Wuͤrde des Groß-Admirals, Kapudan⸗Pascha, verbunden gewesen.

In Gemaͤßheit einer von dem Groß⸗Admiral Guͤseldschs Ali Pascha getroffenen Einrichtung, wurde die Statthalter— schaft des Archipels in zehn Kreise oder Bezirke (Sandschak) eingetheilt, nämlich: 15 Egribos, Negropont, Euböa; 2) Ainabachti, Lepanto, das alte Naupaktus; 3) Midilli, Mytilene, Lesbos; 3) Sighadschik; 5) Rhodos, Rho— dus; 6) Kodscha Ili; 7) Bigha; 8) Sakyz, Chios; 9) Nakscha, Naxos; 10) Andra, Andros. Gallipoli wurde als der Haupt⸗Ort dieser Provinz angesehen.

Die der Wuͤrde des Groß⸗Admirals ebenfalls anklebende Statthalterschaft Cypern (Ejaleti Kihris) wurde in sieben Sandschak untergetheilt, wovon drei auf der Insel selbst gelegen, namlich: Lefkoscha, Nikosia; Baffa, Paphos, und Kerina; die andern vier aber auf dem Asiatischen Festlande, namlich: Alaj é, Tarßus, Sis, und Itsch Il. Unter die Botmaͤßigkeit des Groß-⸗Admirals in seiner Eigenschaft als Statthalter der Provinz des Meeres gehoͤr⸗ ten ferner der Regel nach, selten aber in der That, die meist widerspenstigen Befehlshaber (Bege) der Kuͤste von Munte⸗

scha, des neunten der vierzehn Sandschak, aus welchen die

Statthalterschaft Klein⸗Asien (Ejaleti Anatoli) besteht, und in gewissen Beziehungen, aber auch mehr dem Namen als der That nach, waren ihm selbst die Regierungen von Al— gier, Tunis und Tripoli untergeordnet. 41

Kreta oder Kandien (Ejaleti Kirid) war nie von dem Groß⸗Admiral abhangig, sondern bildete eine eigene Provinz, und wurde in drei Sandschak, nämlich Kan dia, Sitz des Pascha's oder Statthalters, Kanéa und Retimo eingetheilt.

Auf dem Festlande sowohl, als auf den Inseln, bestan— den die gesetzmaͤßigen Einkuͤnfte der Statthalter in dem Ge— sammt⸗Ertrage gewisser ihnen angewiesenen Domainen, Kron⸗ und Kammer⸗-Guͤter (COliass), aus welchen sie den Gehalt der Beamten und den Sold der Truppen zu bestreiten hat— ten. Suleyman, der große Gesetzgeber und Administrator (t 1566), der bei der Feststellung seiner politischen Einrich⸗ tung darauf bedacht war, den zu großen Ueberschuß der Einkuͤnfte, welche bisher in den Privat-Schatz des Statt— halters geflossen war, den Staats⸗-Kassen zuzuwenden, fuͤhrte in mehreren Provinzen die Salijané, oder jährliche Besol— dung, ein, wo die Einkuͤnfte der Kronen- und Kammer⸗ Guͤter nicht mehr unmittelbar dem Statthalter angewiesen waren, sondern fuͤr den Staat verwaltet wurden, der dage— gen von dem Ertrage den Gehalt des Statthalters, die Be— soldung der Beamten und den Sold der Truppen bestritt. Hiernach wurden die nach diesem System verwalteten Pro— vinzen Salijané, jene aber Chass genannt.

In der Statthalterschaft der Inseln, oder der Provinz des Meeres, gehoͤrten die Sandschak Mytilene und Rhodos zu der Klasse der Chass, Chios aber, Naxos und Andros zu der der Salijané. Auf Cypern gehörten Nikosia zu der er— steren, Paphos und Kerina aber zur zweiten Klasse; in Kandien hingegen Kandia, Kanea und Retimo alle drei zu der ersteren, nur allein die Besatzung der Festung Kandia wurde von den ubrigen zum Chass nicht gehörigen und folg— ö. e. Rechnung des Staats verwalteten Einkuͤnften be—

ritten.

Von diesen aus fruheren Zeiten herruͤhrenden Einthei— lungen und Unter⸗Abtheilungen des Osmanischen Reichs, wie solche in des Hrn. von Hammer's oben erwaͤhnten trefflichem Werke (dem einzigen Leitfaden der Tuͤrkischen Statistik) auf— gefuuͤhrt sind, haben sich mehrere nur dem Namen nach noch erhalten, bei andern sind die Grenzen bald verengt bald er— weitert worden, und noch andere sind ganz verschwunden aus der Reihe der Bestandtheile Tuͤrkischer Herrschaft. So hat auch die politische Eintheilung, die Verfassung und Verwal— tung der bis zum Ausbruche der Griechischen Insurrection

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fahrtei⸗Schiffen aller Flaggen ausgezeichnet.

(1821) unter Tuͤrkischer Botmaͤßigkeit gestandenen Inseln Weißen Meeres) im Verlaufe der Zeit sehr wesentln Veraͤnderungen erlitten, uͤber deren Eintritt und Umfn jedoch bisher eben so wenig als uͤber den dermaligen statiß schen Zustand des Tuͤrkischen Festlandes, officielle Angat bekannt geworden sind.

In Folge dieser allmaͤhligen Veranderungen ist die A dehnung der noch immer mit der Wuͤrde des Groß⸗-Admirn verbundenen Statthalterschaft des Archipel's bedeutend schraͤnkt worden, wenn gleich das Ansehen des Kapudan⸗q scha faktisch noch immer sehr groß ist und dessen Buyur (Wesir's Befehle) laͤngs allen Kuͤsten der Europaͤischen Asiatischen Tuͤrkei, auf anderthalb Stunden in's Land hint Gesetzes⸗Kraft haben sollen.

Die zum Osmanischen Reich gezaͤhlten Inseln mog nach der neuern, bis zum Jahre 1821 bestandenen Orga sation, mit Bezug auf ihre Abhängigkeit von den Tuͤrkisch

Behoͤrden, unter sieben Haupt-Benennungen gebracht we

den, namlich: 1) Chass; 2) Voivodalik; 3) Agalik; 4) Be lik; 5) Malikiané; 6) Walilik; 7) Muhassylyk. Zur urtheilung des Zustandes derselben, vom politisch-geograß schen Standpunkte aus betrachtet und mit besonderer Rz sicht auf ihre Theilnahme an der Insurrection, duͤrften

die nachstehend zusammengestellten Rachrichten benutzen lass

bei welchen die Angaben uͤber die neuern und neuesten R haͤltnisse, aus zuverlaͤssigen, wenn gleich nicht amtlichen M len geschoͤpft worden sind.

1) Chass, des Groß⸗Admirals, d. h. diejenigen wel unmittelbar dem Kapudan-Pascha untergeordnet sing n die zuletzt anstatt des demselben urspruͤnglich als Apa (Ehass) uͤberwiesenen Gesammt⸗Ertrages aller Einkuͤnfte, jaͤhrliches Aversum an die Admiralität entrichten; solche ss

Eschkiatos Seiathos und Ischkope los, Scopul Skopulo, diese beiden am Eingange des Busens von V (Sinus . gelegenen Inseln, sind die bedeutend der im Norden von Negropont befindlichen Gruppe. IJ Bevoͤlkerung, die sich durchgaͤngig zum Griechischen Ru bekennt, ist geringe, da die auf Kalidroni, Piperi, und? ubrigen kleinen Teufel s-In feln hausenden Seeraͤuber Aufenthalt daselbst von jeher unsicher gemacht haben. Inseln besitzen einen reichen Viehstand und erzeugen S und Wein von vorzuͤglicher Gute. Die Verwaltung einem Munieipal⸗Rathe uͤbertragen, der jaͤhrlich ernen wird, und aus drei oder mehreren Primaten besteht. Di Insel⸗Bewohner haben sich gleich vom Anbeginn der In rection durch Grausamkeit und Raͤubereien an den Kan

Ischkiros St. Georg von Skyra, Seyros, Negropont, stand, bis zur Besitzn ahme durch die Tuͤrken,! ter der Herrschaft der Herzoge von Naxos. Die Bevoͤlkerm belaͤuft sich kaum auf tausend. Seelen. Der Griechische tus ist der alleinherrschende. Die Infsel hat einen Bise und mehrere Moͤnchs-Kloͤster, von welchen das des heilige Georg, beruͤhmt durch ein wunderthaͤtiges Bild, ihr den men verliehen hat. Sie erzeugt vortrefflichen Wein, etm Getreide, schoͤne Baumwolle, Fruͤchte und Wachs. Die gierung ist in Händen der Primaten, die jahrlich neu! wählt werden. Der Cadi öder Casi, der einzige Tuͤrke z der Insel, war nur dem Namen nach Richter, hing aber der That gaͤnzlich von den Griechischen Primaten ab, bei der mindesten Jr, . durch ihren Einfluß in Konstw tinopel sehr leicht seine Absetzung bewirkten. Die Insel h an der Insurrection Theil genommen.

(Fortsetzung folgt.)

Inland.

Duͤsseldorf, 28. respondenten ist t aus Preußen datirt, erschienen, der sich hoͤchst entmuthigen

Nov. In dem Nuͤrnber ger Cen vor einigen Wochen ein Artikel, angeblit

und tadelnd uͤber die Verhaͤltnisse und die Lage des Elbe felder Mexikanischen Bergwerk-Vereins ausläßt, zugleich ab auch so sehr das Gepraͤge einer gaͤnzlichen Unkunde des Gr genstandes verraͤth, daß deutlich hervorgeht, der Einsende koͤnne keine andere als die eben nicht sehr lobenswerthe Ao sicht gehabt haben, in der Eile etwas Haͤmisches, wenn aut

Unter dieser Benennung begreifen die Tuͤrken nicht m

den Archipel, sondern auch den ganzen Theil des Mittelland schen Meeres, der sich suͤddstlich von der Insel Cerigo bis die Syrische Kuͤste und langs dem suͤdlichen Ufer von Klein Asien erstreckt,

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östlic 7

6. .

och so Oberflaͤchliches hinzuwerfen, um die vielen bei dem internehmen Betheiligten damit zu beunruhigen. So lange so eine gehaltlose aller Daten und Antoritaäͤ⸗ in ermangelnde Nachricht in bloß einem Blatte erschien, siebe sie am besten unbeantwortet, weil zu erwarten stände, ihr dann am ersten die gebuͤhrende Vergessenheit zu Theil erden wuͤrde, nun aber, da sie in fast alle, selbst in die eachtetsten Tages-Blaͤtter Deutschlands uͤbergegangen ist, hird es Pflicht des Besserunterrichteten, das Publikum zu arnen, sich durch solche einseitige und grundlose Darstellung icht irre leiten zu lassen, sondern nur den Berichten 5lauben beizumessen, welche von der Elberfelder Direction lbst ausgehen. ; . Wer sich die geringe Muͤhe nehmen will, sich hier, in

rankfurt oder Berlin u. s. w. zu erkundigen, wie die Direc⸗

on des D. A. Bergwerkvereins in Elberfeld componirt sey, hird schnell zu der Ueberzeugung gelangen, daß sie aus Maͤn⸗ ern besteht, deren Charakter und Ehre selbst der Leu— und nicht anzugreifen wagt, er wird sodann ferner er— ihren, daß der Preuße, welchen diese Direction nach Mexi— g gesandt hat, um als Commissarius des Vereins manche erdings gemachte Mißgriffe zu ordnen, ein so geachteter oͤniglicher Beamte und uͤberhaupt ein so gediegener und higer besonnener Mann ist, daß sich voraussetzen laßt, er serde sich so benehmen, daß er nicht in den Fall kommen ird, Duelle abzulehnen noch deren anzubieten und es ird endlich noch aus solchen Erkundigungen hervorgehn, daß e gegruͤndete Hoffnung vorhanden ist, das Unternehmen, sches unleugbar den Betheiligten bereits viel Sorge ge— icht und manche Anstrengung gekostet hat, werde dennoch durchgefuͤhrt werden, daß es Deutschland zur Ehre und den ctionairen zum Nutzen gereichen wird.

Der hieruͤber, man darf sagen entscheidende Gene⸗ lbericht des Commissarius, Herrn Oberbergrath Schmidt, ird tglich von Mexico erwartet und durch die Direction m Publikum mit gewohnter Offenheit vorgelegt werden.

Von der Unpartheiligkeit der deutschen Journale laͤßt es h erwarten, daß das hier Gesagte uͤberall aufgenommen rden wird, wo der Eingangs erwaͤhnte Artikel, der hiezu

anlassung gegeben hat, erschienen ist. (Wenn schon die Staats-Zeitung jenen Artikel nicht ge⸗ ben hat, so glauben wir doch, bei dem Inteesse des Gegen⸗ undes, das Vorstehende aus der Elberselder Zeitung mit— eilen zu muͤssen.)

Ueber die Preuß. Seeschifffahrt und Rhederei. Viele von den Hindernissen, welche dem Handel Preu⸗ ns und dessen Seeschifffahrt aus den nicht ausreichend fest⸗ stellten Verhaͤltnissen mit, dem Auslande entgegenstanden, id in den letzten Jahren hinweggeraͤumt worden. Bereits Jahre 1826 kam die Vereinigung mit Großbritanien uͤber e gegenseitigen Beguͤnstigungen Preußischer und Großbri⸗ nischer Unterthanen fuͤr den Handel und die Schifffahrt Stande, woraus der Preußischen Schifffahrt diejenigen zeguͤnstigungen erwuchsen, welche in der Acte 6. Geg. 17. apitel 114. den Unterthanen fremder Staaten im Handel it den Englischen uͤberseeischen Besitzungen bedingungsweise ngeraͤumt worden sind. Hierauf folgte der Tractat mit hecklenburg wegen gegenseitiger Aufhebung alles Unterschie⸗ sin der Behandlung der beiderseitigen Schiffe und deren dungen in den Preußischen und Mecklenburgischen Hafen.

in gleicher Reciprocitaͤts-Vertrag wurde wegen Gleichstel⸗

ng der Abgaben Preußischer Schiffe und deren Ladungen

it denen der eignen Unterthanen der Koͤnigreiche Schweden

d Norwegen abgeschlossen. Es kam ein Freundschafts, chifffahrts- und Handels-Tractat mit Brasilien zu Stande nd die Nordamerikanischen Freistaaten gestanden den Preußi— hen Schiffen und Unterthanen die Rechte der eignen Staats— irger zu.

irg im October d. J. unterzeichnet und demnaͤchst ratificirt orden.

Andererseits ist auch die Sicherheit der Seeschifffahrt den Preußischen Kuͤsten befoͤrdert worden, namentlich durch en Bau des Hafens von Swinemuͤnde, durch Anlegung von euchtthuͤrmen, Fanalen und Seefeuern auf Arcona, bei ,. Rügenwalde, auf der Halbinsel Hela und zu ixthoͤft.

Dl dieser Aufmerksamkeit, welche dem Gegenstande ge— idmet worden, wird es den Lesern der Staats⸗Zeitung nicht ninteressant seyn, den jetzigen Umfang der Seeschifffahrt in sen Preußischen Häsen zu kennen, weshalb wir folgende

9. 3.

. *

Frankreich e

Endlich ist auch ssiehe Nr. 317. der Staats Zei⸗ alte,. *. 2 , m wa. 6 ; ng) ein Handels— ö Einf! e, were ng zwischen Pfseußen Au , 3 6 . 5217 Lasten, an Mehraus— d den freien und Hanseestadten Luͤbeck, Bremen und Ham, gang 28. Schiffe und 6655 Lasten.

F

summarische Notiz uͤber die in allen diesen Häfen im Jahre 1827 ein- und ausgegangenen Seeschiffe und über den Zu— stand der Preußischen Rhederei mittheilen. Im Jahre 1827 gingen ein:

in Memel S5 Schiffe mit gs, 710 Lasten. )

in Pillan . 3583 . 40,529

in Danzig. 991 103,276

in Stolpmuͤnde 40 = 1,492

in Rügenwalde 54 1,652

in Kolberg 41 ; 157441

in Swinemuͤnde 636 ; 46,633

in Wolgast. . 70 ; 45610

in Greifswald . 144 . 9925

in Stralsund 282 17,011

uͤberhaupt 3697 Schiffe mit 325,309, Lasten. Im Jahre 1827 gingen aus: aus Memel S57 Schiffe mit 98,831 Lasten. aus Pillau 572 1 393434. aus Danzig . 974 103,369 aus Stolpmuͤnde 43 1616 aus Rügenwalde 52 1,850 aus Kolberg 41 1,571 aus Swinemuͤnde. 625 46, 759 aus Wolgast 80 4,684 aus Greifswald 141 9,435 aus Stralsund .

17

16,121

8 uͤberhaupt 3655 Schiffe mĩt 323,791 Lasten. Der Nationalität nach theilten sich diese Schiffe folgen⸗ dergestalt ein:

Zahl der eingegange⸗ Zahl der ausgegange— nen Schiffe Lasten nen Schiffe ker. 304 mit 14, 106 304 mit 13,693 Mecklenburg... 18 768 14 685 Hanseestadte ..

. 86 * 2, 988 Rußland 3 878 Schweden.... 131 7,365 Norwegen 1,661 Großbritanien... 103,262 Hannover 7/832 Oldenburg 2, 228 Niederlande

8

21372 331 58

W W W W w W u 9 . .

Portugal Spanien Nord Amerika.. . 448 ; Preußen.. ... 1599 2159, 112 1559 155,981 zusammen Z697 mit 325,309 3655 mit 323,791 Sonach stellt sich die Zahl der uͤberhaupt aus⸗ und eingegan— genen Schiffe auf 7352, und deren Lastenzahl auf 619,100. Es gingen ein: mit Ladung 1374 Schisse mit gi,H66 Lasten, mit Ballast 2323 Schiffe mit 233,663 Lasten. Es gingen aus: mit Ladung 3236 Schiffe mit 292,921 Lasten, mit Bal— last 419 Schiffe mit 30,870 Lasten. t An fremden Schiffen gingen beladen ein 637 mit 33,243 Lasten, beladen aus 1932? mit 159,357 Lasten; mit Ballast gingen ein 1461 Schiffe mit 132,954 Lasten, und mit Ballast aus 163 mit Säõg Lasten. An Preußischen Schiffen gingen beladen ein 737 mit 58,423 Lasten, beladen gingen aus 1305 Schiffe mit 133,564 Lasten, mit Ballast gingen ein 862 Schiffe mit 100,689 Lasten, mit Ballast gingen aus 255 mit 22,47 Lasten. Vergleicht man diese Resultate mit denen des Jahres 1826, in welchem der Ein- und Ausgang uͤberhaupt betrug 6414 Schiffe mit 570,970 Lasten, so ergiebt sich fuͤr das ver⸗ flossene Jahr eine Mehrzahl von 938 Schiffen und 78,130 Lasten, und zwar waren mehr eingegangen 474 Schiffe mit 39,315 Lasten, mehr ausgegangen 464 Schiffe mit Is, 815 Lasten. Davon ist auf die Preußische Schifffahrt zu rechnen:

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Hiebei verdient die Bemerkung eine Stelle, daß im Jahre 1827: 2039 Preußische Schiffe durch den Sund gegangen sind, welchen noch im Jahre 1816 nur 907 Preußische Schiffe passirten. ;

Unter solchen Umstaͤnden kann es nicht befremden, wenn sich die Zahl der zur Preußischen Rhederei gehsrigen See— schiffe wieder mehrt, obwohl sie gegen den ungleich besseren Zustand von 1805 noch immer sehr herabgesunken ist. In den Jahren 1803 waren namlich vorhanden (inel. Neu— Vorpommern.)

1102 Schiffe und 106,894 Lasten.

) Die Last zu 4000 Pfunden.